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BAU- UND PLANUNGSREGLEMENT - Gemeinde Ueberstorf

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GEMEINDE ÜBERSTORF öffentliche Auflage<br />

<strong>BAU</strong>- <strong>UND</strong> <strong>PLANUNGSREGLEMENT</strong> MAI 2005<br />

Neue Quartierpläne 6 Für folgende Gebiete sind Quartierpläne neu zu erarbeiten und zu erlassen:<br />

a) QP „Weihermatte“<br />

b) QP „Wirtshausmatte“<br />

Quartierplan “Weihermatt” 7 Planungszweck:<br />

- Fördern einer Wohnüberbauung mit hohem Siedlungswert und hohen<br />

Wohnanlagequalitäten.<br />

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der Überbauung in die<br />

empfindliche südexponierte Ortssituation.<br />

- Sicherstellung einer rationellen Erschliessung.<br />

Quartierplan “Wirtshausmatt”<br />

Dorfzone DZ<br />

Randbedingungen:<br />

- Nutzungsart und Nutzungsmass: gemäss Wohnzone mittlerer Dichte WM,<br />

der Anteil Mehrfamilienhäuser darf maximal 50% betragen<br />

- Empfindlichkeitsstufe: II<br />

8 Planungszweck:<br />

- Fördern einer verdichteten Überbauung mit hohen ortsbaulichen Qualitäten.<br />

- Sicherstellung einer optimalen Eingliederung der zentrumsnahen Überbauung<br />

in die Umgebung.<br />

Rahmenbedingungen:<br />

- Nutzungsmass: AZ: 0.75 plus Nutzungsbonus gemäss Art. 38 Abs. 2 lit. b<br />

- Nutzungsart: Wohnen und nicht störende Gewerbenutzung<br />

- Empfindlichkeitsstufe: II<br />

2.2 SPEZIELLE ZONENVORSCHRIFTEN<br />

Artikel 7<br />

1 Die Dorfzone umfasst bedeutsame Teile des alten Dorfes. Die Zone ist für<br />

Handel, Handwerk, Büros, ruhige Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen, bestehenden<br />

Landwirtschaftsbetrieb und für das Wohnen bestimmt. Nicht zugelassen<br />

sind Verbrauchermärkte, Lagerbauten ohne Detailverkauf und reine Wohnbauten.<br />

2 Das Erdgeschoss darf nicht vorwiegend dem Wohnen dienen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

kann diesbezüglich befristete Ausnahmen gestatten, wenn die Gebäudestruktur<br />

im Erdgeschoss einer späteren Umwandlung in Geschäfts- und Gewerbeflächen<br />

nicht hinderlich sind und die allgemeinen Bedingungen (Hygiene, Immissionen,<br />

Besonnung etc.) für das Wohnen erfüllt werden können.<br />

3 Die Ausnützungsziffer und die Überbauungsziffer sind Maximalwerte, die nur<br />

anwendbar sind, wenn Bauten sich bezüglich Orientierung, Volumen, Massstäblichkeit,<br />

Proportionen, Dachgestaltung, Material- und Farbwahl harmonisch in die<br />

Umgebung einfügen.<br />

4 Die Inhalte von Anhang II dieses Reglements sind zu berücksichtigen.<br />

5 Es gelten die baupolizeilichen Masse gemäss Art 34 BPR.<br />

6 Für Neubauten und grössere Um- und Anbauten ist ein Vorprüfungsgesuch<br />

gemäss Art. 184 RPBG einzureichen.<br />

7

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