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SCHULE - Zentrale Abschlüsse in Schleswig-Holstein

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<strong>SCHULE</strong>Durchführungsbestimmungen zu denzentralen Abschlussprüfungen zumHauptschulabschluss und zumRealschulabschluss im Schuljahr 2011/12Erlass des M<strong>in</strong>isteriums für Bildung und Kulturvom 23. November 2011 – III 302 und III 307VorbemerkungAlle Informationen, die die Abschlussarbeiten betreffen,s<strong>in</strong>d im Internet unter www.za.schleswig-holste<strong>in</strong>.de zufi nden. Die grundsätzlichen Prüfungsregelungen s<strong>in</strong>d<strong>in</strong> den Schulartverordnungen dargelegt und weiterh<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dlich. Die nachfolgenden Ausführungen regelnergänzend die praktische Durchführung der zentralenAbschlussprüfungen.1 Zeugnisse – Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschlussund den RealschulabschlussDie Noten der schriftlichen Abschlussarbeiten <strong>in</strong>Deutsch, Mathematik und Englisch sowie der Projektprüfungund ggf. der mündlichen Prüfung(en)s<strong>in</strong>d im Abschlusszeugnis gesondert auszuweisen(vergleiche Erlass des M<strong>in</strong>isteriums für Bildungund Kultur vom 12. März 2010, NBl. MBK.S. 106).Beim Erwerb des Hauptschulschulabschlussesnach vorheriger Verpfl ichtung zur Teilnahme an derAbschlussprüfung (sogenannte prophylaktischePrüfung) im Bildungsgang Realschule werdenim Abschlusszeugnis alle Noten (mit Ausnahmevon Sport) gemäß Übertragungsskala auf derAnforderungsebene Bildungsgang zum Erwerbdes Hauptschulabschlusses ausgewiesen (siehe„Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen,Noten und anderen ergänzenden Angaben<strong>in</strong> Zeugnissen“ vom 29. April 2008 (NBl. MBF.S. 146), zuletzt geändert durch Verordnung vom4. Juli 2011 (NBl. MBK. S. 146)).Das Abschlusszeugnis wird erst erteilt, wenn dieSchüler<strong>in</strong> bzw. der Schüler die Schule verlässt.Bei Fortsetzung des Bildungsganges Realschulean derselben Schule erhält die Schüler<strong>in</strong> bzw. derSchüler e<strong>in</strong>e formlose Besche<strong>in</strong>igung der Schuleüber die <strong>in</strong> der Prüfung zum Hauptschulabschlusserbrachten Leistungen.Die Note der im ersten Schulhalbjahr oder imSchuljahr zuvor abgelegten Projektprüfung darfnicht im Versetzungszeugnis der vorhergehendenJahrgangsstufe oder im Halbjahreszeugnisersche<strong>in</strong>en, sondern wird erst im Abschlusszeugnisausgewiesen.2 Term<strong>in</strong>e2.1 PrüfungszeitraumDie Schulen sollen Klassenfahrten, Wanderfahrten,bewegliche Ferientage, Projekte und andereVorhaben so planen, dass der Prüfungszeitraumfür die Abschlussklassen nicht berührt wird. Diesgilt sowohl für den Haupt- als auch für den Nachschreibterm<strong>in</strong>.2.2 Term<strong>in</strong>e 201220.04.2012schriftliche Prüfung RSA Deutsch/HSA Englisch24.04.2012schriftliche Prüfung RSA Englisch/HSA Deutsch26.04.2012schriftliche Prüfung RSA/HSA Mathematik02.-04.05.2012sprachpraktische Prüfung Englisch RSA/HSA,Periode I*08.05.2012Nachschreibterm<strong>in</strong> Deutsch (RSA/HSA)09.05.2012Nachschreibterm<strong>in</strong> Englisch (RSA/HSA)11.05.2012Nachschreibterm<strong>in</strong> Mathematik (RSA/HSA)21.05.-23.05.2012sprachpraktische Prüfung Englisch RSA/HSA,Periode II*ab 21.05.2012mündliche Prüfungen (GemS mit gymnasialerOberstufe, Gymnasien mit Regionalschulteil)ab 04.06.2012mündliche Prüfungen (RegS, GemS ohne gymnasialeOberstufe)* Für die sprachpraktische Prüfung im Fach Englischstehen den Schulen zwei Prüfungszeiträume zurAuswahl. Jede Schule entscheidet selbst über derenNutzung. Um den sprachpraktischen Teil zu entzerren,können auch beide Zeiträume genutzt werden.3 Bereitstellung der schriftlichen Prüfungsaufgabenfür die SchulenFür den Hauptterm<strong>in</strong> werden die Prüfungsaufgabensowie die Lösungs- und Bewertungsh<strong>in</strong>weisefür die Lehrkräfte