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MITTEILUNGSBLATT DER MONTANUNIVERSITÄT LEOBEN

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4. Wahl der Universitätsassistenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter im ForschungsundLehrbetrieb in die fehlenden Institutskonferenzen – Bekanntgabe des neuenWahlterminesDie Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter imForschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenzen gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 2 UOG, inVerbindung mit der Satzung – Wahlordnung Anhang II der Montanuniversität Leoben findet amDonnerstag, dem 15. November 2001, von 10.00 – 11.00 Uhr im Sitzungszimmer der ZentralenVerwaltung statt.Allgemeine und Analytische Chemie – 2 VertreterAutomation – 2 VertreterChemie der Kunststoffe – 2 VertreterGeophysik – 2 VertreterGeowissenschaften – 4 VertreterKonstruieren in Kunst- und Verbundstoffen – 2 VertreterMetallphysik – 2 VertreterNichteisenmetallurgie – 2 VertreterVerfahrenstechnik des Industriellen Umweltschutzes – 2 VertreterWärmetechnik, Industrieofenbau und Energiewirtschaft – 2 VertreterAls Stichtag für das Bestehen des aktiven Wahlrechtes gilt gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung derMontanuniversität Leoben Donnerstag, der 15. Oktober 2001. Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzungder Montanuniversität sind aktiv wahlberechtigte Personen, die am Stichtag in einem aktivenDienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt und derMontanuniversität Leoben zugeordnet sind und die der betreffenden Personengruppeangehören.Wahlvorschläge sind gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Montanuniversität Leoben frühestens14 Tage und längstens 1 Woche vor Stattfinden der Wahl beim Zustellungsbevollmächtigten,Ao.Univ.Prof.Dr. Norbert SEIFTER, Institut für Mathematik und Angewandte Geometrie,einzubringen. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele wählbare Mitglieder und die gleicheZahl von Ersatzmitgliedern zu umfassen, als für die jeweilige Personengruppe Mandate zuvergeben sind. Die Wahlvorschläge haben auch eine Reihung zu enthalten. Im Besonderenwird auf § 9 Abs. 3, 4 und 5 der Satzung der Montanuniversität Leoben verwiesen.Das Wählerverzeichnis liegt gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Montanuniversität Leoben abMontag, dem 22. Oktober 2001 in der Zentralen Verwaltung zur Einsichtnahme auf. JederWahlberechtigte hat gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Montanuniversität Leoben das Recht indas Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und dagegen bis spätestens 1 Woche vor demWahltag schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission Einspruch zu erheben.Diese Kundmachung gilt gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Montanuniversität Leoben alsEinladung zur Wahlversammlung.Der Vorsitzende der Wahlkommission für die Universitätsassistentenund wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb:Ao.Univ.Prof.Dr. Norbert SEIFTERIMPRESSUM:Herausgeber: Zentrale Verwaltung der Montanuniversität LeobenVerantwortlicher: Bergrat h.c. Dipl.-Ing.Dr. Wolfgang PÖHLVerleger: Zentrale Verwaltung der Montanuniversität Leoben,Franz Josef Straße 18, 8700 Leoben

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