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Technische Lieferbedingungen SELVE (pdf, 68 KB)

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Stand August 2011<strong>Technische</strong> Richtlinien/Informationenfür die Zusammenarbeit zwischen Lieferant - <strong>SELVE</strong>Seite 5 von 73.4.3 Abweichungen von – 2 und + 2 Tagen werden in der Regel toleriert, es sei denn, es istein Fixtermin vereinbart.3.4.4 Abweichungen außerhalb des Rasters oder bei Überschreitung eines Fixtermins sindsofort bei Erkennen abzustimmen.3.4.5 Lieferungen außerhalb dieses Zeitrasters gehen negativ in die Lieferantenbewertungein, zu späte Lieferungen werden höher gewichtet.3.4.6 Bei wiederholt zu späten Terminen (> 3 pro Quartal) erhebt <strong>SELVE</strong> pauschal und ohnebesonderen Nachweis einen Betrag von € 100,00 pro Fall für erforderliche Umstellungenin der Fertigung, Sondertransporte etc.. Der Betrag wird ohne weitere Vorankündigungbelastet und an der nächsten Zahlung gekürzt. Die Geltendmachung weitererSchäden behält <strong>SELVE</strong> sich vor.4. QualitätsmanagementsystemGrundsätzliches Selve setzt bei seinen Lieferanten und deren Unterlieferanten ein funktionierendesQualitätsmanagementsystem nach oder in Anlehnung DIN EN ISO 9001-2008 voraus(siehe auch unter Absatz 2.2), das Qualitätsvorausplanung, fertigungsbegleitende Qualitätssicherung,Qualitätsanalyse und Dokumentation umfasst.4.1 Erstmuster/Erstmusterprüfbericht nach VDA4.1.1 Gründe für eine Erstbemusterung können Neuteile, Nachbemusterungen bei Ablehnungen,geänderte Teile (Geometrie/Material), geänderte Produktionsverfahren, odereine neue Fertigungsstätte sein.4.1.2 Erstmuster sind grundsätzlich aus Serienwerkzeugen und unter Serienbedingungenherzustellen und <strong>SELVE</strong> mit einem Erstmusterprüfbericht mit allen erforderlichen Soll-/Ist-Daten und ggfls. entsprechender Werksprüfzeugnisse etc. vorzustellen.4.1.3 Folgende Mindestanforderungen an einen Erstmusterprüfbericht bestehen: Deckblatt,Messbericht (bei Mehrfachwerkzeugen nestbezogen), gestempelte Zeichnungen, diegemessenen Muster, ggfls. Werksprüfzeugnis des eingesetzten Materials.4.1.4 Die Freigabe erfolgt durch die <strong>SELVE</strong>-QS, -Konstruktion EE bzw. KE oder den zuständigenProduktmanager, wird auf dem Deckblatt dokumentiert und dem Lieferantenübermittelt. Folgende Entscheidungen sind möglich:4.1.4.1 Freigegeben – Serienlieferungen können ohne Einschränkungen vorgenommenwerden.4.1.4.2 Freigegeben mit Auflagen: Es gibt Abweichungen von der Spezifikation, die aberkeinen Einfluss auf Funktionalität oder Optik haben. Die Teile können mit Auflagenund Sonderfreigabe gefertigt werden. Erforderliche Korrekturen sind abzustimmen.4.1.4.3 Abgelehnt: Die Teile entsprechen nicht der Spezifikation, es ist zwingend eineC:\Dokumente und Einstellungen\Vogt\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK3\<strong>Technische</strong><strong>Lieferbedingungen</strong>.doc

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