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Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre ... - Kreis Stormarn

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<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> Bad Oldesloe, 19. Februar 2008<br />

Fach<strong>die</strong>nst Öffentliche Sicherheit<br />

<strong>Heimaufsicht</strong><br />

Bericht<br />

<strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz<br />

(HeimG)<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong> 2006 und 2007


Allgemeiner Teil<br />

2<br />

Nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz haben <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörden alle zwei <strong>Jahre</strong> einen<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> zu erstellen.<br />

Die Struktur des Berichtes ist zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n und dem Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmt, um eine vergleichbare Berichterstattung zu<br />

ermöglichen. In den Bericht fließen <strong>die</strong> von <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung<br />

erhobenen Daten. Diese werden fortlaufend aktualisiert und haben keinen<br />

einheitlichen Stichtag.<br />

Für <strong>die</strong> Grunddaten <strong>der</strong> Heime (Abschnitt I) und <strong>die</strong> Personalausstattung <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> (Abschnitt<br />

II 1.) liegt als einheitlicher Stichtag <strong>der</strong> Datenbestand am 31.12.2007 zugrunde.<br />

Die <strong>Heimaufsicht</strong> ist <strong>für</strong> viele Bewohner*), Angehörige, Bürger*), Betreuer*) sowie <strong>die</strong> weiteren<br />

im Heimgeschehen eingebundenen Berufs- und Personengruppen zu einem festen Ansprechpartner<br />

rund um <strong>die</strong> Betreuung von Menschen in Heimen geworden.<br />

Neben eingehenden Beschwerden wird häufig <strong>die</strong> Qualität <strong>der</strong> Einrichtungen hinterfragt, ferner<br />

ob es spezielle Angebote insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> gerontopsychiatrisch o<strong>der</strong> demenziell erkrankte<br />

Menschen gibt.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> letztgenannten Personengruppe weist eine steigende Tendenz auf; Menschen mit<br />

demenziellen Verän<strong>der</strong>ungen benötigen eine aufwändige und am Lebensalltag orientierte<br />

Betreuung. Einige Heimträger haben sich mit <strong>die</strong>ser Thematik auseinan<strong>der</strong>gesetzt und planen<br />

eine spezielle Ausrichtung ihrer Einrichtung auf <strong>die</strong>se Personengruppe. In einigen Einrichtungen<br />

sind geson<strong>der</strong>te Bereiche <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Bewohnerkreis eingerichtet worden. Die da<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Betreuungskonzepte sind mit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> und den Kostenträgern abzustimmen.<br />

Eine Einrichtung im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hat sich auf <strong>die</strong> Betreuung von Menschen spezialisiert, <strong>die</strong><br />

an Multiple Sklerose erkrankt sind. Die Anzahl <strong>der</strong> Wachkomapatienten nimmt zu; speziell darauf<br />

ausgerichtete Häuser gibt es im <strong>Kreis</strong> nicht.<br />

Die Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung geistig und seelisch, wie auch psychisch erkrankter Menschen ist ein<br />

weiterer Baustein in <strong>der</strong> Heimlandschaft. Die Gruppe junger Menschen mit psychischen Erkrankungen<br />

nimmt zu. Deren Betreuung erfolgt häufig in kleinen Wohngemeinschaften durch gemeinnützige<br />

Träger.<br />

Grundlage <strong>für</strong> den <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> bildet das (Bundes-)Heimgesetz mit den<br />

dazu ergangenen Verordnungen. Dieses sind <strong>die</strong> Heimmindestbauverordnung, <strong>die</strong> Heimpersonalverordnung,<br />

<strong>die</strong> Heimmitwirkungsverordnung und <strong>die</strong> Heimsicherungsverordnung. Flankiert<br />

werden <strong>die</strong>se Regelungen durch <strong>die</strong> Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes und des<br />

Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe).<br />

Das Heimgesetz ist ein Schutzgesetz <strong>für</strong> <strong>die</strong> in Heimen lebenden Menschen und darauf ausgerichtet<br />

− <strong>der</strong>en Würde, Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen zu schützen,<br />

− <strong>der</strong>en Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu wahren und<br />

zu för<strong>der</strong>n,<br />

− <strong>der</strong>en Mitwirkung am Heimgeschehen durch den Heimbeirat, den Heim<strong>für</strong>sprecher,<br />

Angehörigenbeiräte o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Mitwirkungsformen zu sichern,<br />

− eine dem allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> fachlichen Erkenntnisse entsprechende<br />

Qualität des Wohnens und <strong>der</strong> Betreuung zu sichern,<br />

− interessierte Betroffene in allen Heimangelegenheiten zu beraten und<br />

− <strong>die</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> am Heimgeschehen beteiligten Träger, Verbände und Institutionen<br />

zu för<strong>der</strong>n.<br />

*) Der flüssigeren Lesbarkeit wegen ist <strong>die</strong> maskuline Ausdrucksform gewählt worden. Es<br />

gelten jeweils <strong>die</strong> männliche und weibliche Schreibform <strong>für</strong> beide Geschlechter.


