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Bauschgebühren

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Bauschgebührenfür SchulveranstaltungenRGVI. Mittels Reiserechnungsformular (Reiserechnung für Schulveranstaltungen) ist derErsatz der Auslagen zu beantragen für:Stand 2001 ab 1. 1. 20021. Exkursionen, Projekttage undBerufspraktische Tage:a)in der Dauer von mehr als 5 bis zu 8 Stunden ATS 100,-- EUR 7,30(innerhalb des Dienstortes)b)in der Dauer von mehr als 8 bis zu 12 Stunden(innerhalb des Dienstortes) ATS 194,-- EUR 14,10c)in der Dauer von mehr als 12 bis zu 24 Stunden(innerhalb des Dienstortes) ATS 292,-- EUR 21,20d)bei Exkursionen, Projekttagen,(außerhalb des Dienstortes)mehr als 5 - 8 Stunden ATS 100,-- EUR 7,30mehr als 8 -12 Stunden ATS 256,-- EUR 18,60mehr als 12 - 24 Stunden ATS 384,-- EUR 27,902. Wandertage und Sporttage:a)in der Dauer von mehr als 5 bis zu 8 Stunden ATS 163,-- EUR 11,90b)Ganztägig und zusammengelegte Tage in derDauer von mehr als 8 Stunden ATS 336,-- EUR 24,403. Berufspraktische Tage (ohne Nächtigung):* in der Dauer von mehr als 5 bis 8 Stunden ATS 100,-- EUR 7,30* in der Dauer von mehr als 8 bis zu 12 Stunden(innerhalb des Dienstortes) ATS 194,-- EUR 14,10* in der Dauer von mehr als 12 bis zu 24 Stunden(innerhalb des Dienstortes) ATS 292,-- EUR 21,20* bei Berufpraktischen Tagen, die mehr als 8Stunden dauern und außerhalb des Dienstortesstattfinden, fallen lt. Einstufung Tagesgebühren an4. Projektwochen (z.B. Wien-Aktion, Musikwochen,Ökologie-Wochen, Abschlusslehrfahrten): pro Tag ATS 369,-- EUR 26,805. Wintersportwoche, je Tag ATS 465,-- EUR 33,806. Sommersportwoche, je Tag ATS 403,-- EUR 29,307. Schüleraustausch (genehmigungspflichtig!):Verrechnung nach den für das jeweilige Ausland gültigen Auslandssätzen der RGV!Seite 1/7


8. Dazu können verrechnet werden:a)Entstandene Fahrtauslagen für alle Schulveranstaltungen.Der Nachweis der tatsächlich entstandenen Fahrtauslagen hat mittels allerOriginalbelege, mit dem/den Namen des/der Lehrer(s) versehen, zu erfolgen (Einzelbzw.Sammelbeleg).b)NächtigungskostenFalls kein tatsächlicher Aufwand entstanden ist (Freiplatz), besteht kein Anspruch.Bei Nächtigungskosten: Beleg über Nächtigungskosten und Bestätigung über dieNächtigungskosten pro Schüler und Nacht. Die Obergrenze der Vergütung beträgt beitatsächlicher Auslage max. 200 % der Nächtigungskosten der Schüler.c)Bei der Wien-Woche kann nur das, vom BMBWK in Rechnung gestellteKulturprogramm vergütet werden.9. Nebenkosten, die nicht abgegolten werden können:Diese Nebenkosten stellen keine Reisekosten gemäß RGV dar bzw. sind in derBauschgebühr inkludiert.a) Sommersportwochen: Sportwochenpauschalen; Kursgebühren für Reiten, Surfen,Segeln usw.; Platzmieten (zB für Tennisplatz); Leihgebühren für Geräteb) Wintersportwochen: Leihgebühren (für Schier, Schischuhe usw.)c) Projektwochen: Ausstellungsunterlagen, Ausstellungskataloge, zusätzlicheReiseversicherungenGrundsätzlich gilt für alle Schulveranstaltungen:Keine Abgeltung von: Kinokarten, Eintrittsgebühren für Sportveranstaltungen,Eintrittsgebühren für Popkonzerte - außer es wird in besonderen Fällen ein inhaltlicherZusammenhang mit der Art der Schulveranstaltung nachgewiesen.II. BetreuerzulageBetreuung einer Schülergruppe (mind. 2 Tage mit Nächtigung) pro Tag S 348,--ab 1. 1. 2002: EUR 26,20(Doppelte Ausfertigung der Reiserechnung)Schulfremde Personen: können Reiserechnung legen, bekommen aber keineBetreuerzulage.III. Leiter einer SchulveranstaltungDie Abgeltung gemäß Pkt. II gebührt dem Leiter einer Schulveranstaltung auch dann,wenn dieser eine Schülergruppe betreut - gesonderte Eingabe über UPISAusnahme: Auch der Leiter und den Teilnehmern der dreitägigen "Linz-Aktion" wird eineVergütung gewährt, da für diese Veranstaltung nur drei Tage angeboten werden .Seite 2/7


