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Information des Landesschulrates Salzburg zur Aufnahme in die 9 ...

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Eltern<strong>in</strong>formation <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> 9. Schulstufe Stand Oktober 2010Aufnahmsverfahren<strong>Information</strong> für Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen, Eltern und ErziehungsberechtigteLiebe Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler!Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!Der Lan<strong>des</strong>schulrat für <strong>Salzburg</strong> möchte Ihnen <strong>die</strong> wichtigsten Bestimmungen zum Verfahrenüber <strong>die</strong> <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> weiterführende Schulen genauer erläutern und Sie auf wichtige Term<strong>in</strong>e <strong>in</strong><strong>die</strong>sem Zusammenhang h<strong>in</strong>weisen.Rechtsgrundlage: Aufnahmsverfahrensverordnung BGBl. II Nr. 317/2006 idgFWichtig: Privatschulen und landwirtschaftliche Fachschulen s<strong>in</strong>d von <strong>die</strong>ser Verordnung ausgenommen.Um <strong>die</strong>ses für Sie und Ihr K<strong>in</strong>d so wichtige Verfahren aber optimal durchführen zukönnen, schließt sich e<strong>in</strong> großer Teil der Privatschulen freiwillig den Vorgaben <strong>die</strong>ser Verordnungan! Ich möchte mich dafür bei den Schulleitungen und Schulerhaltern nochmals herzlichbedanken.Sollten Sie Ihr K<strong>in</strong>d an e<strong>in</strong>er Privatschule oder landwirtschaftlichen Fachschule anmelden,erhalten Sie genauere <strong>Information</strong>en zu <strong>die</strong>sem Thema an <strong>die</strong>ser Schule.Antrag auf <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Wunschschulenausschließlich mit Vorlage <strong>des</strong>Orig<strong>in</strong>als und e<strong>in</strong>er Kopie der Schulnachricht(wird zum Zeitpunkt der Anmeldungke<strong>in</strong>e Schule besucht: Jahreszeugnisder zuletzt besuchten Schule). Das ander Schule aufliegende Anmeldeformularist vollständig auszufüllen.Folgende persönliche Dokumente s<strong>in</strong>dim Orig<strong>in</strong>al (allenfalls mit Übersetzungen)vorzulegen: Meldenachweis,Staatsbürgerschaftsnachweis, GeburtsurkundeSie erhalten von der Erstwunschschule<strong>die</strong> <strong>Information</strong>, ob e<strong>in</strong> vorläufigerSchulplatz zugewiesen wurde. DieserPlatz ist verb<strong>in</strong>dlich, sofern auch im Jahreszeugnis<strong>die</strong> <strong>Aufnahme</strong>voraussetzungenerfüllt werden! Die Nichtannahme<strong>des</strong> Schulplatzes ist nur gegenüber derzuweisenden Schule möglich!Aktion Term<strong>in</strong> AnmerkungEignungsprüfung (für musische undsportliche Schwerpunktschulen, technisch-gewerblicheSchulen mit besonderenkünstlerischen Anforderungen, dasWerkschulheim Felbertal, Bildungsanstaltenfür K<strong>in</strong>dergartenpädagogik)Unterschiedlich jenach angestrebterSchulart aber im Laufe<strong>des</strong> W<strong>in</strong>tersemestersbis spätestens 11.Februar 2011(Ausnahme: Sportli-Term<strong>in</strong>e für Eignungsprüfungenf<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> der entsprechendenVerordnung auf der homepage <strong>des</strong>LSR für <strong>Salzburg</strong>.che Ausbildungen)Rahmenfrist: Freitag11. Februar - Freitag4. März 2011; <strong>die</strong>konkreten Term<strong>in</strong>eerfahren Sie an derjeweiligen SchuleBitte beachten Sie: E<strong>in</strong> vorläufigerSchulplatz kann jedoch nur von derSchule, bei der Sie sich zuerst angemeldethaben, zugewiesen werden!Es wird daher empfohlen, sichausschließlich bzw. zuerst bei der„Erstwunschschule“ anzumeldenund dort eventuelle weitereWunschschulen bekannt zu geben!4. April 2011 Wurde ke<strong>in</strong> vorläufiger Schulplatzzugewiesen, werden Sie überSchulen mit offenen Schulplätzendurch <strong>die</strong> beim Lan<strong>des</strong>schulrat für<strong>Salzburg</strong> e<strong>in</strong>gerichtete <strong>Information</strong>s-Hotl<strong>in</strong>e0662/8083-4218 (Fr.Geretschläger) und auf der hompageunterhttp://www.lan<strong>des</strong>schulrat.salzburg.at <strong>in</strong>formiert. Sie haben dann <strong>die</strong>02.12.2010/09:00:13