3<br />

Anwendung findet das Heimgesetz auf alle Einrichtungen, <strong>die</strong> dem Zweck <strong>die</strong>nen, ältere Menschen<br />

o<strong>der</strong> pflegebedürftige o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum überlassen<br />

sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung stellen und vorhalten. Darüber hinaus<br />

müssen <strong>die</strong> Heime in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl <strong>der</strong> Bewohner unabhängig sein und<br />

entgeltlich betrieben werden. Auch teilstationäre Angebote unterliegen dem Heimgesetz (z.B.<br />

Tagespflegeheime).<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> Tätigkeit ist <strong>die</strong> regelmäßige Prüfung <strong>der</strong> Heime sowie <strong>die</strong> damit im Zusammenhang<br />

stehende intensive Beratung. Das Prüfteam setzt sich aus Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>,<br />

des Gesundheitsamtes und <strong>der</strong> Lebensmittelüberwachung zusammen.<br />

Erst wenn Mängel nach durchgeführter Beratung und Fristsetzung nicht abgestellt werden, sind<br />

förmliche Verfahren, z.B. Anordnungen (Auflagen) nach § 17, Beschäftigungsverbote nach § 18<br />

bis hin zur Untersagung des Betriebes nach § 19 Heimgesetz möglich. Aus <strong>die</strong>ser rechtlichen<br />

Systematik heraus erklärt sich, dass formale Ordnungsbescheide relativ selten verfügt werden.<br />

Nach Übertragung des Heimrechts in <strong>die</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Ende 2006 ist in Schleswig-<br />

Holstein in <strong>die</strong>sem Jahr <strong>die</strong> Verabschiedung eines Landesgesetzes vorgesehen, welches <strong>die</strong><br />

Regelungen des Bundesheimgesetzes aufgreift und wesentlich erweitern bzw. än<strong>der</strong>n wird. In<br />

einem beabsichtigten „Pflegegesetzbuch“ <strong>für</strong> das Land Schleswig-Holstein sind im 1. Buch <strong>die</strong><br />

Regelungen zum Heimrecht unter dem Namen „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz“ vorgesehen.


Datenteil<br />

I. Grunddaten <strong>der</strong> Heime<br />

II. Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />

III. Art <strong>der</strong> bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel<br />

IV. Bescheide<br />

V. Arbeitsgemeinschaften nach § 20 HeimG<br />

VI. Sonstige Schwerpunkte <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />

4


I. Grunddaten <strong>der</strong> Heime<br />

1. Heime und Heimplätze Anzahl <strong>der</strong> zugelassene<br />

Heime Heimplätze<br />

1.1 Heime <strong>für</strong> ältere Menschen, ____4____ ____1037___<br />

<strong>die</strong> keine Pflegeheime sind<br />

1.2 Heime <strong>für</strong> Pflegebedürftige ____45____ ____3321___<br />

davon<br />

1.2.1 vollstationäre Pflegeheime<br />

(ohne Hospiz) ___41_____ ____3273__<br />

inklusive <strong>der</strong> 3<br />

Pflegebereiche <strong>der</strong><br />

Rosenhöfe<br />

1.2.2 Kurzzeitpflegeheime ____1____ _____12___<br />

1.2.3 Tagespflegeeinrichtungen ____3____ _____36__<br />

1.2.4 Nachtpflegeeinrichtungen ____0____ _____0___<br />

1.2.5 Hospize ____0___ _____0___<br />

1.2.6 Heime mit ambulanter ____0____ _____0___<br />

pflegerischer Versorgung<br />

1.3 Heime <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ungen ____32____ ____947__<br />

davon Kurzzeitheime _____0___ ______0__<br />

1.4 Heime/Heimplätze gesamt ____81____ _____5305_<br />

5


2. Heimschließungen und Betriebsuntersagungen<br />

Anzahl zugelassene<br />

<strong>der</strong> Heime Heimplätze<br />

Anzahl <strong>der</strong> im Berichtszeitraum<br />

geschlossenen Heime ___1_____ ___4_____<br />

davon Schließungen durch Träger ___1_____ ___4____<br />

Betriebsuntersagungen durch <strong>die</strong><br />

<strong>Heimaufsicht</strong> ___0_____ ____0____<br />

3. Personal <strong>für</strong> betreuende Tätigkeiten (alle Heime)<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Fachkraftquote<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime, bei denen <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> einen ___75_____<br />

