PL Gas-Pressfittings mit 4 % Teuerungszuschlag
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METALLWERK<br />
MÖLLERSDORF<br />
10<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Vertragsabwicklung.<br />
Die Übersendung bzw. die Annahme unserer Rechnungen gilt jedenfalls als Auftragsbestätigung bzw.<br />
Annahme der Auftragsbestätigung.<br />
2. Unsere Angebote und Lieferfristen sind freibleibend und werden erst <strong>mit</strong> schriftlicher Auftragsbestätigung<br />
rechtswirksam. Mündliche Abreden werden gleichfalls erst durch schriftliche Bestätigung rechtsver-<br />
bindlich.<br />
3. Treten nach Bestellung von uns nicht beeinflussbare Preis- oder Lohnerhöhungen ein, so können unsere<br />
Preise ohne vorherige Mitteilung entsprechend geändert werden.<br />
4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur insoweit verbindlich, als wir nicht von Vorlieferanten abhängig<br />
sind. Bei Verzögerungen können Schadenersatzansprüche nur insoweit geltend gemacht werden, als sie von uns gegen<br />
Vorlieferanten durchgesetzt und einbringlich gemacht werden können.<br />
5. Bei Waren die wir vom Lieferanten für den Kunden abrufen, gehen die Mengentoleranzen des betreffenden Lieferwerks (das<br />
sind im Regelfall +/- 10%), bei unserer Lagerware die handelsüblichen Toleranzen.<br />
6. Eine Aufrechnung des Kunden <strong>mit</strong> Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns ausdrücklich<br />
schriftlich und ziffernmäßig anerkannt sind. Eine von uns vorgenommene Aufrechnung ist stets zulässig, insbesondere auch<br />
durch die AUSTRIA BUNTMETALL GmbH, oder deren Konzernbetriebe im Rahmen der Generalzessionsvereinbarung, die<br />
sich auf alle Geschäftspartner des Konzerns bezieht.<br />
7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.<br />
Die Befugnis des Kunden, diese Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten, erlischt<br />
bei jedem wie immer gearteten Zahlungsverkehr aus unserer Geschäftsverbindung <strong>mit</strong> dem Kunden, <strong>mit</strong> einem<br />
Insolvenzantrag, oder <strong>mit</strong> der schriftlichen Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts. Bei Pfändung oder sonstiger<br />
Inanspruchnahme der Ware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns<br />
unverzüglich zu verständigen. Bei einer Verarbeitung unserer Ware durch den Kunden oder einen Dritten entsteht<br />
Miteigentum an dem Produkt nach dem Verhältnis der Wertanteile. Wird über die Ware oder über ein Produkt bei dem<br />
unsere Ware verarbeitet wurde, verfügt, insbesondere die Ware oder das Produkt veräußert, so erstreckt sich unser<br />
Eigentumsvorbehalt auch auf die hieraus resultierenden Forderungen des Kunden oder eines Dritten (verlängerter<br />
Eigentumsvorbehalt). Diese Forderungen gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist<br />
verpflichtet, auf unser Verlangen seine Abnehmer von unserem Vorbehaltseigentum und von der Forderungsabtretung<br />
unverzüglich zu verständigen, uns auf unser Verlangen diese Verständigung nachzuweisen und im Falle eines von uns<br />
behaupteten verlängerten Eigentumsvorbehaltes, selbst wenn es vom Kunden bestritten wird, alle zu seiner Prüfung und<br />
Durchsetzung erforderlichen Informationen zu geben.<br />
Für alle Forderungen, die aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware oder eines Verarbeitungsproduktes<br />
unserer Ware entstehen, gilt ein absolutes Zessionsverbot als vereinbart. Dieses Zessionsverbot schließt auch allfällige<br />
Wirkungen früherer Zessionen des Kunden auf unseren Eigentumsvorbehalt aus und kann nur <strong>mit</strong> unserer schriftlichen<br />
Zustimmung aufgehoben werden. Bei Zahlungsverzug sind wir befugt unsere Ware und das unter Mitverarbeitung unserer<br />
