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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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2010<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Sozialatlas<br />

Straffälligenhilfe<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Finanzierung aus Mitteln<br />

Europäischer Sozialfonds <strong>für</strong> Deutschland,<br />

Ministerium der Justiz<br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>


Vorwort<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 2<br />

In diesem Jahr begeht der <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. sein 20- jähriges Bestehen. Er wurde von Menschen<br />

gegründet, die aus allen gesellschaftlichen Schichten der ehemaligen DDR<br />

kamen. Sie alle verband die Idee, nach einer Zeit der staatlich reglementierten<br />

Wiedereingliederung, ein freies Hilfenetzwerk <strong>für</strong> Menschen aufzubauen, die<br />

in Haft sind oder waren. Ihren Erfordernissen, ihren Wünschen <strong>und</strong> ihrem<br />

Bedürfnis nach Hilfe sollte mit professionellen Angeboten entsprochen werden. Zum ersten Mal wurde<br />

eine gesellschaftliche Transparenz des Vollzugsalltags gefordert <strong>und</strong> umgesetzt. Die Idee <strong>und</strong> das<br />

Selbstverständnis dieser Zeit formulierte der ehemalige Leiter der JVA Magdeburg <strong>und</strong> damalige<br />

stellvertretende Vorsitzende des <strong>Landesverband</strong>es, Herr Karl Anton, folgendermaßen: „Es muss gelingen,<br />

die Anstaltsmauern von „Drinnen“ nach „Draußen“ <strong>und</strong> von „Draußen“ nach „Drinnen“ transparenter<br />

zu machen.“ Dem ist auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen, weil nur auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

Hilfe möglich ist, die dem wirklichen Bedarf der Betroffenen entsprechen.<br />

Hilfe <strong>für</strong> Straffällige ist <strong>für</strong> uns ein Wert. Sie ist Ausdruck einer hohen ethischen Verantwortung, in<br />

der sich der Einzelne oder die Gemeinschaft auch dem nicht verschließen, der sich durch die Straftat<br />

unbewusst oder bewusst gegen sie stellt. Ausdruck einer gesellschaftlichen Hochkultur ist es, zulassen<br />

zu können, dass es Menschen gibt, die sich nicht normgerecht verhalten, dass wir Anderssein akzeptieren<br />

<strong>und</strong> nicht ausgrenzen, aber auch einschreiten, wenn der im Strafrecht formulierte gesellschaftliche<br />

Minimalkonsens verletzt wird, <strong>und</strong> wir dennoch Chancen zur Wiedereingliederung, zur Resozialisierung<br />

eröffnen. Dies hatte Konsequenzen <strong>für</strong> unsere Arbeit. Konsequenzen, die Mut erforderten, weil<br />

sie unbequem waren, weil sie einen Bruch mit alten Gewohnheiten bedeuteten <strong>und</strong> die auch heute<br />

noch unser Ringen um gesellschaftliche Akzeptanz <strong>und</strong> Verständnis unserer Arbeit bestimmen.<br />

In besonderer Art <strong>und</strong> Weise hat der erste Justizminister des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Herr Dr. h.c.<br />

Walter Remmers, diesen Prozess gefördert <strong>und</strong> unterstützt. B<strong>und</strong>esweit wegweisend war die Entscheidung<br />

in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zum Aufbau eines einheitlichen Sozialen Dienstes der Justiz, der sich als ein<br />

Netzwerk von staatlichen <strong>und</strong> freien Hilfeanbietern im gesamten Land etablieren <strong>und</strong> präsentieren<br />

sollte. Gleichzeitig wurde damals <strong>für</strong> den Bereich der Justiz eine wesentliche Frage des Umbruchs<br />

beantwortet: „Wie werden zukünftig Menschen in diesem Land miteinander leben, wie werden sie<br />

miteinander umgehen <strong>und</strong> welche Basis der gegenseitigen Akzeptanz wird man finden?“<br />

Heute steht die freie Straffälligenhilfe in ihrem Selbstverständnis von Sozialarbeit <strong>für</strong> eine Beziehungs-<br />

<strong>und</strong> Lebenshilfe <strong>für</strong> die Betroffenen <strong>und</strong> deren Familienangehörige. Sie berücksichtigt einerseits<br />

die Lebenssituation <strong>und</strong> die Lebenslagen in all ihren Dimensionen <strong>und</strong> andererseits eine ganzheitliche<br />

<strong>und</strong> systemische Problemsicht. Das schließt das frühzeitige Erkennen von strafrechtlichen Gefährdungen<br />

junger Menschen <strong>und</strong> angemessene Reaktionen darauf ein. Dabei steht nicht der Verfahrensablauf<br />

im Zentrum der sozialarbeiterischen Bemühungen, sondern der einzelne Mensch. Diesem,<br />

<strong>und</strong> niemand anderem, sollte die Sozialarbeit eines freien Trägers verpflichtet sein.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 3<br />

Gegenwärtig sind landesweit 15 Vereine der freien Straffälligenhilfe mit einer großen Vielfalt an Hilfeprojekten<br />

<strong>für</strong> Gefährdete, Gefangene, Haftentlassene <strong>und</strong> deren Familienangehörige tätig.<br />

Der von uns erarbeitete „Sozialatlas Straffälligenhilfe <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ soll den betroffenen Personen<br />

<strong>und</strong> denen, die mit ihnen arbeiten, eine Unterstützung <strong>und</strong> Hilfe bei der Suche nach geeigneten Hilfeeinrichtungen<br />

sein <strong>und</strong> ein Nachschlagewerk über die inhaltliche Ausrichtung der Projekte.<br />

Die Stärke eines Strafvollzuges zeigt sich nicht an der Dicke der Mauern <strong>und</strong> nicht in den Kosten, die<br />

<strong>für</strong> die Sicherung aufgewendet werden. Die Stärke eines Strafvollzuges zeigt sich im Umgang mit<br />

einzelnen Strafgefangenen, in der Zuwendung, ihrer Ausbildung <strong>und</strong> in der Motivation, die einer betreuenden<br />

Behandlung entspricht, in einem starken Netzwerk, das Transparenz <strong>für</strong> die Gesellschaft<br />

sichert <strong>und</strong> fordert. Die Tagesarbeit in unseren Vereinen ist die Arbeit mit Menschen, die gegen Normen<br />

unseres menschlichen Zusammenlebens verstoßen haben, die aber gewillt sind, zu einem Leben<br />

in solidarischer Gemeinschaft zurückzufinden, dies aber aus eigener Kraft nicht schaffen.<br />

In diesem Sinne wollen wir allen Inhaftierten die Möglichkeit einer zweiten Chance bieten, an sich zu<br />

arbeiten, sich zu ändern <strong>und</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihr Tun zu übernehmen, um ein akzeptiertes Mitglied<br />

unserer Gemeinschaft zu werden<br />

Da<strong>für</strong> treten wir als <strong>Landesverband</strong> mit all unseren Mitgliedern ein. Mit diesem neuen Selbstverständnis<br />

hatten wir uns im Jahr 1990 gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> zusammengeschlossen, mit dem Ziel, mit unserem Wirken<br />

diese Welt ein ganz klein wenig besser zu machen.<br />

Rainer Robra<br />

Vorsitzender des <strong>Landesverband</strong>es


Für<br />

In eigener Sache<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 4<br />

Mark, Maik, Christian, Markus, Andreas, Matthias <strong>und</strong> die vielen anderen Inhaftierten,<br />

die wir kennen lernen durften <strong>und</strong> die uns über die lange Zeit der Zusammenarbeit angeregt<br />

haben, diesen Sozialatlas zu erarbeiten.<br />

Mit Ihrer Inhaftierung beginnt ein schwieriger Abschnitt <strong>für</strong> Sie, aber auch <strong>für</strong> Ihre Angehörigen.<br />

Sie müssen sich ungewohnten, völlig neuen Situationen stellen. Vieles wirkt <strong>und</strong>urchschaubar, vielleicht<br />

fremdartig, erdrückend oder sogar beängstigend.<br />

Trotzdem sollten Sie von Anfang an versuchen, die Dauer Ihrer Inhaftierung sinnvoll zu nutzen.<br />

Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine Reihe von Informationen:<br />

• Tipps, Hinweise <strong>und</strong> Hilfen <strong>für</strong> den Zeitraum der Inhaftierung, aber auch <strong>für</strong> die Entlassungsvorbereitung<br />

<strong>und</strong> die Zeit nach der Haft.<br />

• Einen Überblick über Projekte <strong>und</strong> Einrichtungen, in denen Sie spezifische Hilfe erhalten können.<br />

• Sie können erfahren, an welchem Ort oder in welcher Region Sie einen Ansprechpartner <strong>für</strong><br />

Ihr Problem finden.<br />

Die Mitglieder aller Vereine der freien Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> können Sie unterstützen, in<br />

ein straffreies Leben zurückzufinden.<br />

Es wieder eigenständig <strong>und</strong> selbstbestimmt führen zu können, liegt in Ihrer Hand!<br />

Entsprechende Adressen von AnsprechpartnerInnen finden Sie am Ende dieser Broschüre.<br />

Wenn sich Ihnen beim Lesen noch weitere Fragen stellen, geben Ihnen die zuständigen JustizvollzugsbeamtInnen,<br />

aber auch die MitarbeiterInnen der Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> sicher gern<br />

Auskunft.<br />

Die Projektleiterin, MitarbeiterInnen <strong>und</strong> StudentInnen der Geschäftsstelle<br />

des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>–<strong>Anhalt</strong> e.V.


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 5<br />

Die Themenschwerpunkte von 01 bis 26 sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ....................................................................................................................................... 8<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.................................. 9<br />

Der <strong>Landesverband</strong> in Magdeburg ..................................................................................................... 10<br />

Übersicht der Ortsvereine des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen-<strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. ........................................................................................................................ 14<br />

01 Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ....... 30<br />

02 Anti-Gewalt-Training .................................................................................................................... 32<br />

03 Betreuungsweisungen ..................................................................................................................... 34<br />

04 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit .............................................................................................................. 36<br />

04.1 Arbeitslosengeld ...................................................................................................................... 36<br />

04.2 Arbeitslosengeld II .................................................................................................................. 39<br />

04.3 Sozialhilfe ................................................................................................................................ 46<br />

04.4 Beruflicher Wiedereinstieg ...................................................................................................... 48<br />

05 Bürgerbüro .................................................................................................................................... 51<br />

06 Gerichte ........................................................................................................................................... 52<br />

06.1 Oberlandesgericht .................................................................................................................... 52<br />

06.2 Landgerichte ............................................................................................................................ 52<br />

06.3 Amtsgerichte ........................................................................................................................... 53<br />

07 Jugendamt ....................................................................................................................................... 55<br />

08 Justizvollzugsanstalten ................................................................................................................... 58<br />

08.1 Standorte .................................................................................................................................. 58<br />

08.2 Übersicht über die Haftplätze <strong>und</strong> Belegungen der Justizvollzugsanstalten in<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ........................................................................................................................ 59<br />

08.3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) ............................................................................................... 60<br />

08.4 Besuch ..................................................................................................................................... 61<br />

08.5 Jugendanstalt (JA) Raßnitz ...................................................................................................... 64<br />

08.6 Jugendarrestanstalt (JAA) Halle .............................................................................................. 66<br />

09 Kindergeld ....................................................................................................................................... 67<br />

10 Krankenkasse ................................................................................................................................. 68<br />

11 Maßregelvollzugsanstalten ............................................................................................................ 69<br />

12 Selbsthilfegruppen .......................................................................................................................... 70


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 6<br />

13 Schuldenberatung ........................................................................................................................... 71<br />

13.1 Schulden – Was tun? ............................................................................................................... 71<br />

13.2 Hilfe bei Überschuldung .......................................................................................................... 74<br />

14 Sozialamt ......................................................................................................................................... 77<br />

15 Soziale Gruppenarbeit/ Sozialer Trainingskurs .......................................................................... 79<br />

16 Sozialer Dienst der Justiz ............................................................................................................... 82<br />

16.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/ Landesrechtliche Regelungen ........................................................... 82<br />

16.2 Ziele ......................................................................................................................................... 82<br />

16.3 Tätigkeitsfelder ........................................................................................................................ 83<br />

17 Sozialkaufhaus ................................................................................................................................ 86<br />

18 Sozialpädagogische Familienhilfe ................................................................................................. 88<br />

19 Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ....................................................................................................... 90<br />

20 Staatsanwaltschaft/ Generalstaatsanwaltschaft........................................................................... 92<br />

21 Suchtberatung ................................................................................................................................ 93<br />

22 Während der Haft .......................................................................................................................... 95<br />

22.1 Zahlungen der Justizvollzugsanstalt ........................................................................................ 95<br />

22.2 Leistungen nach SGB II (Hartz IV) ......................................................................................... 96<br />

22.3 Sozialversicherungen der Inhaftierten ..................................................................................... 98<br />

22.4 Altersvorsorge <strong>und</strong> Rente <strong>für</strong> Inhaftierte ................................................................................ 98<br />

23 Wichtige Papiere ........................................................................................................................... 102<br />

23.1 Arbeitsbescheinigung ............................................................................................................ 102<br />

23.2 Führerschein .......................................................................................................................... 102<br />

23.3 Geburtsurk<strong>und</strong>e ..................................................................................................................... 102<br />

23.4 Krankenversicherung ............................................................................................................. 103<br />

23.5 Lohnsteuerkarte ..................................................................................................................... 103<br />

23.6 Personalausweis ..................................................................................................................... 103<br />

23.7 Sozialversicherungsausweis .................................................................................................. 104<br />

23.8 Wohnberechtigungsschein ..................................................................................................... 104<br />

23.9 Zeugnisse ............................................................................................................................... 105<br />

24 Wohnen ......................................................................................................................................... 106<br />

24.1 Betreutes Wohnen/ Übergangswohnen ................................................................................. 106<br />

24.2 Wohngeld .............................................................................................................................. 106<br />

25 ZEBRA- Zentrum <strong>für</strong> Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung <strong>und</strong> Anlaufstelle zur<br />

Vermittlung gemeinnütziger Arbeit .......................................................................................... 109<br />

26 Zu Haftbeginn ............................................................................................................................... 112


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 7<br />

27 Adressen ........................................................................................................................ 117<br />

27.1 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit ...................................................................................................... 117<br />

27.2 Agenturen <strong>für</strong> Arbeit ............................................................................................................. 117<br />

27.3 Bürgerbüros ........................................................................................................................... 124<br />

27.4 Gerichte ................................................................................................................................. 131<br />

27.5 Jugendämter ........................................................................................................................... 136<br />

27.6 Jugendanstalt Raßnitz ............................................................................................................ 138<br />

27.7 Jugendarrestanstalt Halle ....................................................................................................... 138<br />

27.8 Justizvollzugsanstalten .......................................................................................................... 139<br />

27.9 Maßregelvollzugsanstalten .................................................................................................... 144<br />

27.10 Sozialämter ............................................................................................................................ 144<br />

27.11 Soziale Dienste der Justiz ...................................................................................................... 145<br />

27.12 Staatsanwaltschaften .............................................................................................................. 146<br />

Impressum .......................................................................................................................... 147


<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 8<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist eines von insgesamt 16 B<strong>und</strong>esländern in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Es<br />

grenzt an die vier Nachbarländer Brandenburg, <strong>Sachsen</strong>, Thüringen <strong>und</strong> Niedersachsen. Auf die Fläche<br />

bezogen ist es das achtgrößte <strong>und</strong> an der Größe der Bevölkerung gemessen das zehntgrößte Land<br />

in Deutschland. Das Gebiet von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> umfasst eine Gesamtfläche von 20.445 Quadratkilometern<br />

(5,7 Prozent der Fläche Deutschlands), in dem r<strong>und</strong> 2,52 Millionen EinwohnerInnen<br />

(3,5 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung) leben.<br />

Landeshauptstadt ist die traditionsreiche Stadt Magdeburg. Sie ist nach Halle/Saale (etwa 234.802<br />

EinwohnerInnen) mit 229.725 EinwohnerInnen die zweitgrößte Stadt im Land (Stand: 30. Juni 2007).<br />

Landkreise<br />

<strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld (ABI)<br />

Burgenlandkreis (BLK)<br />

Börde (BK)<br />

Harz (HZ)<br />

Jerichower Land (JL)<br />

Mansfeld-Südharz (MSH)<br />

Saalekreis (SK)<br />

Salzlandkreis (SLK)<br />

Altmarkkreis Salzwedel (SAW)<br />

Stendal (SDL)<br />

Wittenberg (WB)<br />

Kreisfreie Städte<br />

Dessau-Roßlau (DE)<br />

Halle (Saale) (HAL)<br />

Magdeburg (MD)<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=6909


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 9<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong><br />

Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Gründerinnen <strong>und</strong> Gründer des <strong>Landesverband</strong>es hatten sich als ein erstes Ziel zur Aufgabe gemacht,<br />

eine Struktur der freiwilligen Straffälligenhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu schaffen. Sie sollte die<br />

individuelle Begleitung von Inhaftierten, Haftentlassenen <strong>und</strong> deren Familienangehörigen sowie den<br />

fachlichen Aufbau, die Qualifizierung <strong>und</strong> die Vernetzung von Betreuungsangeboten ermöglichen.<br />

Der <strong>Landesverband</strong> besteht nunmehr seit 20 Jahren.<br />

Mit seinen Beratungsstellen ist er ein fachpolitisches Forum <strong>für</strong> Mitarbeitende der freiwilligen Straffälligenhilfe<br />

in allen Projektbereichen. Er wurde Fachverband <strong>für</strong> 15 Vereine der freien Straffälligen-,<br />

Gefährdeten-, Jugend-, <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>, die zu seiner Mitgliedsstruktur gehören.<br />

Die Resozialisierung <strong>und</strong> die Integration Straffälliger mit dem Ziel, sie <strong>für</strong> ein zukünftiges straffreies<br />

Leben zu befähigen, sind gemeinsame Aufgabe staatlicher <strong>und</strong> nichtstaatlicher Institutionen. Hier erfolgt<br />

eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen <strong>und</strong> freien Trägern. Diese inhaltlich <strong>und</strong> organisatorisch<br />

vernetzte Struktur im Bereich der freien Straffälligenhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist in dieser<br />

Form in der B<strong>und</strong>esrepublik einmalig. Für Vereine <strong>und</strong> Projekte der freiwilligen Straffälligenhilfe hat<br />

der <strong>Landesverband</strong> Qualitätsstandards entwickelt. Weiterhin initiiert <strong>und</strong> unterstützt er die Entstehung<br />

neuer Vereine, die Entwicklung neuer Projekte, bietet eine breite Plattform der Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>und</strong> sichert die Qualifizierung der in der Straffälligenhilfe mitwirkenden Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen.<br />

Neben der Arbeit <strong>für</strong> die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der Vereine hat der <strong>Landesverband</strong> in seiner<br />

bisherigen Arbeit auch immer eigene kriminalpräventive, sozialpädagogische Angebote zum<br />

Schutz vor Ausgrenzung <strong>und</strong> sozialer Benachteiligung entwickelt.


Der <strong>Landesverband</strong> in Magdeburg<br />

Geschäftsadresse<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Keplerstr.9/ 9a<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 541 45 88<br />

Fax. 0391/ 569 36 46<br />

Homepage: www.LVSBSA.de<br />

E-Mail: LVSBSA@t-online.de<br />

Standort<br />

Ein- <strong>und</strong> Ansichten<br />

Treppenaufgang in der Keplerpassage<br />

Beratungsecke<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Ansicht<br />

Breiter Weg/ Keplerstraße<br />

Kontaktstelle Freie Straffälligenhilfe<br />

Ansprechpartnerin Frau Schnabel<br />

Tagungs- <strong>und</strong> Meeting-Raum<br />

Seite | 10


Der Vorstand<br />

Die Revisionskommission<br />

Bankverbindungen<br />

Spenden <strong>und</strong> Geldauflagen<br />

HYPO Vereinsbank Halle<br />

BLZ 800 200 86<br />

Konto 422 833 2<br />

Rainer Robra<br />

Staats- <strong>und</strong> Europaminister<br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Rudolf Jaspers<br />

Leitender Oberstaatsanwalt bei<br />

der Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />

a.D.<br />

Irmgard Hohenstein<br />

Sozialarbeiterin im Sozialen<br />

Dienst der Justiz Stendal<br />

Anja Naumann<br />

Geschäftsführerin der SPD-<br />

Stadtratsfraktion<br />

Tobias Müller<br />

Dipl. Sozialpädagoge<br />

Sozialer Dienst der Justiz Magdeburg<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Geschäftskonto<br />

Volksbank Magdeburg eG<br />

BLZ 810 932 74<br />

Konto 137 594 6<br />

Seite | 11<br />

Corinna Reinecke<br />

Mitglied des Landtags von<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Liane Bauer<br />

Dipl. Sozialpädagogin<br />

Rüdiger Richter<br />

Vollzugsleiter<br />

Roswitha Behrendt<br />

Sachbearbeiterin


Projekte<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 12<br />

Der <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. stützt sich in seiner<br />

Arbeit auf 3 Gr<strong>und</strong>säulen:<br />

Kriminalprävention<br />

� “Projektentwicklung, -begleitung <strong>und</strong> -beratung im Bereich Vermeidung von Jugendkriminalität<br />

<strong>und</strong> Kriminalprävention“, insbesondere über das Projekt “Schulmediation”<br />

� Arbeit an Strategien <strong>für</strong> Projekte mit Toleranz <strong>und</strong> Gewaltverzicht<br />

� Krisenintervention bei Gefährdeten, Inhaftierten, Angehörigen <strong>und</strong> Opfern von Straftaten<br />

� Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung auf dem Gebiet der Kriminalprävention<br />

Resozialisierung <strong>und</strong> Integration<br />

� Vorbereitende Hilfe über Beratung von Inhaftierten <strong>und</strong> ihren Angehörigen zur Stabilisierung ihrer<br />

Lebenssituation nach der Inhaftierung<br />

� Information, Beratung <strong>und</strong> Hilfe bei Rückfallgefährdung<br />

� Vermittlung <strong>und</strong> Unterbreitung von Angeboten zu spezifischen Hilfen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gegenüber<br />

betroffenen Personen oder Behörden anderer B<strong>und</strong>esländer<br />

� Vermittlung bei Anfragen zu Hilfen, an da<strong>für</strong> zuständige Stellen innerhalb <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

� Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung <strong>für</strong> MitarbeiterInnen im Bereich der Strafrechtspflege<br />

� Inhaltliche <strong>und</strong> organisatorische Gestaltung von Erfahrungsaustauschen <strong>für</strong> MitarbeiterInnen im<br />

Bereich der Strafrechtspflege<br />

� Entwicklung, fachliche Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung sowie Koordinierung bei der Umsetzung<br />

qualitativ neuer oder methodisch weiterentwickelter Hilfsangebote im Bereich der Strafrechtspflege<br />

� Öffentlichkeitsarbeit<br />

� Ehrenamtliche Arbeit zur direkten Durchführung von Freizeitangeboten <strong>für</strong> Inhaftierte, z.B. Chor<br />

<strong>und</strong> Malkreisarbeit<br />

� Jährlicher landesweiter Aufruf zur Beteiligung am Malwettbewerb in allen JVAen<br />

Außergerichtliche Schlichtungsangebote<br />

� Täter-Opfer-Ausgleich<br />

� Mediationsprojekte im Bereich Familie <strong>und</strong> Schule


Ansprechpartnerinnen<br />

Frau Delia Göttke<br />

Geschäftsführerin<br />

Landesprojektleiterin Täter-Opfer-Ausgleich<br />

Projektleiterin Kriminalprävention<br />

Frau Melanie Kaulisch<br />

Assistentin der Geschäftsleitung<br />

Frau Nicole Schnabel<br />

Leiterin Kontaktstelle Freie Straffälligenhilfe<br />

Frau Katja Wegner<br />

Ehrenamtliche Mitarbeiterin<br />

Freie Straffälligenhilfe<br />

Frau Diana Merker<br />

Ehrenamtliche Mitarbeiterin<br />

im Landesprojekt Täter-Opfer-Ausgleich <strong>und</strong><br />

Projekt Schulmediation<br />

Frau Christina Schäfer<br />

Ehrenamtliche Mitarbeiterin<br />

Kontaktstelle Freie Straffälligenhilfe<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 13


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 14<br />

Übersicht der Ortsvereine des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong><br />

Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.


Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe<br />

<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Friedrich-Naumann-Str. 12<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />

gefaehrdetenhilfe-de@gmx.de<br />

Jugendförderungszentrum Gardelegen<br />

e.V.<br />

Tannenweg 17<br />

39638 Gardelegen<br />

Tel. 03907/ 8 01 80<br />

kontakt@jfz-ga.de<br />

Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong><br />

<strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

Bahnhofstraße 7<br />

38820 Halberstadt<br />

Tel. 03941/ 60 05 97<br />

verein.hoffnung.hbs@freenet.de<br />

ASB RV Halle/ Saalkreis e.V.<br />

Hordorfer Straße 5<br />

06112 Halle<br />

Tel. 0345/ 2 92 99 30 /31 /40<br />

straffaelligenhilfe@asb-halle-saalkreis.de<br />

Internationaler B<strong>und</strong> e.V.<br />

F.-Nietzsche-Str.1<br />

06618 Naumburg<br />

Tel. 03445/ 2 30 40<br />

bz-naumburg@internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />

Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />

Moritzzwinger 11<br />

06108 Halle<br />

Tel. 0345/ 4 78 86 62<br />

fshev@gmx.de<br />

Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong><br />

<strong>Bewährungshilfe</strong> e.V.<br />

Leipziger Straße 65<br />

39112 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 6 22 91 81<br />

vsb-md@web.de<br />

Horizont ohne Gitter e.V. Halle<br />

Mittelstr.14<br />

06114 Halle<br />

Tel. 0345/ 5 23 37 86<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

„Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

Am Malzmühlenfeld 43<br />

39218 Schönebeck<br />

Tel. 03928/ 42 14 985/ 990<br />

www.rueckenwind-schoenebeck.de<br />

JUKON e.V.<br />

Bernburger Straße 27<br />

39418 Staßfurt<br />

Tel. 03925/ 81 31 18<br />

Tel. 0163/ 3 05 06 22<br />

jukon.stassfurt@googlemail.com<br />

Seite | 15<br />

Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />

Altes Dorf 22<br />

39576 Stendal<br />

Tel. 03931/ 70 76 28<br />

straffaelligenbetreuung@gmx.de<br />

Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />

Karl-Marx-Straße 6<br />

06502 Thale<br />

Tel. 03947/ 77 92 19 /29<br />

sozialzentrum-bode.de@freenet.de<br />

Europa Aktionsforum e.V.<br />

Am Schiffbleek 4<br />

06484 Quedlinburg<br />

Tel. 03946/ 9 01 96 00<br />

eu_aktionsforum_ev@gmx.de<br />

Reso-Witt. e.V.<br />

Große Bruchstraße 17<br />

06886 Wittenberg<br />

Tel. 03491/ 40 08 06<br />

resowitt@Wittenberg.de<br />

Frauen-<strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />

Judenstraße 1-2<br />

06712 Zeitz<br />

Tel. 03441/ 28 02 88<br />

krauslein@gmx.de


Region Dessau-Roßlau <strong>und</strong> <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />

Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Anschrift: Friedrich-Naumann-Str. 12<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Herr Rolf Bumann<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Frau Schneider<br />

Täter-Opfer-Ausgleich<br />

Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />

Frau Penke<br />

Frau Brachwitz<br />

Projekt „ZEBRA“<br />

Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />

Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />

Fax. 0340/ 2 16 78 72<br />

Homepage: ------<br />

E-Mail: gefaehrdetenhilfe-de@gmx.de<br />

Frau Müller<br />

Herr Minach<br />

Projekt „Soziale Beratung <strong>für</strong> Straffällige <strong>und</strong><br />

Gefährdete“ im LK <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld/ Bereich<br />

Köthen<br />

Tel. 03496/ 21 64 00<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Herr Grabner<br />

Soziale Schuldnerberatung<br />

Tel. 0340/ 8 50 54 5<br />

Herr Denckewitz<br />

Frau Brose<br />

Sozialer Trainingskurs<br />

Bereich Bitterfeld/ Wolfen<br />

Tel. 03494/ 3 53 56<br />

Bereich Köthen<br />

Tel. 03496/ 21 64 00<br />

Seite | 16<br />

Frau Rach<br />

Projekt „Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung <strong>für</strong> Straffällige<br />

<strong>und</strong> Gefährdete“ im LK <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld/ Bereich<br />

Bitterfeld-Wolfen<br />

Tel. 03494/ 3 53 56<br />

Der Verein “Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 01.10.1990,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />

� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.” sind:<br />

� Soziale Schuldnerberatung in Dessau-Roßlau<br />

� Täter-Opfer-Ausgleich in Dessau - Roßlau <strong>und</strong> Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />

� Projekt „ZEBRA“ in Dessau-Roßlau<br />

� Sozialer Trainingskurs in Bitterfeld/Wolfen<br />

� Soziale Beratung <strong>für</strong> Straffällige <strong>und</strong> Gefährdete in Köthen<br />

� Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung in Bitterfeld-Wolfen <strong>und</strong> Köthen


Region Altmark<br />

Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />

Anschrift: Tannenweg 17<br />

39638 Gardelegen<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Herr Ralf Böse<br />

Geschäftsführender Vorstand<br />

Tel. 03907/ 80 18-0<br />

Fax. 03907/ 80 18-28<br />

Homepage: www.jfz-ga.de<br />

E-Mail: kontakt@jfz-ga.de<br />

Frau Schmidt<br />

Projektleiterin: „ZEBRA“<br />

Projektleiterin: „Gegen Rechts <strong>und</strong> Gewalt“<br />

Tel. 03907/ 80 18-24<br />

E-Mail: schmidt@jfz-ga.de<br />

Frau Fraaß<br />

Projektleiterin: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Tel. 03907/ 80 18-42<br />

E-Mail: fraass@jfz-ga.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Frau Schmidt<br />

Offenes Jugendwohnen<br />

Tel. 03907/ 80 18 18<br />

Seite | 17<br />

Der Verein “Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 05.02.1992,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />

� Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Tätigkeitsfelder des Vereins “Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.” sind<br />

� Erstausbildung<br />

� Erwachsenenqualifizierung (Fortbildung, Umschulung)<br />

� Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe SGB VIII<br />

� offenes Jugendwohnen<br />

� offene Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

� Schulsozialarbeit<br />

� Projekt „ZEBRA”<br />

� Projekt „Gegen Rechts <strong>und</strong> Gewalt“<br />

� Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“


Region Halberstadt<br />

Verein “Hoffnung” <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

Anschrift: Bahnhofstr.7<br />

38820 Halberstadt<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Tel. 03941/ 60 05 97<br />

Fax. 03941/ 60 05 97<br />

Homepage: -----<br />

E-Mail: verein.hoffnung.hbs@freenet.de<br />

Frau Manuela Schalm<br />

Mediatorin in Strafsachen<br />

Projektleiterin: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Frau Angelika Stöcklein<br />

Sozialbetreuerin <strong>für</strong> Jugendsozialarbeit<br />

Projekt “ZEBRA”<br />

Seite | 18<br />

Der Verein “Hoffnung” <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V. ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 25.06.1991,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe seit 10.03.1993,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Hoffnung” Halberstadt e.V. sind:<br />

� Täter-Opfer-Ausgleich nach StGB <strong>für</strong> den Landkreis Harz<br />

� Täter-Opfer-Ausgleich nach JGG <strong>für</strong> Amtsgericht Halberstadt<br />

� Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit im Jugendbereich<br />

� Durchführung von sozialpädagogischen Trainingskursen<br />

� Betreuungsweisungen im Jugendbereich<br />

� Zentrale Beratungsstelle <strong>für</strong> Haftentlassene <strong>und</strong> Angehörige<br />

� Haftentlassungsvorbereitungen<br />

� Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen


Region Halle<br />

ASB RV Halle/ Saalkreis e.V.<br />

Anschrift: Geschäftsstelle<br />

Hordorfer Str. 05<br />

06112 Halle/ Saale<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Herr Scharf<br />

Geschäftsführer<br />

Tel. 0345/ 2 92 99 11<br />

Tel. 0345/ 29 29 90<br />

Fax. 0345/ 2 92 99 40<br />

Homepage: www.asb-halle-saalkreis.de<br />

E-Mail: info@asb-halle-saalkreis.de<br />

Frau Garcia-Greno<br />

Frau Genetzke<br />

Projekt: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Tel. 0345/ 2 92 99 28<br />

E-Mail: taeteropferausgleich@asb-halle-saalkreis.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 19<br />

Frau Genetzke<br />

Herr Ernst<br />

Herr Voß<br />

Projekt: „ZEBRA“<br />

Tel. 0345/ 2 92 99 30<br />

Tel. 0345/ 2 92 99 31<br />

E-Mail: straffaelligenhilfe@asb-halle-saalkreis.de<br />

Der Verein “ASB RV Halle/Saalkreis e.V.” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 05.03.1990,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />

� Mitglied im PARITÄTISCHEN <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “ASB RV Halle/Saalkreis e.V.” sind:<br />

� Rettungsdienst<br />

� Krankentransport<br />

� Fahrdienst<br />

� Krankenfahrten<br />

� Sozialstation „Humanität“, Sozialstation in Landsberg<br />

� Betreutes Wohnen<br />

� Ambulant Betreutes Wohnen, gem. §67 SGB XII<br />

� Altenpflegeheim<br />

� Kindertagesstätte<br />

� Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

� Projekt “TOA”<br />

� Projekt “ZEBRA”<br />

� Katastrophenschutz<br />

� Krisenintervention


FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />

Anschrift: Moritzzwinger 11<br />

06108 Halle<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Frau Hasse<br />

Leiterin der Geschäftsstelle<br />

Projekt “ZEBRA“<br />

Tel. 0345/ 4 78 86 62<br />

Fax. 0345/ 47 81 644<br />

Homepage: ---------<br />

E-Mail: FSH<strong>eV</strong>@gmx.de<br />

Herr Landgraf<br />

Projekt “Wohnen auf Probe <strong>für</strong> Haftentlassene”<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 20<br />

Frau Schreiber<br />

Projekt „Freizeitgestaltung <strong>für</strong> Haftentlassene<br />

<strong>und</strong> Haftgefährdete ohne soziale Bindung mit<br />

Suchtproblemen <strong>und</strong> Schulden”<br />

Der Verein „FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.“ ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 15.01.2004,<br />

� anerkannter freier Träger der Betreuung <strong>und</strong> Beratung <strong>für</strong> Haftentlassene, Haftgefährdete <strong>und</strong><br />

deren Angehörigen<br />

� Mitglied der Landesarbeitsgruppe „ZEBRA“ <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “FSH e.V.” sind:<br />

� Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebote orientiert am Bedarf der Klienten<br />

� Projekt “ZEBRA”<br />

� Projekt “Wohnen auf Probe <strong>für</strong> Haftentlassene”<br />

� Projekt „Unterstützung von Straffälligen bei der Bewältigung besonders komplizierter Lebenslagen”<br />

� Projekt „Freizeitgestaltung <strong>für</strong> Haftentlassene <strong>und</strong> Haftgefährdete ohne soziale Bindung mit<br />

Suchtproblemen <strong>und</strong> Schulden”


Region Magdeburg<br />

Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V.<br />

Anschrift: Leipziger Straße 65<br />

39112 Magdeburg<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Frau Grit Gurol<br />

Geschäftsführerin,<br />

Projektleiterin „ZEBRA“<br />

Tel. 0391/ 6 22 91 81<br />

Homepage: --------<br />

E-Mail: VSB-MD@WEB.DE<br />

Frau Evelyn Wittig<br />

Projektleiterin „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Herr Robert Weber<br />

Projektleiter „Perspektive“<br />

Herr Stefan Voge<br />

Projekt „Kochen“<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Frau Christina Staniok<br />

Projekt „Mittelpunkt“<br />

Frau Viola Stamfuß<br />

Projekt „Öffentlichkeitsarbeit“<br />

Seite | 21<br />

Der Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 24.09.1990,<br />

� anerkannter freier Träger der Straffälligenhilfe,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>–<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des VSB e.V. sind:<br />

� Projekt „ZEBRA”<br />

� Projekt „Perspektive”<br />

� Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)“<br />

� Projekt „Kochen”<br />

� Projekt „Mittelpunkt”<br />

� Projekt „Informationen zum TOA“


Region Schönebeck / Salzlandkreis<br />

„Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

Anschrift: Familienzentrum „Malzmühle“<br />

Am Malzmühlenfeld 43<br />

39218 Schönebeck<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Tel. 03928/ 4 21 49 80<br />

Fax. 03928/ 40 00 97<br />

Homepage: www.rueckenwind-schoenebeck.de<br />

E-Mail: info@rueckenwind-schoenebeck.de<br />

Herr Dr. Steffen Uhlig<br />

Geschäftsführer<br />

Tel. 03928/ 4 21 49 83<br />

E-Mail: steffen.uhlig@rueckenwind-schoenebeck.de<br />

Frau Liane Bauer<br />

Projektleiterin: Straffälligenhilfe<br />

Projektleiterin: Täter-Opfer-Ausgleich<br />

Tel. 03928/ 4 21 49 85<br />

E-Mail: liane.bauer@rueckenwind-schoenebeck.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 22<br />