Fachkräfteanteil von mindestens 50 % <strong>für</strong> betreuende<br />

Tätigkeiten festgestellt hat<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime mit Befreiung nach § 5 Abs. 2 HeimPersV _____0___<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime ohne Befreiung nach § 5 Abs. 2 HeimPersV, _____6___<br />

bei denen <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> einen Fachkräfteanteil von mindestens<br />

40 % bis unter 50 % <strong>für</strong> betreuende Tätigkeiten festgestellt hat<br />

In <strong>die</strong>sen Einrichtungen liegt <strong>die</strong> Quote zwischen 47 % + 49 %<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime ohne Befreiung nach § 5 Abs. 2 HeimPersV, _____0___<br />

bei denen <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> einen Fachkräfteanteil von unter<br />

40 % <strong>für</strong> betreuende Tätigkeiten festgestellt hat<br />

6


4. Heimmitwirkung<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Wahl eines Heimbeirates ___80__<br />

rechtlich vorgesehen ist<br />

davon<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime, in denen ein Heimbeirat gewählt wurde ___70__<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime mit Ersatzgremium an Stelle des Heimbeirates ____2__<br />

Anzahl <strong>der</strong> Heime mit Heim<strong>für</strong>sprecher ____7__<br />

davon in teilstationären Einrichtungen ____0__<br />

7<br />

Im Berichtszeitraum erfolgten 31 Beratungen zur Heimmitwirkung <strong>der</strong> Heimbeiräte und Heim<strong>für</strong>sprecher<br />

aber auch <strong>der</strong> Einrichtungsträger vor Ort.<br />

Dabei wurden Heimbeiräte vor allem über ihre Aufgaben, Mitwirkungsrechte und –möglichkeiten<br />

sowie Einrichtungsträger über ihre Pflicht zur Unterstützung <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Heimbeiräte und<br />

Heim<strong>für</strong>sprecher informiert.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e erfolgten Beratungen zu den Themen Heimverträge, Heimentgelte, Verfahren zur<br />

Entgelterhöhung, Zusatzleistungen und Hausordnung.<br />

Bei Ablauf <strong>der</strong> Wahlperioden wurde auf <strong>die</strong> Neuwahl <strong>der</strong> Heimbeiräte hingewirkt.<br />

Die Heimmitwirkung im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wurde zudem gestärkt durch das Wirken von fünf ausgebildeten<br />

ehrenamtlich tätigen Bürgern (Multiplikatoren), <strong>die</strong> sowohl bei <strong>der</strong> Durchführung von<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Neuwahlen als auch bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Heimbeiratssitzungen vor Ort begleitend<br />

tätig waren.<br />

Jährlich werden <strong>die</strong> Multiplikatoren zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Darüber hinaus<br />

wenden sich <strong>die</strong>se bei aktuellen Fragen o<strong>der</strong> Problemen direkt an <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>.<br />

In 16 Heimbeiräten waren im Berichtszeitraum auch externe Personen vertreten.<br />

Erfreuliches Ergebnis ist, dass Ende 2007 in nur einem Heim noch keine Bewohnervertretung<br />

vorhanden war; es handelt sich um eine neue Einrichtung, in <strong>der</strong> sich <strong>die</strong> Bewohner erst einmal<br />

einleben müssen. Die Wahl ist in Vorbereitung.


II. Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />

1. Personalausstattung <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> in Vollzeitstellenanteilen<br />

Verwaltungsmitarbeiter ___1,5_____<br />

8<br />

eigene Fachkräfte (Pflegefachkräfte, Sozialpädagogen, ___0,75____<br />

Heilerziehungspfleger)<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ist <strong>die</strong>ser Stellenanteil durch eine Pflegefachkraft besetzt.<br />

externe Fachkräfte/Sachverständige ____0____<br />

2. Beratungen<br />

2.1 Anzahl <strong>der</strong> Beratungen nach § 4 Nr. 1 HeimG ___68_____<br />

(Bewohner, Heimbeiräte und Heim<strong>für</strong>sprecher)<br />

Die Beratung von Bewohnern hielt sich in Grenzen, obwohl <strong>die</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> bei<br />

Prüfungen den direkten Kontakt zu <strong>die</strong>sen suchen. In Gesprächen vor Ort wurden ab und zu<br />