zentral gedruckt und dieTonträger (Audio-CD für den Hauptterm<strong>in</strong> bzw.e<strong>in</strong>e Audio-Datei für den Nachschreibterm<strong>in</strong>) fürden Prüfungsteil „Hörverstehen“ im Fach Englischbereitgestellt.3.1 Erhalt der PrüfungsunterlagenDie Schulen erhalten Ende Januar 2012 vomM<strong>in</strong>isterium für Bildung und Kultur e<strong>in</strong> Passwortfür den Prüfungsdurchgang 2011/12.Vom 1. bis 10. Februar 2012 s<strong>in</strong>d dem M<strong>in</strong>isteriumfür Bildung und Kultur über die Internetanwendung(mit Passwort) die Schülerzahlen derregulären und prophylaktischen Prüfungen (ggf.Nutzung als Klassenarbeit) zu melden. Die Anlieferungder ID-Karte erfolgt am 20. März 2012.Die Prüfungsunterlagen für den Hauptterm<strong>in</strong> werdenam 16. April 2012 zwischen 9.00 und12.00 Uhr gegen Vorlage der ID-Karte ausgeliefert.Die Prüfungsunterlagen für den Hauptterm<strong>in</strong>s<strong>in</strong>d unmittelbar nach Erhalt des Paketes von derSchulleiter<strong>in</strong> oder vom Schulleiter oder e<strong>in</strong>emvon dieser oder diesem beauftragten Mitglied derSchulleitung auf Vollständigkeit zu kontrollieren.E<strong>in</strong> beiliegender Packzettel listet den vorgesehenenInhalt auf. Der beiliegende Tonträger für denPrüfungsteil „Hörverstehen“ im Fach Englisch wirdauf Funktionsfähigkeit <strong>in</strong> den schulischen Abspielgerätengetestet. Danach ist das Paket erneut mitden mitgelieferten Siegeln (Aufkleber) zu verschließen.Für den Nachschreibterm<strong>in</strong> und den sprachpraktischenPrüfungsteil im Fach Englisch werden diePrüfungsaufgaben sowie die Korrekturanweisungenfür die Lehrkräfte e<strong>in</strong>schließlich der Tondateienelektronisch zum Download bereitgestellt.Der Download erfolgt durch die Schulleiter<strong>in</strong>/den328 NBI.MBK.Schl.-H. 2011


<strong>SCHULE</strong>Schulleiter oder e<strong>in</strong>e von dieser/diesem beauftragteLehrkraft der Schule von e<strong>in</strong>em geschütztenServer des Landesnetzes bzw. vom Schulrechner.Weitergehende H<strong>in</strong>weise und Erläuterungen zurelektronischen Übermittlung (sowie die Bekanntgabedes Term<strong>in</strong>s des elektronischen Downloads)erfolgen rechtzeitig vor der Prüfung.3.2 Verwahrung der PrüfungsunterlagenDie Prüfungsunterlagen für den Haupt- und denNachschreibterm<strong>in</strong> werden durch die Schulleiter<strong>in</strong>bzw. den Schulleiter bis zum Prüfungstag unterVerschluss verwahrt. Den Fachlehrkräften werdendie Prüfungsunterlagen erst am jeweiligenPrüfungstag frühestens um 7.00 Uhr morgensim Dienstzimmer der Schulleiter<strong>in</strong>/des Schulleitersvon e<strong>in</strong>em Mitglied der Schulleitung übergeben.E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sicht der Fachlehrkräfte <strong>in</strong> diePrüfungsunterlagen vor dem genannten Zeitpunktist nicht zulässig. Lediglich im Fach Mathematik(RSA) wird zur Streichung e<strong>in</strong>er Komplexaufgabefrühestens am Vortag der Prüfung ab 14.00 UhrE<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> die Prüfungsunterlagen gewährt. DieFachlehrkräfte des 10. Jahrgangs treffen ihre Auswahlim Beise<strong>in</strong> der Schulleiter<strong>in</strong>/des Schulleiters.Anschließend werden die Prüfungsunterlagen vonder Schulleitung verwahrt.Die Öffnung der Pakete beim Hauptterm<strong>in</strong>, dieKontrolle der Unterlagen und die E<strong>in</strong>sicht durchdie Fachlehrkräfte s<strong>in</strong>d im Protokoll festzuhalten.Gravierende, die Prüfung bee<strong>in</strong>trächtigendeAbweichungen s<strong>in</strong>d zu protokollieren und unverzüglichdem M<strong>in</strong>isterium für Bildung und Kultur(Referat 30) mitzuteilen.3.3 GeheimhaltungDie Prüfungsunterlagen für den Haupt- und denNachschreibterm<strong>in</strong> verbleiben bis zum Prüfungstag<strong>in</strong> der Schule vollständig unter Verschluss.Vorzeitige E<strong>in</strong>sichtnahme ist nur