Ware hergestellte Produkt ohne Zulässigkeit eines Besitzstörungseinwandes und unter Ausschluss jedes Schadenersatzanspruches<br />
auf Kosten des Kunden abzuholen und die Ware oder das Produkt durch freihändigen Verkauf außergerichtlich<br />
zu verwerten, wobei der Kunde den Verkaufserlös bzw. im Falle des Miteigentums einen seiner Wertanteile an der Sache<br />
entsprechenden Betrag abzüglich 20% Wiederverkaufsspesen gutgeschrieben erhält. Diese wie alle anderen Bestimmungen<br />
unserer Geschäftsbedingungen gelten auch für einen Ausgleichs- oder Masseverwalter des Kunden.<br />
8. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum <strong>mit</strong> 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto<br />
zahlbar. Bezahlung durch Wechsel bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, ermöglicht keinen Skonto und verlängert den<br />
Fälligkeitszeitpunkt der Rechnung grundsätzlich nicht. Hegen wir Bedenken bezüglich der Einlösung des Wechsels, so sind<br />
wir berechtigt, die Forderung aus der Rechnung auch vor dem Verfallstag des Wechsels geltend zu machen. Im Verzugsfall<br />
sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe bankmäßiger Kreditzinsen zuzüglich bankmäßiger Überziehungszinsen zu<br />
verlangen, mindestens jedoch 12% p. e. zuzüglich Mehrwertsteuer, weiters den Ersatz aller Mahn- und Inkassospesen. Bei<br />
nachteiligen Veränderungen der Kreditfähigkeit des Kunden, bei Zahlungsverzug oder sonstigen Vertragsverletzungen sind<br />
wir nach unserer Wahl zur Zurückhaltung unserer eigenen Leistungen zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher Rechnungen<br />
und / oder zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen oder Teilen davon berechtigt, im Fall eines<br />
Zahlungsverzuges des Kunden sind wir ungeachtet anderslautender Zahlungswiderrungen berechtigt, alle tatsächlich<br />
eingelangten Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung zu verrechnen.<br />
9. Versand: Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, soweit keine Versicherungsdeckung besteht. Nachnahmesendungen<br />
sind bei Avisierung sofort einzulösen. Verpackungskosten trägt der Kunde ohne Rückgaberecht.<br />
10. Müssen für Kundenaufträge spezielle Werkzeuge hergestellt werden, so sind die Kosten in vereinbarter Höhe vom Kunden<br />
zu tragen. Der Kunde erwirbt an den Werkzeugen keinen Eigentum.<br />
11. Schutzrechte: Der Besteller haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benützung der nach seinen Angaben hergestellten<br />
Waren gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für etwaige Ansprüche dieser Art hat der Besteller den<br />
Lieferer schad- und klaglos zu halten.<br />
12. Allfällige Mängel welcher Art auch immer, müssen unverzüglich nach Empfang der Ware eingeschrieben oder fernschriftlich<br />
detailliert gerügt werden, andernfalls die Mängel als genehmigt gelten. Für Waren, die wir von Dritten bezogen haben,<br />
haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen unseren Lieferanten zustehenden und einbringlichen Gewährleistungs- und<br />
Schadenersatzansprüche. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzpflicht auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit<br />
Mängelrügen zu Ansprüchen gegen uns führen, berechtigen sie nur zur Zurückbehaltung des auf den Mangel entfallenden<br />
Teiles unserer Forderung. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei allfälliger Inanspruchnahme aufgrund des Produkthaftungsgesetzes<br />
schad- und klaglos zu halten, wenn Schäden durch Produktfehler entstehen, die der Kunde kannte oder erkennen<br />
konnte.<br />
13. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie Gerichtsstand ist Wien. Für alle unsere Geschäftsfälle gilt ausschließlich<br />
österreichisches Recht.