und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2010<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Sozialatlas<br />
Straffälligenhilfe<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Finanzierung aus Mitteln<br />
Europäischer Sozialfonds <strong>für</strong> Deutschland,<br />
Ministerium der Justiz<br />
des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>
Vorwort<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 2<br />
In diesem Jahr begeht der <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. sein 20- jähriges Bestehen. Er wurde von Menschen<br />
gegründet, die aus allen gesellschaftlichen Schichten der ehemaligen DDR<br />
kamen. Sie alle verband die Idee, nach einer Zeit der staatlich reglementierten<br />
Wiedereingliederung, ein freies Hilfenetzwerk <strong>für</strong> Menschen aufzubauen, die<br />
in Haft sind oder waren. Ihren Erfordernissen, ihren Wünschen <strong>und</strong> ihrem<br />
Bedürfnis nach Hilfe sollte mit professionellen Angeboten entsprochen werden. Zum ersten Mal wurde<br />
eine gesellschaftliche Transparenz des Vollzugsalltags gefordert <strong>und</strong> umgesetzt. Die Idee <strong>und</strong> das<br />
Selbstverständnis dieser Zeit formulierte der ehemalige Leiter der JVA Magdeburg <strong>und</strong> damalige<br />
stellvertretende Vorsitzende des <strong>Landesverband</strong>es, Herr Karl Anton, folgendermaßen: „Es muss gelingen,<br />
die Anstaltsmauern von „Drinnen“ nach „Draußen“ <strong>und</strong> von „Draußen“ nach „Drinnen“ transparenter<br />
zu machen.“ Dem ist auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen, weil nur auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />
Hilfe möglich ist, die dem wirklichen Bedarf der Betroffenen entsprechen.<br />
Hilfe <strong>für</strong> Straffällige ist <strong>für</strong> uns ein Wert. Sie ist Ausdruck einer hohen ethischen Verantwortung, in<br />
der sich der Einzelne oder die Gemeinschaft auch dem nicht verschließen, der sich durch die Straftat<br />
unbewusst oder bewusst gegen sie stellt. Ausdruck einer gesellschaftlichen Hochkultur ist es, zulassen<br />
zu können, dass es Menschen gibt, die sich nicht normgerecht verhalten, dass wir Anderssein akzeptieren<br />
<strong>und</strong> nicht ausgrenzen, aber auch einschreiten, wenn der im Strafrecht formulierte gesellschaftliche<br />
Minimalkonsens verletzt wird, <strong>und</strong> wir dennoch Chancen zur Wiedereingliederung, zur Resozialisierung<br />
eröffnen. Dies hatte Konsequenzen <strong>für</strong> unsere Arbeit. Konsequenzen, die Mut erforderten, weil<br />
sie unbequem waren, weil sie einen Bruch mit alten Gewohnheiten bedeuteten <strong>und</strong> die auch heute<br />
noch unser Ringen um gesellschaftliche Akzeptanz <strong>und</strong> Verständnis unserer Arbeit bestimmen.<br />
In besonderer Art <strong>und</strong> Weise hat der erste Justizminister des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Herr Dr. h.c.<br />
Walter Remmers, diesen Prozess gefördert <strong>und</strong> unterstützt. B<strong>und</strong>esweit wegweisend war die Entscheidung<br />
in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zum Aufbau eines einheitlichen Sozialen Dienstes der Justiz, der sich als ein<br />
Netzwerk von staatlichen <strong>und</strong> freien Hilfeanbietern im gesamten Land etablieren <strong>und</strong> präsentieren<br />
sollte. Gleichzeitig wurde damals <strong>für</strong> den Bereich der Justiz eine wesentliche Frage des Umbruchs<br />
beantwortet: „Wie werden zukünftig Menschen in diesem Land miteinander leben, wie werden sie<br />
miteinander umgehen <strong>und</strong> welche Basis der gegenseitigen Akzeptanz wird man finden?“<br />
Heute steht die freie Straffälligenhilfe in ihrem Selbstverständnis von Sozialarbeit <strong>für</strong> eine Beziehungs-<br />
<strong>und</strong> Lebenshilfe <strong>für</strong> die Betroffenen <strong>und</strong> deren Familienangehörige. Sie berücksichtigt einerseits<br />
die Lebenssituation <strong>und</strong> die Lebenslagen in all ihren Dimensionen <strong>und</strong> andererseits eine ganzheitliche<br />
<strong>und</strong> systemische Problemsicht. Das schließt das frühzeitige Erkennen von strafrechtlichen Gefährdungen<br />
junger Menschen <strong>und</strong> angemessene Reaktionen darauf ein. Dabei steht nicht der Verfahrensablauf<br />
im Zentrum der sozialarbeiterischen Bemühungen, sondern der einzelne Mensch. Diesem,<br />
<strong>und</strong> niemand anderem, sollte die Sozialarbeit eines freien Trägers verpflichtet sein.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 3<br />
Gegenwärtig sind landesweit 15 Vereine der freien Straffälligenhilfe mit einer großen Vielfalt an Hilfeprojekten<br />
<strong>für</strong> Gefährdete, Gefangene, Haftentlassene <strong>und</strong> deren Familienangehörige tätig.<br />
Der von uns erarbeitete „Sozialatlas Straffälligenhilfe <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ soll den betroffenen Personen<br />
<strong>und</strong> denen, die mit ihnen arbeiten, eine Unterstützung <strong>und</strong> Hilfe bei der Suche nach geeigneten Hilfeeinrichtungen<br />
sein <strong>und</strong> ein Nachschlagewerk über die inhaltliche Ausrichtung der Projekte.<br />
Die Stärke eines Strafvollzuges zeigt sich nicht an der Dicke der Mauern <strong>und</strong> nicht in den Kosten, die<br />
<strong>für</strong> die Sicherung aufgewendet werden. Die Stärke eines Strafvollzuges zeigt sich im Umgang mit<br />
einzelnen Strafgefangenen, in der Zuwendung, ihrer Ausbildung <strong>und</strong> in der Motivation, die einer betreuenden<br />
Behandlung entspricht, in einem starken Netzwerk, das Transparenz <strong>für</strong> die Gesellschaft<br />
sichert <strong>und</strong> fordert. Die Tagesarbeit in unseren Vereinen ist die Arbeit mit Menschen, die gegen Normen<br />
unseres menschlichen Zusammenlebens verstoßen haben, die aber gewillt sind, zu einem Leben<br />
in solidarischer Gemeinschaft zurückzufinden, dies aber aus eigener Kraft nicht schaffen.<br />
In diesem Sinne wollen wir allen Inhaftierten die Möglichkeit einer zweiten Chance bieten, an sich zu<br />
arbeiten, sich zu ändern <strong>und</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihr Tun zu übernehmen, um ein akzeptiertes Mitglied<br />
unserer Gemeinschaft zu werden<br />
Da<strong>für</strong> treten wir als <strong>Landesverband</strong> mit all unseren Mitgliedern ein. Mit diesem neuen Selbstverständnis<br />
hatten wir uns im Jahr 1990 gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> zusammengeschlossen, mit dem Ziel, mit unserem Wirken<br />
diese Welt ein ganz klein wenig besser zu machen.<br />
Rainer Robra<br />
Vorsitzender des <strong>Landesverband</strong>es
Für<br />
In eigener Sache<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 4<br />
Mark, Maik, Christian, Markus, Andreas, Matthias <strong>und</strong> die vielen anderen Inhaftierten,<br />
die wir kennen lernen durften <strong>und</strong> die uns über die lange Zeit der Zusammenarbeit angeregt<br />
haben, diesen Sozialatlas zu erarbeiten.<br />
Mit Ihrer Inhaftierung beginnt ein schwieriger Abschnitt <strong>für</strong> Sie, aber auch <strong>für</strong> Ihre Angehörigen.<br />
Sie müssen sich ungewohnten, völlig neuen Situationen stellen. Vieles wirkt <strong>und</strong>urchschaubar, vielleicht<br />
fremdartig, erdrückend oder sogar beängstigend.<br />
Trotzdem sollten Sie von Anfang an versuchen, die Dauer Ihrer Inhaftierung sinnvoll zu nutzen.<br />
Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine Reihe von Informationen:<br />
• Tipps, Hinweise <strong>und</strong> Hilfen <strong>für</strong> den Zeitraum der Inhaftierung, aber auch <strong>für</strong> die Entlassungsvorbereitung<br />
<strong>und</strong> die Zeit nach der Haft.<br />
• Einen Überblick über Projekte <strong>und</strong> Einrichtungen, in denen Sie spezifische Hilfe erhalten können.<br />
• Sie können erfahren, an welchem Ort oder in welcher Region Sie einen Ansprechpartner <strong>für</strong><br />
Ihr Problem finden.<br />
Die Mitglieder aller Vereine der freien Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> können Sie unterstützen, in<br />
ein straffreies Leben zurückzufinden.<br />
Es wieder eigenständig <strong>und</strong> selbstbestimmt führen zu können, liegt in Ihrer Hand!<br />
Entsprechende Adressen von AnsprechpartnerInnen finden Sie am Ende dieser Broschüre.<br />
Wenn sich Ihnen beim Lesen noch weitere Fragen stellen, geben Ihnen die zuständigen JustizvollzugsbeamtInnen,<br />
aber auch die MitarbeiterInnen der Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> sicher gern<br />
Auskunft.<br />
Die Projektleiterin, MitarbeiterInnen <strong>und</strong> StudentInnen der Geschäftsstelle<br />
des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>–<strong>Anhalt</strong> e.V.
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 5<br />
Die Themenschwerpunkte von 01 bis 26 sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ....................................................................................................................................... 8<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.................................. 9<br />
Der <strong>Landesverband</strong> in Magdeburg ..................................................................................................... 10<br />
Übersicht der Ortsvereine des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen-<strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. ........................................................................................................................ 14<br />
01 Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit ....... 30<br />
02 Anti-Gewalt-Training .................................................................................................................... 32<br />
03 Betreuungsweisungen ..................................................................................................................... 34<br />
04 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit .............................................................................................................. 36<br />
04.1 Arbeitslosengeld ...................................................................................................................... 36<br />
04.2 Arbeitslosengeld II .................................................................................................................. 39<br />
04.3 Sozialhilfe ................................................................................................................................ 46<br />
04.4 Beruflicher Wiedereinstieg ...................................................................................................... 48<br />
05 Bürgerbüro .................................................................................................................................... 51<br />
06 Gerichte ........................................................................................................................................... 52<br />
06.1 Oberlandesgericht .................................................................................................................... 52<br />
06.2 Landgerichte ............................................................................................................................ 52<br />
06.3 Amtsgerichte ........................................................................................................................... 53<br />
07 Jugendamt ....................................................................................................................................... 55<br />
08 Justizvollzugsanstalten ................................................................................................................... 58<br />
08.1 Standorte .................................................................................................................................. 58<br />
08.2 Übersicht über die Haftplätze <strong>und</strong> Belegungen der Justizvollzugsanstalten in<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ........................................................................................................................ 59<br />
08.3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) ............................................................................................... 60<br />
08.4 Besuch ..................................................................................................................................... 61<br />
08.5 Jugendanstalt (JA) Raßnitz ...................................................................................................... 64<br />
08.6 Jugendarrestanstalt (JAA) Halle .............................................................................................. 66<br />
09 Kindergeld ....................................................................................................................................... 67<br />
10 Krankenkasse ................................................................................................................................. 68<br />
11 Maßregelvollzugsanstalten ............................................................................................................ 69<br />
12 Selbsthilfegruppen .......................................................................................................................... 70
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 6<br />
13 Schuldenberatung ........................................................................................................................... 71<br />
13.1 Schulden – Was tun? ............................................................................................................... 71<br />
13.2 Hilfe bei Überschuldung .......................................................................................................... 74<br />
14 Sozialamt ......................................................................................................................................... 77<br />
15 Soziale Gruppenarbeit/ Sozialer Trainingskurs .......................................................................... 79<br />
16 Sozialer Dienst der Justiz ............................................................................................................... 82<br />
16.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/ Landesrechtliche Regelungen ........................................................... 82<br />
16.2 Ziele ......................................................................................................................................... 82<br />
16.3 Tätigkeitsfelder ........................................................................................................................ 83<br />
17 Sozialkaufhaus ................................................................................................................................ 86<br />
18 Sozialpädagogische Familienhilfe ................................................................................................. 88<br />
19 Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ....................................................................................................... 90<br />
20 Staatsanwaltschaft/ Generalstaatsanwaltschaft........................................................................... 92<br />
21 Suchtberatung ................................................................................................................................ 93<br />
22 Während der Haft .......................................................................................................................... 95<br />
22.1 Zahlungen der Justizvollzugsanstalt ........................................................................................ 95<br />
22.2 Leistungen nach SGB II (Hartz IV) ......................................................................................... 96<br />
22.3 Sozialversicherungen der Inhaftierten ..................................................................................... 98<br />
22.4 Altersvorsorge <strong>und</strong> Rente <strong>für</strong> Inhaftierte ................................................................................ 98<br />
23 Wichtige Papiere ........................................................................................................................... 102<br />
23.1 Arbeitsbescheinigung ............................................................................................................ 102<br />
23.2 Führerschein .......................................................................................................................... 102<br />
23.3 Geburtsurk<strong>und</strong>e ..................................................................................................................... 102<br />
23.4 Krankenversicherung ............................................................................................................. 103<br />
23.5 Lohnsteuerkarte ..................................................................................................................... 103<br />
23.6 Personalausweis ..................................................................................................................... 103<br />
23.7 Sozialversicherungsausweis .................................................................................................. 104<br />
23.8 Wohnberechtigungsschein ..................................................................................................... 104<br />
23.9 Zeugnisse ............................................................................................................................... 105<br />
24 Wohnen ......................................................................................................................................... 106<br />
24.1 Betreutes Wohnen/ Übergangswohnen ................................................................................. 106<br />
24.2 Wohngeld .............................................................................................................................. 106<br />
25 ZEBRA- Zentrum <strong>für</strong> Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung <strong>und</strong> Anlaufstelle zur<br />
Vermittlung gemeinnütziger Arbeit .......................................................................................... 109<br />
26 Zu Haftbeginn ............................................................................................................................... 112
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 7<br />
27 Adressen ........................................................................................................................ 117<br />
27.1 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit ...................................................................................................... 117<br />
27.2 Agenturen <strong>für</strong> Arbeit ............................................................................................................. 117<br />
27.3 Bürgerbüros ........................................................................................................................... 124<br />
27.4 Gerichte ................................................................................................................................. 131<br />
27.5 Jugendämter ........................................................................................................................... 136<br />
27.6 Jugendanstalt Raßnitz ............................................................................................................ 138<br />
27.7 Jugendarrestanstalt Halle ....................................................................................................... 138<br />
27.8 Justizvollzugsanstalten .......................................................................................................... 139<br />
27.9 Maßregelvollzugsanstalten .................................................................................................... 144<br />
27.10 Sozialämter ............................................................................................................................ 144<br />
27.11 Soziale Dienste der Justiz ...................................................................................................... 145<br />
27.12 Staatsanwaltschaften .............................................................................................................. 146<br />
Impressum .......................................................................................................................... 147
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 8<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist eines von insgesamt 16 B<strong>und</strong>esländern in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Es<br />
grenzt an die vier Nachbarländer Brandenburg, <strong>Sachsen</strong>, Thüringen <strong>und</strong> Niedersachsen. Auf die Fläche<br />
bezogen ist es das achtgrößte <strong>und</strong> an der Größe der Bevölkerung gemessen das zehntgrößte Land<br />
in Deutschland. Das Gebiet von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> umfasst eine Gesamtfläche von 20.445 Quadratkilometern<br />
(5,7 Prozent der Fläche Deutschlands), in dem r<strong>und</strong> 2,52 Millionen EinwohnerInnen<br />
(3,5 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung) leben.<br />
Landeshauptstadt ist die traditionsreiche Stadt Magdeburg. Sie ist nach Halle/Saale (etwa 234.802<br />
EinwohnerInnen) mit 229.725 EinwohnerInnen die zweitgrößte Stadt im Land (Stand: 30. Juni 2007).<br />
Landkreise<br />
<strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld (ABI)<br />
Burgenlandkreis (BLK)<br />
Börde (BK)<br />
Harz (HZ)<br />
Jerichower Land (JL)<br />
Mansfeld-Südharz (MSH)<br />
Saalekreis (SK)<br />
Salzlandkreis (SLK)<br />
Altmarkkreis Salzwedel (SAW)<br />
Stendal (SDL)<br />
Wittenberg (WB)<br />
Kreisfreie Städte<br />
Dessau-Roßlau (DE)<br />
Halle (Saale) (HAL)<br />
Magdeburg (MD)<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=6909
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 9<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong><br />
Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Gründerinnen <strong>und</strong> Gründer des <strong>Landesverband</strong>es hatten sich als ein erstes Ziel zur Aufgabe gemacht,<br />
eine Struktur der freiwilligen Straffälligenhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu schaffen. Sie sollte die<br />
individuelle Begleitung von Inhaftierten, Haftentlassenen <strong>und</strong> deren Familienangehörigen sowie den<br />
fachlichen Aufbau, die Qualifizierung <strong>und</strong> die Vernetzung von Betreuungsangeboten ermöglichen.<br />
Der <strong>Landesverband</strong> besteht nunmehr seit 20 Jahren.<br />
Mit seinen Beratungsstellen ist er ein fachpolitisches Forum <strong>für</strong> Mitarbeitende der freiwilligen Straffälligenhilfe<br />
in allen Projektbereichen. Er wurde Fachverband <strong>für</strong> 15 Vereine der freien Straffälligen-,<br />
Gefährdeten-, Jugend-, <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>, die zu seiner Mitgliedsstruktur gehören.<br />
Die Resozialisierung <strong>und</strong> die Integration Straffälliger mit dem Ziel, sie <strong>für</strong> ein zukünftiges straffreies<br />
Leben zu befähigen, sind gemeinsame Aufgabe staatlicher <strong>und</strong> nichtstaatlicher Institutionen. Hier erfolgt<br />
eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen <strong>und</strong> freien Trägern. Diese inhaltlich <strong>und</strong> organisatorisch<br />
vernetzte Struktur im Bereich der freien Straffälligenhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist in dieser<br />
Form in der B<strong>und</strong>esrepublik einmalig. Für Vereine <strong>und</strong> Projekte der freiwilligen Straffälligenhilfe hat<br />
der <strong>Landesverband</strong> Qualitätsstandards entwickelt. Weiterhin initiiert <strong>und</strong> unterstützt er die Entstehung<br />
neuer Vereine, die Entwicklung neuer Projekte, bietet eine breite Plattform der Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>und</strong> sichert die Qualifizierung der in der Straffälligenhilfe mitwirkenden Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen.<br />
Neben der Arbeit <strong>für</strong> die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der Vereine hat der <strong>Landesverband</strong> in seiner<br />
bisherigen Arbeit auch immer eigene kriminalpräventive, sozialpädagogische Angebote zum<br />
Schutz vor Ausgrenzung <strong>und</strong> sozialer Benachteiligung entwickelt.
Der <strong>Landesverband</strong> in Magdeburg<br />
Geschäftsadresse<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Keplerstr.9/ 9a<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 541 45 88<br />
Fax. 0391/ 569 36 46<br />
Homepage: www.LVSBSA.de<br />
E-Mail: LVSBSA@t-online.de<br />
Standort<br />
Ein- <strong>und</strong> Ansichten<br />
Treppenaufgang in der Keplerpassage<br />
Beratungsecke<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Ansicht<br />
Breiter Weg/ Keplerstraße<br />
Kontaktstelle Freie Straffälligenhilfe<br />
Ansprechpartnerin Frau Schnabel<br />
Tagungs- <strong>und</strong> Meeting-Raum<br />
Seite | 10
Der Vorstand<br />
Die Revisionskommission<br />
Bankverbindungen<br />
Spenden <strong>und</strong> Geldauflagen<br />
HYPO Vereinsbank Halle<br />
BLZ 800 200 86<br />
Konto 422 833 2<br />
Rainer Robra<br />
Staats- <strong>und</strong> Europaminister<br />
des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Rudolf Jaspers<br />
Leitender Oberstaatsanwalt bei<br />
der Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />
a.D.<br />
Irmgard Hohenstein<br />
Sozialarbeiterin im Sozialen<br />
Dienst der Justiz Stendal<br />
Anja Naumann<br />
Geschäftsführerin der SPD-<br />
Stadtratsfraktion<br />
Tobias Müller<br />
Dipl. Sozialpädagoge<br />
Sozialer Dienst der Justiz Magdeburg<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Geschäftskonto<br />
Volksbank Magdeburg eG<br />
BLZ 810 932 74<br />
Konto 137 594 6<br />
Seite | 11<br />
Corinna Reinecke<br />
Mitglied des Landtags von<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Liane Bauer<br />
Dipl. Sozialpädagogin<br />
Rüdiger Richter<br />
Vollzugsleiter<br />
Roswitha Behrendt<br />
Sachbearbeiterin
Projekte<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 12<br />
Der <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. stützt sich in seiner<br />
Arbeit auf 3 Gr<strong>und</strong>säulen:<br />
Kriminalprävention<br />
� “Projektentwicklung, -begleitung <strong>und</strong> -beratung im Bereich Vermeidung von Jugendkriminalität<br />
<strong>und</strong> Kriminalprävention“, insbesondere über das Projekt “Schulmediation”<br />
� Arbeit an Strategien <strong>für</strong> Projekte mit Toleranz <strong>und</strong> Gewaltverzicht<br />
� Krisenintervention bei Gefährdeten, Inhaftierten, Angehörigen <strong>und</strong> Opfern von Straftaten<br />
� Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung auf dem Gebiet der Kriminalprävention<br />
Resozialisierung <strong>und</strong> Integration<br />
� Vorbereitende Hilfe über Beratung von Inhaftierten <strong>und</strong> ihren Angehörigen zur Stabilisierung ihrer<br />
Lebenssituation nach der Inhaftierung<br />
� Information, Beratung <strong>und</strong> Hilfe bei Rückfallgefährdung<br />
� Vermittlung <strong>und</strong> Unterbreitung von Angeboten zu spezifischen Hilfen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gegenüber<br />
betroffenen Personen oder Behörden anderer B<strong>und</strong>esländer<br />
� Vermittlung bei Anfragen zu Hilfen, an da<strong>für</strong> zuständige Stellen innerhalb <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
� Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung <strong>für</strong> MitarbeiterInnen im Bereich der Strafrechtspflege<br />
� Inhaltliche <strong>und</strong> organisatorische Gestaltung von Erfahrungsaustauschen <strong>für</strong> MitarbeiterInnen im<br />
Bereich der Strafrechtspflege<br />
� Entwicklung, fachliche Begleitung <strong>und</strong> Unterstützung sowie Koordinierung bei der Umsetzung<br />
qualitativ neuer oder methodisch weiterentwickelter Hilfsangebote im Bereich der Strafrechtspflege<br />
� Öffentlichkeitsarbeit<br />
� Ehrenamtliche Arbeit zur direkten Durchführung von Freizeitangeboten <strong>für</strong> Inhaftierte, z.B. Chor<br />
<strong>und</strong> Malkreisarbeit<br />
� Jährlicher landesweiter Aufruf zur Beteiligung am Malwettbewerb in allen JVAen<br />
Außergerichtliche Schlichtungsangebote<br />
� Täter-Opfer-Ausgleich<br />
� Mediationsprojekte im Bereich Familie <strong>und</strong> Schule
Ansprechpartnerinnen<br />
Frau Delia Göttke<br />
Geschäftsführerin<br />
Landesprojektleiterin Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Projektleiterin Kriminalprävention<br />
Frau Melanie Kaulisch<br />
Assistentin der Geschäftsleitung<br />
Frau Nicole Schnabel<br />
Leiterin Kontaktstelle Freie Straffälligenhilfe<br />
Frau Katja Wegner<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiterin<br />
Freie Straffälligenhilfe<br />
Frau Diana Merker<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiterin<br />
im Landesprojekt Täter-Opfer-Ausgleich <strong>und</strong><br />
Projekt Schulmediation<br />
Frau Christina Schäfer<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiterin<br />
Kontaktstelle Freie Straffälligenhilfe<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 13
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 14<br />
Übersicht der Ortsvereine des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong><br />
Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.
Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe<br />
<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Friedrich-Naumann-Str. 12<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />
gefaehrdetenhilfe-de@gmx.de<br />
Jugendförderungszentrum Gardelegen<br />
e.V.<br />
Tannenweg 17<br />
39638 Gardelegen<br />
Tel. 03907/ 8 01 80<br />
kontakt@jfz-ga.de<br />
Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong><br />
<strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
Bahnhofstraße 7<br />
38820 Halberstadt<br />
Tel. 03941/ 60 05 97<br />
verein.hoffnung.hbs@freenet.de<br />
ASB RV Halle/ Saalkreis e.V.<br />
Hordorfer Straße 5<br />
06112 Halle<br />
Tel. 0345/ 2 92 99 30 /31 /40<br />
straffaelligenhilfe@asb-halle-saalkreis.de<br />
Internationaler B<strong>und</strong> e.V.<br />
F.-Nietzsche-Str.1<br />
06618 Naumburg<br />
Tel. 03445/ 2 30 40<br />
bz-naumburg@internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />
Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />
Moritzzwinger 11<br />
06108 Halle<br />
Tel. 0345/ 4 78 86 62<br />
fshev@gmx.de<br />
Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong><br />
<strong>Bewährungshilfe</strong> e.V.<br />
Leipziger Straße 65<br />
39112 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 6 22 91 81<br />
vsb-md@web.de<br />
Horizont ohne Gitter e.V. Halle<br />
Mittelstr.14<br />
06114 Halle<br />
Tel. 0345/ 5 23 37 86<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
„Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
Am Malzmühlenfeld 43<br />
39218 Schönebeck<br />
Tel. 03928/ 42 14 985/ 990<br />
www.rueckenwind-schoenebeck.de<br />
JUKON e.V.<br />
Bernburger Straße 27<br />
39418 Staßfurt<br />
Tel. 03925/ 81 31 18<br />
Tel. 0163/ 3 05 06 22<br />
jukon.stassfurt@googlemail.com<br />
Seite | 15<br />
Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />
Altes Dorf 22<br />
39576 Stendal<br />
Tel. 03931/ 70 76 28<br />
straffaelligenbetreuung@gmx.de<br />
Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />
Karl-Marx-Straße 6<br />
06502 Thale<br />
Tel. 03947/ 77 92 19 /29<br />
sozialzentrum-bode.de@freenet.de<br />
Europa Aktionsforum e.V.<br />
Am Schiffbleek 4<br />
06484 Quedlinburg<br />
Tel. 03946/ 9 01 96 00<br />
eu_aktionsforum_ev@gmx.de<br />
Reso-Witt. e.V.<br />
Große Bruchstraße 17<br />
06886 Wittenberg<br />
Tel. 03491/ 40 08 06<br />
resowitt@Wittenberg.de<br />
Frauen-<strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />
Judenstraße 1-2<br />
06712 Zeitz<br />
Tel. 03441/ 28 02 88<br />
krauslein@gmx.de
Region Dessau-Roßlau <strong>und</strong> <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />
Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Anschrift: Friedrich-Naumann-Str. 12<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Herr Rolf Bumann<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Frau Schneider<br />
Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />
Frau Penke<br />
Frau Brachwitz<br />
Projekt „ZEBRA“<br />
Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />
Tel. 0340/ 8 50 54 54<br />
Fax. 0340/ 2 16 78 72<br />
Homepage: ------<br />
E-Mail: gefaehrdetenhilfe-de@gmx.de<br />
Frau Müller<br />
Herr Minach<br />
Projekt „Soziale Beratung <strong>für</strong> Straffällige <strong>und</strong><br />
Gefährdete“ im LK <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld/ Bereich<br />
Köthen<br />
Tel. 03496/ 21 64 00<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Herr Grabner<br />
Soziale Schuldnerberatung<br />
Tel. 0340/ 8 50 54 5<br />
Herr Denckewitz<br />
Frau Brose<br />
Sozialer Trainingskurs<br />
Bereich Bitterfeld/ Wolfen<br />
Tel. 03494/ 3 53 56<br />
Bereich Köthen<br />
Tel. 03496/ 21 64 00<br />
Seite | 16<br />
Frau Rach<br />
Projekt „Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung <strong>für</strong> Straffällige<br />
<strong>und</strong> Gefährdete“ im LK <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld/ Bereich<br />
Bitterfeld-Wolfen<br />
Tel. 03494/ 3 53 56<br />
Der Verein “Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 01.10.1990,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />
� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.” sind:<br />
� Soziale Schuldnerberatung in Dessau-Roßlau<br />
� Täter-Opfer-Ausgleich in Dessau - Roßlau <strong>und</strong> Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />
� Projekt „ZEBRA“ in Dessau-Roßlau<br />
� Sozialer Trainingskurs in Bitterfeld/Wolfen<br />
� Soziale Beratung <strong>für</strong> Straffällige <strong>und</strong> Gefährdete in Köthen<br />
� Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung in Bitterfeld-Wolfen <strong>und</strong> Köthen
Region Altmark<br />
Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />
Anschrift: Tannenweg 17<br />
39638 Gardelegen<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Herr Ralf Böse<br />
Geschäftsführender Vorstand<br />
Tel. 03907/ 80 18-0<br />
Fax. 03907/ 80 18-28<br />
Homepage: www.jfz-ga.de<br />
E-Mail: kontakt@jfz-ga.de<br />
Frau Schmidt<br />
Projektleiterin: „ZEBRA“<br />
Projektleiterin: „Gegen Rechts <strong>und</strong> Gewalt“<br />
Tel. 03907/ 80 18-24<br />
E-Mail: schmidt@jfz-ga.de<br />
Frau Fraaß<br />
Projektleiterin: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Tel. 03907/ 80 18-42<br />
E-Mail: fraass@jfz-ga.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Frau Schmidt<br />
Offenes Jugendwohnen<br />
Tel. 03907/ 80 18 18<br />
Seite | 17<br />
Der Verein “Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 05.02.1992,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />
� Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Tätigkeitsfelder des Vereins “Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.” sind<br />
� Erstausbildung<br />
� Erwachsenenqualifizierung (Fortbildung, Umschulung)<br />
� Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe SGB VIII<br />
� offenes Jugendwohnen<br />
� offene Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
� Schulsozialarbeit<br />
� Projekt „ZEBRA”<br />
� Projekt „Gegen Rechts <strong>und</strong> Gewalt“<br />
� Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“
Region Halberstadt<br />
Verein “Hoffnung” <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
Anschrift: Bahnhofstr.7<br />
38820 Halberstadt<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Tel. 03941/ 60 05 97<br />
Fax. 03941/ 60 05 97<br />
Homepage: -----<br />
E-Mail: verein.hoffnung.hbs@freenet.de<br />
Frau Manuela Schalm<br />
Mediatorin in Strafsachen<br />
Projektleiterin: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Frau Angelika Stöcklein<br />
Sozialbetreuerin <strong>für</strong> Jugendsozialarbeit<br />
Projekt “ZEBRA”<br />
Seite | 18<br />
Der Verein “Hoffnung” <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V. ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 25.06.1991,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe seit 10.03.1993,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Hoffnung” Halberstadt e.V. sind:<br />
� Täter-Opfer-Ausgleich nach StGB <strong>für</strong> den Landkreis Harz<br />
� Täter-Opfer-Ausgleich nach JGG <strong>für</strong> Amtsgericht Halberstadt<br />
� Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit im Jugendbereich<br />
� Durchführung von sozialpädagogischen Trainingskursen<br />
� Betreuungsweisungen im Jugendbereich<br />
� Zentrale Beratungsstelle <strong>für</strong> Haftentlassene <strong>und</strong> Angehörige<br />
� Haftentlassungsvorbereitungen<br />
� Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen
Region Halle<br />
ASB RV Halle/ Saalkreis e.V.<br />
Anschrift: Geschäftsstelle<br />
Hordorfer Str. 05<br />
06112 Halle/ Saale<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Herr Scharf<br />
Geschäftsführer<br />
Tel. 0345/ 2 92 99 11<br />
Tel. 0345/ 29 29 90<br />
Fax. 0345/ 2 92 99 40<br />
Homepage: www.asb-halle-saalkreis.de<br />
E-Mail: info@asb-halle-saalkreis.de<br />
Frau Garcia-Greno<br />
Frau Genetzke<br />
Projekt: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Tel. 0345/ 2 92 99 28<br />
E-Mail: taeteropferausgleich@asb-halle-saalkreis.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 19<br />
Frau Genetzke<br />
Herr Ernst<br />
Herr Voß<br />
Projekt: „ZEBRA“<br />
Tel. 0345/ 2 92 99 30<br />
Tel. 0345/ 2 92 99 31<br />
E-Mail: straffaelligenhilfe@asb-halle-saalkreis.de<br />
Der Verein “ASB RV Halle/Saalkreis e.V.” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 05.03.1990,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />
� Mitglied im PARITÄTISCHEN <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “ASB RV Halle/Saalkreis e.V.” sind:<br />
� Rettungsdienst<br />
� Krankentransport<br />
� Fahrdienst<br />
� Krankenfahrten<br />
� Sozialstation „Humanität“, Sozialstation in Landsberg<br />
