Bericht zum Download - Jugendamt der Stadt Nürnberg
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1. Sicherung <strong>der</strong> Trägerqualität<br />
Zusätzliche Finanzierung und För<strong>der</strong>ung von Leitungsaufgaben insbeson<strong>der</strong>e für<br />
Verwaltungsaufgaben, wie Personalführung und zur Qualitätssicherung. Pro 25 Plätze<br />
erhält die Einrichtung für o.g. Aufgaben 10 Stunden wöchentlich zusätzlich geför<strong>der</strong>t,<br />
um die Wahrnehmung <strong>der</strong> Leitungsaufgaben abzusichern.<br />
Begründung:<br />
Die Aufgaben im Verwaltungsbereich und die <strong>der</strong> Leitungsausführung (Betriebsführung,<br />
Personalführung, Dokumentation, Vernetzung etc.) nehmen quantitativ zu und<br />
werden anspruchsvoller. Dies erfor<strong>der</strong>t eine professionelle Ausführung, die bisher nicht<br />
ausreichend finanziert ist.<br />
2. Sicherung <strong>der</strong> Bildungsqualität<br />
� Zuschuss für die Verbesserung des Anstellungsschlüssels für alle Kin<strong>der</strong>tages-<br />
einrichtungen auf das rechnerische Verhältnis von 1:10. Die zusätzliche För<strong>der</strong>ung<br />
besteht aus <strong>der</strong> Differenz zwischen dem Anstellungsschlüssel von 1:11 zu 1:10.<br />
� Dauerhafte finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung <strong>der</strong> Fachkräftequote in<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen. Mit <strong>der</strong> zusätzlichen För<strong>der</strong>ung wird die Differenz<br />
zwischen den Personalkosten für eine Ergänzungskraft (Kin<strong>der</strong>pflegerin/Kin<strong>der</strong>-<br />
pfleger) und einer Fachkraft (Erzieherin/Erzieher) ausgeglichen.<br />
� Sicherung und ein weiterer Ausbau <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> qualitativen Weiter-<br />
entwicklung, laut dem Antrag und Beschluss vom 27. September 2007.<br />
Begründung:<br />
Die Bildungsziele im Sinne des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans und <strong>der</strong><br />
AVBayKiBiG, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen z. B. regelmäßige<br />
Beobachtung und Dokumentation, Vorkurs Deutsch 240 etc., können nur umgesetzt<br />
und weiterentwickelt werden, wenn ausreichend Personal, entsprechend des empfohlenen<br />
Anstellungsschlüssels von 1:10 zur Verfügung steht. Damit können krankheits-<br />
und urlaubsbedingte und sonstige Fehlzeiten besser ausgeglichen und eine<br />
kontinuierliche Weiterentwicklung durch die Träger und die Einrichtungen gewährleistet<br />
werden. Bisher gehen die fachlichen Weiterentwicklungen <strong>der</strong> Einrichtungen<br />
überwiegend zu finanziellen Lasten <strong>der</strong> Träger, ohne Ausgleich <strong>der</strong> Defizite durch die<br />
Kommune. Eine einheitliche För<strong>der</strong>ung von 1:10 ermöglicht die Finanzierung<br />
ausreichen<strong>der</strong> Fortbildungen für die fachliche Qualifizierung des Personals, angemessene<br />
Verfügungszeiten für die Vor- und Nachbereitung <strong>der</strong> pädagogischen Arbeit,<br />
sowie eine hochwertige Elternbildung.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>Nürnberg</strong>er Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen bitten<br />
den Jugendhilfeausschuss um Prüfung und um die Einleitung von geeigneten<br />
Maßnahmen zur Umsetzung und Erreichung <strong>der</strong> gemachten Vorschläge.<br />
Zu 3.: Ferienbetreuungssituation in <strong>Nürnberg</strong><br />
Der Bedarf und die Nachfrage nach Ferienbetreuung von Kin<strong>der</strong>n steigen von Jahr zu Jahr.<br />
Bestehende Angebote <strong>der</strong> öffentlichen und freien Jugendhilfe reichen häufig nicht aus, ganzjährige<br />
Öffnungszeiten in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen sind zwar familienentlastend, aber für<br />
Träger mit erhöhten Kosten verbunden. Bei trägerübergreifenden Kooperationen, im Rahmen<br />
von Notfallbetreuungen in den Ferien, stellen sich häufig rechtliche und organisatorische<br />
Fragen.<br />
Eingebracht wurde <strong>der</strong> Vorschlag, einer stadtteilübergreifenden Kooperationen, zur Schaffung<br />
von wohnortnahen und zeitlich befristeten Notfallplätzen, durch eine trägerübergreifende<br />
Abstimmung von Schließzeiten.<br />
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