Herr Andy Hilger<br />

Allgemeine Gefährdeten- u. Straffälligenhilfe<br />

Betreuungsweisungen<br />

Soziale Trainingskurse<br />

Tel. 03928/ 4 21 49 88<br />

E-Mail: andy.hilger@rueckenwind-schoenebeck.de<br />

Der Verein “Rückenwind e.V.” Schönebeck ist<br />

� ein eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 15.10.1992,<br />

� ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, seit 1994,<br />

� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft TOA,<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Mediation e.V., Präventionsarbeitskreis SLK,<br />

Netzwerk gegen rechte Gewalt, Netzwerk Schulsozialarbeit des SLK,<br />

Kreis– Kinder– <strong>und</strong> Jugendring des SLK<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Rückenwind e.V.” Schönebeck sind:<br />

� Allgemeine Gefährdeten- u. Straffälligenhilfe<br />

� Betreuungsweisungen<br />

� Durchführung Sozialer Trainingskurse<br />

� Ableistung gemeinnütziger Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />

� Täter-Opfer-Ausgleich<br />

� Sozialpädagogisch begleitete Familienhilfe<br />

� Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit<br />

� Projekt „2. Chance“/ „Navigator“<br />

� Betreutes Wohnen <strong>für</strong> Jugendliche zwischen 16 <strong>und</strong> 21 Jahren<br />

� Arbeit mit Schulverweigerern (Zentrum alternativen Lernens)<br />

� Schulmediation<br />

� Präventionsprojekte gegen rechte Gewalt, Netzwerk zur Gewaltprävention


Region Staßfurt<br />

JUKON e.V.<br />

Anschrift: Bernburger Straße 27<br />

39418 Staßfurt<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Tel. 03925/ 81 31 18<br />

0163/ 30 506 22<br />

Fax. 03925/ 27 68 52<br />

Homepage: -----<br />

E-Mail: jukon.stassfurt@googlemail.com<br />

Frau Kerstin Liebig<br />

Vorstandsvorsitzende<br />

Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Tel. 03925/ 81 31 18<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 23<br />

Der Verein “JUKON e.V.” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 19.11.1991,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe seit 1994,<br />

� Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV),<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “JUKON e.V.” sind:<br />

� Träger einer Kontakt-<strong>und</strong> Beratungsstelle<br />

� Einstufung als Jugendzentrum im Salzlandkreis<br />

� Fachstelle <strong>für</strong> Täter-Opfer-Ausgleich <strong>und</strong> Mediation <strong>für</strong> Jugendliche <strong>und</strong> Erwachsene im Salzlandkreis<br />

� Systemische Familienberatung <strong>und</strong> Therapie<br />

� Elternkurse


Region Landkreis Stendal<br />

Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Stendal e.V.<br />

Anschrift: Altes Dorf 22<br />

39576 Stendal<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Herr Hein<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Tel. 03931/ 5 89 84 23<br />

Fax. 03931/ 5 89 84 23<br />

Homepage: -------<br />

E-Mail: straffaelligenbetreuung@gmx.de<br />

Frau Hartel<br />

Projekt „Ländliche Streetwork Sport statt Straße“<br />

Tel. 0173/ 89 83 802<br />

Herr Bölcke<br />

Projekt „ZEBRA“<br />

Tel. 03931/ 5 89 84 23<br />

0160/ 91 47 58 25<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Frau Rudolph<br />

Projekt „ZEBRA“<br />

Tel. 03931/ 5 89 84 23<br />

0160/ 41 54 673<br />

Seite | 24<br />

Frau Elling<br />

Projekt „Anti-Aggressions-Training“<br />

Projekt „Ländliche Streetwork Sport statt Straße“<br />

Tel. 0160/ 91 89 37 07<br />

Der Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V. ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet im März 1991,<br />

� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins sind:<br />

� Mobile Jugendarbeit<br />

� Anti-Aggression-Training <strong>für</strong> Jugendliche<br />

� Projekt „ZEBRA“


Region Landkreis Harz (JGH Quedlinburg/Wernigerode)<br />

Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />

Anschrift: Karl-Marx-Str.3<br />

06502 Thale<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Frau Braune<br />

Geschäftsführerin<br />

Tel. 03947/ 7 79 12<br />

Tel. 03947/ 7 79 20<br />

Fax. 03947/ 77 92 29<br />

Homepage: www.sozialzentrum-bode.de<br />

E-Mail: sozialzentrumbode@freenet.de<br />

Frau Herrmann<br />

Projektleiterin „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Wernigerode<br />

Soziale Trainingskurse<br />

Tel. 03947/ 7 79 20<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Frau Hubert<br />

Projektleiterin „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Quedlinburg<br />

Tel. 03947/ 7 79 20<br />

Seite | 25<br />

Der Verein “Sozialzentrum Bode e.V.” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 27. 03. 1991,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, § 75 KJHG,<br />

� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Mitglied im Netzwerk „Life is my future“ im<br />

Landkreis Harz, Mitglied im Netzwerk „La energia“– Gewaltprävention Thale, Mitglied im<br />

Netzwerk Schulsozialarbeit des Landkreises Harz, Mitglied im Kreiskinder- <strong>und</strong> Jugendring<br />

des Landkreises Harz<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Sozialzentrum Bode e.V.” sind:<br />

� Täter-Opfer-Ausgleich Landkreis Harz (Wernigerode/ Quedlinburg)<br />

� Soziale Trainingskurse<br />

� Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Erziehungsbeistand)<br />

� Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit<br />

� Schulsozialarbeit an Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arschule Thale<br />

� Resozialisierungsprojekt <strong>und</strong> Beratung zur Eingliederung ins Berufsleben<br />

� Gewaltpräventionsprojekt an Schulen<br />

� Projekt zur Ges<strong>und</strong>heitsprävention „Fit ins Leben“<br />

� Migrationssozialarbeit mit Ausländerfamilien <strong>und</strong> Flüchtlingen<br />

� Allgemeine Sozialberatung<br />

� Präventive Beratung zur Wohnraumerhaltung<br />

� Kleiderkammer <strong>und</strong> Möbelvermittlung an Sozialbenachteiligte<br />

� Anleitung von Aktivgruppen<br />

� Seniorenfreizeitbetreuung<br />

� Netzwerkarbeit „Lebensqualität im Alter“


Region Burgenlandkreis<br />

Internationaler B<strong>und</strong><br />

Freier Träger der Jugend-, Sozial- <strong>und</strong> Bildungsarbeit e.V.<br />

Bildungszentrum Naumburg<br />

Anschrift: Friedrich-Nietzsche-Str.1<br />

06618 Naumburg/ S.<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Frau Christina Lüdicke<br />

Einrichtungsgeschäftsführerin<br />

Tel. 03445/ 2 30 40<br />

Fax. 03445/ 23 04 20<br />

Homepage: www.internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />

E-Mail: bz-naumburg@internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />

Frau Kathleen Setzepfand<br />

Projektmitarbeiterin „ZEBRA“<br />

Tel. 03445/ 231421<br />

E-Mail: kathleen.setzepfand@internationaler-<br />

b<strong>und</strong>.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 26<br />

Frau Sandra Lüdicke<br />

Frau Brigitte Hellfritzsch<br />

Projektmitarbeiterinnen: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Tel. 03445/ 230415<br />

E-Mail: TOA.Naumburg@internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />

Der Verein “Internationaler B<strong>und</strong> e.V. Naumburg” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 11.01.1949,<br />

� Mitglied im B<strong>und</strong>esverband der Träger der beruflichen Bildung,<br />

� Mitglied im Verein zur Förderung der Ausbildung Jugendlicher im Burgenlandkreis,<br />

� Mitglied im Bündnis <strong>für</strong> Familien in Naumburg <strong>und</strong> im Burgenlandkreis,<br />

� Mitglied im Bündnis <strong>für</strong> Demokratie Naumburg,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Tätigkeitsfelder des Vereins “Internationaler B<strong>und</strong> e.V. Naumburg” sind u.a.<br />

� Kompetenzagentur<br />

� Benachteiligtenprogramme (BVB, BaE)<br />

� Freiwilliges Soziales Jahr<br />

� Schulsozialarbeit<br />

� Angebote der offenen Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

� Sozialraummanagement <strong>für</strong> jugendliche Straftäter<br />

� Beratungsstelle <strong>für</strong> Spätaussiedler <strong>und</strong> bleibeberechtigte Flüchtlinge sowie Asylbewerber <strong>und</strong><br />

sonstige Flüchtlinge<br />

� Maßnahmen zur Vermittlung <strong>und</strong> Eingliederung auf dem Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsmarkt<br />

(Förderpartner Agentur <strong>für</strong> Arbeit, ARGE, SGBII BLK, <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, EU)<br />

� Projekt „ZEBRA“


Region Quedlinburg<br />

Europa Aktionsforum e.V.<br />

Anschrift: Am Schiffbleek 4<br />

06484 Quedlinburg<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Herr Jens Stiller<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Tel. 03946/ 91 96 00<br />

Tel. 03946/ 9 01 96 00<br />

Fax. 03946/ 9 01 96 01<br />

Homepage: www.europa-aktionsforum.de<br />

E-Mail: eu_aktionsforum_<strong>eV</strong>@gmx.de<br />

Frau Cornelia Böhne- Kanguidi<br />

Projektleiterin<br />

Leiterin Migrationsprojekt<br />

Tel. 03946/ 52 57 62<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Frau Stefanie Walit<br />

Sozialpädagogin<br />

Leiterin Sozialkaufhaus<br />

Tel. 03946/ 9 01 96 00<br />

Der Verein “Europa Aktionsforum e.V.” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 26.11.1996 in Quedlinburg,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Europa Aktionsforum e.V.” sind<br />

� Durchführung von Beratung, Begleitung <strong>und</strong> Betreuung Hilfesuchender<br />

� Familienbegegnungsstätte<br />

� Hilfe bei der Wiedereingliederung nach der Haft<br />

� Vermittlung in gemeinnützige Arbeit<br />

� Projektarbeit<br />

� Entwicklung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung von internationalen Kontakten<br />

� Weiterbildungsberatung zur Bildungsprämie<br />

� Sozialkaufhaus Quedlinburg<br />

� Migrationsprojekte<br />

Seite | 27


Region Wittenberg<br />

Reso-Witt. e.V.<br />

Anschrift: Große Bruchstraße Str. 17<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Tel. 03491/ 40 08 06<br />

Fax. 03491/ 41 71 33<br />

Homepage: www.Reso-witt.de<br />

E-Mail: resowitt@wittenberg.de<br />

Frau Cornelia Freygang<br />

Geschäftsführerin<br />

Projektleiterin „ZEBRA“<br />

E-Mail: cornelia.freygang@reso-witt.de<br />

Herr Marco Störmer<br />

Sachgebietsleiter stationäre Hilfe nach § 67 SGB<br />

XII<br />

Tel. 03491/ 45 97 20<br />

E-Mail: resowitt-hausy@web.de<br />

Frau Heike Gehrmann<br />

Sachgebietsleiterin <strong>für</strong> Täter-Opfer-Ausgleich,<br />

Sachgebietsleiterin <strong>für</strong> Anti-Gewalt-Training<br />

E-Mail: heike.gehrmann@reso-witt.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 28<br />

Frau Simone Schulz<br />

Sachgebietsleiterin „Hilfen zur Erziehung“ nach<br />

§ 31 SGB VIII<br />

Tel. 03491/ 42 09 61<br />

E-Mail: simone.schulz@reso-witt.de<br />

Frau Margit Kleinschmager<br />

Projektmitarbeiterin „ZEBRA“<br />

E-Mail: margit.kleinschmager@reso-witt.de<br />

Der Verein “Reso-Witt e.V.” ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 04.06.1991,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugend-, Sozial- <strong>und</strong> Straffälligenhilfe,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.,<br />

� Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wittenberg,<br />

� Mitglied im AWO-Kreisverband Wittenberg,<br />

� Vorstandsvorsitz im Kreiskinder- <strong>und</strong> Jugendring Wittenberg,<br />

� Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Fachteam ZEBRA“ des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Reso-Witt e.V.” sind:<br />

� Projekt “ZEBRA“<br />

� Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

� Erziehungsbeistand<br />

� Sozialpädagogische Gruppenarbeit<br />

� Stationäres Wohnprojekt “Haus Ypsilon”<br />

� Offene Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

� Schulsozialarbeit<br />

� Leistungsfeld „Täter-Opfer-Ausgleich”<br />

� Leistungsfeld „Anti-Gewalt-Training”<br />

� Leistungsfeld „Projektarbeit” (Gemeinwesenarbeit, Jugend- <strong>und</strong> Erwachsenenförderung, Prävention)


Region Zeitz<br />

Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V. (FuKS e.V.)<br />

Anschrift: Judenstr. 1-2<br />

06712 Zeitz<br />

AnsprechpartnerInnen:<br />

Herr Dieter Napierala<br />

Geschäftsführer<br />

Tel. 03441/ 28 02 88<br />

Fax. 03441/ 28 02 88<br />

Homepage: www.fuks-ev-zeitz.de<br />

E-Mail: fuks.zz@online.de<br />

Frau Krauße<br />

Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />

Tel. 03441/ 28 02 88<br />

E-Mail: krauslein@gmx.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Herr Burkhardt<br />

Soziale Wohnraumhilfe<br />

Tel. 03441/ 21 31 69<br />

Seite | 29<br />

Der Verein “Der „Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.“ ist ein<br />

� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet 1992,<br />

� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />

� Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />

� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Die Tätigkeitsfelder des Vereins „FUKS e.V.“ sind<br />

� Kinder- <strong>und</strong> Jugendeinrichtungen (Jugendkontaktcafé <strong>und</strong> KIKO- Kinder- <strong>und</strong> Jugendtreff)<br />

� Streetwork<br />

� Täter-Opfer-Ausgleich<br />

� Soziale Wohnraumhilfe


01 Abwendung der Vollstreckung<br />

einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 30<br />

In der Praxis begegnet häufig das Problem, dass jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wird, die Geldstrafe<br />

dann aber von der Staatsanwaltschaft - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingebracht<br />

werden kann. Dann droht den Verurteilten, obwohl sie eigentlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt<br />

worden waren, dennoch eine Freiheitsstrafe, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Wie jede Freiheitsentziehung<br />

stellt die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe einen sehr schwerwiegenden Eingriff in<br />

gr<strong>und</strong>rechtlich verbürgte Schutzpositionen der Betroffenen dar, welchen es dringend zu vermeiden<br />

gilt. Vermieden werden kann die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung gemeinnütziger<br />

Arbeit. Insoweit ermächtigt Art. 293 EGStGB die Länder ausdrücklich, durch Rechtsverordnung<br />

Regelungen zu treffen, wonach die Vollstreckungsbehörde der Verurteilten gestatten kann,<br />

die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 des Strafgesetzbuches durch freie Arbeit abzuwenden.<br />

Dies ist auch in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> geschehen (GVBl. LSA 1993, S. 564).<br />

Alle Regelungen sehen vor, dass Betroffene über die Möglichkeit,<br />

die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung<br />

gemeinnütziger Arbeit abzuwenden, vor Strafantritt zu belehren<br />

sind, dass die Arbeit unentgeltlich sein muss <strong>und</strong> nicht erwerbswirtschaftlichen<br />

Zwecken dienen darf.<br />

In der Regel halten die Staatsanwaltschaften, die Sozialen Dienste der Justiz sowie die Beratungsstellen<br />

des Projektes „ZEBRA“ Verzeichnisse mit geeigneten Arbeitsstellen bereit.<br />

Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-abwendung-der-vollstreckung-einer-ersatzfreiheitsstrafe-durch-gemeinnuetzigearbeit_005245.html<br />

Wenn Sie zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe geladen werden, können<br />

Sie sich an einen Verein der freien Straffälligenhilfe in Ihrer Region wenden.<br />

Die ProjektmitarbeiterInnen werden Ihnen behilflich sein, Sie an eine entsprechende<br />

Einrichtung zu vermitteln.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />

� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />

� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />

� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. Magdeburg<br />

� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

� Internationaler B<strong>und</strong> e.V.<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />

� Europa Aktionsforum e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 31<br />

Zusätzlich angeboten außerhalb der Struktur des <strong>Landesverband</strong>es<br />

<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

durch:<br />

� Caritasverband <strong>für</strong> das Dekanat Magdeburg e. V.<br />

Max-Josef-Metzger-Str. 1 a<br />

39104 Magdeburg<br />

� Rückenwind e.V. Bernburg<br />

Nienburger Straße 24<br />

06406 Bernburg<br />

� Sozialer Hilfeverein Mansfelder Land e. V.<br />

An der Trillerei 3<br />

06526 Sangerhausen


02 Anti-Gewalt-Training/ Antiaggressionstraining<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 32<br />

Ein Anti-Gewalt-Training ist ein Trainingskurs <strong>für</strong> Menschen, die mit Gewaltdelikten auffällig geworden<br />

sind, die Gewalt als erfolgreiche Form der Konfliktlösung sehen, sich häufig <strong>und</strong> gern schlagen<br />

bzw. Einschüchterungen <strong>und</strong> Bedrohungen gezielt einsetzen.<br />

Im Trainingskurs erlernen sie theoretische, praktische <strong>und</strong> körperliche Übungen zu Verhaltensänderungen,<br />

um aggressivem Verhalten im Alltag vorzubeugen oder es abzubauen. Die Betroffenen werden<br />

mit ihrem eigenen aggressiven Verhalten <strong>und</strong> dem der anderen Teilnehmer konfrontiert <strong>und</strong> trainieren<br />

mit professioneller Hilfe nicht-aggressive alternative Verhaltensweisen.<br />

Ziel ist es, sich selbst <strong>und</strong> andere kennen zu lernen <strong>und</strong> durch Friedfertigkeit <strong>und</strong> Souveränität zu<br />

vermitteln.<br />

Die Teilnahme kann durch richterliche Weisung oder aufgr<strong>und</strong> gerichtlicher Anordnung erfolgen:<br />

im Rahmen der Jugendhilfe <strong>und</strong> des Täter- Opfer- Ausgleiches, auf Anregung von Schulen <strong>und</strong> Jugendclubs<br />

oder aber auf freiwilliger Basis, wenn Betroffene von sich aus etwas gegen ihre Gewaltbereitschaft<br />

unternehmen möchten.<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen mit Hilfe eines Anti-Gewalt-Trainings mögliche Wege<br />

aus der Spirale von Gewalt <strong>und</strong> Gegengewalt zu zeigen, denn die Anwendung von<br />

Gewalt ist ein sichtbarer Beweis von Schwäche. Wer sich schlägt, ist nicht stark<br />

genug, bessere <strong>und</strong> geeignetere Konfliktlösungsmöglichkeiten zu nutzen <strong>und</strong> grenzt<br />

sich somit aus unserer Gesellschaft aus.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Stendal e.V.<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

� Sozialer Dienst der Justiz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Dienststelle Magdeburg<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 33


03 Betreuungsweisungen<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 34<br />

Die Betreuungsweisung wird überwiegend auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe von der JugendrichterIn<br />

angeordnet, wenn anlässlich einer Straftat erkennbar ist, dass bei Jugendlichen/ Heranwachsenden<br />

Entwicklungs- <strong>und</strong> Lerndefizite vorliegen <strong>und</strong> die Jugendlichen aus ihrem sozialen Umfeld<br />

keine ausreichende Unterstützung <strong>und</strong> Förderung erhalten.<br />

Das Ziel ist die Einflussnahme auf die Lebensführung der Jugendlichen, um deren Erziehung zu fördern<br />

<strong>und</strong> zu sichern, damit sie sich zu eigenständigen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln<br />

können.<br />

Bei der Betreuungsweisung handelt es sich um eine langfristige, intensive Einzelbetreuung <strong>und</strong> Aufsicht<br />

durch eine BetreuungshelferIn, die den Jugendlichen in seinem Umfeld begleitet <strong>und</strong> ihn bei der<br />

Bewältigung von kritischen Lebenssituationen unterstützt. Die Betreuungshelferin steht dem Heranwachsenden<br />

helfend <strong>und</strong> beratend zur Seite <strong>und</strong> soll seine Erziehung möglichst in vertrauensvoller<br />

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten fördern.<br />

Die Betreuungsweisung wird zumeist <strong>für</strong> die Dauer von 6-12 Monaten ausgesprochen. Die Ziele <strong>für</strong><br />

diesen Zeitraum werden gemeinsam mit dem Jugendlichen, der BetreuungshelferIn <strong>und</strong> der MitarbeiterIn<br />

der Jugendgerichtshilfe vereinbart.<br />

Die Tätigkeiten im Rahmen einer Betreuungsweisung zielen sehr konkret auf die Bewältigung der<br />

oftmals einer Straftat zugr<strong>und</strong>e liegenden Schwierigkeiten ab. Dazu wird der Heranwachsende von der<br />

BetreuungshelferIn in seiner Lebenswelt aufgesucht.<br />

Der Jugendliche erhält Beratung <strong>und</strong> Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen. Ihm werden<br />

genaue Hilfen an die Hand gegeben, wie er sich in bestimmten Situationen selbst helfen kann. Ziel ist<br />

es, den Jugendlichen zu Eigenverantwortlichkeit <strong>und</strong> Selbständigkeit zu befähigen, so z.B. bei der<br />

Bewältigung von Problemen im Elternhaus, im schulischen <strong>und</strong> beruflichen Bereich, bei Behördengängen,<br />

der Wohnungssuche sowie mit Drogen <strong>und</strong> Schulden oder im Freizeitbereich. Auf diesem<br />

Weg werden Kompetenzen geübt, erweitert oder neu entwickelt.<br />

Die Betreuungsweisung soll ein weiteres Abrutschen des Jugendlichen in die Straffälligkeit verhindern.<br />

Quelle: http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/47.pdf<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, an sich zu arbeiten, sich zu<br />

ändern <strong>und</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihr Tun zu übernehmen, um so ein akzeptiertes<br />

<strong>und</strong> vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft zu werden.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� “Rückenwind e.V.” Schönebeck<br />

� Verein “Hoffnung” <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 35


04 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 36<br />

Wenn Inhaftierte aus der JVA entlassen werden <strong>und</strong> arbeitslos oder erwerbsunfähig<br />

sind, stehen ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen<br />

zu. Auf welche Leistung <strong>und</strong> <strong>für</strong> welche Dauer ein Anspruch besteht, hängt<br />

ab von verschiedenen Bedingungen, die im Folgenden näher beschrieben<br />

werden. Die Reihenfolge der beschriebenen Leistungen orientiert sich an der<br />

jeweiligen „Vorrangigkeit“.<br />

Zunächst prüft die B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit, ob bei der AntragstellerIn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

besteht.<br />

Ist dies nicht der Fall, besteht – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – ein Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II.<br />

Sollte die AntragstellerIn keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, z.B. weil sie nicht erwerbsfähig<br />

ist, kann die Betreffende einen Anspruch auf Sozialhilfe geltend machen.<br />

04.1 Arbeitslosengeld<br />

Durch regelmäßiges Arbeiten während der Haft haben sich die Inhaftierten möglicherweise einen Anspruch<br />

auf Arbeitslosengeld <strong>und</strong> auf eine Finanzierung durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit bei beruflicher<br />

Weiterbildung gesichert.<br />

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem erkennbar ist, wann der Inhaftierte mit einer Entlassung<br />

rechnen kann, sollte er sich bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeitsuchend melden<br />

Dies ist im Rahmen der Entlassungsvorbereitung nach § 15 StVollzG möglich.<br />

Sollte der Inhaftierte am Tage der Entlassung keinen Arbeitsplatz haben, muss er sich unverzüglich –<br />

spätestens am nächsten Tag <strong>und</strong> persönlich bei seiner Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeitslos melden.<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit zahlt erst von dem Tag an, an dem er dort persönlich vorgesprochen <strong>und</strong> seinen<br />

Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat, keinesfalls jedoch rückwirkend.<br />

Es ist auch möglich, den Antrag auf Arbeitslosengeld bereits aus der Haft heraus zu stellen. Zuständig<br />

ist die Agentur <strong>für</strong> Arbeit an dem Ort, wo der Betroffene nach der Entlassung wohnen wird.<br />

Wir empfehlen Ihnen, den Sozialdienst in der JVA nach dieser Möglichkeit zu<br />

fragen.<br />

Mit der Meldung <strong>und</strong> Antragstellung des Arbeitslosengeldes wird der Betroffene kraft Gesetzes in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 37<br />

Ausnahmen gelten <strong>für</strong> Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres.<br />

Sind Sie betroffen, empfehlen wir Ihnen, sich vom Sozialdienst in der JVA beraten<br />

zu lassen.<br />

Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld sichert sich die EmpfängerIn zugleich die Absicherung durch<br />

die Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung, zudem ist sie auch gegen „Arbeitsunfälle“ (z.B. bei einer Lehrgangsteilnahme)<br />

<strong>und</strong> bei „Wegeunfällen“ (z.B. zu einem Vorstellungsgespräch) unfallversichert.<br />

Bei der Entlassung stellt die entlassende JVA eine Bescheinigung über alle Zeiten<br />

aus (auch die entsprechenden Zeiten aus anderen Justizvollzugsanstalten), in<br />

denen Sie gearbeitet haben. Sie ist wichtig <strong>und</strong> dient als Anspruchsgr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> Arbeitslosengeld.<br />

Anspruchsgr<strong>und</strong>lage<br />

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die in den letzten zwei Jahren (Bemessungszeitraum)<br />

360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet haben. Dazu zählen auch die Tage, <strong>für</strong> die ein<br />

Gefangener Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe (§§ 43 bis 45, 176 <strong>und</strong> 177 des Strafvollzuggesetzes)<br />

erhalten hat.<br />

Außerdem wird ab diesem Zeitpunkt nur noch <strong>für</strong> maximal ein Jahr Arbeitslosengeld bezahlt. Für über<br />

50-Jährige besteht eine längere Anspruchsdauer, die gestaffelt nach Alter bis zu 24 Monaten (bei über<br />

58-Jährigen) betragen kann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen vorliegen.<br />

Höhe des Arbeitslosengeldes<br />

Für Ansprüche auf Arbeitslosengeld wird zur Bemessung nur auf das Bruttoarbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen.<br />

Wenn in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung kein typisches Entgelt vorlag, was bei Inhaftierung<br />

aufgr<strong>und</strong> der geringen Höhe des Gefangenenlohns regelmäßig der Fall ist, erfolgt eine fiktive<br />

Einstufung nach vier gesetzlich festgelegten Entgeltstufen – abhängig von der Qualifikation der Arbeitslosen<br />

<strong>und</strong> des <strong>für</strong> ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes. Waren Freigänger außerhalb der<br />

JVA beschäftigt, erhalten sie Arbeitslosengeld auf der Gr<strong>und</strong>lage des dort erzielten Arbeitsentgeltes.


Wichtige Papiere<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 38<br />

Wir empfehlen Ihnen <strong>für</strong> eine reibungslose <strong>und</strong> zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages<br />

auf Arbeitslosengeld bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit, folgende Papiere vollständig<br />

vorzulegen:<br />

� Haftentlassungsschein<br />

� Arbeitsbescheinigung der JVA<br />

� Ihren Personalausweis oder Reisepass<br />

� Lohnsteuerkarte<br />

� Sozialversicherungsausweis<br />

� sämtliche Arbeitsnachweise<br />

� Meldebescheinigung bzw. im Fall von Wohnungslosigkeit eine Bescheinigung<br />

einer Beratungsstelle, über die Sie erreichbar sind.<br />

Ausländische Haftentlassene brauchen darüber hinaus eine Niederlassungserlaubnis<br />

(früher: Aufenthaltserlaubnis) <strong>und</strong> falls vorhanden die letzte Arbeitserlaubnis.<br />

Weitere Leistungen<br />

Neben der Gewährung von Arbeitslosengeld <strong>und</strong> Vermittlung von Arbeit kann die Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

weitere Leistungen anbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen leistet die Agentur <strong>für</strong> Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe<br />

<strong>für</strong> eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung.<br />

Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Thema ausführlich von den MitarbeiterInnen<br />

der <strong>für</strong> Sie zuständigen Agentur <strong>für</strong> Arbeit informieren zu lassen. So können<br />

Sie Möglichkeiten zu einer erfolgreichen Integration auf dem Arbeitsmarkt<br />

erhalten.<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann zudem<br />

� Bewerbungskosten bis zu 260 Euro jährlich erstatten,<br />

� Reisekosten <strong>für</strong> Fahrten zu Beratungs-, Vorstellungsgesprächen <strong>und</strong> zum Antritt einer auswärtigen<br />

Arbeits- oder Ausbildungsstelle übernehmen,<br />

� die Fahrtkosten <strong>für</strong> die tägliche Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstelle zeitweise<br />

übernehmen,<br />

� eine Umzugskostenbeihilfe zahlen, wenn die neue Wohnung außerhalb des Tagespendelbereiches<br />

liegt,<br />

� <strong>für</strong> eine getrennte Haushaltsführung Trennungsbeihilfe zahlen (bis zu 260 Euro <strong>für</strong> die ersten sechs<br />

Monate der Beschäftigung),<br />

� eine Arbeitsausrüstung <strong>für</strong> Kleidung <strong>und</strong> Arbeitsgerät genehmigen (bis zu 260 Euro),<br />

� <strong>und</strong> eine Übergangsbeihilfe in Form eines Darlehens von bis zu 1.000 Euro <strong>für</strong> die Zeit bis zur<br />

ersten vollen Lohnzahlung bewilligen,<br />

� Lohn- oder Eingliederungszuschuss


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 39<br />

Wir empfehlen Ihnen, auch dazu ein Beratungsgespräch in der <strong>für</strong> Sie zuständige<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit in Anspruch zu nehmen.<br />

Sperrzeiten<br />

Bei pflichtwidrigem Verhalten verhängt die Agentur <strong>für</strong> Arbeit eine Sperrzeit; in dieser Zeit bekommt<br />

man kein Arbeitslosengeld. Neben den schon bestehenden Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung<br />

<strong>und</strong> Ablehnung/Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme wurden folgende<br />

weitere Sperrzeiten eingeführt:<br />

1. Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen <strong>und</strong><br />

2. Sperrzeit wegen zu spätem Erscheinen oder Nichterscheinen zu einem Meldetermin.<br />

Die Dauer der Sperrzeit hängt von der Schwere der Pflichtverletzung ab. So beträgt sie bei einem<br />

Meldeversäumnis eine Woche, bei unzureichenden Eigenbemühungen zwei Wochen <strong>und</strong> bei Arbeitsaufgabe<br />

12 Wochen. Man kann aber immer einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit stellen, wenn<br />

sie eine besondere Härte darstellt.<br />

04.2 Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />

Wenn Inhaftierte nach ihrer Entlassung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, weil sie die im<br />

vorherigen Kapitel beschriebenen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, haben sie, wenn sie erwerbsfähig<br />

<strong>und</strong> hilfebedürftig sind, einen Anspruch auf die Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende, verkürzt<br />

„Arbeitslosengeld II“ genannt.<br />

Gesetzlich verankert ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld II im Sozialgesetzbuch Zweites Buch<br />

(SGB II).<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten Personen, die:<br />

� das 15.Lebensjahr vollendet <strong>und</strong> das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />

� erwerbsfähig sind,<br />

� hilfebedürftig sind,<br />

� ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.<br />

Als erwerbsfähig gelten Personen, die ges<strong>und</strong>heitlich in der Lage sind, mindestens drei St<strong>und</strong>en täglich<br />

zu arbeiten.<br />

Als hilfebedürftig gelten Personen, die den eigenen Unterhaltsbedarf, die Eingliederung in Arbeit <strong>und</strong><br />

den Unterhaltsbedarf der Personen, mit denen sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nicht aus eigenen<br />

Mitteln <strong>und</strong> Kräften sichern können.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 40<br />

Zusammengefasst heißt das, dass Betroffene, bevor sie Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II<br />

geltend machen können, jede zumutbare Arbeit annehmen <strong>und</strong> ihr Einkommen <strong>und</strong> Vermögen <strong>und</strong> das<br />

des/r Partners/in einsetzen müssen (abzüglich von Freibeträgen).<br />

Wenn Haftentlassene innerhalb der letzten zwei Jahre weder Arbeitslosengeld noch ALG II bezogen<br />

haben, soll ihnen die zuständige ARGE oder das Sozialamt (nur in so genannten Optionskommunen,<br />

in denen die ARGE nicht zuständig ist) bei der Beantragung von ALG II ein sofortiges Vermittlungsangebot<br />

machen.<br />

Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die über ein nur geringes Einkommen verfügen, z. B. erfolglose<br />

Selbständige, Mini-JobberInnen, ArbeitslosengeldbezieherInnen <strong>und</strong> BezieherInnen von<br />

Erwerbsunfähigkeitsrenten, soweit sie nicht voll erwerbsunfähig sind. In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld<br />

II aufstockend gewährt.<br />

Anrechnung von Überbrückungsgeld auf ALG II<br />

Während der Haftzeit wird in der Regel ein Überbrückungsgeld gezahlt, das am Tag der Entlassung<br />

ausgezahlt wird <strong>und</strong> den notwendigen Lebensunterhalt während der ersten vier Wochen nach Haftende<br />

sichern soll. Das Überbrückungsgeld ist Einkommen im Sinne des § 11 SGB II <strong>und</strong> ist daher zur Bestreitung<br />

des Lebensunterhalts einzusetzen. Es wird bei der Festsetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />

II als einmalige Einnahme nach den Regelungen der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-<br />

Verordnung aufgefasst.<br />

Ist das Überbrückungsgeld hoch genug, besteht während der ersten vier Wochen nach Entlassung kein<br />

Anspruch auf ALG II. Reicht es nicht aus, den Lebensunterhalt zu sichern, kann ALG II aufstockend<br />

gewährt werden.<br />

Nach Ablauf der ersten vier Wochen nach Entlassung stellt verbleibendes Überbrückungsgeld Vermögen<br />

nach § 12 SGB II dar <strong>und</strong> fällt unter die entsprechenden Vermögensfreigrenzen.<br />

Antragstellung<br />

Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, müssen Haftentlassene bei ihrer örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft<br />

bzw. beim zuständigen zugelassenen kommunalem Träger einen Antrag stellen, der auch<br />

formlos sein kann.<br />

Bitte berücksichtigen Sie, dass Leistungen nicht rückwirkend erbracht werden.<br />

Wir empfehlen Ihnen, so schnell wie möglich einen Antrag bei der <strong>für</strong> Sie zuständige<br />

ARGE oder dem Sozialamt zu stellen. Nur so erhalten Sie die Leistungen<br />

in vollem Umfang.


