BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT - Gemeinde Ueberstorf
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GEMEINDE ÜBERSTORF öffentliche Auflage<br />
<strong>BAU</strong>- <strong>UND</strong> <strong>PLANUNGSREGLEMENT</strong> MAI 2005<br />
Neue Quartierpläne 6 Für folgende Gebiete sind Quartierpläne neu zu erarbeiten und zu erlassen:<br />
a) QP „Weihermatte“<br />
b) QP „Wirtshausmatte“<br />
Quartierplan “Weihermatt” 7 Planungszweck:<br />
- Fördern einer Wohnüberbauung mit hohem Siedlungswert und hohen<br />
Wohnanlagequalitäten.<br />
- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Überbauung in die<br />
empfindliche südexponierte Ortssituation.<br />
- Sicherstellung einer rationellen Erschliessung.<br />
Quartierplan “Wirtshausmatt”<br />
Dorfzone DZ<br />
Randbedingungen:<br />
- Nutzungsart und Nutzungsmass: gemäss Wohnzone mittlerer Dichte WM,<br />
der Anteil Mehrfamilienhäuser darf maximal 50% betragen<br />
- Empfindlichkeitsstufe: II<br />
8 Planungszweck:<br />
- Fördern einer verdichteten Überbauung mit hohen ortsbaulichen Qualitäten.<br />
- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der zentrumsnahen Überbauung<br />
in die Umgebung.<br />
Rahmenbedingungen:<br />
- Nutzungsmass: AZ: 0.75 plus Nutzungsbonus gemäss Art. 38 Abs. 2 lit. b<br />
- Nutzungsart: Wohnen und nicht störende Gewerbenutzung<br />
- Empfindlichkeitsstufe: II<br />
2.2 SPEZIELLE ZONENVORSCHRIFTEN<br />
Artikel 7<br />
1 Die Dorfzone umfasst bedeutsame Teile des alten Dorfes. Die Zone ist für<br />
Handel, Handwerk, Büros, ruhige Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen, bestehenden<br />
Landwirtschaftsbetrieb und für das Wohnen bestimmt. Nicht zugelassen<br />
sind Verbrauchermärkte, Lagerbauten ohne Detailverkauf und reine Wohnbauten.<br />
2 Das Erdgeschoss darf nicht vorwiegend dem Wohnen dienen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
kann diesbezüglich befristete Ausnahmen gestatten, wenn die Gebäudestruktur<br />
im Erdgeschoss einer späteren Umwandlung in Geschäfts- und Gewerbeflächen<br />
nicht hinderlich sind und die allgemeinen Bedingungen (Hygiene, Immissionen,<br />
Besonnung etc.) für das Wohnen erfüllt werden können.<br />
3 Die Ausnützungsziffer und die Überbauungsziffer sind Maximalwerte, die nur<br />
anwendbar sind, wenn Bauten sich bezüglich Orientierung, Volumen, Massstäblichkeit,<br />
Proportionen, Dachgestaltung, Material- und Farbwahl harmonisch in die<br />
Umgebung einfügen.<br />
4 Die Inhalte von Anhang II dieses Reglements sind zu berücksichtigen.<br />
5 Es gelten die baupolizeilichen Masse gemäss Art 34 BPR.<br />
6 Für Neubauten und grössere Um- und Anbauten ist ein Vorprüfungsgesuch<br />
gemäss Art. 184 RPBG einzureichen.<br />
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