BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT - Gemeinde Ueberstorf
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GEMEINDE ÜBERSTORF öffentliche Auflage<br />
<strong>BAU</strong>- <strong>UND</strong> <strong>PLANUNGSREGLEMENT</strong> MAI 2005<br />
Expertisen Artikel 48<br />
Übertretungen Artikel 49<br />
Aufhebung Artikel 50<br />
Inkrafttreten Artikel 51<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist berechtigt, zur Überprüfung von Detailplanungen und Baugesuchen<br />
Fachkräfte beizuziehen. Die Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn.<br />
Der Bauherr ist durch den <strong>Gemeinde</strong>rat über das Vorgehen vorgängig zu orientieren.<br />
5. STRAFBESTIMMUNGEN<br />
Übertretungen gegen vorliegendes Reglement werden nach den Bestimmungen<br />
von Art. 199 RPBG geahndet.<br />
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden aufgehoben:<br />
- der bisherige Zonennutzungsplan (Genehmigung durch die Baudirektion<br />
am 20.12.2000)<br />
- der bisherige Zonennutzungsplan Landschaft (Genehmigung durch die<br />
Baudirektion am 20.12.2000)<br />
- das Bau- und Planungsreglement (Genehmigung durch die Baudirektion<br />
am 20.12.2000)<br />
- der bisherige Landschaftsrichtplan mit Bericht (Genehmigung durch die<br />
Baudirektion am 20.12.2000)<br />
- der bisherige Verkehrsrichtplan (Genehmigung durch die Baudirektion<br />
am 20.12.2000)<br />
- der QP Oberdorf (Staatsratsbeschluss vom 28.11.1983)<br />
Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Raumplanungs-, Umwelt-<br />
und Baudirektion in Kraft.<br />
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