Ansprechpartner<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 41<br />

Haftentlassenen steht, wenn sie Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen nach dem SGB II beantragen,<br />

ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Diese Ansprechpartner finden sie bei Ihrem<br />

zuständigen SGB II – Leistungsträger.<br />

Bedarfsgemeinschaften<br />

Leben Personen mit einem (Ehe-)Partner <strong>und</strong>/oder mit Kindern zusammen, dann bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.<br />

Ist der/die Partner/in ebenfalls erwerbsfähig <strong>und</strong> hilfebedürftig, hat er/sie einen<br />

eigenen Anspruch auf ALG II. In diesem Fall werden bei beiden (Ehe-)Partnern jeweils 90 Prozent der<br />

Regelleistung bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.<br />

Leben Personen mit Ihren Kindern oder den Kindern Ihres/r Partners/in zusammen, haben die Kinder<br />

einen Anspruch auf Sozialgeld, sofern sie nicht einen eigenen Anspruch auf ALG II haben.<br />

Auch nicht erwerbsfähige (Ehe-)Partner erhalten Sozialgeld.<br />

Bei der Berechnung des Anspruchs einer Bedarfsgemeinschaft auf Leistungen nach dem ALG II werden<br />

wie bei der Sozialhilfeberechnung die Bedarfe aller Angehörigen addiert <strong>und</strong> um das anzurechnende<br />

Einkommen (z.B. Gehalt, Kindergeld, Unterhalt) bereinigt. Der verbleibende Betrag wird dann<br />

ausgezahlt.<br />

Für die Anrechnung von Erwerbseinkommen wird das Nettoeinkommen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Hierbei<br />

bleibt eine Pauschale von 100 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich können (in Abhängigkeit von der<br />

Höhe des Einkommens) weitere Freibeträge bei Erwerbstätigkeit abgesetzt werden.<br />

Vermögensanrechnung<br />

Auch Vermögen wird bei der Berechnung des ALG II (unter Berücksichtigung verschiedener<br />

Freibeträge) angerechnet. Die Freibeträge liegen allerdings sehr hoch, so dass diese Anrechnung bei<br />

den meisten Haftentlassenen keine Bedeutung haben dürfte (150 Euro pro Lebensjahr Gr<strong>und</strong>freibetrag<br />

(mindestens 3.100 Euro) <strong>für</strong> Volljährige, 3.100 Euro <strong>für</strong> Minderjährige plus 750 Euro <strong>für</strong> notwendige<br />

Anschaffungen <strong>für</strong> jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft).<br />

Für Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, wird ein Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr<br />

eingeräumt, maximal 33.800 Euro.<br />

Ein angemessenes Kraftfahrzeug gilt nicht als Vermögen, ebenfalls ausgenommen ist angemessenes<br />

Wohneigentum. Für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, gelten zusätzlich gesonderte Freibeträge.<br />

Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrer AnsprechpartnerIn<br />

in der <strong>für</strong> Sie zuständigen ARGE oder dem Sozialamt. Sie wird Ihnen<br />

in Ihrem konkreten Anliegen Auskunft erteilen.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 42<br />

Auf welche Leistungen haben Haftentlassene einen Anspruch?<br />

• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (hier spricht man auch von der Regelleistung)<br />

• Angemessene Kosten <strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung<br />

• Mehrbedarfe <strong>für</strong> Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte <strong>und</strong> bei kostenaufwändiger Ernährung<br />

• Einmalige Leistungen (nur Erstausstattung <strong>für</strong> die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung<br />

<strong>für</strong> Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft <strong>und</strong> Geburt, mehrtägige Klassenfahrten).<br />

Die Leistungen <strong>für</strong> Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sind bei entsprechendem<br />

Nachweis auch nach einer Haftentlassung zu erbringen, wenn der Erhalt der Wohnung<br />

oder die Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich waren.<br />

Befristeter Zuschlag beim Wechsel vom Arbeitslosengeld zu ALG II (max. 2 Jahre).<br />

Die Regelleistung beträgt <strong>für</strong> eine/n Alleinstehende/n 364 Euro.<br />

Was sind „angemessene Kosten“ <strong>für</strong> Miete?<br />

Für Sozialhilfe- <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen gelten dieselben Wohnraumgrößen als angemessen:<br />

1-Personen-Haushalt: ca. 45 qm<br />

2-Personen-Haushalt: ca. 60 qm oder 2 Wohnräume<br />

3-Personen-Haushalt: ca. 75 qm oder 3 Wohnräume<br />

<strong>für</strong> jede weitere Person: + ca. 10 qm oder ein Wohnraum mehr.<br />

Als angemessene Miete gilt der ortsübliche Mietpreis.<br />

Sind die Mietkosten zu hoch, wird im Normalfall <strong>für</strong> längstens sechs Monate die tatsächliche Miete<br />

übernommen; danach muss umgezogen oder untervermietet werden. Sollte allerdings nach sechs Monaten<br />

keine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen oder ein Umzug aus anderen Gründen nicht<br />

zumutbar sein, können die höheren Kosten auch länger übernommen werden.<br />

Holen Sie sich vor einem Umzug ist die Zusicherung der Übernahme der neuen<br />

Mietkosten ein. Wenn Sie ohne Zustimmung umziehen, erhalten Sie nur maximal<br />

die Kosten der alten Unterkunft. Nur mit Zustimmung zum neuen Mietvertrag<br />

können die Umzugskosten (auch Kaution <strong>und</strong> Maklergebühr) übernommen werden.<br />

Mietschulden<br />

Wenn ein Anspruch auf Leistung nach SGB II besteht, können Miet- <strong>und</strong> Energieschulden darlehensweise<br />

übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren<br />

Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit<br />

droht.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 43<br />

Es kann auch ein Anspruch auf Übernahme von Mietschulden auf der Gr<strong>und</strong>lage von SGB XII bestehen<br />

(§ 21 SGB XII in Verbindung mit § 34 SGB XII), wenn Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare<br />

Notlage droht <strong>und</strong> diese Notlage nicht durch Leistungen nach dem SGB II abgedeckt wird. Diese<br />

Leistung des Sozialamtes kann auch in Form eines Darlehens erbracht werden. Die Frage der Übernahme<br />

von Mietschulden kann auch im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer<br />

Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) geprüft werden.<br />

Geldleistungen als Sachleistung<br />

Wenn die gezahlte Regelleistung wegen unwirtschaftlichen Verhaltens zu schnell verbraucht wird,<br />

was etwa der Fall ist, wenn Betroffene eine Woche nach Auszahlung kein Geld mehr haben, kann die<br />

Leistung in Zukunft auch teilweise oder in voller Höhe als Sachleistung (Lebensmittelgutscheine)<br />

erbracht werden. Auch die einmaligen Leistungen können (wie die Regelleistung) -statt als Geld- als<br />

Sachleistung erbracht werden (Gebrauchtmöbellager, Kleiderkammern).<br />

Weitere Leistungen<br />

Bei Beschäftigungsaufnahme kann außerdem ein Einstiegsgeld als zeitlich befristeter Zuschuss gewährt<br />

werden.<br />

Weitere Kann-Leistungen sind:<br />

� Erstattung von Bewerbungskosten<br />

� Trainingsmaßnahmen<br />

� Weiterbildung<br />

� ABM/SAM<br />

� Vermittlungsgutschein<br />

� Eingliederungszuschuss (<strong>für</strong> Arbeitgeber)<br />

Neben den aufgeführten Geldleistungen können folgende weitere Leistungen zur Eingliederung in<br />

den Arbeitsmarkt gewährt werden:<br />

• Kinderbetreuung<br />

• Psychosoziale Beratung<br />

• Pflegebedürftigenbetreuung<br />

• Suchtberatung<br />

• Schuldenberatung<br />

Ob Ihnen diese Leistungen gewährt werden können, können Sie mit Ihrer persönlichen<br />

AnsprechpartnerIn in einem Beratungsgespräch in der <strong>für</strong> Sie zuständigen<br />

ARGE oder dem Sozialamt erfahren.<br />

Kranken-, Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung<br />

Während des Bezugs von ALG II sind betroffene Personen rentenversichert; der Leistungsträger zahlt<br />

<strong>für</strong> sie pauschalierte Rentenversicherungsbeiträge, mit denen sie jedoch nur minimale Rentenansprüche<br />

erwerben.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 44<br />

Während des Bezugs von ALG II sind die Betroffenen gr<strong>und</strong>sätzlich in der gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong><br />

Pflegeversicherung pflichtversichert. Die pauschalierten Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherungsbeiträge<br />

werden vom Leistungsträger (Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder zugelassener kommunaler Träger) in voller<br />

Höhe übernommen.<br />

Waren Sie vor dem Bezug von ALG II nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

müssen Sie sich umgehend bei einer <strong>für</strong> Sie wählbaren Krankenkasse<br />

melden <strong>und</strong> die entsprechende Mitgliedsbescheinigung dem zuständigen<br />

Leistungsträger vorlegen.<br />

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite 68.<br />

Wenn Ihr Überbrückungsgeld hoch genug ist, um Ihren Bedarf nach der Haftentlassung<br />

zu sichern, haben Sie keinen Anspruch auf ALG II. In diesem Fall<br />

müssen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung von Ihrem Überbrückungsgeld<br />

bezahlen. Deckt Ihr Einkommen (Überbrückungsgeld) nur knapp den Gr<strong>und</strong>bedarf,<br />

nicht aber die Beiträge zur Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung, kann ein Zuschuss<br />

zum Beitrag einer angemessenen Versicherung bei der ARGE bzw. dem<br />

Träger der Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende beantragt werden. Damit soll<br />

vermieden werden, dass Sie allein wegen der Versicherungsbeiträge hilfebedürftig<br />

werden.<br />

Was müssen Betroffene selber tun?<br />

Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten, müssen aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung<br />

in Arbeit mitwirken. Hierzu gehört insbesondere der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, die<br />

festlegt, welche Leistungen die Betroffenen erhalten <strong>und</strong> welche Bemühungen sie selbst unternehmen<br />

müssen (Bewerbungen, „1-Euro-Job“, Entschuldung, Therapie usw.).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist jede Arbeit zumutbar.<br />

Ausnahmen bestehen nur bei Pflege von Angehörigen, Erziehung (Kinder unter 3 Jahren), ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Einschränkungen <strong>und</strong> wenn die zukünftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit gefährdet wäre.<br />

Sanktionen<br />

Die Sanktionen nach dem SGB II fallen bei Hilfebedürftigen über 25 Jahren <strong>und</strong> bei 15- bis 24-<br />

Jährigen unterschiedlich aus. Zudem unterscheidet das Gesetz zwei Gruppen von Pflichtverletzungen,<br />

die Kürzungen oder den vollständigen Wegfall der Leistungen nach sich ziehen.<br />

Sanktionen ab Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

Eine Pflichtverletzung, die eine Kürzung der Regelleistung um 30 Prozent <strong>und</strong> den Wegfall des Zuschlags<br />

zum ALG II nach sich zieht, liegt vor, wenn:


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 45<br />

• Personen sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen oder die hierin festgelegten<br />

Pflichten zu erfüllen, etwa indem sie sich nicht ausreichend selbst um Arbeit bemühen,<br />

• Personen sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, ein Sofortangebot<br />

oder eine Eingliederungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzuführen,<br />

• Personen ihr Einkommen <strong>und</strong> Vermögen verringern (verschleudern), um ALG II zu erhalten oder<br />

ihr unwirtschaftliches Verhalten trotz Belehrung über die Rechtsfolgen fortsetzen,<br />

• Personen einer Sperrzeit nach dem SGB III unterliegen <strong>und</strong> deshalb kein Arbeitslosengeld erhalten.<br />

Schon bei der ersten Pflichtverletzung können auch andere Leistungen (Unterkunftskosten oder Mehrbedarfszuschläge)<br />

gekürzt werden, wenn Betroffene über anrechenbares Einkommen verfügen <strong>und</strong><br />

ihnen weniger als 30 Prozent der Regelleistung ausgezahlt wird. Die zweite Pflichtverletzung führt zu<br />

einer Verdoppelung der Sanktion (Kürzung von 60 Prozent der Regelleistung).<br />

Bei einer zweiten Pflichtverletzung innerhalb von drei Monaten wird die Leistung bis zum Ende der<br />

ersten Sanktion um 90 Prozent (30 + 60 Prozent) der Regelleistung gekürzt. Die dritte Pflichtverletzung<br />

innerhalb eines Jahres führt zur vollständigen Streichung der Leistungen, also auch der Miete,<br />

Heizkosten usw. <strong>für</strong> die Dauer von drei Monaten. Die Sanktion kann gemildert <strong>und</strong> in eine 60- prozentige<br />

Kürzung der Regelleistung umgewandelt werden, wenn sich der/die Hilfebedürftige bereit erklärt,<br />

seine Pflichten zu erfüllen.<br />

Von den genannten Pflichtverletzungen sind Meldeversäumnisse zu unterscheiden:<br />

Kommen betroffene Personen einer Meldeaufforderung (z.B. Teilnahme an einer Berufsberatung oder<br />

Informationsveranstaltung) nicht nach oder erscheinen nicht bei einem angeordneten ärztlichen Untersuchungstermin,<br />

wird das ALG II <strong>für</strong> 3 Monate um 10 Prozent gekürzt. Auch hier wird ein gewährter<br />

Zuschlag zum ALG II gestrichen.<br />

Die Kürzung erhöht sich bei jedem weiteren Pflichtverstoß innerhalb eines Jahres um jeweils 10 Prozent<br />

(20 Prozent, 30 Prozent, 40 Prozent usw.).<br />

Kommt es zu einer Leistungskürzung von mehr als 30 Prozent, können Sachleistungen <strong>und</strong> geldwerte<br />

Leistungen (z. B. Lebensmittelgutscheine) gewährt werden. Diese Leistungen sollen erbracht werden,<br />

wenn im Haushalt minderjährige Kinder leben.<br />

Sanktionen <strong>für</strong> unter 25-Jährige<br />

Hilfebedürftige zwischen 15 <strong>und</strong> 24 Jahren erhalten bereits ab der ersten Pflichtverletzung keine Barleistungen<br />

mehr. Nur noch die Unterkunftskosten sollen direkt an den Vermieter gezahlt werden. Nach<br />

der zweiten Pflichtverletzung entfallen alle Leistungen. Miete <strong>und</strong> Heizkosten können übernommen<br />

werden, wenn sie sich nachträglich bereit erklären die verletzte(n) Pflicht(en) zu erfüllen.<br />

In dieser Altersgruppe können die Kürzungen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auf 6 Wochen<br />

begrenzt werden.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 46<br />

Bitte beachten Sie, dass Ihnen neben dem Bezug von ALG II keine laufende<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII gewährt wird, d.h. die Kürzungen<br />

werden nicht durch eine andere Leistung ausgeglichen.<br />

Wir empfehlen Ihnen, sämtliche Belege zu sammeln (z.B. Kopien von Bewerbungsschreiben,<br />

Eingangsbestätigungen) <strong>und</strong> sich Notizen über Telefonate zu<br />

machen (z.B. über mündliche Stellenanfragen). Damit weisen Sie nach, dass Sie<br />

sich selber bemüht <strong>und</strong> damit die Pflicht zur Mitwirkung erfüllt haben.<br />

Widerspruch<br />

Gegen Entscheidungen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder des Sozialamtes kann Widerspruch eingelegt werden.<br />

Dieser Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h., dass etwa eine verhängte<br />

Sanktion trotz des Widerspruchs bestehen bleibt.<br />

Nur wenn durch eine Leistungskürzung ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könnte<br />

(der Strom abgestellt wird, der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Erhalt der Wohnung gefährdet<br />

ist oder Ähnliches), können Betroffene beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung<br />

stellen. Das Sozialgericht entscheidet dann darüber, ob die Kürzung bis zur Entscheidung über den<br />

Widerspruch aufgehoben wird.<br />

04.3 Sozialhilfe<br />

Der Anspruch auf Sozialhilfe (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei<br />

Erwerbsminderung) ist gesetzlich verankert im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).<br />

Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben nur Personen unter 65 Jahren, die voraussichtlich<br />

nur vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.<br />

Nicht erwerbsfähig ist jemand, der nicht in der Lage ist, mindestens 3 St<strong>und</strong>en am Tag zu arbeiten.<br />

Personen hingegen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben <strong>und</strong> dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung.<br />

Die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit wird in der Regel durch den gesetzlichen Rententräger,<br />

aber auch durch den medizinischen Dienst der Agentur <strong>für</strong> Arbeit getroffen.<br />

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu Unrecht als nicht erwerbsfähig eingestuft<br />

wurden, empfehlen wir Ihnen gegen diese Entscheidung Widerspruch bei<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder dem Sozialamtes einzulegen.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 47<br />

Höhe der Sozialhilfe<br />

Die Regelsätze in der Sozialhilfe, die den notwendigen Lebensunterhalt sichern sollen, betragen ab<br />

dem 01.01.2011 im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet monatlich jeweils<br />

364 Euro <strong>für</strong> Alleinstehende (Eckregelsatz),<br />

215 Euro <strong>für</strong> Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,<br />

251 Euro <strong>für</strong> Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,<br />

287 Euro <strong>für</strong> Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.<br />

328 Euro <strong>für</strong> Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen leben.<br />

Einmalige Leistungen<br />

Die meisten der früheren einmaligen Leistungen sind bereits im Regelsatz enthalten, bis auf drei Ausnahmen:<br />

• Erstausstattung <strong>für</strong> die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,<br />

• Erstausstattung <strong>für</strong> Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft <strong>und</strong> Geburt,<br />

• mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.<br />

Diese einmaligen Beihilfen können Sie weiter gesondert beantragen. Bitte beachten<br />

Sie, erst einen Antrag zu stellen, bevor Sie sich etwas anschaffen. Im<br />

Nachhinein werden vom Sozialamt keine Kosten mehr übernommen. Wenn Sie bei<br />

Ihrer Entlassung von der JVA nicht ausreichend mit Kleidung versorgt sind, sollten<br />

Sie darauf achten, dass dies auf dem Entlassungsschein vermerkt wird, um<br />

beim Sozialamt Kleidung beantragen zu können. Sollten Sie andere Anschaffungen<br />

benötigen, ohne etwas angespart haben zu können, kann Ihnen das Sozialamt<br />

ein Darlehen bewilligen, das in monatlichen Raten von 5 Prozent des Eckregelsatzes<br />

zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung eines<br />

Darlehens ist jedoch, dass die Anschaffung nötig ist <strong>und</strong> nicht durch Sachleistungen<br />

(z. B. Gebrauchtmöbellager, Kleiderkammer) gedeckt werden kann.<br />

Ergänzende Leistungen neben den Regelsätzen, sofern die Voraussetzungen vorliegen:<br />

• Beiträge <strong>für</strong> die Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung,<br />

• Unterkunft <strong>und</strong> Heizung (die Unterkunft muss sozialhilferechtlich angemessen sein),<br />

• Mehrbedarfszuschläge (bei Personen über 65 Jahren oder voll erwerbsgeminderten unter 65 Jahren,<br />

die das Merkzeichen G nachweisen können, Schwangere <strong>und</strong> Alleinerziehende, Behinderte, die bestimmte<br />

Eingliederungshilfen erhalten sowie bei kostenaufwändiger Ernährung).<br />

Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung oder auf ein angemessenes<br />

Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Kosten übernommen werden. Droht der<br />

Verlust der Wohnung, kann das Sozialamt Mietschulden übernehmen, um die Unterkunft zu sichern.<br />

Diese Geldleistung kann aber auch als Darlehen gewährt werden <strong>und</strong> muss in diesem Fall zurückgezahlt<br />

werden.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 48<br />

Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />

In besonderen persönlichen Notlagen gewährt das Sozialamt zusätzliche Hilfen.<br />

Haftentlassenen können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes<br />

Kapitel SGB XII) zustehen. So können sie beispielsweise die Unterbringung in einer therapeutischen<br />

Wohngruppe finanziert bekommen oder in einer ambulanten Beratungsstelle Unterstützung <strong>und</strong> Hilfe<br />

bei der Wohnungs- <strong>und</strong> Arbeitssuche erhalten.<br />

Integration in den Arbeitsmarkt<br />

Da nur noch nicht erwerbsfähige Personen Sozialhilfe bekommen, entfallen die bisherigen Vorschriften<br />

der Hilfe zur Arbeit. Trotzdem sollen auch SozialhilfebezieherInnen zur Arbeit aktiviert werden,<br />

sofern sie nicht als unzumutbar <strong>für</strong> die betroffene Person gilt (§ 11 Abs. 4 SGB XII).<br />

Die Zumutbarkeit von Arbeit bzw. Arbeitsgelegenheiten wird durch persönliche Einschränkungen<br />

(Krankheit, Behinderung, Kindererziehung) begrenzt.<br />

04.4 Beruflicher Wiedereinstieg<br />

Neben den bisher beschriebenen Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt,<br />

die von den Agenturen <strong>für</strong> Arbeit angeboten werden, gibt es noch weitere Möglichkeiten, die<br />

einen Einstieg ins Berufsleben eröffnen können:<br />

Gründungszuschuss<br />

Seit dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den früher bestehenden Existenzgründungszuschuss<br />

(so genannte „Ich-AG“) <strong>und</strong> das Überbrückungsgeld (nicht zu verwechseln mit dem<br />

Überbrückungsgeld nach Haftentlassung).<br />

Den Gründungszuschuss können EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, die sich<br />

selbständig machen wollen. Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung eines Gründungsschusses ist u.a., dass<br />

vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf ALG I noch <strong>für</strong> mindestens 90 Tage<br />

bestehen muss.<br />

Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monaten. In den ersten neun Monaten werden zusätzlich zum Zuschuss<br />

in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes monatlich pauschal 300 Euro gezahlt, damit sich<br />

die ExistenzgründerInnen freiwillig sozialversichern können. In den folgenden sechs Monaten entfällt<br />

der Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes <strong>und</strong> es wird nur noch die Pauschale <strong>für</strong> die Sozialversicherung<br />

gezahlt. Anträge werden vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von der zuständigen<br />

Arbeitsagentur geprüft. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf diese<br />

Förderung. Wenn diese sich selbstständig machen möchten, können sie bei der <strong>für</strong> sie zuständigen<br />

Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune ein Einstiegsgeld beantragen.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

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Mini- <strong>und</strong> Midi-Job<br />

Mini- <strong>und</strong> Midi-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen.<br />

Bei Mini-Jobs liegt die Einkommensgrenze bei 400 Euro. ArbeitnehmerInnen zahlen keine Steuern<br />

<strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge; ArbeitgeberInnen zahlen eine Pauschale von 30 Prozent (bzw. 12<br />

Prozent bei Beschäftigungen im Privathaushalt).<br />

Bei Midi-Jobs mit einem Bruttoverdienst zwischen 400 <strong>und</strong> 800 Euro (Gleitzone) steigt der Arbeitnehmeranteil<br />

zur Sozialversicherung gleitend von 4 auf 21,1 Prozent an.<br />

Bei Mini- <strong>und</strong> Midi- Jobs werden keine bzw. nur geringfügige Rentenansprüche erworben.<br />

Eingliederungszuschuss<br />

Die Einstellung Haftentlassener kann durch die Agenturen <strong>für</strong> Arbeit bzw. die ARGEn oder die Optionskommunen<br />

finanziell gefördert werden.<br />

ArbeitgeberInnen können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen<br />

einstellen. Hierunter können auch Haftentlassene fallen. Bis zu 50 Prozent des regelmäßig<br />

gezahlten Arbeitsentgeltes sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtversicherungsbeitrag<br />

können <strong>für</strong> bis zu zwölf Monaten gezahlt werden.<br />

Für ältere ArbeitnehmerInnen (über 50 Jahre) kann der Zuschuss <strong>für</strong> bis zu 36 Monaten gewährt werden.<br />

Ein Eingliederungszuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Stelle vor<br />

Ort beantragt werden.<br />

Maßnahmen der Eignungsfeststellung <strong>und</strong> Trainingsmaßnahmen<br />

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten <strong>für</strong> einen beruflichen Wiedereinstieg Haftentlassener durch die<br />

Agenturen <strong>für</strong> Arbeit, die ARGEn oder die Kommunen sind Maßnahmen der Eignungsfeststellung <strong>und</strong><br />

Trainingsmaßnahmen.<br />

Diese Maßnahmen dienen dazu, Arbeitslosen <strong>und</strong> ArbeitgeberInnen die Möglichkeit zu geben, die<br />

persönliche Eignung <strong>und</strong> die beruflichen Fertigkeiten zu erproben.<br />

Die Dauer dieser Maßnahmen liegt zwischen zwei <strong>und</strong> maximal zwölf Wochen; während dieser Zeit<br />

erhalten die TeilnehmerInnen Arbeitslosengeld.<br />

Ein-Euro-Jobs<br />

Betroffene Personen, die arbeitslos sind <strong>und</strong> Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen auch so<br />

genannte „Ein-Euro-Jobs“ annehmen.<br />

Für diese Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erhalten sie keinen vertraglich vereinbarten<br />

Lohn, sondern lediglich eine Mehraufwandsentschädigung, die in der Regel ein bis zwei<br />

Euro in der St<strong>und</strong>e beträgt.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 50<br />

Über den gleichzeitigen Bezug von ALG II sind Ein-Euro-JobberInnen kranken-, pflege- <strong>und</strong> (auf<br />

einer niedrigen Gr<strong>und</strong>lage auch) rentenversichert.<br />

Da das Ziel der Vermittlungsbemühungen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit immer zuerst eine Vermittlung in<br />

den ersten Arbeitsmarkt ist, sollen Arbeitssuchende erst dann in Ein-Euro-Jobs vermittelt werden,<br />

wenn andere Vermittlungsbemühungen nicht erfolgreich waren.<br />

Quelle: www.bag-shi.de<br />

Wir empfehlen Ihnen Ihren Anspruch auf ergänzende Qualifizierung zur Verbesserung<br />

Ihrer Beschäftigungschancen zu nutzen. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz<br />

<strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz gelten auch <strong>für</strong> Ein-Euro-Jobs.<br />

Adressen der Agenturen <strong>für</strong> Arbeit finden Sie ab Seite 117.


05 Bürgerbüro<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 51<br />

Bürgerämter (auch Bürgerbüro oder Bürgerservice) sind Einrichtungen der Kommunalverwaltung.<br />

Hier sind sämtliche städtische Dienstleistungen <strong>für</strong> die BürgerInnen an einer Stelle möglichst wohnortnah<br />

zusammengefasst <strong>und</strong> damit effizienter <strong>und</strong> k<strong>und</strong>enorientierter bei erweiterten Öffnungszeiten<br />

<strong>und</strong> kurzen Wartezeiten.<br />

Dienstleistungen können sein:<br />

� Allgemeine Informationen über Zuständigkeiten<br />

innerhalb der Verwaltung<br />

� Abmeldung<br />

� Anmeldung<br />

� Ummeldung<br />

� Aufenthaltsbescheinigungen<br />

� Beglaubigung von Fotokopien <strong>und</strong> Unterschriften<br />

� Ausstellung, Änderung <strong>und</strong> Berichtigung<br />

Lohnsteuerkarte/ Ersatzlohnsteuerkarte<br />

� Führerscheinanträge<br />

� Anträge auf Ausstellung von Führungszeugnissen<br />

� Anträge bez. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister<br />

� H<strong>und</strong>esteuerangelegenheiten<br />

� Kfz-Abmeldungen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb<br />

des Landkreises / der kreisfreien Stadt<br />

� Beantragung <strong>und</strong> Ausstellung Kinderreisepass<br />

� Melderegisterauskünfte<br />

� Neufeststellungsanträge <strong>für</strong> Schwerbehinderte<br />

� Ausstellung von Parkberechtigungsausweisen<br />

<strong>für</strong> Schwerbehinderte<br />

� Beantragung <strong>und</strong> Ausstellung Personalausweise<br />

� Beantragung <strong>und</strong> Ausstellung Reisepass<br />

� Anträge auf R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung<br />

� Ausgabe von Anträgen <strong>für</strong> Schwerbehindertenausweise<br />

sowie Verlängerungen von<br />

Schwerbehindertenausweisen<br />

� Anträge auf Telefongebührenermäßigung<br />

� Anträge auf Unterhaltssicherung<br />

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung, z.B. per Telefon beim Bürgerbüro,<br />

zu erk<strong>und</strong>igen, welche Unterlagen, Ausweise, etc. Sie zur Antragstellung<br />

mitbringen müssen. So ersparen Sie sich zusätzliche Wege <strong>und</strong> Kosten.<br />

So können Sie Ihre Anträge erledigen…<br />

� durch persönliche Vorsprache in einem der Bürgerbüros,<br />

� durch postalische Zusendung,<br />

� durch Zusendung der unterschriebenen <strong>und</strong> eingescannten Formulare per E-<br />

Mail.<br />

Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern des <strong>für</strong> Sie zuständigen Bürgerbüros finden Sie<br />

ab der Seite 124.


06 Gerichte<br />

06.1 Oberlandesgericht Naumburg<br />

Das Oberlandesgericht ist zuständig<br />

a) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten <strong>für</strong><br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 52<br />

� Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Urteile <strong>und</strong> Beschlüsse der Landgerichte (§ 119 GVG),<br />

� Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Urteile <strong>und</strong> Beschlüsse der Amtsgerichte in Kindschaft<strong>und</strong><br />

Familiensachen sowie Landwirtschaftssachen,<br />

� die Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse der Amtsgerichte (§ 574 ZPO, § 28 FGG, § 79 Abs. 1<br />

GBO);<br />

b) in Strafsachen <strong>für</strong><br />

� Revisionen gegen die Berufungsurteile der Landgerichte,<br />

� Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile,<br />

� Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte (§ 121 GVG);<br />

c) in Bußgeldsachen <strong>für</strong> die Rechtsbeschwerde;<br />

d) im ersten Rechtszug in bestimmten politischen Strafsachen (§ 120 GVG).<br />

06.2 Landgerichte<br />

Die Landgerichte sind einerseits Eingangsgericht (I. Instanz) in Zivil- <strong>und</strong> Strafsachen, aber auch Berufungsgericht.<br />

Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, <strong>und</strong> zwar Zivilkammern,<br />

Kammern <strong>für</strong> Handelssachen <strong>und</strong> Strafkammern (§ 60 GVG), ferner Kammern <strong>für</strong> besondere Rechtsstreitigkeiten<br />

(z.B. <strong>für</strong> Baulandsachen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Wertpapierbereinigung).<br />

Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden RichterInnen <strong>und</strong> RichterInnen am Landgericht. Sie entscheiden<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich mit drei BerufsrichterInnen.<br />

Die Kammern <strong>für</strong> Handelssachen sind neben den BerufsrichterInnen mit zwei ehrenamtlichen HandelsrichterInnen,<br />

die kleinen Strafkammern mit einer BerufsrichterIn <strong>und</strong> zwei ehrenamtlichen RichterInnen,<br />

die großen Strafkammern mit drei BerufsrichterInnen <strong>und</strong> zwei ehrenamtlichen RichterInnen<br />

besetzt.<br />

Die Landgerichte sind zuständig<br />

a) in erster Instanz<br />

� in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug <strong>für</strong> alle Streitigkeiten, die nicht den<br />

Amtsgerichten zugewiesen sind,<br />

� <strong>für</strong> Ansprüche aus Amtshaftung (§ 71 GVG),


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 53<br />

� <strong>für</strong> Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der<br />

Familien- <strong>und</strong> Kindschaftssachen sowie der Landwirtschaftssachen, <strong>für</strong> die das Oberlandesgericht<br />

zuständig ist (§§ 72, 119 Nrn. 1, 2 GVG),<br />

� <strong>für</strong> Strafsachen im ersten Rechtszug zur Aburteilung von Verbrechen - insoweit auch als<br />

Schwurgericht - <strong>und</strong> Vergehen, soweit nicht das Amtsgericht oder ein höheres Gericht zuständig<br />

ist,<br />

b) in zweiter Instanz<br />

� <strong>für</strong> Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Urteile <strong>und</strong> Beschlüsse der Amtsgerichte (§§ 72 ff.<br />

GVG) als Zivilgericht <strong>und</strong> als Strafgericht (Einzelrichter <strong>und</strong> Schöffengericht).<br />

06.3 Amtsgerichte<br />

Die Amtsgerichte sind regelmäßig die Eingangsgerichte. Das Amtsgericht entscheidet gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

durch EinzelrichterInnen (§ 22 GVG) oder RechtspflegerInnen, in gewissen Fällen durch die Urk<strong>und</strong>sbeamtIn.<br />

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte insbesondere zuständig <strong>für</strong><br />

� Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro,<br />

� Wohnungsstreitigkeiten (§ 23 GVG),<br />

� Kindschafts- <strong>und</strong> Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie<br />

� Familiensachen (§ 23b GVG).<br />

Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz-, Versteigerungs-, Nachlass - <strong>und</strong> Vorm<strong>und</strong>schaftsgericht<br />

sowie Gr<strong>und</strong>buchamt.<br />

Sämtliche Mahnverfahren <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s sowie der Länder <strong>Sachsen</strong> <strong>und</strong> Thüringen werden zentral<br />

vom gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt durchgeführt.<br />

Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- <strong>und</strong> Vereinsregister werden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zentral<br />

vom Amtsgericht Stendal geführt.<br />

In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf Vergehen <strong>und</strong> Verbrechen, soweit nicht nach § 24<br />

GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Es entscheidet eine StrafrichterIn oder das<br />

Schöffengericht, bestehend aus einer BerufsrichterIn <strong>und</strong> zwei ehrenamtlichen RichterInnen (Schöffen).<br />

Hinzu kommen die Ordnungswidrigkeitssachen, vornehmlich Verkehrsordnungswidrigkeiten.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=pghoio0zqll3<br />

Die Anschriften der Gerichte finden Sie ab Seite 131.


Wir empfehlen Ihnen folgende Punkte <strong>für</strong> eine Vorladung:<br />

1. Gehen Sie zum Termin!<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 54<br />

Für Angeklagte ist die Anwesenheit bei der Verhandlung Pflicht. Wenn Sie als<br />

Betroffene nicht zum Termin erscheinen, kann es passieren, dass Sie zu einem<br />

neuen Termin von der Polizei vorgeführt werden oder gegen Sie ein Haftbefehl<br />

erlassen wird.<br />

2. Seien Sie pünktlich!<br />

Rechnen Sie außerdem mit längeren Einlasskontrollen. Vergessen Sie ihren Personalausweis<br />

nicht. Handy, iPod <strong>und</strong> Waffen haben selbstverständlich nichts im<br />

Gericht verloren.<br />

Falls Sie das aus wichtigen Gründen nicht schaffen, rufen Sie auf jeden Fall<br />

beim Gericht an! Die Telefonnummer steht auf der Termin-Ladung. Schreiben<br />

Sie eine Entschuldigung, wenn Sie krank sind <strong>und</strong> reichen Sie den Krankenschein<br />

nach bzw. schicken Sie dem Gericht ein ärztliches Attest.<br />

Bei allen Schreiben: Aktenzeichen nicht vergessen!<br />

3. Kein Alkohol <strong>und</strong> keine Drogen!<br />

Zu einer guten Verteidigung gehört auch ein klarer Kopf.<br />

Quelle: http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf


07 Jugendamt<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 55<br />

Das Jugendamt hält Informationen <strong>und</strong> Leistungen zur Jugendhilfe <strong>für</strong> Kinder,<br />

Jugendliche <strong>und</strong> Familien vor.<br />

Ziel <strong>und</strong> Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> ihren<br />

Familien in ihren Bedürfnissen beratend <strong>und</strong> unterstützend zur Seite zu<br />

stehen.<br />

Eine Vielzahl von Hilfs- <strong>und</strong> Serviceleistungen wie<br />

� Freizeit- <strong>und</strong> Feriengestaltungen<br />

� Interessensvertretungen<br />

� Hilfen zur beruflichen Orientierung<br />

� Begleitung bei Straffälligkeit<br />

� Kinder- <strong>und</strong> Jugendschutz<br />

� Kindertagesbetreuung<br />

� Familienangebote<br />

� Erziehungshilfen<br />

� Vaterschaftsanerkennung<br />

� Unterstützung zum Kindesunterhalt<br />

werden Eltern, Alleinerziehenden, Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen hier in einem persönlichen Gespräch mit<br />

einer MitarbeiterIn angeboten, um so allen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen beim Heranwachsen <strong>und</strong> bei der<br />

Integration in die Gesellschaft mit all den damit anfallenden Herausforderungen zu helfen.<br />

Quelle: http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=37.124&La=1<br />

Über die Öffnungszeiten des <strong>für</strong> Sie zuständigen Jugendamtes informieren Sie<br />

sich bitte.<br />

Die Jugendgerichtshilfe<br />

Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie ab Seite 137.<br />

Wenn Jugendliche eine Straftat begehen, müssen sie damit rechnen, dass gegen sie ein Strafverfahren<br />

eingeleitet wird. Anders als bei Erwachsenen gilt bei jungen Menschen von 14 bis 18, in bestimmtem<br />

Fällen auch bis 21 Jahren, ein spezielles Jugendstrafrecht. Hier steht nicht allein die Straftat im Vordergr<strong>und</strong>,<br />

sondern der junge Mensch insgesamt. Die Strafe soll nach dem erzieherischen Bedarf bei<br />

der Beschuldigten bemessen werden.<br />

Oft erscheint die Situation nach einer Straftat <strong>für</strong> den Jugendlichen <strong>und</strong> seine Eltern ausweglos. Das<br />

gegenseitige Vertrauen ist sehr belastet, viele reagieren hilflos <strong>und</strong> verunsichert, <strong>und</strong> die Spannungen<br />

zwischen Eltern <strong>und</strong> Kindern wachsen. Es entstehen Fragen wie: Was passiert weiter? Gibt es eine<br />

Gerichtsverhandlung? Wer erfährt davon? Ist man vorbestraft?


