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Information des Landesschulrates Salzburg zur Aufnahme in die 9 ...

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Eltern<strong>in</strong>formation <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> 9. Schulstufe Stand Oktober 2010Aktion Term<strong>in</strong> AnmerkungMöglichkeit Ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Zeitvon 5. bis 29. April 2011 bei e<strong>in</strong>erSchule mit freien Schulplätzen anzumelden(zweite Anmelderunde).Haben Sie bereits bei der Erstanmeldungweitere Wunschschulenbekannt gegeben, <strong>die</strong> noch freieSchulplätze haben, ist e<strong>in</strong>e weitereAnmeldung nicht erforderlich. MeldenSie sich <strong>in</strong> der zweiten Anmelderundetrotzdem an, gilt <strong>die</strong>seAnmeldung!Sie erhalten e<strong>in</strong> „Interimszeugnis“ derbisher besuchten Schule <strong>zur</strong> Vorlage beider aufnehmenden Schule. Dieses istspätestens bis zum 4. Juli 2011, 16:00Uhr bei der aufnehmenden Schule vorzulegen.Term<strong>in</strong>e für Aufnahmsprüfungen(wenn erforderlich)Letzte Möglichkeit für Schulen e<strong>in</strong>envorläufigen Schulplatz zuzuweisen.Spätestens am 4. Juli20115. und/oder 6. Juli2011Spätestens 7. und 8.Juli 2011Auf Grund <strong>die</strong>ser Bestätigung wirdfestgestellt, ob und gegebenenfallswelche Aufnahmsprüfungen abgelegtwerden müssen.<strong>Information</strong>en, wann und wo Aufnahmsprüfungenabgelegt werdenkönnen, f<strong>in</strong>den Sie unterhttp://www.lan<strong>des</strong>schulrat.salzburg.atWichtige H<strong>in</strong>weise:1. Die Reihung der Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen erfolgt auf Grundlage der Reihungskriterien <strong>in</strong> deroben erwähnten Verordnung, <strong>die</strong> durch schulautonome Bestimmungen ergänzt werden können.Diese werden von den schulpartnerschaftlichen Gremien beschlossen und liegen nach erfolgterKundmachung an der Schule <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>sicht auf.2. Von <strong>die</strong>ser Verordnung s<strong>in</strong>d nur ordentliche Schüler/<strong>in</strong>nen betroffen! Schüler/<strong>in</strong>nen mit häuslichemUnterricht gelten nur dann als ordentliche Schüler/<strong>in</strong>nen, wenn sie für <strong>die</strong> Anmeldunge<strong>in</strong> entsprechen<strong>des</strong> Externistenprüfungszeugnis über <strong>die</strong> 3. Schulstufe vorweisenkönnen.3. Änderungen der Schulnachricht (z.B. durchstreichen e<strong>in</strong>es Schulstempels) durch Eltern/Erziehungsberechtigtes<strong>in</strong>d unzulässig.<strong>Aufnahme</strong> als außerordentliche/r Schüler/-<strong>in</strong> (nach § 3 Abs. 6 SCHUG)1. Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen mit ausländischem Zeugnis (auch deutsche oder andere EU Zeugnisse)2. Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen mit Zeugnissen ohne ziffernmäßige Beurteilung (Schüler/<strong>in</strong>nen vonStatutschulen ohne Regellehrplan)3. Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen mit häuslichem Unterricht (ohne Nachweis e<strong>in</strong>er Externistenprüfung)bis zum Nachweis e<strong>in</strong>er Externistenprüfung über <strong>die</strong> 4. SchulstufeFür weitere <strong>Information</strong>en bitte ich Sie, <strong>die</strong> beiliegenden Fallbeispiele zu beachten! Darüber h<strong>in</strong>aus stehenIhnen <strong>die</strong> Direktionen der Schulen für <strong>Information</strong>en <strong>zur</strong> Verfügung. Sollten Sie noch Fragen haben,steht Ihnen auch <strong>die</strong> Hotl<strong>in</strong>e <strong>des</strong> LSR unter der Nummer 0662/8083-4218 (Frau Geretschläger) offen.02.12.2010/09:00:13

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