unter den <strong>in</strong> diesemErlass ausdrücklich erwähnten Fällen zulässig.Dabei s<strong>in</strong>d die beteiligten Lehrkräfte auf dieGeheimhaltungspfl icht gesondert h<strong>in</strong>zuweisen. AmMorgen des Prüfungstages werden die Prüfungsunterlagenden Fachlehrkräften ausgehändigt.Die Schulleiter<strong>in</strong>/der Schulleiter gewährleistet,dass die Geheimhaltung der Prüfungsunterlagenvon der Anlieferung bzw. vom Zeitpunkt desDownloads bis zur Ausgabe an die Prüfungsteilnehmer<strong>in</strong>nenund Prüfungsteilnehmer gewahrtbleibt. Werden Prüfungsaufgaben vorzeitigbekannt oder wird auf Prüfungsaufgaben vorzeitigh<strong>in</strong>gewiesen, ist dies unverzüglich der zuständigenSchulaufsicht zu melden. Diese <strong>in</strong>formiert umgehenddas M<strong>in</strong>isterium für Bildung und Kultur(III 212 und das Referat 30).Nach dem Prüfungsterm<strong>in</strong> dürfen die Prüfungsaufgabenim laufenden Schuljahr nicht im regulärenUnterricht verwendet werden.4 Gewährung und Anwendung des Nachteilausgleichs4.1 Allen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derungoder sonderpädagogischem Förderbedarf,die an den Prüfungen teilnehmen, ist gem. § 6ZVO Nachteilsausgleich im notwendigen Umfangzu gewähren. Gleiches gilt für Schüler<strong>in</strong>nen undSchüler, die vorübergehend <strong>in</strong> der Teilnahme amUnterricht bee<strong>in</strong>trächtigt s<strong>in</strong>d. Der Nachteilsausgleichdarf sich dabei nicht auf die fachlichenAnforderungen auswirken. Über Art und Umfange<strong>in</strong>es zu gewährenden Nachteilsausgleiches entscheidetdie Schulleiter<strong>in</strong> oder der Schulleiter. Indie Bewertung von Leistungen dürfen H<strong>in</strong>weiseauf e<strong>in</strong>en gewährten Nachteilsausgleich nicht aufgenommenwerden.4.2 Schulen, die für Prüfl <strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>en Nachteilsausgleichaufgrund e<strong>in</strong>er nachgewiesenen Seh- oder Hörschädigungoder e<strong>in</strong>es nachgewiesenen Förderschwerpunktsautistisches Verhalten gewähren,melden dies den entsprechenden Landesfachberater<strong>in</strong>nen/-beratern.Die Term<strong>in</strong>e und Vordruckehierzu werden gesondert bekannt gegeben. DieGestaltung des Nachteilsausgleichs, sofern erdie Gestaltung der zentralen Abschlussarbeitenbetrifft, erfolgt <strong>in</strong> der Regel durch das M<strong>in</strong>isteriumfür Bildung und Kultur <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit denLandesfachberater<strong>in</strong>nen/-beratern und den entsprechendensonderpädagogischen BeratungsundFörderzentren. Die so angepassten Aufgabenwerden den Schulleiter<strong>in</strong>nen und Schulleitern derbetroffenen Schulen zum 17. April 2012 überstellt.Die Verwahrung dieser Aufgaben erfolgt gemäßAbschnitt 3.2. Sollte darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällene<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Anwendung des Nachteilsausgleichsauf die Aufgabenstellung erforderlich se<strong>in</strong>,erfolgt diese <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>en Tag vor der Prüfungdurch Lehrkräfte der Schule <strong>in</strong> den Räumender Schule.5 Prüfungsvorbereitungen <strong>in</strong> den Schulen5.1 Die Schulleiter<strong>in</strong>/der Schulleiter sorgt dafür, dassdie Lage der Prüfungsräume und die Anordnungder Plätze für die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler e<strong>in</strong>ungestörtes und eigenständiges Arbeiten ermöglichen.5.2 Die Schule stellt sicher, dass für die Schüler<strong>in</strong>nenund Schüler l<strong>in</strong>iertes bzw. kariertes Re<strong>in</strong>schriftpapiersowie Konzeptpapier <strong>in</strong> ausreichenderAnzahl zur Verfügung steht. Alle Blätter müssenmit dem Schulstempel versehen se<strong>in</strong>.5.3 Die Schule stellt sicher, dass die unter den fachspezifischen Regelungen (Ziffer 10) aufgeführtenHilfsmittel bereitstehen und