Kritikpunkte geäußert (z. B. langes Warten nach Betätigen <strong>der</strong> Rufanlage, vereinzelt wird auch<br />

das Essen bemängelt), denen unverzüglich nachgegangen wurde.<br />

2.2 Anzahl <strong>der</strong> Beratungen nach § 4 Nr. 2 HeimG ____211____<br />

(Personen mit berechtigten Interesse, wie Angehörige, Betreuer, künftige<br />

Bewohner, Heimbetreiber)<br />

Anfragen von Angehörigen und Betreuern bezogen sich vielfach auf im Heimentgelt enthaltene<br />

Leistungen, <strong>die</strong> Verwaltung des Taschengeldes von Bewohnern, <strong>die</strong> Rechtmäßigkeit und Höhe<br />

von Zusatzleistungen. Aber auch <strong>die</strong> Transparenz <strong>der</strong> Heimverträge (Kündigungsregelungen,<br />

Rückzahlungsansprüche, Kautionen) waren häufig Gegenstand von Gesprächen.<br />

Menschen, <strong>die</strong> nach einem geeigneten Heimplatz suchten, interessierten sich meistens <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Ausstattung des Heimes (Einzelzimmer mit Nasszelle waren gefragt), <strong>für</strong> <strong>die</strong> Atmosphäre im<br />

Heim (Freundlichkeit und Kompetenz des Personals), Heimkosten, heimvertragsrechtliche Regelungen<br />

(Musterverträge) sowie <strong>für</strong> speziell auf <strong>die</strong> Betreuung von demenziell erkrankten Bewohnern<br />

ausgerichtete Einrichtungen. Vereinzelt wurde nach Heimen gefragt, <strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong><br />

Betreuung von Wachkomapatienten spezialisiert haben.<br />

Betreiber von Einrichtungen haben häufig zu Leistungsinhalten <strong>der</strong> mit den Apotheken abgeschlossenen<br />

Versorgungsverträge, dem Stellen und Verblistern von Medikamenten nachgefragt.<br />

Durch <strong>die</strong> Pflegefachkraft <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> wurden ausführliche Beratungsgespräche bezüglich<br />

neuer Dokumentationssysteme, auch PC-gestützter Systeme, sowie <strong>der</strong> Erstellung von<br />

Pflegeplanungen, Anwendung von Standards und Erarbeitung von Konzepten geführt. Auch<br />

zum Thema „Zusatzleistungen“ ist mehrfach beraten worden.


2.3 Anzahl <strong>der</strong> Beratungen nach § 4 Nr. 3 HeimG ____187____<br />

(Personen und Träger, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Schaffung von Heimen anstreben o<strong>der</strong> Heime<br />

betreiben)<br />

9<br />

Auch 2006 und 2007 sind neue Heime im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> entstanden sowie Einrichtungen saniert<br />

worden, so dass viele Fragen sich auf <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an Größe und Ausstattung <strong>der</strong><br />

Räume bezog.. Unter Beteiligung an<strong>der</strong>er Stellen wie Bauaufsicht, Brandschutz und Gesundheitsamt<br />

wurden Entwürfe und Konzepte auf Einhaltung <strong>der</strong> bestehenden Vorschriften geprüft.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang gab es auch Fragen nach dem Bedarf an Heimplätzen im <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Stormarn</strong> sowie über den vorhandenen Bestand an Heimen nach Art, Größe und Lage. Eine<br />

Hilfestellung hierbei leistet <strong>der</strong> Pflegebedarfsplan <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>, dessen 1. Fortschreibung<br />

mit dem Stand Dezember 2005 erfolgte. Der Pflegebedarfsplan kann im Fach<strong>die</strong>nst<br />

„Sonstige soziale Leistungen“ des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> gegen eine Schutzgebühr von 25,-- € angefor<strong>der</strong>t<br />

werden. Es besteht ferner <strong>die</strong> Möglichkeit, den Plan über <strong>die</strong> Internetseite des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Stormarn</strong> aufzurufen und kostenfrei herunter zu laden (www.kreis-stormarn.de, Bürgerservice/<br />

Formulare Dokumente/ Fachbereich 3/ Fach<strong>die</strong>nst 32/ Sonstige).