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 56<br />

An dieser Stelle setzt die Jugendgerichtshilfe, die durch Eigeninitiative oder spätestens von der Staatsanwaltschaft<br />

über ein eingeleitetes Ermittlungs- bzw. Strafverfahren informiert wurde, mit ihren JugendgerichtshelferInnen<br />

an. Dies sind keine AnklägerInnen <strong>und</strong> keine VerteidigerInnen, sie sind SozialarbeiterInnen<br />

im Jugendamt. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen zu beraten, zu unterstützen <strong>und</strong><br />

dem Gericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft Empfehlungen <strong>für</strong> die Beendigung des Verfahrens zu geben<br />

(§§ 52 I, 52 II 2, 52 III SGB VIII).<br />

Die SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe nehmen dann Kontakt zu den Betroffenen <strong>und</strong> ggf.,<br />

wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht wurde, auch zu ihren Eltern auf <strong>und</strong> informieren über den<br />

weiteren Ablauf des Verfahrens <strong>und</strong> dessen mögliche Folgen. In der Regel berichten sie nach einem<br />

persönlichen Gespräch dem Jugendgericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft über die Entwicklung <strong>und</strong> Situation<br />

des jungen Menschen <strong>und</strong> nehmen später auch an der Verhandlung teil, in der sie eine Stellungnahme<br />

abgeben <strong>und</strong> eine jugendrichterliche Maßnahme vorschlagen, die aus sozialpädagogischen<br />

Gesichtspunkten sinnvoll <strong>und</strong> angemessen erscheint.<br />

Dies geschieht auch, wenn die Betroffene nicht zu einem Gespräch in die Jugendgerichtshilfe gegangen<br />

ist.<br />

Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die Entscheidung liegt allein beim Gericht.<br />

Wir empfehlen Ihnen, diese freiwilligen Kontakte <strong>und</strong> persönlichen Gespräche mit<br />

Ihrer SozialarbeiterIn der Jugendgerichtshilfe ernst zu nehmen.<br />

Sie möchte Näheres über Sie erfahren: in welchen Familienverhältnissen sie leben,<br />

wie sie aufgewachsen sind <strong>und</strong> ob sie besondere Probleme haben, auch im<br />

freizeitlichen <strong>und</strong> schulischen/ beruflichen Bereich. Darüber hinaus erklärt sie<br />

Ihnen den weiteren Ablauf des Strafverfahrens, was in der Hauptverhandlung<br />

auf Sie zukommen kann, was passieren kann, wer die zuständige RichterIn sein<br />

wird <strong>und</strong> welche Rolle die anderen, am Verfahren Beteiligten, bei der Verhandlung<br />

spielen. Außerdem können sie die Betroffenen in Fragen bezüglich Jugendhilfe,<br />

Wohnung, Arbeit, Lehre, Sozialhilfe usw. beraten. Reden Sie offen <strong>und</strong><br />

ehrlich. Nur so kann sich Ihre SozialarbeiterIn ein konkretes Bild über Sie machen<br />

<strong>und</strong> aus ihrer Sicht sinnvolle <strong>und</strong> angemessene Empfehlungen <strong>für</strong> ein mögliches<br />

Strafmaß, das durch die RichterIn verhängt wird, vorschlagen.<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>en der Jugendgerichtshilfe können recht unterschiedlich sein. Es<br />

ist deshalb sinnvoll, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.<br />

Telefonnummern <strong>und</strong> AnsprechpartnerInnen des Jugendamtes in Ihrer Wohnortnähe<br />

erfahren Sie ab Seite 137.<br />

Die vom Jugendgericht getroffenen Maßnahmen, z.B. die Erbringung von Arbeitsleistungen in gemeinnützigen<br />

Einrichtungen, die Zahlung eines Geldbetrags an eine solche Einrichtung, die Teilnahme<br />

an einem polizeilichen Verkehrsunterricht oder einem Sozialen Trainingskurs oder die Inanspruch-


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 57<br />

nahme einer gerichtlich bestellten BetreuungshelferIn, werden bei der Ableistung durch die Jugendgerichtshilfe<br />

begleitet. Sie leitet die vom Gericht erteilten Auflagen <strong>und</strong> Weisungen ein <strong>und</strong> teilt die Erledigung,<br />

aber auch Verstöße dem Gericht mit. Neben diesen Auflagen <strong>und</strong> Weisungen kann das Jugendgericht<br />

zur Ahndung von Straftaten, auch von Jugendarrest (bis zu vier Wochen), oder in besonderen<br />

Fällen auch Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung, ab sechs Monaten) gegen den Verurteilten<br />

verhängen. Geeignete Verfahren können auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft auch durch einen<br />

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) außergerichtlich erledigt werden. Für diese Maßnahme hält das Land<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein flächendeckendes Netz von TOA-Projektstellen vor.<br />

Quelle:<br />

� http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf<br />

� http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/kinder-jugendliche/jugendgerichtshilfe<br />

Wir empfehlen Ihnen folgende Punkte <strong>für</strong> eine Vorladung:<br />

1. Gehen Sie zum Termin!<br />

Für Angeklagte ist die Anwesenheit bei der Verhandlung Pflicht. Wenn Sie als<br />

Betroffene nicht zum Termin erscheinen, kann es passieren, dass Sie zu einem<br />

neuen Termin von der Polizei vorgeführt werden oder gegen Sie ein Haftbefehl<br />

erlassen wird.<br />

2. Seien Sie pünktlich!<br />

Rechnen Sie außerdem mit längeren Einlasskontrollen. Vergessen Sie ihren Personalausweis<br />

nicht. Handy, iPod <strong>und</strong> Waffen haben selbstverständlich nichts im<br />

Gericht verloren.<br />

Falls Sie das aus wichtigen Gründen nicht schaffen, rufen Sie auf jeden Fall<br />

beim Gericht an! Die Telefonnummer steht auf der Termin-Ladung. Schreiben<br />

Sie eine Entschuldigung, wenn Sie krank sind <strong>und</strong> reichen Sie den Krankenschein<br />

nach bzw. schicken Sie dem Gericht ein ärztliches Attest.<br />

Bei allen Schreiben: Aktenzeichen nicht vergessen!<br />

3. Kein Alkohol <strong>und</strong> keine Drogen!<br />

Zu einer guten Verteidigung gehört auch ein klarer Kopf.<br />

Quelle: http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf


08 Justizvollzugsanstalten<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 58<br />

Justizvollzugsanstalten (JVA) dienen der Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe<br />

oder Jugendstrafe verurteilt worden sind <strong>und</strong> zur Unterbringung von Untersuchungsgefangen. Die<br />

Durchführung von Maßnahmen des Strafvollzuges regelt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG).<br />

Der Justiz- oder Strafvollzug hat zwei Aufgaben: Er soll die Gefangenen auf ein straffreies Leben<br />

vorbereiten <strong>und</strong> die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten der Gefangenen schützen.<br />

Die Betreuung <strong>und</strong> Behandlung der Gefangenen ist <strong>für</strong> ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft<br />

eine wichtige Voraussetzung. Die Gefangenen, von denen viele aus schwierigen sozialen Verhältnissen<br />

stammen, werden bis zum Ende ihrer Inhaftierung gefördert. Der Justizvollzug unterbreitet hier<strong>für</strong><br />

vielfältige Angebote: Schulausbildungen auf den unterschiedlichen Niveaus, Ausbildungen in anerkannten<br />

<strong>und</strong> gefragten Berufen, Arbeit, Beratungen <strong>und</strong> individuelle Hilfen, soziales Training bis hin<br />

zu Angeboten individueller, im Einzelfall genehmigter Psychotherapie <strong>und</strong> der Sozialtherapie.<br />

Zu den Behandlungsangeboten zählen auch Lockerungen des Vollzuges. Erfahrungsgemäß sind Gefangene<br />

vorrangig bestrebt, Lockerungen zu erhalten. Lockerungen müssen sich aber in das übrige<br />

Behandlungskonzept einpassen. Außerdem muss zur Sicherheit der Allgemeinheit, aber auch zur Gewährleistung<br />

des Behandlungsauftrags sorgfältig geprüft werden, ob Missbräuche der Lockerungen zu<br />

erwarten sind.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3142<br />

08.1 Standorte<br />

Justizvollzugsanstalt Burg/ Madel<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat folgende Standorte <strong>für</strong> den Strafvollzug: Burg/Madel, Dessau-Roßlau, Halle,<br />

Magdeburg, Naumburg <strong>und</strong> Volkstedt, außerdem ausschließlich <strong>für</strong> Jugendliche: die Jugendanstalt in<br />

Raßnitz <strong>und</strong> die Jugendarrestanstalt in Halle.<br />

Die Untersuchungshaft <strong>und</strong> der offene Vollzug sind am Standort Magdeburg. Am Standort Naumburg<br />

befindet sich die zentrale Krankenabteilung <strong>für</strong> den Strafvollzug. Die Sozialtherapie <strong>für</strong> Sexualstraftäter<br />

(SOTHA) <strong>und</strong> besonders gefährliche Gewalttäter befindet sich in Halle.<br />

Die Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern zu den jeweiligen Standorten finden Sie ab<br />

Seite 138.


Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 59<br />

08.2 Übersicht über die Haftplätze <strong>und</strong> Belegungen der Justizvollzugsanstalten in<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Justizvollzugsstatistik (Stand: 1.Oktober 2010)<br />

Die Justizvollzugsanstalten des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> verfügten<br />

am 1. Oktober 2010 über insgesamt 2.492 Haftplätze,<br />

davon 147 Haftplätze im offenen Vollzug <strong>und</strong> 36 Haftplätze <strong>für</strong> den<br />

Jugendarrestvollzug.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=318<br />

Die Gesamtbelegung betrug 2.116 Gefangene, davon waren<br />

84 Gefangene im offenen Vollzug.


Justizvollzugsanstalt<br />

JVA Burg<br />

JVA Dessau-Roßlau 176<br />

JVA Dessau-Roßlau/<br />

Außenstelle Magdeburg<br />

JVA Halle<br />

JVA Halle/ Nebenstelle<br />

JVA Volkstedt/<br />

Außenstelle Naumburg<br />

Haftplätze<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

658<br />

(inkl. 30 Sicherheitsverwahrung)<br />

219<br />

259<br />

Seite | 60<br />

340<br />

(inkl. 116 Sozialtherapeutische Abteilung)<br />

200<br />

JVA Volkstedt 206<br />

JA Raßnitz 398<br />

(inkl. 20 Offener Vollzug)<br />

Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

08.3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG )<br />

Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) regelt in Deutschland den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten<br />

<strong>und</strong> der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung <strong>und</strong> Sicherung (§1<br />

StVollzG-Anwendungsbereich).<br />

Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel)<br />

<strong>und</strong> der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.<br />

Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel)<br />

<strong>und</strong> der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.<br />

Des Weiteren soll das Leben im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich<br />

angepasst werden, schädlichen Folgen des Strafvollzugs ist entgegenzuwirken. Der Gefangene soll<br />

befähigt werden, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (§ 3 StVollzG). Außerdem ist die Bereitschaft<br />

des Gefangenen zu wecken, an seiner Behandlung sowie an der Gestaltung des Vollzugszieles<br />

mitzuarbeiten (§ 4 StVollzG).


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 61<br />

Neben diesen Gr<strong>und</strong>sätzen trifft das Gesetz Regelungen über die Vollzugsplanung, die Stellung <strong>und</strong><br />

die Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Gefangenen sowie der Vollzugsbehörde. Daneben wird auf den Alltag<br />

des Gefangenen hinsichtlich der Ernährung, Religionsausübung, Ges<strong>und</strong>heits<strong>für</strong>sorge, Freizeit sowie<br />

die Aufrechterhaltung von Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung eingewirkt.<br />

Nachdem die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform vom B<strong>und</strong> auf die Länder<br />

übergegangen ist, werden die jeweiligen Landesgesetze das Strafvollzugsgesetz des B<strong>und</strong>es sukzessive<br />

ablösen.<br />

Gefangene, die sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz<br />

bei den Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugsgesetz_(Deutschland)<br />

08.4 Besuch<br />

Besuch besitzt vor allem <strong>für</strong> die Behandlung der Gefangenen sowie deren Wiedereingliederung in die<br />

Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung, da hierdurch der persönliche Kontakt zu Menschen des früheren<br />

<strong>und</strong> künftigen Lebensbereichs aufrechterhalten <strong>und</strong> gefestigt werden kann.<br />

Besondere Förderung erhalten Besuchskontakte zwischen den Gefangenen <strong>und</strong> ihren Kindern <strong>und</strong><br />

Besuchskontakte minderjähriger Gefangener zu ihren Eltern.<br />

Um einen reibungslosen <strong>und</strong> harmonischen Besuchsablauf zu gewährleisten, müssen von den Besuchern<br />

jedoch einige Verhaltensvorschriften beachtet werden, die im Wesentlichen <strong>für</strong> alle Justizvollzugsanstalten<br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gleich sind <strong>und</strong> bei deren Missachtung der Besuch im Zweifel<br />

sofort abgebrochen werden muss oder gar nicht erst zustande kommt.<br />

Beachten <strong>und</strong> befolgen Sie daher unbedingt folgende Regelungen:<br />

Besuchszeiten<br />

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene monatliche Mindestbesuchsdauer beträgt<br />

� <strong>für</strong> Strafgefangene eine St<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

� <strong>für</strong> Untersuchungsgefangene zweimal 30 Minuten.<br />

Die Justizvollzugsanstalten des Landes haben unterschiedliche Besuchszeiten.<br />

Sie finden Sie ab Seite 138.<br />

Diese können jedoch innerhalb der Anstalt <strong>für</strong> bestimmte Bereiche oder Besuchsarten<br />

variieren. In Zweifelsfällen setzen Sie sich vorher in allseitigem Interesse<br />

mit dem jeweiligen Besuchsdienst in Verbindung.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 62<br />

Besuchstermin<br />

Jeder Besuch setzt die vorherige Vereinbarung eines konkreten Besuchstermins voraus. Die Termine<br />

werden von den jeweiligen Justizvollzugsanstalten vergeben <strong>und</strong> sind direkt mit ihnen zu vereinbaren.<br />

1. Antrag <strong>für</strong> die Strafhaft, Jugendhaft <strong>und</strong> Abschiebungshaft<br />

Beim erstmaligen Besuch muss der Antrag in der Regel schriftlich - möglichst vier Wochen vor dem<br />

geplanten Termin - erfolgen. Der Antrag kann von den Gefangenen oder den Besuchern gestellt werden<br />

<strong>und</strong> ist in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einzureichen. Folgebesuche können dann mündlich<br />

direkt mit der Justizvollzugsanstalt vereinbart werden.<br />

2. Antrag <strong>für</strong> die Untersuchungshaft<br />

Im Bereich der Untersuchungshaft entscheidet über Besuchsanträge nicht die Justizvollzugsanstalt,<br />

sondern die zuständige HaftrichterIn oder die Staatsanwältin. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.<br />

Hier besteht aber gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, eine Dauerbesuchserlaubnis zu beantragen.<br />

Nach der Genehmigung des Antrages<br />

Legitimation<br />

� Bitte achten Sie darauf, mindestens 15 Minuten vor dem Besuchstermin in<br />

der Anstalt zu erscheinen, damit ausreichend Zeit <strong>für</strong> die Erledigung der<br />

notwendigen Formalitäten verbleibt.<br />

� Bitte achten Sie auch darauf, zu den Besuchen nicht angetrunken oder in berauschtem<br />

Zustand zu erscheinen, da Ihnen in diesen Fällen der Zugang zur<br />

Justizvollzugsanstalt nicht gestattet werden kann.<br />

� Hinsichtlich der Zahl der zugelassenen Begleitpersonen erk<strong>und</strong>igen Sie sich<br />

bitte unbedingt vorher beim Besuchsdienst.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Anstaltspforte mit einem gültigen<br />

Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Der Ausweis oder Pass<br />

bleibt <strong>für</strong> die Dauer des Besuchs an der Pforte der Justizvollzugsanstalt <strong>und</strong><br />

wird Ihnen danach selbstverständlich wieder ausgehändigt.<br />

Für den Besuch von Untersuchungsgefangenen müssen Sie darüber hinaus die<br />

schriftliche Besuchserlaubnis der zuständigen HaftrichterIn oder StaatsanwältIn<br />

vorweisen.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 63<br />

Sicherheitskontrolle<br />

Jede BesucherIn wird auf unerlaubte Gegenstände durchsucht (hierzu zählen insbesondere Waffen,<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> Alkohol). Die Durchsuchung, die das Strafvollzugsgesetz ausdrücklich gestattet,<br />

besteht aus einem Durchschreiten eines Metallsuchrahmens sowie gegebenenfalls einem Absuchen<br />

der Kleidung mittels elektronischer Sonde. Das Gesetz gestattet darüber hinaus das Abtasten des Körpers,<br />

nicht jedoch eine Entkleidung der BesucherIn.<br />

In den Justizvollzugsanstalten besteht ein generelles Verbot <strong>für</strong> den Gebrauch von Funktelefonen.<br />

Daher müssen auch BesucherInnen ihre Funktelefone beim Betreten der Anstalt an der Pforte abgeben<br />

<strong>und</strong> erhalten sie nach dem Verlassen der Anstalt zurück.<br />

Zu Ihrer eigenen Sicherheit<br />

Die vorgenannten Kontrollmaßnahmen stellen keine generelle Misstrauensbek<strong>und</strong>ung des Justizvollzuges<br />

gegenüber den BesucherInnen dar, sondern sind als notwendige Mechanismen zu begreifen, um<br />

die innere Sicherheit der Anstalten zu gewährleisten. Entsprechende Kontrollmaßnahmen dürften Ihnen<br />

auch aus anderen sicherheitssensiblen Bereichen des öffentlichen Lebens (z.B. in Flughäfen) bekannt<br />

sein. Sie dienen nicht zuletzt auch Ihrer eigenen Sicherheit.<br />

Aufenthalt in der Anstalt<br />

Die Besuchsdurchführung wird aus Sicherheitsgründen gr<strong>und</strong>sätzlich überwacht. Den Anweisungen<br />

der Vollzugsbediensteten ist sofort <strong>und</strong> zu jeder Zeit Folge zu leisten, auch dann, wenn Sie deren<br />

Sinnhaftigkeit nicht sofort verstehen.<br />

Verbot der Übergabe <strong>und</strong> Annahme von Gegenständen<br />

Es ist verboten, den Gefangenen Gegenstände jedweder Art (auch Geld) zu übergeben. Auch die Annahme<br />

von Gegenständen der Gefangenen ist verboten. Zuwiderhandlungen dieses Verbots ziehen<br />

zwingend den sofortigen Abbruch des Besuchs sowie gegebenenfalls ein dauerhaftes Besuchsverbot<br />

nach sich. In besonders schweren Fällen ist die Justizvollzugsanstalt außerdem verpflichtet, den Sachverhalt<br />

von Amts wegen zur Anzeige zu bringen.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17007<br />

Halten Sie unbedingt die Sicherheitsbestimmungen in allseitigem Interesse ein,<br />

damit Ihnen der Zugang zur Justizvollzugsanstalt nicht versagt werden kann. Bei<br />

allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Vollzugsbediensteten.<br />

Sind Sie sich unsicher, ob ein bestimmtes Verhalten verboten oder erlaubt ist,<br />

erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte vorher bei dem Vollzugspersonal.<br />

Für weitere Fragen zur Besuchsdurchführung im Justizvollzug können Sie sich<br />

unmittelbar mit dem Besuchsdienst der jeweiligen JVA in Verbindung setzen.<br />

Die Adressen, AnsprechpartnerInnen <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie ab Seite<br />

138.


08.5 Jugendanstalt (JA) Raßnitz<br />

Verwaltungsgebäude<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 64<br />

Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Haftanstalt <strong>für</strong> männliche Jugendliche<br />

<strong>und</strong> Heranwachsende (Straf- <strong>und</strong> Untersuchungsgefangene).<br />

Sie verfügt über 398 Haftplätze, davon 20 Haftplätze im offenen Vollzug.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Der Jugendstrafvollzug wird in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> durch das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe<br />

(JStVollzG LSA) vom 7.12.2007 (GVBl. LSA S. 368) geregelt. Das Gesetz trat am 1.Januar 2008 in<br />

Kraft. Seit der Föderalismusreform vom September 2006 ist die Gesetzgebung zum Strafvollzug Ländersache.<br />

Das neue Gesetz geht mit einem differenzierten Behandlungskonzept (Sucht, Gewalt, sonstiges abweichendes<br />

Verhalten) <strong>und</strong> einem gestuften System schulischer <strong>und</strong> beruflicher Ausbildung auf die jungen<br />

Gefangenen ein.<br />

Ihnen werden Grenzen aufgezeigt, aber auch Raum zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit gegeben.<br />

Diesen Vorgaben wird die Praxis schon heute gerecht.<br />

Gefangene, die sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz<br />

bei den Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />

Vollzugsziel<br />

Der gesetzliche Auftrag <strong>für</strong> den Jugendstrafvollzug ist in § 91 des Jugendgerichtsgesetz (JGG) formuliert:<br />

„Durch den Vollzug der Jugendstrafe soll der Verurteilte dazu erzogen werden, künftig einen<br />

rechtschaffenden <strong>und</strong> verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen.“ Mit der Jugendanstalt<br />

Raßnitz sind alle Voraussetzungen geschaffen worden, um dem Erziehungsauftrag des Jugendgerichtsgesetzes<br />

<strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Gestaltungsgr<strong>und</strong>sätzen gerecht zu werden.<br />

Schulische <strong>und</strong> berufliche Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Schulische <strong>und</strong> berufliche Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung ist wesentlicher Kernbereich eines erzieherisch<br />

ausgerichteten Jugendstrafvollzuges. Von daher haben sie Vorrang gegenüber einer aufzunehmenden<br />

Arbeit, arbeitstherapeutischen oder sonstigen Beschäftigung nach § 44 JStVollzG LSA.<br />

Für Ihr späteres Leben in Freiheit ist es von größtem Nutzen, wenn Sie zum<br />

Zeitpunkt Ihrer Entlassung in der Lage sind, Ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit<br />

selbst zu sichern.<br />

Wir empfehlen Ihnen daher, sofort bei Antritt Ihrer Haftstrafe einen Antrag<br />

<strong>für</strong> Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung bei der Leitung der Jugendanstalt bzw. bei der <strong>für</strong><br />

Sie zuständigen SozialarbeiterIn abzugeben.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 65<br />

So zeigen Sie Interesse <strong>und</strong> engagieren sich, um die Zeit der Inhaftierung <strong>und</strong><br />

die damit verb<strong>und</strong>enen Bildungsmöglichkeiten während der Inhaftierung <strong>für</strong> schulische<br />

Bildung zu nutzen.<br />

Besuche<br />

Die Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen oder Kontakte zu Stellen, in denen der jugendliche<br />

Inhaftierte bisher Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung erfahren hat, sollen über regelmäßige Kontakte besonders<br />

gefördert werden. Daher schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Gesamtdauer <strong>für</strong> Besuche<br />

(§ 54 JStVollzG LSA) mindestens vier St<strong>und</strong>en im Monat betragen kann. Dabei wird besonders auf<br />

die Möglichkeit hingewiesen, dass dies auch an den Wochenenden vorgesehen werden kann. Besondere<br />

Förderung erhalten Besuchskontakte zwischen den Gefangenen <strong>und</strong> ihren Kindern <strong>und</strong> Besuchskontakte<br />

minderjähriger Gefangener zu ihren Eltern.<br />

Intensive Entlassungsvorbereitung mit Einbeziehung Dritter<br />

Zu den wichtigsten Aufgaben eines auf Behandlung, Erziehung <strong>und</strong> Förderung ausgerichteten Jugendstrafvollzuges<br />

gehört es nicht zuletzt, die Weichen <strong>für</strong> die Entlassung in die Freiheit rechtzeitig zu<br />

stellen <strong>und</strong> gut vorzubereiten.<br />

Der Inhaftierte wird bei der Erarbeitung des Vollzugsplanes einbezogen Er ist darauf gerichtet, vom<br />

ersten Tag des Vollzuges an, auf die Entlassungssituation der Gefangenen hinzuarbeiten.<br />

Wir empfehlen Ihnen, <strong>für</strong> den Zeitraum der Entlassungsvorbereitung (mindestens<br />

6 Monate vor der Entlassung) in Kontakt mit den <strong>für</strong> Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen<br />

<strong>und</strong> Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe in Ihrer Region<br />

aufzunehmen bzw. zu intensivieren, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten.<br />

Die Adressen, AnsprechpartnerInnen <strong>und</strong> Telefonnummern der Vereine der freien<br />

Straffälligenhilfe finden Sie ab Seite 14 bzw. nutzen Sie die Sprechzeiten in<br />

der Jugendanstalt Raßnitz.


08.6 Jugendarrestanstalt (JAA) Halle<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 66<br />

Die Jugendarrestanstalt Halle ist die einzige Einrichtung <strong>für</strong> den Vollzug von<br />

Jugendarrest. Sie ist sowohl <strong>für</strong> Mädchen als auch <strong>für</strong> Jungen zuständig, die<br />

von einem Jugendgericht zu Kurz- <strong>und</strong> Freizeitarrest oder zu Dauerarrest verurteilt<br />

worden sind.<br />

Die Jugendarrestanstalt verfügt insgesamt über 36 Arrestplätze, davon 32 <strong>für</strong><br />

Jungen <strong>und</strong> vier <strong>für</strong> Mädchen.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Hier gelten die gleichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen wie in der Jugendanstalt Raßnitz. Gefangene, die<br />

sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz bei den<br />

Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3235


09 Kindergeld<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 67<br />

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der<br />

Zahl <strong>und</strong> dem Alter der Kinder geleistet wird. Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht <strong>für</strong> alle Kinder ab der Geburt<br />

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann<br />

unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.<br />

Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der <strong>für</strong> Sie zuständigen Familienkasse.<br />

Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie<br />

aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk<br />

sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet.<br />

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt <strong>und</strong> unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag<br />

(zum Beispiel durch Telefonanruf) ist nicht möglich.<br />

Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Beifügung der schriftlichen Vollmacht<br />

gestellt werden (zum Beispiel durch Angehörige der steuerberatenden Berufe).<br />

Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit ent-<br />

gegengenommen.<br />

Über Öffnungszeiten der <strong>für</strong> Sie zuständigen Familienkasse informieren Sie sich<br />

bitte in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Die Adressen finden Sie ab Seite 124.<br />

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091- steuerrechtliche- Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html


10 Krankenkasse<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 68<br />

Die Ges<strong>und</strong>heitsreform 2007 hat den Weg zur neuen Ges<strong>und</strong>heitsversicherung bereitet. Damit besteht<br />

erstmals in der deutschen Sozialgeschichte <strong>für</strong> alle EinwohnerInnen die Pflicht, eine Krankenversicherung<br />

abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz<br />

verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen <strong>für</strong> die<br />

gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Denn die<br />

möglichen Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können den Einzelnen schnell<br />

überfordern. Dem beugt die neue Ges<strong>und</strong>heitsversicherung vor. Jede <strong>und</strong> jeder wird damit die notwendige<br />

medizinische Behandlung erhalten.<br />

Wählbar sind:<br />

Sie müssen sich umgehend bei einer <strong>für</strong> Sie wählbaren Krankenkasse melden <strong>und</strong><br />

die entsprechende Mitgliedsbescheinigung dem zuständigen Leistungsträger vorlegen.<br />

• die AOK Ihres Wohnortes,<br />

• eine Ersatzkasse, die <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständig ist,<br />

• die Krankenkasse des/r Ehegatten/in,<br />

• eine Betriebs- oder Innungskasse.<br />

Wählen Sie selbst keine Krankenkasse aus, werden Sie vom Leistungsträger einer Krankenkasse zugeordnet.<br />

Über Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Krankenkassen in Ihrer Wohnortnähe<br />

informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.


11 Maßregelvollzug<br />

� § 63 StGB<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 69<br />

Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 <strong>und</strong> nach § 64 Strafgesetzbuch<br />

(StGB) unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke<br />

Straftäter untergebracht.<br />

Daneben gibt es als weitere Form der so genannten Maßregeln der Besserung<br />

<strong>und</strong> Sicherung die Sicherungsverwahrung, die nach § 66 StGB verhängt<br />

werden kann.<br />

Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bezieht sich auf schuldunfähige oder vermin-<br />

dert schuldfähige Straftäter, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Erkrankung als <strong>für</strong> die Allgemeinheit gefährlich gel-<br />

ten <strong>und</strong> von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwar-<br />

ten sind. Diese Maßregel ist unbefristet.<br />

� § 64 StGB<br />

Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt bezieht sich auf suchtkranke Straftäter.<br />

Diese Maßregel ist gr<strong>und</strong>sätzlich auf zwei Jahre befristet, wobei sich die Aufenthaltsdauer in der<br />

Maßregel durch entsprechende Höchstfristberechnungen verschieben/ verlängern kann.<br />

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug<br />

Das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat mit Wirkung vom 01.01.2000 die Durchführung des Maßregelvollzuges<br />

privatisiert. Mit der SALUS gGmbH obliegt nun die Durchführung des Maßregelvollzuges einer<br />

100%igen Landesgesellschaft.<br />

Gemäß § 3 Maßregelvollzugsgesetz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist die SALUS gGmbH zuständig <strong>für</strong><br />

die Vollziehung strafrechtlicher Entscheidungen nach den §§ 63, 64 StGB sowie <strong>für</strong> einstweilige bzw.<br />

vorbereitende Maßnahmen aufgr<strong>und</strong> richterlicher Entscheidungen, mit denen Freiheitsentziehungen<br />

nach den §§ 7, 73 <strong>und</strong> 93a JGG sowie nach §§ 81, 126a, 163 <strong>und</strong> 453c StPO verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Die SALUS gGmbH ist dabei nach dem Beleihungs- <strong>und</strong> Betriebsübergangsvertrag verpflichtet, die<br />

Landeskonzeption <strong>für</strong> die Durchführung des Maßregelvollzuges sowie die einschlägigen <strong>und</strong> im einzelnen<br />

aufgeführten Erlasse <strong>und</strong> Dienstanweisungen der Landesregierung anzuwenden.<br />

Maßregelvollzugsanstalten:<br />

� Uchtspringe (§ 63 StGB)<br />

� Bernburg (§ 64 StGB)<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=19465


12 Selbsthilfegruppen<br />

Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte<br />

Zusammenschlüsse von Menschen, die ein<br />

gleiches Problem oder Anliegen haben <strong>und</strong><br />

gemeinsam etwas dagegen bzw. da<strong>für</strong><br />

unternehmen möchten.<br />

Typische Probleme sind etwa der Umgang<br />

mit chronischen oder seltenen Krankheiten,<br />

mit Lebenskrisen <strong>und</strong>/oder belastenden<br />

sozialen Situationen.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 70<br />

In Selbsthilfegruppen können Betroffene eigene Erfahrungen <strong>und</strong> Informationen mit anderen Betroffenen<br />

<strong>und</strong> Angehörigen austauschen.<br />

Die TeilnehmerInnen unterstützen <strong>und</strong> motivieren sich gegenseitig, so z.B. bei der praktischen Bewältigung<br />

unterschiedlichster Lebenslagen.<br />

Darüber hinaus vertreten Selbsthilfegruppen in unterschiedlichem Grad die Belange <strong>und</strong> Interessen<br />

ihrer Mitglieder nach außen.<br />

Über Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Selbsthilfegruppen in Ihrer Wohnortnähe<br />

informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.<br />

Jeder Verein der freien Straffälligenhilfe ist daran interessiert, dass die Betroffenen<br />

Ihre Erfahrungen zur Vermeidung von Straffälligkeit an andere weitergeben.<br />

Sollten Sie selbst den Wunsch haben, zu einem Thema, dass Sie persönlich<br />

bewegt, sich mit anderen auszutauschen, wenden Sie sich vertrauensvoll<br />

an den Vorstand oder die Geschäftsführung des Vereins der freien Straffälligenhilfe<br />

in Ihrer Region. (Die Anschriften finden Sie ab Seite 14.)<br />

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbsthilfegruppe


13 Schuldenberatung<br />

13.1 Schulden-Was tun?<br />

Es ist schwierig, Schulden vom Gefängnis aus abzubauen.<br />

Jedoch ist es nicht unmöglich <strong>und</strong> zudem noch sinnvoll,<br />

auch im Hinblick auf Anträge auf eine vorzeitige<br />

Entlassung <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Verhandlungen<br />

vor der zuständigen Vollstreckungskammer.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 71<br />

Wir empfehlen Ihnen, so schnell wie möglich, Ihre Schulden abzubauen. So ersparen<br />

Sie sich zusätzliche Mehrbelastungen durch Zinsen <strong>und</strong> erleichtern sich<br />

Ihren Neustart nach der Haftentlassung. Nutzen Sie die Angebote zur Schuldnerberatung<br />

des JVA-Sozialdienstes oder der Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>vereine.<br />

Einige Schuldnerberatungsstellen bieten auch Sprechst<strong>und</strong>en in der<br />

JVA an. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen SozialarbeiterIn.<br />

Seit dem Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts wird auch überschuldeten Personen <strong>und</strong> Privathaushalten<br />

die Chance <strong>für</strong> einen Neuanfang eingeräumt. Dabei einigen sich die Gläubiger <strong>und</strong> Schuldner<br />

auf die Zahlung eines bestimmten Anteils der Schulden. Der Rest wird erlassen.<br />

Besonders wenn Sie als Betroffene mehrere GläubigerInnen haben, möchten wir<br />

Ihnen von dem Versuch, auf eigene Faust oder ohne fachk<strong>und</strong>ige Unterstützung<br />

eine "vergleichsweise" Entschuldung zu erreichen, abraten.<br />

Qualifizierte MitarbeiterInnen helfen Ihnen gern <strong>und</strong> unterstützen Sie bei Ihren<br />

weiteren Schritten.<br />

Das so genannte Verbraucherinsolvenzverfahren sollte wegen der sehr umfangreichen Bestimmungen,<br />

die zu beachten sind, nur mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatungsstellen angewendet<br />

werden.<br />

Dies ist bisher in vielen Justizvollzugsanstalten noch nicht möglich. Auch sind die Wartezeiten <strong>für</strong><br />

einen Termin mit der SchuldenberaterIn oft lang.<br />

Wir empfehlen Ihnen Ihre Wartezeit sinnvoll zu nutzen. Dazu informieren wir<br />

Sie an dieser Stelle über Ihre Möglichkeiten, während der Haft neue Schulden<br />

zu verhindern.<br />

Verminderung laufender Kosten<br />

Wichtig ist zunächst, dass sich die Schulden aufgr<strong>und</strong> der Inhaftierung nicht noch weiter erhöhen.<br />

Während der Haft übernehmen vielfach die Jugendämter Unterhaltsvorschussleistungen, die dann nach<br />

der Inhaftierung zurückgefordert werden.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 72<br />

Unterhaltspflichtige können eine Herabsetzung der Höhe der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen<br />

<strong>für</strong> die Dauer ihrer Haft bewirken.<br />

Der schriftliche Antrag auf Abänderung wegen Änderung der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach § 323 ZPO ist an<br />

den Unterhaltsberechtigten bzw. bei Minderjährigen an die gesetzlichen VertreterInnen zu richten.<br />

Erfolgten die Zahlungen über das Jugendamt, ist dieses zu informieren. Diese Herabsetzung ist nicht<br />

bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht möglich.<br />

Auflistung der Verbindlichkeiten<br />

Zunächst muss sich die Betroffene natürlich einen Überblick über seine Schulden verschaffen.<br />

Gerade aus der Justizvollzugsanstalt heraus ist das nicht immer einfach. Angehörige oder Kontaktpersonen<br />

können gebeten werden, vorhandenen Unterlagen zuzusenden.<br />

Falls der einzelne Betroffene eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgelegt<br />

hat, ist diese bei dem Amtsgericht erfasst, wo dies getan worden ist.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihre GläubigerInnen um eine Aufstellung der ausstehenden<br />

Zahlungen zu bitten. So können Sie prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt<br />

sind. Dazu können Sie sich auch eine Schufa-Selbstauskunft (Gebühr z.Z.<br />

7,80 Euro) einholen. Diese ist in einer der b<strong>und</strong>esweit 16 Niederlassungen der<br />

Schufa auch gebührenfrei zu erhalten.<br />

Kontakt zu GläubigerInnen aufnehmen<br />

Möglichst noch vor dem Haftantritt, spätestens aber bald nach der Inhaftierung sollten Betroffene mit<br />

den GläubigerInnen in Verbindung treten <strong>und</strong> sie über Ihre Haftsituation informieren. Mit Unterstützung<br />

einer SchuldenberaterIn sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, ob einzelne Forderungen<br />

verjährt sind.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihren GläubigerInnen Ihre Zahlungsbereitschaft glaubwürdig<br />

darzustellen, so lässt sich in vielen Fällen eine St<strong>und</strong>ung der Schuld erreichen.<br />

Bei langer Inhaftierungszeit kann es sogar sinnvoll sein, nach der Möglichkeit einer<br />

Ausbuchung der Forderung zu fragen. Den meisten GläubigerInnen ist klar,<br />

dass sie während der Haft keine Zahlungen erwarten können <strong>und</strong> auch nach der<br />

Haft zumeist erst keine Zahlungen zu erwarten sind. Daher sind einige bereit,<br />

auf eine (teure) Titulierung der Schuld (z.B. durch Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheid)<br />

zu verzichten.<br />

Schulden aufgr<strong>und</strong> der Inhaftierung: Girokonto/ Bankkredite<br />

Die häufigste Form der Bankkredite sind Überziehungskredite auf Girokonten. Wenn nach der Inhaftierung<br />

keine regelmäßigen Einzahlungen auf das Konto erfolgen, kündigen die Banken oft das Girokonto<br />

<strong>und</strong> die Gesamtschuld wird sofort fällig.