ke<strong>in</strong>e anderen verwendetwerden. Für den Prüfungsteil „Hörverstehen“ist je Lerngruppe e<strong>in</strong> Abspielgerät (CD- bzw.MP3-Abspielgerät) bereitzustellen.5.4 Für den Nachschreibterm<strong>in</strong> werden die zufertigenden Kopien und die Tonträger <strong>in</strong> derbenötigten Anzahl vor Ort hergestellt und <strong>in</strong> verschlossenenUmschlägen sicher verwahrt. (DieTonträger s<strong>in</strong>d auf ihre Abspielbarkeit h<strong>in</strong> zu kontrollieren.)E<strong>in</strong> nur für die Fachlehrkraft bestimmterUmschlag enthält jeweils e<strong>in</strong> Exemplar derPrüfungsaufgaben und die Korrekturanweisungenfür die Lehrkraft. Die Lehrkraft erhält diesenUmschlag am Morgen des Prüfungstages.5.5 Die Schule <strong>in</strong>formiert die Schüler<strong>in</strong>nen und Schülerrechtzeitig, m<strong>in</strong>destens aber vier Wochen vorden Prüfungen über die fachspezifi schen Regelungen.NBI.MBK.Schl.-H. 2011 329


<strong>SCHULE</strong>6. Schriftliche Prüfungen6.1 Die schriftlichen Prüfungen beg<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der Regelmit der ersten Stunde.6.2 Vor Beg<strong>in</strong>n der Prüfungen s<strong>in</strong>d die Schüler<strong>in</strong>nenund Schüler zu befragen, ob sie sich gesundfühlen. Das Ergebnis ist im Protokoll festzuhalten.6.3 Für das Verfahren bei Krankheit gilt im Übrigen§ 15 RegVO (i.V.m. § 5 Abs. 8 GemVO).6.4 Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler s<strong>in</strong>d über erlaubteund nicht erlaubte Hilfsmittel zu <strong>in</strong>formieren. DasMitführen sämtlicher kommunikationstechnischerMedien e<strong>in</strong>schließlich Mobiltelefonen <strong>in</strong> der Prüfungist verboten.6.5 Der Ablauf der schriftlichen Prüfung ist mittelsdes vom M<strong>in</strong>isterium für Bildung und Kultur vorgegebenenProtokollformulars zu dokumentieren.6.6 Die Schulleiter<strong>in</strong>nen und Schulleiter und diezuständige Schulaufsicht s<strong>in</strong>d an den Prüfungstagenvon 7.30 bis 15.00 Uhr erreichbar.Die Schulen kontrollieren ihr E-Mail-Postfach amMorgen der Prüfung regelmäßig, auf jeden Fallaber um 8.00 Uhr, 8.30 Uhr und um 9.00 Uhrauf Nachrichten vom M<strong>in</strong>isterium für Bildung undKultur.6.7 Die Fachlehrkraft bespricht mit den Schüler<strong>in</strong>nenund Schülern die <strong>in</strong> den Aufgabensätzen enthaltenenH<strong>in</strong>weise zum Ablauf der Prüfung und klärteventuelle Nachfragen vor Beg<strong>in</strong>n der Bearbeitungszeit.6.8 Die Bearbeitungszeit beträgt <strong>in</strong>Deutsch 135 M<strong>in</strong>utenMathematik 135 M<strong>in</strong>utenEnglisch 105 M<strong>in</strong>utenund beg<strong>in</strong>nt erst nach der Klärung eventuellerFragen zum Ablauf und der E<strong>in</strong>lesezeit.6.9 Jede Schüler<strong>in</strong> und jeder Schüler hat den Aufgabensatzund das von der Schule bereitgestelltePapier mit Namen zu versehen. Am Ende derschriftlichen Prüfung gibt die Schüler<strong>in</strong> oder derSchüler alle Blätter der Prüfungsarbeit, das Re<strong>in</strong>schriftpapierund das Konzeptpapier ab.6.10 Der Prüfungsraum darf von den Schüler<strong>in</strong>nen undSchülern nur e<strong>in</strong>zeln und nur für kurze Zeit verlassenwerden. Name und Uhrzeit s<strong>in</strong>d im Protokollzu vermerken (vergleiche § 17 RegVO i.V.m.§ 5 Abs. 8 GemVO). Es ist dafür zu sorgen, dasswährend dieser Zeit ke<strong>in</strong>e Täuschungen begangenwerden können.7. Korrektur7.1 Die <strong>in</strong> den Korrekturanweisungen enthaltenenH<strong>in</strong>weise zur Korrektur und Bewertung s<strong>in</strong>d zubeachten. Dem S<strong>in</strong>n nach gleichartige Schülerantwortenund Lösungswege s<strong>in</strong>d als richtig zubewerten.7.2 Bei der Benotung der Abschlussarbeiten dürfennur ganze Noten gegeben werden. Die Tendenzzeichen(+) und (-) s<strong>in</strong>d nicht zugelassen.8. Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten8.1 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeitenwerden den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülernsieben Unterrichtstage vor Beg<strong>in</strong>n der mündlichenPrüfungen mitgeteilt (vergleiche § 12 Abs. 2RegVO i.V.m. § 5 Abs. 8 GemVO).8.2 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeitendes Haupt- und des Nachschreibterm<strong>in</strong>s werdenelektronisch erhoben. Nähere Erläuterungenzur Ergebnise<strong>in</strong>gabe erfolgen rechtzeitig durchdas M<strong>in</strong>isterium für Bildung und Kultur. Die Erfassungder Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeitensowie der Vornoten ist bis zum 11. Juni2012 abzuschließen.9. NachprüfungVersäumt e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> Schüler denHaupt- und den Nachschreibterm<strong>in</strong> aus Gründen,die sie oder er nicht selbst zu vertreten hat, soerhält sie oder er die Möglichkeit, die Prüfungzeitnah nachzuholen. Die Term<strong>in</strong>e für die Nachprüfungenwerden durch die zuständige Schulaufsichtfestgelegt. Die Prüfungsarbeiten hierfürwerden von der unterrichtenden Lehrkraft erstelltund von der zuständigen Schulaufsicht genehmigt.10. Fachspezifi sche Regelungen10.1 DeutschDie Schulen stellen Wörterbücher (z. B. denDuden) <strong>in</strong> ausreichender Zahl für die Prüfung zurVerfügung. Die Benutzung schülereigener Wörterbücherist zulässig, sofern sichergestellt ist, dassdiese ke<strong>in</strong>e zusätzlichen E<strong>in</strong>tragungen enthalten.Weitere Hilfestellungen zu den Aufgaben s<strong>in</strong>dnicht gestattet.Für die Beantwortung der Schreibaufgabe(Teil C) stellen die Schulen mit dem Schulstempelgekennzeichnetes, l<strong>in</strong>iertes Papier <strong>in</strong> ausreichenderMenge zur Verfügung. Die Schreibaufgabewird ausschließlich auf dem bereitgestelltenPapier bearbeitet. Text und Notizen müssen e<strong>in</strong>deutigvone<strong>in</strong>ander zu unterscheiden se<strong>in</strong>. Alleanderen Aufgaben werden ausschließlich imPrüfungsheft beantwortet.In der Abschlussarbeit zum Hauptschulabschlusswerden ke<strong>in</strong>e Wörter gezählt. In der Arbeit zumRealschulabschluss werden nach der Bearbeitungder Schreibaufgabe alle Wörter gezählt, die<strong>in</strong> Teil C geschrieben worden s<strong>in</strong>d. Das Zählender Wörter fi ndet außerhalb der Bearbeitungszeitstatt. Die Gesamtzahl der Wörter wird unter derSchülerantwort zur Schreibaufgabe e<strong>in</strong>getragen.Die Bearbeitungszeit beg<strong>in</strong>nt erst nach Klärungeventueller Fragen zum Ablauf und beträgt 135M<strong>in</strong>uten. Der Bearbeitungszeit ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>lesezeitvon 15 M<strong>in</strong>uten voranzustellen.Die Bewertung erfolgt anhand der vom M<strong>in</strong>isteriumfür Bildung und Kultur zur Verfügung gestelltenKorrekturanweisungen.10.2 MathematikDie Schulen stellen die vom M<strong>in</strong>isterium fürBildung und Kultur veröffentlichten Formelsammlungen<strong>in</strong> ausreichender Zahl für die Prüfung zurVerfügung. Die Benutzung anderer oder schülereigenerFormelsammlungen ist nicht erlaubt.330 NBI.MBK.Schl.-H. 2011


<strong>SCHULE</strong>Die Prüfung besteht sowohl im HSA als auchim RSA aus zwei Teilen, die den Schüler<strong>in</strong>nenund Schülern <strong>in</strong> zwei getrennten Prüfungsheftennache<strong>in</strong>ander vorgelegt werden. Teil 1 umfasstKurzformaufgaben, Teil 2 umfasst Komplexaufgaben.Für die Beantwortung der Komplexaufgaben(jeweils Teil 2) stellen die Schulen mitdem Schulstempel gekennzeichnetes, kariertesPapier <strong>in</strong> ausreichender Zahl zur Verfügung. DieKomplexaufgaben werden ausschließlich auf dembereitgestellten Papier bearbeitet. Die Aufgabenaus Teil 1 werden ausschließlich im Prüfungsheft 1beantwortet.Erlaubte Hilfsmittel s<strong>in</strong>d– die vom M<strong>in</strong>isterium für Bildung und Kulturveröffentlichte