3. Überwachungen im Berichtszeitraum<br />

3.1. Anzahl <strong>der</strong> Anzeigenprüfungen neuer Heime ____6____<br />

Darüber hinaus war eine Vielzahl von Än<strong>der</strong>ungsanzeigen betreffend Übernahmen<br />

von Heimbetrieben, Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Räumlichkeiten und <strong>der</strong> Platzzahlen etc. zu<br />

bearbeiten.<br />

3.2 Überwachungen nach § 15 HeimG<br />

10<br />

gesamt angemeldet unangemeldet<br />

Anzahl <strong>der</strong> Regelüberwachungen _132____ _81____ _51_____<br />

davon gemeinsam mit dem MDK __12____ _12____ __0_____<br />

in <strong>der</strong> Nacht __22____ __0____ __22____<br />

Anzahl <strong>der</strong> anlassbezogenen Überwachungen __39____ __9____ __30____<br />

davon gemeinsam mit dem MDK ___4____ __4____ ___0____<br />

zur Nachtzeit ___4____ __0____ ___4____<br />

3.3. Verzicht auf Prüfungen nach § 15 Abs. 4 Satz 2 HeimG<br />

Anzahl gesamt ___0_____<br />

davon nach Prüfung des MDK ___0_____<br />

nach Prüfung an<strong>der</strong>er Sachverständiger ___0_____<br />

Die <strong>Heimaufsicht</strong> nimmt grundsätzlich an allen Prüfungen des MDK teil und prüft dabei anteilig<br />

eigene Belange. Sachverständigenprüfungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.<br />

4. Mängelberatungen nach § 16 HeimG<br />

Anzahl <strong>der</strong> Mängelberatungen (mündlich und/o<strong>der</strong> schriftlich) ___173___<br />

davon mit förmlicher Beteiligung von Kostenträgern _____2__<br />

Über das Ergebnis <strong>der</strong> Heimprüfungen erhalten <strong>die</strong> Heimbetreiber in jedem Fall einen schriftlichen<br />

Prüfbericht mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung, festgestellte Defizite innerhalb bestimmter Fristen zu<br />

beheben.<br />

Der zuständige Pflegekassenverband und ggf. Sozialhilfeträger erhalten Ausfertigungen des<br />

Berichtes.


5. Beschwerden<br />

Anzahl <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> eingegangenen __94____<br />

Beschwerden (insgesamt)<br />

davon Anzahl <strong>der</strong> von <strong>der</strong> AG nach § 20 HeimG ___0____<br />

an <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> geleiteten Beschwerden<br />

Anzahl <strong>der</strong> Beschwerden im Einzelnen (Mehrfachnennungen möglich)<br />

Pflege-/Betreuungsqualität ___53___<br />

davon<br />

Durchführung <strong>der</strong> Pflege ___41___<br />

Durchführung <strong>der</strong> sozialen Betreuung<br />

(z.B. Tagesstrukturierung, Betreuungsintensität) ___12___<br />

Ärztliche und gesundheitliche Betreuung ____5___<br />

Hauswirtschaft ___35___<br />

davon<br />

Qualität <strong>der</strong> Speise- und Getränkeversorgung ___19___<br />

Selbstbestimmung und Lebensqualität ____15___<br />

Hygiene ___23___<br />

Heimmitwirkung ____7___<br />

davon<br />

Mitwirkungsrechte ____5___<br />

Unterstützung durch <strong>die</strong> Heimleitung ____1___<br />

Schulung <strong>der</strong> Heimbeiräte/Heim<strong>für</strong>sprecher ____0___<br />

Entgelterhöhungen ___7___<br />

Bauliche Anfor<strong>der</strong>ungen ____5___<br />

Sonstiges ____11___<br />

11


12<br />

III. Art <strong>der</strong> bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel<br />

Es sind in allen Bereichen <strong>der</strong> Pflegearbeit Defizite aufgetreten. Ein großer Teil <strong>der</strong> Mängel<br />

konnte durch Beratung direkt vor Ort abgestellt werden, in den an<strong>der</strong>en Fällen erfolgte <strong>die</strong> Bereinigung<br />

regelmäßig innerhalb <strong>der</strong> gesetzten Fristen. In allen Fällen hat eine Mängelberatung<br />

stattgefunden, häufig sind Schulungsmaßnahmen gefor<strong>der</strong>t worden.<br />

Die nachstehend aufgeführten Punkte geben das Spektrum <strong>der</strong> in allen Einrichtungen im gesamten<br />

Berichtszeitraum insgesamt erhobenen Mängel wie<strong>der</strong>. In den Einrichtungen waren aus<br />

den verschiedenen Bereichen überwiegend nur einzelne Anfor<strong>der</strong>ungen nicht erfüllt.<br />

1. Mängel in <strong>der</strong> Pflegequalität<br />

Pflegeschäden sind nur vereinzelt festgestellt worden.<br />

Die festgestellten Mängel beziehen sich vorwiegend auf Prophylaxen, u.a. <strong>die</strong> Dekubitusprophylaxe<br />