Zinsen <strong>und</strong> Verzugszinsen können den ursprünglichen Betrag rasch in die Höhe treiben.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 73<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Bank ein Schreiben mit dem Hinweis auf die Inhaftierung<br />

zukommen zu lassen. So können diese Schwierigkeiten meist verhindert<br />

werden.<br />

Schulden aufgr<strong>und</strong> der Straftat: Schadensersatz- <strong>und</strong> Schmerzensgeldforderungen<br />

Vielfach werden diese Forderungen von Versicherungsgesellschaften (Hausrat-, Feuer-, Krankenversicherung<br />

etc.) gestellt, die zunächst die Kosten übernommen haben.<br />

Zunächst sollten Betroffene hierbei überprüfen, ob die Forderungen berechtigt sind (Schmerzensgeldtabellen<br />

bzw. Schadensprotokolle der Polizei).<br />

Unsere Erfahrungen zeigen, dass es auf jeden Fall hilfreich ist, den GläubigerInnen<br />

<strong>für</strong> den unbestrittenen Teil der Schulden Zahlungsbereitschaft zu signalisieren.<br />

So lassen sich teure Mahnverfahren verhindern.<br />

Allerdings: Die Bek<strong>und</strong>ung von Zahlungsbereitschaft bedeutet auch ein Anerkenntnis der Schuld.<br />

Manchmal zeigen sich Versicherungsgesellschaften bereit, einen Teil der Schuld nachzulassen, wenn<br />

zumindest der Restbetrag sicher bezahlt werden kann.<br />

Sind die Schulden <strong>für</strong> die GläubigerInnen uneinbringlich, kann der Betrag ausgebucht werden. Dazu<br />

muss gegenüber dem Finanzamt allerdings eine erfolglose Zwangsvollstreckung oder sogar eine eidesstattliche<br />

Versicherung der SchuldnerInnen nachgewiesen werden.<br />

Schulden aus der Gerichtsverhandlung: Gerichtskosten<br />

Die Kosten eines Strafverfahrens <strong>und</strong> die Auslagen der Prozessteilnehmer muss in der Regel die Verurteilte<br />

tragen (das muss aber ausdrücklich im Urteil stehen). Aufgabe der Gerichtskasse ist es, diese<br />

Beträge einzufordern. Bei hoher Verschuldung können Gefangene dort einen Antrag auf Niederschlagung<br />

der Schuld stellen. Einen Erlass der Schuld kann nur dann erreichen werden, wenn Betroffene<br />

längerfristig hohe Unterhalts- oder Opferentschädigungsverpflichtungen haben.<br />

Schulden aus der Gerichtsverhandlung: Geldstrafen<br />

Sind Inhaftierte nicht in der Lage, eine verhängte Geldstrafe zu bezahlen, müssen sie mit einer Verlängerung<br />

der Haftzeit um eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.<br />

Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht der Anzahl an Tagessätzen, auf die das Urteil lautet.<br />

In einigen B<strong>und</strong>esländern gibt es allerdings auch aus der Haft heraus die Möglichkeit, eine Geldstrafe<br />

durch gemeinnützige Arbeiten zu tilgen <strong>und</strong> so die Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 74<br />

Entlassungsvorbereitung<br />

Wenn Betroffene während der Haft mit einer Entschuldung begonnen haben, sollten sie schon vor<br />

ihrer Entlassung Kontakt mit einer Schuldnerberatungsstelle oder Einrichtung der Straffälligenhilfe am<br />

voraussichtlichen Wohnort nach der Haft aufnehmen.<br />

Es wichtig, dass das, was Sie während Ihrer Haftzeit begonnen haben, möglichst<br />

ohne zeitliche Unterbrechung weitergeführt wird. Wenn Sie Anspruch auf<br />

ALG II haben, sollte die Schuldenregulierung Bestandteil der Eingliederungsvereinbarungen<br />

sein. Wir empfehlen Ihnen hierzu ein persönliches Beratungsgespräch<br />

mit Ihrer AnsprechpartnerIn in der <strong>für</strong> Sie zuständigen ARGE oder dem<br />

Sozialamt. Sie wird Ihnen in Ihrem konkreten Fall Auskunft erteilen.<br />

Die Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern der Argen <strong>und</strong> Jobcenter in Ihrer Region finden<br />

Sie ab Seite 117.<br />

13.2 Hilfen bei Überschuldung<br />

Schuldenberatung<br />

Schuldnerberatungsstellen bieten professionelle Hilfe zur Bewältigung der Schuldensituation an <strong>und</strong><br />

haben den großen Vorteil, dass sie ihre Beratungen in der Regel kostenlos anbieten.<br />

Quelle: www.bag-shi.de<br />

Eine frühzeitige Terminvereinbarung empfehlen wir Ihnen, da bei den Schuldnerberatungsstellen<br />

ein großer Andrang besteht.<br />

Über Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern von Schuldenberatungsstellen in Ihrer<br />

Wohnortnähe informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 75<br />

Zusätzlich zur Schuldnerberatung des JVA-Sozialdienstes oder der Straffälligen-<br />

<strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>vereine können Sie sich mit Hilfe einiger Ratgeber informieren:<br />

„Schuldenregulierung – Leitfaden zur eigenverantwortlichen Schuldenregulierung <strong>für</strong><br />

Inhaftierte “<br />

Sie enthält wichtige Anschreiben als Musterbriefe <strong>und</strong> Formulierungshilfen. Der Leitfaden<br />

wird an Inhaftierte kostenlos abgeben, Briefmarken <strong>für</strong> das Porto bitte beilegen. Institutionen<br />

zahlen eine Schutzgebühr.<br />

Die aktuelle Auflage wird derzeit neu überarbeitet <strong>und</strong> ist dann<br />

� zu bestellen über<br />

Soziale Hilfe e. V.<br />

Kölnische Str. 35<br />

34117 Kassel<br />

Tel. 0561/ 7 07 38 00<br />

Tel. 0561/ 7 07 38 20<br />

� per Download aus dem Internet abzurufen<br />

http://www.soziale-hilfe-kassel.de/downloads/<br />

Markus Reinermann: „Schulden ... was tun!“<br />

© Chance e.V. – Münster – 2007, 3. Auflage, 3,00 EUR<br />

ISBN: 9-783932-168123<br />

In drei Kapiteln klärt der Leitfaden in verständlicher Form über Möglichkeiten der Schuldenregulierung<br />

auf. Er informiert darüber, was eine SchuldnerIn in Haft <strong>und</strong> nach der<br />

Entlassung zu beachten hat.<br />

Der Leitfaden kann bestellt werden über<br />

� den Buchhandel<br />

� Chance e. V.<br />

Friedrich-Ebert-Str. 7/15<br />

48 153 Münster<br />

Tel. 0251-620880<br />

info@chance-muenster.de<br />

www.chance‐muenster.de


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 76


14 Sozialamt<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 77<br />

Das Sozial- <strong>und</strong> Wohnungsamt hilft Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen<br />

Notlagen oder in Wohnungsfragen.<br />

Die Leistungen umfassen Beratung, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung <strong>und</strong> Hilfen In<br />

sozialen Einrichtungen. Die Leistungen des Amtes setzen vor allem ein, wenn vorgeschaltete soziale<br />

Sicherungssysteme nicht greifen oder nicht ausreichen. Über die einzelnen Hilfemöglichkeiten kann<br />

sich jede BürgerIn zu den Sprechzeiten beraten lassen.<br />

Tätigkeitsfelder sind u.a.<br />

� Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen<br />

� Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />

� Wohngeldstelle<br />

� Altenhilfe, Soziale Beratung <strong>und</strong> Betreuung<br />

� Mietschuldnerberatung<br />

� Obdachlosenangelegenheiten / Wohnberechtigungsschein<br />

� Amt <strong>für</strong> Aussiedler, Asylbewerber <strong>und</strong> Zuwanderer<br />

� Versicherungsamt<br />

Quelle: http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=1.100&object=tx|698.9.1&ModID=9&FID=37.91<br />

Sozialhilfe bekommt nur, wer bedürftig ist. Bedürftig ist der, der seinen Lebensunterhalt nicht aus<br />

eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) bestreiten kann <strong>und</strong> keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II hat. Unterschieden wird:<br />

� Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung <strong>für</strong> arbeitsunfähige Personen über 18 <strong>und</strong><br />

Menschen über 65<br />

� Hilfe zum Lebensunterhalt <strong>für</strong> alle übrigen Personen, die bedürftig sind, aber keinen Anspruch<br />

auf Arbeitslosengeld II haben.<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:<br />

1. Regelsätze<br />

Die Regelsätze der Sozialhilfe sind denen <strong>für</strong> Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld angeglichen.<br />

2. Alte Menschen, werdende Mütter, Alleinerziehende <strong>und</strong> behinderte Menschen können einen Zuschlag<br />

auf den Regelsatz erhalten.<br />

3. Kosten <strong>für</strong> eine angemessene Unterkunft (einschließlich der zusätzlichen Kosten <strong>für</strong> deren Beschaffung<br />

<strong>und</strong> der laufenden Heizkosten).<br />

4. Beiträge zur Krankenversicherung (<strong>und</strong> in bestimmten Fällen auch zur Rentenversicherung).


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 78<br />

5. Einmalige Ausgaben <strong>für</strong> die Erstausstattung der Wohnung <strong>und</strong> die Erstausstattung mit Kleidung,<br />

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Quelle: https://www.knast.net/article.html?id=3980<br />

Sie als Haftentlassene können im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten zusätzliche Unterstützung bei der Beschaffung einer<br />

Unterkunft <strong>und</strong> zum Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erhalten.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> das Erhalten von Sozialhilfe ist in der Regel ein entsprechender<br />

Antrag durch Sie. Beratung <strong>und</strong> Unterstützung erhalten Sie durch die MitarbeiterInnen<br />

des <strong>für</strong> Sie zuständigen Sozialamtes (Adressen finden Sie ab Seite<br />

144), selbstverständlich auch durch die MitarbeiterInnen der freien Straffälligen-<br />

<strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> (Adressen <strong>und</strong> AnsprechpartnerInnen finden Sie<br />

ab Seite 14).<br />

Zusätzliche Informationen finden Sie in entsprechender Fachliteratur, die Sie<br />

im Buchhandel erwerben können, u.a.<br />

Jost Hüttenbrink “Sozialhilfe <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II: Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz<br />

IV), Gr<strong>und</strong>sicherung, sonstige Ansprüche (z. B. Hilfe zur Pflege), Verfahren, Verwandtenregress“<br />

Erschienen 2009 beim Deutschen Taschenbuch Verlag (dtv)<br />

ISBN-10: 3-423-50605-9<br />

9,90 EUR<br />

Über die einzelnen Hilfemöglichkeiten kann sich jede BürgerIn zu den Sprechzeiten<br />

beraten lassen.<br />

Über die Öffnungszeiten des Sozialamtes in Ihrer Wohnortnähe informieren Sie<br />

sich bitte in Ihrem Gemeindeamt oder Rathaus bzw. im Bürgerbüro (Adressen<br />

hiervon ab Seite 124).


15 Soziale Gruppenarbeit / Sozialer Trainingskurs<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 79<br />

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) ist eine Leistung der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur<br />

Erziehung (§ 27 SGB VIII) <strong>für</strong> ältere Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Volljährige, die solange sie diese<br />

Hilfe zur altersgemäßen Entwicklung ihrer Persönlichkeit <strong>und</strong> zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

benötigen (§ 41 SGB VIII), die Unterstützung bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten<br />

<strong>und</strong> Verhaltensproblemen benötigen.<br />

Den Anspruch auf Gewährung dieser Hilfe zur Erziehung haben gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII Personensorgeberechtigte,<br />

wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung<br />

nicht gewährleisten können <strong>und</strong> die Hilfe <strong>für</strong> dessen Entwicklung geeignet <strong>und</strong> notwendig ist<br />

bzw. straffällig gewordene Jugendliche <strong>und</strong> junge Heranwachsende, die auf eine richterliche Entscheidung<br />

(Urteil) oder auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft eine Bereitschaft zur Veränderung<br />

ihrer Lebenssituation zeigen.<br />

Ziel ist es, in der Gruppenarbeit die Entwicklung der Betroffenen zu eigenverantwortlichen <strong>und</strong> zugleich<br />

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dies geschieht insbesondere durch die Stärkung<br />

der Beziehungs- <strong>und</strong> Verantwortungsfähigkeit, durch Einübung <strong>und</strong> Reflektion der Regeln des<br />

Zusammenlebens <strong>und</strong> durch den Abbau von Ängsten <strong>und</strong> Vorurteilen.<br />

Die Programme bestehen, entsprechend den Bedürfnissen <strong>und</strong> den Auflagen der TeilnehmerInnen, aus<br />

handlungs-, erlebnis- <strong>und</strong>/oder themenorientierten Schwerpunkten.<br />

Sie erhalten Beratung, Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung bei<br />

� ihrer Freizeitgestaltung.<br />

Ein hoher Freizeitwert der Angebote soll gleichzeitig soziales Lernen ermöglichen <strong>und</strong> überschüssige<br />

Energien in positiv zu bewertende Aktivitäten kanalisieren. Zu den Angeboten zählen<br />

unter anderem Wanderungen, Zeltlager, Rallyefahrten, Grillabende, mehrtägige Wanderfahrten<br />

mit Boot oder Fahrrad, Tauchen <strong>und</strong> Schwimmen. So erlernen die Jugendlichen, wie<br />

sie durch eine Verbesserung ihres Freizeitangebotes zu einer Veränderung ihres Freizeitverhaltens<br />

beitragen können.<br />

� Projektaufgaben, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken <strong>und</strong> vorwiegend handwerklich-praktische<br />

Tätigkeiten umfassen.<br />

Die Arbeit beginnt meist mit der Planung eines bestimmten Projektes <strong>und</strong> führt über die praktische<br />

Ausführung bis zu einer eventuellen Nutzung, Beispiele sind u.a. Bootsbau, Kochen,<br />

Holzbearbeitung, Spielgerätebau, Fahrradwerkstatt, Spielplatzinstandsetzung, Landschaftspflege<br />

<strong>und</strong> Videoprojekte. Die Jugendlichen Erlangen Selbständigkeit <strong>und</strong> eigenverantwortliche<br />

Entscheidungsfindung<br />

� Gruppengesprächen.<br />

Sie sollen eine mögliche Aufarbeitung sehr unterschiedlicher Sachthemen zu alltäglichen Fragen<br />

<strong>und</strong> Problemen ermöglichen, Beispiele sind Gespräche mit Vertretern der Justiz, des Jugendamtes,<br />

des Sozialamtes, eventuell anderer Behörden, aber auch Film- <strong>und</strong> Veranstal-


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

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tungsbesuche zu relevanten Problemstellungen (z.B. Rechtsradikalismus unter Jugendlichen,<br />

Drogen- <strong>und</strong> Suchtfragen, Gewalt als Mittel der Konfliktlösung, sexuelle Probleme) <strong>und</strong> Verkehrserziehungskurse.<br />

Die Jugendlichen erlernen in den Gesprächen Toleranz, Selbständigkeit<br />

<strong>und</strong> eigenverantwortlicher Entscheidungsfindung <strong>und</strong> ein Leben mit <strong>und</strong> in Konflikten.<br />

Entsprechend den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen werden die genannten Angebote<br />

durch Einzelhilfe ergänzt. Sie bietet auch Beratung, Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung bei Problemen in<br />

der Schule, in der beruflichen Ausbildung, im Elternhaus, im Fre<strong>und</strong>eskreis, bei der Arbeitsplatzsuche,<br />

im Umgang mit Behörden <strong>und</strong> Ämtern, im finanziellen Bereich (Ver- <strong>und</strong> Überschuldung).<br />

Quelle: http://www.sgbviii.de/S50.html<br />

Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit der Unterstützung intensiv zu nutzen.<br />

Auf diesem Wege üben, erweitern <strong>und</strong> entwickeln Sie Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten,<br />

die Ihnen helfen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 81


16 Sozialer Dienst der Justiz<br />

16.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/Landesrechtliche Regelungen<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

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Der Ausdruck "Sozialer Dienst der Justiz" umfasst die im Rahmen der ambulanten Strafrechtspflege<br />

tätigen Einrichtungen der <strong>Bewährungshilfe</strong>, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, des Täter-Opfer-<br />

Ausgleichs <strong>und</strong> der Opferberatung. Diese sind in den B<strong>und</strong>esländern zum Teil sehr unterschiedlich<br />

organisiert <strong>und</strong> institutionell angeb<strong>und</strong>en.<br />

B<strong>und</strong>eseinheitliche gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch<br />

(§§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a, 68 a StGB), der Strafprozessordnung (§ 160 Abs. 3, §§ 153a,<br />

463d StPO) dem Jugendgerichtsgesetz (§§ 24, 25, 88, 89, 113, § 10 Abs. 1 Nr. 7 JGG), sowie dem<br />

Opferentschädigungsgesetz (OEG). Weiterhin gelten die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen der Gnadenordnung<br />

der einzelnen B<strong>und</strong>esländer (§§ 16, 27 GnO LSA).<br />

Neben diesen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen regeln die von den Ländern erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />

die Zuständigkeit, Organisation <strong>und</strong> Befugnisse des Sozialen Dienstes.<br />

16.2 Ziele<br />

Kriminalprävention<br />

Die ProbandIn zu befähigen, ein straffreies Leben zu führen, ist die zentrale Aufgabe des Sozialen<br />

Dienstes der Justiz. Hierzu gehört die Aufarbeitung der Ursachen <strong>und</strong> Wirkungen des straffälligen<br />

Verhaltens. Darüber hinaus treten MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes <strong>für</strong> ProbandInnen sozialanwaltlich<br />

ein, um auf deren Problemlagen aufmerksam zu machen. Sie helfen beim Ausbau des Netzwerkes<br />

der Straffälligenhilfe.<br />

Integration<br />

Mit der Vermeidung <strong>und</strong> Verkürzung von Haft kann Stigmatisierung <strong>und</strong> Ausgrenzung von StraftäterInnen<br />

verhindert oder gemildert werden. Unter anderem wird mittellosen Tätern die Abwendung von<br />

Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit ermöglicht. Strafreste können zur Bewährung ausgesetzt<br />

werden. Die Verbesserung der Lebenslagen der ProbandInnen wird angestrebt. Hierzu gehören<br />

Hilfen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation <strong>und</strong> zur Überwindung individueller Problemlagen,<br />

aber auch die Erfüllung gesellschaftlicher Anforderungen.


Wiedergutmachung<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

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Täter-Opfer-Ausgleich <strong>und</strong> Schuldenregulierung leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung<br />

des Rechtsfriedens. Durch eine Schlichtung mit dem Opfer wird dem Täter die Möglichkeit gegeben,<br />

Verantwortung <strong>für</strong> entstandene Schäden zu übernehmen <strong>und</strong> diese auszugleichen.<br />

16.3 Tätigkeitsfelder<br />

<strong>Bewährungshilfe</strong><br />

<strong>Bewährungshilfe</strong> umfasst die Begleitung von Tätern mit positiver Sozialprognose, die vorzeitig aus<br />

der Haft entlassen oder nicht inhaftiert werden. Die BewährungshelferIn steht der ProbandIn helfend<br />

<strong>und</strong> betreuend zur Seite <strong>und</strong> überwacht die Erfüllung richterlicher Auflagen <strong>und</strong> Weisungen.<br />

Die Aufarbeitung der Straftat ist eine wichtige Voraussetzung <strong>für</strong> zukünftige Straffreiheit von Probanden.<br />

Dabei soll bei dem Probanden eine Veränderung bewirkt werden, die ihn befähigt, in Zukunft ein<br />

straffreies Leben zu führen. Durch gezielte Übungen werden neue Kompetenzen entwickelt <strong>und</strong> bisherige<br />

Defizite abgebaut. Neben der Einzelfallhilfe, die auf den besonderen Hilfe- <strong>und</strong> Kontrollbedarf<br />

der ProbandIn abgestellt ist, findet in der <strong>Bewährungshilfe</strong> auch Gruppenarbeit statt. Seit 1998 finden<br />

regelmäßig Kurse des "Magdeburger Anti-Gewalt-Trainings (AGT)" statt. Darin wird StraftäterInnen<br />

mit einer Gewaltproblematik die Gelegenheit gegeben, sich mit den Ursachen des eigenen Verhaltens<br />

auseinanderzusetzen <strong>und</strong> gezielt Techniken zur Vermeidung von Gewalt <strong>und</strong> Straffälligkeit zu erlernen.<br />

Darüber hinaus gibt es Indikationsgruppen zu spezifischen Problemfeldern wie „Drogen- <strong>und</strong><br />

Alkoholabhängigkeit“ <strong>und</strong> "Schuldenregulierung". Auch erlebnispädagogische Maßnahmen werden in<br />

der <strong>Bewährungshilfe</strong> zunehmend angeboten.<br />

Führungsaufsicht<br />

Führungsaufsicht wird gerichtlich angeordnet bei Straftätern mit einer negativen Legalprognose, die<br />

aus dem Straf- oder aus dem Maßregelvollzug entlassen worden sind. Vorrangig sind hier Führungs<strong>und</strong><br />

Kontrollaufgaben, die in enger Abstimmung mit der zentralen Führungsaufsichtsstelle bei dem<br />

Landgericht Magdeburg erfüllt werden.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

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Gerichtshilfe<br />

Gerichtshilfe unterstützt in staatsanwaltschaftlichen <strong>und</strong> gerichtlichen Verfahren, indem sie Daten zu<br />

Persönlichkeit, zur Lebenssituation <strong>und</strong> zum sozialen Umfeld von Tatverdächtigen <strong>und</strong> Verurteilten<br />

auswertet. Damit trägt sie zu einer sachgerechten Entscheidung im Straf- <strong>und</strong> Vollstreckungsverfahren<br />

bei. Hinzu kommt die Vermittlung <strong>und</strong> Überwachung gemeinnütziger Arbeit, insbesondere zur Abwendung<br />

von Ersatzfreiheitsstrafen.<br />

Zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit bedient sich der Soziale Dienst der Justiz zunehmend der Angebote<br />

freier Träger in der Straffälligenhilfe.<br />

Täter-Opfer-Ausgleich<br />

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, parallel zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren oder im<br />

Ergebnis einer gerichtlichen Auflage, gemeinsam mit Tätern <strong>und</strong> Opfern eine außergerichtliche Wiedergutmachung<br />

zu ermöglichen. Die Fallzuweisung erfolgt direkt durch die Staatsanwaltschaften. In<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wird der Täter-Opfer-Ausgleich in erster Linie durch freie Träger durchgeführt. Speziell<br />

geschulte KonfliktschlichterInnen in insgesamt 15 Vereinen bieten unter der Trägerschaft des<br />

"<strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V." Angebote zum Täter-<br />

Opfer-Ausgleich an. Konfliktschlichtung durch den Sozialen Dienst erfolgt in etwa jedem 10. Fall.<br />

Der Täter-Opfer-Ausgleich funktioniert nur auf der Basis von Freiwilligkeit <strong>und</strong> in dem ernsthaften<br />

Bemühen um Wiedergutmachung <strong>und</strong> Ausgleich. Wiedergutmachungen können in der öffentlichen<br />

Entschuldigung beim Geschädigten, der Zahlung von Schmerzensgeld oder eines Schadensersatzes<br />

sowie der Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Schadensregulierung gesehen werden.<br />

Opferberatung <strong>und</strong> Zeugenbetreuung<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat als erstes B<strong>und</strong>esland Anfang der 1990er Jahre eine staatliche Opferberatung<br />

<strong>und</strong> Zeugenbetreuung durch den Sozia len Dienst der Justiz eingerichtet. Die Opferberatung wird<br />

flächendeckend in allen sechs Dienststellen des Sozialen Dienstes durch speziell geschulte MitarbeiterInnen<br />

angeboten. Dieses Angebot um fasst die Beratung <strong>und</strong> Betreuung von Opfern, von Straftätern<br />

<strong>und</strong> deren Angehörige. Das Vorliegen einer Anzeige ist keine Voraussetzung <strong>für</strong> eine Beratung.<br />

Die Gespräche finden in den Diensträumen der Opferberaterinnen <strong>und</strong> auf Wunsch auch zu Hause<br />

oder im Krankenhaus statt.<br />

Die Zeugenbegleitung wird als Hilfsangebot bei dem Landgericht <strong>und</strong> dem Amtsgericht Magdeburg<br />

<strong>für</strong> Opfer von Straftaten angeboten, die als Zeugen in Strafverfahren aussagen. Ein speziell eingerichtetes<br />

Zeugenschutzzimmer steht hier zur Verfügung. In Dessau-Roßlau <strong>und</strong> Halle wird die Zeugenbetreuung<br />

durch Vereine in enger Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Justiz angeboten. In


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

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der Opferberatung <strong>und</strong> Zeugenbegleitung können Opfer von Straftaten umfassend über ihre Situation<br />

informiert werden <strong>und</strong> praktische Hilfe erhalten. Die MitarbeiterInnen leisten Betreuung in Krisensituationen<br />

<strong>und</strong> können psychosoziale Langzeitberatung anbieten. Auch der Aufbau von Selbsthilfegruppen<br />

oder die Vermittlung an andere Betreuungseinrichtung kann ein Ergebnis der Arbeit mit Opfern<br />

<strong>und</strong> Zeugen sein. Die Beratung <strong>und</strong> Betreuung von Opfern <strong>und</strong> Zeugen ist unentgeltlich, erfolgt auf<br />

freiwilliger Basis <strong>und</strong> wird streng vertraulich behandelt.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=254<br />

Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern der Dienststellen des Sozialen Dienstes der<br />

Justiz finden Sie ab Seite 146.


17 Sozialkaufhaus<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 86<br />

Sozialkaufhäuser sind Kaufhäuser in denen Waren angeboten werden, die überwiegend aus Sach- <strong>und</strong><br />

Kleiderspenden bestehen. In der Regel stammen sie aus anderen Haushalten oder Haushaltsauflösungen.<br />

Es ist jedoch kein „alter Ramsch“ <strong>und</strong> Sperrmüll, den niemand mehr gebrauchen kann. Vielmehr ist es<br />

die funktionstüchtige Waschmaschine, Kinderspielzeug oder Kleidung. Die MitarbeiterInnen des Sozialkaufhauses<br />

achten genau darauf, dass die angebotenen Waren auch tatsächlich noch von guter<br />

Qualität <strong>und</strong> funktionstüchtig sind bzw. nur geringe Gebrauchsspuren aufweisen <strong>und</strong> bieten sie <strong>für</strong><br />

einen kleinen Preis zum Verkauf an.<br />

1990 eröffnete in Norddeutschland das erste Sozialkaufhaus mit der Gr<strong>und</strong>idee, Menschen, die über<br />

wenige finanzielle Mittel verfügen, ein Kaufangebot entsprechend ihren Möglichkeiten zu unterbreiten.<br />

In einigen Regionen ist es daher erforderlich, darüber einen entsprechenden Nachweis vorzulegen,<br />

den die ARGE oder des Sozialamt erstellt.<br />

Das Personal in den Sozialkaufhäusern sind Langzeitarbeitslose oder auf dem Arbeitsmarkt schwer zu<br />

vermittelnden Personen. Ihnen wird mit der Tätigkeitsausübung eine Chance zur Beschäftigung <strong>und</strong><br />

Qualifizierung geboten, um einen Wiedereinstieg in das Berufsleben <strong>und</strong>/ oder damit neue Lebensperspektiven<br />

zu finden.<br />

Quelle: http://www.eurogrube.de/spartipps-<strong>und</strong>-tricks/sozialkaufhaus.htm<br />

Die Zahl der von Sozialleistungen abhängigen Menschen in Deutschland steigt<br />

kontinuierlich an <strong>und</strong> ist schon längst keine Ausnahmeerscheinung mehr. Junge<br />

Familien mit kleinem Geldbeutel, ältere Menschen mit schmaler Rente, Arbeitslose,<br />

Studenten <strong>und</strong> sogar Schnäppchenjäger nutzen diese Möglichkeiten. Scheuen<br />

Sie sich deshalb nicht, die Angebote der Sozialkaufhäuser in Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

Tun auch Sie Gutes. Unterstützen Sie mit Ihrer Spende Menschen, die in eine<br />

soziale Notlage geraten sind. So sparen Sie die Entsorgungskosten <strong>für</strong> Ihre noch<br />

gut erhaltenen Möbel <strong>und</strong> Kleidungsstücke <strong>und</strong> machen gleichzeitig anderen eine<br />

Freude.<br />

Über die Öffnungszeiten der Sozialkaufhäuser in Quedlinburg <strong>und</strong> Stendal geben<br />

Ihnen die MitarbeiterInnen der dort ansässigen Vereine gern Auskunft. Sie können<br />

sich auch im Gemeindeamt, Rathaus bzw. im Bürgerbüro Ihres Wohnortes<br />

informieren, ob sich in Ihrer Nähe ein Sozialkaufhaus befindet.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />

� Europa Aktionsforum e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

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18 Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 88<br />

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Unterstützungs-<br />

Möglichkeit <strong>für</strong> Familien <strong>und</strong> somit eine spezielle Hilfeform<br />

nach § 31 SGB VIII.<br />

Sie beinhaltet eine intensive Beratung <strong>und</strong> Begleitung von<br />

Alleinerziehenden <strong>und</strong> Familien mit (vorrübergehenden)<br />

Schwierigkeiten in den verschiedensten Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Hygiene,<br />

Finanzen, Erziehung, etc.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag durch<br />

betroffene Eltern bzw. Alleinerziehende beim Jugendamt, um eine Veränderung ihrer Lebenssituation<br />

durch eine aktive Mitwirkung herbeizuführen.<br />

Gemeinsam stellen sie mit speziell ausgebildeten MitarbeiterInnen in persönlichen Gesprächen einen<br />

Hilfeplan auf, in denen <strong>für</strong> Sie ausgearbeitete Lösungsschritte, einschließlich gemeinsamer Ziele <strong>und</strong><br />

Überprüfungszeiträume, festgelegt werden. In der Regel ist die Sozialpädagogische Familienhilfe <strong>für</strong><br />

eine Dauer von 1 bis 2 Jahren gedacht.<br />

Danach werden die Betroffenen <strong>und</strong> ihre Familie durch eine sozialpädagogische FamilienhelferIn regelmäßig<br />

in ihrer Wohnung bzw. in ihrem sozialen Umfeld aufgesucht. So kann die FamilienhelferIn<br />

die vorliegenden Schwierigkeiten unmittelbar erleben <strong>und</strong> gemeinsam mit den Betroffenen <strong>und</strong> ihrer<br />

Familie nach passenden Möglichkeiten zur Bewältigung von Alltagsproblemen <strong>und</strong> Konflikten suchen.<br />

Neben der Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen als<br />

Familie vermittelt die FamilienhelferIn auch zwischen den Betroffenen <strong>und</strong> ihren Kindern, ihren Verwandten,<br />

Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Nachbarn, sowie zwischen den Betroffenen <strong>und</strong> ihrer Familie <strong>und</strong> Institutionen,<br />

wie Schule oder Kindergarten.<br />

Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit der Beratung <strong>und</strong> Unterstützung intensiv<br />

<strong>für</strong> Ihre Familie <strong>und</strong> sich selbst zu nutzen. Auf diesem Wege üben, erweitern<br />

<strong>und</strong> entwickeln Sie als Familie Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten, die Ihnen helfen,<br />

Ihr Alltagsleben wieder selbstbestimmt <strong>und</strong> eigenverantwortlich ohne Ausgrenzung<br />

zu bestreiten.<br />

Über die Standorte Ihres zuständigen Jugendamtes in Ihrer Wohnortnähe informieren<br />

Sie sich bitte ab Seite 136.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 89


19 Täter-Opfer-Ausgleich<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 90<br />

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird als ein Angebot der<br />

außergerichtlichen Konfliktschlichtung verstanden.<br />

Die Zielgruppen sind Jugendliche, Heranwachsende<br />

<strong>und</strong> Erwachsene, die im Rahmen einer Straftat natürliche<br />

Personen geschädigt haben <strong>und</strong> Opfer, die den Konflikt oder<br />

dessen Folgen regeln wollen.<br />

Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen bei Jugendlichen <strong>und</strong> Heranwachsenden sind im JGG bzw. bei Erwachsenen<br />

im StGB <strong>und</strong> in der StPO geregelt.<br />

Die Zuweisung kann in der Regel durch die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht/ Landgericht, die<br />

Jugendgerichtshilfe, die Opferhilfe erfolgen bzw. können sich Täter oder Opfer auch direkt in der Projektstelle<br />

melden.<br />

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, den Konflikt zwischen Täter <strong>und</strong> Geschädigten aufzuarbeiten,<br />

um den sozialen Frieden wieder herzustellen. Er bietet die Chance, im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren,<br />

unmittelbare <strong>und</strong> direkte Schadenswiedergutmachung zu leisten. Der TOA erfolgt auf freiwilliger<br />

Basis <strong>und</strong> kann zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens veranlasst werden.<br />

Voraussetzung ist die freiwillige Teilnahme der Beteiligten. Ein Ausgleich unter Zwang ist nicht möglich.<br />

Der Versuch des Ausgleiches bietet Tätern <strong>und</strong> Opfern die Chance, subjektive <strong>und</strong> emotionale<br />

Ursachen <strong>und</strong> Folgen der Straftat in Worte zu fassen, um eine ihren Bedürfnissen <strong>und</strong> Erwartungen<br />

gemäße Lösung zu finden.<br />

Die aktive Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat <strong>und</strong> deren Folgen <strong>für</strong> das Opfer soll ihn<br />

nachhaltig beeindrucken. Er muss im Verlauf des Täter-Opfer-Ausgleichs soziale Verantwortung<br />

übernehmen, in dem er sich den körperlichen <strong>und</strong> gefühlsmäßigen Verletzungen des Geschädigten<br />

stellt.<br />

In Fällen, in denen es um finanzielle Wiedergutmachung geht, sollen Zivilprozesse vermieden werden<br />

Der TOA ist keine Therapie <strong>und</strong> kann bestenfalls als ein begleitendes Angebot bei der Aufarbeitung<br />

einer Straftat sein.<br />

Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Unser Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich aktiv mit Ihrer Straftat<br />

<strong>und</strong> den Folgen <strong>für</strong> Ihr Opfer auseinanderzusetzen, an sich zu arbeiten, sich zu<br />

ändern <strong>und</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihr Tun zu übernehmen, um so ein akzeptiertes<br />

Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Sie können selber ein Angebot zum<br />

TOA unterbreiten <strong>und</strong> sich damit um eine direkte Wiedergutmachung bemühen.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />

� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />

� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V.<br />

� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

� Jukon e.V. Staßfurt<br />

� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

� Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 91


20 Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 92<br />

Die Staatsanwaltschaften leiten mit Hilfe der Polizei die Ermittlungsverfahren,<br />

erheben Anklage vor Gericht <strong>und</strong> vertreten diese dort. Zugleich<br />

sind sie zuständig <strong>für</strong> die Strafvollstreckung <strong>und</strong> bearbeiten<br />

Gnadenanträge.<br />

Wenn die Staatsanwaltschaft aufgr<strong>und</strong> angezeigter oder ermittelter<br />

Tatsachen das Vorliegen einer strafbaren Handlung bejaht, ist sie zum<br />

Einschreiten gesetzlich verpflichtet <strong>und</strong> in diesem Rahmen frei von<br />

Weisungen der Aufsichtsbehörden - auch solcher politischer Art. Diese<br />

zwingende Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens, das Legalitätsprinzip, ist eines der wesentlichen<br />

Merkmale der Arbeit der Staatsanwaltschaften in einem demokratischen Rechtsstaat.<br />

An die Annahme des Anfangsverdachts werden keine übertriebenen Anforderungen gestellt, weil die<br />

Erforschung des Sachverhalts gerade Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist. Es muss nach den<br />

kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Bloße<br />

Vermutungen reichen nicht aus. Der Anfangsverdacht hat auf konkreten Tatsachen zu beruhen.<br />

Zu den Staatsanwaltschaften des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gehören:<br />

� die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg (Saale) <strong>und</strong><br />

� 4 Staatsanwaltschaften in<br />

Dessau-Roßlau,<br />

Halle (Saale) -mit einer Zweigstelle in Naumburg (Saale)-,<br />

Magdeburg -mit einer Zweigstelle in Halberstadt <strong>und</strong><br />

Stendal.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2639<br />

Die Anschriften finden Sie ab Seite 146.


21 Suchtberatung/ Drogenberatung<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 93<br />

Hinter einer Suchterkrankung verbirgt sich eine Lebenshaltung, die oft schon in jungen Jahren gelernt<br />

wird. Dabei wird die Verantwortung <strong>für</strong> das eigene Leben abgegeben, eine eigenständige Lebensführung<br />

vermieden. Eigene Gefühle werden nicht wahrgenommen, gr<strong>und</strong>legende Bedürfnisse nicht mitgeteilt.<br />

Die entstehende innere Leere, der eigene Wertverlust wird versucht durch den engen Bezug zu<br />

Personen, Dingen oder Verhaltensweisen auszugleichen.<br />

Das dabei praktizierte ausweichende Verhalten wird zur Gewohnheit, breitet sich auf immer mehr<br />

Lebensbereiche aus, entwickelt eine Eigendynamik <strong>und</strong> wird zur Sucht. Darunter versteht man ein<br />

unabweisbares, starkes Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand.<br />

Dieses Verlangen kann sich entweder auf verschiedene Drogen (z.B. Alkohol, Medikamente, Heroin)<br />

oder aber auf bestimmte Verhaltensweisen (z.B. Spielen, Arbeiten, Fernsehen) beziehen.<br />

Die Arbeitsbereiche der Sucht- <strong>und</strong> Drogenberatungsstellen sind<br />

� Beratung in Einzel- <strong>und</strong>/ oder Paar- bzw. Familiengesprächen<br />

� Ambulante Intensivbetreuung<br />

� Vorbereitung <strong>und</strong> Vermittlung in stationäre Entgiftungs- <strong>und</strong> Entwöhnungsbehandlungen<br />

� Begleitende Betreuung während eines Klinikaufenthaltes<br />

� Nachbetreuung<br />

� Beratung von Angehörigen<br />

� Krisenhilfe<br />

� Gruppenangebote<br />

� Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Rahmen der Therapiekette<br />

Quelle: http://www.cvhassfurt.de/suchtberatung.htm


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 94<br />

Wenn Sie ähnliche wie auf der vorigen Seite beschriebene Verhaltensweisen<br />

aufweisen bzw. abhängig sind, überlegen Sie sich, ob dieser Zustand Ihr weiteres<br />

Leben bestimmen soll.<br />

Nehmen Sie sich Zeit <strong>für</strong> folgende Fragen:<br />

� Will ich so leben, wie ich jetzt lebe?<br />

� Habe ich mir gewünscht so zu leben?<br />

� Wie fühle ich mich körperlich, wie seelisch, wie im Kopf?<br />

� Möchte ich so weitermachen?<br />

� Wenn nicht, was will ich anders?<br />

� Was will ich selbst ändern?<br />

� Was will ich jetzt tun?<br />

� Wer könnte mir behilflich sein?<br />

Gehen Sie zur Beratungsstelle oder klicken Sie eine Drogenberatung online <strong>und</strong> somit erst<br />

einmal anonym (z.B. www.beratung-caritas.de) an <strong>und</strong> besprechen Sie dort alles weitere.<br />

Wenn Sie <strong>für</strong> den Gang zu einer Beratungsstelle Unterstützung benötigen, suchen Sie sich<br />

eine Vertrauensperson, die Sie beim ersten Mal dorthin begleitet.<br />

Über Adressen <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Sucht- <strong>und</strong> Drogenberatungsstellen in Ihrer Wohnortnähe<br />

informieren Sie sich bitte in Ihrem örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet<br />

(z.B. http://www.suchtmittel.de/seite/interaktiv/suchtberatung/).<br />

Quelle: http://www.caritas.de/2274.html


22 Während der Haft<br />

22.1 Zahlungen der Justizvollzugsanstalt<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 95<br />

Arbeitsentgelt (§ 43 StVollzG)<br />

Wer während der Haft arbeitet, erhält ein Arbeitsentgelt in geringer Höhe.<br />

Die Höhe des Entgelts ist in fünf Lohnstufen gestaffelt <strong>und</strong> richtet sich nach der<br />

Art der Arbeit.<br />

Dieses Entgelt wird nur dann gezahlt, wenn tatsächlich gearbeitet wird. Gefangene, die einem freien<br />

Beschäftigungsverhältnis nachgehen, erhalten normalerweise den ortsüblichen Tariflohn. Davon ist<br />

allerdings ein Haftkostenbeitrag an die Anstalt zu entrichten.<br />

Ausbildungsbeihilfe (§ 44 StVollzG)<br />

Wer an Ausbildungsmaßnahmen oder Unterricht teilnimmt, erhält von der Anstalt eine so genannte<br />

Ausbildungsbeihilfe, sofern er nicht anderweitig Gelder zur Ausbildungsförderung erhält.<br />

Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Höhe des dadurch entgangenen Arbeitsentgeltes.<br />

Normalerweise ist dies die Lohnstufe III.<br />

Taschengeld (§ 46 StVollzG)<br />

Wer ohne eigenes Verschulden weder Arbeitsentgelt noch Ausbildungsbeihilfe bekommt <strong>und</strong> bedürftig<br />

ist, erhält ein Taschengeld, das von der Anstalt ausgezahlt wird.<br />

Die Höhe des Taschengeldes ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVollzG <strong>und</strong> beträgt<br />

14 Prozent der aktuellen Eckvergütung, was einem Betrag von ca. 1,45 Euro pro Tag entspricht.<br />

Eine abweichende Regelung gibt es bei Untersuchungshäftlingen.<br />

Hausgeld (§ 47 StVollzG)<br />

Das so genannte Hausgeld wird aus drei Siebteln des Arbeitsentgelts oder der Ausbildungsbeihilfe<br />

bzw. 100 % des Taschengeldes gebildet <strong>und</strong> steht zum Einkauf innerhalb der Anstalt oder sonstigen<br />

Ausgaben zur Verfügung (§ 199 Abs. 2 StVollzG).<br />

Wer draußen einem freien Beschäftigungsverhältnis nachgeht, bekommt einen entsprechend hohen<br />

Anteil seines Lohnes als Hausgeld zugewiesen. Das Hausgeld ist unpfändbar. Es ist auch dem Zugriff<br />

der Anstalt entzogen.<br />

Ausnahmen:<br />

1. Der Teil des Hausgeldes, der 15,30 Euro monatlich übersteigt, kann zur Deckung von Verfahrenskosten<br />

nach § 109 ff. StVollzG herangezogen werden (§ 121 Abs. 5 StVollzG).<br />

2. Verursacht ein Gefangener der Anstalt Kosten durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Selbstverletzung<br />

bzw. Verletzung anderer Gefangener, kann sie diese aus dem 15,30 Euro übersteigenden<br />

Teil des Hausgeldes decken (§ 199 Abs.2 Nr. 4 StVollzG).


