Die Deklaration – die Visitenkarte des Düngers
Die Deklaration – die Visitenkarte des Düngers
Die Deklaration – die Visitenkarte des Düngers
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12<br />
Pflanzenbau<br />
<strong>Die</strong> <strong>Deklaration</strong> <strong>–</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Visitenkarte</strong> <strong>des</strong> <strong>Düngers</strong><br />
Kennzeichnung ist durch das Düngemittelgesetz vorgeschrieben und bindend<br />
<strong>Die</strong> <strong>Deklaration</strong> von<br />
Düngemitteln gibt dem<br />
Anwender wertvolle<br />
Hinweise. <strong>Die</strong>se betreffen unter<br />
anderem den Düngereinsatz<br />
und lassen Rückschlüsse auf <strong>die</strong><br />
Preiswürdigkeit <strong>des</strong> <strong>Düngers</strong><br />
zu. <strong>Die</strong>se Kennzeichnung ist<br />
durch das Düngemittelgesetz<br />
vorgeschrieben und bindend.<br />
Eine falsche Kennzeichnung<br />
kann zu unerwünschten Anwendungsfehlern<br />
führen oder<br />
<strong>die</strong> Umwelt gefährden. <strong>Die</strong><br />
richtige <strong>Deklaration</strong> im Markt<br />
angebotener Düngemittel wird<br />
stichprobenartig im Rahmen<br />
der Düngemittelverkehrskontrolle<br />
überprüft.<br />
Inhalte der <strong>Deklaration</strong><br />
<strong>Die</strong> Gestaltung der Düngemittel-Kennzeichnung<br />
ist durch<br />
das Düngemittelgesetz vorgeschrieben<br />
(Abbildung 1). Vorgeschrieben<br />
sind Angaben<br />
❚ zum Düngemitteltyp<br />
❚ zu den Nährstoffgehalten<br />
❚ zu den Nährstoffformen und<br />
deren Löslichkeit<br />
❚ zu den Gefahrstoffgruppen<br />
nach Gefahrstoffverordnung<br />
❚ zum Inverkehrbringer <strong>des</strong><br />
<strong>Düngers</strong><br />
❚ Zum Düngemitteltyp<br />
Es dürfen nur solche Düngemittel<br />
verkauft werden, <strong>die</strong><br />
einem Düngemitteltyp entsprechen.<br />
<strong>Die</strong> Typbezeichnung<br />
gibt Informationen über <strong>die</strong><br />
Qualität <strong>des</strong> <strong>Düngers</strong>. So ist im<br />
Gesetz festgelegt, wie <strong>die</strong> Bestandteile<br />
<strong>des</strong> <strong>Düngers</strong> gewonnen<br />
werden müssen, welches<br />
<strong>Die</strong> <strong>Deklaration</strong> von Düngemitteln Beispiel: NPK- Dünger<br />
<strong>Die</strong> Kennzeichnung ist eine wichtige Informationen für den Landwirt zur<br />
Einschätzung <strong>des</strong> <strong>Düngers</strong>. Im Düngemittelgesetz ist <strong>die</strong> Art der <strong>Deklaration</strong><br />
bindend festgelegt. Fotos und Abbildungen: Kurpjuweit<br />
Name<br />
Düngemitteltyp<br />
Nährstoffgehalte +<br />
Nährstoffformen<br />
Löslichkeit der Nährstoffe<br />
Vertreiber <strong>des</strong> <strong>Düngers</strong><br />
Abbildung 1<br />
Hinweis zur Gefährdungsklasse nach<br />
Gefahrenstoffverordnung<br />
<strong>die</strong> Min<strong>des</strong>tnährstoffgehalte<br />
sind und welche Nährstoffformen<br />
und Löslichkeiten enthalten<br />
sein müssen. Ziel der Typisierung<br />
ist es, dass nur solche<br />
Produkte vertrieben werden,<br />
von denen bei sachgemäßer<br />
Anwendung keine Beeinträchtigung<br />
der Gesundheit von<br />
Mensch, Tier oder Natur zu<br />
Landpost 10/2012<br />
erwarten sind. Sie sollen auch<br />
einen anwendungstechnischen<br />
Nutzen haben und der Förderung<br />
der Bodenfrucht-barkeit<br />
<strong>die</strong>nen.<br />
❚ Zu den Nährstoffgehalten<br />
Weiteren Aufschluss über <strong>die</strong><br />
Qualität <strong>des</strong> <strong>Düngers</strong> gibt <strong>die</strong><br />
Angabe zu den Nährstoffgehalten,<br />
sowie den enthaltenen<br />
Nährstoffformen und deren<br />
Löslichkeit. <strong>Die</strong>s sind wertvolle<br />
Hinweise für den Anwender<br />
zur Beurteilung der pflanzenbaulichenEinsatzmöglichkeiten.<br />
