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1/2 - Verein österreichischer Gießereifachleute

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GIESSEREI-RUNDSCHAU 49 (2002) HEFT 1/2Keine Klagebefugnis für UmweltverbändeUmweltverbände sollen (wie bisher auch schon) die Möglichkeiteingeräumt bekommen, Schadenswahrnehmungen der Behördemitzuteilen, um so ihren Beitrag zur Verbesserung der Umweltzu leisten. Mit allem Nachdruck ist aber abzulehnen, dass dieseOrganisationen eine Klagebefugnis und somit die Möglichkeit erhaltensollen, gegen Entscheidungen der Behörde gerichtlichvorzugehen und sogar eine Parteistellung im Verwaltungsverfahrenzu erlangen. Es bedarf nicht allzu großer Phantasie, um sichdas aus einer solchen Rechtslage entstehende Szenario an Schikanenvorzustellen, das über die Unternehmer hereinbrechenwürde. Dabei sind missbräuchliche Ausübungen des Rechtsdurch Umweltschutzorganisationen, die sich auf Kosten prominenterFirmen einen PR-Effekt ergattern wollen, gar nicht mitgerechnet.Privilegierung von UmweltmanagementsystemenUnternehmen, die eine Umweltbilanzierung etwa gemäß dem europäischenUmweltmanagementsystem EMAS vorweisen können,sollen nur einer Verschuldenshaftung unterliegen und/oder zumindestBeweiserleichterungen eingeräumt bekommen.10Umweltmanagement quo vadisEnvironmental Management – where to go?Dipl.-Ing. Adolf Kerbl, MASNach mehreren Jahren Industrie-Tätigkeitwechselte der Maschinenbauingenieur in dieUmweltpolitische Abteilung der WirtschaftskammerÖsterreich. Seit November 2001 istA. Kerbl Mitarbeiter im Fachverband derGießereiindustrie in der WirtschaftskammerÖsterreich.Nach langem Bemühen durch die Wirtschaft ist es gelungen, ein neues Umweltmanagementgesetzzu verabschieden, welches auch Erleichterungenfür Unternehmen beinhaltet. Für den Unternehmer stellt sich nundie Frage:Bringt dieses Gesetz für mich Nutzen bzw. soll ich andereUmweltmanagementsysteme, die für mich geeignetsind, implementieren?Prinzipiell konkurrieren zwei Systeme, das sind das Umweltmanagementnach der EMAS-Verordnung (EU-Verordnung) und dieISO-14001-Norm. Folgende Unterschiede lassen sich als Erstesfeststellen:Überblick der Unterschiede:EMAS-Verordnung ISO 14001Geltungsbereich: EU-weit WeltweitAnzahl der Unternehmen: ca. 2.500 über 30.000Verbreitung in Österreich: aktiv ca. 350 aktiv ca. 500Unternehmen UnternehmenDropoutquote vonUnternehmen nachErsteintragung ca. 25 % ca. 5 %in Österreich:Geltungsbereich für die alle Wirtschafts- alle Wirtschafts-Wirtschaft: zweige zweigeMögliche Verwaltungs- alle in der Beilage Möglichkeit zurvereinfachungen für die angeführten sieben Erlangung desWirtschaft: Verwaltungsverein- konsolidiertenfachungenGenehmigungsbescheidesHerkunft der Regelung: Initiative der Euro- Initiative derpäischen Kommission WirtschaftErlangung der Zertifikate: Überprüfung durch Zertifikatserteilungexterne Umweltgut- durch den vomachter und nachfol- WirtschaftsminisgendeEintragung in terium akkreditierdasStandortregister, ten Zertifiziererwelches vom UmweltbundesamtgeführtwirdVorherige Tabelle stellt im Überblick die grundsätzlichen Unterschiedezwischen den beiden Systemen dar.Was bringen diese Systeme aber für die Unternehmer?Im Rahmen des nationalen Umsetzungsgesetzes zur EMAS-Verordnungist es gelungen, eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungenzu erzielen, welche als erster Ansatzpunkt für möglicheweitere Erfolge in der Zukunft zu sehen sind. Diese <strong>Verein</strong>fachungengelten mit Ausnahme des konsolidierten Genehmigungsbescheidesnicht für ISO 14001 zertifizierte Unternehmen. Trotzdemist die Anzahl und auch der Zuwachs der Unternehmen,welche sich nach ISO 14001 zertifizieren lassen, in Österreichgrößer als die, welche EMAS betreiben.Dies hat vor allem den Hintergrund, dass das 14001-System vonder Wirtschaft entwickelt wurde und sich die Behörde nach Zertifizierungkaum aktiv in die Zertifikatsvergabe einschaltet. Andersals beim EMAS-System, bei welchem das Umweltbundesamt bzw.das BMU eine Stellungnahme hat und ein nationales Register,welches auch auf der UBA-Homepageadresse unterhttp://www.ubavie.gv.at abrufbar ist.Von Seiten der AK und der Umwelt-NG0´s wird immer argumentiert,dass nur diese Liste eine ausreichende Sicherstellung derUmweltleistung in Unternehmen gewährleistet.Die wirtschaftliche Bedeutung beider Systeme ist markant im Zunehmen.Seitens der EU wird versucht, bei diversen Haftungsregelungenund Gesetzesvorhaben Erleichterungen für EMAS-registrierteBetriebe einzuführen und alle jene, die ein solches Zertifikatnicht haben, verstärkt unter irgend welche neuen BeobachtungsundAuflagenregime zu stellen (ein erster Versuch war das Umwelthaftungsgesetz).Andererseits haben speziell die Branchen MetallverarbeitendeIndustrie, Kfz-Zulieferindustrie, Elektronikindustrie einen massivenDruck, solche Systeme einzuführen. IBM hat bereits vor mehrerenJahren einen Brief an alle Zuliefererunternehmen geschrieben,dass es ein ISO-14001-System implementieren wird und den Zulieferernmitgeteilt, dass es ein Vorteil für sie ist, wenn sie ähnlichvorgehen. Speziell auch die Automobilindustrie, allen voran Volvo,beabsichtigt auf die Lieferanten Druck zu machen, um eines dieserSysteme zu implementieren. Als Hinweis, wie die Weiterentwicklungvonstatten gehen wird, kann man die ISO 9000 heranziehen.Dort haben in Österreich ca. 3.000 Betriebe ein solches Zertifikatund die Anzahl der Unternehmen wächst kontinuierlich weiter.Was hat ein Unternehmer nun zu erwarten, wenn erein solches System einführt?Primär ist die grundsätzliche Gestaltung ähnlich wie im BereichQualitätssicherung. Auf Ebene Unternehmensleitung sind somitdie Umweltpolitik, ein Umweltprogramm um die Umweltziele festzulegensowie ein Managementsystem im Unternehmen zu installieren,das die wichtigen Befugnisse und Abläufe regelt und darüberhinaus sicherstellt, dass die rechtlichen Anforderungen imUnternehmen eingehalten werden.

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