Formelsammlung,– e<strong>in</strong> Geo-Dreieck und Zeichengeräte (ke<strong>in</strong>eParabelschablone),– e<strong>in</strong> Zirkel,– e<strong>in</strong> nicht programmierbarer und nicht grafi k-fähiger Taschenrechner (nur für Teil 2).Die Bearbeitungszeit beträgt 135 M<strong>in</strong>uten (davonmaximal 45 M<strong>in</strong>uten für Teil 1) und beg<strong>in</strong>nt erstnach Klärung eventueller Fragen zum Ablauf. DerBearbeitungszeit ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>lesezeit von 20 M<strong>in</strong>utenvoranzustellen.Die Bewertung erfolgt anhand der vom M<strong>in</strong>isteriumfür Bildung und Kultur zur Verfügung gestelltenKorrekturanweisungen.Heft 1 enthält ausschließlich Pfl ichtaufgaben.Heft 2 enthält im HSA zwei Komplexaufgabenmit e<strong>in</strong>em jeweiligen Pfl icht- und Wahlbereich.Der Wahlbereich besteht aus zwei Aufgaben,aus denen die Schüler<strong>in</strong> oder der Schüler e<strong>in</strong>eAufgabe auswählt und bearbeitet. Werden beideWahlaufgaben bearbeitet, so ist die Wahlaufgabemit den meisten Punkten zu werten. Im RSA enthältHeft 2 fünf Komplexaufgaben, von denen dieFachlehrkräfte des 10. Jahrgangs im Beise<strong>in</strong> derSchulleiter<strong>in</strong>/des Schulleiters für jede Lerngruppevier Komplexaufgaben auswählen. Die Schüler<strong>in</strong>nenund Schüler bearbeiten alle vier verbleibendenKomplexaufgaben.Bei den Kurzformaufgaben (Heft 1) wird <strong>in</strong> derRegel ke<strong>in</strong>e Darstellung der Lösungswege verlangt,es sei denn, die Operatoren verlangen diesim konkreten Fall (siehe www.za.schleswig-holste<strong>in</strong>.de).Grundsätzlich gilt, dass alle Rechenvarianten,die über e<strong>in</strong>en nachvollziehbar richtigenLösungsweg zu e<strong>in</strong>em richtigen Ergebnis führen,mit voller Punktzahl bewertet werden.Bei Prozent- und Z<strong>in</strong>srechnungsaufgaben s<strong>in</strong>dLösungswege mit der Formel oder über den Dreisatzgleichwertig. Planskizzen werden nur dannerwartet und bepunktet, wenn dies ausdrücklich<strong>in</strong> der Aufgabenstellung angegeben ist.Antwortsätze werden nur dann bepunktet, wennsie gegenüber dem berechneten Ergebnis e<strong>in</strong>eweitergehende Information enthalten.Beim Rechnen mit Maße<strong>in</strong>heiten können dieE<strong>in</strong>heiten entweder <strong>in</strong> der gesamten Rechnungmitgeführt oder weggelassen werden. Wenn <strong>in</strong>e<strong>in</strong>er Aufgabenstellung e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>heit vorgegebenist, führt das Fehlen der E<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> der Antwortnicht zu e<strong>in</strong>em Punktabzug.Die Ergebnisse s<strong>in</strong>d entsprechend den Sachzusammenhängens<strong>in</strong>nvoll zu runden, wennnicht <strong>in</strong> den Aufgabenstellungen e<strong>in</strong>e spezifische Rundungsweise gefordert wird. Dabeiorientieren sich die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüleran den an der Schule üblichen Regeln.Den Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern wird für dieE<strong>in</strong>lesezeit von 20 M<strong>in</strong>uten zunächst Heft 2ausgehändigt. In dieser Zeit darf noch nichtmit der Lösung der Aufgaben begonnenwerden. E<strong>in</strong> Stift und e<strong>in</strong> Marker dürfen beimLesen verwendet werden.Nach der E<strong>in</strong>lesezeit wird das Heft 2geschlossen und auf den Fußboden gelegt.Die Formelsammlung und Heft 1 werden ausgeteilt;für dessen Bearbeitung stehen maximal45 M<strong>in</strong>uten zur Verfügung. Für das Heft 1 gibtes ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>lesezeit. Spätestens nach Ablaufder 45 M<strong>in</strong>uten wird Heft 1 abgegeben. Gibte<strong>in</strong> Prüfl <strong>in</strong>g die Kurzformaufgaben vor dembekannt gegebenen Zeitpunkt ab, so darf ermit der Bearbeitung von Heft 2 beg<strong>in</strong>nen. DieGesamtarbeitszeit verkürzt sich dadurch