<strong>Die</strong> Nährstoffgehalte sind oft<br />
unterschiedlich und wirken<br />
sich auf <strong>die</strong> Preisgestaltung<br />
aus. So sind Düngemittel mit<br />
geringeren Nährstoffgehalten<br />
oft billiger als hochkonzentrierte<br />
Produkte mit hohen<br />
Nährstoffgehalten. Bei Berechnung<br />
der Düngerkosten je ha<br />
auf Basis <strong>des</strong> geplanten Nährstoffeinsatzes<br />
kann sich <strong>die</strong>se<br />
Betrachtung relativieren, so<br />
dass der Einsatz hochkonzentrierter<br />
Dünger oft <strong>die</strong> preiswerte<br />
Variante ist.<br />
❚ Zu Nährstoffformen und Löslichkeit<br />
<strong>Die</strong> Löslichkeit gibt Hinweise<br />
über <strong>die</strong> Verfügbarkeit der<br />
Nährstoffe. Ein Beispiel zu unterschiedlichenNährstoffgehalten<br />
und Löslichkeiten zeigt<br />
Abbildung 2.<br />
❚ Stickstoff:<br />
Neben dem Gesamtgehalt an<br />
Stickstoff ist auch der Gehalt an<br />
Nitrat-Ammonium- oder Carbamid-Stickstoff<br />
(=Harnstoff-<br />
Abbildung 1 (links): <strong>Die</strong> <strong>Deklaration</strong> von Düngemitteln am Beispiel NPK-Dünger — Abbildung 2 (rechts): <strong>Die</strong> <strong>Deklaration</strong>: Der Vergleich verschiedener<br />
stickstoff- und phosphathaltiger Dünger.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Deklaration</strong>: Vergleich verschiedener stickstoff- und<br />
phosphathaltiger Dünger<br />
Abbildung 2
Landpost 10/2012<br />
Stickstoff) angegeben. Wird eine rasche<br />
Anfangswirkung gewünscht, sollte der<br />
überwiegende Teil <strong>des</strong> Stickstoffs aus Nitrat-<br />
und Ammoniumstickstoff bestehen.<br />
Carbamid-Stickstoff wirkt verzögert; wegen<br />
möglicher gasförmiger Ammoniak-<br />
Verluste gelten besondere Anwendungsempfehlungen.<br />
Ist der Dünger mit einem<br />
Ammonium-Stabilisator versehen, so ist<br />
<strong>die</strong> Typenbezeichnung mit dem Zusatz<br />
„mit Nitrifikationshemmstoff“ versehen.<br />
<strong>Die</strong>ser Zusatz kann nur dann gegeben<br />
werden, wenn <strong>die</strong> für eine ausreichende<br />
Wirkung erforderliche Menge zugegeben<br />
wurde.<br />
❚ Phosphat:<br />
Schnell wirkende Phosphatformen sind<br />
<strong>die</strong> „aufgeschlossenen Phosphate“ wie<br />
beispielsweise <strong>die</strong> wasserlöslichen und<br />
ammoncitratlöslichen Formen. Sie wirken<br />
direkt zum Anwendungszeitpunkt.<br />
Rohphosphate sind dagegen nicht sofort<br />
pflanzenverfügbar. Sie werden als ameisensäure-<br />
beziehungsweise mineralsäurelösliche<br />
Phosphate ausgewiesen. Wenn<br />
Rohphosphat verwendet wird, dann meist<br />
auf sauren Böden, Grünland oder im Ökolandbau.<br />
❚ Kali:<br />
Zu beachten ist <strong>die</strong> Form (chlorid<strong>–</strong> oder<br />
sulfathaltig). NPK-Dünger, <strong>die</strong> umgangssprachlich<br />
als chloridfrei bezeichnet (und<br />
gehandelt) werden, entsprechen dem Typ<br />
„chloridarm“. <strong>Die</strong>se Kennzeichnung dürfen<br />
nur Mehrnährstoffdünger führen, deren<br />
Restchloridgehalt unter der technisch<br />
machbaren Grenze von maximal zwei<br />
Prozent liegt. Der genaue Anteil an Chlorid<br />
oder Sulfat geht aus der Kennzeichnung<br />
nicht eindeutig hervor. Eine Ware mit geringem<br />
Sulfatanteil wird zwar deutlich<br />
weniger kosten, kann aber selbst schon bei<br />
bedingt chlorid-empfindlichen Kulturen<br />
zu erheblichen Ertrags- und Qualitätseinbußen<br />
führen.<br />
❚ Magnesium:<br />
Unabhängig von der Bindungsform wird<br />
der Gehalt immer als MgO angegeben.<br />
Zusätzlich wird der wasserlösliche Anteil<br />
angegeben, wenn er min<strong>des</strong>tens ein Viertel<br />
<strong>des</strong> Gesamtgehaltes ausmacht. Im Beispiel<br />
Abbildung 2 werden drei Prozent MgO Gesamt-Magnesiumoxid<br />
angegeben. das bedeutet,<br />
