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klassenspezifisches zusatzwissen für die klasse b+e - Fahrschule ...

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B+EKLASSENSPEZIFISCHES ZUSATZWISSEN FÜR DIE KLASSE B+ERAUM FÜR NOTIZEN:■Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn <strong>die</strong>höchste zulässige Gesamtmasse desLastkraftwagens oder des Anhängers mehrals 3500 kg beträgtzu folgenden Zeiten auf allen Straßen in Österreichverboten:■ Samstag von 15:00 bis 24:00 Uhr■ Sonn- und Feiertage von 00:00 bis 22:00UhrWährend der Ferienzeit gilt zusätzlich einFahrverbot auf wichtigen Transitstrecken, dasbereits in den Morgenstunden des Samstagsbeginnt.Begutachtung und ein Jahr nach der zweitenund nach jeder weiteren Begutachtung fällig.Die Begutachtung kann – ohne Wirkung fürden Zeitpunkt der nächsten Begutachtung –auch in der Zeit vom ersten Tag des vorausgehendenKalendermonates bis zum Ablauf desvierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommenwerden.Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplakettenan einem Fahrzeug ist sowohl nebeneinanderals auch aufeinander unzulässig. Diebisherige Plakette muss daher beim Aufklebeneiner neuen Plakette entfernt werden.Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit vom25 km/h nicht überschritten werden darf, müssennicht wiederkehrend begutachtet werden.AUFSCHRIFTENABMESSUNGENAnhänger (Ausnahme: Wohnwagen) müssenauf der rechten Fahrzeugseite folgende Aufschriftenführen:■ Eigenmasse■ Höchste zulässige Gesamtmasse■ Höchste zulässige Achslasten■ Höchste zulässige NutzlastWIEDERKEHRENDEBEGUTACHTUNGFahrzeuglänge max.Fahrzeughöhe max.Fahrzeugbreite max.Gesamtlänge Zugfahrzeug undAnhänger max.Gesamtlänge der Ladeflächen max.FAHRGESCHWINDIGKEIT12 m4 m2,55 m18,75 m15,65 mDie wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“) istfür Anhänger mit einer höchsten zulässigenGesamtmasse bis 3500 kg drei Jahre nach derersten Zulassung, zwei Jahre nach der erstenBeim Überqueren von Eisenbahnkreuzungengelten folgende Mindestgeschwindigkeiten:■ Bis 10 m Länge mindestens 4 km/h,■ Ab 10 m bis 16 m Länge mindestens 5 km/h■ Über 16 m Länge mindestens 7 km/hB+E.4

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