(Lagerungsmängel, unsachgemäße Verwendung von Hilfsmitteln), <strong>die</strong> Ernährungs-<br />

und Flüssigkeitsversorgung (fehlende bzw. unzureichende Gewichtskontrollen, fehlendes<br />

Einbeziehen Dritter - z. B. Ärzte, Hauswirtschaft, Ernährungsberatung, unvollständige<br />

Nachweisdokumentationen), Kontrakturen (Bewegungsdefizite wurden nicht ausreichend<br />

beschrieben, beobachtet und behandelt).<br />

2. Mängel in <strong>der</strong> Betreuungsqualität<br />

Verbesserungsbedarf besteht bei den Betreuungsangeboten <strong>für</strong> bettlägerige, immobile und<br />

demente Bewohner. Darüber hinaus mangelt es an Angeboten an den Wochenenden.<br />

Positiv festzuhalten ist, dass in Hinblick auf <strong>die</strong> zukünftige Entwicklung einige Einrichtungen<br />

verstärkt gerontopsychiatrische Fortbildungen durchführen.<br />

3. Mängel in <strong>der</strong> Pflege- / Betreuungsplanung<br />

Pflegeplanungen sind in den Einrichtungen vorhanden. Sie erfolgen noch zu häufig <strong>für</strong> den<br />

Gesamtbereich aller AEDL`s (Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens), anstatt<br />

in den erfor<strong>der</strong>lichen Schwerpunktbereichen.<br />

Die Planung <strong>der</strong> sozialen Betreuung und <strong>der</strong>en Einbindung in <strong>die</strong> Pflegeplanung weist noch<br />

erhebliche Mängel auf.<br />

Mängel finden sich in den Pflegeanamnesen, <strong>der</strong> Einbindung biografischer Informationen,<br />

<strong>der</strong> Bewertung und Nutzung individueller Ressourcen, <strong>der</strong> Definition von Pflegezielen, einer<br />

realistischen und handlungsleitenden Maßnahmeplanung und einer regelmäßigen<br />

Evaluation (Auswertung, Überprüfung und ggfs. Anpassung in den genannten Bereichen)<br />

4. Mängel in <strong>der</strong> Pflege- / Betreuungsdokumentation<br />

Wie bereits im Punkt 3 aufgeführt, erfolgt <strong>die</strong> Dokumentation noch zu aufwändig und teilweise<br />

nicht zielorientiert.<br />

Berichtsblätter werden nicht ausschließlich <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>e Eintragungen verwendet, dadurch<br />

werden notwendige Reaktionen zur Überarbeitung <strong>der</strong> Pflegeplanungen übersehen.<br />

Auch <strong>die</strong> Dokumentationen von Wundverläufen, Lagerungs- und Bilanzierungsplänen sind<br />

teilweise mangelhaft.<br />

5. Mängel bei <strong>der</strong> Durchführung des Pflegeprozesses<br />

Siehe Punkt 1 – 4


6. Mängel in <strong>der</strong> Personalausstattung<br />

13<br />

Die im Rahmen <strong>der</strong> Leistungs- und Qualitätsvereinbarung zwischen den Kostenträgern (Sozialamt<br />

und Pflegekasse) und <strong>der</strong> Einrichtung verhandelten Personalzahlen wurden nicht<br />

immer eingehalten. Für <strong>die</strong> Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz war nicht immer<br />

ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden.<br />

Die Rund-um-<strong>die</strong>-Uhr-Versorgung durch Pflegefachkräfte wurde überwiegend eingehalten.<br />

7. Mängel in <strong>der</strong> Arbeitsorganisation<br />

Die Dienstplangestaltung wies allgemein Mängel in Bezug auf Angaben zur Qualifikation,<br />

zum Beschäftigungsumfang <strong>der</strong> Mitarbeiter sowie zu formellen Anfor<strong>der</strong>ungen auf (Legende<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> verwendeten Kürzel, Abgleich <strong>der</strong> Soll- und Ist-Zeiten).<br />

Die Abstimmung zwischen den <strong>für</strong> <strong>die</strong> soziale Betreuung und den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Pflege zuständigen<br />

Mitarbeitern ist zu verbessern.<br />

8. Bauliche Mängel<br />

Auf Grund in <strong>der</strong> Vergangenheit festgestellter Defizite sind durch den Fach<strong>die</strong>nst Bauaufsicht<br />

– Brandschutz – Brandnachschauen in den Heimen intensiviert worden. Eine deutliche<br />

Verbesserung <strong>der</strong> betrieblichen Sicherheit ist zu verzeichnen (Fluchtwege, Fluchtwegausschil<strong>der</strong>ung,<br />

