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Patricia Volhard, LL.M. Dr. Sarah Wilkens, LL.M. - P+P Pöllath + ...

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<strong>P+P</strong> Pöllath + PartnersRechtsanwälte • Steuerberaterregister eingetragen werden soll, verpflichtetsein, dies der Gesellschaft gegenüber offenzu legen. Wer im Aktienregister als der Inhabervon Aktien eingetragen ist, muss derGesellschaft auf deren Verlangen mitteilen,inwieweit ihm die Aktien tatsächlich gehörenoder für wen er die Aktien hält.with the stock register instead of the actualowner of shares shall be obliged to disclosesuch fact to the company. Any person beingregistered must disclose to the company onits request whether or not he actually ownsthe shares or on whose behalf he holds theshares.Die Löschung eines Aktionärs aus dem Aktienregistersoll an die korrespondierendeEintragung des neuen Inhabers der Aktiengekoppelt werden. Der Veräußerer einerNamensaktie kann also künftig nicht mehrohne die gleichzeitige Neueintragung desErwerbers gelöscht werden. Hierdurch solldie Entstehung von Lücken im Aktienregisterverhindert werden.The cancellation of a shareholder from thestock register shall be subject to the correspondingregistration of the new bearer of theshares. Accordingly, the seller of registeredshares cannot be cancelled from the stockregister without the concurrent registration ofthe acquirer of the shares. It is intended to herebyprevent the emergence of gaps in thestock register.5

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