dass in <strong>die</strong>sem Produkt weniger als<br />
ein Viertel <strong>des</strong> enthaltenen Magnesiums<br />
wasserlöslich ist.<br />
❚ Schwefel:<br />
Liegt der Schwefel in Sulfatform vor, kann<br />
von einer raschen und sicheren Wirkung<br />
ausgegangen werden. Elementarer Schwefel<br />
hat dagegen nur eine eingeschränkte<br />
Verfügbarkeit, weil er im Boden erst in <strong>die</strong><br />
pflanzenverfügbare Schwefelform umgewandelt<br />
werden muss. Sulfatschwefel ist<br />
dann in den Produkten enthalten, wenn<br />
ein hoher wasserlöslicher Anteil angegeben<br />
wird.<br />
❚ Zu den Gefahrstoffgruppen<br />
Hinweise zur Sicherheit bei Lagerung und<br />
Transport gibt <strong>die</strong> Angabe der Einstufung<br />
<strong>des</strong> <strong>Düngers</strong> nach der Gefahrstoffverordnung.<br />
<strong>Die</strong> deutsche Düngemittelindustrie<br />
vertreibt Dünger, <strong>die</strong> in <strong>die</strong> Gefahrstoffgruppe<br />
C einzuordnen sind. Hierzu zählen<br />
Kalkammonsalpeter, Ammonnitrat mit<br />
Schwefel und Ammonsulfatsalpeter. NP-,<br />
NPK- und NK- Dünger zählen nur dann<br />
zu <strong>die</strong>ser Gruppe, wenn ein amtliches Gutachten<br />
der Bun<strong>des</strong>anstalt für Materialforschung<br />
und <strong>–</strong>prüfung (BAM) vorliegt. <strong>Die</strong>s<br />
gibt Sicherheit bei der Lagerung, weil <strong>die</strong>se<br />
Produkte weder explosionsfähig noch<br />
selbstentzündlich sind.<br />
Liegt kein Gutachten vor, fallen <strong>die</strong>se Produkte<br />
in <strong>die</strong> Gefahrstoffgruppe B. Wegen<br />
<strong>des</strong> höheren Risikos, dass es bei möglichen<br />
Bränden zu größeren Schäden kommen<br />
kann, gibt es für <strong>die</strong>se Produkte besondere<br />
Vorschriften hinsichtlich der Lagerung.<br />
Strengste Vorschriften für Lagerung und<br />
Transport gibt es für Düngemittel der Gefahrstoffgruppe<br />
A. <strong>Die</strong>se sind zur detonativen<br />
Zersetzung fähig. Auf <strong>die</strong> Angabe<br />
der Gefährdungsklasse ist zu achten. Beim<br />
Mischen von Dünger werden mit der Mischung<br />
neue Produkte geschaffen. Bei ungünstigen<br />
Mischpartnern und Mischverhältnissen<br />
ändern sich <strong>die</strong> <strong>die</strong> Eigenschaften<br />
hinsichtlich der Brandgefährdung.<br />
Oft tragen <strong>die</strong> Düngemittel <strong>die</strong> Bezeichnung<br />
EG-Düngemittel. <strong>Die</strong>s garantiert,<br />
dass <strong>die</strong> Dünger den Bestimmungen <strong>des</strong><br />
europäischen Düngemittelgesetzes entsprechen<br />
und in den Ländern der EG verkauft<br />
werden dürfen.<br />
❚ Zum Inverkehrbringer<br />
Auskunft über <strong>die</strong> Herkunft der Produkte<br />
gibt <strong>die</strong> Angabe zum Inverkehrbringer.<br />
Hier wird <strong>die</strong> Firma angegeben, <strong>die</strong> verantwortlich<br />
ist für <strong>die</strong> Herstellung und den<br />
Vertrieb der Düngemittel.<br />
Umsetzung<br />
<strong>Die</strong> Kennzeichnung muss in deutscher<br />
Sprache abgefasst werden. Bei loser Ware<br />
sind <strong>die</strong> Angaben auf der Rechnung, dem<br />
Lieferschein oder dem Warenbegleitpapier<br />
angegeben. Im Düngemittellager findet<br />
man <strong>die</strong> Kennzeichnung auf dem Boxenschild.<br />
Bei verpackter Ware ist <strong>die</strong> <strong>Deklaration</strong><br />
entweder auf dem Sackaufdruck oder<br />
auf einem separat angebrachten Etikett zu<br />
finden.<br />
Augen auf beim Düngerkauf:<br />
Sicher handelt der Landwirt,<br />
❚ der sich beim Kauf der Dünger <strong>die</strong> <strong>Deklaration</strong><br />
aushändigen lässt<br />
❚ der beim Vergleich Nährstoffgehalte und<br />
Löslichkeitsgrade berücksichtigt<br />
❚ der ausgewiesene Begleitnährstoffe bewertet<br />
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