� Betreutes Wohnen<br />
� Ambulant Betreutes Wohnen, gem. §67 SGB XII<br />
� Altenpflegeheim<br />
� Kindertagesstätte<br />
� Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
� Projekt “TOA”<br />
� Projekt “ZEBRA”<br />
� Katastrophenschutz<br />
� Krisenintervention
FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />
Anschrift: Moritzzwinger 11<br />
06108 Halle<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Frau Hasse<br />
Leiterin der Geschäftsstelle<br />
Projekt “ZEBRA“<br />
Tel. 0345/ 4 78 86 62<br />
Fax. 0345/ 47 81 644<br />
Homepage: ---------<br />
E-Mail: FSH<strong>eV</strong>@gmx.de<br />
Herr Landgraf<br />
Projekt “Wohnen auf Probe <strong>für</strong> Haftentlassene”<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 20<br />
Frau Schreiber<br />
Projekt „Freizeitgestaltung <strong>für</strong> Haftentlassene<br />
<strong>und</strong> Haftgefährdete ohne soziale Bindung mit<br />
Suchtproblemen <strong>und</strong> Schulden”<br />
Der Verein „FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.“ ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 15.01.2004,<br />
� anerkannter freier Träger der Betreuung <strong>und</strong> Beratung <strong>für</strong> Haftentlassene, Haftgefährdete <strong>und</strong><br />
deren Angehörigen<br />
� Mitglied der Landesarbeitsgruppe „ZEBRA“ <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “FSH e.V.” sind:<br />
� Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebote orientiert am Bedarf der Klienten<br />
� Projekt “ZEBRA”<br />
� Projekt “Wohnen auf Probe <strong>für</strong> Haftentlassene”<br />
� Projekt „Unterstützung von Straffälligen bei der Bewältigung besonders komplizierter Lebenslagen”<br />
� Projekt „Freizeitgestaltung <strong>für</strong> Haftentlassene <strong>und</strong> Haftgefährdete ohne soziale Bindung mit<br />
Suchtproblemen <strong>und</strong> Schulden”
Region Magdeburg<br />
Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V.<br />
Anschrift: Leipziger Straße 65<br />
39112 Magdeburg<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Frau Grit Gurol<br />
Geschäftsführerin,<br />
Projektleiterin „ZEBRA“<br />
Tel. 0391/ 6 22 91 81<br />
Homepage: --------<br />
E-Mail: VSB-MD@WEB.DE<br />
Frau Evelyn Wittig<br />
Projektleiterin „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Herr Robert Weber<br />
Projektleiter „Perspektive“<br />
Herr Stefan Voge<br />
Projekt „Kochen“<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Frau Christina Staniok<br />
Projekt „Mittelpunkt“<br />
Frau Viola Stamfuß<br />
Projekt „Öffentlichkeitsarbeit“<br />
Seite | 21<br />
Der Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 24.09.1990,<br />
� anerkannter freier Träger der Straffälligenhilfe,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>–<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des VSB e.V. sind:<br />
� Projekt „ZEBRA”<br />
� Projekt „Perspektive”<br />
� Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)“<br />
� Projekt „Kochen”<br />
� Projekt „Mittelpunkt”<br />
� Projekt „Informationen zum TOA“
Region Schönebeck / Salzlandkreis<br />
„Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
Anschrift: Familienzentrum „Malzmühle“<br />
Am Malzmühlenfeld 43<br />
39218 Schönebeck<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Tel. 03928/ 4 21 49 80<br />
Fax. 03928/ 40 00 97<br />
Homepage: www.rueckenwind-schoenebeck.de<br />
E-Mail: info@rueckenwind-schoenebeck.de<br />
Herr Dr. Steffen Uhlig<br />
Geschäftsführer<br />
Tel. 03928/ 4 21 49 83<br />
E-Mail: steffen.uhlig@rueckenwind-schoenebeck.de<br />
Frau Liane Bauer<br />
Projektleiterin: Straffälligenhilfe<br />
Projektleiterin: Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Tel. 03928/ 4 21 49 85<br />
E-Mail: liane.bauer@rueckenwind-schoenebeck.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 22<br />
Herr Andy Hilger<br />
Allgemeine Gefährdeten- u. Straffälligenhilfe<br />
Betreuungsweisungen<br />
Soziale Trainingskurse<br />
Tel. 03928/ 4 21 49 88<br />
E-Mail: andy.hilger@rueckenwind-schoenebeck.de<br />
Der Verein “Rückenwind e.V.” Schönebeck ist<br />
� ein eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 15.10.1992,<br />
� ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, seit 1994,<br />
� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft TOA,<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Mediation e.V., Präventionsarbeitskreis SLK,<br />
Netzwerk gegen rechte Gewalt, Netzwerk Schulsozialarbeit des SLK,<br />
Kreis– Kinder– <strong>und</strong> Jugendring des SLK<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Rückenwind e.V.” Schönebeck sind:<br />
� Allgemeine Gefährdeten- u. Straffälligenhilfe<br />
� Betreuungsweisungen<br />
� Durchführung Sozialer Trainingskurse<br />
� Ableistung gemeinnütziger Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />
� Täter-Opfer-Ausgleich<br />
� Sozialpädagogisch begleitete Familienhilfe<br />
� Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit<br />
� Projekt „2. Chance“/ „Navigator“<br />
� Betreutes Wohnen <strong>für</strong> Jugendliche zwischen 16 <strong>und</strong> 21 Jahren<br />
� Arbeit mit Schulverweigerern (Zentrum alternativen Lernens)<br />
� Schulmediation<br />
� Präventionsprojekte gegen rechte Gewalt, Netzwerk zur Gewaltprävention
Region Staßfurt<br />
JUKON e.V.<br />
Anschrift: Bernburger Straße 27<br />
39418 Staßfurt<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Tel. 03925/ 81 31 18<br />
0163/ 30 506 22<br />
Fax. 03925/ 27 68 52<br />
Homepage: -----<br />
E-Mail: jukon.stassfurt@googlemail.com<br />
Frau Kerstin Liebig<br />
Vorstandsvorsitzende<br />
Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Tel. 03925/ 81 31 18<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 23<br />
Der Verein “JUKON e.V.” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 19.11.1991,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe seit 1994,<br />
� Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV),<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “JUKON e.V.” sind:<br />
� Träger einer Kontakt-<strong>und</strong> Beratungsstelle<br />
� Einstufung als Jugendzentrum im Salzlandkreis<br />
� Fachstelle <strong>für</strong> Täter-Opfer-Ausgleich <strong>und</strong> Mediation <strong>für</strong> Jugendliche <strong>und</strong> Erwachsene im Salzlandkreis<br />
� Systemische Familienberatung <strong>und</strong> Therapie<br />
� Elternkurse
Region Landkreis Stendal<br />
Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Stendal e.V.<br />
Anschrift: Altes Dorf 22<br />
39576 Stendal<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Herr Hein<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Tel. 03931/ 5 89 84 23<br />
Fax. 03931/ 5 89 84 23<br />
Homepage: -------<br />
E-Mail: straffaelligenbetreuung@gmx.de<br />
Frau Hartel<br />
Projekt „Ländliche Streetwork Sport statt Straße“<br />
Tel. 0173/ 89 83 802<br />
Herr Bölcke<br />
Projekt „ZEBRA“<br />
Tel. 03931/ 5 89 84 23<br />
0160/ 91 47 58 25<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Frau Rudolph<br />
Projekt „ZEBRA“<br />
Tel. 03931/ 5 89 84 23<br />
0160/ 41 54 673<br />
Seite | 24<br />
Frau Elling<br />
Projekt „Anti-Aggressions-Training“<br />
Projekt „Ländliche Streetwork Sport statt Straße“<br />
Tel. 0160/ 91 89 37 07<br />
Der Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V. ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet im März 1991,<br />
� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins sind:<br />
� Mobile Jugendarbeit<br />
� Anti-Aggression-Training <strong>für</strong> Jugendliche<br />
� Projekt „ZEBRA“
Region Landkreis Harz (JGH Quedlinburg/Wernigerode)<br />
Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />
Anschrift: Karl-Marx-Str.3<br />
06502 Thale<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Frau Braune<br />
Geschäftsführerin<br />
Tel. 03947/ 7 79 12<br />
Tel. 03947/ 7 79 20<br />
Fax. 03947/ 77 92 29<br />
Homepage: www.sozialzentrum-bode.de<br />
E-Mail: sozialzentrumbode@freenet.de<br />
Frau Herrmann<br />
Projektleiterin „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Wernigerode<br />
Soziale Trainingskurse<br />
Tel. 03947/ 7 79 20<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Frau Hubert<br />
Projektleiterin „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Quedlinburg<br />
Tel. 03947/ 7 79 20<br />
Seite | 25<br />
Der Verein “Sozialzentrum Bode e.V.” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 27. 03. 1991,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, § 75 KJHG,<br />
� Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Mitglied im Netzwerk „Life is my future“ im<br />
Landkreis Harz, Mitglied im Netzwerk „La energia“– Gewaltprävention Thale, Mitglied im<br />
Netzwerk Schulsozialarbeit des Landkreises Harz, Mitglied im Kreiskinder- <strong>und</strong> Jugendring<br />
des Landkreises Harz<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Sozialzentrum Bode e.V.” sind:<br />
� Täter-Opfer-Ausgleich Landkreis Harz (Wernigerode/ Quedlinburg)<br />
� Soziale Trainingskurse<br />
� Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Erziehungsbeistand)<br />
� Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit<br />
� Schulsozialarbeit an Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>arschule Thale<br />
� Resozialisierungsprojekt <strong>und</strong> Beratung zur Eingliederung ins Berufsleben<br />
� Gewaltpräventionsprojekt an Schulen<br />
� Projekt zur Ges<strong>und</strong>heitsprävention „Fit ins Leben“<br />
� Migrationssozialarbeit mit Ausländerfamilien <strong>und</strong> Flüchtlingen<br />
� Allgemeine Sozialberatung<br />
� Präventive Beratung zur Wohnraumerhaltung<br />
� Kleiderkammer <strong>und</strong> Möbelvermittlung an Sozialbenachteiligte<br />
� Anleitung von Aktivgruppen<br />
� Seniorenfreizeitbetreuung<br />
� Netzwerkarbeit „Lebensqualität im Alter“
Region Burgenlandkreis<br />
Internationaler B<strong>und</strong><br />
Freier Träger der Jugend-, Sozial- <strong>und</strong> Bildungsarbeit e.V.<br />
Bildungszentrum Naumburg<br />
Anschrift: Friedrich-Nietzsche-Str.1<br />
06618 Naumburg/ S.<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Frau Christina Lüdicke<br />
Einrichtungsgeschäftsführerin<br />
Tel. 03445/ 2 30 40<br />
Fax. 03445/ 23 04 20<br />
Homepage: www.internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />
E-Mail: bz-naumburg@internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />
Frau Kathleen Setzepfand<br />
Projektmitarbeiterin „ZEBRA“<br />
Tel. 03445/ 231421<br />
E-Mail: kathleen.setzepfand@internationaler-<br />
b<strong>und</strong>.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 26<br />
Frau Sandra Lüdicke<br />
Frau Brigitte Hellfritzsch<br />
Projektmitarbeiterinnen: „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Tel. 03445/ 230415<br />
E-Mail: TOA.Naumburg@internationaler-b<strong>und</strong>.de<br />
Der Verein “Internationaler B<strong>und</strong> e.V. Naumburg” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 11.01.1949,<br />
� Mitglied im B<strong>und</strong>esverband der Träger der beruflichen Bildung,<br />
� Mitglied im Verein zur Förderung der Ausbildung Jugendlicher im Burgenlandkreis,<br />
� Mitglied im Bündnis <strong>für</strong> Familien in Naumburg <strong>und</strong> im Burgenlandkreis,<br />
� Mitglied im Bündnis <strong>für</strong> Demokratie Naumburg,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Tätigkeitsfelder des Vereins “Internationaler B<strong>und</strong> e.V. Naumburg” sind u.a.<br />
� Kompetenzagentur<br />
� Benachteiligtenprogramme (BVB, BaE)<br />
� Freiwilliges Soziales Jahr<br />
� Schulsozialarbeit<br />
� Angebote der offenen Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
� Sozialraummanagement <strong>für</strong> jugendliche Straftäter<br />
� Beratungsstelle <strong>für</strong> Spätaussiedler <strong>und</strong> bleibeberechtigte Flüchtlinge sowie Asylbewerber <strong>und</strong><br />
sonstige Flüchtlinge<br />
� Maßnahmen zur Vermittlung <strong>und</strong> Eingliederung auf dem Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsmarkt<br />
(Förderpartner Agentur <strong>für</strong> Arbeit, ARGE, SGBII BLK, <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, EU)<br />
� Projekt „ZEBRA“
Region Quedlinburg<br />
Europa Aktionsforum e.V.<br />
Anschrift: Am Schiffbleek 4<br />
06484 Quedlinburg<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Herr Jens Stiller<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Tel. 03946/ 91 96 00<br />
Tel. 03946/ 9 01 96 00<br />
Fax. 03946/ 9 01 96 01<br />
Homepage: www.europa-aktionsforum.de<br />
E-Mail: eu_aktionsforum_<strong>eV</strong>@gmx.de<br />
Frau Cornelia Böhne- Kanguidi<br />
Projektleiterin<br />
Leiterin Migrationsprojekt<br />
Tel. 03946/ 52 57 62<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Frau Stefanie Walit<br />
Sozialpädagogin<br />
Leiterin Sozialkaufhaus<br />
Tel. 03946/ 9 01 96 00<br />
Der Verein “Europa Aktionsforum e.V.” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 26.11.1996 in Quedlinburg,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Europa Aktionsforum e.V.” sind<br />
� Durchführung von Beratung, Begleitung <strong>und</strong> Betreuung Hilfesuchender<br />
� Familienbegegnungsstätte<br />
� Hilfe bei der Wiedereingliederung nach der Haft<br />
� Vermittlung in gemeinnützige Arbeit<br />
� Projektarbeit<br />
� Entwicklung <strong>und</strong> Aufrechterhaltung von internationalen Kontakten<br />
� Weiterbildungsberatung zur Bildungsprämie<br />
� Sozialkaufhaus Quedlinburg<br />
� Migrationsprojekte<br />
Seite | 27
Region Wittenberg<br />
Reso-Witt. e.V.<br />
Anschrift: Große Bruchstraße Str. 17<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Tel. 03491/ 40 08 06<br />
Fax. 03491/ 41 71 33<br />
Homepage: www.Reso-witt.de<br />
E-Mail: resowitt@wittenberg.de<br />
Frau Cornelia Freygang<br />
Geschäftsführerin<br />
Projektleiterin „ZEBRA“<br />
E-Mail: cornelia.freygang@reso-witt.de<br />
Herr Marco Störmer<br />
Sachgebietsleiter stationäre Hilfe nach § 67 SGB<br />
XII<br />
Tel. 03491/ 45 97 20<br />
E-Mail: resowitt-hausy@web.de<br />
Frau Heike Gehrmann<br />
Sachgebietsleiterin <strong>für</strong> Täter-Opfer-Ausgleich,<br />
Sachgebietsleiterin <strong>für</strong> Anti-Gewalt-Training<br />
E-Mail: heike.gehrmann@reso-witt.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 28<br />
Frau Simone Schulz<br />
Sachgebietsleiterin „Hilfen zur Erziehung“ nach<br />
§ 31 SGB VIII<br />
Tel. 03491/ 42 09 61<br />
E-Mail: simone.schulz@reso-witt.de<br />
Frau Margit Kleinschmager<br />
Projektmitarbeiterin „ZEBRA“<br />
E-Mail: margit.kleinschmager@reso-witt.de<br />
Der Verein “Reso-Witt e.V.” ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet am 04.06.1991,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugend-, Sozial- <strong>und</strong> Straffälligenhilfe,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.,<br />
� Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wittenberg,<br />
� Mitglied im AWO-Kreisverband Wittenberg,<br />
� Vorstandsvorsitz im Kreiskinder- <strong>und</strong> Jugendring Wittenberg,<br />
� Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Fachteam ZEBRA“ des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins “Reso-Witt e.V.” sind:<br />
� Projekt “ZEBRA“<br />
� Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
� Erziehungsbeistand<br />
� Sozialpädagogische Gruppenarbeit<br />
� Stationäres Wohnprojekt “Haus Ypsilon”<br />
� Offene Kinder- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
� Schulsozialarbeit<br />
� Leistungsfeld „Täter-Opfer-Ausgleich”<br />
� Leistungsfeld „Anti-Gewalt-Training”<br />
� Leistungsfeld „Projektarbeit” (Gemeinwesenarbeit, Jugend- <strong>und</strong> Erwachsenenförderung, Prävention)
Region Zeitz<br />
Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V. (FuKS e.V.)<br />
Anschrift: Judenstr. 1-2<br />
06712 Zeitz<br />
AnsprechpartnerInnen:<br />
Herr Dieter Napierala<br />
Geschäftsführer<br />
Tel. 03441/ 28 02 88<br />
Fax. 03441/ 28 02 88<br />
Homepage: www.fuks-ev-zeitz.de<br />
E-Mail: fuks.zz@online.de<br />
Frau Krauße<br />
Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“<br />
Tel. 03441/ 28 02 88<br />
E-Mail: krauslein@gmx.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Herr Burkhardt<br />
Soziale Wohnraumhilfe<br />
Tel. 03441/ 21 31 69<br />
Seite | 29<br />
Der Verein “Der „Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.“ ist ein<br />
� eingetragener gemeinnütziger Verein, gegründet 1992,<br />
� anerkannter freier Träger der Jugendhilfe,<br />
� Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband,<br />
� Mitglied im <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Die Tätigkeitsfelder des Vereins „FUKS e.V.“ sind<br />
� Kinder- <strong>und</strong> Jugendeinrichtungen (Jugendkontaktcafé <strong>und</strong> KIKO- Kinder- <strong>und</strong> Jugendtreff)<br />
� Streetwork<br />
� Täter-Opfer-Ausgleich<br />
� Soziale Wohnraumhilfe
01 Abwendung der Vollstreckung<br />
einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 30<br />
In der Praxis begegnet häufig das Problem, dass jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wird, die Geldstrafe<br />
dann aber von der Staatsanwaltschaft - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingebracht<br />
werden kann. Dann droht den Verurteilten, obwohl sie eigentlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt<br />
worden waren, dennoch eine Freiheitsstrafe, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Wie jede Freiheitsentziehung<br />
stellt die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe einen sehr schwerwiegenden Eingriff in<br />
gr<strong>und</strong>rechtlich verbürgte Schutzpositionen der Betroffenen dar, welchen es dringend zu vermeiden<br />
gilt. Vermieden werden kann die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung gemeinnütziger<br />
Arbeit. Insoweit ermächtigt Art. 293 EGStGB die Länder ausdrücklich, durch Rechtsverordnung<br />
Regelungen zu treffen, wonach die Vollstreckungsbehörde der Verurteilten gestatten kann,<br />
die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 des Strafgesetzbuches durch freie Arbeit abzuwenden.<br />
Dies ist auch in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> geschehen (GVBl. LSA 1993, S. 564).<br />
Alle Regelungen sehen vor, dass Betroffene über die Möglichkeit,<br />
die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung<br />
gemeinnütziger Arbeit abzuwenden, vor Strafantritt zu belehren<br />
sind, dass die Arbeit unentgeltlich sein muss <strong>und</strong> nicht erwerbswirtschaftlichen<br />
Zwecken dienen darf.<br />
In der Regel halten die Staatsanwaltschaften, die Sozialen Dienste der Justiz sowie die Beratungsstellen<br />
des Projektes „ZEBRA“ Verzeichnisse mit geeigneten Arbeitsstellen bereit.<br />
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-abwendung-der-vollstreckung-einer-ersatzfreiheitsstrafe-durch-gemeinnuetzigearbeit_005245.html<br />
Wenn Sie zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe geladen werden, können<br />
Sie sich an einen Verein der freien Straffälligenhilfe in Ihrer Region wenden.<br />
Die ProjektmitarbeiterInnen werden Ihnen behilflich sein, Sie an eine entsprechende<br />
Einrichtung zu vermitteln.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />
� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />
� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />
� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. Magdeburg<br />
� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
� Internationaler B<strong>und</strong> e.V.<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />
� Europa Aktionsforum e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 31<br />
Zusätzlich angeboten außerhalb der Struktur des <strong>Landesverband</strong>es<br />
<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
durch:<br />
� Caritasverband <strong>für</strong> das Dekanat Magdeburg e. V.<br />
Max-Josef-Metzger-Str. 1 a<br />
39104 Magdeburg<br />
� Rückenwind e.V. Bernburg<br />
Nienburger Straße 24<br />
06406 Bernburg<br />
� Sozialer Hilfeverein Mansfelder Land e. V.<br />
An der Trillerei 3<br />
06526 Sangerhausen
02 Anti-Gewalt-Training/ Antiaggressionstraining<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 32<br />
Ein Anti-Gewalt-Training ist ein Trainingskurs <strong>für</strong> Menschen, die mit Gewaltdelikten auffällig geworden<br />
sind, die Gewalt als erfolgreiche Form der Konfliktlösung sehen, sich häufig <strong>und</strong> gern schlagen<br />
bzw. Einschüchterungen <strong>und</strong> Bedrohungen gezielt einsetzen.<br />
Im Trainingskurs erlernen sie theoretische, praktische <strong>und</strong> körperliche Übungen zu Verhaltensänderungen,<br />
um aggressivem Verhalten im Alltag vorzubeugen oder es abzubauen. Die Betroffenen werden<br />
mit ihrem eigenen aggressiven Verhalten <strong>und</strong> dem der anderen Teilnehmer konfrontiert <strong>und</strong> trainieren<br />
mit professioneller Hilfe nicht-aggressive alternative Verhaltensweisen.<br />
Ziel ist es, sich selbst <strong>und</strong> andere kennen zu lernen <strong>und</strong> durch Friedfertigkeit <strong>und</strong> Souveränität zu<br />
vermitteln.<br />
Die Teilnahme kann durch richterliche Weisung oder aufgr<strong>und</strong> gerichtlicher Anordnung erfolgen:<br />
im Rahmen der Jugendhilfe <strong>und</strong> des Täter- Opfer- Ausgleiches, auf Anregung von Schulen <strong>und</strong> Jugendclubs<br />
oder aber auf freiwilliger Basis, wenn Betroffene von sich aus etwas gegen ihre Gewaltbereitschaft<br />
unternehmen möchten.<br />
Unser Ziel ist es, Ihnen mit Hilfe eines Anti-Gewalt-Trainings mögliche Wege<br />
aus der Spirale von Gewalt <strong>und</strong> Gegengewalt zu zeigen, denn die Anwendung von<br />
Gewalt ist ein sichtbarer Beweis von Schwäche. Wer sich schlägt, ist nicht stark<br />
genug, bessere <strong>und</strong> geeignetere Konfliktlösungsmöglichkeiten zu nutzen <strong>und</strong> grenzt<br />
sich somit aus unserer Gesellschaft aus.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Stendal e.V.<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
� Sozialer Dienst der Justiz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Dienststelle Magdeburg<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 33
03 Betreuungsweisungen<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 34<br />
Die Betreuungsweisung wird überwiegend auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe von der JugendrichterIn<br />
angeordnet, wenn anlässlich einer Straftat erkennbar ist, dass bei Jugendlichen/ Heranwachsenden<br />
Entwicklungs- <strong>und</strong> Lerndefizite vorliegen <strong>und</strong> die Jugendlichen aus ihrem sozialen Umfeld<br />
keine ausreichende Unterstützung <strong>und</strong> Förderung erhalten.<br />
Das Ziel ist die Einflussnahme auf die Lebensführung der Jugendlichen, um deren Erziehung zu fördern<br />
<strong>und</strong> zu sichern, damit sie sich zu eigenständigen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln<br />
können.<br />
Bei der Betreuungsweisung handelt es sich um eine langfristige, intensive Einzelbetreuung <strong>und</strong> Aufsicht<br />
durch eine BetreuungshelferIn, die den Jugendlichen in seinem Umfeld begleitet <strong>und</strong> ihn bei der<br />
Bewältigung von kritischen Lebenssituationen unterstützt. Die Betreuungshelferin steht dem Heranwachsenden<br />
helfend <strong>und</strong> beratend zur Seite <strong>und</strong> soll seine Erziehung möglichst in vertrauensvoller<br />
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten fördern.<br />
Die Betreuungsweisung wird zumeist <strong>für</strong> die Dauer von 6-12 Monaten ausgesprochen. Die Ziele <strong>für</strong><br />
diesen Zeitraum werden gemeinsam mit dem Jugendlichen, der BetreuungshelferIn <strong>und</strong> der MitarbeiterIn<br />
der Jugendgerichtshilfe vereinbart.<br />
Die Tätigkeiten im Rahmen einer Betreuungsweisung zielen sehr konkret auf die Bewältigung der<br />
oftmals einer Straftat zugr<strong>und</strong>e liegenden Schwierigkeiten ab. Dazu wird der Heranwachsende von der<br />
BetreuungshelferIn in seiner Lebenswelt aufgesucht.<br />
Der Jugendliche erhält Beratung <strong>und</strong> Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen. Ihm werden<br />
genaue Hilfen an die Hand gegeben, wie er sich in bestimmten Situationen selbst helfen kann. Ziel ist<br />
es, den Jugendlichen zu Eigenverantwortlichkeit <strong>und</strong> Selbständigkeit zu befähigen, so z.B. bei der<br />
Bewältigung von Problemen im Elternhaus, im schulischen <strong>und</strong> beruflichen Bereich, bei Behördengängen,<br />
der Wohnungssuche sowie mit Drogen <strong>und</strong> Schulden oder im Freizeitbereich. Auf diesem<br />
Weg werden Kompetenzen geübt, erweitert oder neu entwickelt.<br />
Die Betreuungsweisung soll ein weiteres Abrutschen des Jugendlichen in die Straffälligkeit verhindern.<br />
Quelle: http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/47.pdf<br />
Unser Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, an sich zu arbeiten, sich zu<br />
ändern <strong>und</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihr Tun zu übernehmen, um so ein akzeptiertes<br />
<strong>und</strong> vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft zu werden.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� “Rückenwind e.V.” Schönebeck<br />
� Verein “Hoffnung” <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 35
04 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 36<br />
Wenn Inhaftierte aus der JVA entlassen werden <strong>und</strong> arbeitslos oder erwerbsunfähig<br />
sind, stehen ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen<br />
zu. Auf welche Leistung <strong>und</strong> <strong>für</strong> welche Dauer ein Anspruch besteht, hängt<br />
ab von verschiedenen Bedingungen, die im Folgenden näher beschrieben<br />
werden. Die Reihenfolge der beschriebenen Leistungen orientiert sich an der<br />
jeweiligen „Vorrangigkeit“.<br />
Zunächst prüft die B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit, ob bei der AntragstellerIn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
besteht.<br />
Ist dies nicht der Fall, besteht – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – ein Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
II.<br />
Sollte die AntragstellerIn keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, z.B. weil sie nicht erwerbsfähig<br />
ist, kann die Betreffende einen Anspruch auf Sozialhilfe geltend machen.<br />
04.1 Arbeitslosengeld<br />
Durch regelmäßiges Arbeiten während der Haft haben sich die Inhaftierten möglicherweise einen Anspruch<br />
auf Arbeitslosengeld <strong>und</strong> auf eine Finanzierung durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit bei beruflicher<br />
Weiterbildung gesichert.<br />
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem erkennbar ist, wann der Inhaftierte mit einer Entlassung<br />
rechnen kann, sollte er sich bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeitsuchend melden<br />
Dies ist im Rahmen der Entlassungsvorbereitung nach § 15 StVollzG möglich.<br />
Sollte der Inhaftierte am Tage der Entlassung keinen Arbeitsplatz haben, muss er sich unverzüglich –<br />
spätestens am nächsten Tag <strong>und</strong> persönlich bei seiner Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeitslos melden.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit zahlt erst von dem Tag an, an dem er dort persönlich vorgesprochen <strong>und</strong> seinen<br />
Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat, keinesfalls jedoch rückwirkend.<br />
Es ist auch möglich, den Antrag auf Arbeitslosengeld bereits aus der Haft heraus zu stellen. Zuständig<br />
ist die Agentur <strong>für</strong> Arbeit an dem Ort, wo der Betroffene nach der Entlassung wohnen wird.<br />
Wir empfehlen Ihnen, den Sozialdienst in der JVA nach dieser Möglichkeit zu<br />
fragen.<br />
Mit der Meldung <strong>und</strong> Antragstellung des Arbeitslosengeldes wird der Betroffene kraft Gesetzes in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 37<br />
Ausnahmen gelten <strong>für</strong> Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres.<br />
Sind Sie betroffen, empfehlen wir Ihnen, sich vom Sozialdienst in der JVA beraten<br />
zu lassen.<br />
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld sichert sich die EmpfängerIn zugleich die Absicherung durch<br />
die Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung, zudem ist sie auch gegen „Arbeitsunfälle“ (z.B. bei einer Lehrgangsteilnahme)<br />
<strong>und</strong> bei „Wegeunfällen“ (z.B. zu einem Vorstellungsgespräch) unfallversichert.<br />
Bei der Entlassung stellt die entlassende JVA eine Bescheinigung über alle Zeiten<br />
aus (auch die entsprechenden Zeiten aus anderen Justizvollzugsanstalten), in<br />
denen Sie gearbeitet haben. Sie ist wichtig <strong>und</strong> dient als Anspruchsgr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>für</strong> Arbeitslosengeld.<br />
Anspruchsgr<strong>und</strong>lage<br />
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die in den letzten zwei Jahren (Bemessungszeitraum)<br />
360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet haben. Dazu zählen auch die Tage, <strong>für</strong> die ein<br />
Gefangener Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe (§§ 43 bis 45, 176 <strong>und</strong> 177 des Strafvollzuggesetzes)<br />
erhalten hat.<br />
Außerdem wird ab diesem Zeitpunkt nur noch <strong>für</strong> maximal ein Jahr Arbeitslosengeld bezahlt. Für über<br />
50-Jährige besteht eine längere Anspruchsdauer, die gestaffelt nach Alter bis zu 24 Monaten (bei über<br />
58-Jährigen) betragen kann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen vorliegen.<br />
Höhe des Arbeitslosengeldes<br />
Für Ansprüche auf Arbeitslosengeld wird zur Bemessung nur auf das Bruttoarbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen.<br />
Wenn in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung kein typisches Entgelt vorlag, was bei Inhaftierung<br />
aufgr<strong>und</strong> der geringen Höhe des Gefangenenlohns regelmäßig der Fall ist, erfolgt eine fiktive<br />
Einstufung nach vier gesetzlich festgelegten Entgeltstufen – abhängig von der Qualifikation der Arbeitslosen<br />
<strong>und</strong> des <strong>für</strong> ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes. Waren Freigänger außerhalb der<br />
JVA beschäftigt, erhalten sie Arbeitslosengeld auf der Gr<strong>und</strong>lage des dort erzielten Arbeitsentgeltes.
Wichtige Papiere<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 38<br />
Wir empfehlen Ihnen <strong>für</strong> eine reibungslose <strong>und</strong> zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages<br />
auf Arbeitslosengeld bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit, folgende Papiere vollständig<br />
vorzulegen:<br />
� Haftentlassungsschein<br />
� Arbeitsbescheinigung der JVA<br />
� Ihren Personalausweis oder Reisepass<br />
� Lohnsteuerkarte<br />
� Sozialversicherungsausweis<br />
� sämtliche Arbeitsnachweise<br />
� Meldebescheinigung bzw. im Fall von Wohnungslosigkeit eine Bescheinigung<br />
einer Beratungsstelle, über die Sie erreichbar sind.<br />
Ausländische Haftentlassene brauchen darüber hinaus eine Niederlassungserlaubnis<br />
(früher: Aufenthaltserlaubnis) <strong>und</strong> falls vorhanden die letzte Arbeitserlaubnis.<br />
Weitere Leistungen<br />
Neben der Gewährung von Arbeitslosengeld <strong>und</strong> Vermittlung von Arbeit kann die Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
weitere Leistungen anbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen leistet die Agentur <strong>für</strong> Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe<br />
<strong>für</strong> eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung.<br />
Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Thema ausführlich von den MitarbeiterInnen<br />
der <strong>für</strong> Sie zuständigen Agentur <strong>für</strong> Arbeit informieren zu lassen. So können<br />
Sie Möglichkeiten zu einer erfolgreichen Integration auf dem Arbeitsmarkt<br />
erhalten.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann zudem<br />
� Bewerbungskosten bis zu 260 Euro jährlich erstatten,<br />
� Reisekosten <strong>für</strong> Fahrten zu Beratungs-, Vorstellungsgesprächen <strong>und</strong> zum Antritt einer auswärtigen<br />
Arbeits- oder Ausbildungsstelle übernehmen,<br />
� die Fahrtkosten <strong>für</strong> die tägliche Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstelle zeitweise<br />
übernehmen,<br />
� eine Umzugskostenbeihilfe zahlen, wenn die neue Wohnung außerhalb des Tagespendelbereiches<br />
liegt,<br />
� <strong>für</strong> eine getrennte Haushaltsführung Trennungsbeihilfe zahlen (bis zu 260 Euro <strong>für</strong> die ersten sechs<br />
Monate der Beschäftigung),<br />
� eine Arbeitsausrüstung <strong>für</strong> Kleidung <strong>und</strong> Arbeitsgerät genehmigen (bis zu 260 Euro),<br />
� <strong>und</strong> eine Übergangsbeihilfe in Form eines Darlehens von bis zu 1.000 Euro <strong>für</strong> die Zeit bis zur<br />
ersten vollen Lohnzahlung bewilligen,<br />
� Lohn- oder Eingliederungszuschuss
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 39<br />
Wir empfehlen Ihnen, auch dazu ein Beratungsgespräch in der <strong>für</strong> Sie zuständige<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit in Anspruch zu nehmen.<br />
Sperrzeiten<br />
Bei pflichtwidrigem Verhalten verhängt die Agentur <strong>für</strong> Arbeit eine Sperrzeit; in dieser Zeit bekommt<br />
man kein Arbeitslosengeld. Neben den schon bestehenden Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung<br />
<strong>und</strong> Ablehnung/Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme wurden folgende<br />
weitere Sperrzeiten eingeführt:<br />
1. Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen <strong>und</strong><br />
2. Sperrzeit wegen zu spätem Erscheinen oder Nichterscheinen zu einem Meldetermin.<br />
Die Dauer der Sperrzeit hängt von der Schwere der Pflichtverletzung ab. So beträgt sie bei einem<br />
Meldeversäumnis eine Woche, bei unzureichenden Eigenbemühungen zwei Wochen <strong>und</strong> bei Arbeitsaufgabe<br />
12 Wochen. Man kann aber immer einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit stellen, wenn<br />
sie eine besondere Härte darstellt.<br />
04.2 Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
Wenn Inhaftierte nach ihrer Entlassung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, weil sie die im<br />
vorherigen Kapitel beschriebenen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, haben sie, wenn sie erwerbsfähig<br />
<strong>und</strong> hilfebedürftig sind, einen Anspruch auf die Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende, verkürzt<br />
„Arbeitslosengeld II“ genannt.<br />
Gesetzlich verankert ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld II im Sozialgesetzbuch Zweites Buch<br />
(SGB II).<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung der Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende<br />
Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten Personen, die:<br />
� das 15.Lebensjahr vollendet <strong>und</strong> das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />
� erwerbsfähig sind,<br />
� hilfebedürftig sind,<br />
� ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.<br />
Als erwerbsfähig gelten Personen, die ges<strong>und</strong>heitlich in der Lage sind, mindestens drei St<strong>und</strong>en täglich<br />
zu arbeiten.<br />
Als hilfebedürftig gelten Personen, die den eigenen Unterhaltsbedarf, die Eingliederung in Arbeit <strong>und</strong><br />
den Unterhaltsbedarf der Personen, mit denen sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nicht aus eigenen<br />
Mitteln <strong>und</strong> Kräften sichern können.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 40<br />
Zusammengefasst heißt das, dass Betroffene, bevor sie Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II<br />
geltend machen können, jede zumutbare Arbeit annehmen <strong>und</strong> ihr Einkommen <strong>und</strong> Vermögen <strong>und</strong> das<br />
des/r Partners/in einsetzen müssen (abzüglich von Freibeträgen).<br />
Wenn Haftentlassene innerhalb der letzten zwei Jahre weder Arbeitslosengeld noch ALG II bezogen<br />
haben, soll ihnen die zuständige ARGE oder das Sozialamt (nur in so genannten Optionskommunen,<br />
in denen die ARGE nicht zuständig ist) bei der Beantragung von ALG II ein sofortiges Vermittlungsangebot<br />
machen.<br />
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die über ein nur geringes Einkommen verfügen, z. B. erfolglose<br />
Selbständige, Mini-JobberInnen, ArbeitslosengeldbezieherInnen <strong>und</strong> BezieherInnen von<br />
Erwerbsunfähigkeitsrenten, soweit sie nicht voll erwerbsunfähig sind. In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld<br />
II aufstockend gewährt.<br />
Anrechnung von Überbrückungsgeld auf ALG II<br />
Während der Haftzeit wird in der Regel ein Überbrückungsgeld gezahlt, das am Tag der Entlassung<br />
ausgezahlt wird <strong>und</strong> den notwendigen Lebensunterhalt während der ersten vier Wochen nach Haftende<br />
sichern soll. Das Überbrückungsgeld ist Einkommen im Sinne des § 11 SGB II <strong>und</strong> ist daher zur Bestreitung<br />
des Lebensunterhalts einzusetzen. Es wird bei der Festsetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld<br />
II als einmalige Einnahme nach den Regelungen der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-<br />
Verordnung aufgefasst.<br />
Ist das Überbrückungsgeld hoch genug, besteht während der ersten vier Wochen nach Entlassung kein<br />
Anspruch auf ALG II. Reicht es nicht aus, den Lebensunterhalt zu sichern, kann ALG II aufstockend<br />
gewährt werden.<br />
Nach Ablauf der ersten vier Wochen nach Entlassung stellt verbleibendes Überbrückungsgeld Vermögen<br />
nach § 12 SGB II dar <strong>und</strong> fällt unter die entsprechenden Vermögensfreigrenzen.<br />
Antragstellung<br />
Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, müssen Haftentlassene bei ihrer örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft<br />
bzw. beim zuständigen zugelassenen kommunalem Träger einen Antrag stellen, der auch<br />
formlos sein kann.<br />
Bitte berücksichtigen Sie, dass Leistungen nicht rückwirkend erbracht werden.<br />
Wir empfehlen Ihnen, so schnell wie möglich einen Antrag bei der <strong>für</strong> Sie zuständige<br />
ARGE oder dem Sozialamt zu stellen. Nur so erhalten Sie die Leistungen<br />
in vollem Umfang.
