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PL Gas-Pressfittings mit 4 % Teuerungszuschlag

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METALLWERK<br />

MÖLLERSDORF<br />

10<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Vertragsabwicklung.<br />

Die Übersendung bzw. die Annahme unserer Rechnungen gilt jedenfalls als Auftragsbestätigung bzw.<br />

Annahme der Auftragsbestätigung.<br />

2. Unsere Angebote und Lieferfristen sind freibleibend und werden erst <strong>mit</strong> schriftlicher Auftragsbestätigung<br />

rechtswirksam. Mündliche Abreden werden gleichfalls erst durch schriftliche Bestätigung rechtsver-<br />

bindlich.<br />

3. Treten nach Bestellung von uns nicht beeinflussbare Preis- oder Lohnerhöhungen ein, so können unsere<br />

Preise ohne vorherige Mitteilung entsprechend geändert werden.<br />

4. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur insoweit verbindlich, als wir nicht von Vorlieferanten abhängig<br />

sind. Bei Verzögerungen können Schadenersatzansprüche nur insoweit geltend gemacht werden, als sie von uns gegen<br />

Vorlieferanten durchgesetzt und einbringlich gemacht werden können.<br />

5. Bei Waren die wir vom Lieferanten für den Kunden abrufen, gehen die Mengentoleranzen des betreffenden Lieferwerks (das<br />

sind im Regelfall +/- 10%), bei unserer Lagerware die handelsüblichen Toleranzen.<br />

6. Eine Aufrechnung des Kunden <strong>mit</strong> Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns ausdrücklich<br />

schriftlich und ziffernmäßig anerkannt sind. Eine von uns vorgenommene Aufrechnung ist stets zulässig, insbesondere auch<br />

durch die AUSTRIA BUNTMETALL GmbH, oder deren Konzernbetriebe im Rahmen der Generalzessionsvereinbarung, die<br />

sich auf alle Geschäftspartner des Konzerns bezieht.<br />

7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.<br />

Die Befugnis des Kunden, diese Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten, erlischt<br />

bei jedem wie immer gearteten Zahlungsverkehr aus unserer Geschäftsverbindung <strong>mit</strong> dem Kunden, <strong>mit</strong> einem<br />

Insolvenzantrag, oder <strong>mit</strong> der schriftlichen Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts. Bei Pfändung oder sonstiger<br />

Inanspruchnahme der Ware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns<br />

unverzüglich zu verständigen. Bei einer Verarbeitung unserer Ware durch den Kunden oder einen Dritten entsteht<br />

Miteigentum an dem Produkt nach dem Verhältnis der Wertanteile. Wird über die Ware oder über ein Produkt bei dem<br />

unsere Ware verarbeitet wurde, verfügt, insbesondere die Ware oder das Produkt veräußert, so erstreckt sich unser<br />

Eigentumsvorbehalt auch auf die hieraus resultierenden Forderungen des Kunden oder eines Dritten (verlängerter<br />

Eigentumsvorbehalt). Diese Forderungen gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist<br />

verpflichtet, auf unser Verlangen seine Abnehmer von unserem Vorbehaltseigentum und von der Forderungsabtretung<br />

unverzüglich zu verständigen, uns auf unser Verlangen diese Verständigung nachzuweisen und im Falle eines von uns<br />

behaupteten verlängerten Eigentumsvorbehaltes, selbst wenn es vom Kunden bestritten wird, alle zu seiner Prüfung und<br />

Durchsetzung erforderlichen Informationen zu geben.<br />

Für alle Forderungen, die aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware oder eines Verarbeitungsproduktes<br />

unserer Ware entstehen, gilt ein absolutes Zessionsverbot als vereinbart. Dieses Zessionsverbot schließt auch allfällige<br />

Wirkungen früherer Zessionen des Kunden auf unseren Eigentumsvorbehalt aus und kann nur <strong>mit</strong> unserer schriftlichen<br />

