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Export-Akkreditive

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d) Stimmt die Währungsbezeichnung und wurde nur berechnet, was durch das Akkreditivgedeckt ist?e) Liegt der Rechnungsbetrag innerhalb der Akkreditivsumme?f) Sind zusätzliche Merkmale (z.B. Markierungen, Packstückanzahl, Gewichte,Ursprungsland, Importlizenznummer, besondere Erklärungen) enthalten - sofern imAkkreditiv verlangt - und stimmen diese Merkmale mit den Angaben in anderenDokumenten überein?g) Sind geforderte Beglaubigungen (z.B. durch IHK, die Botschaft, das Konsulat) vorgenommenworden?4. Seekonnossement und Seefrachtbrief (Art.23. und 24 ERA 500)a) Weist das Transportdokument den Namen des Frachtführers (Carrier) aus und ist esvom Frachtführer oder Master bzw. dessen Agenten unterzeichnet?b) Weist das Transportdokument aus, dass die Ware an Bord eines namentlichgenannten Schiffes verladen (loaded on board) oder auf einem namentlichgenannten Schiff verschifft (shipped) worden ist?c) Wird der im Akkreditiv vorgeschriebene Verlade- und Löschungshafen ausgewiesen?d) Liegen alle ausgestellten Originalausfertigungen (voller Satz) und ggf. alle verlangtenKopien vor, sofern im Akkreditiv nichts anderes bestimmt ist?e) Enthält das Transportdokument keinen Hinweis, dass es einer Charterpartie unterworfenist?f) Ist eine erkennbare Umladung unter den gegebenen Umständen zulässig?g) Enthält das Transportdokument keinen Hinweis, dass die Ware an Deck verladenist?h) Liegt das Ausstellungsdatum bzw. das „an-Bord-Datum“ innerhalb der zulässigenVerladefrist?i) Stehen die im Transportdokument enthaltenen Angaben (z.B. Markierungen, Containernummern,Packstücke, Gewicht, Warenbeschreibung) nicht im Widerspruch zuden anderen Dokumenten?j) Sind vorgenommene Änderungen mit Stempel und Handzeichen des Ausstellersauthentisiert?k) Entspricht das Transportdokument in jeder anderen Hinsicht dem Akkreditiv (z.B.Frachtzahlungsklausel, Notify-Adresse, Empfänger- bzw. Orderangabe) und ist ggf.ein Indossament angebracht?l) Ist das Transportdokument „clean“, d.h. enthält es keine Klauseln, die ausdrücklicheinen mangelhaften Zustand der Ware und/oder der Verpackung vermerken?5. Lufttransportdokument (Luftfrachtbrief) (Art. 27 ERA 500)a) Weist der Luftfrachtbrief den Namen des Frachtführers (Carrier) aus und ist er vomFrachtführer bzw. dessen Agenten unterzeichnet?b) Weist der Luftfrachtbrief aus, dass die Ware zur Beförderung angenommen wordenist?c) Sind - falls im Akkreditiv verlangt - tatsächliches Abflugdatum und Flugnummerausgewiesen?d) Liegt das für den Absender bestimmte Original (Original for shipper) vor?Weitere Prüfungsmerkmale siehe Ziffer 4. h) bis l).- 3 -

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