Ansprechpartner<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 41<br />
Haftentlassenen steht, wenn sie Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen nach dem SGB II beantragen,<br />
ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Diese Ansprechpartner finden sie bei Ihrem<br />
zuständigen SGB II – Leistungsträger.<br />
Bedarfsgemeinschaften<br />
Leben Personen mit einem (Ehe-)Partner <strong>und</strong>/oder mit Kindern zusammen, dann bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.<br />
Ist der/die Partner/in ebenfalls erwerbsfähig <strong>und</strong> hilfebedürftig, hat er/sie einen<br />
eigenen Anspruch auf ALG II. In diesem Fall werden bei beiden (Ehe-)Partnern jeweils 90 Prozent der<br />
Regelleistung bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.<br />
Leben Personen mit Ihren Kindern oder den Kindern Ihres/r Partners/in zusammen, haben die Kinder<br />
einen Anspruch auf Sozialgeld, sofern sie nicht einen eigenen Anspruch auf ALG II haben.<br />
Auch nicht erwerbsfähige (Ehe-)Partner erhalten Sozialgeld.<br />
Bei der Berechnung des Anspruchs einer Bedarfsgemeinschaft auf Leistungen nach dem ALG II werden<br />
wie bei der Sozialhilfeberechnung die Bedarfe aller Angehörigen addiert <strong>und</strong> um das anzurechnende<br />
Einkommen (z.B. Gehalt, Kindergeld, Unterhalt) bereinigt. Der verbleibende Betrag wird dann<br />
ausgezahlt.<br />
Für die Anrechnung von Erwerbseinkommen wird das Nettoeinkommen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Hierbei<br />
bleibt eine Pauschale von 100 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich können (in Abhängigkeit von der<br />
Höhe des Einkommens) weitere Freibeträge bei Erwerbstätigkeit abgesetzt werden.<br />
Vermögensanrechnung<br />
Auch Vermögen wird bei der Berechnung des ALG II (unter Berücksichtigung verschiedener<br />
Freibeträge) angerechnet. Die Freibeträge liegen allerdings sehr hoch, so dass diese Anrechnung bei<br />
den meisten Haftentlassenen keine Bedeutung haben dürfte (150 Euro pro Lebensjahr Gr<strong>und</strong>freibetrag<br />
(mindestens 3.100 Euro) <strong>für</strong> Volljährige, 3.100 Euro <strong>für</strong> Minderjährige plus 750 Euro <strong>für</strong> notwendige<br />
Anschaffungen <strong>für</strong> jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft).<br />
Für Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, wird ein Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr<br />
eingeräumt, maximal 33.800 Euro.<br />
Ein angemessenes Kraftfahrzeug gilt nicht als Vermögen, ebenfalls ausgenommen ist angemessenes<br />
Wohneigentum. Für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, gelten zusätzlich gesonderte Freibeträge.<br />
Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrer AnsprechpartnerIn<br />
in der <strong>für</strong> Sie zuständigen ARGE oder dem Sozialamt. Sie wird Ihnen<br />
in Ihrem konkreten Anliegen Auskunft erteilen.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 42<br />
Auf welche Leistungen haben Haftentlassene einen Anspruch?<br />
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (hier spricht man auch von der Regelleistung)<br />
• Angemessene Kosten <strong>für</strong> Unterkunft <strong>und</strong> Heizung<br />
• Mehrbedarfe <strong>für</strong> Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte <strong>und</strong> bei kostenaufwändiger Ernährung<br />
• Einmalige Leistungen (nur Erstausstattung <strong>für</strong> die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung<br />
<strong>für</strong> Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft <strong>und</strong> Geburt, mehrtägige Klassenfahrten).<br />
Die Leistungen <strong>für</strong> Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sind bei entsprechendem<br />
Nachweis auch nach einer Haftentlassung zu erbringen, wenn der Erhalt der Wohnung<br />
oder die Einlagerung der Möbel während der Haft nicht möglich waren.<br />
Befristeter Zuschlag beim Wechsel vom Arbeitslosengeld zu ALG II (max. 2 Jahre).<br />
Die Regelleistung beträgt <strong>für</strong> eine/n Alleinstehende/n 364 Euro.<br />
Was sind „angemessene Kosten“ <strong>für</strong> Miete?<br />
Für Sozialhilfe- <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen gelten dieselben Wohnraumgrößen als angemessen:<br />
1-Personen-Haushalt: ca. 45 qm<br />
2-Personen-Haushalt: ca. 60 qm oder 2 Wohnräume<br />
3-Personen-Haushalt: ca. 75 qm oder 3 Wohnräume<br />
<strong>für</strong> jede weitere Person: + ca. 10 qm oder ein Wohnraum mehr.<br />
Als angemessene Miete gilt der ortsübliche Mietpreis.<br />
Sind die Mietkosten zu hoch, wird im Normalfall <strong>für</strong> längstens sechs Monate die tatsächliche Miete<br />
übernommen; danach muss umgezogen oder untervermietet werden. Sollte allerdings nach sechs Monaten<br />
keine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen oder ein Umzug aus anderen Gründen nicht<br />
zumutbar sein, können die höheren Kosten auch länger übernommen werden.<br />
Holen Sie sich vor einem Umzug ist die Zusicherung der Übernahme der neuen<br />
Mietkosten ein. Wenn Sie ohne Zustimmung umziehen, erhalten Sie nur maximal<br />
die Kosten der alten Unterkunft. Nur mit Zustimmung zum neuen Mietvertrag<br />
können die Umzugskosten (auch Kaution <strong>und</strong> Maklergebühr) übernommen werden.<br />
Mietschulden<br />
Wenn ein Anspruch auf Leistung nach SGB II besteht, können Miet- <strong>und</strong> Energieschulden darlehensweise<br />
übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren<br />
Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit<br />
droht.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 43<br />
Es kann auch ein Anspruch auf Übernahme von Mietschulden auf der Gr<strong>und</strong>lage von SGB XII bestehen<br />
(§ 21 SGB XII in Verbindung mit § 34 SGB XII), wenn Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare<br />
Notlage droht <strong>und</strong> diese Notlage nicht durch Leistungen nach dem SGB II abgedeckt wird. Diese<br />
Leistung des Sozialamtes kann auch in Form eines Darlehens erbracht werden. Die Frage der Übernahme<br />
von Mietschulden kann auch im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer<br />
Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) geprüft werden.<br />
Geldleistungen als Sachleistung<br />
Wenn die gezahlte Regelleistung wegen unwirtschaftlichen Verhaltens zu schnell verbraucht wird,<br />
was etwa der Fall ist, wenn Betroffene eine Woche nach Auszahlung kein Geld mehr haben, kann die<br />
Leistung in Zukunft auch teilweise oder in voller Höhe als Sachleistung (Lebensmittelgutscheine)<br />
erbracht werden. Auch die einmaligen Leistungen können (wie die Regelleistung) -statt als Geld- als<br />
Sachleistung erbracht werden (Gebrauchtmöbellager, Kleiderkammern).<br />
Weitere Leistungen<br />
Bei Beschäftigungsaufnahme kann außerdem ein Einstiegsgeld als zeitlich befristeter Zuschuss gewährt<br />
werden.<br />
Weitere Kann-Leistungen sind:<br />
� Erstattung von Bewerbungskosten<br />
� Trainingsmaßnahmen<br />
� Weiterbildung<br />
� ABM/SAM<br />
� Vermittlungsgutschein<br />
� Eingliederungszuschuss (<strong>für</strong> Arbeitgeber)<br />
Neben den aufgeführten Geldleistungen können folgende weitere Leistungen zur Eingliederung in<br />
den Arbeitsmarkt gewährt werden:<br />
• Kinderbetreuung<br />
• Psychosoziale Beratung<br />
• Pflegebedürftigenbetreuung<br />
• Suchtberatung<br />
• Schuldenberatung<br />
Ob Ihnen diese Leistungen gewährt werden können, können Sie mit Ihrer persönlichen<br />
AnsprechpartnerIn in einem Beratungsgespräch in der <strong>für</strong> Sie zuständigen<br />
ARGE oder dem Sozialamt erfahren.<br />
Kranken-, Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung<br />
Während des Bezugs von ALG II sind betroffene Personen rentenversichert; der Leistungsträger zahlt<br />
<strong>für</strong> sie pauschalierte Rentenversicherungsbeiträge, mit denen sie jedoch nur minimale Rentenansprüche<br />
erwerben.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 44<br />
Während des Bezugs von ALG II sind die Betroffenen gr<strong>und</strong>sätzlich in der gesetzlichen Kranken- <strong>und</strong><br />
Pflegeversicherung pflichtversichert. Die pauschalierten Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherungsbeiträge<br />
werden vom Leistungsträger (Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder zugelassener kommunaler Träger) in voller<br />
Höhe übernommen.<br />
Waren Sie vor dem Bezug von ALG II nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
müssen Sie sich umgehend bei einer <strong>für</strong> Sie wählbaren Krankenkasse<br />
melden <strong>und</strong> die entsprechende Mitgliedsbescheinigung dem zuständigen<br />
Leistungsträger vorlegen.<br />
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite 68.<br />
Wenn Ihr Überbrückungsgeld hoch genug ist, um Ihren Bedarf nach der Haftentlassung<br />
zu sichern, haben Sie keinen Anspruch auf ALG II. In diesem Fall<br />
müssen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung von Ihrem Überbrückungsgeld<br />
bezahlen. Deckt Ihr Einkommen (Überbrückungsgeld) nur knapp den Gr<strong>und</strong>bedarf,<br />
nicht aber die Beiträge zur Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung, kann ein Zuschuss<br />
zum Beitrag einer angemessenen Versicherung bei der ARGE bzw. dem<br />
Träger der Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende beantragt werden. Damit soll<br />
vermieden werden, dass Sie allein wegen der Versicherungsbeiträge hilfebedürftig<br />
werden.<br />
Was müssen Betroffene selber tun?<br />
Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten, müssen aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung<br />
in Arbeit mitwirken. Hierzu gehört insbesondere der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, die<br />
festlegt, welche Leistungen die Betroffenen erhalten <strong>und</strong> welche Bemühungen sie selbst unternehmen<br />
müssen (Bewerbungen, „1-Euro-Job“, Entschuldung, Therapie usw.).<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist jede Arbeit zumutbar.<br />
Ausnahmen bestehen nur bei Pflege von Angehörigen, Erziehung (Kinder unter 3 Jahren), ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Einschränkungen <strong>und</strong> wenn die zukünftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit gefährdet wäre.<br />
Sanktionen<br />
Die Sanktionen nach dem SGB II fallen bei Hilfebedürftigen über 25 Jahren <strong>und</strong> bei 15- bis 24-<br />
Jährigen unterschiedlich aus. Zudem unterscheidet das Gesetz zwei Gruppen von Pflichtverletzungen,<br />
die Kürzungen oder den vollständigen Wegfall der Leistungen nach sich ziehen.<br />
Sanktionen ab Vollendung des 25. Lebensjahres<br />
Eine Pflichtverletzung, die eine Kürzung der Regelleistung um 30 Prozent <strong>und</strong> den Wegfall des Zuschlags<br />
zum ALG II nach sich zieht, liegt vor, wenn:
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 45<br />
• Personen sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen oder die hierin festgelegten<br />
Pflichten zu erfüllen, etwa indem sie sich nicht ausreichend selbst um Arbeit bemühen,<br />
• Personen sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, ein Sofortangebot<br />
oder eine Eingliederungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzuführen,<br />
• Personen ihr Einkommen <strong>und</strong> Vermögen verringern (verschleudern), um ALG II zu erhalten oder<br />
ihr unwirtschaftliches Verhalten trotz Belehrung über die Rechtsfolgen fortsetzen,<br />
• Personen einer Sperrzeit nach dem SGB III unterliegen <strong>und</strong> deshalb kein Arbeitslosengeld erhalten.<br />
Schon bei der ersten Pflichtverletzung können auch andere Leistungen (Unterkunftskosten oder Mehrbedarfszuschläge)<br />
gekürzt werden, wenn Betroffene über anrechenbares Einkommen verfügen <strong>und</strong><br />
ihnen weniger als 30 Prozent der Regelleistung ausgezahlt wird. Die zweite Pflichtverletzung führt zu<br />
einer Verdoppelung der Sanktion (Kürzung von 60 Prozent der Regelleistung).<br />
Bei einer zweiten Pflichtverletzung innerhalb von drei Monaten wird die Leistung bis zum Ende der<br />
ersten Sanktion um 90 Prozent (30 + 60 Prozent) der Regelleistung gekürzt. Die dritte Pflichtverletzung<br />
innerhalb eines Jahres führt zur vollständigen Streichung der Leistungen, also auch der Miete,<br />
Heizkosten usw. <strong>für</strong> die Dauer von drei Monaten. Die Sanktion kann gemildert <strong>und</strong> in eine 60- prozentige<br />
Kürzung der Regelleistung umgewandelt werden, wenn sich der/die Hilfebedürftige bereit erklärt,<br />
seine Pflichten zu erfüllen.<br />
Von den genannten Pflichtverletzungen sind Meldeversäumnisse zu unterscheiden:<br />
Kommen betroffene Personen einer Meldeaufforderung (z.B. Teilnahme an einer Berufsberatung oder<br />
Informationsveranstaltung) nicht nach oder erscheinen nicht bei einem angeordneten ärztlichen Untersuchungstermin,<br />
wird das ALG II <strong>für</strong> 3 Monate um 10 Prozent gekürzt. Auch hier wird ein gewährter<br />
Zuschlag zum ALG II gestrichen.<br />
Die Kürzung erhöht sich bei jedem weiteren Pflichtverstoß innerhalb eines Jahres um jeweils 10 Prozent<br />
(20 Prozent, 30 Prozent, 40 Prozent usw.).<br />
Kommt es zu einer Leistungskürzung von mehr als 30 Prozent, können Sachleistungen <strong>und</strong> geldwerte<br />
Leistungen (z. B. Lebensmittelgutscheine) gewährt werden. Diese Leistungen sollen erbracht werden,<br />
wenn im Haushalt minderjährige Kinder leben.<br />
Sanktionen <strong>für</strong> unter 25-Jährige<br />
Hilfebedürftige zwischen 15 <strong>und</strong> 24 Jahren erhalten bereits ab der ersten Pflichtverletzung keine Barleistungen<br />
mehr. Nur noch die Unterkunftskosten sollen direkt an den Vermieter gezahlt werden. Nach<br />
der zweiten Pflichtverletzung entfallen alle Leistungen. Miete <strong>und</strong> Heizkosten können übernommen<br />
werden, wenn sie sich nachträglich bereit erklären die verletzte(n) Pflicht(en) zu erfüllen.<br />
In dieser Altersgruppe können die Kürzungen unter Berücksichtigung des Einzelfalls auf 6 Wochen<br />
begrenzt werden.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 46<br />
Bitte beachten Sie, dass Ihnen neben dem Bezug von ALG II keine laufende<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII gewährt wird, d.h. die Kürzungen<br />
werden nicht durch eine andere Leistung ausgeglichen.<br />
Wir empfehlen Ihnen, sämtliche Belege zu sammeln (z.B. Kopien von Bewerbungsschreiben,<br />
Eingangsbestätigungen) <strong>und</strong> sich Notizen über Telefonate zu<br />
machen (z.B. über mündliche Stellenanfragen). Damit weisen Sie nach, dass Sie<br />
sich selber bemüht <strong>und</strong> damit die Pflicht zur Mitwirkung erfüllt haben.<br />
Widerspruch<br />
Gegen Entscheidungen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder des Sozialamtes kann Widerspruch eingelegt werden.<br />
Dieser Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h., dass etwa eine verhängte<br />
Sanktion trotz des Widerspruchs bestehen bleibt.<br />
Nur wenn durch eine Leistungskürzung ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könnte<br />
(der Strom abgestellt wird, der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Erhalt der Wohnung gefährdet<br />
ist oder Ähnliches), können Betroffene beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung<br />
stellen. Das Sozialgericht entscheidet dann darüber, ob die Kürzung bis zur Entscheidung über den<br />
Widerspruch aufgehoben wird.<br />
04.3 Sozialhilfe<br />
Der Anspruch auf Sozialhilfe (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei<br />
Erwerbsminderung) ist gesetzlich verankert im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).<br />
Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben nur Personen unter 65 Jahren, die voraussichtlich<br />
nur vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.<br />
Nicht erwerbsfähig ist jemand, der nicht in der Lage ist, mindestens 3 St<strong>und</strong>en am Tag zu arbeiten.<br />
Personen hingegen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet<br />
haben <strong>und</strong> dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung.<br />
Die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit wird in der Regel durch den gesetzlichen Rententräger,<br />
aber auch durch den medizinischen Dienst der Agentur <strong>für</strong> Arbeit getroffen.<br />
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu Unrecht als nicht erwerbsfähig eingestuft<br />
wurden, empfehlen wir Ihnen gegen diese Entscheidung Widerspruch bei<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder dem Sozialamtes einzulegen.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 47<br />
Höhe der Sozialhilfe<br />
Die Regelsätze in der Sozialhilfe, die den notwendigen Lebensunterhalt sichern sollen, betragen ab<br />
dem 01.01.2011 im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet monatlich jeweils<br />
364 Euro <strong>für</strong> Alleinstehende (Eckregelsatz),<br />
215 Euro <strong>für</strong> Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,<br />
251 Euro <strong>für</strong> Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,<br />
287 Euro <strong>für</strong> Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.<br />
328 Euro <strong>für</strong> Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen leben.<br />
Einmalige Leistungen<br />
Die meisten der früheren einmaligen Leistungen sind bereits im Regelsatz enthalten, bis auf drei Ausnahmen:<br />
• Erstausstattung <strong>für</strong> die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,<br />
• Erstausstattung <strong>für</strong> Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft <strong>und</strong> Geburt,<br />
• mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.<br />
Diese einmaligen Beihilfen können Sie weiter gesondert beantragen. Bitte beachten<br />
Sie, erst einen Antrag zu stellen, bevor Sie sich etwas anschaffen. Im<br />
Nachhinein werden vom Sozialamt keine Kosten mehr übernommen. Wenn Sie bei<br />
Ihrer Entlassung von der JVA nicht ausreichend mit Kleidung versorgt sind, sollten<br />
Sie darauf achten, dass dies auf dem Entlassungsschein vermerkt wird, um<br />
beim Sozialamt Kleidung beantragen zu können. Sollten Sie andere Anschaffungen<br />
benötigen, ohne etwas angespart haben zu können, kann Ihnen das Sozialamt<br />
ein Darlehen bewilligen, das in monatlichen Raten von 5 Prozent des Eckregelsatzes<br />
zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung eines<br />
Darlehens ist jedoch, dass die Anschaffung nötig ist <strong>und</strong> nicht durch Sachleistungen<br />
(z. B. Gebrauchtmöbellager, Kleiderkammer) gedeckt werden kann.<br />
Ergänzende Leistungen neben den Regelsätzen, sofern die Voraussetzungen vorliegen:<br />
• Beiträge <strong>für</strong> die Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung,<br />
• Unterkunft <strong>und</strong> Heizung (die Unterkunft muss sozialhilferechtlich angemessen sein),<br />
• Mehrbedarfszuschläge (bei Personen über 65 Jahren oder voll erwerbsgeminderten unter 65 Jahren,<br />
die das Merkzeichen G nachweisen können, Schwangere <strong>und</strong> Alleinerziehende, Behinderte, die bestimmte<br />
Eingliederungshilfen erhalten sowie bei kostenaufwändiger Ernährung).<br />
Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung oder auf ein angemessenes<br />
Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Kosten übernommen werden. Droht der<br />
Verlust der Wohnung, kann das Sozialamt Mietschulden übernehmen, um die Unterkunft zu sichern.<br />
Diese Geldleistung kann aber auch als Darlehen gewährt werden <strong>und</strong> muss in diesem Fall zurückgezahlt<br />
werden.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 48<br />
Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />
In besonderen persönlichen Notlagen gewährt das Sozialamt zusätzliche Hilfen.<br />
Haftentlassenen können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes<br />
Kapitel SGB XII) zustehen. So können sie beispielsweise die Unterbringung in einer therapeutischen<br />
Wohngruppe finanziert bekommen oder in einer ambulanten Beratungsstelle Unterstützung <strong>und</strong> Hilfe<br />
bei der Wohnungs- <strong>und</strong> Arbeitssuche erhalten.<br />
Integration in den Arbeitsmarkt<br />
Da nur noch nicht erwerbsfähige Personen Sozialhilfe bekommen, entfallen die bisherigen Vorschriften<br />
der Hilfe zur Arbeit. Trotzdem sollen auch SozialhilfebezieherInnen zur Arbeit aktiviert werden,<br />
sofern sie nicht als unzumutbar <strong>für</strong> die betroffene Person gilt (§ 11 Abs. 4 SGB XII).<br />
Die Zumutbarkeit von Arbeit bzw. Arbeitsgelegenheiten wird durch persönliche Einschränkungen<br />
(Krankheit, Behinderung, Kindererziehung) begrenzt.<br />
04.4 Beruflicher Wiedereinstieg<br />
Neben den bisher beschriebenen Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt,<br />
die von den Agenturen <strong>für</strong> Arbeit angeboten werden, gibt es noch weitere Möglichkeiten, die<br />
einen Einstieg ins Berufsleben eröffnen können:<br />
Gründungszuschuss<br />
Seit dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den früher bestehenden Existenzgründungszuschuss<br />
(so genannte „Ich-AG“) <strong>und</strong> das Überbrückungsgeld (nicht zu verwechseln mit dem<br />
Überbrückungsgeld nach Haftentlassung).<br />
Den Gründungszuschuss können EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, die sich<br />
selbständig machen wollen. Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung eines Gründungsschusses ist u.a., dass<br />
vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Anspruch auf ALG I noch <strong>für</strong> mindestens 90 Tage<br />
bestehen muss.<br />
Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monaten. In den ersten neun Monaten werden zusätzlich zum Zuschuss<br />
in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes monatlich pauschal 300 Euro gezahlt, damit sich<br />
die ExistenzgründerInnen freiwillig sozialversichern können. In den folgenden sechs Monaten entfällt<br />
der Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes <strong>und</strong> es wird nur noch die Pauschale <strong>für</strong> die Sozialversicherung<br />
gezahlt. Anträge werden vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von der zuständigen<br />
Arbeitsagentur geprüft. EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf diese<br />
Förderung. Wenn diese sich selbstständig machen möchten, können sie bei der <strong>für</strong> sie zuständigen<br />
Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune ein Einstiegsgeld beantragen.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 49<br />
Mini- <strong>und</strong> Midi-Job<br />
Mini- <strong>und</strong> Midi-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen.<br />
Bei Mini-Jobs liegt die Einkommensgrenze bei 400 Euro. ArbeitnehmerInnen zahlen keine Steuern<br />
<strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge; ArbeitgeberInnen zahlen eine Pauschale von 30 Prozent (bzw. 12<br />
Prozent bei Beschäftigungen im Privathaushalt).<br />
Bei Midi-Jobs mit einem Bruttoverdienst zwischen 400 <strong>und</strong> 800 Euro (Gleitzone) steigt der Arbeitnehmeranteil<br />
zur Sozialversicherung gleitend von 4 auf 21,1 Prozent an.<br />
Bei Mini- <strong>und</strong> Midi- Jobs werden keine bzw. nur geringfügige Rentenansprüche erworben.<br />
Eingliederungszuschuss<br />
Die Einstellung Haftentlassener kann durch die Agenturen <strong>für</strong> Arbeit bzw. die ARGEn oder die Optionskommunen<br />
finanziell gefördert werden.<br />
ArbeitgeberInnen können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen<br />
einstellen. Hierunter können auch Haftentlassene fallen. Bis zu 50 Prozent des regelmäßig<br />
gezahlten Arbeitsentgeltes sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtversicherungsbeitrag<br />
können <strong>für</strong> bis zu zwölf Monaten gezahlt werden.<br />
Für ältere ArbeitnehmerInnen (über 50 Jahre) kann der Zuschuss <strong>für</strong> bis zu 36 Monaten gewährt werden.<br />
Ein Eingliederungszuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Stelle vor<br />
Ort beantragt werden.<br />
Maßnahmen der Eignungsfeststellung <strong>und</strong> Trainingsmaßnahmen<br />
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten <strong>für</strong> einen beruflichen Wiedereinstieg Haftentlassener durch die<br />
Agenturen <strong>für</strong> Arbeit, die ARGEn oder die Kommunen sind Maßnahmen der Eignungsfeststellung <strong>und</strong><br />
Trainingsmaßnahmen.<br />
Diese Maßnahmen dienen dazu, Arbeitslosen <strong>und</strong> ArbeitgeberInnen die Möglichkeit zu geben, die<br />
persönliche Eignung <strong>und</strong> die beruflichen Fertigkeiten zu erproben.<br />
Die Dauer dieser Maßnahmen liegt zwischen zwei <strong>und</strong> maximal zwölf Wochen; während dieser Zeit<br />
erhalten die TeilnehmerInnen Arbeitslosengeld.<br />
Ein-Euro-Jobs<br />
Betroffene Personen, die arbeitslos sind <strong>und</strong> Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen auch so<br />
genannte „Ein-Euro-Jobs“ annehmen.<br />
Für diese Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erhalten sie keinen vertraglich vereinbarten<br />
Lohn, sondern lediglich eine Mehraufwandsentschädigung, die in der Regel ein bis zwei<br />
Euro in der St<strong>und</strong>e beträgt.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 50<br />
Über den gleichzeitigen Bezug von ALG II sind Ein-Euro-JobberInnen kranken-, pflege- <strong>und</strong> (auf<br />
einer niedrigen Gr<strong>und</strong>lage auch) rentenversichert.<br />
Da das Ziel der Vermittlungsbemühungen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit immer zuerst eine Vermittlung in<br />
den ersten Arbeitsmarkt ist, sollen Arbeitssuchende erst dann in Ein-Euro-Jobs vermittelt werden,<br />
wenn andere Vermittlungsbemühungen nicht erfolgreich waren.<br />
Quelle: www.bag-shi.de<br />
Wir empfehlen Ihnen Ihren Anspruch auf ergänzende Qualifizierung zur Verbesserung<br />
Ihrer Beschäftigungschancen zu nutzen. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz<br />
<strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz gelten auch <strong>für</strong> Ein-Euro-Jobs.<br />
Adressen der Agenturen <strong>für</strong> Arbeit finden Sie ab Seite 117.
05 Bürgerbüro<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 51<br />
Bürgerämter (auch Bürgerbüro oder Bürgerservice) sind Einrichtungen der Kommunalverwaltung.<br />
Hier sind sämtliche städtische Dienstleistungen <strong>für</strong> die BürgerInnen an einer Stelle möglichst wohnortnah<br />
zusammengefasst <strong>und</strong> damit effizienter <strong>und</strong> k<strong>und</strong>enorientierter bei erweiterten Öffnungszeiten<br />
<strong>und</strong> kurzen Wartezeiten.<br />
Dienstleistungen können sein:<br />
� Allgemeine Informationen über Zuständigkeiten<br />
innerhalb der Verwaltung<br />
� Abmeldung<br />
� Anmeldung<br />
� Ummeldung<br />
� Aufenthaltsbescheinigungen<br />
� Beglaubigung von Fotokopien <strong>und</strong> Unterschriften<br />
� Ausstellung, Änderung <strong>und</strong> Berichtigung<br />
Lohnsteuerkarte/ Ersatzlohnsteuerkarte<br />
� Führerscheinanträge<br />
� Anträge auf Ausstellung von Führungszeugnissen<br />
� Anträge bez. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister<br />
� H<strong>und</strong>esteuerangelegenheiten<br />
� Kfz-Abmeldungen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb<br />
des Landkreises / der kreisfreien Stadt<br />
� Beantragung <strong>und</strong> Ausstellung Kinderreisepass<br />
� Melderegisterauskünfte<br />
� Neufeststellungsanträge <strong>für</strong> Schwerbehinderte<br />
� Ausstellung von Parkberechtigungsausweisen<br />
<strong>für</strong> Schwerbehinderte<br />
� Beantragung <strong>und</strong> Ausstellung Personalausweise<br />
� Beantragung <strong>und</strong> Ausstellung Reisepass<br />
� Anträge auf R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung<br />
� Ausgabe von Anträgen <strong>für</strong> Schwerbehindertenausweise<br />
sowie Verlängerungen von<br />
Schwerbehindertenausweisen<br />
� Anträge auf Telefongebührenermäßigung<br />
� Anträge auf Unterhaltssicherung<br />
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung, z.B. per Telefon beim Bürgerbüro,<br />
zu erk<strong>und</strong>igen, welche Unterlagen, Ausweise, etc. Sie zur Antragstellung<br />
mitbringen müssen. So ersparen Sie sich zusätzliche Wege <strong>und</strong> Kosten.<br />
So können Sie Ihre Anträge erledigen…<br />
� durch persönliche Vorsprache in einem der Bürgerbüros,<br />
� durch postalische Zusendung,<br />
� durch Zusendung der unterschriebenen <strong>und</strong> eingescannten Formulare per E-<br />
Mail.<br />
Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern des <strong>für</strong> Sie zuständigen Bürgerbüros finden Sie<br />
ab der Seite 124.
06 Gerichte<br />
06.1 Oberlandesgericht Naumburg<br />
Das Oberlandesgericht ist zuständig<br />
a) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten <strong>für</strong><br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 52<br />
� Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Urteile <strong>und</strong> Beschlüsse der Landgerichte (§ 119 GVG),<br />
� Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Urteile <strong>und</strong> Beschlüsse der Amtsgerichte in Kindschaft<strong>und</strong><br />
Familiensachen sowie Landwirtschaftssachen,<br />
� die Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse der Amtsgerichte (§ 574 ZPO, § 28 FGG, § 79 Abs. 1<br />
GBO);<br />
b) in Strafsachen <strong>für</strong><br />
� Revisionen gegen die Berufungsurteile der Landgerichte,<br />
� Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile,<br />
� Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte (§ 121 GVG);<br />
c) in Bußgeldsachen <strong>für</strong> die Rechtsbeschwerde;<br />
d) im ersten Rechtszug in bestimmten politischen Strafsachen (§ 120 GVG).<br />
06.2 Landgerichte<br />
Die Landgerichte sind einerseits Eingangsgericht (I. Instanz) in Zivil- <strong>und</strong> Strafsachen, aber auch Berufungsgericht.<br />
Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, <strong>und</strong> zwar Zivilkammern,<br />
Kammern <strong>für</strong> Handelssachen <strong>und</strong> Strafkammern (§ 60 GVG), ferner Kammern <strong>für</strong> besondere Rechtsstreitigkeiten<br />
(z.B. <strong>für</strong> Baulandsachen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Wertpapierbereinigung).<br />
Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden RichterInnen <strong>und</strong> RichterInnen am Landgericht. Sie entscheiden<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich mit drei BerufsrichterInnen.<br />
Die Kammern <strong>für</strong> Handelssachen sind neben den BerufsrichterInnen mit zwei ehrenamtlichen HandelsrichterInnen,<br />
die kleinen Strafkammern mit einer BerufsrichterIn <strong>und</strong> zwei ehrenamtlichen RichterInnen,<br />
die großen Strafkammern mit drei BerufsrichterInnen <strong>und</strong> zwei ehrenamtlichen RichterInnen<br />
besetzt.<br />
Die Landgerichte sind zuständig<br />
a) in erster Instanz<br />
� in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug <strong>für</strong> alle Streitigkeiten, die nicht den<br />
Amtsgerichten zugewiesen sind,<br />
� <strong>für</strong> Ansprüche aus Amtshaftung (§ 71 GVG),
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 53<br />
� <strong>für</strong> Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der<br />
Familien- <strong>und</strong> Kindschaftssachen sowie der Landwirtschaftssachen, <strong>für</strong> die das Oberlandesgericht<br />
zuständig ist (§§ 72, 119 Nrn. 1, 2 GVG),<br />
� <strong>für</strong> Strafsachen im ersten Rechtszug zur Aburteilung von Verbrechen - insoweit auch als<br />
Schwurgericht - <strong>und</strong> Vergehen, soweit nicht das Amtsgericht oder ein höheres Gericht zuständig<br />
ist,<br />
b) in zweiter Instanz<br />
� <strong>für</strong> Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Urteile <strong>und</strong> Beschlüsse der Amtsgerichte (§§ 72 ff.<br />
GVG) als Zivilgericht <strong>und</strong> als Strafgericht (Einzelrichter <strong>und</strong> Schöffengericht).<br />
06.3 Amtsgerichte<br />
Die Amtsgerichte sind regelmäßig die Eingangsgerichte. Das Amtsgericht entscheidet gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
durch EinzelrichterInnen (§ 22 GVG) oder RechtspflegerInnen, in gewissen Fällen durch die Urk<strong>und</strong>sbeamtIn.<br />
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte insbesondere zuständig <strong>für</strong><br />
� Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro,<br />
� Wohnungsstreitigkeiten (§ 23 GVG),<br />
� Kindschafts- <strong>und</strong> Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie<br />
� Familiensachen (§ 23b GVG).<br />
Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz-, Versteigerungs-, Nachlass - <strong>und</strong> Vorm<strong>und</strong>schaftsgericht<br />
sowie Gr<strong>und</strong>buchamt.<br />
Sämtliche Mahnverfahren <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s sowie der Länder <strong>Sachsen</strong> <strong>und</strong> Thüringen werden zentral<br />
vom gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt durchgeführt.<br />
Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- <strong>und</strong> Vereinsregister werden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zentral<br />
vom Amtsgericht Stendal geführt.<br />
In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf Vergehen <strong>und</strong> Verbrechen, soweit nicht nach § 24<br />
GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Es entscheidet eine StrafrichterIn oder das<br />
Schöffengericht, bestehend aus einer BerufsrichterIn <strong>und</strong> zwei ehrenamtlichen RichterInnen (Schöffen).<br />
Hinzu kommen die Ordnungswidrigkeitssachen, vornehmlich Verkehrsordnungswidrigkeiten.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=pghoio0zqll3<br />
Die Anschriften der Gerichte finden Sie ab Seite 131.
Wir empfehlen Ihnen folgende Punkte <strong>für</strong> eine Vorladung:<br />
1. Gehen Sie zum Termin!<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 54<br />
Für Angeklagte ist die Anwesenheit bei der Verhandlung Pflicht. Wenn Sie als<br />
Betroffene nicht zum Termin erscheinen, kann es passieren, dass Sie zu einem<br />
neuen Termin von der Polizei vorgeführt werden oder gegen Sie ein Haftbefehl<br />
erlassen wird.<br />
2. Seien Sie pünktlich!<br />
Rechnen Sie außerdem mit längeren Einlasskontrollen. Vergessen Sie ihren Personalausweis<br />
nicht. Handy, iPod <strong>und</strong> Waffen haben selbstverständlich nichts im<br />
Gericht verloren.<br />
Falls Sie das aus wichtigen Gründen nicht schaffen, rufen Sie auf jeden Fall<br />
beim Gericht an! Die Telefonnummer steht auf der Termin-Ladung. Schreiben<br />
Sie eine Entschuldigung, wenn Sie krank sind <strong>und</strong> reichen Sie den Krankenschein<br />
nach bzw. schicken Sie dem Gericht ein ärztliches Attest.<br />
Bei allen Schreiben: Aktenzeichen nicht vergessen!<br />
3. Kein Alkohol <strong>und</strong> keine Drogen!<br />
Zu einer guten Verteidigung gehört auch ein klarer Kopf.<br />
Quelle: http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf
07 Jugendamt<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 55<br />
Das Jugendamt hält Informationen <strong>und</strong> Leistungen zur Jugendhilfe <strong>für</strong> Kinder,<br />
Jugendliche <strong>und</strong> Familien vor.<br />
Ziel <strong>und</strong> Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> ihren<br />
Familien in ihren Bedürfnissen beratend <strong>und</strong> unterstützend zur Seite zu<br />
stehen.<br />
Eine Vielzahl von Hilfs- <strong>und</strong> Serviceleistungen wie<br />
� Freizeit- <strong>und</strong> Feriengestaltungen<br />
� Interessensvertretungen<br />
� Hilfen zur beruflichen Orientierung<br />
� Begleitung bei Straffälligkeit<br />
� Kinder- <strong>und</strong> Jugendschutz<br />
� Kindertagesbetreuung<br />
� Familienangebote<br />
� Erziehungshilfen<br />
� Vaterschaftsanerkennung<br />
� Unterstützung zum Kindesunterhalt<br />
werden Eltern, Alleinerziehenden, Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen hier in einem persönlichen Gespräch mit<br />
einer MitarbeiterIn angeboten, um so allen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen beim Heranwachsen <strong>und</strong> bei der<br />
Integration in die Gesellschaft mit all den damit anfallenden Herausforderungen zu helfen.<br />
Quelle: http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=37.124&La=1<br />
Über die Öffnungszeiten des <strong>für</strong> Sie zuständigen Jugendamtes informieren Sie<br />
sich bitte.<br />
Die Jugendgerichtshilfe<br />
Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie ab Seite 137.<br />
Wenn Jugendliche eine Straftat begehen, müssen sie damit rechnen, dass gegen sie ein Strafverfahren<br />
eingeleitet wird. Anders als bei Erwachsenen gilt bei jungen Menschen von 14 bis 18, in bestimmtem<br />
Fällen auch bis 21 Jahren, ein spezielles Jugendstrafrecht. Hier steht nicht allein die Straftat im Vordergr<strong>und</strong>,<br />
sondern der junge Mensch insgesamt. Die Strafe soll nach dem erzieherischen Bedarf bei<br />
der Beschuldigten bemessen werden.<br />
Oft erscheint die Situation nach einer Straftat <strong>für</strong> den Jugendlichen <strong>und</strong> seine Eltern ausweglos. Das<br />
gegenseitige Vertrauen ist sehr belastet, viele reagieren hilflos <strong>und</strong> verunsichert, <strong>und</strong> die Spannungen<br />
zwischen Eltern <strong>und</strong> Kindern wachsen. Es entstehen Fragen wie: Was passiert weiter? Gibt es eine<br />
Gerichtsverhandlung? Wer erfährt davon? Ist man vorbestraft?
