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Festspiele in der Oberpfalz - Bezirk Oberpfalz

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<strong>Bezirk</strong>sheimatpflege und Kulturverwaltung<strong>Bezirk</strong> <strong>Oberpfalz</strong>, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 RegensburgTel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.de<strong>Festspiele</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Oberpfalz</strong>I . För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ienUnter "Festspiel" im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d überregional beachteteBühnenaufführungen zu verstehen, die im regelmäßigen Turnus, bzw. alljährlich mitentsprechendem Programm angeboten werden. För<strong>der</strong>fähige Träger s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel Theater- o<strong>der</strong> Festspielvere<strong>in</strong>e, die ihr Festspielprogramm an bestimmten (ofthistorischen o<strong>der</strong> symbolträchtigen) Orten anbieten. Dazu gehören auch mo<strong>der</strong>neFormen, wie bewegliche Bühnen und Marschiertheater. Aufführungen, die an e<strong>in</strong>ene<strong>in</strong>maligen Anlass (z. B. Ortsjubiläen u. ä.) gebunden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> "Festspiel" imobigen S<strong>in</strong>ne. Nur die för<strong>der</strong>fähigen Träger können e<strong>in</strong>en Zuschuss beantragen,nicht jedoch e<strong>in</strong>zelne Teilnehmer <strong>der</strong> <strong>Festspiele</strong>."<strong>Festspiele</strong>" lassen sich im wesentlichen <strong>in</strong> folgende Kategorien e<strong>in</strong>teilen:1. Volksschauspiele mit Brauchtumsh<strong>in</strong>tergrund(z. B. "Drachenstich" Furth im Wald;"Pf<strong>in</strong>gstritt" Kötzt<strong>in</strong>g,"St.-Jodok-Ritt" Tännesberg u. ä.).2. Schauspiele mit orts- o<strong>der</strong> regionalgeschichtlichem H<strong>in</strong>tergrund(Historienspiele), bzw. mit Stoffen aus <strong>der</strong> heimatlichen Sagen-, Märchen- undErzähltradition(z. B. "Vom Hussenkrieg" <strong>in</strong> Neunburg vorm Wald;"Trenckfestspiele" Waldmünchen;"Mühlhiasl" <strong>in</strong> Lichtenegg-Rimbach;"Geisterwan<strong>der</strong>ung" <strong>in</strong> Nittenau u. ä.).3. Schauspiele aus <strong>der</strong> gesamten gehobenen Theaterliteratur vomBoulevard-Stück mit lokalkritischem H<strong>in</strong>tergrund über die sogenanntenKlassiker bis h<strong>in</strong> zu mo<strong>der</strong>nen Gegenwartsstücken.Solche Bühnen bieten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> festes Jahresprogramm mit mehrerenAufführungsterm<strong>in</strong>en und oft auch mit mehreren Stücken an(z. B. "Burgfestspiele Leuchtenberg";"Burgfestspiele Falkenste<strong>in</strong>";"Waldspiele am Ludwigsberg Kötzt<strong>in</strong>g" u. ä.).Stand: März 2010


II. För<strong>der</strong>modalitäten:1. Grundlage <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d die von den Festspielveranstaltern jeweilsdargelegten Gesamtkosten. Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kosten wird dabei aufmaximal 100.000 Euro im E<strong>in</strong>zelfall gedeckelt. Der jeweilige Zuschusserrechnet sich nach e<strong>in</strong>em für alle <strong>Festspiele</strong> e<strong>in</strong>heitlichen För<strong>der</strong>satz, <strong>der</strong>sich nach den <strong>in</strong>sgesamt relevanten Kosten und den im betreffendenHaushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mitteln richtet. Die bisherigeDeckelung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelzuschüsse auf 1.500 Euro entfällt.2. Der <strong>Bezirk</strong>s kann nur dann e<strong>in</strong>en Zuschuss gewähren, wenn auch <strong>der</strong>zuständige Landkreis o<strong>der</strong> die kreisfreie Stadt e<strong>in</strong> Festspiel för<strong>der</strong>n.3. Die Bezuschussung darf nicht höher se<strong>in</strong> als <strong>der</strong> ungedeckte Bedarf o<strong>der</strong><strong>der</strong> jeweils beantragte Zuschussbetrag.4. Bei e<strong>in</strong>er Zuschusshöhe unter 1.500 Euro müssen Sie ke<strong>in</strong>enVerwendungsnachweis vorlegen.Stand: März 2010


<strong>Bezirk</strong>sheimatpflege und Kulturverwaltung<strong>Bezirk</strong> <strong>Oberpfalz</strong>, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 RegensburgTel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.deA N T R A G auf Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses des <strong>Bezirk</strong>s <strong>Oberpfalz</strong> zurFestspielför<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Oberpfalz</strong>______________________________Name des Antragstellers (Vere<strong>in</strong> etc.)______________________________Vorstand/Ansprechpartner______________________________Straße_________________________________Bankverb<strong>in</strong>dung_________________________________BLZ_________________________________Kontonummer______________________________PLZ, Ort______________________________Tel./Fax_________________________________MailadresseWir beantragen die Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses von ______________ €für das Festspiel: ______________________________________________________Stand: März 2010


Gesamtkosten: ____________ €E<strong>in</strong>nahmen:Eigenleistung: ____________ €Kartenverkauf: ____________ €Landkreis: ____________ €<strong>Bezirk</strong> <strong>Oberpfalz</strong>: ____________ €Sonstige: ____________ €Insgesamt: ____________ €Ich versichere die Richtigkeit <strong>der</strong> vorstehenden Angaben.________________________________Ort, Datum_______________________________Unterschrift des AntragstellersStand: März 2010

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