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Der Weg zur Trägerzertifizierung nach SGB III – AZAV

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Hanseatische ZertifizierungsAgenturIm Audit vor Ort wird vom Auditor überprüft, inwieweit die in IhrerDokumentation beschriebene Umsetzung der gesetzlichenAnforderungen in Ihrer Einrichtung erfolgt. <strong>Der</strong> Auditor weist Sie ggf.auf vorhandene Abweichungen hin und vereinbart mit Ihnen einenZeitrahmen für die Durchführung von Korrekturmaßnahmen.Innerhalb von einer Woche <strong>nach</strong> dem Audit vor Ort erhalten Sie vomAuditor einen umfassenden Auditbericht. Dieser enthält eine Übersichtüber die auditierten Funktionen Ihrer Einrichtung sowie eineumfangreiche Beschreibung des Auditergebnisses.Empfiehlt der Auditor in seinem Auditbericht die Zertifizierung IhrerBildungseinrichtung – dies ist immer dann der Fall, wenn keineAbweichungen mehr vorhanden sind – erhalten Sie innerhalb vonwenigen Tagen Ihr Zertifikat. Damit bestätigen wir Ihnen, dass in IhrerEinrichtung die Anforderungen des <strong>SGB</strong> <strong>III</strong> erfüllt werden.Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates von fünf Jahren findeninsgesamt vier jährliche Überwachungsaudits in Ihrer Einrichtungstatt. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung verlangt das <strong>SGB</strong> <strong>III</strong>/die<strong>AZAV</strong> auch hier einen positiven Verlauf des Audits.

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