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 56<br />
An dieser Stelle setzt die Jugendgerichtshilfe, die durch Eigeninitiative oder spätestens von der Staatsanwaltschaft<br />
über ein eingeleitetes Ermittlungs- bzw. Strafverfahren informiert wurde, mit ihren JugendgerichtshelferInnen<br />
an. Dies sind keine AnklägerInnen <strong>und</strong> keine VerteidigerInnen, sie sind SozialarbeiterInnen<br />
im Jugendamt. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen zu beraten, zu unterstützen <strong>und</strong><br />
dem Gericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft Empfehlungen <strong>für</strong> die Beendigung des Verfahrens zu geben<br />
(§§ 52 I, 52 II 2, 52 III SGB VIII).<br />
Die SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe nehmen dann Kontakt zu den Betroffenen <strong>und</strong> ggf.,<br />
wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht wurde, auch zu ihren Eltern auf <strong>und</strong> informieren über den<br />
weiteren Ablauf des Verfahrens <strong>und</strong> dessen mögliche Folgen. In der Regel berichten sie nach einem<br />
persönlichen Gespräch dem Jugendgericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft über die Entwicklung <strong>und</strong> Situation<br />
des jungen Menschen <strong>und</strong> nehmen später auch an der Verhandlung teil, in der sie eine Stellungnahme<br />
abgeben <strong>und</strong> eine jugendrichterliche Maßnahme vorschlagen, die aus sozialpädagogischen<br />
Gesichtspunkten sinnvoll <strong>und</strong> angemessen erscheint.<br />
Dies geschieht auch, wenn die Betroffene nicht zu einem Gespräch in die Jugendgerichtshilfe gegangen<br />
ist.<br />
Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die Entscheidung liegt allein beim Gericht.<br />
Wir empfehlen Ihnen, diese freiwilligen Kontakte <strong>und</strong> persönlichen Gespräche mit<br />
Ihrer SozialarbeiterIn der Jugendgerichtshilfe ernst zu nehmen.<br />
Sie möchte Näheres über Sie erfahren: in welchen Familienverhältnissen sie leben,<br />
wie sie aufgewachsen sind <strong>und</strong> ob sie besondere Probleme haben, auch im<br />
freizeitlichen <strong>und</strong> schulischen/ beruflichen Bereich. Darüber hinaus erklärt sie<br />
Ihnen den weiteren Ablauf des Strafverfahrens, was in der Hauptverhandlung<br />
auf Sie zukommen kann, was passieren kann, wer die zuständige RichterIn sein<br />
wird <strong>und</strong> welche Rolle die anderen, am Verfahren Beteiligten, bei der Verhandlung<br />
spielen. Außerdem können sie die Betroffenen in Fragen bezüglich Jugendhilfe,<br />
Wohnung, Arbeit, Lehre, Sozialhilfe usw. beraten. Reden Sie offen <strong>und</strong><br />
ehrlich. Nur so kann sich Ihre SozialarbeiterIn ein konkretes Bild über Sie machen<br />
<strong>und</strong> aus ihrer Sicht sinnvolle <strong>und</strong> angemessene Empfehlungen <strong>für</strong> ein mögliches<br />
Strafmaß, das durch die RichterIn verhängt wird, vorschlagen.<br />
Die Sprechst<strong>und</strong>en der Jugendgerichtshilfe können recht unterschiedlich sein. Es<br />
ist deshalb sinnvoll, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.<br />
Telefonnummern <strong>und</strong> AnsprechpartnerInnen des Jugendamtes in Ihrer Wohnortnähe<br />
erfahren Sie ab Seite 137.<br />
Die vom Jugendgericht getroffenen Maßnahmen, z.B. die Erbringung von Arbeitsleistungen in gemeinnützigen<br />
Einrichtungen, die Zahlung eines Geldbetrags an eine solche Einrichtung, die Teilnahme<br />
an einem polizeilichen Verkehrsunterricht oder einem Sozialen Trainingskurs oder die Inanspruch-
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 57<br />
nahme einer gerichtlich bestellten BetreuungshelferIn, werden bei der Ableistung durch die Jugendgerichtshilfe<br />
begleitet. Sie leitet die vom Gericht erteilten Auflagen <strong>und</strong> Weisungen ein <strong>und</strong> teilt die Erledigung,<br />
aber auch Verstöße dem Gericht mit. Neben diesen Auflagen <strong>und</strong> Weisungen kann das Jugendgericht<br />
zur Ahndung von Straftaten, auch von Jugendarrest (bis zu vier Wochen), oder in besonderen<br />
Fällen auch Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung, ab sechs Monaten) gegen den Verurteilten<br />
verhängen. Geeignete Verfahren können auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft auch durch einen<br />
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) außergerichtlich erledigt werden. Für diese Maßnahme hält das Land<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein flächendeckendes Netz von TOA-Projektstellen vor.<br />
Quelle:<br />
� http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf<br />
� http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/kinder-jugendliche/jugendgerichtshilfe<br />
Wir empfehlen Ihnen folgende Punkte <strong>für</strong> eine Vorladung:<br />
1. Gehen Sie zum Termin!<br />
Für Angeklagte ist die Anwesenheit bei der Verhandlung Pflicht. Wenn Sie als<br />
Betroffene nicht zum Termin erscheinen, kann es passieren, dass Sie zu einem<br />
neuen Termin von der Polizei vorgeführt werden oder gegen Sie ein Haftbefehl<br />
erlassen wird.<br />
2. Seien Sie pünktlich!<br />
Rechnen Sie außerdem mit längeren Einlasskontrollen. Vergessen Sie ihren Personalausweis<br />
nicht. Handy, iPod <strong>und</strong> Waffen haben selbstverständlich nichts im<br />
Gericht verloren.<br />
Falls Sie das aus wichtigen Gründen nicht schaffen, rufen Sie auf jeden Fall<br />
beim Gericht an! Die Telefonnummer steht auf der Termin-Ladung. Schreiben<br />
Sie eine Entschuldigung, wenn Sie krank sind <strong>und</strong> reichen Sie den Krankenschein<br />
nach bzw. schicken Sie dem Gericht ein ärztliches Attest.<br />
Bei allen Schreiben: Aktenzeichen nicht vergessen!<br />
3. Kein Alkohol <strong>und</strong> keine Drogen!<br />
Zu einer guten Verteidigung gehört auch ein klarer Kopf.<br />
Quelle: http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf
08 Justizvollzugsanstalten<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 58<br />
Justizvollzugsanstalten (JVA) dienen der Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe<br />
oder Jugendstrafe verurteilt worden sind <strong>und</strong> zur Unterbringung von Untersuchungsgefangen. Die<br />
Durchführung von Maßnahmen des Strafvollzuges regelt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG).<br />
Der Justiz- oder Strafvollzug hat zwei Aufgaben: Er soll die Gefangenen auf ein straffreies Leben<br />
vorbereiten <strong>und</strong> die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten der Gefangenen schützen.<br />
Die Betreuung <strong>und</strong> Behandlung der Gefangenen ist <strong>für</strong> ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft<br />
eine wichtige Voraussetzung. Die Gefangenen, von denen viele aus schwierigen sozialen Verhältnissen<br />
stammen, werden bis zum Ende ihrer Inhaftierung gefördert. Der Justizvollzug unterbreitet hier<strong>für</strong><br />
vielfältige Angebote: Schulausbildungen auf den unterschiedlichen Niveaus, Ausbildungen in anerkannten<br />
<strong>und</strong> gefragten Berufen, Arbeit, Beratungen <strong>und</strong> individuelle Hilfen, soziales Training bis hin<br />
zu Angeboten individueller, im Einzelfall genehmigter Psychotherapie <strong>und</strong> der Sozialtherapie.<br />
Zu den Behandlungsangeboten zählen auch Lockerungen des Vollzuges. Erfahrungsgemäß sind Gefangene<br />
vorrangig bestrebt, Lockerungen zu erhalten. Lockerungen müssen sich aber in das übrige<br />
Behandlungskonzept einpassen. Außerdem muss zur Sicherheit der Allgemeinheit, aber auch zur Gewährleistung<br />
des Behandlungsauftrags sorgfältig geprüft werden, ob Missbräuche der Lockerungen zu<br />
erwarten sind.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3142<br />
08.1 Standorte<br />
Justizvollzugsanstalt Burg/ Madel<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat folgende Standorte <strong>für</strong> den Strafvollzug: Burg/Madel, Dessau-Roßlau, Halle,<br />
Magdeburg, Naumburg <strong>und</strong> Volkstedt, außerdem ausschließlich <strong>für</strong> Jugendliche: die Jugendanstalt in<br />
Raßnitz <strong>und</strong> die Jugendarrestanstalt in Halle.<br />
Die Untersuchungshaft <strong>und</strong> der offene Vollzug sind am Standort Magdeburg. Am Standort Naumburg<br />
befindet sich die zentrale Krankenabteilung <strong>für</strong> den Strafvollzug. Die Sozialtherapie <strong>für</strong> Sexualstraftäter<br />
(SOTHA) <strong>und</strong> besonders gefährliche Gewalttäter befindet sich in Halle.<br />
Die Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern zu den jeweiligen Standorten finden Sie ab<br />
Seite 138.
Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 59<br />
08.2 Übersicht über die Haftplätze <strong>und</strong> Belegungen der Justizvollzugsanstalten in<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Justizvollzugsstatistik (Stand: 1.Oktober 2010)<br />
Die Justizvollzugsanstalten des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> verfügten<br />
am 1. Oktober 2010 über insgesamt 2.492 Haftplätze,<br />
davon 147 Haftplätze im offenen Vollzug <strong>und</strong> 36 Haftplätze <strong>für</strong> den<br />
Jugendarrestvollzug.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=318<br />
Die Gesamtbelegung betrug 2.116 Gefangene, davon waren<br />
84 Gefangene im offenen Vollzug.
Justizvollzugsanstalt<br />
JVA Burg<br />
JVA Dessau-Roßlau 176<br />
JVA Dessau-Roßlau/<br />
Außenstelle Magdeburg<br />
JVA Halle<br />
JVA Halle/ Nebenstelle<br />
JVA Volkstedt/<br />
Außenstelle Naumburg<br />
Haftplätze<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
658<br />
(inkl. 30 Sicherheitsverwahrung)<br />
219<br />
259<br />
Seite | 60<br />
340<br />
(inkl. 116 Sozialtherapeutische Abteilung)<br />
200<br />
JVA Volkstedt 206<br />
JA Raßnitz 398<br />
(inkl. 20 Offener Vollzug)<br />
Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
08.3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG )<br />
Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) regelt in Deutschland den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten<br />
<strong>und</strong> der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung <strong>und</strong> Sicherung (§1<br />
StVollzG-Anwendungsbereich).<br />
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel)<br />
<strong>und</strong> der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.<br />
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel)<br />
<strong>und</strong> der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.<br />
Des Weiteren soll das Leben im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich<br />
angepasst werden, schädlichen Folgen des Strafvollzugs ist entgegenzuwirken. Der Gefangene soll<br />
befähigt werden, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (§ 3 StVollzG). Außerdem ist die Bereitschaft<br />
des Gefangenen zu wecken, an seiner Behandlung sowie an der Gestaltung des Vollzugszieles<br />
mitzuarbeiten (§ 4 StVollzG).
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 61<br />
Neben diesen Gr<strong>und</strong>sätzen trifft das Gesetz Regelungen über die Vollzugsplanung, die Stellung <strong>und</strong><br />
die Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Gefangenen sowie der Vollzugsbehörde. Daneben wird auf den Alltag<br />
des Gefangenen hinsichtlich der Ernährung, Religionsausübung, Ges<strong>und</strong>heits<strong>für</strong>sorge, Freizeit sowie<br />
die Aufrechterhaltung von Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung eingewirkt.<br />
Nachdem die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform vom B<strong>und</strong> auf die Länder<br />
übergegangen ist, werden die jeweiligen Landesgesetze das Strafvollzugsgesetz des B<strong>und</strong>es sukzessive<br />
ablösen.<br />
Gefangene, die sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz<br />
bei den Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvollzugsgesetz_(Deutschland)<br />
08.4 Besuch<br />
Besuch besitzt vor allem <strong>für</strong> die Behandlung der Gefangenen sowie deren Wiedereingliederung in die<br />
Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung, da hierdurch der persönliche Kontakt zu Menschen des früheren<br />
<strong>und</strong> künftigen Lebensbereichs aufrechterhalten <strong>und</strong> gefestigt werden kann.<br />
Besondere Förderung erhalten Besuchskontakte zwischen den Gefangenen <strong>und</strong> ihren Kindern <strong>und</strong><br />
Besuchskontakte minderjähriger Gefangener zu ihren Eltern.<br />
Um einen reibungslosen <strong>und</strong> harmonischen Besuchsablauf zu gewährleisten, müssen von den Besuchern<br />
jedoch einige Verhaltensvorschriften beachtet werden, die im Wesentlichen <strong>für</strong> alle Justizvollzugsanstalten<br />
des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gleich sind <strong>und</strong> bei deren Missachtung der Besuch im Zweifel<br />
sofort abgebrochen werden muss oder gar nicht erst zustande kommt.<br />
Beachten <strong>und</strong> befolgen Sie daher unbedingt folgende Regelungen:<br />
Besuchszeiten<br />
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene monatliche Mindestbesuchsdauer beträgt<br />
� <strong>für</strong> Strafgefangene eine St<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
� <strong>für</strong> Untersuchungsgefangene zweimal 30 Minuten.<br />
Die Justizvollzugsanstalten des Landes haben unterschiedliche Besuchszeiten.<br />
Sie finden Sie ab Seite 138.<br />
Diese können jedoch innerhalb der Anstalt <strong>für</strong> bestimmte Bereiche oder Besuchsarten<br />
variieren. In Zweifelsfällen setzen Sie sich vorher in allseitigem Interesse<br />
mit dem jeweiligen Besuchsdienst in Verbindung.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 62<br />
Besuchstermin<br />
Jeder Besuch setzt die vorherige Vereinbarung eines konkreten Besuchstermins voraus. Die Termine<br />
werden von den jeweiligen Justizvollzugsanstalten vergeben <strong>und</strong> sind direkt mit ihnen zu vereinbaren.<br />
1. Antrag <strong>für</strong> die Strafhaft, Jugendhaft <strong>und</strong> Abschiebungshaft<br />
Beim erstmaligen Besuch muss der Antrag in der Regel schriftlich - möglichst vier Wochen vor dem<br />
geplanten Termin - erfolgen. Der Antrag kann von den Gefangenen oder den Besuchern gestellt werden<br />
<strong>und</strong> ist in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einzureichen. Folgebesuche können dann mündlich<br />
direkt mit der Justizvollzugsanstalt vereinbart werden.<br />
2. Antrag <strong>für</strong> die Untersuchungshaft<br />
Im Bereich der Untersuchungshaft entscheidet über Besuchsanträge nicht die Justizvollzugsanstalt,<br />
sondern die zuständige HaftrichterIn oder die Staatsanwältin. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.<br />
Hier besteht aber gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, eine Dauerbesuchserlaubnis zu beantragen.<br />
Nach der Genehmigung des Antrages<br />
Legitimation<br />
� Bitte achten Sie darauf, mindestens 15 Minuten vor dem Besuchstermin in<br />
der Anstalt zu erscheinen, damit ausreichend Zeit <strong>für</strong> die Erledigung der<br />
notwendigen Formalitäten verbleibt.<br />
� Bitte achten Sie auch darauf, zu den Besuchen nicht angetrunken oder in berauschtem<br />
Zustand zu erscheinen, da Ihnen in diesen Fällen der Zugang zur<br />
Justizvollzugsanstalt nicht gestattet werden kann.<br />
� Hinsichtlich der Zahl der zugelassenen Begleitpersonen erk<strong>und</strong>igen Sie sich<br />
bitte unbedingt vorher beim Besuchsdienst.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Anstaltspforte mit einem gültigen<br />
Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Der Ausweis oder Pass<br />
bleibt <strong>für</strong> die Dauer des Besuchs an der Pforte der Justizvollzugsanstalt <strong>und</strong><br />
wird Ihnen danach selbstverständlich wieder ausgehändigt.<br />
Für den Besuch von Untersuchungsgefangenen müssen Sie darüber hinaus die<br />
schriftliche Besuchserlaubnis der zuständigen HaftrichterIn oder StaatsanwältIn<br />
vorweisen.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 63<br />
Sicherheitskontrolle<br />
Jede BesucherIn wird auf unerlaubte Gegenstände durchsucht (hierzu zählen insbesondere Waffen,<br />
Betäubungsmittel <strong>und</strong> Alkohol). Die Durchsuchung, die das Strafvollzugsgesetz ausdrücklich gestattet,<br />
besteht aus einem Durchschreiten eines Metallsuchrahmens sowie gegebenenfalls einem Absuchen<br />
der Kleidung mittels elektronischer Sonde. Das Gesetz gestattet darüber hinaus das Abtasten des Körpers,<br />
nicht jedoch eine Entkleidung der BesucherIn.<br />
In den Justizvollzugsanstalten besteht ein generelles Verbot <strong>für</strong> den Gebrauch von Funktelefonen.<br />
Daher müssen auch BesucherInnen ihre Funktelefone beim Betreten der Anstalt an der Pforte abgeben<br />
<strong>und</strong> erhalten sie nach dem Verlassen der Anstalt zurück.<br />
Zu Ihrer eigenen Sicherheit<br />
Die vorgenannten Kontrollmaßnahmen stellen keine generelle Misstrauensbek<strong>und</strong>ung des Justizvollzuges<br />
gegenüber den BesucherInnen dar, sondern sind als notwendige Mechanismen zu begreifen, um<br />
die innere Sicherheit der Anstalten zu gewährleisten. Entsprechende Kontrollmaßnahmen dürften Ihnen<br />
auch aus anderen sicherheitssensiblen Bereichen des öffentlichen Lebens (z.B. in Flughäfen) bekannt<br />
sein. Sie dienen nicht zuletzt auch Ihrer eigenen Sicherheit.<br />
Aufenthalt in der Anstalt<br />
Die Besuchsdurchführung wird aus Sicherheitsgründen gr<strong>und</strong>sätzlich überwacht. Den Anweisungen<br />
der Vollzugsbediensteten ist sofort <strong>und</strong> zu jeder Zeit Folge zu leisten, auch dann, wenn Sie deren<br />
Sinnhaftigkeit nicht sofort verstehen.<br />
Verbot der Übergabe <strong>und</strong> Annahme von Gegenständen<br />
Es ist verboten, den Gefangenen Gegenstände jedweder Art (auch Geld) zu übergeben. Auch die Annahme<br />
von Gegenständen der Gefangenen ist verboten. Zuwiderhandlungen dieses Verbots ziehen<br />
zwingend den sofortigen Abbruch des Besuchs sowie gegebenenfalls ein dauerhaftes Besuchsverbot<br />
nach sich. In besonders schweren Fällen ist die Justizvollzugsanstalt außerdem verpflichtet, den Sachverhalt<br />
von Amts wegen zur Anzeige zu bringen.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17007<br />
Halten Sie unbedingt die Sicherheitsbestimmungen in allseitigem Interesse ein,<br />
damit Ihnen der Zugang zur Justizvollzugsanstalt nicht versagt werden kann. Bei<br />
allen Fragen wenden Sie sich bitte an die Vollzugsbediensteten.<br />
Sind Sie sich unsicher, ob ein bestimmtes Verhalten verboten oder erlaubt ist,<br />
erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte vorher bei dem Vollzugspersonal.<br />
Für weitere Fragen zur Besuchsdurchführung im Justizvollzug können Sie sich<br />
unmittelbar mit dem Besuchsdienst der jeweiligen JVA in Verbindung setzen.<br />
Die Adressen, AnsprechpartnerInnen <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie ab Seite<br />
138.
08.5 Jugendanstalt (JA) Raßnitz<br />
Verwaltungsgebäude<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 64<br />
Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Haftanstalt <strong>für</strong> männliche Jugendliche<br />
<strong>und</strong> Heranwachsende (Straf- <strong>und</strong> Untersuchungsgefangene).<br />
Sie verfügt über 398 Haftplätze, davon 20 Haftplätze im offenen Vollzug.<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Der Jugendstrafvollzug wird in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> durch das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe<br />
(JStVollzG LSA) vom 7.12.2007 (GVBl. LSA S. 368) geregelt. Das Gesetz trat am 1.Januar 2008 in<br />
Kraft. Seit der Föderalismusreform vom September 2006 ist die Gesetzgebung zum Strafvollzug Ländersache.<br />
Das neue Gesetz geht mit einem differenzierten Behandlungskonzept (Sucht, Gewalt, sonstiges abweichendes<br />
Verhalten) <strong>und</strong> einem gestuften System schulischer <strong>und</strong> beruflicher Ausbildung auf die jungen<br />
Gefangenen ein.<br />
Ihnen werden Grenzen aufgezeigt, aber auch Raum zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit gegeben.<br />
Diesen Vorgaben wird die Praxis schon heute gerecht.<br />
Gefangene, die sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz<br />
bei den Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />
Vollzugsziel<br />
Der gesetzliche Auftrag <strong>für</strong> den Jugendstrafvollzug ist in § 91 des Jugendgerichtsgesetz (JGG) formuliert:<br />
„Durch den Vollzug der Jugendstrafe soll der Verurteilte dazu erzogen werden, künftig einen<br />
rechtschaffenden <strong>und</strong> verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen.“ Mit der Jugendanstalt<br />
Raßnitz sind alle Voraussetzungen geschaffen worden, um dem Erziehungsauftrag des Jugendgerichtsgesetzes<br />
<strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Gestaltungsgr<strong>und</strong>sätzen gerecht zu werden.<br />
Schulische <strong>und</strong> berufliche Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Schulische <strong>und</strong> berufliche Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung ist wesentlicher Kernbereich eines erzieherisch<br />
ausgerichteten Jugendstrafvollzuges. Von daher haben sie Vorrang gegenüber einer aufzunehmenden<br />
Arbeit, arbeitstherapeutischen oder sonstigen Beschäftigung nach § 44 JStVollzG LSA.<br />
Für Ihr späteres Leben in Freiheit ist es von größtem Nutzen, wenn Sie zum<br />
Zeitpunkt Ihrer Entlassung in der Lage sind, Ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit<br />
selbst zu sichern.<br />
Wir empfehlen Ihnen daher, sofort bei Antritt Ihrer Haftstrafe einen Antrag<br />
<strong>für</strong> Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung bei der Leitung der Jugendanstalt bzw. bei der <strong>für</strong><br />
Sie zuständigen SozialarbeiterIn abzugeben.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 65<br />
So zeigen Sie Interesse <strong>und</strong> engagieren sich, um die Zeit der Inhaftierung <strong>und</strong><br />
die damit verb<strong>und</strong>enen Bildungsmöglichkeiten während der Inhaftierung <strong>für</strong> schulische<br />
Bildung zu nutzen.<br />
Besuche<br />
Die Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen oder Kontakte zu Stellen, in denen der jugendliche<br />
Inhaftierte bisher Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung erfahren hat, sollen über regelmäßige Kontakte besonders<br />
gefördert werden. Daher schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Gesamtdauer <strong>für</strong> Besuche<br />
(§ 54 JStVollzG LSA) mindestens vier St<strong>und</strong>en im Monat betragen kann. Dabei wird besonders auf<br />
die Möglichkeit hingewiesen, dass dies auch an den Wochenenden vorgesehen werden kann. Besondere<br />
Förderung erhalten Besuchskontakte zwischen den Gefangenen <strong>und</strong> ihren Kindern <strong>und</strong> Besuchskontakte<br />
minderjähriger Gefangener zu ihren Eltern.<br />
Intensive Entlassungsvorbereitung mit Einbeziehung Dritter<br />
Zu den wichtigsten Aufgaben eines auf Behandlung, Erziehung <strong>und</strong> Förderung ausgerichteten Jugendstrafvollzuges<br />
gehört es nicht zuletzt, die Weichen <strong>für</strong> die Entlassung in die Freiheit rechtzeitig zu<br />
stellen <strong>und</strong> gut vorzubereiten.<br />
Der Inhaftierte wird bei der Erarbeitung des Vollzugsplanes einbezogen Er ist darauf gerichtet, vom<br />
ersten Tag des Vollzuges an, auf die Entlassungssituation der Gefangenen hinzuarbeiten.<br />
Wir empfehlen Ihnen, <strong>für</strong> den Zeitraum der Entlassungsvorbereitung (mindestens<br />
6 Monate vor der Entlassung) in Kontakt mit den <strong>für</strong> Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen<br />
<strong>und</strong> Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe in Ihrer Region<br />
aufzunehmen bzw. zu intensivieren, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten.<br />
Die Adressen, AnsprechpartnerInnen <strong>und</strong> Telefonnummern der Vereine der freien<br />
Straffälligenhilfe finden Sie ab Seite 14 bzw. nutzen Sie die Sprechzeiten in<br />
der Jugendanstalt Raßnitz.
08.6 Jugendarrestanstalt (JAA) Halle<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 66<br />
Die Jugendarrestanstalt Halle ist die einzige Einrichtung <strong>für</strong> den Vollzug von<br />
Jugendarrest. Sie ist sowohl <strong>für</strong> Mädchen als auch <strong>für</strong> Jungen zuständig, die<br />
von einem Jugendgericht zu Kurz- <strong>und</strong> Freizeitarrest oder zu Dauerarrest verurteilt<br />
worden sind.<br />
Die Jugendarrestanstalt verfügt insgesamt über 36 Arrestplätze, davon 32 <strong>für</strong><br />
Jungen <strong>und</strong> vier <strong>für</strong> Mädchen.<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Hier gelten die gleichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen wie in der Jugendanstalt Raßnitz. Gefangene, die<br />
sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz bei den<br />
Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3235
09 Kindergeld<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 67<br />
Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der<br />
Zahl <strong>und</strong> dem Alter der Kinder geleistet wird. Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht <strong>für</strong> alle Kinder ab der Geburt<br />
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann<br />
unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.<br />
Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der <strong>für</strong> Sie zuständigen Familienkasse.<br />
Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren<br />
gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie<br />
aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk<br />
sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet.<br />
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt <strong>und</strong> unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag<br />
(zum Beispiel durch Telefonanruf) ist nicht möglich.<br />
Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Beifügung der schriftlichen Vollmacht<br />
gestellt werden (zum Beispiel durch Angehörige der steuerberatenden Berufe).<br />
Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit ent-<br />
gegengenommen.<br />
Über Öffnungszeiten der <strong>für</strong> Sie zuständigen Familienkasse informieren Sie sich<br />
bitte in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt oder Rathaus.<br />
Die Adressen finden Sie ab Seite 124.<br />
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091- steuerrechtliche- Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html
10 Krankenkasse<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 68<br />
Die Ges<strong>und</strong>heitsreform 2007 hat den Weg zur neuen Ges<strong>und</strong>heitsversicherung bereitet. Damit besteht<br />
erstmals in der deutschen Sozialgeschichte <strong>für</strong> alle EinwohnerInnen die Pflicht, eine Krankenversicherung<br />
abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz<br />
verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen <strong>für</strong> die<br />
gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Denn die<br />
möglichen Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können den Einzelnen schnell<br />
überfordern. Dem beugt die neue Ges<strong>und</strong>heitsversicherung vor. Jede <strong>und</strong> jeder wird damit die notwendige<br />
medizinische Behandlung erhalten.<br />
Wählbar sind:<br />
Sie müssen sich umgehend bei einer <strong>für</strong> Sie wählbaren Krankenkasse melden <strong>und</strong><br />
die entsprechende Mitgliedsbescheinigung dem zuständigen Leistungsträger vorlegen.<br />
• die AOK Ihres Wohnortes,<br />
• eine Ersatzkasse, die <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständig ist,<br />
• die Krankenkasse des/r Ehegatten/in,<br />
• eine Betriebs- oder Innungskasse.<br />
Wählen Sie selbst keine Krankenkasse aus, werden Sie vom Leistungsträger einer Krankenkasse zugeordnet.<br />
Über Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Krankenkassen in Ihrer Wohnortnähe<br />
informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.
11 Maßregelvollzug<br />
� § 63 StGB<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 69<br />
Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 <strong>und</strong> nach § 64 Strafgesetzbuch<br />
(StGB) unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke<br />
Straftäter untergebracht.<br />
Daneben gibt es als weitere Form der so genannten Maßregeln der Besserung<br />
<strong>und</strong> Sicherung die Sicherungsverwahrung, die nach § 66 StGB verhängt<br />
werden kann.<br />
Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bezieht sich auf schuldunfähige oder vermin-<br />
dert schuldfähige Straftäter, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Erkrankung als <strong>für</strong> die Allgemeinheit gefährlich gel-<br />
ten <strong>und</strong> von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwar-<br />
ten sind. Diese Maßregel ist unbefristet.<br />
� § 64 StGB<br />
Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt bezieht sich auf suchtkranke Straftäter.<br />
Diese Maßregel ist gr<strong>und</strong>sätzlich auf zwei Jahre befristet, wobei sich die Aufenthaltsdauer in der<br />
Maßregel durch entsprechende Höchstfristberechnungen verschieben/ verlängern kann.<br />
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug<br />
Das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat mit Wirkung vom 01.01.2000 die Durchführung des Maßregelvollzuges<br />
privatisiert. Mit der SALUS gGmbH obliegt nun die Durchführung des Maßregelvollzuges einer<br />
100%igen Landesgesellschaft.<br />
Gemäß § 3 Maßregelvollzugsgesetz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist die SALUS gGmbH zuständig <strong>für</strong><br />
die Vollziehung strafrechtlicher Entscheidungen nach den §§ 63, 64 StGB sowie <strong>für</strong> einstweilige bzw.<br />
vorbereitende Maßnahmen aufgr<strong>und</strong> richterlicher Entscheidungen, mit denen Freiheitsentziehungen<br />
nach den §§ 7, 73 <strong>und</strong> 93a JGG sowie nach §§ 81, 126a, 163 <strong>und</strong> 453c StPO verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Die SALUS gGmbH ist dabei nach dem Beleihungs- <strong>und</strong> Betriebsübergangsvertrag verpflichtet, die<br />
Landeskonzeption <strong>für</strong> die Durchführung des Maßregelvollzuges sowie die einschlägigen <strong>und</strong> im einzelnen<br />
aufgeführten Erlasse <strong>und</strong> Dienstanweisungen der Landesregierung anzuwenden.<br />
Maßregelvollzugsanstalten:<br />
� Uchtspringe (§ 63 StGB)<br />
� Bernburg (§ 64 StGB)<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=19465
12 Selbsthilfegruppen<br />
Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte<br />
Zusammenschlüsse von Menschen, die ein<br />
gleiches Problem oder Anliegen haben <strong>und</strong><br />
gemeinsam etwas dagegen bzw. da<strong>für</strong><br />
unternehmen möchten.<br />
Typische Probleme sind etwa der Umgang<br />
mit chronischen oder seltenen Krankheiten,<br />
mit Lebenskrisen <strong>und</strong>/oder belastenden<br />
sozialen Situationen.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 70<br />
In Selbsthilfegruppen können Betroffene eigene Erfahrungen <strong>und</strong> Informationen mit anderen Betroffenen<br />
<strong>und</strong> Angehörigen austauschen.<br />
Die TeilnehmerInnen unterstützen <strong>und</strong> motivieren sich gegenseitig, so z.B. bei der praktischen Bewältigung<br />
unterschiedlichster Lebenslagen.<br />
Darüber hinaus vertreten Selbsthilfegruppen in unterschiedlichem Grad die Belange <strong>und</strong> Interessen<br />
ihrer Mitglieder nach außen.<br />
Über Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Selbsthilfegruppen in Ihrer Wohnortnähe<br />
informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.<br />
Jeder Verein der freien Straffälligenhilfe ist daran interessiert, dass die Betroffenen<br />
Ihre Erfahrungen zur Vermeidung von Straffälligkeit an andere weitergeben.<br />
Sollten Sie selbst den Wunsch haben, zu einem Thema, dass Sie persönlich<br />
bewegt, sich mit anderen auszutauschen, wenden Sie sich vertrauensvoll<br />
an den Vorstand oder die Geschäftsführung des Vereins der freien Straffälligenhilfe<br />
in Ihrer Region. (Die Anschriften finden Sie ab Seite 14.)<br />
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbsthilfegruppe
13 Schuldenberatung<br />
13.1 Schulden-Was tun?<br />
Es ist schwierig, Schulden vom Gefängnis aus abzubauen.<br />
Jedoch ist es nicht unmöglich <strong>und</strong> zudem noch sinnvoll,<br />
auch im Hinblick auf Anträge auf eine vorzeitige<br />
Entlassung <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Verhandlungen<br />
vor der zuständigen Vollstreckungskammer.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 71<br />
Wir empfehlen Ihnen, so schnell wie möglich, Ihre Schulden abzubauen. So ersparen<br />
Sie sich zusätzliche Mehrbelastungen durch Zinsen <strong>und</strong> erleichtern sich<br />
Ihren Neustart nach der Haftentlassung. Nutzen Sie die Angebote zur Schuldnerberatung<br />
des JVA-Sozialdienstes oder der Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>vereine.<br />
Einige Schuldnerberatungsstellen bieten auch Sprechst<strong>und</strong>en in der<br />
JVA an. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen SozialarbeiterIn.<br />
Seit dem Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts wird auch überschuldeten Personen <strong>und</strong> Privathaushalten<br />
die Chance <strong>für</strong> einen Neuanfang eingeräumt. Dabei einigen sich die Gläubiger <strong>und</strong> Schuldner<br />
auf die Zahlung eines bestimmten Anteils der Schulden. Der Rest wird erlassen.<br />
Besonders wenn Sie als Betroffene mehrere GläubigerInnen haben, möchten wir<br />
Ihnen von dem Versuch, auf eigene Faust oder ohne fachk<strong>und</strong>ige Unterstützung<br />
eine "vergleichsweise" Entschuldung zu erreichen, abraten.<br />
Qualifizierte MitarbeiterInnen helfen Ihnen gern <strong>und</strong> unterstützen Sie bei Ihren<br />
weiteren Schritten.<br />
Das so genannte Verbraucherinsolvenzverfahren sollte wegen der sehr umfangreichen Bestimmungen,<br />
die zu beachten sind, nur mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatungsstellen angewendet<br />
werden.<br />
Dies ist bisher in vielen Justizvollzugsanstalten noch nicht möglich. Auch sind die Wartezeiten <strong>für</strong><br />
einen Termin mit der SchuldenberaterIn oft lang.<br />
Wir empfehlen Ihnen Ihre Wartezeit sinnvoll zu nutzen. Dazu informieren wir<br />
Sie an dieser Stelle über Ihre Möglichkeiten, während der Haft neue Schulden<br />
zu verhindern.<br />
Verminderung laufender Kosten<br />
Wichtig ist zunächst, dass sich die Schulden aufgr<strong>und</strong> der Inhaftierung nicht noch weiter erhöhen.<br />
Während der Haft übernehmen vielfach die Jugendämter Unterhaltsvorschussleistungen, die dann nach<br />
der Inhaftierung zurückgefordert werden.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 72<br />
Unterhaltspflichtige können eine Herabsetzung der Höhe der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen<br />
<strong>für</strong> die Dauer ihrer Haft bewirken.<br />
Der schriftliche Antrag auf Abänderung wegen Änderung der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach § 323 ZPO ist an<br />
den Unterhaltsberechtigten bzw. bei Minderjährigen an die gesetzlichen VertreterInnen zu richten.<br />
Erfolgten die Zahlungen über das Jugendamt, ist dieses zu informieren. Diese Herabsetzung ist nicht<br />
bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht möglich.<br />
Auflistung der Verbindlichkeiten<br />
Zunächst muss sich die Betroffene natürlich einen Überblick über seine Schulden verschaffen.<br />
Gerade aus der Justizvollzugsanstalt heraus ist das nicht immer einfach. Angehörige oder Kontaktpersonen<br />
können gebeten werden, vorhandenen Unterlagen zuzusenden.<br />
Falls der einzelne Betroffene eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgelegt<br />
hat, ist diese bei dem Amtsgericht erfasst, wo dies getan worden ist.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihre GläubigerInnen um eine Aufstellung der ausstehenden<br />
Zahlungen zu bitten. So können Sie prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt<br />
sind. Dazu können Sie sich auch eine Schufa-Selbstauskunft (Gebühr z.Z.<br />
7,80 Euro) einholen. Diese ist in einer der b<strong>und</strong>esweit 16 Niederlassungen der<br />
Schufa auch gebührenfrei zu erhalten.<br />
Kontakt zu GläubigerInnen aufnehmen<br />
Möglichst noch vor dem Haftantritt, spätestens aber bald nach der Inhaftierung sollten Betroffene mit<br />
den GläubigerInnen in Verbindung treten <strong>und</strong> sie über Ihre Haftsituation informieren. Mit Unterstützung<br />
einer SchuldenberaterIn sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, ob einzelne Forderungen<br />
verjährt sind.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihren GläubigerInnen Ihre Zahlungsbereitschaft glaubwürdig<br />
darzustellen, so lässt sich in vielen Fällen eine St<strong>und</strong>ung der Schuld erreichen.<br />
Bei langer Inhaftierungszeit kann es sogar sinnvoll sein, nach der Möglichkeit einer<br />
Ausbuchung der Forderung zu fragen. Den meisten GläubigerInnen ist klar,<br />
dass sie während der Haft keine Zahlungen erwarten können <strong>und</strong> auch nach der<br />
Haft zumeist erst keine Zahlungen zu erwarten sind. Daher sind einige bereit,<br />
auf eine (teure) Titulierung der Schuld (z.B. durch Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheid)<br />
zu verzichten.<br />
Schulden aufgr<strong>und</strong> der Inhaftierung: Girokonto/ Bankkredite<br />
Die häufigste Form der Bankkredite sind Überziehungskredite auf Girokonten. Wenn nach der Inhaftierung<br />
keine regelmäßigen Einzahlungen auf das Konto erfolgen, kündigen die Banken oft das Girokonto<br />
<strong>und</strong> die Gesamtschuld wird sofort fällig.
