(Forum) Nr. 265 vom 9. Februar 2009, 17.30-20.00Uhr im Alten
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QBB Protokoll <strong>Forum</strong> <strong>9.</strong>2.009 Seite 2 / 6<br />
zu erhalten. Er dient den Mitgliedern als Plattform der Verständigung und des Ausgleichs zwischen den Nutzungs-<br />
und Schutzinteressen am Wohlensee. Er entwickelt mit den Behörden tragfähige Lösungen, welche die<br />
verschiedenen Interessen der Mitglieder integrieren. Mitglied kann jede private oder öffentliche Organisation<br />
(juristische Person) werden, welche ein Schutz- und Nutzungsinteresse am Wohlensee hat und zum Schutz seiner<br />
Natur und Landschaft beitragen will.<br />
Statuten und Jahresbericht 2007 sind <strong>im</strong> internen Bereich der QBB-Website einsehbar.<br />
Zusammenfassung der Diskussion und Fragen:<br />
Roland Hirt berichtet, dass Frau Nina Baumann (Studentin Landschaftsarchitektur) ihre Diplomarbeit<br />
zum Gäbelbach machen wird. Eine ganzheitliche Betrachtung der vorhandenen<br />
Qualitäten ist das Ziel der Arbeit. Die Fragestellung umfasst eine ausführliche Analyse der<br />
Naturpotentiale (Flora, Fauna, Zonenrecht, Schutzgebiet, landschaftsästhetischer Wert usw.)<br />
des Gäbelbachs von der Quelle bis zur Mündung ungeachtet der Zielsetzung eines Naturerlebnisparks.<br />
Nach vorliegen der Arbeit (Sommer 09) soll in einem 2. Schritt die beiden Berichte<br />
(Wohlensee und Gäbelbach) zusammengeführt werden und daraus Konzeptideen<br />
entwickelt werden. Ueli von Niederhäusern kritisiert, dass die Stadt ihren Unterhaltspflichten<br />
am Gäbelbach nur dürftig nachkommt. Wenn die Stadt ein solches Projekt umsetzen will,<br />
braucht es auch ein Entgegenkommen der Stadt und eine gute Zusammenarbeit mit den<br />
Landbesitzern und –nutzern. Beitritt zum Schutzverband: Der Mitgliederbeitrag liegt bei Fr.<br />
200.-. Mitglied sind private und öffentliche Institutionen, Gemeinden, Natur- und Sportorganisationen.<br />
Beschlussesentwurf:<br />
Das QBB <strong>Forum</strong> n<strong>im</strong>mt den Bericht der Spurgruppe zur Kenntnis. Die Frage des Beitritts<br />
zum Schutzverband soll vertiefter geprüft werden (muss anlässlich einer MV traktandiert<br />
werden) und wird an den Vorstand zurück gewiesen.<br />
3. Winterdienst <strong>im</strong> Stadtteil 6, Information und Diskussion<br />
Referenten: Roland Beyeler und Theo Schmid, Tiefbauamt<br />
Das Tiefbauamt der Stadt Bern hat Verkehrsgefahren und -behinderungen, die durch winterliche Witterungseinflüsse<br />
verursacht werden, zu verhüten und die Verkehrssicherheit so weit wie möglich zu gewährleisten. Es hat<br />
diese Aufgabe auf Strassen mit einer Gesamtlänge von 320 km und Trottoirs mit einer Gesamtlänge von 650 km<br />
wahrzunehmen. Der gesamte Aufwand hat sich nach den Bedürfnissen der in Bern lebenden und arbeitenden<br />
Menschen sowie nach den kl<strong>im</strong>atischen Verhältnissen zu richten, und er muss zu den verfügbaren finanziellen<br />
Mitteln in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Der Winterdienst in der Stadt Bern ist gemäss den Normen der<br />
Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) und entsprechend den Empfehlungen des<br />
Bundesamts für Umwelt organisiert.<br />
Roland Beyeler und Theo Schmid informieren über die Organisation des Winterdienstes. Für<br />
den Winterdienst werden drei Dringlichkeitsstufen unterschieden:<br />
- Dringlichkeitsstufe 1: Hochleistungs- und Durchgangsstrassen, Strassen mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln, Öffentliche Zufahrten zu Bahnhöfen, Spitälern, Sanitätsposten, Polizei<br />
und Feuerwehrgebäuden sowie zu Industrieanlagen mit starkem Verkehr (Mo-So).<br />
- Dringlichkeitsstufe 2: Quartierstrassen, Velowege / - Streifen, Zufahrten zu Kirchen,<br />
Fussgängerverbindungen zu Schulhäusern, Industrie- und Gewerbeanlagen (Mo-Fr).<br />
- Dringlichkeitsstufe 3: Alle übrigen Strassen, Wege und Plätze, die <strong>im</strong> Winter unterhalten<br />
werden müssen (Mo-Fr).<br />
Witterung und Strassenzustand werden rund um die Uhr durch das Tiefbauamt beobachtet.<br />
Aufgrund dieser Beobachtungen und der zu erwartenden Wetterentwicklung ordnet der<br />
Einsatzleiter den Räumungsdienst an. Im Budget der Stadt Bern sind 2,5 Mio. für den Winterdienst<br />
vorgesehen. Ca. 10% entfallen auf die Dringlichkeitsstufe 1 die restlichen 90% auf<br />
die Stufen 2+3 (viel Handarbeit).