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Abitur am Fachgymnasium Wirtschaft - Berufsbildenden Schulen 1 ...

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LeistungsbewertungDie Bewertung in der Einführungsphase erfolgt nach dem bekannten Notenschema mit sechs Abstufungen. Beider Bewertung <strong>am</strong> Ende der Klasse 11 ist die ges<strong>am</strong>te Leistung in der Einführungsphase relevant. Am Ende derEinführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase, die die Klassenstufen 12 und 13 umfasst. DieLeistungen der Klassenstufe 11 sind noch nicht Bestandteil des <strong>Abitur</strong>s.Die Einführungsphase darf insges<strong>am</strong>t nur einmal wiederholt werden. Im Regelfall muss nach höchsten vierJahren in der gymnasialen Oberstufe (Klassen 11 bis 13) die Zulassung zum <strong>Abitur</strong> erreicht worden sein. Es darfalso insges<strong>am</strong>t nur höchstens eine Klasse wiederholt werden.Das ist besonders wichtig, wenn bereits an einem allgemein bildenden Gymnasium die Einführungsphase –Klasse 11 – einmal absolviert wurde. Dieses Jahr wird bei den vier Jahren mitgezählt. Am <strong>Fachgymnasium</strong> mussdann also die Zulassung zum <strong>Abitur</strong> nach drei Jahren erreicht worden sein.Versetzung (BbS-VO §§ 5 und 28)In die Versetzungsentscheidung fließen alle Fächer – außer Fachpraxis - ein, die Sie „belegt“ haben. Wenn Siedie Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache bereits erfüllt und deshalb eine weitere Fremdsprache nur alsWahlangebot belegt haben, ist dieses Fach ebenfalls nicht versetzungsrelevant. Für die Schülerinnen undSchüler ohne Fremdsprachenverpflichtung sind elf Fächer, für die anderen Schüler zwölf Noten für dieVersetzung relevant.Versetzung bei schlechten Leistungen?Fall 1 (kein Ausgleich notwendig)Liegt nur eine mangelhafte Leistung in einem ein- oder zweistündigen Fach vor und sind alle anderenLeistungen mindestens ausreichend kann man in der Regel ohne Ausgleich versetzt werden.<strong>Fachgymnasium</strong> <strong>Wirtschaft</strong> 11. November 2007 Seite -7/26-

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