Zinsen <strong>und</strong> Verzugszinsen können den ursprünglichen Betrag rasch in die Höhe treiben.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 73<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Bank ein Schreiben mit dem Hinweis auf die Inhaftierung<br />
zukommen zu lassen. So können diese Schwierigkeiten meist verhindert<br />
werden.<br />
Schulden aufgr<strong>und</strong> der Straftat: Schadensersatz- <strong>und</strong> Schmerzensgeldforderungen<br />
Vielfach werden diese Forderungen von Versicherungsgesellschaften (Hausrat-, Feuer-, Krankenversicherung<br />
etc.) gestellt, die zunächst die Kosten übernommen haben.<br />
Zunächst sollten Betroffene hierbei überprüfen, ob die Forderungen berechtigt sind (Schmerzensgeldtabellen<br />
bzw. Schadensprotokolle der Polizei).<br />
Unsere Erfahrungen zeigen, dass es auf jeden Fall hilfreich ist, den GläubigerInnen<br />
<strong>für</strong> den unbestrittenen Teil der Schulden Zahlungsbereitschaft zu signalisieren.<br />
So lassen sich teure Mahnverfahren verhindern.<br />
Allerdings: Die Bek<strong>und</strong>ung von Zahlungsbereitschaft bedeutet auch ein Anerkenntnis der Schuld.<br />
Manchmal zeigen sich Versicherungsgesellschaften bereit, einen Teil der Schuld nachzulassen, wenn<br />
zumindest der Restbetrag sicher bezahlt werden kann.<br />
Sind die Schulden <strong>für</strong> die GläubigerInnen uneinbringlich, kann der Betrag ausgebucht werden. Dazu<br />
muss gegenüber dem Finanzamt allerdings eine erfolglose Zwangsvollstreckung oder sogar eine eidesstattliche<br />
Versicherung der SchuldnerInnen nachgewiesen werden.<br />
Schulden aus der Gerichtsverhandlung: Gerichtskosten<br />
Die Kosten eines Strafverfahrens <strong>und</strong> die Auslagen der Prozessteilnehmer muss in der Regel die Verurteilte<br />
tragen (das muss aber ausdrücklich im Urteil stehen). Aufgabe der Gerichtskasse ist es, diese<br />
Beträge einzufordern. Bei hoher Verschuldung können Gefangene dort einen Antrag auf Niederschlagung<br />
der Schuld stellen. Einen Erlass der Schuld kann nur dann erreichen werden, wenn Betroffene<br />
längerfristig hohe Unterhalts- oder Opferentschädigungsverpflichtungen haben.<br />
Schulden aus der Gerichtsverhandlung: Geldstrafen<br />
Sind Inhaftierte nicht in der Lage, eine verhängte Geldstrafe zu bezahlen, müssen sie mit einer Verlängerung<br />
der Haftzeit um eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.<br />
Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht der Anzahl an Tagessätzen, auf die das Urteil lautet.<br />
In einigen B<strong>und</strong>esländern gibt es allerdings auch aus der Haft heraus die Möglichkeit, eine Geldstrafe<br />
durch gemeinnützige Arbeiten zu tilgen <strong>und</strong> so die Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 74<br />
Entlassungsvorbereitung<br />
Wenn Betroffene während der Haft mit einer Entschuldung begonnen haben, sollten sie schon vor<br />
ihrer Entlassung Kontakt mit einer Schuldnerberatungsstelle oder Einrichtung der Straffälligenhilfe am<br />
voraussichtlichen Wohnort nach der Haft aufnehmen.<br />
Es wichtig, dass das, was Sie während Ihrer Haftzeit begonnen haben, möglichst<br />
ohne zeitliche Unterbrechung weitergeführt wird. Wenn Sie Anspruch auf<br />
ALG II haben, sollte die Schuldenregulierung Bestandteil der Eingliederungsvereinbarungen<br />
sein. Wir empfehlen Ihnen hierzu ein persönliches Beratungsgespräch<br />
mit Ihrer AnsprechpartnerIn in der <strong>für</strong> Sie zuständigen ARGE oder dem<br />
Sozialamt. Sie wird Ihnen in Ihrem konkreten Fall Auskunft erteilen.<br />
Die Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern der Argen <strong>und</strong> Jobcenter in Ihrer Region finden<br />
Sie ab Seite 117.<br />
13.2 Hilfen bei Überschuldung<br />
Schuldenberatung<br />
Schuldnerberatungsstellen bieten professionelle Hilfe zur Bewältigung der Schuldensituation an <strong>und</strong><br />
haben den großen Vorteil, dass sie ihre Beratungen in der Regel kostenlos anbieten.<br />
Quelle: www.bag-shi.de<br />
Eine frühzeitige Terminvereinbarung empfehlen wir Ihnen, da bei den Schuldnerberatungsstellen<br />
ein großer Andrang besteht.<br />
Über Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern von Schuldenberatungsstellen in Ihrer<br />
Wohnortnähe informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 75<br />
Zusätzlich zur Schuldnerberatung des JVA-Sozialdienstes oder der Straffälligen-<br />
<strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>vereine können Sie sich mit Hilfe einiger Ratgeber informieren:<br />
„Schuldenregulierung – Leitfaden zur eigenverantwortlichen Schuldenregulierung <strong>für</strong><br />
Inhaftierte “<br />
Sie enthält wichtige Anschreiben als Musterbriefe <strong>und</strong> Formulierungshilfen. Der Leitfaden<br />
wird an Inhaftierte kostenlos abgeben, Briefmarken <strong>für</strong> das Porto bitte beilegen. Institutionen<br />
zahlen eine Schutzgebühr.<br />
Die aktuelle Auflage wird derzeit neu überarbeitet <strong>und</strong> ist dann<br />
� zu bestellen über<br />
Soziale Hilfe e. V.<br />
Kölnische Str. 35<br />
34117 Kassel<br />
Tel. 0561/ 7 07 38 00<br />
Tel. 0561/ 7 07 38 20<br />
� per Download aus dem Internet abzurufen<br />
http://www.soziale-hilfe-kassel.de/downloads/<br />
Markus Reinermann: „Schulden ... was tun!“<br />
© Chance e.V. – Münster – 2007, 3. Auflage, 3,00 EUR<br />
ISBN: 9-783932-168123<br />
In drei Kapiteln klärt der Leitfaden in verständlicher Form über Möglichkeiten der Schuldenregulierung<br />
auf. Er informiert darüber, was eine SchuldnerIn in Haft <strong>und</strong> nach der<br />
Entlassung zu beachten hat.<br />
Der Leitfaden kann bestellt werden über<br />
� den Buchhandel<br />
� Chance e. V.<br />
Friedrich-Ebert-Str. 7/15<br />
48 153 Münster<br />
Tel. 0251-620880<br />
info@chance-muenster.de<br />
www.chance‐muenster.de
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 76
14 Sozialamt<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 77<br />
Das Sozial- <strong>und</strong> Wohnungsamt hilft Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen<br />
Notlagen oder in Wohnungsfragen.<br />
Die Leistungen umfassen Beratung, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung <strong>und</strong> Hilfen In<br />
sozialen Einrichtungen. Die Leistungen des Amtes setzen vor allem ein, wenn vorgeschaltete soziale<br />
Sicherungssysteme nicht greifen oder nicht ausreichen. Über die einzelnen Hilfemöglichkeiten kann<br />
sich jede BürgerIn zu den Sprechzeiten beraten lassen.<br />
Tätigkeitsfelder sind u.a.<br />
� Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen<br />
� Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />
� Wohngeldstelle<br />
� Altenhilfe, Soziale Beratung <strong>und</strong> Betreuung<br />
� Mietschuldnerberatung<br />
� Obdachlosenangelegenheiten / Wohnberechtigungsschein<br />
� Amt <strong>für</strong> Aussiedler, Asylbewerber <strong>und</strong> Zuwanderer<br />
� Versicherungsamt<br />
Quelle: http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=1.100&object=tx|698.9.1&ModID=9&FID=37.91<br />
Sozialhilfe bekommt nur, wer bedürftig ist. Bedürftig ist der, der seinen Lebensunterhalt nicht aus<br />
eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) bestreiten kann <strong>und</strong> keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
II hat. Unterschieden wird:<br />
� Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung <strong>für</strong> arbeitsunfähige Personen über 18 <strong>und</strong><br />
Menschen über 65<br />
� Hilfe zum Lebensunterhalt <strong>für</strong> alle übrigen Personen, die bedürftig sind, aber keinen Anspruch<br />
auf Arbeitslosengeld II haben.<br />
Gr<strong>und</strong>sicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:<br />
1. Regelsätze<br />
Die Regelsätze der Sozialhilfe sind denen <strong>für</strong> Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld angeglichen.<br />
2. Alte Menschen, werdende Mütter, Alleinerziehende <strong>und</strong> behinderte Menschen können einen Zuschlag<br />
auf den Regelsatz erhalten.<br />
3. Kosten <strong>für</strong> eine angemessene Unterkunft (einschließlich der zusätzlichen Kosten <strong>für</strong> deren Beschaffung<br />
<strong>und</strong> der laufenden Heizkosten).<br />
4. Beiträge zur Krankenversicherung (<strong>und</strong> in bestimmten Fällen auch zur Rentenversicherung).
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 78<br />
5. Einmalige Ausgaben <strong>für</strong> die Erstausstattung der Wohnung <strong>und</strong> die Erstausstattung mit Kleidung,<br />
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />
Quelle: https://www.knast.net/article.html?id=3980<br />
Sie als Haftentlassene können im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer<br />
sozialer Schwierigkeiten zusätzliche Unterstützung bei der Beschaffung einer<br />
Unterkunft <strong>und</strong> zum Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erhalten.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> das Erhalten von Sozialhilfe ist in der Regel ein entsprechender<br />
Antrag durch Sie. Beratung <strong>und</strong> Unterstützung erhalten Sie durch die MitarbeiterInnen<br />
des <strong>für</strong> Sie zuständigen Sozialamtes (Adressen finden Sie ab Seite<br />
144), selbstverständlich auch durch die MitarbeiterInnen der freien Straffälligen-<br />
<strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> (Adressen <strong>und</strong> AnsprechpartnerInnen finden Sie<br />
ab Seite 14).<br />
Zusätzliche Informationen finden Sie in entsprechender Fachliteratur, die Sie<br />
im Buchhandel erwerben können, u.a.<br />
Jost Hüttenbrink “Sozialhilfe <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II: Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz<br />
IV), Gr<strong>und</strong>sicherung, sonstige Ansprüche (z. B. Hilfe zur Pflege), Verfahren, Verwandtenregress“<br />
Erschienen 2009 beim Deutschen Taschenbuch Verlag (dtv)<br />
ISBN-10: 3-423-50605-9<br />
9,90 EUR<br />
Über die einzelnen Hilfemöglichkeiten kann sich jede BürgerIn zu den Sprechzeiten<br />
beraten lassen.<br />
Über die Öffnungszeiten des Sozialamtes in Ihrer Wohnortnähe informieren Sie<br />
sich bitte in Ihrem Gemeindeamt oder Rathaus bzw. im Bürgerbüro (Adressen<br />
hiervon ab Seite 124).
15 Soziale Gruppenarbeit / Sozialer Trainingskurs<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 79<br />
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) ist eine Leistung der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur<br />
Erziehung (§ 27 SGB VIII) <strong>für</strong> ältere Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Volljährige, die solange sie diese<br />
Hilfe zur altersgemäßen Entwicklung ihrer Persönlichkeit <strong>und</strong> zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />
benötigen (§ 41 SGB VIII), die Unterstützung bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten<br />
<strong>und</strong> Verhaltensproblemen benötigen.<br />
Den Anspruch auf Gewährung dieser Hilfe zur Erziehung haben gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII Personensorgeberechtigte,<br />
wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung<br />
nicht gewährleisten können <strong>und</strong> die Hilfe <strong>für</strong> dessen Entwicklung geeignet <strong>und</strong> notwendig ist<br />
bzw. straffällig gewordene Jugendliche <strong>und</strong> junge Heranwachsende, die auf eine richterliche Entscheidung<br />
(Urteil) oder auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft eine Bereitschaft zur Veränderung<br />
ihrer Lebenssituation zeigen.<br />
Ziel ist es, in der Gruppenarbeit die Entwicklung der Betroffenen zu eigenverantwortlichen <strong>und</strong> zugleich<br />
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dies geschieht insbesondere durch die Stärkung<br />
der Beziehungs- <strong>und</strong> Verantwortungsfähigkeit, durch Einübung <strong>und</strong> Reflektion der Regeln des<br />
Zusammenlebens <strong>und</strong> durch den Abbau von Ängsten <strong>und</strong> Vorurteilen.<br />
Die Programme bestehen, entsprechend den Bedürfnissen <strong>und</strong> den Auflagen der TeilnehmerInnen, aus<br />
handlungs-, erlebnis- <strong>und</strong>/oder themenorientierten Schwerpunkten.<br />
Sie erhalten Beratung, Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung bei<br />
� ihrer Freizeitgestaltung.<br />
Ein hoher Freizeitwert der Angebote soll gleichzeitig soziales Lernen ermöglichen <strong>und</strong> überschüssige<br />
Energien in positiv zu bewertende Aktivitäten kanalisieren. Zu den Angeboten zählen<br />
unter anderem Wanderungen, Zeltlager, Rallyefahrten, Grillabende, mehrtägige Wanderfahrten<br />
mit Boot oder Fahrrad, Tauchen <strong>und</strong> Schwimmen. So erlernen die Jugendlichen, wie<br />
sie durch eine Verbesserung ihres Freizeitangebotes zu einer Veränderung ihres Freizeitverhaltens<br />
beitragen können.<br />
� Projektaufgaben, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken <strong>und</strong> vorwiegend handwerklich-praktische<br />
Tätigkeiten umfassen.<br />
Die Arbeit beginnt meist mit der Planung eines bestimmten Projektes <strong>und</strong> führt über die praktische<br />
Ausführung bis zu einer eventuellen Nutzung, Beispiele sind u.a. Bootsbau, Kochen,<br />
Holzbearbeitung, Spielgerätebau, Fahrradwerkstatt, Spielplatzinstandsetzung, Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> Videoprojekte. Die Jugendlichen Erlangen Selbständigkeit <strong>und</strong> eigenverantwortliche<br />
Entscheidungsfindung<br />
� Gruppengesprächen.<br />
Sie sollen eine mögliche Aufarbeitung sehr unterschiedlicher Sachthemen zu alltäglichen Fragen<br />
<strong>und</strong> Problemen ermöglichen, Beispiele sind Gespräche mit Vertretern der Justiz, des Jugendamtes,<br />
des Sozialamtes, eventuell anderer Behörden, aber auch Film- <strong>und</strong> Veranstal-
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 80<br />
tungsbesuche zu relevanten Problemstellungen (z.B. Rechtsradikalismus unter Jugendlichen,<br />
Drogen- <strong>und</strong> Suchtfragen, Gewalt als Mittel der Konfliktlösung, sexuelle Probleme) <strong>und</strong> Verkehrserziehungskurse.<br />
Die Jugendlichen erlernen in den Gesprächen Toleranz, Selbständigkeit<br />
<strong>und</strong> eigenverantwortlicher Entscheidungsfindung <strong>und</strong> ein Leben mit <strong>und</strong> in Konflikten.<br />
Entsprechend den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen werden die genannten Angebote<br />
durch Einzelhilfe ergänzt. Sie bietet auch Beratung, Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung bei Problemen in<br />
der Schule, in der beruflichen Ausbildung, im Elternhaus, im Fre<strong>und</strong>eskreis, bei der Arbeitsplatzsuche,<br />
im Umgang mit Behörden <strong>und</strong> Ämtern, im finanziellen Bereich (Ver- <strong>und</strong> Überschuldung).<br />
Quelle: http://www.sgbviii.de/S50.html<br />
Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit der Unterstützung intensiv zu nutzen.<br />
Auf diesem Wege üben, erweitern <strong>und</strong> entwickeln Sie Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten,<br />
die Ihnen helfen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 81
16 Sozialer Dienst der Justiz<br />
16.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/Landesrechtliche Regelungen<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 82<br />
Der Ausdruck "Sozialer Dienst der Justiz" umfasst die im Rahmen der ambulanten Strafrechtspflege<br />
tätigen Einrichtungen der <strong>Bewährungshilfe</strong>, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, des Täter-Opfer-<br />
Ausgleichs <strong>und</strong> der Opferberatung. Diese sind in den B<strong>und</strong>esländern zum Teil sehr unterschiedlich<br />
organisiert <strong>und</strong> institutionell angeb<strong>und</strong>en.<br />
B<strong>und</strong>eseinheitliche gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen zum Sozialen Dienst der Justiz bestehen im Strafgesetzbuch<br />
(§§ 46a, 56, 56a bis d, 57, 57 a, 68 a StGB), der Strafprozessordnung (§ 160 Abs. 3, §§ 153a,<br />
463d StPO) dem Jugendgerichtsgesetz (§§ 24, 25, 88, 89, 113, § 10 Abs. 1 Nr. 7 JGG), sowie dem<br />
Opferentschädigungsgesetz (OEG). Weiterhin gelten die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen der Gnadenordnung<br />
der einzelnen B<strong>und</strong>esländer (§§ 16, 27 GnO LSA).<br />
Neben diesen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen regeln die von den Ländern erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />
die Zuständigkeit, Organisation <strong>und</strong> Befugnisse des Sozialen Dienstes.<br />
16.2 Ziele<br />
Kriminalprävention<br />
Die ProbandIn zu befähigen, ein straffreies Leben zu führen, ist die zentrale Aufgabe des Sozialen<br />
Dienstes der Justiz. Hierzu gehört die Aufarbeitung der Ursachen <strong>und</strong> Wirkungen des straffälligen<br />
Verhaltens. Darüber hinaus treten MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes <strong>für</strong> ProbandInnen sozialanwaltlich<br />
ein, um auf deren Problemlagen aufmerksam zu machen. Sie helfen beim Ausbau des Netzwerkes<br />
der Straffälligenhilfe.<br />
Integration<br />
Mit der Vermeidung <strong>und</strong> Verkürzung von Haft kann Stigmatisierung <strong>und</strong> Ausgrenzung von StraftäterInnen<br />
verhindert oder gemildert werden. Unter anderem wird mittellosen Tätern die Abwendung von<br />
Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit ermöglicht. Strafreste können zur Bewährung ausgesetzt<br />
werden. Die Verbesserung der Lebenslagen der ProbandInnen wird angestrebt. Hierzu gehören<br />
Hilfen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation <strong>und</strong> zur Überwindung individueller Problemlagen,<br />
aber auch die Erfüllung gesellschaftlicher Anforderungen.
Wiedergutmachung<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 83<br />
Täter-Opfer-Ausgleich <strong>und</strong> Schuldenregulierung leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung<br />
des Rechtsfriedens. Durch eine Schlichtung mit dem Opfer wird dem Täter die Möglichkeit gegeben,<br />
Verantwortung <strong>für</strong> entstandene Schäden zu übernehmen <strong>und</strong> diese auszugleichen.<br />
16.3 Tätigkeitsfelder<br />
<strong>Bewährungshilfe</strong><br />
<strong>Bewährungshilfe</strong> umfasst die Begleitung von Tätern mit positiver Sozialprognose, die vorzeitig aus<br />
der Haft entlassen oder nicht inhaftiert werden. Die BewährungshelferIn steht der ProbandIn helfend<br />
<strong>und</strong> betreuend zur Seite <strong>und</strong> überwacht die Erfüllung richterlicher Auflagen <strong>und</strong> Weisungen.<br />
Die Aufarbeitung der Straftat ist eine wichtige Voraussetzung <strong>für</strong> zukünftige Straffreiheit von Probanden.<br />
Dabei soll bei dem Probanden eine Veränderung bewirkt werden, die ihn befähigt, in Zukunft ein<br />
straffreies Leben zu führen. Durch gezielte Übungen werden neue Kompetenzen entwickelt <strong>und</strong> bisherige<br />
Defizite abgebaut. Neben der Einzelfallhilfe, die auf den besonderen Hilfe- <strong>und</strong> Kontrollbedarf<br />
der ProbandIn abgestellt ist, findet in der <strong>Bewährungshilfe</strong> auch Gruppenarbeit statt. Seit 1998 finden<br />
regelmäßig Kurse des "Magdeburger Anti-Gewalt-Trainings (AGT)" statt. Darin wird StraftäterInnen<br />
mit einer Gewaltproblematik die Gelegenheit gegeben, sich mit den Ursachen des eigenen Verhaltens<br />
auseinanderzusetzen <strong>und</strong> gezielt Techniken zur Vermeidung von Gewalt <strong>und</strong> Straffälligkeit zu erlernen.<br />
Darüber hinaus gibt es Indikationsgruppen zu spezifischen Problemfeldern wie „Drogen- <strong>und</strong><br />
Alkoholabhängigkeit“ <strong>und</strong> "Schuldenregulierung". Auch erlebnispädagogische Maßnahmen werden in<br />
der <strong>Bewährungshilfe</strong> zunehmend angeboten.<br />
Führungsaufsicht<br />
Führungsaufsicht wird gerichtlich angeordnet bei Straftätern mit einer negativen Legalprognose, die<br />
aus dem Straf- oder aus dem Maßregelvollzug entlassen worden sind. Vorrangig sind hier Führungs<strong>und</strong><br />
Kontrollaufgaben, die in enger Abstimmung mit der zentralen Führungsaufsichtsstelle bei dem<br />
Landgericht Magdeburg erfüllt werden.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 84<br />
Gerichtshilfe<br />
Gerichtshilfe unterstützt in staatsanwaltschaftlichen <strong>und</strong> gerichtlichen Verfahren, indem sie Daten zu<br />
Persönlichkeit, zur Lebenssituation <strong>und</strong> zum sozialen Umfeld von Tatverdächtigen <strong>und</strong> Verurteilten<br />
auswertet. Damit trägt sie zu einer sachgerechten Entscheidung im Straf- <strong>und</strong> Vollstreckungsverfahren<br />
bei. Hinzu kommt die Vermittlung <strong>und</strong> Überwachung gemeinnütziger Arbeit, insbesondere zur Abwendung<br />
von Ersatzfreiheitsstrafen.<br />
Zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit bedient sich der Soziale Dienst der Justiz zunehmend der Angebote<br />
freier Träger in der Straffälligenhilfe.<br />
Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, parallel zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren oder im<br />
Ergebnis einer gerichtlichen Auflage, gemeinsam mit Tätern <strong>und</strong> Opfern eine außergerichtliche Wiedergutmachung<br />
zu ermöglichen. Die Fallzuweisung erfolgt direkt durch die Staatsanwaltschaften. In<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wird der Täter-Opfer-Ausgleich in erster Linie durch freie Träger durchgeführt. Speziell<br />
geschulte KonfliktschlichterInnen in insgesamt 15 Vereinen bieten unter der Trägerschaft des<br />
"<strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V." Angebote zum Täter-<br />
Opfer-Ausgleich an. Konfliktschlichtung durch den Sozialen Dienst erfolgt in etwa jedem 10. Fall.<br />
Der Täter-Opfer-Ausgleich funktioniert nur auf der Basis von Freiwilligkeit <strong>und</strong> in dem ernsthaften<br />
Bemühen um Wiedergutmachung <strong>und</strong> Ausgleich. Wiedergutmachungen können in der öffentlichen<br />
Entschuldigung beim Geschädigten, der Zahlung von Schmerzensgeld oder eines Schadensersatzes<br />
sowie der Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Schadensregulierung gesehen werden.<br />
Opferberatung <strong>und</strong> Zeugenbetreuung<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat als erstes B<strong>und</strong>esland Anfang der 1990er Jahre eine staatliche Opferberatung<br />
<strong>und</strong> Zeugenbetreuung durch den Sozia len Dienst der Justiz eingerichtet. Die Opferberatung wird<br />
flächendeckend in allen sechs Dienststellen des Sozialen Dienstes durch speziell geschulte MitarbeiterInnen<br />
angeboten. Dieses Angebot um fasst die Beratung <strong>und</strong> Betreuung von Opfern, von Straftätern<br />
<strong>und</strong> deren Angehörige. Das Vorliegen einer Anzeige ist keine Voraussetzung <strong>für</strong> eine Beratung.<br />
Die Gespräche finden in den Diensträumen der Opferberaterinnen <strong>und</strong> auf Wunsch auch zu Hause<br />
oder im Krankenhaus statt.<br />
Die Zeugenbegleitung wird als Hilfsangebot bei dem Landgericht <strong>und</strong> dem Amtsgericht Magdeburg<br />
<strong>für</strong> Opfer von Straftaten angeboten, die als Zeugen in Strafverfahren aussagen. Ein speziell eingerichtetes<br />
Zeugenschutzzimmer steht hier zur Verfügung. In Dessau-Roßlau <strong>und</strong> Halle wird die Zeugenbetreuung<br />
durch Vereine in enger Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Justiz angeboten. In
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 85<br />
der Opferberatung <strong>und</strong> Zeugenbegleitung können Opfer von Straftaten umfassend über ihre Situation<br />
informiert werden <strong>und</strong> praktische Hilfe erhalten. Die MitarbeiterInnen leisten Betreuung in Krisensituationen<br />
<strong>und</strong> können psychosoziale Langzeitberatung anbieten. Auch der Aufbau von Selbsthilfegruppen<br />
oder die Vermittlung an andere Betreuungseinrichtung kann ein Ergebnis der Arbeit mit Opfern<br />
<strong>und</strong> Zeugen sein. Die Beratung <strong>und</strong> Betreuung von Opfern <strong>und</strong> Zeugen ist unentgeltlich, erfolgt auf<br />
freiwilliger Basis <strong>und</strong> wird streng vertraulich behandelt.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=254<br />
Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern der Dienststellen des Sozialen Dienstes der<br />
Justiz finden Sie ab Seite 146.
17 Sozialkaufhaus<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 86<br />
Sozialkaufhäuser sind Kaufhäuser in denen Waren angeboten werden, die überwiegend aus Sach- <strong>und</strong><br />
Kleiderspenden bestehen. In der Regel stammen sie aus anderen Haushalten oder Haushaltsauflösungen.<br />
Es ist jedoch kein „alter Ramsch“ <strong>und</strong> Sperrmüll, den niemand mehr gebrauchen kann. Vielmehr ist es<br />
die funktionstüchtige Waschmaschine, Kinderspielzeug oder Kleidung. Die MitarbeiterInnen des Sozialkaufhauses<br />
achten genau darauf, dass die angebotenen Waren auch tatsächlich noch von guter<br />
Qualität <strong>und</strong> funktionstüchtig sind bzw. nur geringe Gebrauchsspuren aufweisen <strong>und</strong> bieten sie <strong>für</strong><br />
einen kleinen Preis zum Verkauf an.<br />
1990 eröffnete in Norddeutschland das erste Sozialkaufhaus mit der Gr<strong>und</strong>idee, Menschen, die über<br />
wenige finanzielle Mittel verfügen, ein Kaufangebot entsprechend ihren Möglichkeiten zu unterbreiten.<br />
In einigen Regionen ist es daher erforderlich, darüber einen entsprechenden Nachweis vorzulegen,<br />
den die ARGE oder des Sozialamt erstellt.<br />
Das Personal in den Sozialkaufhäusern sind Langzeitarbeitslose oder auf dem Arbeitsmarkt schwer zu<br />
vermittelnden Personen. Ihnen wird mit der Tätigkeitsausübung eine Chance zur Beschäftigung <strong>und</strong><br />
Qualifizierung geboten, um einen Wiedereinstieg in das Berufsleben <strong>und</strong>/ oder damit neue Lebensperspektiven<br />
zu finden.<br />
Quelle: http://www.eurogrube.de/spartipps-<strong>und</strong>-tricks/sozialkaufhaus.htm<br />
Die Zahl der von Sozialleistungen abhängigen Menschen in Deutschland steigt<br />
kontinuierlich an <strong>und</strong> ist schon längst keine Ausnahmeerscheinung mehr. Junge<br />
Familien mit kleinem Geldbeutel, ältere Menschen mit schmaler Rente, Arbeitslose,<br />
Studenten <strong>und</strong> sogar Schnäppchenjäger nutzen diese Möglichkeiten. Scheuen<br />
Sie sich deshalb nicht, die Angebote der Sozialkaufhäuser in Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
Tun auch Sie Gutes. Unterstützen Sie mit Ihrer Spende Menschen, die in eine<br />
soziale Notlage geraten sind. So sparen Sie die Entsorgungskosten <strong>für</strong> Ihre noch<br />
gut erhaltenen Möbel <strong>und</strong> Kleidungsstücke <strong>und</strong> machen gleichzeitig anderen eine<br />
Freude.<br />
Über die Öffnungszeiten der Sozialkaufhäuser in Quedlinburg <strong>und</strong> Stendal geben<br />
Ihnen die MitarbeiterInnen der dort ansässigen Vereine gern Auskunft. Sie können<br />
sich auch im Gemeindeamt, Rathaus bzw. im Bürgerbüro Ihres Wohnortes<br />
informieren, ob sich in Ihrer Nähe ein Sozialkaufhaus befindet.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />
� Europa Aktionsforum e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 87
18 Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 88<br />
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Unterstützungs-<br />
Möglichkeit <strong>für</strong> Familien <strong>und</strong> somit eine spezielle Hilfeform<br />
nach § 31 SGB VIII.<br />
Sie beinhaltet eine intensive Beratung <strong>und</strong> Begleitung von<br />
Alleinerziehenden <strong>und</strong> Familien mit (vorrübergehenden)<br />
Schwierigkeiten in den verschiedensten Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Hygiene,<br />
Finanzen, Erziehung, etc.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag durch<br />
betroffene Eltern bzw. Alleinerziehende beim Jugendamt, um eine Veränderung ihrer Lebenssituation<br />
durch eine aktive Mitwirkung herbeizuführen.<br />
Gemeinsam stellen sie mit speziell ausgebildeten MitarbeiterInnen in persönlichen Gesprächen einen<br />
Hilfeplan auf, in denen <strong>für</strong> Sie ausgearbeitete Lösungsschritte, einschließlich gemeinsamer Ziele <strong>und</strong><br />
Überprüfungszeiträume, festgelegt werden. In der Regel ist die Sozialpädagogische Familienhilfe <strong>für</strong><br />
eine Dauer von 1 bis 2 Jahren gedacht.<br />
Danach werden die Betroffenen <strong>und</strong> ihre Familie durch eine sozialpädagogische FamilienhelferIn regelmäßig<br />
in ihrer Wohnung bzw. in ihrem sozialen Umfeld aufgesucht. So kann die FamilienhelferIn<br />
die vorliegenden Schwierigkeiten unmittelbar erleben <strong>und</strong> gemeinsam mit den Betroffenen <strong>und</strong> ihrer<br />
Familie nach passenden Möglichkeiten zur Bewältigung von Alltagsproblemen <strong>und</strong> Konflikten suchen.<br />
Neben der Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen als<br />
Familie vermittelt die FamilienhelferIn auch zwischen den Betroffenen <strong>und</strong> ihren Kindern, ihren Verwandten,<br />
Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Nachbarn, sowie zwischen den Betroffenen <strong>und</strong> ihrer Familie <strong>und</strong> Institutionen,<br />
wie Schule oder Kindergarten.<br />
Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit der Beratung <strong>und</strong> Unterstützung intensiv<br />
<strong>für</strong> Ihre Familie <strong>und</strong> sich selbst zu nutzen. Auf diesem Wege üben, erweitern<br />
<strong>und</strong> entwickeln Sie als Familie Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten, die Ihnen helfen,<br />
Ihr Alltagsleben wieder selbstbestimmt <strong>und</strong> eigenverantwortlich ohne Ausgrenzung<br />
zu bestreiten.<br />
Über die Standorte Ihres zuständigen Jugendamtes in Ihrer Wohnortnähe informieren<br />
Sie sich bitte ab Seite 136.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 89
19 Täter-Opfer-Ausgleich<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 90<br />
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird als ein Angebot der<br />
außergerichtlichen Konfliktschlichtung verstanden.<br />
Die Zielgruppen sind Jugendliche, Heranwachsende<br />
<strong>und</strong> Erwachsene, die im Rahmen einer Straftat natürliche<br />
Personen geschädigt haben <strong>und</strong> Opfer, die den Konflikt oder<br />
dessen Folgen regeln wollen.<br />
Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen bei Jugendlichen <strong>und</strong> Heranwachsenden sind im JGG bzw. bei Erwachsenen<br />
im StGB <strong>und</strong> in der StPO geregelt.<br />
Die Zuweisung kann in der Regel durch die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht/ Landgericht, die<br />
Jugendgerichtshilfe, die Opferhilfe erfolgen bzw. können sich Täter oder Opfer auch direkt in der Projektstelle<br />
melden.<br />
Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, den Konflikt zwischen Täter <strong>und</strong> Geschädigten aufzuarbeiten,<br />
um den sozialen Frieden wieder herzustellen. Er bietet die Chance, im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren,<br />
unmittelbare <strong>und</strong> direkte Schadenswiedergutmachung zu leisten. Der TOA erfolgt auf freiwilliger<br />
Basis <strong>und</strong> kann zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens veranlasst werden.<br />
Voraussetzung ist die freiwillige Teilnahme der Beteiligten. Ein Ausgleich unter Zwang ist nicht möglich.<br />
Der Versuch des Ausgleiches bietet Tätern <strong>und</strong> Opfern die Chance, subjektive <strong>und</strong> emotionale<br />
Ursachen <strong>und</strong> Folgen der Straftat in Worte zu fassen, um eine ihren Bedürfnissen <strong>und</strong> Erwartungen<br />
gemäße Lösung zu finden.<br />
Die aktive Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat <strong>und</strong> deren Folgen <strong>für</strong> das Opfer soll ihn<br />
nachhaltig beeindrucken. Er muss im Verlauf des Täter-Opfer-Ausgleichs soziale Verantwortung<br />
übernehmen, in dem er sich den körperlichen <strong>und</strong> gefühlsmäßigen Verletzungen des Geschädigten<br />
stellt.<br />
In Fällen, in denen es um finanzielle Wiedergutmachung geht, sollen Zivilprozesse vermieden werden<br />
Der TOA ist keine Therapie <strong>und</strong> kann bestenfalls als ein begleitendes Angebot bei der Aufarbeitung<br />
einer Straftat sein.<br />
Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Unser Ziel ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich aktiv mit Ihrer Straftat<br />
<strong>und</strong> den Folgen <strong>für</strong> Ihr Opfer auseinanderzusetzen, an sich zu arbeiten, sich zu<br />
ändern <strong>und</strong> Verantwortung <strong>für</strong> ihr Tun zu übernehmen, um so ein akzeptiertes<br />
Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Sie können selber ein Angebot zum<br />
TOA unterbreiten <strong>und</strong> sich damit um eine direkte Wiedergutmachung bemühen.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />
� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />
� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V.<br />
� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
� Jukon e.V. Staßfurt<br />
� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
� Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 91
20 Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 92<br />
Die Staatsanwaltschaften leiten mit Hilfe der Polizei die Ermittlungsverfahren,<br />
erheben Anklage vor Gericht <strong>und</strong> vertreten diese dort. Zugleich<br />
sind sie zuständig <strong>für</strong> die Strafvollstreckung <strong>und</strong> bearbeiten<br />
Gnadenanträge.<br />
Wenn die Staatsanwaltschaft aufgr<strong>und</strong> angezeigter oder ermittelter<br />
Tatsachen das Vorliegen einer strafbaren Handlung bejaht, ist sie zum<br />
Einschreiten gesetzlich verpflichtet <strong>und</strong> in diesem Rahmen frei von<br />
Weisungen der Aufsichtsbehörden - auch solcher politischer Art. Diese<br />
zwingende Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens, das Legalitätsprinzip, ist eines der wesentlichen<br />
Merkmale der Arbeit der Staatsanwaltschaften in einem demokratischen Rechtsstaat.<br />
An die Annahme des Anfangsverdachts werden keine übertriebenen Anforderungen gestellt, weil die<br />
Erforschung des Sachverhalts gerade Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist. Es muss nach den<br />
kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Bloße<br />
Vermutungen reichen nicht aus. Der Anfangsverdacht hat auf konkreten Tatsachen zu beruhen.<br />
Zu den Staatsanwaltschaften des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gehören:<br />
� die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg (Saale) <strong>und</strong><br />
� 4 Staatsanwaltschaften in<br />
Dessau-Roßlau,<br />
Halle (Saale) -mit einer Zweigstelle in Naumburg (Saale)-,<br />
Magdeburg -mit einer Zweigstelle in Halberstadt <strong>und</strong><br />
Stendal.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2639<br />
Die Anschriften finden Sie ab Seite 146.
21 Suchtberatung/ Drogenberatung<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 93<br />
Hinter einer Suchterkrankung verbirgt sich eine Lebenshaltung, die oft schon in jungen Jahren gelernt<br />
wird. Dabei wird die Verantwortung <strong>für</strong> das eigene Leben abgegeben, eine eigenständige Lebensführung<br />
vermieden. Eigene Gefühle werden nicht wahrgenommen, gr<strong>und</strong>legende Bedürfnisse nicht mitgeteilt.<br />
Die entstehende innere Leere, der eigene Wertverlust wird versucht durch den engen Bezug zu<br />
Personen, Dingen oder Verhaltensweisen auszugleichen.<br />
Das dabei praktizierte ausweichende Verhalten wird zur Gewohnheit, breitet sich auf immer mehr<br />
Lebensbereiche aus, entwickelt eine Eigendynamik <strong>und</strong> wird zur Sucht. Darunter versteht man ein<br />
unabweisbares, starkes Verlangen nach einem bestimmten Erlebniszustand.<br />
Dieses Verlangen kann sich entweder auf verschiedene Drogen (z.B. Alkohol, Medikamente, Heroin)<br />
oder aber auf bestimmte Verhaltensweisen (z.B. Spielen, Arbeiten, Fernsehen) beziehen.<br />
Die Arbeitsbereiche der Sucht- <strong>und</strong> Drogenberatungsstellen sind<br />
� Beratung in Einzel- <strong>und</strong>/ oder Paar- bzw. Familiengesprächen<br />
� Ambulante Intensivbetreuung<br />
� Vorbereitung <strong>und</strong> Vermittlung in stationäre Entgiftungs- <strong>und</strong> Entwöhnungsbehandlungen<br />
� Begleitende Betreuung während eines Klinikaufenthaltes<br />
� Nachbetreuung<br />
� Beratung von Angehörigen<br />
� Krisenhilfe<br />
� Gruppenangebote<br />
� Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Rahmen der Therapiekette<br />
Quelle: http://www.cvhassfurt.de/suchtberatung.htm
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 94<br />
Wenn Sie ähnliche wie auf der vorigen Seite beschriebene Verhaltensweisen<br />
aufweisen bzw. abhängig sind, überlegen Sie sich, ob dieser Zustand Ihr weiteres<br />
Leben bestimmen soll.<br />
Nehmen Sie sich Zeit <strong>für</strong> folgende Fragen:<br />
� Will ich so leben, wie ich jetzt lebe?<br />
� Habe ich mir gewünscht so zu leben?<br />
� Wie fühle ich mich körperlich, wie seelisch, wie im Kopf?<br />
� Möchte ich so weitermachen?<br />
� Wenn nicht, was will ich anders?<br />
� Was will ich selbst ändern?<br />
� Was will ich jetzt tun?<br />
� Wer könnte mir behilflich sein?<br />
Gehen Sie zur Beratungsstelle oder klicken Sie eine Drogenberatung online <strong>und</strong> somit erst<br />
einmal anonym (z.B. www.beratung-caritas.de) an <strong>und</strong> besprechen Sie dort alles weitere.<br />
Wenn Sie <strong>für</strong> den Gang zu einer Beratungsstelle Unterstützung benötigen, suchen Sie sich<br />
eine Vertrauensperson, die Sie beim ersten Mal dorthin begleitet.<br />
Über Adressen <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Sucht- <strong>und</strong> Drogenberatungsstellen in Ihrer Wohnortnähe<br />
informieren Sie sich bitte in Ihrem örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet<br />
(z.B. http://www.suchtmittel.de/seite/interaktiv/suchtberatung/).<br />
Quelle: http://www.caritas.de/2274.html
22 Während der Haft<br />
22.1 Zahlungen der Justizvollzugsanstalt<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 95<br />
Arbeitsentgelt (§ 43 StVollzG)<br />
Wer während der Haft arbeitet, erhält ein Arbeitsentgelt in geringer Höhe.<br />
Die Höhe des Entgelts ist in fünf Lohnstufen gestaffelt <strong>und</strong> richtet sich nach der<br />
Art der Arbeit.<br />
Dieses Entgelt wird nur dann gezahlt, wenn tatsächlich gearbeitet wird. Gefangene, die einem freien<br />
Beschäftigungsverhältnis nachgehen, erhalten normalerweise den ortsüblichen Tariflohn. Davon ist<br />
allerdings ein Haftkostenbeitrag an die Anstalt zu entrichten.<br />
Ausbildungsbeihilfe (§ 44 StVollzG)<br />
Wer an Ausbildungsmaßnahmen oder Unterricht teilnimmt, erhält von der Anstalt eine so genannte<br />
Ausbildungsbeihilfe, sofern er nicht anderweitig Gelder zur Ausbildungsförderung erhält.<br />
Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Höhe des dadurch entgangenen Arbeitsentgeltes.<br />
Normalerweise ist dies die Lohnstufe III.<br />
Taschengeld (§ 46 StVollzG)<br />
Wer ohne eigenes Verschulden weder Arbeitsentgelt noch Ausbildungsbeihilfe bekommt <strong>und</strong> bedürftig<br />
ist, erhält ein Taschengeld, das von der Anstalt ausgezahlt wird.<br />
Die Höhe des Taschengeldes ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVollzG <strong>und</strong> beträgt<br />
14 Prozent der aktuellen Eckvergütung, was einem Betrag von ca. 1,45 Euro pro Tag entspricht.<br />
Eine abweichende Regelung gibt es bei Untersuchungshäftlingen.<br />
Hausgeld (§ 47 StVollzG)<br />
Das so genannte Hausgeld wird aus drei Siebteln des Arbeitsentgelts oder der Ausbildungsbeihilfe<br />
bzw. 100 % des Taschengeldes gebildet <strong>und</strong> steht zum Einkauf innerhalb der Anstalt oder sonstigen<br />
Ausgaben zur Verfügung (§ 199 Abs. 2 StVollzG).<br />
Wer draußen einem freien Beschäftigungsverhältnis nachgeht, bekommt einen entsprechend hohen<br />
Anteil seines Lohnes als Hausgeld zugewiesen. Das Hausgeld ist unpfändbar. Es ist auch dem Zugriff<br />
der Anstalt entzogen.<br />
Ausnahmen:<br />
1. Der Teil des Hausgeldes, der 15,30 Euro monatlich übersteigt, kann zur Deckung von Verfahrenskosten<br />
nach § 109 ff. StVollzG herangezogen werden (§ 121 Abs. 5 StVollzG).<br />
2. Verursacht ein Gefangener der Anstalt Kosten durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Selbstverletzung<br />
bzw. Verletzung anderer Gefangener, kann sie diese aus dem 15,30 Euro übersteigenden<br />
Teil des Hausgeldes decken (§ 199 Abs.2 Nr. 4 StVollzG).
