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Festspiele in der Oberpfalz - Bezirk Oberpfalz

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II. För<strong>der</strong>modalitäten:1. Grundlage <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d die von den Festspielveranstaltern jeweilsdargelegten Gesamtkosten. Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kosten wird dabei aufmaximal 100.000 Euro im E<strong>in</strong>zelfall gedeckelt. Der jeweilige Zuschusserrechnet sich nach e<strong>in</strong>em für alle <strong>Festspiele</strong> e<strong>in</strong>heitlichen För<strong>der</strong>satz, <strong>der</strong>sich nach den <strong>in</strong>sgesamt relevanten Kosten und den im betreffendenHaushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mitteln richtet. Die bisherigeDeckelung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelzuschüsse auf 1.500 Euro entfällt.2. Der <strong>Bezirk</strong>s kann nur dann e<strong>in</strong>en Zuschuss gewähren, wenn auch <strong>der</strong>zuständige Landkreis o<strong>der</strong> die kreisfreie Stadt e<strong>in</strong> Festspiel för<strong>der</strong>n.3. Die Bezuschussung darf nicht höher se<strong>in</strong> als <strong>der</strong> ungedeckte Bedarf o<strong>der</strong><strong>der</strong> jeweils beantragte Zuschussbetrag.4. Bei e<strong>in</strong>er Zuschusshöhe unter 1.500 Euro müssen Sie ke<strong>in</strong>enVerwendungsnachweis vorlegen.Stand: März 2010

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