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N I E D E R S C H R I F T über die 21. Sitzung der ... - Gemeinde Sulz

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145N I E D E R S C H R I F Tüber <strong>die</strong> <strong>21.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung am Montag, dem 5. März 2007,um 20.00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Sulz</strong> unter dem Vorsitz vom Bgm. Karl Wutschitz.Anwesende <strong>Gemeinde</strong>vertreter:Wutschitz Karl, Baldauf Kurt, Konzett Kurt, Bawart Christoph, Hartmann Raimund,Elsensohn-Büchelholfer Susanna, Mathies Lothar, Nitz Bernhard, GreussingThomas, Fleisch Udo, Hron-Ströhle Sabine, Mag. Kühne Klaus, Stoß Heidi,Malin Thomas, DI Mathis Hans-Jörg, Mag. Fehr ChristianAnwesende Ersatzleute:Welte Franz, Mittempherger Wolfgang, Frick Andrea, Fischer ElmarEntschuldigt abwesende <strong>Gemeinde</strong>vertreter und Ersatzleute:Kopf Werner, Schnetzer Norbert, Welte Helmut, Meusburger Margarete,Tagesordnung1. Eröffnung und Begrüßung2. Bebauungsplan <strong>Sulz</strong>; Beratung und eventuelle Beschlussfassung zur Verordnungeiner Bausperre3. Berichte und AllfälligesErledigung1. Der Vorsitzende eröffnet <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> und begrüßt alle Anwesenden.2. Der Vorsitzende erklärt kurz den Zweck des Flächenwidmungsplanes unddes Bebauungsplanes. Im Raumplanungsgesetz ist vorgesehen, dass eine<strong>Gemeinde</strong> alle 5 Jahre <strong>die</strong>se Pläne überarbeiten muss. Dies ist auch in <strong>Sulz</strong>wie<strong>der</strong> notwendig. Eine erste Besprechung mit DI Rauch hat bereits stattgefunden.Es wurden auch im Voranschlag 2007 für <strong>die</strong> Überarbeitung entsprechendeGeldmittel vorgesehen.<strong>Gemeinde</strong>bautechniker Christian Forte erklärt ausführlich <strong>die</strong> Begriffe „Baunutzungszahl“und „Geschoßzahl“.Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet „Kuster“ wurde vor kurzem das Grundstück Nr. 2112 imAusmaß von 1.796 m² zum Verkauf ausgeschrieben. Dieses Grundstück ist<strong>der</strong>zeit als Bauwohngebiet BW 4 gewidmet. Im BW 4 sind eine Baunutzungvon 70 und eine Höchstgeschoßzahl von 3,5 möglich. Es kam zu zahlreichenAnfragen, vor allem von Wohnbaufirmen.Da einerseits <strong>die</strong> angrenzenden Grundstücke im BW 3 liegen und an<strong>der</strong>erseitsim Zuge <strong>der</strong> Überarbeitung des Bebauungsplanes an eine Neudefinie-


146rung des BW 4 gedacht ist, erscheint es nicht zweckmäßig vor <strong>der</strong> Überarbeitungdes Bebauungsplanes im BW 4 weitere Baugenehmigungen zuzulassen.Bis zum Abschluss <strong>der</strong> Überarbeitung des Bebauungsplanes könnteeine Bausperre für das BW 4 verordnet werden. Die Verordnung einer Bausperrefür das BW 4 stellt jedoch keine generelle Baussperre dar. Bauvorhaben<strong>die</strong> dem BW 3 entsprechen, wären auch weiterhin im BW 4 möglich.Die Besitzer des Grundstückes Nr. 2112 wurden über eine mögliche Bausperreinformiert. Sie haben ein Schreiben an <strong>die</strong> Gemeine gerichtet. Dieseswird vom Vorsitzenden verlesen. Die Besitzer ersuchen um einen Verzichtauf eine Bausperre bzw. eine Herabsetzung <strong>der</strong> Baunutzungszahl. Eine Reduktion<strong>der</strong> Baunutzung sehen sie als Wertverlust und erwarten in <strong>die</strong>semFall eine Entschädigungszahlung.Der Vorsitzende erklärt, dass eine Bausperre noch keine Entscheidung übereine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baunutzung ist. Die <strong>Gemeinde</strong> erhält dadurch nur <strong>die</strong>Möglichkeit <strong>die</strong> Beratungen über eine evtl. Än<strong>der</strong>ung des BW 4, im Rahmen<strong>der</strong> anstehenden und gesetzlich vorgesehenen Überarbeitung des Bebauungsplanes,vorzunehmen, ohne dass bereits später nicht mehr möglicheBauvorhaben bewilligt werden.In <strong>der</strong> anschließenden Diskussion wird einhellig <strong>die</strong> Ansicht vertreten, dasseine Bausperre für das BW 4 sinnvoll ist, damit <strong>die</strong> Überarbeitung des Bebauungsplanesohne bereits vorhandene Zwänge erfolgen kann.Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig folgende Bausperre verordnet:Verordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Sulz</strong> über eine BausperreGemäß § 37 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes LGBl.Nr. 39/1996 i.d.g.F.wird auf Grund des Beschlusses <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Sulz</strong> vom 5. März2007 verordnet:§ 1Auf Grund <strong>der</strong> Überarbeitung des Bebauungsplanes und Neufestlegungdes Maßes <strong>der</strong> baulichen Nutzung wird für <strong>die</strong> im Bebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><strong>Sulz</strong> ausgewiesenen Bauwohngebiete 4 (BW 4) eine Bausperre erlassen.Zweck <strong>die</strong>ser Bausperre ist es eine Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes vorzubereitenbzw. zu sichern, welche für das gegenständliche Gebiet eine baulicheNutzung von 60 und eine Höchstgeschosszahl von 3 vorsieht.Bauvorhaben, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sem Zweck wi<strong>der</strong>sprechen, können von <strong>der</strong> Baubehördenicht bewilligt werden.§ 2Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf<strong>der</strong> zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.


1473. keine WortmeldungenEnde <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>: <strong>21.</strong>00 UhrDer Schriftführer:Der Vorsitzende:K. Wutschitz, Bgm. K. Wutschitz, Bgm.

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