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 96<br />
Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)<br />
Aus dem Teil des Arbeitsentgelts bzw. der Ausbildungsbeihilfe, das nicht als Hausgeld verbraucht<br />
wird, wird das Überbrückungsgeld gebildet. Dieses soll nach der Entlassung zur Deckung des Lebensunterhaltes<br />
des Gefangenen <strong>und</strong> seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen <strong>für</strong> vier Wochen reichen.<br />
Wie hoch das Überbrückungsgeld höchstens sein kann, ist je nach Einzelfall unterschiedlich, in der<br />
Regel entspricht es dem vierfachen der ALG II- Regelleistung.<br />
Wenn der Gefangene während der Haft nicht arbeiten kann, er aber Geld bei Haftantritt mitgebracht<br />
hat oder ihm Geld von anderen während der Haft überwiesen wurde, so kann das Überbrückungsgeld<br />
aus diesen Mittel gebildet werden.<br />
Übrigens: Es besteht ein Recht auf Verzinsung, man muss dazu bei der Zahlstelle einen Antrag stellen.<br />
Das Überbrückungsgeld ist vor Pfändung geschützt. Es wird bei der Entlassung normalerweise in bar<br />
ausgezahlt, man kann es aber auch an die BewährungshelferIn oder eine andere Stelle zur Betreuung<br />
Strafentlassener überweisen.<br />
Das Überbrückungsgeld ist nach der Entlassung nur dann pfändbar, wenn Unterhaltsansprüche, wie sie<br />
in § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO bezeichnet werden, vorliegen.<br />
Allerdings ist dem Haftentlassenen so viel zu belassen, wie er <strong>für</strong> seinen eigenen Unterhalt <strong>und</strong> zur<br />
Erfüllung seiner sonstigen gesetzlichen Unterhaltspflichten bis zum Ablauf von vier Wochen nach der<br />
Entlassung braucht.<br />
Eigengeld (§ 52 StVollzG)<br />
Das Eigengeld umfasst alles, was nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag, Unterhaltsbeitrag oder Überbrückungsgeld<br />
dient. Sobald ein ausreichendes Überbrückungsgeld angespart ist, kann das (restliche)<br />
Eigengeld zu finanziellen Transaktionen außerhalb des Vollzugs völlig frei verwendet werden.<br />
Zum Einkauf in der Anstalt kann ein angemessener Betrag aus dem Eigengeld nur dann verwendet<br />
werden, wenn ohne eigenes Verschulden weder Hausgeld noch Taschengeld zur Verfügung stehen<br />
(§ 22Abs. 3 StVollzG).<br />
Eigengeld, das nicht zur Aufstockung des Überbrückungsgeldes gebraucht wird, unterliegt nicht der<br />
Pfändungsfreigrenze nach § 850 c ZPO <strong>und</strong> ist pfändbar.<br />
Seit dem 1.Juli 2005 liegt die Pfändungsfreigrenze <strong>für</strong> eine Person bei 989,99 Euro.<br />
22.2 Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)<br />
Untersuchungshaft <strong>und</strong> Strafhaft<br />
Während der Untersuchungs- <strong>und</strong> Strafhaft haben Personen, die stationär untergebracht sind, keinen<br />
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.<br />
Als stationär untergebracht gelten auch alle Personen, die sich in einer Vollzugsanstalt befinden (U-<br />
Haft <strong>und</strong> geschlossener Vollzug).
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 97<br />
Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Personen, die tatsächlich mindestens 15 St<strong>und</strong>en wöchentlich<br />
erwerbstätig sind (Freigänger im offenen Vollzug) oder weniger als sechs Monate in einem<br />
Krankenhaus untergebracht sind, etwa wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde.<br />
Freigänger haben nur einen Leistungsanspruch nach SGB II, wenn sie tatsächlich mindestens 15 St<strong>und</strong>en<br />
in der Woche arbeiten. Dann haben sie auch Anspruch auf weitere Leistungen nach dem SGB II<br />
wie etwa die Mietschuldenübernahme (§ 22 Abs. 5 SGB II). Verfügt der Freigänger über eine eigene<br />
Wohnung, so sind auch die angemessenen Unterkunftskosten zu gewähren.<br />
Ist der Freigänger Partner in einer Bedarfsgemeinschaft <strong>und</strong> besteht die Absicht, die Ehe oder die<br />
Partnerschaft trotz der Haft weiter bestehen zu lassen, ist davon auszugehen, dass die Haushaltsgemeinschaft<br />
fortgeführt wird. In diesem Fall haben beide Partner einen Anspruch auf 90 Prozent der<br />
Regelleistung.<br />
Anträge auf Leistungen nach dem SGB II können bei der örtlichen Arbeitsgemeinschaft, der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> dem Sozialamt (ARGE) gestellt werden.<br />
Es gibt allerdings auch einige kreisfreie Städte <strong>und</strong> Landkreise, die allein <strong>für</strong> die Leistungen nach dem<br />
SGB II zuständig sind (so genannte zugelassene kommunale Träger). In diesen Fällen müssen Betroffene<br />
den Antrag bei der dort <strong>für</strong> das SGB II zuständigen Behörde stellen; welche dies ist, kann mit<br />
Hilfe des Sozialdienstes in der JVA festgestellt werden.<br />
Nach der alten Gesetzesregelung, die bis zum 31. Juli 2006 bestand, konnten auch Inhaftierte, deren<br />
Haftstrafe voraussichtlich weniger als sechs Monate umfasste, Leistungen nach dem SGB II beantragen,<br />
etwa eine Übernahme der Kosten der Unterkunft.<br />
Auch dieser Personenkreis ist jetzt von einem Leistungsanspruch ausgeschlossen.<br />
Ausnahmen bestehen nur, wenn die Strafvollstreckung wegen der Behandlung einer Suchterkrankung<br />
im Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt zurückgestellt wird.<br />
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht, wenn die stationäre Behandlung voraussichtlich<br />
nicht länger als sechs Monate dauert <strong>und</strong> entweder in eine ambulante Therapie mündet oder die<br />
Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.<br />
„Taschengeld“<br />
Erwachsene U-Häftlinge haben infolge der gesetzlichen Neuregelung keinen Anspruch mehr auf Leistungen<br />
nach dem SGB II. Sollten diese mittellos sein, können sie beim zuständigen Sozialhilfeträger<br />
(in der Regel das Sozialamt des letzten Wohnortes) einen Antrag auf einen zusätzlichen Geldbetrag <strong>für</strong><br />
die Erfüllung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens wie z.B. Tabak oder Zeitungen (so<br />
genanntes Taschengeld) stellen. Die Höhe dieses Geldbetrages kann das zuständige Sozialamt nennen.<br />
Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung<br />
einzulegen. Dieser Schritt sollte jedoch mit dem Sozialen Dienst in der JVA bzw. Ansprechpersonen<br />
einer Straffälligenhilfeeinrichtung besprochen werden.<br />
Jugendliche U-Häftlinge können bei Bedürftigkeit ein Taschengeld bei der JVA beantragen.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 98<br />
Während des Hafturlaubs haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem<br />
SGB II, weder in Form von Tagessätzen noch in Form von Leistungen zur Unterkunft.<br />
Die JVA muss die Absicherung von Verpflegungs- <strong>und</strong> Unterkunftskosten sicherstellen.<br />
Sei es durch vorhandenes Eigengeld des Gefangenen, Zusagen von „Dritten“<br />
oder eben Leistungen der Justiz. In der Regel ist es so, dass Sie die Kosten,<br />
die mit Ihrem Hafturlaub verb<strong>und</strong>en sind, von Ihrem eigenen Geld bezahlen<br />
müssen.<br />
22.3 Sozialversicherung der Inhaftierten<br />
Inhaftierte sind <strong>für</strong> den Fall, dass sie in Haft arbeiten können, gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie<br />
haben, wenn sie lange genug gearbeitet haben, nach der Entlassung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.<br />
Es werden jedoch keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, auch wenn man gearbeitet hat.<br />
Die Haftjahre fehlen später <strong>für</strong> den Rentenanspruch.<br />
Während der Haftzeit ist man nicht krankenversichert. Die ärztliche Versorgung wird entweder in der<br />
JVA übernommen oder aber die Kosten <strong>für</strong> eine Behandlung.<br />
Im offenen Vollzug ist das Beschäftigungsverhältnis der freien ArbeitnehmerInnen - mit allen sozialversicherungspflichtigen<br />
Konsequenzen - gleichgestellt.<br />
22.4 Altersvorsorge <strong>und</strong> Rente <strong>für</strong> Inhaftierte<br />
Eine alte Forderung ist, den Strafgefangenen auch das Recht zuzugestehen, durch Arbeit in der Haft<br />
Rentenansprüche zu erwerben.<br />
Doch das 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Gefangenenentlohnung hat die Rentenversicherung<br />
wieder nicht aufgenommen. Das bedeutet, dass die Haftzeit im Hinblick auf die Altersrente<br />
verlorene Zeit ist.<br />
Je länger die Haft dauert, desto geringer werden die Ansprüche auf ein angemessenes Altersruhegeld.<br />
Erschwerend kommt bei vielen Inhaftierten hinzu, dass sie auch schon vor der Inhaftierung selten in<br />
einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.<br />
Das kann zu einer sehr geringen Rente führen, die nicht <strong>für</strong> den Lebensunterhalt ausreicht.<br />
In diesem Fall springt das Vierte Kapitel des SGB XII „Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung“<br />
(früheres Gr<strong>und</strong>sicherungsgesetz) ein.<br />
Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit, eigenes Einkommen <strong>und</strong> Vermögen (über 2.600 Euro)<br />
werden berücksichtigt.<br />
Antragsberechtigt sind über 65-Jährige <strong>und</strong> aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte<br />
ab 18 Jahren, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland haben.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 99<br />
Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel <strong>für</strong> ein Jahr <strong>und</strong> wird jeweils neu erteilt, wenn die<br />
Bedürftigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel<br />
des SGB XII besteht, können Betroffene bei den Sozialämtern der Stadt- <strong>und</strong> Kreisverwaltungen überprüfen<br />
lassen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gibt es drei Säulen, auf denen die Altersrente steht:<br />
Auf der gesetzlichen, der betrieblichen <strong>und</strong> privaten Rente.<br />
Die beiden letztgenannten können vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.<br />
In diesem Sozialtlas können wir Ihnen die Möglichkeiten nicht ausführlich<br />
darstellen,sondern Sie nur kurz darauf hinweisen.<br />
Die gesetzliche Rente<br />
Für die gesetzliche Rente haben alle (Beamte ausgenommen), die in einem sozialversicherungspflichtigen<br />
Arbeitsverhältnis stehen oder standen, in diese Rentenversicherung einbezahlt. Die Einzahlung<br />
erfolgt durch die ArbeitgeberIn, die die monatlichen Beiträge vom Lohn oder Gehalt abzieht <strong>und</strong> an<br />
die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist. Es steht jedem frei, freiwillig weitere Beiträge in<br />
die gesetzliche Rente einzuzahlen. Das lohnt sich allerdings nur <strong>für</strong> solche ArbeitnehmerInnen, die<br />
schon lange Jahre an eine LVA oder die BfA gezahlt haben.<br />
Alle Inhaftierten, bei denen dies zutrifft, sollten sich an die Versicherungsanstalten wenden.<br />
Postanschrift:<br />
Deutsche Rentenversicherung B<strong>und</strong><br />
10704 Berlin<br />
Hausanschrift:<br />
Deutsche Rentenversicherung B<strong>und</strong><br />
Ruhrstraße 2<br />
10709 Berlin<br />
Tel. 030 / 86 51<br />
Fax. 030 / 86 52 72 40<br />
Homepage: www.deutsche-rentenversicherung-b<strong>und</strong>.de<br />
E-Mail: drv@drv-b<strong>und</strong>.de<br />
Kostenfreie Telefonnummer:<br />
Tel. 0800 / 10 00 48 00,<br />
Montag - Donnerstag 7.30 - 19.30 Uhr<br />
Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 100<br />
Staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge<br />
Seit der Einführung der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (so genannte Riesterrente)<br />
im Jahr 2002 können ArbeitnehmerInnen staatliche Zuschüsse <strong>für</strong> eine privat finanzierte Altersvorsorge<br />
erhalten.<br />
Eine Altersvorsorge in Höhe des nach B<strong>und</strong>esrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens<br />
einschließlich seiner Erträge <strong>und</strong> den laufenden Altersvorsorgebeiträgen (z.B. die<br />
Riesterrente) wird übrigens bei ALG II nicht als Vermögen berücksichtigt.<br />
Der Aufbau dieser Art von Altersvorsorge ist somit geschützt.<br />
Quelle: http://www.bag-straffaelligenhilfe.de/pdf/wegweiser/wegweiser.pdf<br />
Wenn Sie einen Überblick über Ihre augenblickliche Rentensituation bekommen<br />
möchten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung<br />
zu wenden. Die MitarbeiterInnen sind die ersten AnsprechpartnerInnen <strong>für</strong> Sie.<br />
Hier bekommen Sie auch erste Informationen zur Riester-Rente.<br />
Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie auf Seite 99.
Haftentlassungsvorbereitung<br />
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />
� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />
� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />
� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. Magdeburg<br />
� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
� Jukon e.V. Staßfurt<br />
� Sozialzentrum Bode e.V. Thale<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
� Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />
� Internationaler B<strong>und</strong> e.V.<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung Stendal e.V.<br />
� Europa Aktionsforum e.V.<br />
� Horizont ohne Gitter e.V. Halle<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 101<br />
Zusätzlich angeboten außerhalb der Struktur des <strong>Landesverband</strong>es<br />
<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
durch:<br />
� Caritasverband <strong>für</strong> das Dekanat Magdeburg e. V.<br />
Max-Josef-Metzger-Str. 1 a<br />
39104 Magdeburg<br />
� Rückenwind e.V. Bernburg<br />
Nienburger Straße 24<br />
06406 Bernburg<br />
� Sozialer Hilfeverein Mansfelder Land e. V.<br />
An der Trillerei 3<br />
06526 Sangerhausen
23 Wichtige Papiere<br />
23.1 Arbeitsbescheinigung<br />
Wenn sich ehemals Inhaftierte nach Ihrer Haftentlassung arbeitslos melden<br />
müssen, benötigen sie hier<strong>für</strong> eine Arbeitsbescheinigung ihres letzten Arbeitgebers.<br />
23.2 Führerschein<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 102<br />
Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Senden Sie ihn an Ihren früheren Arbeitgeber mit der Bitte, ihn ausgefüllt an<br />
Sie zurückzuschicken.<br />
Sollte der Führerschein beim Strafverfahren eingezogen worden sein, so kann er erst nach Ablauf der<br />
Führerscheinsperre <strong>und</strong> in der Regel erst nach der Entlassung neu erworben werden. Befindet sich die<br />
Betroffene im offenen Vollzug, ist eine Bewerbung auch aus der Haft heraus möglich.<br />
Dieses wird aber in der Regel mit einem psychologischen Gutachten verb<strong>und</strong>en sein, durch welches<br />
die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges geprüft wird.<br />
Ob <strong>und</strong> wann ein solches Gutachten erstellt wird, erfahren Sie beim Straßenverkehrsamt<br />
Ihres letzten Wohnsitzes oder am Ort der Justizvollzugsanstalt, in<br />
der Sie sich befinden. Bei Fragen können Sie sich gern an die MitarbeiterInnen<br />
des Sozialdienstes der JVA wenden.<br />
23.3 Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />
Eine Geburtsurk<strong>und</strong>e stellt das Standesamt des Geburtsortes aus, mit den Angaben von<br />
• Name (vollständig)<br />
• Geburtsdatum<br />
• Name der Mutter<br />
Wichtig ist, dass Ihrem Antrag eine Haftbescheinigung beilegen<br />
Die Anschrift des Standesamtes erfahren Sie in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt<br />
oder Rathaus.<br />
Die Adressen finden Sie ab Seite 124.<br />
Liegt der Geburtsort der AntragstellerIn außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik, ist die zuständige Botschaft<br />
oder das entsprechende Konsulat Ansprechpartner in diesen Angelegenheiten
23.4 Krankenversicherung<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 103<br />
Mit der Entlassung aus der Haft endet die Ges<strong>und</strong>heits<strong>für</strong>sorge durch die Justizvollzugsanstalt. Deshalb<br />
sollten Inhaftierte schon während der Haft <strong>für</strong> den Krankenversicherungsschutz nach der Entlassung<br />
sorgen.<br />
Seit der Ges<strong>und</strong>heitsreform 2007 besteht gr<strong>und</strong>sätzlich eine Versicherungspflicht.<br />
Alle Haftentlassenen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen <strong>und</strong> denen<br />
bisher wegen fehlender Voraussetzungen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
verweigert wurde, müssen jetzt von der gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufgenommen werden.<br />
Die Beiträge trägt im Bedarfsfall das Sozialamt.<br />
Versicherungspflicht besteht weiterhin nicht <strong>für</strong> Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt<br />
vom Sozialamt erhalten. Bei diesen Personen ist das Sozialamt auch weiterhin <strong>für</strong> die Krankenversorgung<br />
zuständig. In der Regel übernimmt in diesen Fällen eine gesetzliche Krankenkasse die<br />
Krankenbehandlung. Die Kosten werden der Krankenkasse vom Sozialamt erstattet (§ 264 SGB V).<br />
Für BezieherInnen von Arbeitslosengeld I <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II werden die Beiträge zur gesetzlichen<br />
Krankenversicherung übernommen. Privat Versicherten wird ein, der Höhe nach begrenzter Zuschuss<br />
zu den Versicherungsbeiträgen gewährt.<br />
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf Seite 68.<br />
23.5 Lohnsteuerkarte<br />
Um nach der Inhaftierung eine Arbeit aufnehmen zu können, benötigen Haftentlassene unbedingt eine<br />
Lohnsteuerkarte.<br />
Zuständig ist das Einwohnermeldeamt, bei dem die Betroffenen am 20. September des Vorjahres gemeldet<br />
waren.<br />
Wenn Sie ohne festen Wohnsitz sind, ist das Einwohnermeldeamt des Ortes<br />
zuständig, an dem Sie inhaftiert sind.<br />
Zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes geben Ihnen die<br />
MitarbeiterInnen Ihres zuständigen Bürgerbüros, Gemeindeamtes oder<br />
Rathauses gern Auskunft. (Die Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie ab Seite<br />
124.)<br />
23.6 Personalausweis<br />
Sollte der alte Personalausweis abgelaufen sein, so ist ein neuer Ausweis zu beantragen.<br />
Wenn Betroffene den neuen Personalausweis im Rahmen einer Beurlaubung bei der zuständigen Behörde<br />
beantragen, sind dort vorzulegen:
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 104<br />
• Passbild in der Größe 3,5 x 4,5 cm,<br />
• Geburtsurk<strong>und</strong>e,<br />
• der alte Personalausweis.<br />
Erfolgt die Antragstellung <strong>für</strong> einen neuen Personalausweis aus der Haft heraus, so sind neben den<br />
oben genannten Unterlagen noch weitere Formulare auszufüllen.<br />
23.7 Sozialversicherungsausweis<br />
Der Sozialversicherungsausweis ist seit dem Januar 1991 vorgeschrieben. Gr<strong>und</strong>sätzlich bekommt<br />
jede ArbeitnehmerIn einen solchen Ausweis. Soweit Betroffene nicht im Besitz eines Sozialversicherungsausweises<br />
sind, können sie einen formlosen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.<br />
Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern der Deutschen Rentenversicherung finden<br />
Sie auf Seite 99.<br />
Folgende Angaben sind <strong>für</strong> die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises notwendig:<br />
• Name,<br />
• Vorname,<br />
• Geburtsdatum,<br />
• Geburtsort,<br />
• Anschrift,<br />
• Rentenversicherungsnummer.<br />
Wenn Sie keinen Sozialversicherungsausweis haben, können Sie einen bei der zuständigen<br />
Krankenkasse beantragen. Geben Sie Ihren vollen Namen <strong>und</strong> Ihr Geburtsdatum<br />
an.<br />
Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch<br />
bzw. im Internet.<br />
23.8 Wohnberechtigungsschein<br />
Um möglichst preisgünstigen Wohnraum anmieten zu können, ist es sinnvoll, dass Betroffene einen<br />
Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen, indem sie das Wohnungsamt am Entlassungsort<br />
anschreiben.<br />
Wenn Inhaftierte keinen festen Wohnsitz vorweisen können, stellen sie den Antrag am Ort der Anstalt,<br />
in der sie in Haft sind.
23.9 Zeugnisse<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 105<br />
Sie bekommen dann Formulare zugeschickt, die Sie ausfüllen müssen. Fügen Sie<br />
unbedingt eine Haft- <strong>und</strong> eine Verdienstbescheinigung bei. Beim Ausfüllen ist<br />
Ihnen der Abteilungsdienst oder die Abteilungsleitung behilflich.<br />
Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, können Sie mit diesem<br />
Wohnberechtigungsschein eine Wohnung in der B<strong>und</strong>esrepublik anmieten, <strong>für</strong> die<br />
ein solcher Schein notwendig ist. Der Schein hat eine Gültigkeitsdauer von einem<br />
Jahr.<br />
Die Anschrift <strong>und</strong> Telefonnummer des Wohnungsamtes erfragen Sie in Ihrem<br />
zuständigen Bürgerbüro, Gemeindeamt oder Rathaus (Adressen ab Seite 124).<br />
Inhaftierte sollten vor Ihrer Entlassung ihre Zeugnisse über Schulbesuch, Ausbildung <strong>und</strong> Arbeitsstellen<br />
auf ihre Vollzähligkeit hin überprüfen <strong>und</strong> sie eventuell vervollständigen.<br />
Quelle: www.bag-shi.de<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Angehörigen dabei um Hilfe zu bitten. Möglichst lückenlose<br />
Bewerbungsunterlagen können Ihnen bei der Stellensuche sehr behilflich<br />
sein <strong>und</strong> einen Wiedereinstieg in ein festes <strong>und</strong> dauerhaftes Anstellungsverhältnis<br />
ermöglichen. Dies ist eine Voraussetzung <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes Leben<br />
nach Ihrer Inhaftierung.<br />
Sollten in Ihren Unterlagen Zeugnisse über bereits vorhandene Schul- oder Berufsabschlüsse<br />
fehlen, können Sie sich Abschriften zusenden lassen. Fordern Sie<br />
diese an beim Sekretariat der zuletzt besuchten Schule bzw. bei der Handwerkskammer<br />
oder Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer, in deren Bezirk Sie Ihre Berufsausbildung<br />
absolviert haben.<br />
Die Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie im Telefonbuch bzw. im Internet.
24 Wohnen<br />
24.1 Betreutes Wohnen nach §67 SGB XII / Übergangswohnen<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 106<br />
Das Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII unterstützt Menschen mit besonderen<br />
sozialen Schwierigkeiten, die über einen bestimmten Zeitraum regelmäßige<br />
Hilfe zum Erhalt oder zur Sicherung der eigenen Wohnung benötigen.<br />
Das Motto hierbei lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“:<br />
Die zuständigen SozialarbeiterInnen beraten <strong>und</strong> geben Hilfestellung bei<br />
allem, was auf eine langfristige Stabilisierung der persönlichen Situation<br />
abzielt. Das Projektangebot richtet sich insbesondere an Personen, die nach<br />
der Inhaftierung keine Möglichkeiten finden, eigenen Wohnraum anzumieten. Bei der Aufnahme <strong>und</strong><br />
über die Dauer des Aufenthaltes im Projekt, werden mit den betroffenen Personen unterschiedlichste<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> Angebote besprochen, die in seiner persönlichen Situation helfen können, zukünftig<br />
strafffrei <strong>und</strong> sozial abgesichert zu leben. Dazu gehören Strategien zum verantwortungsvollen Umgang<br />
mit Geld, zur eigenständigen Führung eines Haushaltes, dem Beschaffen von Möbeln <strong>und</strong> Hausrat<br />
<strong>und</strong> das Erlernen von Verantwortung zur Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten eines Mieters. Es<br />
wird die Sicherstellung der Zahlung von Sozialleistungen realisiert <strong>und</strong> erste Schritte zur Integration<br />
auf dem Arbeitsmarkt unternommen. Gemeinsam mit dem Betroffenen werden Kontakte zu anderen<br />
Einrichtungen des sozialen Hilfesystems geknüpft <strong>und</strong> vertieft, sowie tragfähige Angebote der Freizeitgestaltung<br />
entwickelt.<br />
Ziel des „Betreuten Wohnens“ ist es, Bedingungen zu schaffen <strong>und</strong> Maßnahmen anzubieten <strong>und</strong><br />
durchzuführen, die es jedem einzelnen Menschen ermöglichen, ein dauerhaft selbständiges <strong>und</strong> eigen-<br />
verantwortliches Leben innerhalb der eigenen vier Wände zu führen.<br />
Quelle: http://caritas.erzbistum-koeln.de/duesseldorf_cv/beratungen/wohnungslos/betreutes_wohnen_67.html<br />
24.2 Wohngeld<br />
Sollten Sie die Möglichkeit einer vorrübergehenden betreuten Wohnform <strong>für</strong> sich<br />
als geeignet betrachten, dann wenden Sie sich direkt an den Verein der freien<br />
Straffälligenhilfe in Ihrer Region, der dieses Angebot <strong>für</strong> Sie vorhält.<br />
Das Wohngeld ist ein vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land getragener Zuschuss zu den eigenen Wohnkosten. Es wird<br />
nur auf Antrag gezahlt; entweder als allgemeiner Mietzuschuss <strong>für</strong> die MieterIn oder als Lastenzuschuss<br />
<strong>für</strong> die EigentümerIn, jeweils <strong>für</strong> den eigengenutzten Wohnraum.<br />
Ob <strong>und</strong> in welcher Höhe den Betroffenen allgemeines Wohngeld zusteht, hängt von der Anzahl der<br />
Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, der Höhe des Familieneinkommens <strong>und</strong> der Höhe der
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 107<br />
Miete ab. Den Wohngeldantrag nehmen die zuständigen Wohngeldstellen der Gemeinden-, Stadt-,<br />
Kreis- <strong>und</strong> Amtsverwaltungen entgegen. Die Wohngeldstelle prüft die Angaben im Wohngeldantrag<br />
um zu klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> Wohngeld erfüllt sind. Denn Kosten, die über<br />
einen angemessenen Wohnraum hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Datenerhebung<br />
sind die §§ 60 <strong>und</strong> 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I).<br />
Besonderer Mietzuschuss<br />
Wohngeldberechtigte Mieter, die zugleich Sozialhilfe oder Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge beziehen, erhalten<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich einen besonderen Mietzuschuss. Dieser wird ohne einen Antrag zusammen mit diesen<br />
Sozialleistungen ausgezahlt.<br />
Quelle: https://formulare.esslingen.de/cache/56/566c8d4116a2df6adeefb127fe50c43d_d75457b8d6ac43a34f57483edcb66609.pdf<br />
Die Adresse der Wohngeldstelle erfahren Sie in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt<br />
oder Rathaus. (Diese Informationen sind ab Seite 125 <strong>für</strong> Sie zusammengefasst.)<br />
Dort erhalten Sie die benötigten Formulare, um Wohngeld beantragen zu können.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, denn Wohngeld wird<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nur vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen<br />
ist.<br />
Wenn Sie Hilfestellungen beim Ausfüllen des Antrages benötigen, bitten Sie die<br />
MitarbeiterInnen der Vereine der freien Straffälligenhilfe. Sie werden Sie gern<br />
unterstützen.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />
� ASB RV Halle/ Saalekreise e.V.<br />
� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />
� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
� Frauen- <strong>und</strong> Kinderschutzverein Zeitz e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 108
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 109<br />
25 ZEBRA-<br />
Zentrum <strong>für</strong> Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung <strong>und</strong><br />
Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit<br />
Die Integration <strong>und</strong> Resozialisierung Straffälliger mit den<br />
Zielen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen <strong>und</strong> verbesserte<br />
Chancen am Arbeitsmarkt zu erlan gen, sind gemeinsame<br />
Aufgaben staatlicher <strong>und</strong> gesellschaftli cher Kräfte.<br />
Neben den staatlichen Diensten -Sozialer Dienst der Justiz<br />
<strong>und</strong> Sozialdienst im Justizvollzug- engagieren sich in <strong>Sachsen</strong>- <strong>Anhalt</strong> eine Vielzahl von Vereinen in<br />
der freien Straffälligenhilfe.<br />
Durch das Ministerium der Justiz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in Zusammenarbeit mit dem <strong>Landesverband</strong><br />
<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. <strong>und</strong> den freien Trägern der Straffälligenhilfe<br />
wurde die Rahmenkonzeption „ZEBRA - Zentrum <strong>für</strong> Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung<br />
<strong>und</strong> Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit“ erarbeitet.<br />
Tätigkeitsfelder der Zentralen Beratungsstellen sind:<br />
� Beratung <strong>und</strong> Betreuung von Verurteilung oder Haft bedrohter Menschen <strong>und</strong> ihrer Angehörigen<br />
� Beratung <strong>und</strong> Betreuung Straffälliger <strong>und</strong> ihrer Angehörigen<br />
� Projekte zur Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit<br />
Quelle:<br />
� <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
� http://www.sachsen-<br />
anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_<strong>und</strong>_Verwaltung/Bibliothek_MJ/sd/landesprojekt_<br />
zebra.pdf<br />
Betroffene Hilfesuchende nehmen auf verschiedene Weise Kontakt mit den Zentralen Beratungsstellen<br />
auf. Dies kann durch briefliche Anmeldung, telefonische Anmeldung, durch Vermittlung über Angehörige<br />
oder Dritte geschehen. Selbstverständlich ist auch eine persönliche Vorsprache direkt vor Ort<br />
oder in den Sprechzeiten in den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen mit den zuständigen MitarbeiterInnen<br />
möglich. Zusammen mit den Betroffenen erstellen die persönlichen AnsprechpartnerInnen in<br />
den Zentralen Beratungsstellen einen individuellen Hilfeplan nach Bedarfsanmeldung <strong>und</strong> Bedarfsklärung<br />
durch die Betroffenen zur Beratung, Betreuung <strong>und</strong> Begleitung in allen lebenspraktischen Bereichen.<br />
Es werden Angebote <strong>für</strong> Gefangene im Rahmen der Haftentlassungshilfe, der Beratung <strong>und</strong> Begleitung<br />
nach der Inhaftierung unterbreitet, damit sie eigenverantwortlich <strong>und</strong> selbständig ihr zukünftiges<br />
Leben straffrei meistern. Es erfolgt die Vermittlung in <strong>und</strong> die Begleitung während der Ableistung<br />
von gemeinnützigen Arbeitsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst der Justiz<br />
die Organisation <strong>und</strong> Kontrolle bei der Umsetzung der Auflagen aus Ersatzfreiheitsstrafen. Die Intensität<br />
der Betreuung richtet sich nach den bestehenden Problemlagen, wie der Bewältigung von Prob-
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 110<br />
lemen im familiären Umfeld, im Freizeitbereich, im schulischen <strong>und</strong> beruflichen Bereich, bei Behördengängen,<br />
der Wohnungssuche sowie im Umgang mit Drogen <strong>und</strong> Schulden. Die Betroffenen erleben<br />
unterschiedliche Phasen <strong>und</strong> eine unterschiedliche methodische Gestaltung bei der Umsetzung der<br />
Hilfsangebote. Es kann möglich sein, dass zu Beginn der Maßnahme eine oft intensive <strong>und</strong> engmaschige<br />
Betreuung notwendig <strong>und</strong> erforderlich ist, die dann einen fließenden Übergang bis hin zur vollständigen<br />
Ablösung zu einem selbstbestimmten <strong>und</strong> straffreien Leben führen kann.<br />
Auch Angehörige können auf Wunsch in diesem schwierigen Prozess Beratung, Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung<br />
bei der Bewältigung der Auswirkungen <strong>und</strong> Folgen der Inhaftierung erhalten.<br />
Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit der Unterstützung intensiv zu nutzen.<br />
Auf diesem Wege üben, erweitern <strong>und</strong> entwickeln Sie Fähigkeiten <strong>und</strong><br />
Fertigkeiten, die Ihnen helfen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen <strong>und</strong><br />
ein akzeptiertes <strong>und</strong> angenommenes Mitglied unserer Gemeinschaft zu werden.
Angeboten durch folgende Vereine:<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> Gefährdetenhilfe <strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
� Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.<br />
� Verein „Hoffnung“ <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Halberstadt e.V.<br />
� ASB RV Halle/ Saalkreise e.V.<br />
� FSH Freie Straffälligenhilfe Halle e.V.<br />
� Verband <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> e.V. Magdeburg<br />
� Verein <strong>für</strong> Straffälligenbetreuung <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> Stendal e.V.<br />
� Reso-Witt. e.V. Wittenberg<br />
� „Rückenwind e.V.“ Schönebeck<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 111<br />
Zusätzlich angeboten außerhalb der Struktur des <strong>Landesverband</strong>es<br />
<strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
durch:<br />
� Caritasverband <strong>für</strong> das Dekanat Magdeburg e. V.<br />
Max-Josef-Metzger-Str. 1 a<br />
39104 Magdeburg<br />
� Rückenwind e.V. Bernburg<br />
Nienburger Straße 24<br />
06406 Bernburg<br />
� Sozialer Hilfeverein Mansfelder Land e. V.<br />
An der Trillerei 3<br />
06526 Sangerhausen
26 Zu Haftbeginn<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 112<br />
Mit der Inhaftierung beginnt eine schwierige Zeit <strong>für</strong> die Betroffenen selbst <strong>und</strong> ihre Angehörigen.<br />
Vieles ist <strong>und</strong>urchschaubar, aber zu erledigen. Es ist wichtig, sich frühzeitig um seine Angelegenheiten<br />
zu kümmern. So ersparen sich die Betroffenen spätere Schwierigkeiten bzw. verringern ihre Probleme.<br />
An dieser Stelle haben wir <strong>für</strong> Sie eine Checkliste zusammengestellt. Sie enthält<br />
viele wichtige Fragen, die Sie nach Möglichkeit schon vor Ihrer Inhaftierung<br />
bzw. zu Haftbeginn geklärt haben sollten.<br />
� Ist Ihre Wohnung abgeschlossen?<br />
Sorgen Sie da<strong>für</strong>, dass Ihre Wohnung gut verschlossen wird, Gas <strong>und</strong> Wasser abgestellt <strong>und</strong> alle gefährdeten<br />
Geräte vom Stromnetz getrennt sind.<br />
� Befinden sich noch hilfsbedürftige Menschen in der Wohnung?<br />
Informieren Sie sofort Verwandte oder Bekannte, die sich um die zukünftige Betreuung kümmern<br />
können oder benachrichtigen Sie das zuständige Sozialamt. Bei minderjährigen, unversorgten Angehörigen<br />
wenden Sie sich ggf. an das Jugendamt.<br />
� Befinden sich noch Tiere in der Wohnung?<br />
Bitten Sie Verwandte oder Bekannte um deren Versorgung oder sprechen Sie das örtliche Tierheim<br />
bzw. den Tierschutzverein an.<br />
� Sind Agentur <strong>für</strong> Arbeit, Sozialamt, Krankenkasse über die Inhaftierung informiert?<br />
Wenn Sie vor Ihrer Inhaftierung Leistungen bezogen haben, müssen Sie sofort den zuständigen<br />
Leistungsträger informieren.<br />
� Standen Sie vor Ihrer Inhaftierung in einem Arbeitsverhältnis?<br />
Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihre ArbeitgeberIn benachrichtigen. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />
durch die ArbeitgeberIn die Lohnsteuerkarte nicht vergessen, da ein Antrag auf Lohnsteuerrückzahlung<br />
auch aus der Haft gestellt werden kann.<br />
� Haben Sie oder Ihre Angehörigen Wohngeld bezogen?<br />
Dann sollten Sie die zuständige Wohngeldstelle benachrichtigen, da sich durch den Wegfall Ihres<br />
Einkommens möglicherweise das Wohngeld <strong>für</strong> Ihre Familie erhöht.<br />
� Ist der Familienunterhalt gesichert?<br />
Falls Sie bislang <strong>für</strong> den Unterhalt Ihrer Familie gesorgt haben, müssen dies jetzt Ihre Familienangehörigen<br />
übernehmen.