Fluchtwegpläne).<br />

Ein fortlaufen<strong>der</strong> Sanierungsbedarf besteht weiterhin (Ausstattung <strong>der</strong> Bewohnerzimmer,<br />

Hauswirtschaft, Sanitär).<br />

Rufanlagen waren mit defekten o<strong>der</strong> zu kurzen Klingelschnüren ausgestattet, Klingelschnüre<br />

waren teilweise nicht angeschlossen.<br />

9. Hygienemängel<br />

Vereinzelt werden <strong>die</strong> hygienischen Anfor<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Wundversorgung, <strong>der</strong><br />

Injektionen sowie <strong>der</strong> Inkontinenzversorgung nicht ausreichend beachtet.<br />

Hygienekonzepte/Hygienepläne waren fast in allen Heimen vorhanden; sie sind in vielen<br />

Fällen noch zu erweitern und auf <strong>die</strong> Einrichtung und <strong>die</strong> vorhandene Konzeption abzu-<br />

Stimmen. Nachweise über zu leistende Hygienemaßnahmen wurden vielfach nur lückenhaft<br />

geführt.<br />

10. Mängel bei <strong>der</strong> Medikamentenaufbewahrung<br />

Auf Grund <strong>der</strong> zwischen den Einrichtungen und den Apotheken geschlossenen Verträgen,<br />

wurden <strong>die</strong> regelmäßigen Überprüfungen <strong>der</strong> Medikamente durch <strong>die</strong> Apotheken bis auf<br />

wenige Ausnahmen durchgeführt.<br />

Bei Überprüfungen durch <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> konnten noch vereinzelt wesentliche Mängel<br />

festgestellt werden (keine Bewohnerzuordnung, Anbruchdatum fehlte, keine Nachweisführung<br />

bei Betäubungsmitteln).<br />

11. Unzulässige, <strong>die</strong> Freiheit entziehende Maßnahmen<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wurden keine unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen fest-<br />

gestellt. Die Einrichtungsträger sind durch Rundschreiben <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> und laufende<br />

Beratung über <strong>die</strong> rechtlichen Grundlagen informiert.


12. Mängel in Heimverträgen<br />

14<br />

Heimverträge wurden teilweise nach wie vor unvollständig ausgefüllt (Zimmer-Nr., Schlüsselaushändigung<br />

bzw. Schlüsselregelung, keine Vertragsän<strong>der</strong>ung bei Umzug in ein an<strong>der</strong>es<br />

Bewohnerzimmer). Vereinzelt wurden weiterhin unzulässige Klauseln in Heimverträgen<br />

verwendet (Haftungsregelungen, Renovierungsvorschriften bei Auszug, einseitige<br />

Verlegungsklausel zugunsten <strong>der</strong> Einrichtung).<br />

13. Mängel bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Heimmitwirkungsverordnung<br />

Neuwahlen des Heimbeirates erfolgten vielfach erst nach behördlicher Auffor<strong>der</strong>ung/Erinnerung.<br />

Nach wie vor war es auf Grund des Alters, <strong>der</strong> schweren Pflegebedürftigkeit sowie <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Demenz <strong>der</strong> Bewohner immer schwieriger, teilweise unmöglich, Heimbeiräte<br />

zu wählen.<br />

Durch intensive Kontakte und Gespräche <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> sowie <strong>der</strong> 5 ehrenamtlichen<br />

Multiplikatoren mit den Heimbeiräten und den Einrichtungsträgern sind daher in 16 Einrichtungen<br />

externe Personen in <strong>die</strong> Heimbeiräte gewählt worden (Angehörige, Betreuer,<br />

Mitglie<strong>der</strong> aus Seniorenbeiräten). Außerdem wurden <strong>für</strong> sieben Heime Heim<strong>für</strong>sprecher<br />

durch <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> bestellt, in zwei Heimen sind Ersatzgremien vorhanden.<br />

14. Mängel bei <strong>der</strong> Ernährung und Flüssigkeitsversorgung<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Ernährung und <strong>der</strong> Flüssigkeitsversorgung wurden Defizite festgestellt. Bei<br />

dementen Bewohnern mit erhöhtem Bewegungsdrang, wird <strong>der</strong> Energiebedarf nicht angepasst.<br />

Darüber hinaus werden Gewichtskontrollen sowie <strong>die</strong> Einschätzung des Ernährungszustandes<br />

nicht immer im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang durchgeführt.<br />

Die Flüssigkeitsversorgung wird teilweise nicht ausreichend dargestellt. Es fehlen teilweise<br />

Aufzeichnungen über <strong>die</strong> ermittelte Gesamttrinkmenge pro Tag sowie <strong>der</strong> Nachweis über<br />

<strong>die</strong> tatsächlich aufgenommene Trinkmenge.