nicht.Mit Beg<strong>in</strong>n der Bearbeitungszeit wird derZeitpunkt für die späteste Abgabe der Kurzformaufgabenund für die Abgabe der Komplexaufgabenbekannt gegeben und für dieSchüler<strong>in</strong>nen und Schüler sichtbar notiert.10.3 EnglischDie Schulen stellen zweisprachige Wörterbücher<strong>in</strong> ausreichender Zahl für die Prüfungzur Verfügung. Die Benutzung schülereigenerWörterbücher ist zulässig, sofern sichergestelltist, dass diese ke<strong>in</strong>e zusätzlichen E<strong>in</strong>tragungenenthalten. Elektronische Wörterbüchergleich welcher Art dürfen nicht verwendetwerden. Weitere Hilfestellungen zu den Aufgabens<strong>in</strong>d nicht gestattet.Die Abschlussprüfung <strong>in</strong> Englisch besteht ause<strong>in</strong>em schriftlichen und e<strong>in</strong>em sprachpraktischenPrüfungsteil.– Die Bearbeitungszeit des schriftlichen Teilsbeträgt 105 M<strong>in</strong>uten und beg<strong>in</strong>nt erst nachKlärung eventueller Fragen zum Ablauf.Alle Aufgaben werden im Prüfungsheft <strong>in</strong>schriftlicher Form beantwortet.– Die Dauer des sprachpraktischen Prüfungsteilsbeträgt 30 M<strong>in</strong>uten.Die Bewertung beider Prüfungsteile erfolgtanhand der vom M<strong>in</strong>isterium für Bildung undKultur zur Verfügung gestellten Korrekturanweisungen.10.3.1 Schriftlicher PrüfungsteilDie Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler erhalten Aufgabenaus den Fertigkeitsbereichen– Hörverstehen– Leseverstehen– Schreiben.Die Höraufgaben werden zuerst bearbeitet.Die Präsentation der Hörtexte erfolgt durche<strong>in</strong>en Tonträger (Audio-CD für den Hauptterm<strong>in</strong>bzw. Audio-Datei für den Nachschreibterm<strong>in</strong>).Die CD wird ohne Pausen abgespielt,da alle notwendigen Bearbeitungszeiten undWiederholungen berücksichtigt s<strong>in</strong>d.NBI.MBK.Schl.-H. 2011 331


<strong>SCHULE</strong>Zur Sicherung der Konzentration während derHörverstehensaufgaben werden die Wörterbüchererst nach der Bearbeitung der Höraufgabenausgeteilt. Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schülerentscheiden selbst, <strong>in</strong> welcher Reihenfolge siedie weiteren Aufgaben der Bereiche Lesenund Schreiben bearbeiten.10.3.2 Sprachpraktischer PrüfungsteilDie Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler erhalten Aufgabenaus den Fertigkeitsbereichen– dialogisches Sprechen– monologisches Sprechen– Mediation (Englisch - Deutsch).Die Prüfungsunterlagen zum sprachpraktischenPrüfungsteil bestehen aus jeweils e<strong>in</strong>erAufgabensammlung pro Prüfungsperiode(Periode I bzw. II) und werden <strong>in</strong> elektronischerFassung zum Download zur Verfügunggestellt. Die Fachlehrkraft stellt daraus diePrüfungsunterlagen für ihre Lerngruppezusammen.Die sprachpraktische Prüfung fi ndet <strong>in</strong> derRegel als Zweierprüfung statt (bei ungeraderSchülerzahl kann e<strong>in</strong>e Dreierprüfung stattf<strong>in</strong>den, deren Prüfungszeit sich dann um 15M<strong>in</strong>uten erhöht). Es gibt ke<strong>in</strong>e zusätzliche Vorbereitungszeitam Prüfungstag. Den Schüler<strong>in</strong>nenund Schülern wird während der PrüfungGelegenheit gegeben, sich kurz <strong>in</strong> die Aufgabene<strong>in</strong>zulesen.Die Prüfung beg<strong>in</strong>nt mit e<strong>in</strong>er Warm<strong>in</strong>g up-Phase, <strong>in</strong> der die Lehrkraft mit jeder Schüler<strong>in</strong>/jedemSchüler e<strong>in</strong> vertrauensbildendesGespräch über alltägliche D<strong>in</strong>ge führt.Die Reihenfolge der weiteren Prüfungsphasenkann sich an den Wünschen der Schüler<strong>in</strong>nenund Schüler orientieren:Prüfungsphasen im Hauptschulabschluss– Es gibt zwei verschiedene Dialogtypen(Level 1 und 2). Sowohl von den AufgabenLevel 1 als auch von den Aufgaben Level 2wählt die prüfende Lehrkraft pro Prüfgruppee<strong>in</strong>e Aufgabe aus. Es ist darauf zuachten, dass jeder Prüfl <strong>in</strong>g als Fragestellerund auch als Antwortgeber gefordert ist.