� Sind Ihre Angehörigen auch während Ihrer Inhaftierung krankenversichert?<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 113<br />
Für Familienmitglieder, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind <strong>und</strong> bisher über<br />
den Inhaftierten versichert waren, endet die Familienversicherung mit der Inhaftierung. Sie müssen<br />
daher unverzüglich selbst der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.<br />
Um unnötige Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt folgende Punkte klären:<br />
� Ist die Mietfortzahlung gesichert?<br />
Bei bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug oder einer kurzfristigen Ersatzfreiheitsstrafe sollten Sie versuchen,<br />
Ihre Wohnung zu sichern <strong>und</strong> beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf die Übernahme der<br />
laufenden Mietzahlungen stellen. In Einzelfällen kann es möglich sein, die Wohnung über einen längeren<br />
Zeitraum als sechs Monate zu sichern. Hierzu benötigen Sie die Unterstützung der freien Straffälligenhilfevereine<br />
vor Ort.<br />
� Ist Ihre Wohnung gekündigt?<br />
Besteht keine Möglichkeit, Ihre Wohnung zu erhalten, sollten Sie sie sofort kündigen. Damit ersparen<br />
Sie sich spätere Mietforderungen. Gleiches gilt selbstverständlich, wenn Sie nach der Entlassung nicht<br />
in Ihre Wohnung zurückkehren wollen.<br />
� Wollen Sie Ihre Wohnung untervermieten?<br />
Sie können mit der Zustimmung der VermieterIn Ihre Wohnung untervermieten. Dies sollte man allerdings<br />
nur tun, wenn man seiner UntermieterIn vertrauen kann. Vorher alle Zähler ablesen (lassen)!<br />
� Müssen Möbel <strong>und</strong> Hausrat untergestellt werden?<br />
Fragen Sie Verwandte <strong>und</strong> Bekannte Ihres Vertrauens, ob diese Ihre Möbel <strong>und</strong> den Hausrat unterstellen<br />
können.<br />
Die Justizvollzugsanstalt oder freien Straffälligenhilfevereine können dies nicht.<br />
� Sind Strom <strong>und</strong> Wasser abgemeldet?<br />
Melden Sie die Kündigung der Wohnung dem Energieversorgungsunternehmen/ den Stadtwerken.<br />
Sie ersparen sich mögliche spätere Forderungen, falls Ihre NachmieterIn die Anmeldung auf den eigenen<br />
Namen „vergessen“ haben sollte.<br />
� Auch das Telefon muss abgemeldet werden.<br />
� Haben Sie Unterhaltsverpflichtungen <strong>für</strong> Kinder?<br />
Wenn Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind, informieren Sie Ihre unterhaltsberechtigten<br />
Kinder bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche VertreterInnen, ggf. auch das Jugendamt, an das Sie<br />
Zahlungen leisten, über Ihre Inhaftierung. Sie haben die Möglichkeit, <strong>für</strong> die Dauer der Inhaftierung<br />
eine Herabsetzung des Unterhalts wegen Änderung der Rechtsgr<strong>und</strong>lage nach § 323 ZPO oder eine
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 114<br />
Aussetzung der Unterhaltsverpflichtung zu erreichen. Dies kann auch nachträglich <strong>für</strong> alle Zeiten erfolgen,<br />
in denen keine Leistungsfähigkeit (zu geringes Einkommen) vorlag.<br />
Wichtig: Diese Möglichkeit entfällt, wenn der Haftgr<strong>und</strong> durch eine Verletzung der Unterhaltspflicht<br />
begründet ist.<br />
Können Sie wegen Ihrer Inhaftierung keinen Unterhalt mehr zahlen, besteht <strong>für</strong> unterhaltsberechtigte<br />
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Möglichkeit, beim Jugendamt Leistungen nach<br />
dem Unterhaltsvorschussgesetz zu beantragen.<br />
� Haben Sie noch finanzielle Verpflichtungen?<br />
Sofern Sie noch Zahlungen <strong>für</strong> offene Rechnungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder Abtretungserklärungen<br />
zu leisten haben, setzen Sie sich unbedingt sofort mit Ihren Gläubigern in Verbindung <strong>und</strong><br />
teilen Sie Ihre Inhaftierung <strong>und</strong> damit Ihre Zahlungsunfähigkeit mit.<br />
Bek<strong>und</strong>en Sie unmissverständlich Ihre erneute Zahlungsbereitschaft nach der Haftentlassung <strong>und</strong> bitten<br />
Sie um die St<strong>und</strong>ung Ihrer Verbindlichkeiten bis zu diesem Zeitpunkt.<br />
� Sind Sie AbonnentIn von Zeitungen/Zeitschriften?<br />
Beantragen Sie das Ruhen des Abonnements oder kündigen Sie es fristgerecht.<br />
Bitten Sie bei dieser Gelegenheit ggf. um die Überlassung eines Freiabonnements, da gerade die örtliche<br />
Tageszeitung wichtige Informationen über den Arbeits- <strong>und</strong> Wohnungsmarkt enthält.<br />
� Wenn Sie Vereinsmitglied sind, vereinbaren Sie das Ruhen Ihrer Mitgliedschaft/<br />
Beitragszahlungen <strong>für</strong> die Dauer Ihrer Inhaftierung.<br />
� Haben Sie einen Postnachsendeantrag gestellt?<br />
Sollte dies vor Haftantritt nicht möglich gewesen sein, bitten Sie Ihre Abteilungsleitung in der JVA<br />
um eine entsprechende Postkarte, die Sie ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben an Ihr Heimatpostamt schicken<br />
müssen. Ausgenommen hiervon sind Pakete.<br />
Sprechen Sie dies im Einzelfall mit der JVA ab <strong>und</strong> suchen Sie nach einer möglichen Regelung. Der<br />
Nachsendeantrag kostet zwar <strong>für</strong> ein halbes Jahr z.Z. 15,20 EUR (<strong>für</strong> ein Jahr 25,20 Euro). Er kann<br />
Ihnen aber viel Ärger ersparen, da Mahn- <strong>und</strong> Vollstreckungsbescheide als zugestellt gelten, wenn<br />
diese in Ihrem Briefkasten liegen.<br />
� Haben Sie laufende Versicherungsverträge<br />
(z.B. Hausrat-, Rechtsschutz-, Lebensversicherung)?<br />
Sie sollten prüfen, ob die Fortsetzung dieser Verträge sinnvoll ist. Häufig lässt sich das beitragsfreie<br />
Ruhen dieser Verträge vereinbaren. Eine sofortige Kündigung von Versicherungsverträgen ist wegen<br />
vertraglich vereinbarter Laufzeiten häufig nicht möglich <strong>und</strong> z.B. bei Lebensversicherungen auch nicht<br />
sinnvoll. Vor der Kündigung einer Lebensversicherung sollten Sie sich um deren Verkauf bemühen.<br />
Hierzu gibt es heute verschiedene Anbieter; die Verluste hierbei sind deutlich geringer, als bei einer<br />
Kündigung des bestehenden Vertrages. Handelt es sich um eine Hausratversicherung <strong>und</strong> ist die Woh-
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 115<br />
nung gekündigt, muss auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, um nicht weiter<br />
zahlen zu müssen.<br />
� Sind R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Fernsehen bei der Gebühreneinzugszentrale (ab)gemeldet?<br />
Sofern Sie zukünftig kein eigenes R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgerät benutzen, können Sie die Geräte bei<br />
der Gebühreneinzugszentrale abmelden.<br />
Betreiben Sie die entsprechenden Geräte in der JVA weiter, sollten Sie durch die örtlichen Behörden<br />
(Sozialamt, Arbeitsagenturen) prüfen lassen, ob Sie die Gebührenbefreiung beanspruchen können.<br />
Seit dem 1. April 2005 muss der Antrag direkt bei der GEZ gestellt werden.<br />
� Einen entsprechenden Antrag können Sie über die JVA erhalten.<br />
An-, Ab- oder Ummeldeformulare können Sie anfordern bei der<br />
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />
Postfach<br />
50656 Köln<br />
Hinweis: R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgeräte in der JVA sind, soweit der Inhaftierte kein Einkommen be-<br />
zieht, dass über die JVA interne Vergütung hinausgeht, von der Zahlung von GEZ-Gebühren befreit,<br />
auch ohne gesonderten Antrag.<br />
Quelle: http://www.bag-straffaelligenhilfe.de/pdf/wegweiser/wegweiser.pdf
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 116<br />
Zusätzlich zu den individuellen Beratungen durch die MitarbeiterInnen der freien<br />
Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong>vereine können Sie sich als Betroffene, sowohl<br />
als Inhaftierte als auch Angehörige, mit Hilfe einiger Ratgeber informieren:<br />
Heike Clephas “ Mann im Knast ... was nun?”<br />
© Chance e.V. – Münster – 2005, Neuauflage in Planung<br />
ISBN 3-932168-07-0<br />
6,00 EUR, zuzüglich Versand<br />
Von Inhaftierung sind auch die Angehörigen erheblich betroffen. Insbesondere auf Ehefrauen<br />
<strong>und</strong> Lebenspartnerinnen kommen starke finanzielle, soziale <strong>und</strong> psychische Belastungen<br />
zu. Dieser Ratgeber gibt durch gezielte Informationen, Handlungshilfen, Tipps<br />
<strong>und</strong> Anregungen, um Angehörige in ihrer Situation zu entlasten. Insbesondere befasst er<br />
sich mit den sich aus der Arbeitsmarktreform (Hartz IV) ergebenden Veränderungen im<br />
Leistungsrecht.<br />
Ida Koch <strong>und</strong> Barbara Swartz “Haben Häftlinge Streifen?”<br />
© Chance e.V. -Münster -2000<br />
ISBN 3-932168-04-6<br />
7,57 EUR, inkl. Versand<br />
Die Inhaftierung eines Elternteils stellt <strong>für</strong> Kinder eine enorme psychische Belastung dar.<br />
Dieses Buch unterstützt Angehörige bei der schwierigen Auseinandersetzung mit den Gefühlen<br />
<strong>und</strong> Fragen der Kinder. Die aufschlussreiche <strong>und</strong> spannende Geschichte von Thomas<br />
<strong>und</strong> Lena ist mit Kinderzeichnungen illustriert <strong>und</strong> mit Erläuterungen zum Thema<br />
Strafe <strong>und</strong> Kriminalität versehen.<br />
Zu bestellen bei Chance e. V.<br />
Friedrich-Ebert-Str. 7/15<br />
48 153 Münster<br />
Tel. 0251-620880<br />
E-Mail: Info@chance-muenster.de<br />
Homepage: www.chance‐muenster.de
27 Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner<br />
27.1 B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
B<strong>und</strong>esagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
B<strong>und</strong>esunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung<br />
Regensburger Straße 104<br />
90478 Nürnberg<br />
Tel. 09 11/ 179-0<br />
Fax. 09 11/ 1 79-21 23<br />
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de<br />
27.2 Agenturen <strong>für</strong> Arbeit<br />
Dessau-Roßlau<br />
Arbeitsagenturen ARGEn/ kommunale Träger<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />
Seminarplatz 1<br />
06846 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 01801/ 55 51 11<br />
Fax. 0340 / 5 02 29 99<br />
E-Mail: Dessau-Rosslau@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />
Geschäftsstelle Bernburg<br />
Kalistr. 11<br />
06406 Bernburg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03471 / 68 90 25 12 99<br />
E-Mail: Bernburg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />
Geschäftsstelle Köthen<br />
Wallstraße 72-73<br />
06366 Köthen<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03496 / 4 15 11 20<br />
E-Mail: Koethen@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Dessau-Roßlau<br />
Geschäftsstelle Zerbst<br />
Wolfsbrücke 4<br />
39261 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03923 / 48 45 99<br />
E-Mail: Zerbst@arbeitsagentur.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 117<br />
Job-Center SGB II Dessau-Roßlau<br />
Seminarplatz 1<br />
06846 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 01801/ 0 02 66 40 20 30<br />
E-Mail: ARGE-Dessau-Rosslau@arge-sgb2.de<br />
Job-Center SGB II Dessau-Roßlau<br />
ARGE SGB II Landkreis <strong>Anhalt</strong> – Bitterfeld<br />
Ziegelstraße 10<br />
06749 Bitterfeld<br />
E-Mail: ARGE-Bitterfeld@arge-sgb2.de<br />
ARGE SGB II Landkreis <strong>Anhalt</strong> – Bitterfeld<br />
Landkreis Bernburg<br />
Parkstr. 11<br />
06406 Bernburg<br />
Tel. 03471 / 32 4148<br />
Fax. 03471 / 32 43 55<br />
Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Zerbst<br />
Markt 28<br />
39251 Zerbst<br />
Tel. 03923/ 70 27 32<br />
E-Mail: kommba@anhalt-zerbst.de
Halberstadt<br />
Arbeitsagenturen ARGEn/ kommunale Träger<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halberstadt<br />
Schwanebecker Straße 14<br />
38820 Halberstadt<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03941 / 40-222<br />
E-Mail: Halberstadt@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halberstadt<br />
Geschäftsstelle Quedlinburg<br />
Magdeburger Str. 13<br />
06484 Quedlinburg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03946 / 5289-701<br />
E-Mail: Quedlinburg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halberstadt<br />
Geschäftsstelle Wernigerode<br />
Rudolf-Breitscheid-Str. 19<br />
38855 Wernigerode<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03943 / 2 66-501<br />
E-Mail: Wernigerode@arbeitsagentur.de<br />
Halle<br />
Arbeitsagenturen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halle<br />
Schopenhauerstraße 2<br />
06114 Halle<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 0345 / 52 49 71 00<br />
E-Mail: Halle@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Halle<br />
Geschäftsstelle Bitterfeld<br />
Bismarck Str. 20<br />
06749 Bitterfeld<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03493 / 60 12 22<br />
E-Mail: Bitterfeld@arbeitsagentur.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 118<br />
ARGE SGB2 Halberstadt<br />
Schwanebecker Straße 14<br />
38820 Halberstadt<br />
Fax. 03941 / 40860<br />
E-Mail: ARGE-Halberstadt@arge-sgb2.de<br />
ARGE SGB2 Quedlinburg<br />
Neuer Weg 21<br />
06484 Quedlinburg<br />
Fax. 03946 / 5 27-501<br />
E-Mail: ARGE-Quedlinburg@arge-sgb2.de<br />
Landkreis Wernigerode<br />
Kurtsstr. 13<br />
38855 Wernigerode<br />
Tel. 03943 / 58 30 00<br />
Fax. 03943 / 58 30 40<br />
E-Mail: koba@koba-wr.de<br />
ARGEn/ kommunale Träger<br />
ARGE SGB II Halle GmbH<br />
Neustädter Passage 6<br />
06122 Halle<br />
Fax. 0345 / 6 82 28 20<br />
E-Mail: ARGE-Halle@arge-sgb2.de<br />
ARGE SGB II Landkreis <strong>Anhalt</strong> – Bitterfeld<br />
Ziegelstraße 10<br />
06749 Bitterfeld<br />
E-Mail: ARGE-Bitterfeld@arge-sgb2.de
Magdeburg<br />
Arbeitsagenturen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Hohepfortestraße 37<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 0391 / 2 57 14 32<br />
E-Mail: Magdeburg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Geschäftsstelle Burg<br />
Bahnhofstr. 14<br />
39288 Burg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03921 / 48 31 03<br />
E-Mail: Burg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Geschäftsstelle Genthin<br />
Brandenburger Str. 100<br />
39307 Genthin<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03933 / 94 21 01<br />
E-Mail: Genthin@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Geschäftsstelle Haldensleben<br />
Gerikestr. 3<br />
39340 Haldensleben<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03904 / 63 32 91<br />
E-Mail: Haldensleben@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Geschäftsstelle Schönebeck<br />
Böttcher Str. 47<br />
39218 Schönebeck<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03928 / 42 35 92<br />
E-Mail: Schoenebeck@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Geschäftsstelle Wanzleben<br />
Lange Str. 11<br />
39164 Wanzleben<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 039209 / 20 61 11<br />
E-Mail: Wanzleben@arbeitsagentur.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
ARGEn/kommunale Träger<br />
Arbeitsgemeinschaft GS,<br />
Job-Center Jerichower Land<br />
Martin-Luther-Str. 21<br />
39288 Burg<br />
Tel. 03921 / 91 33<br />
Fax. 03921 / 91 34 44<br />
E-Mail: Burg-AGS-JL@arge-sgb2.de<br />
Landkreis Schönebeck<br />
Gr<strong>und</strong>weg 31<br />
39218 Schönebeck<br />
Tel. 03928 / 4 22-0<br />
Fax. 03928 / 4 22-422<br />
E-Mail: info@koba-kreis-sbk.de<br />
Job-Center ARGE Magdeburg GmbH<br />
Otto-von-Guericke-Str. 12a<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 0391 / 5 62 17 77<br />
Fax. 0391 / 5 62 16 88<br />
E-Mail: Magdeburg-ARGE@arge-sgb2.de<br />
Seite | 119<br />
Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />
Gerikestr. 3<br />
39340 Haldensleben<br />
Tel. 03904 / 63 30<br />
Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />
E-Mail: Haldensleben-ARGE@arge-sgb2.de<br />
Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />
Geschäftsstelle Wolmirstedt<br />
Julius-Bremer-Str. 10<br />
39326 Wolmirstedt<br />
Tel. 03904 / 63 30<br />
Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />
E-Mail: Wolmirstedt-ARGE@arge-sgb2.de<br />
Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />
Geschäftsstelle Wanzleben<br />
Lange Str. 11<br />
39164 Wanzleben<br />
Tel. 03904 / 63 30<br />
Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />
E-Mail: Wanzleben-ARGE@arge-sgb2.de
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Geschäftsstelle Wolmirstedt<br />
Julius-Bremer-Str. 10<br />
39326 Wolmirstedt<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 039201/ 28 01 15<br />
E-Mail: Wolmirstedt@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Magdeburg<br />
Geschäftsstelle Oschersleben<br />
Thälmannstr. 14<br />
39387 Oschersleben<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03949 / 51 33 28 30<br />
E-Mail: Oschersleben@arbeitsagentur.de<br />
Merseburg<br />
Arbeitsagenturen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />
Geusaer Straße 81e<br />
06217 Merseburg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03461 / 5 79 21 05 65<br />
E-Mail: Merseburg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />
Geschäftsstelle Naumburg<br />
Bahnhofstr. 48<br />
06618 Naumburg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03445 / 23 62 70<br />
E-Mail: Naumburg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />
Geschäftsstelle Querfurt<br />
Klosterstr. 10-12<br />
06268 Querfurt<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 034771 / 6 12 40<br />
E-Mail: Querfurt@arbeitsagentur.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 120<br />
Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde<br />
Geschäftsstelle Oschersleben<br />
Hackelberg 6<br />
39387 Oschersleben<br />
Tel. 03904 / 63 30<br />
Fax. 03904 / 63 32 82 31 70<br />
E-Mail: Oschersleben-ARGE@arge-sgb2.de<br />
ARGEn/ kommunale Träger<br />
Landkreis Saalekreis<br />
Robert-Blum 17<br />
06217 Merseburg<br />
Tel. 03461 / 2 44-0<br />
Fax. 03461 / 244-1 02<br />
E-Mail: service@efa-sk.de<br />
ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />
Hallesche Straße 60<br />
06618 Naumburg<br />
Tel. 01801/ 0 02 67 15 30 00<br />
Fax. 01801/ 0 02 67 15 01 22<br />
E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg@arge-sgb2.de<br />
ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />
Geschäftsstelle Zeitz<br />
von Harnack Str. 27/ 28<br />
06712 Zeitz<br />
Tel. 01801/ 0 02 67 05 00 00<br />
Fax. 01801/ 0 02 67 05 0120<br />
E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg-Zeitz@argesgb2.de
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />
Geschäftsstelle Weißenfels<br />
Promenade 19<br />
06667 Weißenfels<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03443 / 3 85 21 42 59<br />
E-Mail: Weissenfels@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Merseburg<br />
Geschäftsstelle Zeitz<br />
Von-Harnack-Str. 27-28<br />
06712 Zeitz<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03441 / 22 74 00<br />
E-Mail: Zeitz@arbeitsagentur.de<br />
Sangerhausen<br />
Arbeitsagenturen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />
Baumschulenweg 1<br />
06526 Sangerhausen<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03464 / 55 44 90<br />
E-Mail: Sangerhausen@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />
Geschäftsstelle Aschersleben<br />
Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 3<br />
06449 Aschersleben<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03473 / 95 02 00<br />
E-Mail: Aschersleben@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />
Geschäftsstelle Eisleben<br />
Klosterplatz 23<br />
06295 Lutherstadt Eisleben<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03475 / 74 12 00<br />
E-Mail: Eisleben@arbeitsagentur.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />
Geschäftsstelle Weißenfels<br />
Weg nach der Marienmühle 10<br />
06667 Weißenfels<br />
Tel. 01801/ 0 02 67 05 00 00<br />
Fax. 01801/ 0 02 67 05 01 20<br />
E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg-<br />
Weißenfels@arge-sgb2.de<br />
ARGE SGB II Burgenlandkreis<br />
Geschäftsstelle Hohenmölsen<br />
Friedensstraße 9a<br />
06679 Hohenmölsen<br />
Tel. 01801/ 0 02 67 05 00 00<br />
Fax. 01801/ 0 02 67 05 01 20<br />
E-Mail: ARGE-BLK-Naumburg-<br />
Hohenmölsen@arge-sgb2.de<br />
ARGEn/ kommunale Träger<br />
Seite | 121<br />
ARGE Sangerhausen<br />
Baumschulenweg 1<br />
06526 Sangerhausen<br />
Tel. 01801 / 0 02 98 15 06 33<br />
Fax. 01801 / 0 02 98 15 06 60<br />
E-Mail: ARGE-Sangerhausen@arge-sgb2.de<br />
ARGE Mansfelder Land<br />
Markt 58<br />
06295 Lutherstadt Eisleben<br />
Tel. 01801 / 0 02 98 25 02 56<br />
Fax. 01801 / 0 02 98 25 02 60<br />
E-Mail: ARGE-Eisleben@arge-sgb2.de
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />
Geschäftsstelle Hettstedt<br />
Mühlgartenstr. 1<br />
06333 Hettstedt<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03476 / 8 89 82 55<br />
E-Mail: Hettstedt@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Sangerhausen<br />
Geschäftsstelle Staßfurt<br />
Bernburger Straße 13<br />
39418 Staßfurt<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03925 / 85 22 00<br />
E-Mail: Stassfurt@arbeitsagentur.de<br />
Stendal<br />
Arbeitsagenturen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />
Stadtseeallee 71<br />
39576 Stendal<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03931 / 64 06 66<br />
E-Mail: Stendal@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />
Geschäftsstelle Gardelegen<br />
Am Burgwall 13 A<br />
39638 Gardelegen<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03907 / 80 02 99<br />
E-Mail: Gardelegen@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />
Geschäftsstelle Havelberg<br />
Lange Str. 32<br />
39539 Havelberg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 039387 / 7 51 26<br />
E-Mail: Havelberg@arbeitsagentur.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
ARGEn/ kommunale Träger<br />
Arbeitsgemeinschaft SGBII<br />
im Landkreis Stendal - SDL<br />
Stadtseeallee 71<br />
39576 Stendal<br />
Tel. 0180 / 10 02 67 25 08 26<br />
Fax. 03931 / 64 07 16<br />
E-Mail: ARGE-Stendal@arge-sgb2.de<br />
Seite | 122<br />
AA Salzwedel - SGB II<br />
Goethestrasse 3<br />
29410 Salzwedel<br />
Tel. 03901 / 83 40 85<br />
Fax. 03901 / 8 34 01 41<br />
E-Mail: BA-SalzwedelSGBII@arbeitsagentur.de
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />
Geschäftsstelle Klötze<br />
Hagenstr. 4<br />
38486 Klötze<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03909 / 40 39 99<br />
E-Mail: Kloetze@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />
Geschäftsstelle Osterburg<br />
Mühlenstr. 18<br />
39606 Osterburg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03937 / 49 29 99<br />
E-Mail: Osterburg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Stendal<br />
Geschäftsstelle Salzwedel<br />
Buchenallee 1a<br />
29410 Salzwedel<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03901 / 3 08 21 20<br />
E-Mail: Salzwedel@arbeitsagentur.de<br />
Wittenberg<br />
Arbeitsagenturen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Wittenberg<br />
Melanchthonstr. 3a<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 03491 / 4 38 91 05 67<br />
E-Mail: Wittenberg@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Wittenberg<br />
Geschäftsstelle Gräfenhainichen<br />
Wilhelm-Pieck-Str. 17<br />
06773 Gräfenhainichen<br />
Tel. 01801 / 55 51 11<br />
Fax. 034953 / 34 89 11 27<br />
E-Mail: Graefenhainichen@arbeitsagentur.de<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit Wittenberg<br />
Geschäftsstelle Jessen<br />
Annaburger Str. 2<br />
06917 Jessen<br />
Tel. 01801 / 55 51 11 (Arbeitnehmer)<br />
Fax. 03537 / 2 60 99 12 55<br />
E-Mail: Jessen@arbeitsagentur.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
ARGEn/ kommunale Träger<br />
ARGE SGBII Landkreis Wittenberg<br />
Melanchthonstrasse 3a<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg<br />
Tel. 03491 / 43 87 77<br />
Fax. 03491 / 4 38 91 06 11<br />
E-Mail: Arge-SGBII-LK-<br />
Wittenberg@arge-sgb2.de<br />
Seite | 123
27.3 Bürgerbüros<br />
Magdeburg<br />
BürgerBüro Nord<br />
Lübecker Straße 32<br />
39124 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 5 40 62 78<br />
BürgerBüro West<br />
Bruno-Beye-Ring 50<br />
39130 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 5 40 49 50<br />
BürgerBüro Ost<br />
Tessenowstrasse 15<br />
39114 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 5 40 44 29<br />
Sprechzeiten<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Halle<br />
Ressort Bürgerservice<br />
Marktplatz 1<br />
06100 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345/ 2 21-46 19<br />
Fax. 0345/ 2 21-46 17<br />
08.00 - 15.00 Uhr<br />
09.00 - 19.00 Uhr<br />
12.00 - 15.00 Uhr<br />
09.00 - 19.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
BürgerBüro Mitte<br />
Breiter Weg 222<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 5 40 43 02<br />
BürgerBüro Süd<br />
Otto-Baer-Straße 8<br />
39118 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 5 40 33 60<br />
Samstag nur Bürgerbüro Mitte<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
Seite | 124<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.<br />
Bürgerservicestelle Halle-Süd<br />
Südpromenade 30<br />
06128 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345/ 2 21-46 28<br />
Fax. 0345/ 2 21-49 45<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 08.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag 08.00 - 19.00 Uhr<br />
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 08.00 - 19.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 15.00 Uhr<br />
Samstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 09.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Bürgerservicestelle Halle-Neustadt<br />
Am Stadion 6<br />
06122 Halle (Saale)<br />
Meldebehörde: Tel. 0345/ 2 21-46 19<br />
Zulassungsbehörde: Tel. 0345/ 2 21-13 87<br />
Fahrerlaubnisbehörde: Tel. 0345/ 2 21-13 83<br />
Dessau-Roßlau<br />
Bürgerbüro<br />
Rathaus, Erdgeschoß<br />
Zerbster Straße 4<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 0340 / 2 04 10 31, ... - 13 31<br />
E-Mail: buergeramt@dessau-rosslau.de<br />
Bürgeramt<br />
Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 126<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 0340 / 2 04 17 33 ... - 27 33,<br />
Tel. Sekretariat: 0340 / 2 04 20 33<br />
Fax. 0340 / 2 04 29 33<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 125<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr<br />
(Fahrerlaubnisbehörde nur nach Vereinbarung)<br />
Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Sprechzeiten<br />
Montag - Donnerstag<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
07.00 - 18.00 Uhr<br />
07.00 - 12.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.<br />
Altmarkkreis Salzwedel<br />
Hansestadt Salzwedel<br />
An der Mönchskirche 5<br />
oder<br />
Postfach 30<br />
29410 Salzwedel<br />
Tel.: 03901 / 650<br />
Fax Rathaus: 03901 / 65199<br />
E-Mail: rathaus@salzwedel.de<br />
Internet: www.salzwedel.de<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 08.00 - 18.00 Uhr<br />
Dienstag 08.00 - 19.00 Uhr<br />
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 08.00 - 19.00 Uhr<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.
Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />
Bürgeramt Köthen<br />
Am Flugplatz 1<br />
06366 Köthen (<strong>Anhalt</strong>)<br />
Tel. 03496/ 60-111-1/ 2 / 3<br />
Fax. 03496/ 60-1114<br />
E-Mail: buergeramt-koethen@anhaltbitterfeld.de<br />
Bürgeramt Bitterfeld<br />
Röhrenstraße 33, Zimmer 003 bis 006<br />
06749 Bitterfeld-Wolfen / OT Bitterfeld<br />
Tel. 03493/ 34 13-16/ 18/ 19<br />
Fax. 03493/ 341-320<br />
E-Mail: buergeramt-bitterfeld@anhaltbitterfeld.de<br />
Bürgeramt Zerbst<br />
Fritz-Brandt-Straße 16<br />
39261 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />
Tel. 03923/ 70-2104<br />
Tel. 03923/ 70-22-22/ 24<br />
Fax. 03923/ 70-2220<br />
E-Mail: buergeramt-zerbst@anhalt-bitterfeld.de<br />
Landkreis Börde<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Sprechzeiten<br />
Montag - Donnerstag<br />
Freitag<br />
Sprechzeiten<br />
Montag - Donnerstag<br />
Freitag<br />
Sprechzeiten<br />
Montag - Donnerstag<br />
Freitag<br />
08.00 - 18.00 Uhr<br />
08.00 - 14.00 Uhr<br />
08.00 - 18.00 Uhr<br />
08.00 - 14.00 Uhr<br />
08.00 - 18.00 Uhr<br />
08.00 - 14.00 Uhr<br />
Seite | 126<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.<br />
Landkreis Börde<br />
Gerikestr. 104<br />
39340 Haldensleben<br />
oder<br />
Postfach 10 01 53<br />
39331 Haldensleben<br />
Tel. 03904/ 72 40-0<br />
Fax. 03904/ 4 90 08<br />
E-Mail: landratsamt@boerdekreis.de<br />
Sprechzeiten<br />
Dienstag<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 18.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 16.00 Uhr<br />
08.00 - 11.30 Uhr<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.
Landkreis Burgenlandkreis<br />
Kreisverwaltung Burgenlandkreis<br />
Schönburger Straße 41<br />
06618 Naumburg<br />
Tel. 03445 / 73 - 0<br />
Fax. 03445 / 73 - 1199<br />
E-Mail: burgenlandkreis@blk.de<br />
Kreisverwaltung<br />
Nordstraße 5<br />
06618 Naumburg<br />
Landkreis Harz<br />
Kreisverwaltung<br />
Am Stadtpark 6<br />
06667 Weißenfels<br />
Sprechzeiten<br />
Dienstag<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Kreisverwaltung<br />
Schädestraße 5<br />
06712 Zeitz<br />
08.30 - 11.30 Uhr<br />
13.00 - 17.30 Uhr<br />
08.30 - 11.30 Uhr<br />
13.00 - 15.30 Uhr<br />
08.00 - 11.30 Uhr<br />
Seite | 127<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.<br />
Kreisverwaltung<br />
Friedrich-Ebert-Str. 42<br />
38820 Halberstadt<br />
Tel. 03941/ 59 70-0<br />
Fax. 03941/ 59 70-43 33<br />
Bürgerservice Halberstadt<br />
Friedrich-Ebert-Straße 42<br />
38820 Halberstadt<br />
Tel. 03941/59 70-41 98/ 4298<br />
Fax. 03941/59 70-43 33<br />
E-Mail: buergerserviceHBS@kreis-hz.de<br />
Bürgerservice Wernigerode<br />
Rudolf-Breitscheid-Straße 10<br />
38855 Wernigerode<br />
Tel. 03941/ 5970 1200<br />
Fax. 03943 / 21123<br />
E-Mail: buergerserviceWR@kreis-hz.de<br />
Sprechzeiten<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
08.30 - 12.00 Uhr<br />
08.30 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 16.00 Uhr<br />
---------------------<br />
08.30 - 12.00 Uhr<br />
14.00 - 18.00 Uhr<br />
08.30 - 12.00 Uhr<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 07.30 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr<br />
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr<br />
Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr<br />
Sprechzeiten<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 15.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 15.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 15.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
13.00 - 18.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr
Bürgerservice Quedlinburg<br />
Heiligegeiststraße 7<br />
06484 Quedlinburg<br />
Tel. 03941/ 59 70 62-00/ 01/ 09<br />
Fax. 03941/ 59 70 61 11<br />
E-Mail: buergerserviceQLB@kreis-hz.de<br />
Bürgerservice Stadt Falkenstein<br />
Markt 1<br />
06463 Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />
Tel. 03941 / 59 70-49 90<br />
Fax. 03941 / 59 70-49 95<br />
E-Mail: buergerserviceFalkenstein@kreis-hz.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 07.30 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 07.30 - 17.00 Uhr<br />
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr<br />
Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 08.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr<br />
12.30 - 17.00 Uhr<br />
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag ----------------------<br />
Freitag ----------------------<br />
Seite | 128<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.<br />
Landkreis Jerichower Land<br />
Landkreis Jerichower Land<br />
Bahnhofstraße 9<br />
39288 Burg<br />
Tel. 03921 949-0<br />
Fax. 03921 949-9000<br />
E-Mail: post@lkjl.de<br />
Internet: www.lkjl.de<br />
Landkreis Jerichower Land<br />
Außenstelle In der Alten Kaserne 4<br />
39288 Burg<br />
Landkreis Jerichower Land<br />
Außenstelle In der Alten Kaserne 9<br />
39288 Burg<br />
Landkreis Jerichower Land<br />
Außenstelle Genthin<br />
Brandenburger Straße 100<br />
39307 Genthin<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 08.30 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag 08.30 - 16.00 Uhr<br />
Mittwoch 08.30 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 08.30 - 17.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Landkreis Mansfeld-Südharz<br />
Landkreis Mansfeld-Südharz<br />
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22<br />
06526 Sangerhausen<br />
Tel. 03464 / 5 35-0<br />
Fax. 03464 / 5 35-31 90<br />
E-Mail: landkreis@mansfeldsuedharz.de<br />
Bürgerinformation<br />
Lindenallee 56<br />
06295 Lutherstadt Eisleben<br />
Tel. 03464/ 5 35 31- 12/ 13<br />
Fax. 03464/ 5 35 31 91<br />
E-Mail: landkreis@mansfeldsuedharz.de<br />
Saalekreis<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 08.30 - 15.00 Uhr<br />
Dienstag 08.30 - 17.30 Uhr<br />
Mittwoch ----------------------<br />
Donnerstag 08.30 - 15.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Seite | 129<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.<br />
Saalekreis<br />
Domplatz 9<br />
06217 Merseburg, Stadt<br />
oder<br />
Postfach 1454<br />
06204 Merseburg, Stadt<br />
Tel. 03461/ 40 0<br />
Fax. 03461/ 40 1155<br />
E-Mail: landkreis@saalekreis.dewww.saalekreis.de<br />
Sprechzeiten<br />
Dienstag<br />
Donnerstag<br />
Montag/ Freitag<br />
09:00 - 12:00 Uhr<br />
13:00 - 18:00 Uhr<br />
09:00 - 12:00 Uhr<br />
13:00 - 15:00 Uhr<br />
nach Terminvereinbarung<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.
Salzlandkreis<br />
Salzlandkreis<br />
Der Landrat<br />
Karlsplatz 37<br />
06406 Bernburg (Saale)<br />
Tel. 03471/ 3 24-0<br />
E-Mail: poststelle@kreis-slk.de<br />
Bernburg (Saale)<br />
Friedensallee 25<br />
Tel. 03471/ 3 24-129/ 139<br />
Aschersleben<br />
Ermslebener Str. 77<br />
Tel. 03473/ 9 55-14 17<br />
Egeln<br />
Markt 18<br />
Tel. 039268/ 98 99 02<br />
Fax. 03471/ 32 43 09<br />
Schönebeck (Elbe)<br />
Cokturhof, Haus 1<br />
Tel. 03928/ 78 03 66<br />
Staßfurt<br />
Bürgerservice - Stadtinformation<br />
Steinstr. 38<br />
39418 Staßfurt<br />
Landkreis Stendal<br />
Landkreis Stendal<br />
Der Landrat<br />
Hospitalstraße 1-2<br />
D-39576 Stendal<br />
oder<br />
Postfach 10 14 55<br />
39554 Stendal<br />
Tel. 03931/ 60-6<br />
Fax. 03931/ 21 30 60<br />
E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-stendal.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 08.30 - 18.00 Uhr<br />
Dienstag 08.30 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch ----------------------<br />
Donnerstag 08.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 18.00 Uhr<br />
Samstag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
(nur Bernburg!)<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 09.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 13.00 Uhr<br />
Seite | 130<br />
Allgemeine Sprechzeiten<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 <strong>und</strong> 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 <strong>und</strong> 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Servicezeiten<br />
(Termine nach Vereinbarung)<br />
Montag 08.00 - 17.00 Uhr<br />
Dienstag 08.00 - 17.00 Uhr<br />
Mittwoch ----------------------<br />
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr<br />
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr<br />
Über Öffnungszeiten der Bürgerberatung informieren Sie sich bitte in Ihrem<br />
Gemeindeamt oder Rathaus.