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 96<br />

Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)<br />

Aus dem Teil des Arbeitsentgelts bzw. der Ausbildungsbeihilfe, das nicht als Hausgeld verbraucht<br />

wird, wird das Überbrückungsgeld gebildet. Dieses soll nach der Entlassung zur Deckung des Lebensunterhaltes<br />

des Gefangenen <strong>und</strong> seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen <strong>für</strong> vier Wochen reichen.<br />

Wie hoch das Überbrückungsgeld höchstens sein kann, ist je nach Einzelfall unterschiedlich, in der<br />

Regel entspricht es dem vierfachen der ALG II- Regelleistung.<br />

Wenn der Gefangene während der Haft nicht arbeiten kann, er aber Geld bei Haftantritt mitgebracht<br />

hat oder ihm Geld von anderen während der Haft überwiesen wurde, so kann das Überbrückungsgeld<br />

aus diesen Mittel gebildet werden.<br />

Übrigens: Es besteht ein Recht auf Verzinsung, man muss dazu bei der Zahlstelle einen Antrag stellen.<br />

Das Überbrückungsgeld ist vor Pfändung geschützt. Es wird bei der Entlassung normalerweise in bar<br />

ausgezahlt, man kann es aber auch an die BewährungshelferIn oder eine andere Stelle zur Betreuung<br />

Strafentlassener überweisen.<br />

Das Überbrückungsgeld ist nach der Entlassung nur dann pfändbar, wenn Unterhaltsansprüche, wie sie<br />

in § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO bezeichnet werden, vorliegen.<br />

Allerdings ist dem Haftentlassenen so viel zu belassen, wie er <strong>für</strong> seinen eigenen Unterhalt <strong>und</strong> zur<br />

Erfüllung seiner sonstigen gesetzlichen Unterhaltspflichten bis zum Ablauf von vier Wochen nach der<br />

Entlassung braucht.<br />

Eigengeld (§ 52 StVollzG)<br />

Das Eigengeld umfasst alles, was nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag, Unterhaltsbeitrag oder Überbrückungsgeld<br />

dient. Sobald ein ausreichendes Überbrückungsgeld angespart ist, kann das (restliche)<br />

Eigengeld zu finanziellen Transaktionen außerhalb des Vollzugs völlig frei verwendet werden.<br />

Zum Einkauf in der Anstalt kann ein angemessener Betrag aus dem Eigengeld nur dann verwendet<br />

werden, wenn ohne eigenes Verschulden weder Hausgeld noch Taschengeld zur Verfügung stehen<br />

(§ 22Abs. 3 StVollzG).<br />

Eigengeld, das nicht zur Aufstockung des Überbrückungsgeldes gebraucht wird, unterliegt nicht der<br />

Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO <strong>und</strong> ist pfändbar.<br />

Seit dem 1.Juli 2005 liegt die Pfändungsfreigrenze <strong>für</strong> eine Person bei 989,99 Euro.<br />

22.2 Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)<br />

Untersuchungshaft <strong>und</strong> Strafhaft<br />

Während der Untersuchungs- <strong>und</strong> Strafhaft haben Personen, die stationär untergebracht sind, keinen<br />

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.<br />

Als stationär untergebracht gelten auch alle Personen, die sich in einer Vollzugsanstalt befinden (U-<br />

Haft <strong>und</strong> geschlossener Vollzug).


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 97<br />

Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Personen, die tatsächlich mindestens 15 St<strong>und</strong>en wöchentlich<br />

erwerbstätig sind (Freigänger im offenen Vollzug) oder weniger als sechs Monate in einem<br />

Krankenhaus untergebracht sind, etwa wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde.<br />

Freigänger haben nur einen Leistungsanspruch nach SGB II, wenn sie tatsächlich mindestens 15 St<strong>und</strong>en<br />

in der Woche arbeiten. Dann haben sie auch Anspruch auf weitere Leistungen nach dem SGB II<br />

wie etwa die Mietschuldenübernahme (§ 22 Abs. 5 SGB II). Verfügt der Freigänger über eine eigene<br />

Wohnung, so sind auch die angemessenen Unterkunftskosten zu gewähren.<br />

Ist der Freigänger Partner in einer Bedarfsgemeinschaft <strong>und</strong> besteht die Absicht, die Ehe oder die<br />

Partnerschaft trotz der Haft weiter bestehen zu lassen, ist davon auszugehen, dass die Haushaltsgemeinschaft<br />

fortgeführt wird. In diesem Fall haben beide Partner einen Anspruch auf 90 Prozent der<br />

Regelleistung.<br />

Anträge auf Leistungen nach dem SGB II können bei der örtlichen Arbeitsgemeinschaft, der Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> dem Sozialamt (ARGE) gestellt werden.<br />

Es gibt allerdings auch einige kreisfreie Städte <strong>und</strong> Landkreise, die allein <strong>für</strong> die Leistungen nach dem<br />

SGB II zuständig sind (so genannte zugelassene kommunale Träger). In diesen Fällen müssen Betroffene<br />

den Antrag bei der dort <strong>für</strong> das SGB II zuständigen Behörde stellen; welche dies ist, kann mit<br />

Hilfe des Sozialdienstes in der JVA festgestellt werden.<br />

Nach der alten Gesetzesregelung, die bis zum 31. Juli 2006 bestand, konnten auch Inhaftierte, deren<br />

Haftstrafe voraussichtlich weniger als sechs Monate umfasste, Leistungen nach dem SGB II beantragen,<br />

etwa eine Übernahme der Kosten der Unterkunft.<br />

Auch dieser Personenkreis ist jetzt von einem Leistungsanspruch ausgeschlossen.<br />

Ausnahmen bestehen nur, wenn die Strafvollstreckung wegen der Behandlung einer Suchterkrankung<br />

im Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt zurückgestellt wird.<br />

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht, wenn die stationäre Behandlung voraussichtlich<br />

nicht länger als sechs Monate dauert <strong>und</strong> entweder in eine ambulante Therapie mündet oder die<br />

Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.<br />

„Taschengeld“<br />

Erwachsene U-Häftlinge haben infolge der gesetzlichen Neuregelung keinen Anspruch mehr auf Leistungen<br />

nach dem SGB II. Sollten diese mittellos sein, können sie beim zuständigen Sozialhilfeträger<br />

(in der Regel das Sozialamt des letzten Wohnortes) einen Antrag auf einen zusätzlichen Geldbetrag <strong>für</strong><br />

die Erfüllung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens wie z.B. Tabak oder Zeitungen (so<br />

genanntes Taschengeld) stellen. Die Höhe dieses Geldbetrages kann das zuständige Sozialamt nennen.<br />

Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung<br />

einzulegen. Dieser Schritt sollte jedoch mit dem Sozialen Dienst in der JVA bzw. Ansprechpersonen<br />

einer Straffälligenhilfeeinrichtung besprochen werden.<br />

Jugendliche U-Häftlinge können bei Bedürftigkeit ein Taschengeld bei der JVA beantragen.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 98<br />

Während des Hafturlaubs haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem<br />

SGB II, weder in Form von Tagessätzen noch in Form von Leistungen zur Unterkunft.<br />

Die JVA muss die Absicherung von Verpflegungs- <strong>und</strong> Unterkunftskosten sicherstellen.<br />

Sei es durch vorhandenes Eigengeld des Gefangenen, Zusagen von „Dritten“<br />

oder eben Leistungen der Justiz. In der Regel ist es so, dass Sie die Kosten,<br />

die mit Ihrem Hafturlaub verb<strong>und</strong>en sind, von Ihrem eigenen Geld bezahlen<br />

müssen.<br />

22.3 Sozialversicherung der Inhaftierten<br />

Inhaftierte sind <strong>für</strong> den Fall, dass sie in Haft arbeiten können, gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie<br />

haben, wenn sie lange genug gearbeitet haben, nach der Entlassung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.<br />

Es werden jedoch keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, auch wenn man gearbeitet hat.<br />

Die Haftjahre fehlen später <strong>für</strong> den Rentenanspruch.<br />

Während der Haftzeit ist man nicht krankenversichert. Die ärztliche Versorgung wird entweder in der<br />

JVA übernommen oder aber die Kosten <strong>für</strong> eine Behandlung.<br />

Im offenen Vollzug ist das Beschäftigungsverhältnis der freien ArbeitnehmerInnen - mit allen sozialversicherungspflichtigen<br />

Konsequenzen - gleichgestellt.<br />

22.4 Altersvorsorge <strong>und</strong> Rente <strong>für</strong> Inhaftierte<br />

Eine alte Forderung ist, den Strafgefangenen auch das Recht zuzugestehen, durch Arbeit in der Haft<br />

Rentenansprüche zu erwerben.<br />

Doch das 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung hat die Rentenversicherung<br />

wieder nicht aufgenommen. Das bedeutet, dass die Haftzeit im Hinblick auf die Altersrente<br />

verlorene Zeit ist.<br />

Je länger die Haft dauert, desto geringer werden die Ansprüche auf ein angemessenes Altersruhegeld.<br />

Erschwerend kommt bei vielen Inhaftierten hinzu, dass sie auch schon vor der Inhaftierung selten in<br />

einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.<br />

Das kann zu einer sehr geringen Rente führen, die nicht <strong>für</strong> den Lebensunterhalt ausreicht.<br />

In diesem Fall springt das Vierte Kapitel des SGB XII „Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung“<br />

(früheres Gr<strong>und</strong>sicherungsgesetz) ein.<br />

Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit, eigenes Einkommen <strong>und</strong> Vermögen (über 2.600 Euro)<br />

werden berücksichtigt.<br />

Antragsberechtigt sind über 65-Jährige <strong>und</strong> aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte<br />

ab 18 Jahren, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland haben.


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 99<br />

Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel <strong>für</strong> ein Jahr <strong>und</strong> wird jeweils neu erteilt, wenn die<br />

Bedürftigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel<br />

des SGB XII besteht, können Betroffene bei den Sozialämtern der Stadt- <strong>und</strong> Kreisverwaltungen überprüfen<br />

lassen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es drei Säulen, auf denen die Altersrente steht:<br />

Auf der gesetzlichen, der betrieblichen <strong>und</strong> privaten Rente.<br />

Die beiden letztgenannten können vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.<br />

In diesem Sozialtlas können wir Ihnen die Möglichkeiten nicht ausführlich<br />

darstellen,sondern Sie nur kurz darauf hinweisen.<br />

Die gesetzliche Rente<br />

Für die gesetzliche Rente haben alle (Beamte ausgenommen), die in einem sozialversicherungspflichtigen<br />

Arbeitsverhältnis stehen oder standen, in diese Rentenversicherung einbezahlt. Die Einzahlung<br />

erfolgt durch die ArbeitgeberIn, die die monatlichen Beiträge vom Lohn oder Gehalt abzieht <strong>und</strong> an<br />

die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist. Es steht jedem frei, freiwillig weitere Beiträge in<br />

die gesetzliche Rente einzuzahlen. Das lohnt sich allerdings nur <strong>für</strong> solche ArbeitnehmerInnen, die<br />

schon lange Jahre an eine LVA oder die BfA gezahlt haben.<br />

Alle Inhaftierten, bei denen dies zutrifft, sollten sich an die Versicherungsanstalten wenden.<br />

Postanschrift:<br />

Deutsche Rentenversicherung B<strong>und</strong><br />

10704 Berlin<br />

Hausanschrift:<br />

Deutsche Rentenversicherung B<strong>und</strong><br />

Ruhrstraße 2<br />

10709 Berlin<br />

Tel. 030 / 86 51<br />

Fax. 030 / 86 52 72 40<br />

Homepage: www.deutsche-rentenversicherung-b<strong>und</strong>.de<br />

E-Mail: drv@drv-b<strong>und</strong>.de<br />

Kostenfreie Telefonnummer:<br />

Tel. 0800 / 10 00 48 00,<br />

Montag - Donnerstag 7.30 - 19.30 Uhr<br />

Freitag 7.30 - 15.30 Uhr


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 100<br />

Staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge<br />

Seit der Einführung der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (so genannte Riesterrente)<br />

im Jahr 2002 können ArbeitnehmerInnen staatliche Zuschüsse <strong>für</strong> eine privat finanzierte Altersvorsorge<br />

erhalten.<br />

Eine Altersvorsorge in Höhe des nach B<strong>und</strong>esrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens<br />

einschließlich seiner Erträge <strong>und</strong> den laufenden Altersvorsorgebeiträgen (z.B. die<br />

Riesterrente) wird übrigens bei ALG II nicht als Vermögen berücksichtigt.<br />

Der Aufbau dieser Art von Altersvorsorge ist somit geschützt.<br />

Quelle: http://www.bag-straffaelligenhilfe.de/pdf/wegweiser/wegweiser.pdf<br />

Wenn Sie einen Überblick über Ihre augenblickliche Rentensituation bekommen<br />

möchten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung<br />

zu wenden. Die MitarbeiterInnen sind die ersten AnsprechpartnerInnen <strong>für</strong> Sie.<br />

Hier bekommen Sie auch erste Informationen zur Riester-Rente.<br />

Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie auf Seite 99.


Haftentlassungsvorbereitung<br />

Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />

� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />

� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />

� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. Magdeburg<br />

� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

� Jukon e.V. Staßfurt<br />

� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

� Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />

� Internationaler B<strong>und</strong> e.V.<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />

� Europa Aktionsforum e.V.<br />

� Horizont ohne Gitter e.V. Halle<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 101<br />

Zusätzlich angeboten außerhalb der Struktur des <strong>Landesverband</strong>es<br />

<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

durch:<br />

� Caritasverband <strong>für</strong> das Dekanat Magdeburg e. V.<br />

Max-Josef-Metzger-Str. 1 a<br />

39104 Magdeburg<br />

� Rückenwind e.V. Bernburg<br />

Nienburger Straße 24<br />

06406 Bernburg<br />

� Sozialer Hilfeverein Mansfelder Land e. V.<br />

An der Trillerei 3<br />

06526 Sangerhausen


23 Wichtige Papiere<br />

23.1 Arbeitsbescheinigung<br />

Wenn sich ehemals Inhaftierte nach Ihrer Haftentlassung arbeitslos melden<br />

müssen, benötigen sie hier<strong>für</strong> eine Arbeitsbescheinigung ihres letzten Arbeitgebers.<br />

23.2 Führerschein<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 102<br />

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />

Senden Sie ihn an Ihren früheren Arbeitgeber mit der Bitte, ihn ausgefüllt an<br />

Sie zurückzuschicken.<br />

Sollte der Führerschein beim Strafverfahren eingezogen worden sein, so kann er erst nach Ablauf der<br />

Führerscheinsperre <strong>und</strong> in der Regel erst nach der Entlassung neu erworben werden. Befindet sich die<br />

Betroffene im offenen Vollzug, ist eine Bewerbung auch aus der Haft heraus möglich.<br />

Dieses wird aber in der Regel mit einem psychologischen Gutachten verb<strong>und</strong>en sein, durch welches<br />

die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges geprüft wird.<br />

Ob <strong>und</strong> wann ein solches Gutachten erstellt wird, erfahren Sie beim Straßenverkehrsamt<br />

Ihres letzten Wohnsitzes oder am Ort der Justizvollzugsanstalt, in<br />

der Sie sich befinden. Bei Fragen können Sie sich gern an die MitarbeiterInnen<br />

des Sozialdienstes der JVA wenden.<br />

23.3 Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

Eine Geburtsurk<strong>und</strong>e stellt das Standesamt des Geburtsortes aus, mit den Angaben von<br />

• Name (vollständig)<br />

• Geburtsdatum<br />

• Name der Mutter<br />

Wichtig ist, dass Ihrem Antrag eine Haftbescheinigung beilegen<br />

Die Anschrift des Standesamtes erfahren Sie in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt<br />

oder Rathaus.<br />

Die Adressen finden Sie ab Seite 124.<br />

Liegt der Geburtsort der AntragstellerIn außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik, ist die zuständige Botschaft<br />

oder das entsprechende Konsulat Ansprechpartner in diesen Angelegenheiten


23.4 Krankenversicherung<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 103<br />

Mit der Entlassung aus der Haft endet die Ges<strong>und</strong>heits<strong>für</strong>sorge durch die Justizvollzugsanstalt. Deshalb<br />

sollten Inhaftierte schon während der Haft <strong>für</strong> den Krankenversicherungsschutz nach der Entlassung<br />

sorgen.<br />

Seit der Ges<strong>und</strong>heitsreform 2007 besteht gr<strong>und</strong>sätzlich eine Versicherungspflicht.<br />

Alle Haftentlassenen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen <strong>und</strong> denen<br />

bisher wegen fehlender Voraussetzungen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

verweigert wurde, müssen jetzt von der gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufgenommen werden.<br />

Die Beiträge trägt im Bedarfsfall das Sozialamt.<br />

Versicherungspflicht besteht weiterhin nicht <strong>für</strong> Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt<br />

vom Sozialamt erhalten. Bei diesen Personen ist das Sozialamt auch weiterhin <strong>für</strong> die Krankenversorgung<br />

zuständig. In der Regel übernimmt in diesen Fällen eine gesetzliche Krankenkasse die<br />

Krankenbehandlung. Die Kosten werden der Krankenkasse vom Sozialamt erstattet (§ 264 SGB V).<br />

Für BezieherInnen von Arbeitslosengeld I <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II werden die Beiträge zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung übernommen. Privat Versicherten wird ein, der Höhe nach begrenzter Zuschuss<br />

zu den Versicherungsbeiträgen gewährt.<br />

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf Seite 68.<br />

23.5 Lohnsteuerkarte<br />

Um nach der Inhaftierung eine Arbeit aufnehmen zu können, benötigen Haftentlassene unbedingt eine<br />

Lohnsteuerkarte.<br />

Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, bei dem die Betroffenen am 20. September des Vorjahres gemeldet<br />

waren.<br />

Wenn Sie ohne festen Wohnsitz sind, ist das Einwohnermeldeamt des Ortes<br />

zuständig, an dem Sie inhaftiert sind.<br />

Zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes geben Ihnen die<br />

MitarbeiterInnen Ihres zuständigen Bürgerbüros, Gemeindeamtes oder<br />

Rathauses gern Auskunft. (Die Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie ab Seite<br />

124.)<br />

23.6 Personalausweis<br />

Sollte der alte Personalausweis abgelaufen sein, so ist ein neuer Ausweis zu beantragen.<br />

Wenn Betroffene den neuen Personalausweis im Rahmen einer Beurlaubung bei der zuständigen Behörde<br />

beantragen, sind dort vorzulegen:


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 104<br />

• Passbild in der Größe 3,5 x 4,5 cm,<br />

• Geburtsurk<strong>und</strong>e,<br />

• der alte Personalausweis.<br />

Erfolgt die Antragstellung <strong>für</strong> einen neuen Personalausweis aus der Haft heraus, so sind neben den<br />

oben genannten Unterlagen noch weitere Formulare auszufüllen.<br />

23.7 Sozialversicherungsausweis<br />

Der Sozialversicherungsausweis ist seit dem Januar 1991 vorgeschrieben. Gr<strong>und</strong>sätzlich bekommt<br />

jede ArbeitnehmerIn einen solchen Ausweis. Soweit Betroffene nicht im Besitz eines Sozialversicherungsausweises<br />

sind, können sie einen formlosen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.<br />

Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern der Deutschen Rentenversicherung finden<br />

Sie auf Seite 99.<br />

Folgende Angaben sind <strong>für</strong> die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises notwendig:<br />

• Name,<br />

• Vorname,<br />

• Geburtsdatum,<br />

• Geburtsort,<br />

• Anschrift,<br />

• Rentenversicherungsnummer.<br />

Wenn Sie keinen Sozialversicherungsausweis haben, können Sie einen bei der zuständigen<br />

Krankenkasse beantragen. Geben Sie Ihren vollen Namen <strong>und</strong> Ihr Geburtsdatum<br />

an.<br />

Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch<br />

bzw. im Internet.<br />

23.8 Wohnberechtigungsschein<br />

Um möglichst preisgünstigen Wohnraum anmieten zu können, ist es sinnvoll, dass Betroffene einen<br />

Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen, indem sie das Wohnungsamt am Entlassungsort<br />

anschreiben.<br />

Wenn Inhaftierte keinen festen Wohnsitz vorweisen können, stellen sie den Antrag am Ort der Anstalt,<br />

in der sie in Haft sind.


23.9 Zeugnisse<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 105<br />

Sie bekommen dann Formulare zugeschickt, die Sie ausfüllen müssen. Fügen Sie<br />

unbedingt eine Haft- <strong>und</strong> eine Verdienstbescheinigung bei. Beim Ausfüllen ist<br />

Ihnen der Abteilungsdienst oder die Abteilungsleitung behilflich.<br />

Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, können Sie mit diesem<br />

Wohnberechtigungsschein eine Wohnung in der B<strong>und</strong>esrepublik anmieten, <strong>für</strong> die<br />

ein solcher Schein notwendig ist. Der Schein hat eine Gültigkeitsdauer von einem<br />

Jahr.<br />

Die Anschrift <strong>und</strong> Telefonnummer des Wohnungsamtes erfragen Sie in Ihrem<br />

zuständigen Bürgerbüro, Gemeindeamt oder Rathaus (Adressen ab Seite 124).<br />

Inhaftierte sollten vor Ihrer Entlassung ihre Zeugnisse über Schulbesuch, Ausbildung <strong>und</strong> Arbeitsstellen<br />

auf ihre Vollzähligkeit hin überprüfen <strong>und</strong> sie eventuell vervollständigen.<br />

Quelle: www.bag-shi.de<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Angehörigen dabei um Hilfe zu bitten. Möglichst lückenlose<br />

Bewerbungsunterlagen können Ihnen bei der Stellensuche sehr behilflich<br />

sein <strong>und</strong> einen Wiedereinstieg in ein festes <strong>und</strong> dauerhaftes Anstellungsverhältnis<br />

ermöglichen. Dies ist eine Voraussetzung <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes Leben<br />

nach Ihrer Inhaftierung.<br />

Sollten in Ihren Unterlagen Zeugnisse über bereits vorhandene Schul- oder Berufsabschlüsse<br />

fehlen, können Sie sich Abschriften zusenden lassen. Fordern Sie<br />

diese an beim Sekretariat der zuletzt besuchten Schule bzw. bei der Handwerkskammer<br />

oder Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer, in deren Bezirk Sie Ihre Berufsausbildung<br />

absolviert haben.<br />

Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie im Telefonbuch bzw. im Internet.


24 Wohnen<br />

24.1 Betreutes Wohnen nach §67 SGB XII / Übergangswohnen<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 106<br />

Das Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII unterstützt Menschen mit besonderen<br />

sozialen Schwierigkeiten, die über einen bestimmten Zeitraum regelmäßige<br />

Hilfe zum Erhalt oder zur Sicherung der eigenen Wohnung benötigen.<br />

Das Motto hierbei lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“:<br />

Die zuständigen SozialarbeiterInnen beraten <strong>und</strong> geben Hilfestellung bei<br />

allem, was auf eine langfristige Stabilisierung der persönlichen Situation<br />

abzielt. Das Projektangebot richtet sich insbesondere an Personen, die nach<br />

der Inhaftierung keine Möglichkeiten finden, eigenen Wohnraum anzumieten. Bei der Aufnahme <strong>und</strong><br />

über die Dauer des Aufenthaltes im Projekt, werden mit den betroffenen Personen unterschiedlichste<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Angebote besprochen, die in seiner persönlichen Situation helfen können, zukünftig<br />

strafffrei <strong>und</strong> sozial abgesichert zu leben. Dazu gehören Strategien zum verantwortungsvollen Umgang<br />

mit Geld, zur eigenständigen Führung eines Haushaltes, dem Beschaffen von Möbeln <strong>und</strong> Hausrat<br />

<strong>und</strong> das Erlernen von Verantwortung zur Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten eines Mieters. Es<br />

wird die Sicherstellung der Zahlung von Sozialleistungen realisiert <strong>und</strong> erste Schritte zur Integration<br />

auf dem Arbeitsmarkt unternommen. Gemeinsam mit dem Betroffenen werden Kontakte zu anderen<br />

Einrichtungen des sozialen Hilfesystems geknüpft <strong>und</strong> vertieft, sowie tragfähige Angebote der Freizeitgestaltung<br />

entwickelt.<br />

Ziel des „Betreuten Wohnens“ ist es, Bedingungen zu schaffen <strong>und</strong> Maßnahmen anzubieten <strong>und</strong><br />

durchzuführen, die es jedem einzelnen Menschen ermöglichen, ein dauerhaft selbständiges <strong>und</strong> eigen-<br />

verantwortliches Leben innerhalb der eigenen vier Wände zu führen.<br />

Quelle: http://caritas.erzbistum-koeln.de/duesseldorf_cv/beratungen/wohnungslos/betreutes_wohnen_67.html<br />

24.2 Wohngeld<br />

Sollten Sie die Möglichkeit einer vorrübergehenden betreuten Wohnform <strong>für</strong> sich<br />

als geeignet betrachten, dann wenden Sie sich direkt an den Verein der freien<br />

Straffälligenhilfe in Ihrer Region, der dieses Angebot <strong>für</strong> Sie vorhält.<br />

Das Wohngeld ist ein vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land getragener Zuschuss zu den eigenen Wohnkosten. Es wird<br />

nur auf Antrag gezahlt; entweder als allgemeiner Mietzuschuss <strong>für</strong> die MieterIn oder als Lastenzuschuss<br />

<strong>für</strong> die EigentümerIn, jeweils <strong>für</strong> den eigengenutzten Wohnraum.<br />

Ob <strong>und</strong> in welcher Höhe den Betroffenen allgemeines Wohngeld zusteht, hängt von der Anzahl der<br />

Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, der Höhe des Familieneinkommens <strong>und</strong> der Höhe der


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 107<br />

Miete ab. Den Wohngeldantrag nehmen die zuständigen Wohngeldstellen der Gemeinden-, Stadt-,<br />

Kreis- <strong>und</strong> Amtsverwaltungen entgegen. Die Wohngeldstelle prüft die Angaben im Wohngeldantrag<br />

um zu klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> Wohngeld erfüllt sind. Denn Kosten, die über<br />

einen angemessenen Wohnraum hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Datenerhebung<br />

sind die §§ 60 <strong>und</strong> 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I).<br />

Besonderer Mietzuschuss<br />

Wohngeldberechtigte Mieter, die zugleich Sozialhilfe oder Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge beziehen, erhalten<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich einen besonderen Mietzuschuss. Dieser wird ohne einen Antrag zusammen mit diesen<br />

Sozialleistungen ausgezahlt.<br />

Quelle: https://formulare.esslingen.de/cache/56/566c8d4116a2df6adeefb127fe50c43d_d75457b8d6ac43a34f57483edcb66609.pdf<br />

Die Adresse der Wohngeldstelle erfahren Sie in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt<br />

oder Rathaus. (Diese Informationen sind ab Seite 125 <strong>für</strong> Sie zusammengefasst.)<br />

Dort erhalten Sie die benötigten Formulare, um Wohngeld beantragen zu können.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, denn Wohngeld wird<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nur vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen<br />

ist.<br />

Wenn Sie Hilfestellungen beim Ausfüllen des Antrages benötigen, bitten Sie die<br />

MitarbeiterInnen der Vereine der freien Straffälligenhilfe. Sie werden Sie gern<br />

unterstützen.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />

� ASB RV Halle/ Saalekreise e.V.<br />

� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />

� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

� Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 108


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 109<br />

25 ZEBRA-<br />

Zentrum <strong>für</strong> Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung <strong>und</strong><br />

Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit<br />

Die Integration <strong>und</strong> Resozialisierung Straffälliger mit den<br />

Zielen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen <strong>und</strong> verbesserte<br />

Chancen am Arbeitsmarkt zu erlan gen, sind gemeinsame<br />

Aufgaben staatlicher <strong>und</strong> gesellschaftli cher Kräfte.<br />

Neben den staatlichen Diensten -Sozialer Dienst der Justiz<br />

<strong>und</strong> Sozialdienst im Justizvollzug- engagieren sich in <strong>Sachsen</strong>- <strong>Anhalt</strong> eine Vielzahl von Vereinen in<br />

der freien Straffälligenhilfe.<br />

Durch das Ministerium der Justiz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in Zusammenarbeit mit dem <strong>Landesverband</strong><br />

<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. <strong>und</strong> den freien Trägern der Straffälligenhilfe<br />

wurde die Rahmenkonzeption „ZEBRA - Zentrum <strong>für</strong> Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung<br />

<strong>und</strong> Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit“ erarbeitet.<br />

Tätigkeitsfelder der Zentralen Beratungsstellen sind:<br />

� Beratung <strong>und</strong> Betreuung von Verurteilung oder Haft bedrohter Menschen <strong>und</strong> ihrer Angehörigen<br />

� Beratung <strong>und</strong> Betreuung Straffälliger <strong>und</strong> ihrer Angehörigen<br />

� Projekte zur Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit<br />

Quelle:<br />

� <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

� http://www.sachsen-<br />

anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_<strong>und</strong>_Verwaltung/Bibliothek_MJ/sd/landesprojekt_<br />

zebra.pdf<br />

Betroffene Hilfesuchende nehmen auf verschiedene Weise Kontakt mit den Zentralen Beratungsstellen<br />

auf. Dies kann durch briefliche Anmeldung, telefonische Anmeldung, durch Vermittlung über Angehörige<br />

oder Dritte geschehen. Selbstverständlich ist auch eine persönliche Vorsprache direkt vor Ort<br />

oder in den Sprechzeiten in den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen mit den zuständigen MitarbeiterInnen<br />

möglich. Zusammen mit den Betroffenen erstellen die persönlichen AnsprechpartnerInnen in<br />

den Zentralen Beratungsstellen einen individuellen Hilfeplan nach Bedarfsanmeldung <strong>und</strong> Bedarfsklärung<br />

durch die Betroffenen zur Beratung, Betreuung <strong>und</strong> Begleitung in allen lebenspraktischen Bereichen.<br />

Es werden Angebote <strong>für</strong> Gefangene im Rahmen der Haftentlassungshilfe, der Beratung <strong>und</strong> Begleitung<br />

nach der Inhaftierung unterbreitet, damit sie eigenverantwortlich <strong>und</strong> selbständig ihr zukünftiges<br />

Leben straffrei meistern. Es erfolgt die Vermittlung in <strong>und</strong> die Begleitung während der Ableistung<br />

von gemeinnützigen Arbeitsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst der Justiz<br />

die Organisation <strong>und</strong> Kontrolle bei der Umsetzung der Auflagen aus Ersatzfreiheitsstrafen. Die Intensität<br />

der Betreuung richtet sich nach den bestehenden Problemlagen, wie der Bewältigung von Prob-


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 110<br />

lemen im familiären Umfeld, im Freizeitbereich, im schulischen <strong>und</strong> beruflichen Bereich, bei Behördengängen,<br />

der Wohnungssuche sowie im Umgang mit Drogen <strong>und</strong> Schulden. Die Betroffenen erleben<br />

unterschiedliche Phasen <strong>und</strong> eine unterschiedliche methodische Gestaltung bei der Umsetzung der<br />

Hilfsangebote. Es kann möglich sein, dass zu Beginn der Maßnahme eine oft intensive <strong>und</strong> engmaschige<br />

Betreuung notwendig <strong>und</strong> erforderlich ist, die dann einen fließenden Übergang bis hin zur vollständigen<br />

Ablösung zu einem selbstbestimmten <strong>und</strong> straffreien Leben führen kann.<br />

Auch Angehörige können auf Wunsch in diesem schwierigen Prozess Beratung, Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung<br />

bei der Bewältigung der Auswirkungen <strong>und</strong> Folgen der Inhaftierung erhalten.<br />

Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit der Unterstützung intensiv zu nutzen.<br />

Auf diesem Wege üben, erweitern <strong>und</strong> entwickeln Sie Fähigkeiten <strong>und</strong><br />

Fertigkeiten, die Ihnen helfen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen <strong>und</strong><br />

ein akzeptiertes <strong>und</strong> angenommenes Mitglied unserer Gemeinschaft zu werden.


Angeboten durch folgende Vereine:<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />

� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />

� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />

� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />

� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. Magdeburg<br />

� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Stendal e.V.<br />

� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />

� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 111<br />

Zusätzlich angeboten außerhalb der Struktur des <strong>Landesverband</strong>es<br />

<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

durch:<br />

� Caritasverband <strong>für</strong> das Dekanat Magdeburg e. V.<br />

Max-Josef-Metzger-Str. 1 a<br />

39104 Magdeburg<br />

� Rückenwind e.V. Bernburg<br />

Nienburger Straße 24<br />

06406 Bernburg<br />

� Sozialer Hilfeverein Mansfelder Land e. V.<br />

An der Trillerei 3<br />

06526 Sangerhausen


26 Zu Haftbeginn<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 112<br />

Mit der Inhaftierung beginnt eine schwierige Zeit <strong>für</strong> die Betroffenen selbst <strong>und</strong> ihre Angehörigen.<br />

Vieles ist <strong>und</strong>urchschaubar, aber zu erledigen. Es ist wichtig, sich frühzeitig um seine Angelegenheiten<br />

zu kümmern. So ersparen sich die Betroffenen spätere Schwierigkeiten bzw. verringern ihre Probleme.<br />

An dieser Stelle haben wir <strong>für</strong> Sie eine Checkliste zusammengestellt. Sie enthält<br />

viele wichtige Fragen, die Sie nach Möglichkeit schon vor Ihrer Inhaftierung<br />

bzw. zu Haftbeginn geklärt haben sollten.<br />

� Ist Ihre Wohnung abgeschlossen?<br />

Sorgen Sie da<strong>für</strong>, dass Ihre Wohnung gut verschlossen wird, Gas <strong>und</strong> Wasser abgestellt <strong>und</strong> alle gefährdeten<br />

Geräte vom Stromnetz getrennt sind.<br />

� Befinden sich noch hilfsbedürftige Menschen in der Wohnung?<br />

Informieren Sie sofort Verwandte oder Bekannte, die sich um die zukünftige Betreuung kümmern<br />

können oder benachrichtigen Sie das zuständige Sozialamt. Bei minderjährigen, unversorgten Angehörigen<br />

wenden Sie sich ggf. an das Jugendamt.<br />

� Befinden sich noch Tiere in der Wohnung?<br />

Bitten Sie Verwandte oder Bekannte um deren Versorgung oder sprechen Sie das örtliche Tierheim<br />

bzw. den Tierschutzverein an.<br />

� Sind Agentur <strong>für</strong> Arbeit, Sozialamt, Krankenkasse über die Inhaftierung informiert?<br />

Wenn Sie vor Ihrer Inhaftierung Leistungen bezogen haben, müssen Sie sofort den zuständigen<br />

Leistungsträger informieren.<br />

� Standen Sie vor Ihrer Inhaftierung in einem Arbeitsverhältnis?<br />

Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihre ArbeitgeberIn benachrichtigen. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />

durch die ArbeitgeberIn die Lohnsteuerkarte nicht vergessen, da ein Antrag auf Lohnsteuerrückzahlung<br />

auch aus der Haft gestellt werden kann.<br />

� Haben Sie oder Ihre Angehörigen Wohngeld bezogen?<br />

Dann sollten Sie die zuständige Wohngeldstelle benachrichtigen, da sich durch den Wegfall Ihres<br />

Einkommens möglicherweise das Wohngeld <strong>für</strong> Ihre Familie erhöht.<br />

� Ist der Familienunterhalt gesichert?<br />

Falls Sie bislang <strong>für</strong> den Unterhalt Ihrer Familie gesorgt haben, müssen dies jetzt Ihre Familienangehörigen<br />

übernehmen.


