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BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT - Gemeinde Ueberstorf

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GEMEINDE ÜBERSTORF öffentliche Auflage<br />

<strong>BAU</strong>- <strong>UND</strong> <strong>PLANUNGSREGLEMENT</strong> MAI 2005<br />

Expertisen Artikel 48<br />

Übertretungen Artikel 49<br />

Aufhebung Artikel 50<br />

Inkrafttreten Artikel 51<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist berechtigt, zur Überprüfung von Detailplanungen und Baugesuchen<br />

Fachkräfte beizuziehen. Die Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn.<br />

Der Bauherr ist durch den <strong>Gemeinde</strong>rat über das Vorgehen vorgängig zu orientieren.<br />

5. STRAFBESTIMMUNGEN<br />

Übertretungen gegen vorliegendes Reglement werden nach den Bestimmungen<br />

von Art. 199 RPBG geahndet.<br />

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden aufgehoben:<br />

- der bisherige Zonennutzungsplan (Genehmigung durch die Baudirektion<br />

am 20.12.2000)<br />

- der bisherige Zonennutzungsplan Landschaft (Genehmigung durch die<br />

Baudirektion am 20.12.2000)<br />

- das Bau- und Planungsreglement (Genehmigung durch die Baudirektion<br />

am 20.12.2000)<br />

- der bisherige Landschaftsrichtplan mit Bericht (Genehmigung durch die<br />

Baudirektion am 20.12.2000)<br />

- der bisherige Verkehrsrichtplan (Genehmigung durch die Baudirektion<br />

am 20.12.2000)<br />

- der QP Oberdorf (Staatsratsbeschluss vom 28.11.1983)<br />

Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Raumplanungs-, Umwelt-<br />

und Baudirektion in Kraft.<br />

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