IV. Belohnung für die Leitung einer Schulveranstaltungen:Rundschreiben des BMBWK Nr.: 45/2001Für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen ist für die Leitung einer mindestensviertägigen mit Nächtigungen verbundenen Schulveranstaltung eine Belohnung in derHöhe von ATS 2.500,-- ab 1. 1. 2002: EUR 181,68 vorgesehen.Leiter von Berufspraktischen Tagen:Dem Leiter einer mindestens viertägigen berufspraktischen Schulveranstaltung anallgemein bildenden Pflichtschulen für Schüler, die das 9. Schuljahr der allgemeinenSchulpflicht erfüllen, gebührt ebenfalls diese Belohnung, auch wenn mit derbetreffenden Schulveranstaltung keine Nächtigung verbunden ist.Ausnahmen:* Dem Leiter der dreitägigen "Linz-Aktion" wird ebenfalls diese Belohnung gewährt, dafür diese Veranstaltung nur 3 Tage angeboten werden.* Einzelne Berufspraktische Tage können auch wie bisher zusammengezählt und miteiner Belohnung abgegolten werden.Eine Eingabe der bisherigen MDL-Abgeltung über UPIS ist daher nicht mehrvorzunehmen.Ab dem Schuljahr 2001/2002 sind für die Auszahlung dieser Belohnung die Formulareder "Erzieherzulage" (Abgeltung für die Teilnahme an der Schulveranstaltung mitNächtigung) zu verwenden, worauf auch der Name und die Personalnummer desLeiters der Schulveranstaltung vermerkt werden muss.Leiter der Berufpraktischen Woche/Tage (ohne Nächtigung) sind formlos mitfolgenden Angaben zu melden: Name, Personalnummer, Zeiträume derVeranstaltung.Die Frist für die Abgabe der Reiserechnung beträgt sechs Monate, beginnend mitdem Monat, in dem die Schulveranstaltung endet. Eine Fristerstreckung darüberhinaus ist ausgeschlossen.Seite 3/7


4.Tagesgebühr, Tarif II:a)für Reisen innerhalb des Bezirkes ohne Nächtigung, Landeshauptstädte oder Städtemit eigenem Statut gelten nicht als Bezirke, sodass Dienstreisen in die angrenzendenpolitischen Bezirke oder umgekehrt als Bezirksreisen gelten (Steyr - Linz - Wels),b)für unter a) genannte Reisen, für die Zeit ab dem 31. Tag des Aufenthaltes inderselben Ortsgemeinde.Gebühren - Tagesgebühr/Tarif 1stufeStand: 2001/02 (ab 1. 1. 2002 in EUR)----------------------------------------------------------------------------------------------------------über 12 - 24 Std. über 8 - 12 Std. über 5 - 8 Std.----------------------------------------------------------------------------------------------------------1 ATS 339,-- EUR 24,60 ATS 226,-- EUR 16,40 ATS 113,-- EUR 8,202a ATS 384,-- EUR 27,90 ATS 256,-- EUR 18,60 ATS 128,-- EUR 9,302b ATS 384,-- EUR 27,60 ATS 256,-- EUR 18,60 ATS 128,-- EUR 9,303 ATS 480,-- EUR 34,90 ATS 320,-- EUR 23,30 ATS 160,-- EUR 11,60----------------------------------------------------------------------------------------------------------Gebühren - Tagesgebühr/Tarif 2stufeStand: 2001/02 (ab 1. 1. 2002 in EUR)----------------------------------------------------------------------------------------------------------über 12 - 24 Std. über 8 - 12 Std. über 5 - 8 Std.----------------------------------------------------------------------------------------------------------1 ATS 255,-- EUR 18,50 ATS 170,-- EUR 12,40 ATS 85,-- EUR 6,202a ATS 288,-- EUR 20,90 ATS 192,-- EUR 14,00 ATS 96,-- EUR 7,002b ATS 288,-- EUR 20,90 ATS 192,-- EUR 14,00 ATS 96,-- EUR 7,003 ATS 360,-- EUR 26,20 ATS 240,-- EUR 17,40 ATS 120,-- EUR 8,70Gebühren -NächtigungsgebührstufeStand: 2001/02 (ab 1. 1. 2002 in EUR)-------------------------------------------------------------------------------1 ATS 183,-- EUR 13,302a ATS 210,-- EUR 15,302b ATS 249,-- EUR 18,103 ATS 249,-- EUR 18,10Seite 5/7