� Sind Ihre Angehörigen auch während Ihrer Inhaftierung krankenversichert?<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 113<br />

Für Familienmitglieder, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind <strong>und</strong> bisher über<br />

den Inhaftierten versichert waren, endet die Familienversicherung mit der Inhaftierung. Sie müssen<br />

daher unverzüglich selbst der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.<br />

Um unnötige Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt folgende Punkte klären:<br />

� Ist die Mietfortzahlung gesichert?<br />

Bei bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug oder einer kurzfristigen Ersatzfreiheitsstrafe sollten Sie versuchen,<br />

Ihre Wohnung zu sichern <strong>und</strong> beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf die Übernahme der<br />

laufenden Mietzahlungen stellen. In Einzelfällen kann es möglich sein, die Wohnung über einen längeren<br />

Zeitraum als sechs Monate zu sichern. Hierzu benötigen Sie die Unterstützung der freien Straffälligenhilfevereine<br />

vor Ort.<br />

� Ist Ihre Wohnung gekündigt?<br />

Besteht keine Möglichkeit, Ihre Wohnung zu erhalten, sollten Sie sie sofort kündigen. Damit ersparen<br />

Sie sich spätere Mietforderungen. Gleiches gilt selbstverständlich, wenn Sie nach der Entlassung nicht<br />

in Ihre Wohnung zurückkehren wollen.<br />

� Wollen Sie Ihre Wohnung untervermieten?<br />

Sie können mit der Zustimmung der VermieterIn Ihre Wohnung untervermieten. Dies sollte man allerdings<br />

nur tun, wenn man seiner UntermieterIn vertrauen kann. Vorher alle Zähler ablesen (lassen)!<br />

� Müssen Möbel <strong>und</strong> Hausrat untergestellt werden?<br />

Fragen Sie Verwandte <strong>und</strong> Bekannte Ihres Vertrauens, ob diese Ihre Möbel <strong>und</strong> den Hausrat unterstellen<br />

können.<br />

Die Justizvollzugsanstalt oder freien Straffälligenhilfevereine können dies nicht.<br />

� Sind Strom <strong>und</strong> Wasser abgemeldet?<br />

Melden Sie die Kündigung der Wohnung dem Energieversorgungsunternehmen/ den Stadtwerken.<br />

Sie ersparen sich mögliche spätere Forderungen, falls Ihre NachmieterIn die Anmeldung auf den eigenen<br />

Namen „vergessen“ haben sollte.<br />

� Auch das Telefon muss abgemeldet werden.<br />

� Haben Sie Unterhaltsverpflichtungen <strong>für</strong> Kinder?<br />

Wenn Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, informieren Sie Ihre unterhaltsberechtigten<br />

Kinder bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche VertreterInnen, ggf. auch das Jugendamt, an das Sie<br />

Zahlungen leisten, über Ihre Inhaftierung. Sie haben die Möglichkeit, <strong>für</strong> die Dauer der Inhaftierung<br />

eine Herabsetzung des Unterhalts wegen Änderung der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach § 323 ZPO oder eine


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 114<br />

Aussetzung der Unterhaltsverpflichtung zu erreichen. Dies kann auch nachträglich <strong>für</strong> alle Zeiten erfolgen,<br />

in denen keine Leistungsfähigkeit (zu geringes Einkommen) vorlag.<br />

Wichtig: Diese Möglichkeit entfällt, wenn der Haftgr<strong>und</strong> durch eine Verletzung der Unterhaltspflicht<br />

begründet ist.<br />

Können Sie wegen Ihrer Inhaftierung keinen Unterhalt mehr zahlen, besteht <strong>für</strong> unterhaltsberechtigte<br />

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Möglichkeit, beim Jugendamt Leistungen nach<br />

dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen.<br />

� Haben Sie noch finanzielle Verpflichtungen?<br />

Sofern Sie noch Zahlungen <strong>für</strong> offene Rechnungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder Abtretungserklärungen<br />

zu leisten haben, setzen Sie sich unbedingt sofort mit Ihren Gläubigern in Verbindung <strong>und</strong><br />

teilen Sie Ihre Inhaftierung <strong>und</strong> damit Ihre Zahlungsunfähigkeit mit.<br />

Bek<strong>und</strong>en Sie unmissverständlich Ihre erneute Zahlungsbereitschaft nach der Haftentlassung <strong>und</strong> bitten<br />

Sie um die St<strong>und</strong>ung Ihrer Verbindlichkeiten bis zu diesem Zeitpunkt.<br />

� Sind Sie AbonnentIn von Zeitungen/Zeitschriften?<br />

Beantragen Sie das Ruhen des Abonnements oder kündigen Sie es fristgerecht.<br />

Bitten Sie bei dieser Gelegenheit ggf. um die Überlassung eines Freiabonnements, da gerade die örtliche<br />

Tageszeitung wichtige Informationen über den Arbeits- <strong>und</strong> Wohnungsmarkt enthält.<br />

� Wenn Sie Vereinsmitglied sind, vereinbaren Sie das Ruhen Ihrer Mitgliedschaft/<br />

Beitragszahlungen <strong>für</strong> die Dauer Ihrer Inhaftierung.<br />

� Haben Sie einen Postnachsendeantrag gestellt?<br />

Sollte dies vor Haftantritt nicht möglich gewesen sein, bitten Sie Ihre Abteilungsleitung in der JVA<br />

um eine entsprechende Postkarte, die Sie ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben an Ihr Heimatpostamt schicken<br />

müssen. Ausgenommen hiervon sind Pakete.<br />

Sprechen Sie dies im Einzelfall mit der JVA ab <strong>und</strong> suchen Sie nach einer möglichen Regelung. Der<br />

Nachsendeantrag kostet zwar <strong>für</strong> ein halbes Jahr z.Z. 15,20 EUR (<strong>für</strong> ein Jahr 25,20 Euro). Er kann<br />

Ihnen aber viel Ärger ersparen, da Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheide als zugestellt gelten, wenn<br />

diese in Ihrem Briefkasten liegen.<br />

� Haben Sie laufende Versicherungsverträge<br />

(z.B. Hausrat-, Rechtsschutz-, Lebensversicherung)?<br />

Sie sollten prüfen, ob die Fortsetzung dieser Verträge sinnvoll ist. Häufig lässt sich das beitragsfreie<br />

Ruhen dieser Verträge vereinbaren. Eine sofortige Kündigung von Versicherungsverträgen ist wegen<br />

vertraglich vereinbarter Laufzeiten häufig nicht möglich <strong>und</strong> z.B. bei Lebensversicherungen auch nicht<br />

sinnvoll. Vor der Kündigung einer Lebensversicherung sollten Sie sich um deren Verkauf bemühen.<br />

Hierzu gibt es heute verschiedene Anbieter; die Verluste hierbei sind deutlich geringer, als bei einer<br />

Kündigung des bestehenden Vertrages. Handelt es sich um eine Hausratversicherung <strong>und</strong> ist die Woh-


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 115<br />

nung gekündigt, muss auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, um nicht weiter<br />

zahlen zu müssen.<br />

� Sind R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Fernsehen bei der Gebühreneinzugszentrale (ab)gemeldet?<br />

Sofern Sie zukünftig kein eigenes R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgerät benutzen, können Sie die Geräte bei<br />

der Gebühreneinzugszentrale abmelden.<br />

Betreiben Sie die entsprechenden Geräte in der JVA weiter, sollten Sie durch die örtlichen Behörden<br />

(Sozialamt, Arbeitsagenturen) prüfen lassen, ob Sie die Gebührenbefreiung beanspruchen können.<br />

Seit dem 1. April 2005 muss der Antrag direkt bei der GEZ gestellt werden.<br />

� Einen entsprechenden Antrag können Sie über die JVA erhalten.<br />

An-, Ab- oder Ummeldeformulare können Sie anfordern bei der<br />

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />

Postfach<br />

50656 Köln<br />

Hinweis: R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgeräte in der JVA sind, soweit der Inhaftierte kein Einkommen be-<br />

zieht, dass über die JVA interne Vergütung hinausgeht, von der Zahlung von GEZ-Gebühren befreit,<br />

auch ohne gesonderten Antrag.<br />

Quelle: http://www.bag-straffaelligenhilfe.de/pdf/wegweiser/wegweiser.pdf


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 116<br />

Zusätzlich zu den individuellen Beratungen durch die MitarbeiterInnen der freien<br />

Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>vereine können Sie sich als Betroffene, sowohl<br />

als Inhaftierte als auch Angehörige, mit Hilfe einiger Ratgeber informieren:<br />

Heike Clephas “ Mann im Knast ... was nun?”<br />

© Chance e.V. – Münster – 2005, Neuauflage in Planung<br />

ISBN 3-932168-07-0<br />

6,00 EUR, zuzüglich Versand<br />

Von Inhaftierung sind auch die Angehörigen erheblich betroffen. Insbesondere auf Ehefrauen<br />

<strong>und</strong> Lebenspartnerinnen kommen starke finanzielle, soziale <strong>und</strong> psychische Belastungen<br />

zu. Dieser Ratgeber gibt durch gezielte Informationen, Handlungshilfen, Tipps<br />

<strong>und</strong> Anregungen, um Angehörige in ihrer Situation zu entlasten. Insbesondere befasst er<br />

sich mit den sich aus der Arbeitsmarktreform (Hartz IV) ergebenden Veränderungen im<br />

Leistungsrecht.<br />

Ida Koch <strong>und</strong> Barbara Swartz “Haben Häftlinge Streifen?”<br />

© Chance e.V. -Münster -2000<br />

ISBN 3-932168-04-6<br />

7,57 EUR, inkl. Versand<br />

Die Inhaftierung eines Elternteils stellt <strong>für</strong> Kinder eine enorme psychische Belastung dar.<br />

Dieses Buch unterstützt Angehörige bei der schwierigen Auseinandersetzung mit den Gefühlen<br />

<strong>und</strong> Fragen der Kinder. Die aufschlussreiche <strong>und</strong> spannende Geschichte von Thomas<br />

<strong>und</strong> Lena ist mit Kinderzeichnungen illustriert <strong>und</strong> mit Erläuterungen zum Thema<br />

Strafe <strong>und</strong> Kriminalität versehen.<br />

Zu bestellen bei Chance e. V.<br />

Friedrich-Ebert-Str. 7/15<br />

48 153 Münster<br />

Tel. 0251-620880<br />

E-Mail: Info@chance-muenster.de<br />

Homepage: www.chance‐muenster.de


27 Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />

27.1 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

B<strong>und</strong>esunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung<br />

Regensburger Straße 104<br />

90478 Nürnberg<br />

Tel. 09 11/ 179-0<br />

Fax. 09 11/ 1 79-21 23<br />

E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de<br />

27.2 Agenturen <strong>für</strong> Arbeit<br />

Dessau-Roßlau<br />

Arbeitsagenturen ARGEn/ kommunale Träger<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />

Seminarplatz 1<br />

06846 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 01801/ 55 51 11<br />

Fax. 0340 / 5 02 29 99<br />

E-Mail: Dessau-Rosslau@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />

Geschäftsstelle Bernburg<br />

Kalistr. 11<br />

06406 Bernburg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03471 / 68 90 25 12 99<br />

E-Mail: Bernburg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />

Geschäftsstelle Köthen<br />

Wallstraße 72-73<br />

06366 Köthen<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03496 / 4 15 11 20<br />

E-Mail: Koethen@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />

Geschäftsstelle Zerbst<br />

Wolfsbrücke 4<br />

39261 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03923 / 48 45 99<br />

E-Mail: Zerbst@arbeitsagentur.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 117<br />

Job-Center SGB II Dessau-Roßlau<br />

Seminarplatz 1<br />

06846 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 01801/ 0 02 66 40 20 30<br />

E-Mail: ARGE-Dessau-Rosslau@arge-sgb2.de<br />

Job-Center SGB II Dessau-Roßlau<br />

ARGE SGB II Landkreis <strong>Anhalt</strong> – Bitterfeld<br />

Ziegelstraße 10<br />

06749 Bitterfeld<br />

E-Mail: ARGE-Bitterfeld@arge-sgb2.de<br />

ARGE SGB II Landkreis <strong>Anhalt</strong> – Bitterfeld<br />

Landkreis Bernburg<br />

Parkstr. 11<br />

06406 Bernburg<br />

Tel. 03471 / 32 4148<br />

Fax. 03471 / 32 43 55<br />

Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Zerbst<br />

Markt 28<br />

39251 Zerbst<br />

Tel. 03923/ 70 27 32<br />

E-Mail: kommba@anhalt-zerbst.de


Halberstadt<br />

Arbeitsagenturen ARGEn/ kommunale Träger<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halberstadt<br />

Schwanebecker Straße 14<br />

38820 Halberstadt<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03941 / 40-222<br />

E-Mail: Halberstadt@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halberstadt<br />

Geschäftsstelle Quedlinburg<br />

Magdeburger Str. 13<br />

06484 Quedlinburg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03946 / 5289-701<br />

E-Mail: Quedlinburg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halberstadt<br />

Geschäftsstelle Wernigerode<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 19<br />

38855 Wernigerode<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03943 / 2 66-501<br />

E-Mail: Wernigerode@arbeitsagentur.de<br />

Halle<br />

Arbeitsagenturen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halle<br />

Schopenhauerstraße 2<br />

06114 Halle<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 0345 / 52 49 71 00<br />

E-Mail: Halle@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halle<br />

Geschäftsstelle Bitterfeld<br />

Bismarck Str. 20<br />

06749 Bitterfeld<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03493 / 60 12 22<br />

E-Mail: Bitterfeld@arbeitsagentur.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 118<br />

ARGE SGB2 Halberstadt<br />

Schwanebecker Straße 14<br />

38820 Halberstadt<br />

Fax. 03941 / 40860<br />

E-Mail: ARGE-Halberstadt@arge-sgb2.de<br />

ARGE SGB2 Quedlinburg<br />

Neuer Weg 21<br />

06484 Quedlinburg<br />

Fax. 03946 / 5 27-501<br />

E-Mail: ARGE-Quedlinburg@arge-sgb2.de<br />

Landkreis Wernigerode<br />

Kurtsstr. 13<br />

38855 Wernigerode<br />

Tel. 03943 / 58 30 00<br />

Fax. 03943 / 58 30 40<br />

E-Mail: koba@koba-wr.de<br />

ARGEn/ kommunale Träger<br />

ARGE SGB II Halle GmbH<br />

Neustädter Passage 6<br />

06122 Halle<br />

Fax. 0345 / 6 82 28 20<br />

E-Mail: ARGE-Halle@arge-sgb2.de<br />

ARGE SGB II Landkreis <strong>Anhalt</strong> – Bitterfeld<br />

Ziegelstraße 10<br />

06749 Bitterfeld<br />

E-Mail: ARGE-Bitterfeld@arge-sgb2.de


Magdeburg<br />

Arbeitsagenturen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Hohepfortestraße 37<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 0391 / 2 57 14 32<br />

E-Mail: Magdeburg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Geschäftsstelle Burg<br />

Bahnhofstr. 14<br />

39288 Burg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03921 / 48 31 03<br />

E-Mail: Burg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Geschäftsstelle Genthin<br />

Brandenburger Str. 100<br />

39307 Genthin<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03933 / 94 21 01<br />

E-Mail: Genthin@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Geschäftsstelle Haldensleben<br />

Gerikestr. 3<br />

39340 Haldensleben<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03904 / 63 32 91<br />

E-Mail: Haldensleben@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Geschäftsstelle Schönebeck<br />

Böttcher Str. 47<br />

39218 Schönebeck<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03928 / 42 35 92<br />

E-Mail: Schoenebeck@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Geschäftsstelle Wanzleben<br />

Lange Str. 11<br />

39164 Wanzleben<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 039209 / 20 61 11<br />

E-Mail: Wanzleben@arbeitsagentur.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

ARGEn/kommunale Träger<br />

Arbeitsgemeinschaft GS,<br />

Job-Center Jerichower Land<br />

Martin-Luther-Str. 21<br />

39288 Burg<br />

Tel. 03921 / 91 33<br />

Fax. 03921 / 91 34 44<br />

E-Mail: Burg-AGS-JL@arge-sgb2.de<br />

Landkreis Schönebeck<br />

Gr<strong>und</strong>weg 31<br />

39218 Schönebeck<br />

Tel. 03928 / 4 22-0<br />

Fax. 03928 / 4 22-422<br />

E-Mail: info@koba-kreis-sbk.de<br />

Job-Center ARGE Magdeburg GmbH<br />

Otto-von-Guericke-Str. 12a<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 0391 / 5 62 17 77<br />

Fax. 0391 / 5 62 16 88<br />

E-Mail: Magdeburg-ARGE@arge-sgb2.de<br />

Seite | 119<br />

Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />

Gerikestr. 3<br />

39340 Haldensleben<br />

Tel. 03904 / 63 30<br />

Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />

E-Mail: Haldensleben-ARGE@arge-sgb2.de<br />

Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />

Geschäftsstelle Wolmirstedt<br />

Julius-Bremer-Str. 10<br />

39326 Wolmirstedt<br />

Tel. 03904 / 63 30<br />

Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />

E-Mail: Wolmirstedt-ARGE@arge-sgb2.de<br />

Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />

Geschäftsstelle Wanzleben<br />

Lange Str. 11<br />

39164 Wanzleben<br />

Tel. 03904 / 63 30<br />

Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />

E-Mail: Wanzleben-ARGE@arge-sgb2.de


Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Geschäftsstelle Wolmirstedt<br />

Julius-Bremer-Str. 10<br />

39326 Wolmirstedt<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 039201/ 28 01 15<br />

E-Mail: Wolmirstedt@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />

Geschäftsstelle Oschersleben<br />

Thälmannstr. 14<br />

39387 Oschersleben<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03949 / 51 33 28 30<br />

E-Mail: Oschersleben@arbeitsagentur.de<br />

Merseburg<br />

Arbeitsagenturen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />

Geusaer Straße 81e<br />

06217 Merseburg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03461 / 5 79 21 05 65<br />

E-Mail: Merseburg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />

Geschäftsstelle Naumburg<br />

Bahnhofstr. 48<br />

06618 Naumburg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03445 / 23 62 70<br />

E-Mail: Naumburg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />

Geschäftsstelle Querfurt<br />

Klosterstr. 10-12<br />

06268 Querfurt<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 034771 / 6 12 40<br />

E-Mail: Querfurt@arbeitsagentur.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 120<br />

Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />

Geschäftsstelle Oschersleben<br />

Hackelberg 6<br />

39387 Oschersleben<br />

Tel. 03904 / 63 30<br />

Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />

E-Mail: Oschersleben-ARGE@arge-sgb2.de<br />

ARGEn/ kommunale Träger<br />

Landkreis Saalekreis<br />

Robert-Blum 17<br />

06217 Merseburg<br />

Tel. 03461 / 2 44-0<br />

Fax. 03461 / 244-1 02<br />

E-Mail: service@efa-sk.de<br />

ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />

Hallesche Straße 60<br />

06618 Naumburg<br />

Tel. 01801/ 0 02 67 15 30 00<br />

Fax. 01801/ 0 02 67 15 01 22<br />

E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg@arge-sgb2.de<br />

ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />

Geschäftsstelle Zeitz<br />

von Harnack Str. 27/ 28<br />

06712 Zeitz<br />

Tel. 01801/ 0 02 67 05 00 00<br />

Fax. 01801/ 0 02 67 05 0120<br />

E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg-Zeitz@argesgb2.de


Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />

Geschäftsstelle Weißenfels<br />

Promenade 19<br />

06667 Weißenfels<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03443 / 3 85 21 42 59<br />

E-Mail: Weissenfels@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />

Geschäftsstelle Zeitz<br />

Von-Harnack-Str. 27-28<br />

06712 Zeitz<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03441 / 22 74 00<br />

E-Mail: Zeitz@arbeitsagentur.de<br />

Sangerhausen<br />

Arbeitsagenturen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />

Baumschulenweg 1<br />

06526 Sangerhausen<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03464 / 55 44 90<br />

E-Mail: Sangerhausen@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />

Geschäftsstelle Aschersleben<br />

Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 3<br />

06449 Aschersleben<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03473 / 95 02 00<br />

E-Mail: Aschersleben@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />

Geschäftsstelle Eisleben<br />

Klosterplatz 23<br />

06295 Lutherstadt Eisleben<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03475 / 74 12 00<br />

E-Mail: Eisleben@arbeitsagentur.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />

Geschäftsstelle Weißenfels<br />

Weg nach der Marienmühle 10<br />

06667 Weißenfels<br />

Tel. 01801/ 0 02 67 05 00 00<br />

Fax. 01801/ 0 02 67 05 01 20<br />

E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg-<br />

Weißenfels@arge-sgb2.de<br />

ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />

Geschäftsstelle Hohenmölsen<br />

Friedensstraße 9a<br />

06679 Hohenmölsen<br />

Tel. 01801/ 0 02 67 05 00 00<br />

Fax. 01801/ 0 02 67 05 01 20<br />

E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg-<br />

Hohenmölsen@arge-sgb2.de<br />

ARGEn/ kommunale Träger<br />

Seite | 121<br />

ARGE Sangerhausen<br />

Baumschulenweg 1<br />

06526 Sangerhausen<br />

Tel. 01801 / 0 02 98 15 06 33<br />

Fax. 01801 / 0 02 98 15 06 60<br />

E-Mail: ARGE-Sangerhausen@arge-sgb2.de<br />

ARGE Mansfelder Land<br />

Markt 58<br />

06295 Lutherstadt Eisleben<br />

Tel. 01801 / 0 02 98 25 02 56<br />

Fax. 01801 / 0 02 98 25 02 60<br />

E-Mail: ARGE-Eisleben@arge-sgb2.de


Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />

Geschäftsstelle Hettstedt<br />

Mühlgartenstr. 1<br />

06333 Hettstedt<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03476 / 8 89 82 55<br />

E-Mail: Hettstedt@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />

Geschäftsstelle Staßfurt<br />

Bernburger Straße 13<br />

39418 Staßfurt<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03925 / 85 22 00<br />

E-Mail: Stassfurt@arbeitsagentur.de<br />

Stendal<br />

Arbeitsagenturen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />

Stadtseeallee 71<br />

39576 Stendal<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03931 / 64 06 66<br />

E-Mail: Stendal@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />

Geschäftsstelle Gardelegen<br />

Am Burgwall 13 A<br />

39638 Gardelegen<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03907 / 80 02 99<br />

E-Mail: Gardelegen@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />

Geschäftsstelle Havelberg<br />

Lange Str. 32<br />

39539 Havelberg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 039387 / 7 51 26<br />

E-Mail: Havelberg@arbeitsagentur.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

ARGEn/ kommunale Träger<br />

Arbeitsgemeinschaft SGBII<br />

im Landkreis Stendal - SDL<br />

Stadtseeallee 71<br />

39576 Stendal<br />

Tel. 0180 / 10 02 67 25 08 26<br />

Fax. 03931 / 64 07 16<br />

E-Mail: ARGE-Stendal@arge-sgb2.de<br />

Seite | 122<br />

AA Salzwedel - SGB II<br />

Goethestrasse 3<br />

29410 Salzwedel<br />

Tel. 03901 / 83 40 85<br />

Fax. 03901 / 8 34 01 41<br />

E-Mail: BA-SalzwedelSGBII@arbeitsagentur.de


Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />

Geschäftsstelle Klötze<br />

Hagenstr. 4<br />

38486 Klötze<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03909 / 40 39 99<br />

E-Mail: Kloetze@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />

Geschäftsstelle Osterburg<br />

Mühlenstr. 18<br />

39606 Osterburg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03937 / 49 29 99<br />

E-Mail: Osterburg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />

Geschäftsstelle Salzwedel<br />

Buchenallee 1a<br />

29410 Salzwedel<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03901 / 3 08 21 20<br />

E-Mail: Salzwedel@arbeitsagentur.de<br />

Wittenberg<br />

Arbeitsagenturen<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Wittenberg<br />

Melanchthonstr. 3a<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 03491 / 4 38 91 05 67<br />

E-Mail: Wittenberg@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Wittenberg<br />

Geschäftsstelle Gräfenhainichen<br />

Wilhelm-Pieck-Str. 17<br />

06773 Gräfenhainichen<br />

Tel. 01801 / 55 51 11<br />

Fax. 034953 / 34 89 11 27<br />

E-Mail: Graefenhainichen@arbeitsagentur.de<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Wittenberg<br />

Geschäftsstelle Jessen<br />

Annaburger Str. 2<br />

06917 Jessen<br />

Tel. 01801 / 55 51 11 (Arbeitnehmer)<br />

Fax. 03537 / 2 60 99 12 55<br />

E-Mail: Jessen@arbeitsagentur.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

ARGEn/ kommunale Träger<br />

ARGE SGBII Landkreis Wittenberg<br />

Melanchthonstrasse 3a<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg<br />

Tel. 03491 / 43 87 77<br />

Fax. 03491 / 4 38 91 06 11<br />

E-Mail: Arge-SGBII-LK-<br />

Wittenberg@arge-sgb2.de<br />

Seite | 123


27.3 Bürgerbüros<br />

Magdeburg<br />

BürgerBüro Nord<br />

Lübecker Straße 32<br />

39124 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 5 40 62 78<br />

BürgerBüro West<br />

Bruno-Beye-Ring 50<br />

39130 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 5 40 49 50<br />

BürgerBüro Ost<br />

Tessenowstrasse 15<br />

39114 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 5 40 44 29<br />

Sprechzeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Halle<br />

Ressort Bürgerservice<br />

Marktplatz 1<br />

06100 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345/ 2 21-46 19<br />

Fax. 0345/ 2 21-46 17<br />

08.00 - 15.00 Uhr<br />

09.00 - 19.00 Uhr<br />

12.00 - 15.00 Uhr<br />

09.00 - 19.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

BürgerBüro Mitte<br />

Breiter Weg 222<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 5 40 43 02<br />

BürgerBüro Süd<br />

Otto-Baer-Straße 8<br />

39118 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 5 40 33 60<br />

Samstag nur Bürgerbüro Mitte<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

Seite | 124<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Bürgerservicestelle Halle-Süd<br />

Südpromenade 30<br />

06128 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345/ 2 21-46 28<br />

Fax. 0345/ 2 21-49 45<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 08.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 08.00 - 19.00 Uhr<br />

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 08.00 - 19.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 15.00 Uhr<br />

Samstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 09.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Bürgerservicestelle Halle-Neustadt<br />

Am Stadion 6<br />

06122 Halle (Saale)<br />

Meldebehörde: Tel. 0345/ 2 21-46 19<br />

Zulassungsbehörde: Tel. 0345/ 2 21-13 87<br />

Fahrerlaubnisbehörde: Tel. 0345/ 2 21-13 83<br />

Dessau-Roßlau<br />

Bürgerbüro<br />

Rathaus, Erdgeschoß<br />

Zerbster Straße 4<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 0340 / 2 04 10 31, ... - 13 31<br />

E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de<br />

Bürgeramt<br />

Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 126<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 0340 / 2 04 17 33 ... - 27 33,<br />

Tel. Sekretariat: 0340 / 2 04 20 33<br />

Fax. 0340 / 2 04 29 33<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 125<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr<br />

(Fahrerlaubnisbehörde nur nach Vereinbarung)<br />

Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Sprechzeiten<br />

Montag - Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

07.00 - 18.00 Uhr<br />

07.00 - 12.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Altmarkkreis Salzwedel<br />

Hansestadt Salzwedel<br />

An der Mönchskirche 5<br />

oder<br />

Postfach 30<br />

29410 Salzwedel<br />

Tel.: 03901 / 650<br />

Fax Rathaus: 03901 / 65199<br />

E-Mail: rathaus@salzwedel.de<br />

Internet: www.salzwedel.de<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 08.00 - 18.00 Uhr<br />

Dienstag 08.00 - 19.00 Uhr<br />

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 08.00 - 19.00 Uhr<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.


Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />

Bürgeramt Köthen<br />

Am Flugplatz 1<br />

06366 Köthen (<strong>Anhalt</strong>)<br />

Tel. 03496/ 60-111-1/ 2 / 3<br />

Fax. 03496/ 60-1114<br />

E-Mail: buergeramt-koethen@anhaltbitterfeld.de<br />

Bürgeramt Bitterfeld<br />

Röhrenstraße 33, Zimmer 003 bis 006<br />

06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bitterfeld<br />

Tel. 03493/ 34 13-16/ 18/ 19<br />

Fax. 03493/ 341-320<br />

E-Mail: buergeramt-bitterfeld@anhaltbitterfeld.de<br />

Bürgeramt Zerbst<br />

Fritz-Brandt-Straße 16<br />

39261 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />

Tel. 03923/ 70-2104<br />

Tel. 03923/ 70-22-22/ 24<br />

Fax. 03923/ 70-2220<br />

E-Mail: buergeramt-zerbst@anhalt-bitterfeld.de<br />

Landkreis Börde<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Sprechzeiten<br />

Montag - Donnerstag<br />

Freitag<br />

Sprechzeiten<br />

Montag - Donnerstag<br />

Freitag<br />

Sprechzeiten<br />

Montag - Donnerstag<br />

Freitag<br />

08.00 - 18.00 Uhr<br />

08.00 - 14.00 Uhr<br />

08.00 - 18.00 Uhr<br />

08.00 - 14.00 Uhr<br />

08.00 - 18.00 Uhr<br />

08.00 - 14.00 Uhr<br />

Seite | 126<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Landkreis Börde<br />

Gerikestr. 104<br />

39340 Haldensleben<br />

oder<br />

Postfach 10 01 53<br />

39331 Haldensleben<br />

Tel. 03904/ 72 40-0<br />

Fax. 03904/ 4 90 08<br />

E-Mail: landratsamt@boerdekreis.de<br />

Sprechzeiten<br />

Dienstag<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 18.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 16.00 Uhr<br />

08.00 - 11.30 Uhr<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.


Landkreis Burgenlandkreis<br />

Kreisverwaltung Burgenlandkreis<br />

Schönburger Straße 41<br />

06618 Naumburg<br />

Tel. 03445 / 73 - 0<br />

Fax. 03445 / 73 - 1199<br />

E-Mail: burgenlandkreis@blk.de<br />

Kreisverwaltung<br />

Nordstraße 5<br />

06618 Naumburg<br />

Landkreis Harz<br />

Kreisverwaltung<br />

Am Stadtpark 6<br />

06667 Weißenfels<br />

Sprechzeiten<br />

Dienstag<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Kreisverwaltung<br />

Schädestraße 5<br />

06712 Zeitz<br />

08.30 - 11.30 Uhr<br />

13.00 - 17.30 Uhr<br />

08.30 - 11.30 Uhr<br />

13.00 - 15.30 Uhr<br />

08.00 - 11.30 Uhr<br />

Seite | 127<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Kreisverwaltung<br />

Friedrich-Ebert-Str. 42<br />

38820 Halberstadt<br />

Tel. 03941/ 59 70-0<br />

Fax. 03941/ 59 70-43 33<br />

Bürgerservice Halberstadt<br />

Friedrich-Ebert-Straße 42<br />

38820 Halberstadt<br />

Tel. 03941/59 70-41 98/ 4298<br />

Fax. 03941/59 70-43 33<br />

E-Mail: buergerserviceHBS@kreis-hz.de<br />

Bürgerservice Wernigerode<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 10<br />

38855 Wernigerode<br />

Tel. 03941/ 5970 1200<br />

Fax. 03943 / 21123<br />

E-Mail: buergerserviceWR@kreis-hz.de<br />

Sprechzeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

08.30 - 12.00 Uhr<br />

08.30 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 16.00 Uhr<br />

---------------------<br />

08.30 - 12.00 Uhr<br />

14.00 - 18.00 Uhr<br />

08.30 - 12.00 Uhr<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 07.30 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr<br />

Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr<br />

Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 07.30 - 13.00 Uhr<br />

Sprechzeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 15.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 15.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 15.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

13.00 - 18.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr


Bürgerservice Quedlinburg<br />

Heiligegeiststraße 7<br />

06484 Quedlinburg<br />

Tel. 03941/ 59 70 62-00/ 01/ 09<br />

Fax. 03941/ 59 70 61 11<br />

E-Mail: buergerserviceQLB@kreis-hz.de<br />

Bürgerservice Stadt Falkenstein<br />

Markt 1<br />

06463 Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Tel. 03941 / 59 70-49 90<br />

Fax. 03941 / 59 70-49 95<br />

E-Mail: buergerserviceFalkenstein@kreis-hz.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 07.30 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr<br />

Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr<br />

Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 07.30 - 13.00 Uhr<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 08.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr<br />

12.30 - 17.00 Uhr<br />

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag ----------------------<br />

Freitag ----------------------<br />

Seite | 128<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Landkreis Jerichower Land<br />

Landkreis Jerichower Land<br />

Bahnhofstraße 9<br />

39288 Burg<br />

Tel. 03921 949-0<br />

Fax. 03921 949-9000<br />

E-Mail: post@lkjl.de<br />

Internet: www.lkjl.de<br />

Landkreis Jerichower Land<br />

Außenstelle In der Alten Kaserne 4<br />

39288 Burg<br />

Landkreis Jerichower Land<br />

Außenstelle In der Alten Kaserne 9<br />

39288 Burg<br />

Landkreis Jerichower Land<br />

Außenstelle Genthin<br />

Brandenburger Straße 100<br />

39307 Genthin<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 08.30 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 16.00 Uhr<br />

Mittwoch 08.30 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 08.30 - 17.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 12.00 Uhr


Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22<br />

06526 Sangerhausen<br />

Tel. 03464 / 5 35-0<br />

Fax. 03464 / 5 35-31 90<br />

E-Mail: landkreis@mansfeldsuedharz.de<br />

Bürgerinformation<br />

Lindenallee 56<br />

06295 Lutherstadt Eisleben<br />

Tel. 03464/ 5 35 31- 12/ 13<br />

Fax. 03464/ 5 35 31 91<br />

E-Mail: landkreis@mansfeldsuedharz.de<br />

Saalekreis<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 08.30 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch ----------------------<br />

Donnerstag 08.30 - 15.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Seite | 129<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.<br />

Saalekreis<br />

Domplatz 9<br />

06217 Merseburg, Stadt<br />

oder<br />

Postfach 1454<br />

06204 Merseburg, Stadt<br />

Tel. 03461/ 40 0<br />

Fax. 03461/ 40 1155<br />

E-Mail: landkreis@saalekreis.dewww.saalekreis.de<br />

Sprechzeiten<br />

Dienstag<br />

Donnerstag<br />

Montag/ Freitag<br />

09:00 - 12:00 Uhr<br />

13:00 - 18:00 Uhr<br />

09:00 - 12:00 Uhr<br />

13:00 - 15:00 Uhr<br />

nach Terminvereinbarung<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.


Salzlandkreis<br />

Salzlandkreis<br />

Der Landrat<br />

Karlsplatz 37<br />

06406 Bernburg (Saale)<br />

Tel. 03471/ 3 24-0<br />

E-Mail: poststelle@kreis-slk.de<br />

Bernburg (Saale)<br />

Friedensallee 25<br />

Tel. 03471/ 3 24-129/ 139<br />

Aschersleben<br />

Ermslebener Str. 77<br />

Tel. 03473/ 9 55-14 17<br />

Egeln<br />

Markt 18<br />

Tel. 039268/ 98 99 02<br />

Fax. 03471/ 32 43 09<br />

Schönebeck (Elbe)<br />

Cokturhof, Haus 1<br />

Tel. 03928/ 78 03 66<br />

Staßfurt<br />

Bürgerservice - Stadtinformation<br />

Steinstr. 38<br />

39418 Staßfurt<br />

Landkreis Stendal<br />

Landkreis Stendal<br />

Der Landrat<br />

Hospitalstraße 1-2<br />

D-39576 Stendal<br />

oder<br />

Postfach 10 14 55<br />

39554 Stendal<br />

Tel. 03931/ 60-6<br />

Fax. 03931/ 21 30 60<br />

E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-stendal.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 08.30 - 18.00 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch ----------------------<br />

Donnerstag 08.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 18.00 Uhr<br />

Samstag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

(nur Bernburg!)<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 09.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 13.00 Uhr<br />

Seite | 130<br />

Allgemeine Sprechzeiten<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 <strong>und</strong> 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 <strong>und</strong> 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Servicezeiten<br />

(Termine nach Vereinbarung)<br />

Montag 08.00 - 17.00 Uhr<br />

Dienstag 08.00 - 17.00 Uhr<br />

Mittwoch ----------------------<br />

Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr<br />

Freitag 08.00 - 14.00 Uhr<br />

Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />

Gemeindeamt oder Rathaus.


