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Zu Gast zwischen Rhein und Reben Aktiv bewegen - Natur erleben

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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 7 - Ausgabe 19/2009<br />

In eigener Sache<br />

Wenn Sie kein Amtsblatt<br />

bekommen haben ...<br />

Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtblattes<br />

nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:<br />

06502/9147-710 oder -713.<br />

Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:<br />

service@mvg-medienvertrieb.de<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

der Verbandsgemeinde Lingenfeld<br />

Am Mittwoch, dem 27. Mai 2009, um 16:00 Uhr,<br />

findet im Sozialraum des Rathauses der Verbandsgemeinde Lingenfeld,<br />

Zimmer 301, Hauptstr. 60, Lingenfeld, eine nichtöffentliche Sitzung<br />

des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde<br />

Lingenfeld statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Prüfung der Jahresrechnung 2008<br />

2. Informationen <strong>und</strong> Anfragen<br />

Lingenfeld, den 28. April 2009<br />

Brodback, Vorsitzender<br />

SATZUNG<br />

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die<br />

öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung <strong>und</strong> über die Abwälzung<br />

der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Lingenfeld vom<br />

31.05.2007 - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung<br />

vom 17.04.2009<br />

Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat auf Gr<strong>und</strong> des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes<br />

(KAG) sowie § 2 Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> Abs. 4 des Landesabwasserabgabengesetzes<br />

(LAbwAG) folgende Satzung beschlossen, die<br />

hiermit bekannt gemacht wird:<br />

Artikel 1:<br />

Die Satzung vom 31.05.2007 wird wie folgt geändert:<br />

§ 6 Abs. 7 Satz 1 erhält eine neue Fassung:<br />

„Ist die tatsächlich bebaute <strong>und</strong> befestigte Fläche größer als die nach<br />

den vorstehenden Absätzen 2 bis 6 ermittelte Gr<strong>und</strong>stücksfläche, so<br />

wird ein um 0,2 oder ein Mehrfaches davon erhöhter Wert in solcher<br />

Höhe angesetzt, dass die mit diesem Wert vervielfachte Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

mindestens ebenso groß wie die tatsächlich bebaute<br />

<strong>und</strong> befestigte Fläche ist.“<br />

Artikel 2:<br />

Artikel 1 tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.<br />

Lingenfeld, den 17.04.2009<br />

Thomas, Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 24 Absatz 6, Satz 4 GemO wird darauf hingewiesen, dass<br />

Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

nach der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgr<strong>und</strong> der Gemeindeordnung<br />

zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt<br />

nicht, wenn<br />

1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 GemO)<br />

Lingenfeld, den 17.04.2009<br />

Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Thomas, Bürgermeister<br />

In eigener Sache<br />

wir weisen darauf hin, dass Bildvorlagen<br />

von geringer Qualität (z. B. Digitalbilder<br />

auf Papierausdruck) nicht veröffentlicht<br />

werden.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Verlag + Druck Wittich KG - Redaktion<br />

Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Germersheimer Nordgruppe“<br />

Bei einem Schadensfall, Rohrbruch oder Defekt der Wasserzuleitung,<br />

der nach Feierabend oder an einem Wochenende auftritt,<br />

rufen Sie bitte die Telefonnummer<br />

0172 7106481<br />

an.<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des<br />

Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“<br />

vom 14.04.1982 haftet der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer für Beschädigungen<br />

jeder Art an dem Wasserzähler. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler<br />

vor Oberflächenwasser, Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Schmutzwasser sowie<br />

vor Frost zu schützen. Das Entfernen der Plomben ist verboten, jegliche<br />

Beschädigungen <strong>und</strong> Störungen sind dem Zweckverband für<br />

Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Lingenfeld, Zimmer 209, Telefon-Nr. 06344<br />

509263, unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen außerdem darauf hin,<br />

dass das Verlegen einer Wasserhausanschlussleitung in einem Neubau<br />

sowie die Montage des Wasserzähleranschlussbügels <strong>und</strong> des<br />

Ein- <strong>und</strong> Ausgangsventils nur von den Arbeitern des Wasserzweckverbandes<br />

<strong>und</strong> nicht vom Installationsmeister ausgeführt werden<br />

darf.<br />

Übungen der B<strong>und</strong>eswehr<br />

Die B<strong>und</strong>eswehr hat für den 13.05.2009 einen Leistungsmarsch angezeigt.<br />

An dem Marsch sollen ca. 50 Soldaten <strong>und</strong> 2 Kraftfahrzeuge<br />

teilnehmen.<br />

Übende Einheit: III. Luftwaffenausbildungsregiment<br />

12. Kompanie<br />

An der Hexenbrücke 5/11<br />

General-Hans-Graf-Sponeck-Kaserne<br />

76726 Germersheim.<br />

Die B<strong>und</strong>eswehr hat in der Zeit vom 14.05.2009, von 07:00 Uhr bis<br />

um 16:00 Uhr einen Leistungsmarsch angezeigt. An dem Leistungsmarsch<br />

werden ca. 80 Soldaten <strong>und</strong> 4 Kraftfahrzeuge teilnehmen.<br />

Übende Einheit: Stabskompanie III./<br />

Luftwaffenausbildungsregiment<br />

An der Hexenbrücke 5/12<br />

General-Hans-Graf-Sponeck-Kaserne<br />

76726 Germersheim<br />

Die B<strong>und</strong>eswehr hat in der Zeit vom 12.05.2009, von 07:00 Uhr bis<br />

um 16:00 Uhr einen Orientierungsmarsch angezeigt. An dem Orientierungsmarsch<br />

werden ca. 160 Soldaten <strong>und</strong> 2 Kraftfahrzeuge teilnehmen.<br />

Übende Einheit: III. Luftwaffenausbildungsregiment<br />

11. Kompanie<br />

An der Hexenbrücke 5/8<br />

General-Hans-Graf-Sponeck-Kaserne<br />

76726 Germersheim<br />

Sprechst<strong>und</strong>e der<br />

Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde<br />

Jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:00 Uhr in Zimmer Nr. 109 in der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung.<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e ist für Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> Eltern gedacht.<br />

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte vorher<br />

telefonisch unter Tel.-Nr. 06344 509236 oder per E-Mail: Jugendpflege@vg-lingenfeld.de<br />

an.<br />

Traudel Siegfarth, Jugendpflegerin Verbandsgemeinde, Familientherapeutin

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