Eltern<strong>in</strong>formation <strong>Aufnahme</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> 9. Schulstufe Stand Oktober 2010Aktion Term<strong>in</strong> AnmerkungMöglichkeit Ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Zeitvon 5. bis 29. April 2011 bei e<strong>in</strong>erSchule mit freien Schulplätzen anzumelden(zweite Anmelderunde).Haben Sie bereits bei der Erstanmeldungweitere Wunschschulenbekannt gegeben, <strong>die</strong> noch freieSchulplätze haben, ist e<strong>in</strong>e weitereAnmeldung nicht erforderlich. MeldenSie sich <strong>in</strong> der zweiten Anmelderundetrotzdem an, gilt <strong>die</strong>seAnmeldung!Sie erhalten e<strong>in</strong> „Interimszeugnis“ derbisher besuchten Schule <strong>zur</strong> Vorlage beider aufnehmenden Schule. Dieses istspätestens bis zum 4. Juli 2011, 16:00Uhr bei der aufnehmenden Schule vorzulegen.Term<strong>in</strong>e für Aufnahmsprüfungen(wenn erforderlich)Letzte Möglichkeit für Schulen e<strong>in</strong>envorläufigen Schulplatz zuzuweisen.Spätestens am 4. Juli20115. und/oder 6. Juli2011Spätestens 7. und 8.Juli 2011Auf Grund <strong>die</strong>ser Bestätigung wirdfestgestellt, ob und gegebenenfallswelche Aufnahmsprüfungen abgelegtwerden müssen.<strong>Information</strong>en, wann und wo Aufnahmsprüfungenabgelegt werdenkönnen, f<strong>in</strong>den Sie unterhttp://www.lan<strong>des</strong>schulrat.salzburg.atWichtige H<strong>in</strong>weise:1. Die Reihung der Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen erfolgt auf Grundlage der Reihungskriterien <strong>in</strong> deroben erwähnten Verordnung, <strong>die</strong> durch schulautonome Bestimmungen ergänzt werden können.Diese werden von den schulpartnerschaftlichen Gremien beschlossen und liegen nach erfolgterKundmachung an der Schule <strong>zur</strong> E<strong>in</strong>sicht auf.2. Von <strong>die</strong>ser Verordnung s<strong>in</strong>d nur ordentliche Schüler/<strong>in</strong>nen betroffen! Schüler/<strong>in</strong>nen mit häuslichemUnterricht gelten nur dann als ordentliche Schüler/<strong>in</strong>nen, wenn sie für <strong>die</strong> Anmeldunge<strong>in</strong> entsprechen<strong>des</strong> Externistenprüfungszeugnis über <strong>die</strong> 3. Schulstufe vorweisenkönnen.3. Änderungen der Schulnachricht (z.B. durchstreichen e<strong>in</strong>es Schulstempels) durch Eltern/Erziehungsberechtigtes<strong>in</strong>d unzulässig.<strong>Aufnahme</strong> als außerordentliche/r Schüler/-<strong>in</strong> (nach § 3 Abs. 6 SCHUG)1. Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen mit ausländischem Zeugnis (auch deutsche oder andere EU Zeugnisse)2. Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen mit Zeugnissen ohne ziffernmäßige Beurteilung (Schüler/<strong>in</strong>nen vonStatutschulen ohne Regellehrplan)3. Aufnahmsbewerber/<strong>in</strong>nen mit häuslichem Unterricht (ohne Nachweis e<strong>in</strong>er Externistenprüfung)bis zum Nachweis e<strong>in</strong>er Externistenprüfung über <strong>die</strong> 4. SchulstufeFür weitere <strong>Information</strong>en bitte ich Sie, <strong>die</strong> beiliegenden Fallbeispiele zu beachten! Darüber h<strong>in</strong>aus stehenIhnen <strong>die</strong> Direktionen der Schulen für <strong>Information</strong>en <strong>zur</strong> Verfügung. Sollten Sie noch Fragen haben,steht Ihnen auch <strong>die</strong> Hotl<strong>in</strong>e <strong>des</strong> LSR unter der Nummer 0662/8083-4218 (Frau Geretschläger) offen.02.12.2010/09:00:13

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