Landkreis Wittenberg<br />

Landkreis Wittenberg<br />

Postfach 251<br />

06872 Lutherstadt Wittenberg<br />

Internet: www.landkreis-wittenberg.de<br />

E-Mail: presse@landkreis.wittenberg.de<br />

Bürgerbüro in Wittenberg<br />

Breitscheidstr. 4<br />

06886 Wittenberg<br />

Tel. 03491/ 479-100<br />

Fax. 03491/ 479-995-100<br />

Bürgerbüro in Jessen<br />

Markt 17 – 19<br />

06917 Jessen<br />

Tel. 03491/ 479-600<br />

Tel. 03491/ 479-115<br />

Bürgerbüro in Gräfenhainichen<br />

Karl-Liebknecht-Str. 12<br />

06773 Gräfenhainichen<br />

Tel. 03491/ 479-500<br />

Tel. 03491/ 479-114<br />

Außensprechtag in Wörlitz<br />

Rathaus Wörlitz<br />

Erdmannsdorffstraße 87<br />

06786 Wörlitz<br />

Tel. 03491/ 479-500<br />

27.4 Gerichte<br />

Oberlandesgericht<br />

Oberlandesgericht Naumburg<br />

Domplatz 10<br />

06618 Naumburg (Saale)<br />

Postfach 16 55<br />

06606 Naumburg (Saale)<br />

Tel. 0 34 45/ 2 80<br />

Fax. 0 34 45/ 28 20 00<br />

E-Mail: poststelle@olg-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/olg<br />

Sprechzeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Sprechzeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Sprechzeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Sprechzeiten<br />

Mittwoch<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

08.30 - 17.00 Uhr<br />

08.30 - 17.00 Uhr<br />

08.30 - 17.00 Uhr<br />

08.30 - 18.00 Uhr<br />

08.30 - 14.00 Uhr<br />

08.00 - 17.00 Uhr<br />

08.00 - 17.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

08.00 - 18.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

08.00 - 17.00 Uhr<br />

08.00 - 17.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

08.00 - 18.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

Seite | 131


Landgerichte<br />

Landgericht Dessau-Roßlau<br />

Willy-Lohmann-Str. 29<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

Postfach 14 26<br />

06813 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 03 40/ 20 20<br />

Fax. 03 40/ 2 02 14 30<br />

E-Mail: poststelle@lg-de.justiz.sachsen- anhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-de<br />

Landgericht Magdeburg<br />

Halberstädter Str. 8<br />

39112 Magdeburg<br />

Postfach 39 11 22<br />

39135 Magdeburg<br />

Tel. 03 91/ 60 60<br />

Fax. 03 91/ 6 06 20 69<br />

E-Mail: poststelle@lg-md.justiz.sachsenanhalt.de<br />

Amtsgerichte<br />

Amtsgericht Aschersleben<br />

Theodor-Römer-Weg 3<br />

06449 Aschersleben<br />

Postfach 12 52<br />

06432 Aschersleben<br />

Tel. 0 34 73/ 88 00<br />

Fax. 0 34 73/ 88 01 88<br />

E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl<br />

Amtsgericht Aschersleben<br />

Gemeinsames Mahngericht der Länder<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, <strong>Sachsen</strong> <strong>und</strong> Thüringen<br />

Lehrter Str. 15<br />

39418 Staßfurt<br />

Tel. 0 39 25/ 87 60<br />

Fax. 0 39 25/ 87 62 52<br />

E-Mail: poststellezmg@ag-asl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Landgericht Halle<br />

Hansering 13<br />

06108 Halle (Saale)<br />

Postfach 10 02 59<br />

06141 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 22 00<br />

Fax. 03 45/ 2 20 33 79<br />

E-Mail: poststelle@lg-hal.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-hal<br />

Landgericht Stendal<br />

Am Dom 19<br />

39576 Stendal<br />

Postfach 10 15 61<br />

39555 Stendal<br />

Tel. 0 39 31/ 5 80<br />

Fax. 0 39 31/ 58 11 11<br />

E-Mail: poststelle@lg-sdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-sdl<br />

Amtsgericht Aschersleben<br />

Zweigstelle Staßfurt<br />

Lehrter Str. 15<br />

39418 Staßfurt<br />

Tel. 0 39 25/ 87 60<br />

Fax. 0 39 25/ 87 62 55<br />

E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl<br />

Seite | 132


Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen<br />

Lindenstr. 9<br />

06749 Bitterfeld-Wolfen<br />

Postfach 13 54<br />

06733 Bitterfeld-Wolfen<br />

Tel. 0 34 93/ 36 40<br />

Fax. 0 34 93/ 36 41 65<br />

E-Mail: poststelle@ag-btf.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-btf<br />

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen<br />

Außenstelle (Nachlass-, Vorm<strong>und</strong>schafts-<br />

<strong>und</strong> Betreuungssachen)<br />

Lindenstr. 4<br />

06749 Bitterfeld-Wolfen<br />

Postfach 13 54<br />

06733 Bitterfeld-Wolfen<br />

Tel. 0 34 93/ 36 40<br />

Fax. 0 34 93/ 36 43 16<br />

E-Mail: poststelle@ag-btf.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-btf<br />

Amtsgericht Burg Außenstelle (Gr<strong>und</strong>buchamt,<br />

Zwangsversteigerungs- <strong>und</strong> Familiensachen)<br />

In der alten Kaserne 7<br />

39288 Burg<br />

Postfach 13 34<br />

39283 Burg<br />

Tel. 0 39 21/ 91 30<br />

Fax. 0 39 21/ 91 32 13<br />

E-Mail: poststelle@ag-brg.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-brg<br />

Amtsgericht Dessau-Roßlau<br />

Willy-Lohmann-Str. 33<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

Postfach 18 21<br />

06815 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 03 40/ 20 20<br />

Fax. 03 40/ 2 02 12 89, 2 02 12 90<br />

E-Mail: poststelle@ag-de.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 133<br />

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Außenstelle<br />

(Familien-, Zivilprozess-, Zwangsversteigerungs-<br />

<strong>und</strong> Vollstreckungssachen)<br />

Lindenstr. 14<br />

06749 Bitterfeld-Wolfen<br />

Postfach 13 54<br />

06733 Bitterfeld-Wolfen<br />

Tel. 0 34 93/ 36 40<br />

Fax. 0 34 93/ 36 44 37<br />

E-Mail: poststelle@ag-btf.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-btf<br />

Amtsgericht Burg<br />

Johannesstr. 18<br />

39288 Burg<br />

Postfach 13 34<br />

39283 Burg<br />

Tel. 0 39 21/ 91 30<br />

Fax. 0 39 21/ 91 31 11<br />

E-Mail: poststelle@ag-brg.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-brg<br />

Amtsgericht Burg<br />

Zweigstelle Genthin<br />

Brandenburger Str. 95<br />

39307 Genthin<br />

Postfach 13 42<br />

39302 Genthin<br />

Tel. 0 39 21/ 91 30<br />

Fax. 0 39 21/ 91 32 75<br />

E-Mail: poststelle@ag-brg.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-brg<br />

Amtsgericht Eisleben<br />

Friedensstr. 40<br />

06295 Lutherstadt Eisleben<br />

Postfach 12 08<br />

06290 Lutherstadt Eisleben<br />

Tel. 0 34 75/ 65 76<br />

Fax. 0 34 75/ 69 66 89<br />

E-Mail: poststelle@ag-eil.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-eil


Amtsgericht Gardelegen<br />

Bahnhofstr. 29<br />

39638 Hansestadt Gardelegen<br />

Postfach 13 52, 13 53<br />

39633 Hansestadt Gardelegen<br />

Tel. 0 39 07/ 70 00<br />

Fax. 0 39 07/ 71 01 45<br />

E-Mail: poststelle@ag-ga.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-ga<br />

Amtsgericht Haldensleben<br />

Stendaler Str. 18<br />

39340 Haldensleben<br />

Postfach 10 01 51<br />

39331 Haldensleben<br />

Tel. 0 39 04/ 4 71 30<br />

Fax. 0 39 04/ 4 71 31 01<br />

E-Mail: poststelle@ag-hdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hdl<br />

Amtsgericht Halle (Saale)<br />

Thüringer Str. 16<br />

06112 Halle (Saale)<br />

Postfach<br />

06095 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 22 00<br />

Fax. 03 45/ 2 20 50 30<br />

E-Mail: poststelle@ag-hal.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hal<br />

Amtsgericht Magdeburg<br />

Breiter Weg 203 - 206<br />

39104 Magdeburg<br />

Postanschrift:<br />

39135 Magdeburg<br />

Tel. 03 91/ 60 60<br />

Fax. 03 91/ 6 06 60 05<br />

E-Mail: poststelle@ag-md.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-md<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Amtsgericht Halberstadt<br />

Richard-Wagner-Str. 52<br />

38820 Halberstadt<br />

Postfach 15 41<br />

38805 Halberstadt<br />

Tel. 0 39 41/ 67 00<br />

Fax. 0 39 41/ 67 02 72<br />

E-Mail: poststelle@ag-hbs.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hbs<br />

Amtsgericht Haldensleben<br />

Zweigstelle Wolmirstedt<br />

Schloßdomäne<br />

39326 Wolmirstedt<br />

Postfach 11 65<br />

39321 Wolmirstedt<br />

Tel. 03 92 01/ 6 30<br />

Fax. 03 92 01/ 6 32 17<br />

E-Mail: poststelle@ag-hdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hdl<br />

Amtsgericht Köthen<br />

Friedhofstr. 48<br />

06366 Köthen (<strong>Anhalt</strong>)<br />

Postfach 15 56<br />

06355 Köthen (<strong>Anhalt</strong>)<br />

Tel. 0 34 96/ 42 20<br />

Fax. 0 34 96/ 42 21 50<br />

E-Mail: poststelle@ag-koet.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-koet<br />

Amtsgericht Merseburg<br />

Geusaer Str. 88<br />

06217 Merseburg<br />

Postfach 11 54<br />

06201 Merseburg<br />

Tel. 0 34 61/ 28 10<br />

Fax. 0 34 61/ 21 20 07, 28 11 90<br />

E-Mail: poststelle@ag-mer.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-mer<br />

Seite | 134


Amtsgericht Naumburg<br />

Markt 7<br />

06618 Naumburg (Saale)<br />

Postfach 13 54<br />

06603 Naumburg (Saale)<br />

Tel. 0 34 45/ 2 80<br />

Fax. 0 34 45/ 28 26 42<br />

E-Mail: poststelle@ag-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-nmb<br />

Amtsgericht Oschersleben<br />

Zweigstelle Wanzleben<br />

Ritterstr. 3<br />

39164 Wanzleben<br />

Postfach 11 39<br />

39159 Wanzleben<br />

Tel. 03 92 09/ 49 30<br />

Fax. 03 92 09) 4 93 50<br />

E-Mail: poststelle@ag-oc.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-oc<br />

Amtsgericht Salzwedel<br />

Burgstr. 68<br />

29410 Hansestadt Salzwedel<br />

Postfach 11 41<br />

29401 Hansestadt Salzwedel<br />

Tel. 0 39 01/ 84 40<br />

Fax. 0 39 01/ 84 41 49<br />

E-Mail: poststelle@ag-saw.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-saw<br />

Amtsgericht Schönebeck<br />

Friedrichstr. 96<br />

39218 Schönebeck (Elbe)<br />

Postfach 15 51<br />

39212 Schönebeck (Elbe)<br />

Tel. 0 39 28/ 78 20<br />

Fax. 0 39 28/ 78 21 44<br />

E-Mail: poststelle@ag-sbk.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sbk<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Amtsgericht Oschersleben<br />

Gartenstr. 1<br />

39387 Oschersleben (Bode)<br />

Postfach 10 02 50<br />

39382 Oschersleben (Bode)<br />

Tel. 0 39 49/ 91 06<br />

Fax. 0 39 49/ 91 07 00<br />

E-Mail: poststelle@ag-oc.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-oc<br />

Amtsgericht Quedlinburg<br />

Halberstädter Str. 45<br />

06484 Quedlinburg<br />

Postfach 12 51<br />

06473 Quedlinburg<br />

Tel. 0 39 46/ 7 10<br />

Fax. 0 39 46/ 7 11 68<br />

E-Mail: poststelle@ag-qlb.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-qlb<br />

Seite | 135<br />

Amtsgericht Sangerhausen<br />

Markt 3<br />

06526 Sangerhausen<br />

Postfach 10 12 12<br />

06512 Sangerhausen<br />

Tel. 0 34 64/ 25 30<br />

Fax. 0 34 64/ 25 31 01<br />

E-Mail: poststelle@ag-sgh.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sgh<br />

Amtsgericht Stendal<br />

Scharnhorststr. 40<br />

39576 Stendal<br />

Postfach 10 11 55<br />

39551 Stendal<br />

Tel. 0 39 31/ 5 80<br />

Fax. 0 39 31/ 58 20 00, 58 20 22<br />

E-Mail: poststelle@ag-sdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sdl


Amtsgericht Weißenfels<br />

Friedrichsstr. 18<br />

06667 Weißenfels<br />

Postfach 12 53<br />

06652 Weißenfels<br />

Tel. 0 34 43/ 38 40<br />

Fax. 0 34 43/ 38 42 26<br />

E-Mail: poststelle@ag-wsf.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wsf<br />

Amtsgericht Wernigerode<br />

Rudolf-Breitscheid-Str. 8<br />

38855 Wernigerode<br />

Postfach 10 12 61<br />

38842 Wernigerode<br />

Tel. 0 39 43/ 53 10<br />

Fax. 0 39 43/ 53 11 40<br />

E-Mail: poststelle@ag-wr.justiz.sachsen-anhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wr<br />

Amtsgericht Zeitz<br />

Herzog-Moritz-Platz 1<br />

06712 Zeitz<br />

Postfach 11 16<br />

06691 Zeitz<br />

Tel. 0 34 41/ 66 00<br />

Fax. 0 34 41/ 66 01 19<br />

E-Mail: poststelle@ag-zz.justiz.sachsen-anhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-zz<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=12897#c26337<br />

27.5 Jugendämter<br />

Landkreis Altmarkkreis Salzwedel<br />

Jugendamt<br />

Karl-Marx-Str. 32<br />

29401 Salzwedel<br />

Tel. 0 39 01/ 840367 / -368<br />

Fax. 0 39 01/ 840-622<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 136<br />

Amtsgericht Weißenfels Außenstelle<br />

(Mobilarvollstreckung, Vorm<strong>und</strong>schaftssachen<br />

<strong>und</strong> Beratungshilfe)<br />

Am Kloster 3<br />

06667 Weißenfels<br />

Postfach 12 53<br />

06652 Weißenfels<br />

Tel. 0 34 43/ 38 40<br />

Fax. 0 34 43/ 38 42 50<br />

E-Mail: poststelle@ag-wsf.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wsf<br />

Amtsgericht Wittenberg<br />

Dessauer Str. 291<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg<br />

Postfach 10 02 55<br />

06872 Lutherstadt Wittenberg<br />

Tel. 0 34 91/ 43 60<br />

Fax. 0 34 91/ 40 35 91<br />

E-Mail: poststelle@ag-wb.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb<br />

Amtsgericht Zerbst<br />

Neue Brücke 22<br />

39261 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />

Postfach 13 61, 13 62<br />

39251 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />

Tel. 0 39 23/ 7 42 20<br />

Fax. 0 39 23/ 7 42 21 60<br />

E-Mail: poststelle@ag-ze.justiz.sachsen-anhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-ze<br />

Landkreis Jerichower Land<br />

Jugendamt<br />

In der Alten Kaserne 4<br />

39288 Burg<br />

Tel. 0 39 21/ 949-5100 / -5500<br />

Fax. 0 39 21/ 949-5599


Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />

Jugendamt<br />

Flugplatz 1<br />

06366 Köthen<br />

Tel. 0 34 93/ 341-731<br />

Fax. 0 34 93/ 341-240<br />

Landkreis Börde<br />

Jugendamt<br />

Gerickestr. 104<br />

39340 Haldensleben<br />

Tel. 0 39 04/ 72 40-14 23 / -14 24<br />

Fax. 0 39 04/ 72 405 14 70<br />

Kreisverwaltung Burgenlandkreis<br />

Jugendamt<br />

Schönburger Str. 41<br />

06618 Naumburg<br />

Tel. 0 34 45/ 73-1311 / -1312<br />

Fax. 0 34 45/ 73-1336<br />

Stadt Dessau<br />

Jugendamt Dessau-Roßlau<br />

Zerbster Str. 4<br />

06844 Dessau<br />

Tel. 03 40/ 204 -10 51<br />

Fax. 03 40/ 204 – 29 51<br />

Stadt Halle<br />

Amt <strong>für</strong> Kinder, Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

Schopenhauer Str. 4<br />

06114 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 221-5650<br />

Fax. 03 45/ 221-5652<br />

Landkreis Harz<br />

Jugendamt<br />

Bahnhofsplatz 3<br />

38855 Wernigerode<br />

Tel. 0 39 41/ 59-700/ -70 1530<br />

Fax. 0 39 41/ 59-70 153<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Landeshauptstadt Magdeburg<br />

Jugendamt<br />

W.-Höpfner-Ring 4<br />

39116 Magdeburg<br />

Tel. 03 91/ 540-3144,<br />

Sekretariat Tel. 03 91/ 540-3145<br />

Fax. 03 91/ 540-3187<br />

Landkreis Mansfeld Südharz<br />

Amt <strong>für</strong> Familie, Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />

Fachbereich Familie <strong>und</strong> Jugend<br />

Lindenallee 56<br />

06295 Lutherstadt Eisleben<br />

Tel. 0 34 64/ 535-0/ 535-3300<br />

Fax. 0 34 64/ 535-3491<br />

Landkreis Saalekreis<br />

Jugendamt<br />

Kloster 5<br />

06217 Merseburg<br />

Tel. 0 34 61/ 40-1505/ -15 06<br />

Fax. 0 34 61/ 40 15 02<br />

Landkreis Salzland<br />

Jugendamt<br />

Karlsplatz 37<br />

06406 Bernburg (Saale)<br />

Tel. 0 34 71/ 324-584<br />

Vorzimmer Tel. 0 34 71/ 324-583<br />

Fax. 0 34 71/ 324 -324/ -351<br />

Landkreis Stendal<br />

Jugendamt<br />

Hospitalstr. 1-2<br />

39576 Stendal<br />

Tel. 0 39 31/ 60-7209<br />

Fax. 0 39 31/ 21 30 60 oder 607212<br />

Landkreis Wittenberg<br />

- Fachdienst Jugend -<br />

Breitscheidstr. 3<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg<br />

Tel. 0 34 91/ 479-474<br />

Fax. 0 34 91/ 479-475<br />

Seite | 137


27.6 Jugendanstalt<br />

Jugendanstalt Raßnitz<br />

Gröberssche Str. 1<br />

06258 Schkopau<br />

Tel. 03 46 05/ 45 30<br />

Fax.03 46 05/ 45 31 21<br />

E-Mail: poststelle@ja-ra.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst<br />

Tel. 034605/ 4 53 -204<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 138<br />

Besuchszeiten<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Montag<br />

Dienstag - Donnerstag<br />

Jeden 2. Dienstag Freitag<br />

Jeden 1., 2. u. 3. Freitag im<br />

Monat Untersuchungshaft<br />

10.30 - 17.30 Uhr<br />

10.30 - 16.00 Uhr<br />

10.30 - 17.30 Uhr<br />

08.00 - 14.00 Uhr<br />

Jeden 2. Samstag <strong>und</strong> Sonntag im Monat<br />

09.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Jeden 3. Samstag im Monat Untersuchungshaft<br />

09.00 Uhr - 14.30 Uhr<br />

Zusätzliche Besuchszeiten<br />

Familienbesuche <strong>für</strong> Gefangene mit minderjährigen Kindern:<br />

Einmal pro Monat ein St<strong>und</strong>e (ohne Anrechnung auf die reguläre Besuchszeit)<br />

27.7 Jugendarrestanstalt<br />

Jugendarrestanstalt Halle<br />

Am Kirchtor 20 a<br />

06108 Halle (Saale)<br />

Postfach 20 07 35<br />

06008 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 2 20 11 55<br />

Fax. 03 45/ 2 20 11 55<br />

E-Mail: poststelle@jva-hal-I.mj.sachsen-anhalt.de


27.8 Justizvollzugsanstalten<br />

Justizvollzugsanstalt Burg<br />

Madel 100<br />

39288 Burg<br />

Tel. 0 39 21/ 97 67 - 0<br />

Fax. 0 39 21/ 97 67 - 11 35<br />

E-Mail: poststelle@jva-brg.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst<br />

Tel. 03921/97 67 10 58<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 139<br />

Besuchszeiten<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Montag - Freitag<br />

08.15 - 09.30 Uhr Samstag <strong>und</strong> Sonntag jedes 2.Wochenende im<br />

Monat<br />

09.15 Uhr - 17.15 Uhr<br />

An Feiertagen findet kein Besuch statt.<br />

Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau<br />

Willy-Lohmann-Str. 27<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

Postfach 12 07<br />

06812 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 03 40/ 20 20<br />

Fax. 03 40/ 2 02 10 99<br />

E-Mail: poststelle@jva-de.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst<br />

Tel. 0340 / 2 02 10 59<br />

07.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

13.15 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Besuchszeiten<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Für Gefangene in Untersuchungshaft<br />

Montag / Dienstag<br />

Freitag<br />

Für Gefangene in Straftat<br />

Montag / Donnerstag<br />

Freitag<br />

07.30 - 15.00 Uhr<br />

07.30 - 12.00 Uhr<br />

07.30 - 15.30 Uhr<br />

07.30 - 12.00 Uhr<br />

Für Arbeitende / Gefangene<br />

Jedes 2. <strong>und</strong> letzte Wochenende im Monat<br />

(Sa/ So)<br />

09.00 Uhr - 17.30 Uhr


Zusätzliche Besuchszeiten<br />

Kinderbesuch monatlich eine St<strong>und</strong>e<br />

Für Gefangene ohne Kinder: Alle zwei Monate eine St<strong>und</strong>e<br />

Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau<br />

Außenstelle Magdeburg<br />

Halberstädter Str. 8a<br />

39112 Magdeburg<br />

Postfach 18 61<br />

39008 Magdeburg<br />

Tel. 03 91/ 60 60<br />

Fax. 03 91/ 6 06 33 04<br />

E-Mail: poststelle@jva-md.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst<br />

Tel. 0391/ 6 06 34 33<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 140<br />

Besuchszeiten<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Montag<br />

07.00 - 15.00 Uhr Jeden 2. Samstag<br />

(U-Haft)<br />

Straftat<br />

Dienstag<br />

07.00 – 15.00 Uhr<br />

(U-Haft)<br />

07:00 - 12.00 Uhr<br />

Für Gefangene mit kleinen Kindern<br />

Mittwoch<br />

(U-Haft)<br />

13.00 - 15.30 Uhr<br />

(Straftat)<br />

07.00 - 15.00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

(Straftat)<br />

07.00 - 13.00 Uhr<br />

Freitag<br />

(Straftat)<br />

Zusätzliche Besuchszeiten<br />

Einmal pro Monat sind Sonderbesuche möglich.<br />

Justizvollzugsanstalt Halle<br />

Am Kirchtor 20<br />

06108 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 22 00<br />

Fax. 03 45/ 2 20 10 01<br />

E-Mail: poststelle@jva-hal-I.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst<br />

Tel. 0345/ 2 20 12 45


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 141<br />

Besuchszeiten<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Für männliche Gefangene<br />

in Untersuchungshaft<br />

Montag / Dienstag<br />

Freitag<br />

Für männliche Gefangene<br />

in Straftat<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Für männliche Gefangene<br />

in Straftat (Ersatzfreiheitsstrafen)<br />

Mittwoch<br />

Für weibliche Gefangene<br />

in Untersuchungshaft<br />

Donnerstag (14-tägig)<br />

Für weibliche Gefangene<br />

in Straftat<br />

Donnerstag (14-tägig)<br />

Für arbeitende männliche Gefangene<br />

Jeden 2. <strong>und</strong> 4. Samstag im Monat<br />

08.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

Für arbeitende weibliche Gefangene<br />

Jeden 3. Samstag im Monat<br />

08.00 Uhr - 14.00 Uhr<br />

Zusätzliche Besuchszeiten<br />

� Besuch von Kindern (im Alter von bis zu 14 Jahren): Einmal eine St<strong>und</strong>e pro Monat<br />

� Für Gefangene ohne Kinder: Einmal pro Quartal<br />

Justizvollzugsanstalt Halle<br />

Nebenstelle<br />

Wilhelm-Busch-Str. 38<br />

06118 Halle (Saale)<br />

Postfach 20 07 59<br />

06008 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 22 00<br />

Fax.03 45/ 2 20 45 15<br />

E-Mail: poststelle@jva-hal-III.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst (allgemein)<br />

Tel. 0345/ 2 20 -45 07<br />

0345/ 2 20 -45 16<br />

0345/ 2 20 -45 98 (Vermittlung)<br />

E-Mail: besuchsdienst@jva-hal-III.mj.sachsen-anhalt.de


Besuchszeiten<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

09.00 - 16.30 Uhr<br />

08.30 - 16.30 Uhr<br />

09.00 - 15.00 Uhr<br />

08.30 - 15.30 Uhr<br />

08.30 - 15.30 Uhr<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 142<br />

Jeweils in der 1. vollen Woche des laufenden<br />

Monats<br />

Zusätzliche Besuchszeiten<br />

Kinderbesuch: Zwei- bis dreimal pro Monat<br />

Erweiterung der Besuchsdauer: Für Gefangene in Strafhaft: Einmal eine St<strong>und</strong>e pro Monat<br />

(nach Antragsgenehmigung)<br />

Besuchsdienst der sozialtherapeutischen Abteilung<br />

Tel. 0345/ 2 20 48 00<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />

Besuchszeit der sozialtherapeutischen Abteilung<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Jeden 2. Montag im Monat<br />

08.00 - 15.00 Uhr<br />

Jeden 4. Samstag im Monat<br />

08.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

Zusätzliche Besuchszeiten<br />

Mittwochs können <strong>für</strong> therapeutisch orientierte Besuche Termine vergeben werden.<br />

Justizvollzugsanstalt Volkstedt<br />

Am Sandberg 11<br />

06295 Lutherstadt Eisleben<br />

Tel. 0 34 75/ 65 70<br />

Fax. 0 34 75/ 65 72 14<br />

E-Mail: poststelle@jva-vol.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst<br />

Tel. 0 34 75/ 6 57 -2 75<br />

03 4 75/ 6 57 – 0 (Vermittlung)<br />

Besuchszeiten<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.


In der Woche An Wochenenden<br />

Für Gefangene in Straftat<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Donnerstag<br />

09.30 - 14.00 Uhr<br />

09.30 - 12.00 Uhr<br />

09.30 - 15.30 Uhr<br />

Zusätzliche Besuchszeiten<br />

Kinderbesuch: Dienstag 13.00 - 15.30 Uhr<br />

Besuch <strong>für</strong> arbeitende Gefangene: Montag 14.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

Justizvollzugsanstalt Volkstedt<br />

Außenstelle Naumburg<br />

Am Salztor 5<br />

06618 Naumburg (Saale)<br />

Postfach 15 62<br />

06605 Naumburg (Saale)<br />

Tel. 0 34 45/ 2 80<br />

Fax. 0 34 45/ 28 10 40<br />

E-Mail: poststelle@jva-nmb.mj.sachsen-anhalt.de<br />

Besuchsdienst<br />

Tel. 03445/ 28 10 30<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Für Gefangene<br />

Am jeweils 2. Sonntag im Monat<br />

07.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Seite | 143<br />

Besuchszeiten<br />

Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />

Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />

In der Woche An Wochenenden<br />

Montag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

09.00 - 15.00 Uhr<br />

08.30 - 14.30 Uhr<br />

09.00 - 15.00 Uhr<br />

Zusätzliche Besuchszeiten<br />

Sonderbesuche <strong>und</strong> Familienbesuche sind möglich<br />

Quelle:<br />

� http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=12897#c27087<br />

� http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=23241<br />

Jeden 1. <strong>und</strong> 3. Samstag<br />

08.30 Uhr - 14.00 Uhr


27.9 Maßregelvollzugsanstalten<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung<br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Geschäftsstelle c/o Landesverwaltungsamt<br />

Maxim-Gorki-Straße 7<br />

06114 Halle/Saale<br />

Tel. 0345/ 514 30 37 / 41<br />

Fax. 0345/ 514 31 84<br />

E-Mail: Gudrun.Fiss@lvwa.sachsen-anhalt.de<br />

Quelle: www.psychiatrieausschuss.sachsen-anhalt.de<br />

SALUS gGmbH<br />

Landeskrankenhaus <strong>für</strong><br />

Forensische Psychiatrie Uchtspringe<br />

Schnöggersburger Weg 1<br />

39599 Uchtspringe<br />

Tel. 03 93 25/ 70 55 01<br />

Fax. 03 93 25/ 70 55 02<br />

E-Mail: k.kleinert.@salus-lsa.de<br />

Internet: www.salus-lsa.de<br />

Landeskrankenhaus <strong>für</strong><br />

Forensische Psychiatrie<br />

Olga-Benario-Straße 16 – 18<br />

06406 Bernburg<br />

Tel. 0 34 71/ 34-46 02<br />

Fax. 0 34 71/ 34-46 68<br />

E-Mail: r.held@salus-lsa.de<br />

Quelle: http://www.salus-lsa.de/<br />

27.10 Sozialämter<br />

Magdeburg<br />

Sozial- <strong>und</strong> Wohnungsamt<br />

Wilhelm-Höpfner-Ring 4<br />

39116 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 5 40 36 01<br />

Fax. 0391/ 5 40 36 05<br />

E-Mail: sozial-<strong>und</strong>-wohnungsamt@magdeburg.de<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Außenstelle Lochow<br />

Lochow Nr. 3<br />

39291 Möckern<br />

Tel. 03 92 21/ 6 47 10 21<br />

Fax. 03 92 21/ 6 47 11 99<br />

E-Mail: k.schramm@salus-lsa.de<br />

Seite | 144<br />

Sprechzeiten<br />

Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 10.00 Uhr<br />

14.00 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch ----------------------<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Eingangs- <strong>und</strong> Servicebereich 14.00 - 17.30 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Hinweis <strong>für</strong> ALG II-Empfänger<br />

Anschrift:<br />

ARGE<br />

Otto-v.-Guericke-Str. 12a<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 5 62 17 77<br />

Halle<br />

Sozialamt Halle<br />

Südpromenade 30<br />

06128 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345/ 2 21-54 00<br />

Tel. 0345/ 2 21-54 01<br />

Tel. 0345/ 2 21-54 04<br />

Dessau-Roßlau<br />

Sozialamt<br />

Markt 5<br />

06862 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 0340 / 204-11 86 oder 204-12 86<br />

Sprechzeiten<br />

Montag<br />

Donnerstag<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

09.00 - 12.00 Uhr<br />

13.30 - 17.30 Uhr<br />

08.00 - 12.00 Uhr<br />

13.30 - 16.00 Uhr<br />

Seite | 145<br />

Über die Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten der Sozialämter in Ihrem Landkreis<br />

informieren Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Bürgerbüro, Gemeindeamt oder<br />

Rathaus.<br />

27.11 Sozialer Dienst der Justiz<br />

Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau<br />

Parkstr. 10<br />

06846 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 03 40/ 2 02 24 01<br />

Fax. 03 40/ 2 02 24 00<br />

E-Mail: soz-dienst.de@justiz.sachsen-anhalt.de<br />

Sozialer Dienst der Justiz Halle<br />

Händelstraße 9<br />

06114 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 2 20 18 11<br />

Fax. 03 45/ 2 20 18 10<br />

E-Mail: soz-dienst.hal@justiz.sachsen-anhalt.de<br />

Sozialer Dienst der Justiz Naumburg<br />

Domplatz 1a<br />

06618 Naumburg (Saale)<br />

Tel. 0 34 45/ 23 53 42<br />

Fax. 0 34 45/ 23 53 43<br />

E-Mail: soz-dienst.nmb@justiz.sachsen-anhalt.de<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=adressen&no_cache=1#c26317<br />

Sozialer Dienst der Justiz Halberstadt<br />

Quedlinburger Str. 38<br />

38820 Halberstadt<br />

Tel. 0 39 41/ 57 33 60<br />

Fax. 0 39 41/ 44 11 64<br />

E-Mail: soz-dienst.hbs@ justiz.sachsen-anhalt.de<br />

Sozialer Dienst der Justiz Magdeburg<br />

Mittelstr. 24<br />

39114 Magdeburg<br />

Tel. 03 91/ 5 67 49 50<br />

Fax. 03 91/ 5 67 49 53<br />

E-Mail: soz-dienst.md@justiz.sachsen-anhalt.de<br />

Sozialer Dienst der Justiz Stendal<br />

Mönchskirchhof 6<br />

39576 Stendal<br />

Tel. 0 39 31/ 6 49 50<br />

Fax. 0 39 31/ 64 95 30<br />

E-Mail: soz-dienst.sdl@justiz.sachsen-anhalt.de


27.12 Staatsanwaltschaft<br />

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg<br />

Theaterplatz 6<br />

06618 Naumburg (Saale)<br />

Postfach 15 61<br />

06605 Naumburg (Saale)<br />

Tel. 0 34 45/ 2 80<br />

Fax. 0 34 45/ 28 17 00<br />

E-Mail: poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/gensta<br />

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau<br />

Ruststr. 5<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

Tel. 03 40/ 20 20<br />

Fax. 03 40/ 2 02 21 50<br />

E-Mail: poststelle@sta-de.justiz.sachsenanhalt.de<br />

Staatsanwaltschaft Halle<br />

Merseburger Str. 63<br />

06112 Halle (Saale)<br />

Postfach 10 02 56<br />

06141 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/ 22 00<br />

Fax. 03 45/ 2 20 37 86, 2 20 36 81<br />

E-Mail: poststelle@sta-hal.justiz.sachsenanhalt.de<br />

Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />

Breiter Weg 203 - 206<br />

39104 Magdeburg<br />

Postanschrift:<br />

39135 Magdeburg<br />

Tel. 03 91/ 60 60<br />

Fax. 03 91/ 6 06 47 31<br />

E-Mail: poststelle@sta-md.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/sta-md<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=adressen&no_cache=1#c26420<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Staatsanwaltschaft Stendal<br />

Scharnhorststr. 44<br />

39576 Stendal<br />

Postfach 10 15 31<br />

39555 Stendal<br />

Tel. 0 39 31/ 5 80<br />

Fax. 0 39 31/ 58 44 44<br />

E-Mail: poststelle@sta-sdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/sta-sdl<br />

Seite | 146<br />

Staatsanwaltschaft Halle<br />

- Zweigstelle Naumburg -<br />

Hinter dem Dom 1 - 2<br />

06618 Naumburg (Saale)<br />

Postfach 16 53<br />

06606 Naumburg (Saale)<br />

Tel. 0 34 45/ 2 80<br />

Fax. 0 34 45/ 28 15 55<br />

E-Mail: poststelle@sta-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />

Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />

- Zweigstelle Halberstadt -<br />

Große Ringstr.<br />

38820 Halberstadt<br />

Postfach 16 14<br />

38806 Halberstadt<br />

Tel. 0 39 41/ 5 83 80<br />

Fax. 0 39 41/ 2 71 93<br />

E-Mail: poststelle@sta-hbs.justiz.sachsenanhalt.de<br />

www.justiz.sachsen-anhalt.de/sta-hbs


Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Keplerstr.9/ 9a<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 541 45 88<br />

Fax. 0391/ 569 36 46<br />

Homepage: www. LVSBSA.de<br />

E-Mail: LVSBSA@t-online.de<br />

Volksbank Magdeburg eG<br />

BLZ 810 932 74<br />

Konto 137 594 6<br />

Vereinsregisternummer: VR 566<br />

Realisation <strong>und</strong> Layout:<br />

Diana Merker<br />

© Copyright <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 147<br />

Alle Rechte, Inhalt, Design <strong>und</strong> Struktur des „Sozialatlas Straffälligenhilfe <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ sind dem<br />

<strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. vorbehalten. Eine Weitergabe,<br />

Veränderung, gewerbliche Nutzung oder weitere Verwendung der Texte, Abbildungen <strong>und</strong><br />

Bilder ist ohne ausdrückliche Genehmigung des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. nicht gestattet.<br />

Gewährleistung<br />

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung <strong>für</strong> die Inhalte externer Links.<br />

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Der <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. übernimmt keinerlei<br />

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welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch Verwendung der<br />

dargebotenen Informationen bzw. durch Verwendung fehlerhafter <strong>und</strong> unvollständiger Informationen<br />

verursacht worden sind, sind ausgeschlossen.<br />

Kooperationspartner<br />

Ortsvereine des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Finanzierung aus Mitteln<br />

Europäischer Sozialfonds<br />

<strong>für</strong> Deutschland<br />

Ministerium der Justiz<br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>


<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 148<br />

Sozialatlas<br />

Straffälligenhilfe<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong><br />

Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Keplerstr.9/ 9a<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. 0391/ 541 45 88<br />

Fax. 0391/ 569 36 46<br />

Homepage: www.LVSBSA.de<br />

E-Mail: LVSBSA@t-online.de<br />

Finanzierung aus Mitteln<br />

Europäischer Sozialfonds <strong>für</strong> Deutschland,<br />

Ministerium der Justiz<br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>

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