– Zur Vorbereitung des monologischenSprechens erhalten die Schulen 14 Tagevor Beg<strong>in</strong>n der Prüfungsperiode e<strong>in</strong>e Listemit e<strong>in</strong>er Auswahl von Monologthemen.Die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler wählen e<strong>in</strong>Thema aus und bereiten e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuellePräsentation für die Prüfung vor. DieSchüler<strong>in</strong>nen und Schüler sollen mit Hilfedes mitgebrachten Materials frei sprechen.Es ist nicht erlaubt, fertige schriftliche Textemitzubr<strong>in</strong>gen. Auch die Anschauungsmaterialiendürfen ke<strong>in</strong>e Sätze enthalten,sondern lediglich e<strong>in</strong>zelne Stichworte.Es ist erlaubt, dass die prüfende LehrkraftNachfragen stellt, um zu noch mehrSprachproduktion anzuregen.– Die Mediationsaufgabe wird pro Prüfl <strong>in</strong>gvon der Prüfer<strong>in</strong>/dem Prüfer ausgesucht.Die Sprachmittlung verläuft vom Englischen<strong>in</strong>s Deutsche.Prüfungsphasen im Realschulabschluss– Von den Dialogaufgaben wählt die prüfendeLehrkraft pro Prüfgruppe e<strong>in</strong>eAufgabe aus und legt die Rollenzuweisungfest.– Für die Aufgabe zum monologischenSprechen (long-term speak<strong>in</strong>g) ist es nichterlaubt, schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen.Die Prüfl <strong>in</strong>ge sollen nach e<strong>in</strong>erE<strong>in</strong>lesezeit <strong>in</strong> die Aufgabenstellung freisprechen. Es ist erlaubt, dass die prüfendeLehrkraft Nachfragen stellt, um zu nochmehr Sprachproduktion anzuregen.– Die Mediationsaufgabe wird pro Prüfl <strong>in</strong>gvon der Prüfer<strong>in</strong>/ dem Prüfer ausgesucht.Die Sprachmittlung verläuft vom Englischen<strong>in</strong>s Deutsche.332 NBI.MBK.Schl.-H. 2011


<strong>SCHULE</strong>Prüfgruppe(Name der Schule)Datum:_____________Niederschriftüber den Verlauf der schriftlichen PrüfungFach:_________________Abschluss: HSA RSAFachlehrkraft:________________________________(Dienstbezeichnung, Name)Die Prüfl<strong>in</strong>ge s<strong>in</strong>d vor Beg<strong>in</strong>n der schriftlichen Prüfung auf die Verfahren bei besonderenVorkommnissen (§ 15 RegVO) h<strong>in</strong>gewiesen und nach ihrem Gesundheitszustand gefragtworden.Alle anwesenden Prüfl<strong>in</strong>ge haben sich für gesund erklärt: ja ne<strong>in</strong>: ________________________________________________________Nur RSA Mathematik: Die zentral gestellten Aufgaben im Fach Mathematik wurden am_______um _____ Uhr der Fachlehrkraft ________________ zur Auswahl vorgelegt.Die Schulleiter<strong>in</strong>/der Schulleiter übergab die Prüfungshefte für die Prüfgruppe _________Frau/Herrn _____________ _____________________ am ____________um _____ Uhr.(Dienstbezeichnung/Name)Die Bearbeitungszeit begann um _____ Uhr.Folgende Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler fehlten:__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Die Aufsicht führten:von bis Bemerkungen Unterschrift________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________NBI.MBK.Schl.-H. 2011 333


<strong>SCHULE</strong>Folgende Prüfl<strong>in</strong>ge verließen den Raum (Uhrzeit <strong>in</strong> Klammern):____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Es lieferten die Arbeiten ab:Uhrzeit Name Uhrzeit NameBemerkungen:(z.B. besondere Vorkommnisse, zusätzliche Hilfen)________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Schlusszeichnung durch die aufsichtsführende Lehrkraft sowie die Vorsitzende / denVorsitzenden des Prüfungsausschusses___________,____________20______________,____________20_______________________________________Unterschrift der aufsichtsführenden Lehrkraft____________________________________Unterschrift der /des Vorsitzenden der Prüfungsausschusses334 NBI.MBK.Schl.-H. 2011

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