Zustimmung aufgehoben werden. Bei Zahlungsverzug sind wir befugt unsere Ware und das unter Mitverarbeitung unserer<br />

Ware hergestellte Produkt ohne Zulässigkeit eines Besitzstörungseinwandes und unter Ausschluss jedes Schadenersatzanspruches<br />

auf Kosten des Kunden abzuholen und die Ware oder das Produkt durch freihändigen Verkauf außergerichtlich<br />

zu verwerten, wobei der Kunde den Verkaufserlös bzw. im Falle des Miteigentums einen seiner Wertanteile an der Sache<br />

entsprechenden Betrag abzüglich 20% Wiederverkaufsspesen gutgeschrieben erhält. Diese wie alle anderen Bestimmungen<br />

unserer Geschäftsbedingungen gelten auch für einen Ausgleichs- oder Masseverwalter des Kunden.<br />

8. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum <strong>mit</strong> 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto<br />

zahlbar. Bezahlung durch Wechsel bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, ermöglicht keinen Skonto und verlängert den<br />

Fälligkeitszeitpunkt der Rechnung grundsätzlich nicht. Hegen wir Bedenken bezüglich der Einlösung des Wechsels, so sind<br />

wir berechtigt, die Forderung aus der Rechnung auch vor dem Verfallstag des Wechsels geltend zu machen. Im Verzugsfall<br />

sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe bankmäßiger Kreditzinsen zuzüglich bankmäßiger Überziehungszinsen zu<br />

verlangen, mindestens jedoch 12% p. e. zuzüglich Mehrwertsteuer, weiters den Ersatz aller Mahn- und Inkassospesen. Bei<br />

nachteiligen Veränderungen der Kreditfähigkeit des Kunden, bei Zahlungsverzug oder sonstigen Vertragsverletzungen sind<br />

wir nach unserer Wahl zur Zurückhaltung unserer eigenen Leistungen zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher Rechnungen<br />

und / oder zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen oder Teilen davon berechtigt, im Fall eines<br />

Zahlungsverzuges des Kunden sind wir ungeachtet anderslautender Zahlungswiderrungen berechtigt, alle tatsächlich<br />

eingelangten Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung zu verrechnen.<br />

9. Versand: Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, soweit keine Versicherungsdeckung besteht. Nachnahmesendungen<br />

sind bei Avisierung sofort einzulösen. Verpackungskosten trägt der Kunde ohne Rückgaberecht.<br />

10. Müssen für Kundenaufträge spezielle Werkzeuge hergestellt werden, so sind die Kosten in vereinbarter Höhe vom Kunden<br />

zu tragen. Der Kunde erwirbt an den Werkzeugen keinen Eigentum.<br />

11. Schutzrechte: Der Besteller haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benützung der nach seinen Angaben hergestellten<br />

Waren gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für etwaige Ansprüche dieser Art hat der Besteller den<br />

Lieferer schad- und klaglos zu halten.<br />

12. Allfällige Mängel welcher Art auch immer, müssen unverzüglich nach Empfang der Ware eingeschrieben oder fernschriftlich<br />

detailliert gerügt werden, andernfalls die Mängel als genehmigt gelten. Für Waren, die wir von Dritten bezogen haben,<br />

haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen unseren Lieferanten zustehenden und einbringlichen Gewährleistungs- und<br />

Schadenersatzansprüche. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzpflicht auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit<br />

Mängelrügen zu Ansprüchen gegen uns führen, berechtigen sie nur zur Zurückbehaltung des auf den Mangel entfallenden<br />

Teiles unserer Forderung. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei allfälliger Inanspruchnahme aufgrund des Produkthaftungsgesetzes<br />

schad- und klaglos zu halten, wenn Schäden durch Produktfehler entstehen, die der Kunde kannte oder erkennen<br />

konnte.<br />

13. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie Gerichtsstand ist Wien. Für alle unsere Geschäftsfälle gilt ausschließlich<br />

österreichisches Recht.

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