RGVRechnungslegungNachfolgende Punkte sind bei der Rechnungslegung genauestens zu beachten:1. Vom Rechnungsleger:Genaue Angaben der Personalnummer und Einstufungsmerkmale desRechnungslegers:Die pragmatischen Lehrer haben Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe (z.B. L2a2/4)einzutragen.Datum und Zeit des Beginns und der Beendigung der Dienstreise:Bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel die fahrplanmäßige Abfahrt und Ankunft imDienstort.Bei PKW gegen Verrechnung des öffentlichenVerkehrsmittels die tatsächliche PKW-Ausbleibzeit.Dauer der Dienstverrichtung; Beginn und Ende der jeweiligen Dienstverrichtung amDienstverrichtungsort sind in jedem Fall anzugeben.Gegenstand und Ort der Dienstverrichtung.Zahl und Datum des dienstlichen Auftrages;bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages ist dieser nach Möglichkeit derReiserechnung beizuschließen.Bei Veranstaltungen des Pädagogischen Instituts OÖ: Angabe der KursnummerBei Benützung eines eigenen Kraftfahrzeuges gegen Verrechnung des amtlichenKilometergeldes:Genehmigung von LSI oder BSI vor Antritt der Dienstreise,Angabe der zurückgelegten Fahrtkilometer sowie Begründung der Notwendigkeit.Genaue Angabe der Art und Route des Massenbeförderungsmittels (Bahn, Autobus,Straßenbahn).Angabe der zu Fuß zurückgelegten Kilometer, wenn sie mehr als zwei Kilometer amTag betragen.Datum der Ausstellung; Unterfertigung der Reiserechnung und fristgerechte Vorlagebei der Dienststelle (Eingangsstempel!).Die Beibringung von Belegen in folgenden Fällen:* bei Inanspruchnahme der erhöhten Nächtigungsgebühr (detaillierte Hotelrechnung mitAngabe des Frühstückspreises oder des Vermerks incl./excl. Frühstück),* bei Schulveranstaltungen Belege über die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten;ferner über die tatsächlich entstandenen Nächtigungskosten und Bestätigung über denNächtigungspreis pro Schüler (ohne jeglichen Verpflegungsanteil).Belege vom Beherbergungsbetrieb vollständig ausfüllen lassen!* Gesamtanzahl der an der Schulveranstaltung teilnehmenden Schüler undBegleitpersonen angeben,* Eintrittsgelder für Ausstellungen, Museen und sonstige Nebenkosten, wieSeilbahnfahrten und dgl. - Originalbelege mit Preisangaben.Sofern zum Zeitpunkt der fristgerechten Erstellung der Reiserechnung dieerforderlichen Belege noch nicht vollständig vorhanden sind, wird zur Wahrung desGebührenanspruches empfohlen, die Reiserechnung innerhalb der im Gesetzvorgesehenen Frist der Schulleitung vorzulegen, welche sie mit dem Eingangsstempelversieht und sie nach Einlangen der fehlenden Belege an den Landesschulratweiterreichen wird.* Freikarten sind in Anspruch zu nehmen!Seite 6/7


2. Vom Dienstvorgesetzten:* Bedachtnahme auf die ordnungsgemäße Ausfertigung der Reiserechnung in allenSpalten.* Überprüfung und Bestätigung der sachlichen Richtigkeita)des vorliegenden Dienstreiseauftrages.b)der vom Rechnungsleger gemachten Angaben (Fahrtzeitdauer, tatsächlich genächtigt,tatsächlich öffentliches Verkehrsmittel oder eigener PKW, Vermerk bezgl.Dienstreiseauftrag bzw. Hinweis auf mögliche Reiserechnungslegung, wie etwa bei PI-Ausschreibungen oder Hinweise in Verordnungsblättern und Erlässen, usw.),c)der Notwendigkeit einer eventuellen PKW-Benützung.* Bedachtnahme auf die Beibringung der erforderlichen Belege.* Anbringung der Eingangsstampiglie.3. Termine:Für eine Vergütung ist die Fristeinhaltung zu beachten:Ende der Frist ist innerhalb 6 Monate ab Dienstreiseende (Datum desEinlaufstempels der Stammschule). Eine Reiserechnung mit Fristversäumnis kannnicht mehr für die Kostenvergütung berücksichtigt werden!Der Anspruch erlischt, wenn er vom Lehrer nicht innerhalb von 6Kalendermonaten, beginnendend mit dem Monat, in den das Ende derDienstreise fällt, bei seiner Dienststelle geltend gemacht wird.Für die Zuteilungsgebühr, die Trennungsgebühr und den Trennungszuschuss gilt: DerAnspruch erlischt, wenn er vom Lehrer nicht innerhalb von sechs Kalendermonatennach Ablauf jenen Monats, in dem der Anspruch auf Reisegebühren entstanden ist,bei seiner Dienststelle geltend gemacht wird.Die Anträge auf Zuteilungsgebühr, Übersiedlungsgebühr, Trennungsgebühr,Trennungszuschuss sind mit den dafür vorgesehenen Formblättern einzubringen undmittels Reiserechnungen geltend zu machen.Um die fristgerechte Vorlage der Reiserechnung feststellen zu können, hat dieDienststelle (Stammschule) die Reiserechnung mit dem Eingangsstempel zuversehen (rechts oben).Seite 7/7

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