Landkreis Wittenberg<br />
Landkreis Wittenberg<br />
Postfach 251<br />
06872 Lutherstadt Wittenberg<br />
Internet: www.landkreis-wittenberg.de<br />
E-Mail: presse@landkreis.wittenberg.de<br />
Bürgerbüro in Wittenberg<br />
Breitscheidstr. 4<br />
06886 Wittenberg<br />
Tel. 03491/ 479-100<br />
Fax. 03491/ 479-995-100<br />
Bürgerbüro in Jessen<br />
Markt 17 – 19<br />
06917 Jessen<br />
Tel. 03491/ 479-600<br />
Tel. 03491/ 479-115<br />
Bürgerbüro in Gräfenhainichen<br />
Karl-Liebknecht-Str. 12<br />
06773 Gräfenhainichen<br />
Tel. 03491/ 479-500<br />
Tel. 03491/ 479-114<br />
Außensprechtag in Wörlitz<br />
Rathaus Wörlitz<br />
Erdmannsdorffstraße 87<br />
06786 Wörlitz<br />
Tel. 03491/ 479-500<br />
27.4 Gerichte<br />
Oberlandesgericht<br />
Oberlandesgericht Naumburg<br />
Domplatz 10<br />
06618 Naumburg (Saale)<br />
Postfach 16 55<br />
06606 Naumburg (Saale)<br />
Tel. 0 34 45/ 2 80<br />
Fax. 0 34 45/ 28 20 00<br />
E-Mail: poststelle@olg-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/olg<br />
Sprechzeiten<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Sprechzeiten<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Sprechzeiten<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Sprechzeiten<br />
Mittwoch<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
08.30 - 17.00 Uhr<br />
08.30 - 17.00 Uhr<br />
08.30 - 17.00 Uhr<br />
08.30 - 18.00 Uhr<br />
08.30 - 14.00 Uhr<br />
08.00 - 17.00 Uhr<br />
08.00 - 17.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
08.00 - 18.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
08.00 - 17.00 Uhr<br />
08.00 - 17.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
08.00 - 18.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
Seite | 131
Landgerichte<br />
Landgericht Dessau-Roßlau<br />
Willy-Lohmann-Str. 29<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
Postfach 14 26<br />
06813 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 03 40/ 20 20<br />
Fax. 03 40/ 2 02 14 30<br />
E-Mail: poststelle@lg-de.justiz.sachsen- anhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-de<br />
Landgericht Magdeburg<br />
Halberstädter Str. 8<br />
39112 Magdeburg<br />
Postfach 39 11 22<br />
39135 Magdeburg<br />
Tel. 03 91/ 60 60<br />
Fax. 03 91/ 6 06 20 69<br />
E-Mail: poststelle@lg-md.justiz.sachsenanhalt.de<br />
Amtsgerichte<br />
Amtsgericht Aschersleben<br />
Theodor-Römer-Weg 3<br />
06449 Aschersleben<br />
Postfach 12 52<br />
06432 Aschersleben<br />
Tel. 0 34 73/ 88 00<br />
Fax. 0 34 73/ 88 01 88<br />
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl<br />
Amtsgericht Aschersleben<br />
Gemeinsames Mahngericht der Länder<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, <strong>Sachsen</strong> <strong>und</strong> Thüringen<br />
Lehrter Str. 15<br />
39418 Staßfurt<br />
Tel. 0 39 25/ 87 60<br />
Fax. 0 39 25/ 87 62 52<br />
E-Mail: poststellezmg@ag-asl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Landgericht Halle<br />
Hansering 13<br />
06108 Halle (Saale)<br />
Postfach 10 02 59<br />
06141 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 22 00<br />
Fax. 03 45/ 2 20 33 79<br />
E-Mail: poststelle@lg-hal.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-hal<br />
Landgericht Stendal<br />
Am Dom 19<br />
39576 Stendal<br />
Postfach 10 15 61<br />
39555 Stendal<br />
Tel. 0 39 31/ 5 80<br />
Fax. 0 39 31/ 58 11 11<br />
E-Mail: poststelle@lg-sdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-sdl<br />
Amtsgericht Aschersleben<br />
Zweigstelle Staßfurt<br />
Lehrter Str. 15<br />
39418 Staßfurt<br />
Tel. 0 39 25/ 87 60<br />
Fax. 0 39 25/ 87 62 55<br />
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl<br />
Seite | 132
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen<br />
Lindenstr. 9<br />
06749 Bitterfeld-Wolfen<br />
Postfach 13 54<br />
06733 Bitterfeld-Wolfen<br />
Tel. 0 34 93/ 36 40<br />
Fax. 0 34 93/ 36 41 65<br />
E-Mail: poststelle@ag-btf.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-btf<br />
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen<br />
Außenstelle (Nachlass-, Vorm<strong>und</strong>schafts-<br />
<strong>und</strong> Betreuungssachen)<br />
Lindenstr. 4<br />
06749 Bitterfeld-Wolfen<br />
Postfach 13 54<br />
06733 Bitterfeld-Wolfen<br />
Tel. 0 34 93/ 36 40<br />
Fax. 0 34 93/ 36 43 16<br />
E-Mail: poststelle@ag-btf.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-btf<br />
Amtsgericht Burg Außenstelle (Gr<strong>und</strong>buchamt,<br />
Zwangsversteigerungs- <strong>und</strong> Familiensachen)<br />
In der alten Kaserne 7<br />
39288 Burg<br />
Postfach 13 34<br />
39283 Burg<br />
Tel. 0 39 21/ 91 30<br />
Fax. 0 39 21/ 91 32 13<br />
E-Mail: poststelle@ag-brg.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-brg<br />
Amtsgericht Dessau-Roßlau<br />
Willy-Lohmann-Str. 33<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
Postfach 18 21<br />
06815 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 03 40/ 20 20<br />
Fax. 03 40/ 2 02 12 89, 2 02 12 90<br />
E-Mail: poststelle@ag-de.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 133<br />
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Außenstelle<br />
(Familien-, Zivilprozess-, Zwangsversteigerungs-<br />
<strong>und</strong> Vollstreckungssachen)<br />
Lindenstr. 14<br />
06749 Bitterfeld-Wolfen<br />
Postfach 13 54<br />
06733 Bitterfeld-Wolfen<br />
Tel. 0 34 93/ 36 40<br />
Fax. 0 34 93/ 36 44 37<br />
E-Mail: poststelle@ag-btf.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-btf<br />
Amtsgericht Burg<br />
Johannesstr. 18<br />
39288 Burg<br />
Postfach 13 34<br />
39283 Burg<br />
Tel. 0 39 21/ 91 30<br />
Fax. 0 39 21/ 91 31 11<br />
E-Mail: poststelle@ag-brg.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-brg<br />
Amtsgericht Burg<br />
Zweigstelle Genthin<br />
Brandenburger Str. 95<br />
39307 Genthin<br />
Postfach 13 42<br />
39302 Genthin<br />
Tel. 0 39 21/ 91 30<br />
Fax. 0 39 21/ 91 32 75<br />
E-Mail: poststelle@ag-brg.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-brg<br />
Amtsgericht Eisleben<br />
Friedensstr. 40<br />
06295 Lutherstadt Eisleben<br />
Postfach 12 08<br />
06290 Lutherstadt Eisleben<br />
Tel. 0 34 75/ 65 76<br />
Fax. 0 34 75/ 69 66 89<br />
E-Mail: poststelle@ag-eil.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-eil
Amtsgericht Gardelegen<br />
Bahnhofstr. 29<br />
39638 Hansestadt Gardelegen<br />
Postfach 13 52, 13 53<br />
39633 Hansestadt Gardelegen<br />
Tel. 0 39 07/ 70 00<br />
Fax. 0 39 07/ 71 01 45<br />
E-Mail: poststelle@ag-ga.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-ga<br />
Amtsgericht Haldensleben<br />
Stendaler Str. 18<br />
39340 Haldensleben<br />
Postfach 10 01 51<br />
39331 Haldensleben<br />
Tel. 0 39 04/ 4 71 30<br />
Fax. 0 39 04/ 4 71 31 01<br />
E-Mail: poststelle@ag-hdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hdl<br />
Amtsgericht Halle (Saale)<br />
Thüringer Str. 16<br />
06112 Halle (Saale)<br />
Postfach<br />
06095 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 22 00<br />
Fax. 03 45/ 2 20 50 30<br />
E-Mail: poststelle@ag-hal.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hal<br />
Amtsgericht Magdeburg<br />
Breiter Weg 203 - 206<br />
39104 Magdeburg<br />
Postanschrift:<br />
39135 Magdeburg<br />
Tel. 03 91/ 60 60<br />
Fax. 03 91/ 6 06 60 05<br />
E-Mail: poststelle@ag-md.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-md<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Amtsgericht Halberstadt<br />
Richard-Wagner-Str. 52<br />
38820 Halberstadt<br />
Postfach 15 41<br />
38805 Halberstadt<br />
Tel. 0 39 41/ 67 00<br />
Fax. 0 39 41/ 67 02 72<br />
E-Mail: poststelle@ag-hbs.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hbs<br />
Amtsgericht Haldensleben<br />
Zweigstelle Wolmirstedt<br />
Schloßdomäne<br />
39326 Wolmirstedt<br />
Postfach 11 65<br />
39321 Wolmirstedt<br />
Tel. 03 92 01/ 6 30<br />
Fax. 03 92 01/ 6 32 17<br />
E-Mail: poststelle@ag-hdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hdl<br />
Amtsgericht Köthen<br />
Friedhofstr. 48<br />
06366 Köthen (<strong>Anhalt</strong>)<br />
Postfach 15 56<br />
06355 Köthen (<strong>Anhalt</strong>)<br />
Tel. 0 34 96/ 42 20<br />
Fax. 0 34 96/ 42 21 50<br />
E-Mail: poststelle@ag-koet.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-koet<br />
Amtsgericht Merseburg<br />
Geusaer Str. 88<br />
06217 Merseburg<br />
Postfach 11 54<br />
06201 Merseburg<br />
Tel. 0 34 61/ 28 10<br />
Fax. 0 34 61/ 21 20 07, 28 11 90<br />
E-Mail: poststelle@ag-mer.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-mer<br />
Seite | 134
Amtsgericht Naumburg<br />
Markt 7<br />
06618 Naumburg (Saale)<br />
Postfach 13 54<br />
06603 Naumburg (Saale)<br />
Tel. 0 34 45/ 2 80<br />
Fax. 0 34 45/ 28 26 42<br />
E-Mail: poststelle@ag-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-nmb<br />
Amtsgericht Oschersleben<br />
Zweigstelle Wanzleben<br />
Ritterstr. 3<br />
39164 Wanzleben<br />
Postfach 11 39<br />
39159 Wanzleben<br />
Tel. 03 92 09/ 49 30<br />
Fax. 03 92 09) 4 93 50<br />
E-Mail: poststelle@ag-oc.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-oc<br />
Amtsgericht Salzwedel<br />
Burgstr. 68<br />
29410 Hansestadt Salzwedel<br />
Postfach 11 41<br />
29401 Hansestadt Salzwedel<br />
Tel. 0 39 01/ 84 40<br />
Fax. 0 39 01/ 84 41 49<br />
E-Mail: poststelle@ag-saw.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-saw<br />
Amtsgericht Schönebeck<br />
Friedrichstr. 96<br />
39218 Schönebeck (Elbe)<br />
Postfach 15 51<br />
39212 Schönebeck (Elbe)<br />
Tel. 0 39 28/ 78 20<br />
Fax. 0 39 28/ 78 21 44<br />
E-Mail: poststelle@ag-sbk.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sbk<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Amtsgericht Oschersleben<br />
Gartenstr. 1<br />
39387 Oschersleben (Bode)<br />
Postfach 10 02 50<br />
39382 Oschersleben (Bode)<br />
Tel. 0 39 49/ 91 06<br />
Fax. 0 39 49/ 91 07 00<br />
E-Mail: poststelle@ag-oc.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-oc<br />
Amtsgericht Quedlinburg<br />
Halberstädter Str. 45<br />
06484 Quedlinburg<br />
Postfach 12 51<br />
06473 Quedlinburg<br />
Tel. 0 39 46/ 7 10<br />
Fax. 0 39 46/ 7 11 68<br />
E-Mail: poststelle@ag-qlb.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-qlb<br />
Seite | 135<br />
Amtsgericht Sangerhausen<br />
Markt 3<br />
06526 Sangerhausen<br />
Postfach 10 12 12<br />
06512 Sangerhausen<br />
Tel. 0 34 64/ 25 30<br />
Fax. 0 34 64/ 25 31 01<br />
E-Mail: poststelle@ag-sgh.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sgh<br />
Amtsgericht Stendal<br />
Scharnhorststr. 40<br />
39576 Stendal<br />
Postfach 10 11 55<br />
39551 Stendal<br />
Tel. 0 39 31/ 5 80<br />
Fax. 0 39 31/ 58 20 00, 58 20 22<br />
E-Mail: poststelle@ag-sdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sdl
Amtsgericht Weißenfels<br />
Friedrichsstr. 18<br />
06667 Weißenfels<br />
Postfach 12 53<br />
06652 Weißenfels<br />
Tel. 0 34 43/ 38 40<br />
Fax. 0 34 43/ 38 42 26<br />
E-Mail: poststelle@ag-wsf.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wsf<br />
Amtsgericht Wernigerode<br />
Rudolf-Breitscheid-Str. 8<br />
38855 Wernigerode<br />
Postfach 10 12 61<br />
38842 Wernigerode<br />
Tel. 0 39 43/ 53 10<br />
Fax. 0 39 43/ 53 11 40<br />
E-Mail: poststelle@ag-wr.justiz.sachsen-anhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wr<br />
Amtsgericht Zeitz<br />
Herzog-Moritz-Platz 1<br />
06712 Zeitz<br />
Postfach 11 16<br />
06691 Zeitz<br />
Tel. 0 34 41/ 66 00<br />
Fax. 0 34 41/ 66 01 19<br />
E-Mail: poststelle@ag-zz.justiz.sachsen-anhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-zz<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=12897#c26337<br />
27.5 Jugendämter<br />
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel<br />
Jugendamt<br />
Karl-Marx-Str. 32<br />
29401 Salzwedel<br />
Tel. 0 39 01/ 840367 / -368<br />
Fax. 0 39 01/ 840-622<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 136<br />
Amtsgericht Weißenfels Außenstelle<br />
(Mobilarvollstreckung, Vorm<strong>und</strong>schaftssachen<br />
<strong>und</strong> Beratungshilfe)<br />
Am Kloster 3<br />
06667 Weißenfels<br />
Postfach 12 53<br />
06652 Weißenfels<br />
Tel. 0 34 43/ 38 40<br />
Fax. 0 34 43/ 38 42 50<br />
E-Mail: poststelle@ag-wsf.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wsf<br />
Amtsgericht Wittenberg<br />
Dessauer Str. 291<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg<br />
Postfach 10 02 55<br />
06872 Lutherstadt Wittenberg<br />
Tel. 0 34 91/ 43 60<br />
Fax. 0 34 91/ 40 35 91<br />
E-Mail: poststelle@ag-wb.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb<br />
Amtsgericht Zerbst<br />
Neue Brücke 22<br />
39261 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />
Postfach 13 61, 13 62<br />
39251 Zerbst/<strong>Anhalt</strong><br />
Tel. 0 39 23/ 7 42 20<br />
Fax. 0 39 23/ 7 42 21 60<br />
E-Mail: poststelle@ag-ze.justiz.sachsen-anhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-ze<br />
Landkreis Jerichower Land<br />
Jugendamt<br />
In der Alten Kaserne 4<br />
39288 Burg<br />
Tel. 0 39 21/ 949-5100 / -5500<br />
Fax. 0 39 21/ 949-5599
Landkreis <strong>Anhalt</strong>-Bitterfeld<br />
Jugendamt<br />
Flugplatz 1<br />
06366 Köthen<br />
Tel. 0 34 93/ 341-731<br />
Fax. 0 34 93/ 341-240<br />
Landkreis Börde<br />
Jugendamt<br />
Gerickestr. 104<br />
39340 Haldensleben<br />
Tel. 0 39 04/ 72 40-14 23 / -14 24<br />
Fax. 0 39 04/ 72 405 14 70<br />
Kreisverwaltung Burgenlandkreis<br />
Jugendamt<br />
Schönburger Str. 41<br />
06618 Naumburg<br />
Tel. 0 34 45/ 73-1311 / -1312<br />
Fax. 0 34 45/ 73-1336<br />
Stadt Dessau<br />
Jugendamt Dessau-Roßlau<br />
Zerbster Str. 4<br />
06844 Dessau<br />
Tel. 03 40/ 204 -10 51<br />
Fax. 03 40/ 204 – 29 51<br />
Stadt Halle<br />
Amt <strong>für</strong> Kinder, Jugend <strong>und</strong> Familie<br />
Schopenhauer Str. 4<br />
06114 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 221-5650<br />
Fax. 03 45/ 221-5652<br />
Landkreis Harz<br />
Jugendamt<br />
Bahnhofsplatz 3<br />
38855 Wernigerode<br />
Tel. 0 39 41/ 59-700/ -70 1530<br />
Fax. 0 39 41/ 59-70 153<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Landeshauptstadt Magdeburg<br />
Jugendamt<br />
W.-Höpfner-Ring 4<br />
39116 Magdeburg<br />
Tel. 03 91/ 540-3144,<br />
Sekretariat Tel. 03 91/ 540-3145<br />
Fax. 03 91/ 540-3187<br />
Landkreis Mansfeld Südharz<br />
Amt <strong>für</strong> Familie, Jugend <strong>und</strong> Soziales<br />
Fachbereich Familie <strong>und</strong> Jugend<br />
Lindenallee 56<br />
06295 Lutherstadt Eisleben<br />
Tel. 0 34 64/ 535-0/ 535-3300<br />
Fax. 0 34 64/ 535-3491<br />
Landkreis Saalekreis<br />
Jugendamt<br />
Kloster 5<br />
06217 Merseburg<br />
Tel. 0 34 61/ 40-1505/ -15 06<br />
Fax. 0 34 61/ 40 15 02<br />
Landkreis Salzland<br />
Jugendamt<br />
Karlsplatz 37<br />
06406 Bernburg (Saale)<br />
Tel. 0 34 71/ 324-584<br />
Vorzimmer Tel. 0 34 71/ 324-583<br />
Fax. 0 34 71/ 324 -324/ -351<br />
Landkreis Stendal<br />
Jugendamt<br />
Hospitalstr. 1-2<br />
39576 Stendal<br />
Tel. 0 39 31/ 60-7209<br />
Fax. 0 39 31/ 21 30 60 oder 607212<br />
Landkreis Wittenberg<br />
- Fachdienst Jugend -<br />
Breitscheidstr. 3<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg<br />
Tel. 0 34 91/ 479-474<br />
Fax. 0 34 91/ 479-475<br />
Seite | 137
27.6 Jugendanstalt<br />
Jugendanstalt Raßnitz<br />
Gröberssche Str. 1<br />
06258 Schkopau<br />
Tel. 03 46 05/ 45 30<br />
Fax.03 46 05/ 45 31 21<br />
E-Mail: poststelle@ja-ra.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst<br />
Tel. 034605/ 4 53 -204<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 138<br />
Besuchszeiten<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Montag<br />
Dienstag - Donnerstag<br />
Jeden 2. Dienstag Freitag<br />
Jeden 1., 2. u. 3. Freitag im<br />
Monat Untersuchungshaft<br />
10.30 - 17.30 Uhr<br />
10.30 - 16.00 Uhr<br />
10.30 - 17.30 Uhr<br />
08.00 - 14.00 Uhr<br />
Jeden 2. Samstag <strong>und</strong> Sonntag im Monat<br />
09.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />
Jeden 3. Samstag im Monat Untersuchungshaft<br />
09.00 Uhr - 14.30 Uhr<br />
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
Familienbesuche <strong>für</strong> Gefangene mit minderjährigen Kindern:<br />
Einmal pro Monat ein St<strong>und</strong>e (ohne Anrechnung auf die reguläre Besuchszeit)<br />
27.7 Jugendarrestanstalt<br />
Jugendarrestanstalt Halle<br />
Am Kirchtor 20 a<br />
06108 Halle (Saale)<br />
Postfach 20 07 35<br />
06008 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 2 20 11 55<br />
Fax. 03 45/ 2 20 11 55<br />
E-Mail: poststelle@jva-hal-I.mj.sachsen-anhalt.de
27.8 Justizvollzugsanstalten<br />
Justizvollzugsanstalt Burg<br />
Madel 100<br />
39288 Burg<br />
Tel. 0 39 21/ 97 67 - 0<br />
Fax. 0 39 21/ 97 67 - 11 35<br />
E-Mail: poststelle@jva-brg.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst<br />
Tel. 03921/97 67 10 58<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 139<br />
Besuchszeiten<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Montag - Freitag<br />
08.15 - 09.30 Uhr Samstag <strong>und</strong> Sonntag jedes 2.Wochenende im<br />
Monat<br />
09.15 Uhr - 17.15 Uhr<br />
An Feiertagen findet kein Besuch statt.<br />
Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau<br />
Willy-Lohmann-Str. 27<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
Postfach 12 07<br />
06812 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 03 40/ 20 20<br />
Fax. 03 40/ 2 02 10 99<br />
E-Mail: poststelle@jva-de.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst<br />
Tel. 0340 / 2 02 10 59<br />
07.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
13.15 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Besuchszeiten<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Für Gefangene in Untersuchungshaft<br />
Montag / Dienstag<br />
Freitag<br />
Für Gefangene in Straftat<br />
Montag / Donnerstag<br />
Freitag<br />
07.30 - 15.00 Uhr<br />
07.30 - 12.00 Uhr<br />
07.30 - 15.30 Uhr<br />
07.30 - 12.00 Uhr<br />
Für Arbeitende / Gefangene<br />
Jedes 2. <strong>und</strong> letzte Wochenende im Monat<br />
(Sa/ So)<br />
09.00 Uhr - 17.30 Uhr
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
Kinderbesuch monatlich eine St<strong>und</strong>e<br />
Für Gefangene ohne Kinder: Alle zwei Monate eine St<strong>und</strong>e<br />
Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau<br />
Außenstelle Magdeburg<br />
Halberstädter Str. 8a<br />
39112 Magdeburg<br />
Postfach 18 61<br />
39008 Magdeburg<br />
Tel. 03 91/ 60 60<br />
Fax. 03 91/ 6 06 33 04<br />
E-Mail: poststelle@jva-md.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst<br />
Tel. 0391/ 6 06 34 33<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 140<br />
Besuchszeiten<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Montag<br />
07.00 - 15.00 Uhr Jeden 2. Samstag<br />
(U-Haft)<br />
Straftat<br />
Dienstag<br />
07.00 – 15.00 Uhr<br />
(U-Haft)<br />
07:00 - 12.00 Uhr<br />
Für Gefangene mit kleinen Kindern<br />
Mittwoch<br />
(U-Haft)<br />
13.00 - 15.30 Uhr<br />
(Straftat)<br />
07.00 - 15.00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
(Straftat)<br />
07.00 - 13.00 Uhr<br />
Freitag<br />
(Straftat)<br />
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
Einmal pro Monat sind Sonderbesuche möglich.<br />
Justizvollzugsanstalt Halle<br />
Am Kirchtor 20<br />
06108 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 22 00<br />
Fax. 03 45/ 2 20 10 01<br />
E-Mail: poststelle@jva-hal-I.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst<br />
Tel. 0345/ 2 20 12 45
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 141<br />
Besuchszeiten<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Für männliche Gefangene<br />
in Untersuchungshaft<br />
Montag / Dienstag<br />
Freitag<br />
Für männliche Gefangene<br />
in Straftat<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Für männliche Gefangene<br />
in Straftat (Ersatzfreiheitsstrafen)<br />
Mittwoch<br />
Für weibliche Gefangene<br />
in Untersuchungshaft<br />
Donnerstag (14-tägig)<br />
Für weibliche Gefangene<br />
in Straftat<br />
Donnerstag (14-tägig)<br />
Für arbeitende männliche Gefangene<br />
Jeden 2. <strong>und</strong> 4. Samstag im Monat<br />
08.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />
Für arbeitende weibliche Gefangene<br />
Jeden 3. Samstag im Monat<br />
08.00 Uhr - 14.00 Uhr<br />
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
� Besuch von Kindern (im Alter von bis zu 14 Jahren): Einmal eine St<strong>und</strong>e pro Monat<br />
� Für Gefangene ohne Kinder: Einmal pro Quartal<br />
Justizvollzugsanstalt Halle<br />
Nebenstelle<br />
Wilhelm-Busch-Str. 38<br />
06118 Halle (Saale)<br />
Postfach 20 07 59<br />
06008 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 22 00<br />
Fax.03 45/ 2 20 45 15<br />
E-Mail: poststelle@jva-hal-III.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst (allgemein)<br />
Tel. 0345/ 2 20 -45 07<br />
0345/ 2 20 -45 16<br />
0345/ 2 20 -45 98 (Vermittlung)<br />
E-Mail: besuchsdienst@jva-hal-III.mj.sachsen-anhalt.de
Besuchszeiten<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
09.00 - 16.30 Uhr<br />
08.30 - 16.30 Uhr<br />
09.00 - 15.00 Uhr<br />
08.30 - 15.30 Uhr<br />
08.30 - 15.30 Uhr<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 142<br />
Jeweils in der 1. vollen Woche des laufenden<br />
Monats<br />
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
Kinderbesuch: Zwei- bis dreimal pro Monat<br />
Erweiterung der Besuchsdauer: Für Gefangene in Strafhaft: Einmal eine St<strong>und</strong>e pro Monat<br />
(nach Antragsgenehmigung)<br />
Besuchsdienst der sozialtherapeutischen Abteilung<br />
Tel. 0345/ 2 20 48 00<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />
Besuchszeit der sozialtherapeutischen Abteilung<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Jeden 2. Montag im Monat<br />
08.00 - 15.00 Uhr<br />
Jeden 4. Samstag im Monat<br />
08.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
Mittwochs können <strong>für</strong> therapeutisch orientierte Besuche Termine vergeben werden.<br />
Justizvollzugsanstalt Volkstedt<br />
Am Sandberg 11<br />
06295 Lutherstadt Eisleben<br />
Tel. 0 34 75/ 65 70<br />
Fax. 0 34 75/ 65 72 14<br />
E-Mail: poststelle@jva-vol.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst<br />
Tel. 0 34 75/ 6 57 -2 75<br />
03 4 75/ 6 57 – 0 (Vermittlung)<br />
Besuchszeiten<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.
In der Woche An Wochenenden<br />
Für Gefangene in Straftat<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Donnerstag<br />
09.30 - 14.00 Uhr<br />
09.30 - 12.00 Uhr<br />
09.30 - 15.30 Uhr<br />
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
Kinderbesuch: Dienstag 13.00 - 15.30 Uhr<br />
Besuch <strong>für</strong> arbeitende Gefangene: Montag 14.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
Justizvollzugsanstalt Volkstedt<br />
Außenstelle Naumburg<br />
Am Salztor 5<br />
06618 Naumburg (Saale)<br />
Postfach 15 62<br />
06605 Naumburg (Saale)<br />
Tel. 0 34 45/ 2 80<br />
Fax. 0 34 45/ 28 10 40<br />
E-Mail: poststelle@jva-nmb.mj.sachsen-anhalt.de<br />
Besuchsdienst<br />
Tel. 03445/ 28 10 30<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Für Gefangene<br />
Am jeweils 2. Sonntag im Monat<br />
07.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />
Seite | 143<br />
Besuchszeiten<br />
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte<br />
Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.<br />
In der Woche An Wochenenden<br />
Montag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
09.00 - 15.00 Uhr<br />
08.30 - 14.30 Uhr<br />
09.00 - 15.00 Uhr<br />
Zusätzliche Besuchszeiten<br />
Sonderbesuche <strong>und</strong> Familienbesuche sind möglich<br />
Quelle:<br />
� http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=12897#c27087<br />
� http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=23241<br />
Jeden 1. <strong>und</strong> 3. Samstag<br />
08.30 Uhr - 14.00 Uhr
27.9 Maßregelvollzugsanstalten<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung<br />
des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Geschäftsstelle c/o Landesverwaltungsamt<br />
Maxim-Gorki-Straße 7<br />
06114 Halle/Saale<br />
Tel. 0345/ 514 30 37 / 41<br />
Fax. 0345/ 514 31 84<br />
E-Mail: Gudrun.Fiss@lvwa.sachsen-anhalt.de<br />
Quelle: www.psychiatrieausschuss.sachsen-anhalt.de<br />
SALUS gGmbH<br />
Landeskrankenhaus <strong>für</strong><br />
Forensische Psychiatrie Uchtspringe<br />
Schnöggersburger Weg 1<br />
39599 Uchtspringe<br />
Tel. 03 93 25/ 70 55 01<br />
Fax. 03 93 25/ 70 55 02<br />
E-Mail: k.kleinert.@salus-lsa.de<br />
Internet: www.salus-lsa.de<br />
Landeskrankenhaus <strong>für</strong><br />
Forensische Psychiatrie<br />
Olga-Benario-Straße 16 – 18<br />
06406 Bernburg<br />
Tel. 0 34 71/ 34-46 02<br />
Fax. 0 34 71/ 34-46 68<br />
E-Mail: r.held@salus-lsa.de<br />
Quelle: http://www.salus-lsa.de/<br />
27.10 Sozialämter<br />
Magdeburg<br />
Sozial- <strong>und</strong> Wohnungsamt<br />
Wilhelm-Höpfner-Ring 4<br />
39116 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 5 40 36 01<br />
Fax. 0391/ 5 40 36 05<br />
E-Mail: sozial-<strong>und</strong>-wohnungsamt@magdeburg.de<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Außenstelle Lochow<br />
Lochow Nr. 3<br />
39291 Möckern<br />
Tel. 03 92 21/ 6 47 10 21<br />
Fax. 03 92 21/ 6 47 11 99<br />
E-Mail: k.schramm@salus-lsa.de<br />
Seite | 144<br />
Sprechzeiten<br />
Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 10.00 Uhr<br />
14.00 - 17.30 Uhr<br />
Mittwoch ----------------------<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Eingangs- <strong>und</strong> Servicebereich 14.00 - 17.30 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Hinweis <strong>für</strong> ALG II-Empfänger<br />
Anschrift:<br />
ARGE<br />
Otto-v.-Guericke-Str. 12a<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 5 62 17 77<br />
Halle<br />
Sozialamt Halle<br />
Südpromenade 30<br />
06128 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345/ 2 21-54 00<br />
Tel. 0345/ 2 21-54 01<br />
Tel. 0345/ 2 21-54 04<br />
Dessau-Roßlau<br />
Sozialamt<br />
Markt 5<br />
06862 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 0340 / 204-11 86 oder 204-12 86<br />
Sprechzeiten<br />
Montag<br />
Donnerstag<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
09.00 - 12.00 Uhr<br />
13.30 - 17.30 Uhr<br />
08.00 - 12.00 Uhr<br />
13.30 - 16.00 Uhr<br />
Seite | 145<br />
Über die Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten der Sozialämter in Ihrem Landkreis<br />
informieren Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Bürgerbüro, Gemeindeamt oder<br />
Rathaus.<br />
27.11 Sozialer Dienst der Justiz<br />
Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau<br />
Parkstr. 10<br />
06846 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 03 40/ 2 02 24 01<br />
Fax. 03 40/ 2 02 24 00<br />
E-Mail: soz-dienst.de@justiz.sachsen-anhalt.de<br />
Sozialer Dienst der Justiz Halle<br />
Händelstraße 9<br />
06114 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 2 20 18 11<br />
Fax. 03 45/ 2 20 18 10<br />
E-Mail: soz-dienst.hal@justiz.sachsen-anhalt.de<br />
Sozialer Dienst der Justiz Naumburg<br />
Domplatz 1a<br />
06618 Naumburg (Saale)<br />
Tel. 0 34 45/ 23 53 42<br />
Fax. 0 34 45/ 23 53 43<br />
E-Mail: soz-dienst.nmb@justiz.sachsen-anhalt.de<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=adressen&no_cache=1#c26317<br />
Sozialer Dienst der Justiz Halberstadt<br />
Quedlinburger Str. 38<br />
38820 Halberstadt<br />
Tel. 0 39 41/ 57 33 60<br />
Fax. 0 39 41/ 44 11 64<br />
E-Mail: soz-dienst.hbs@ justiz.sachsen-anhalt.de<br />
Sozialer Dienst der Justiz Magdeburg<br />
Mittelstr. 24<br />
39114 Magdeburg<br />
Tel. 03 91/ 5 67 49 50<br />
Fax. 03 91/ 5 67 49 53<br />
E-Mail: soz-dienst.md@justiz.sachsen-anhalt.de<br />
Sozialer Dienst der Justiz Stendal<br />
Mönchskirchhof 6<br />
39576 Stendal<br />
Tel. 0 39 31/ 6 49 50<br />
Fax. 0 39 31/ 64 95 30<br />
E-Mail: soz-dienst.sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
27.12 Staatsanwaltschaft<br />
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg<br />
Theaterplatz 6<br />
06618 Naumburg (Saale)<br />
Postfach 15 61<br />
06605 Naumburg (Saale)<br />
Tel. 0 34 45/ 2 80<br />
Fax. 0 34 45/ 28 17 00<br />
E-Mail: poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/gensta<br />
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau<br />
Ruststr. 5<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
Tel. 03 40/ 20 20<br />
Fax. 03 40/ 2 02 21 50<br />
E-Mail: poststelle@sta-de.justiz.sachsenanhalt.de<br />
Staatsanwaltschaft Halle<br />
Merseburger Str. 63<br />
06112 Halle (Saale)<br />
Postfach 10 02 56<br />
06141 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/ 22 00<br />
Fax. 03 45/ 2 20 37 86, 2 20 36 81<br />
E-Mail: poststelle@sta-hal.justiz.sachsenanhalt.de<br />
Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />
Breiter Weg 203 - 206<br />
39104 Magdeburg<br />
Postanschrift:<br />
39135 Magdeburg<br />
Tel. 03 91/ 60 60<br />
Fax. 03 91/ 6 06 47 31<br />
E-Mail: poststelle@sta-md.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/sta-md<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=adressen&no_cache=1#c26420<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Staatsanwaltschaft Stendal<br />
Scharnhorststr. 44<br />
39576 Stendal<br />
Postfach 10 15 31<br />
39555 Stendal<br />
Tel. 0 39 31/ 5 80<br />
Fax. 0 39 31/ 58 44 44<br />
E-Mail: poststelle@sta-sdl.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/sta-sdl<br />
Seite | 146<br />
Staatsanwaltschaft Halle<br />
- Zweigstelle Naumburg -<br />
Hinter dem Dom 1 - 2<br />
06618 Naumburg (Saale)<br />
Postfach 16 53<br />
06606 Naumburg (Saale)<br />
Tel. 0 34 45/ 2 80<br />
Fax. 0 34 45/ 28 15 55<br />
E-Mail: poststelle@sta-nmb.justiz.sachsenanhalt.de<br />
Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />
- Zweigstelle Halberstadt -<br />
Große Ringstr.<br />
38820 Halberstadt<br />
Postfach 16 14<br />
38806 Halberstadt<br />
Tel. 0 39 41/ 5 83 80<br />
Fax. 0 39 41/ 2 71 93<br />
E-Mail: poststelle@sta-hbs.justiz.sachsenanhalt.de<br />
www.justiz.sachsen-anhalt.de/sta-hbs
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Keplerstr.9/ 9a<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 541 45 88<br />
Fax. 0391/ 569 36 46<br />
Homepage: www. LVSBSA.de<br />
E-Mail: LVSBSA@t-online.de<br />
Volksbank Magdeburg eG<br />
BLZ 810 932 74<br />
Konto 137 594 6<br />
Vereinsregisternummer: VR 566<br />
Realisation <strong>und</strong> Layout:<br />
Diana Merker<br />
© Copyright <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 147<br />
Alle Rechte, Inhalt, Design <strong>und</strong> Struktur des „Sozialatlas Straffälligenhilfe <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ sind dem<br />
<strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. vorbehalten. Eine Weitergabe,<br />
Veränderung, gewerbliche Nutzung oder weitere Verwendung der Texte, Abbildungen <strong>und</strong><br />
Bilder ist ohne ausdrückliche Genehmigung des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. nicht gestattet.<br />
Gewährleistung<br />
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung <strong>für</strong> die Inhalte externer Links.<br />
Für den Inhalt dieser Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.<br />
Haftungsausschluss<br />
Der <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. übernimmt keinerlei<br />
Gewähr <strong>für</strong> die Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche,<br />
welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch Verwendung der<br />
dargebotenen Informationen bzw. durch Verwendung fehlerhafter <strong>und</strong> unvollständiger Informationen<br />
verursacht worden sind, sind ausgeschlossen.<br />
Kooperationspartner<br />
Ortsvereine des <strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Finanzierung aus Mitteln<br />
Europäischer Sozialfonds<br />
<strong>für</strong> Deutschland<br />
Ministerium der Justiz<br />
des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 148<br />
Sozialatlas<br />
Straffälligenhilfe<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong><br />
Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong><br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Keplerstr.9/ 9a<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. 0391/ 541 45 88<br />
Fax. 0391/ 569 36 46<br />
Homepage: www.LVSBSA.de<br />
E-Mail: LVSBSA@t-online.de<br />
Finanzierung aus Mitteln<br />
Europäischer Sozialfonds <strong>für</strong> Deutschland,<br />
Ministerium der Justiz<br />
des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>