IV. Bescheide<br />

15<br />

1. Anzahl <strong>der</strong> im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen nach § 17 HeimG. __3___<br />

(Beseitigung von Mängeln)<br />

2. Anzahl <strong>der</strong> im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen nach § 18 HeimG. __0___<br />

(Beschäftigungsverbote, Einsetzen einer kommissarischen Heimleitung)<br />

3. Anzahl <strong>der</strong> im Berichtszeitraum erlassenen Untersagungen nach § 19 HeimG __0 __<br />

(Betriebsuntersagungen)<br />

4. Anzahl <strong>der</strong> im Berichtszeitraum erlassenen Bescheide nach § 21 HeimG __2 _<br />

(Ordnungswidrigkeiten)<br />

5. Anzahl <strong>der</strong> Befreiungen nach § 25 a HeimG im Berichtszeitraum ___0___<br />

(Erprobungsregelungen <strong>für</strong> neue Wohnformen)<br />

6. Anzahl <strong>der</strong> Befreiungen nach § 31 HeimMindBauV im Berichtszeitraum __0___<br />

(Räumliche Anfor<strong>der</strong>ungen)<br />

7. Anzahl <strong>der</strong> Befreiungen nach § 11 HeimPersV im Berichtszeitraum __1___<br />

(Anfor<strong>der</strong>ungen Heimleitung und Pflege<strong>die</strong>nstleitung)<br />

8. Anzahl <strong>der</strong> Zustimmungen nach § 5 Abs. 2 HeimpersV im Berichtszeitraum __0___<br />

(Abweichung von <strong>der</strong> Fachkraftquote)


V. Darstellung <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimG und<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> mit den an<strong>der</strong>en AG-Mitglie<strong>der</strong>n:<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />

Ein Vertreter des Fach<strong>die</strong>nstes Gesundheit (ggfs. in Begleitung eines Arztes des FD)<br />

Ein Vertreter des Fach<strong>die</strong>nstes Sonstige soziale Leistungen<br />

Eine Vertreter des zuständigen Landesverbandes <strong>der</strong> Pflegekassen (IKK Nord)<br />

Eine Vertreter des MDK<br />

Ein Vertreter <strong>der</strong> Koordinierungsstelle soziale Hilfen <strong>der</strong> schleswig-holsteinischen <strong>Kreis</strong>e<br />

16<br />

Ziel <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft ist es, durch eine enge Zusammenarbeit <strong>der</strong> genannten Stellen<br />

eine bessere Qualität <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> Bewohner sowie <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> Heime zu erreichen.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich halbjährlich. Dabei werden<br />

u. a. <strong>die</strong> künftigen Heimprüfungen miteinan<strong>der</strong> abgestimmt. Unabhängig davon erfolgt laufend<br />

eine gegenseitige Information und Kooperation bezüglich aktueller Geschehnisse.<br />

Über Prüfergebnisse informieren sich <strong>Heimaufsicht</strong> und Pflegekasse wechselseitig.<br />

Seit 2005 werden <strong>die</strong> Vertreter <strong>der</strong> Vereinigungen von Heimträgern, Verbänden <strong>der</strong> Bewohner,<br />

Verbänden <strong>der</strong> Pflegeberufe sowie <strong>der</strong> Betreuungsbehörden einmal jährlich zu den Sitzungen<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft geladen ( § 20 Abs. 6 HeimG). In einem öffentlichen Teil vor <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Sitzung werden aktuelle Themen erörtert und gegenseitig Wünsche und Anregungen<br />

ausgetauscht. Ein vertrauensvoller Umgang miteinan<strong>der</strong> soll und kann durchaus zum Wohle<br />

<strong>der</strong> in den Heimen lebenden Menschen beitragen.


17<br />

VI. Sonstige Schwerpunkte <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> :<br />

Die kontinuierliche Überwachung und Beratung <strong>der</strong> Einrichtungen ist und bleibt <strong>die</strong> Hauptaufgabe<br />

<strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>. Durch <strong>die</strong> vielschichtigen Verän<strong>der</strong>ungen in den Heimen ist nur über<br />

<strong>die</strong>ses Mittel eine <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewohner vertretbare Situation sicherzustellen.<br />

Schwerpunkte im Berichtszeitraum waren<br />

� Dienstplan (rechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen)<br />

� Pflegedokumentation (zielorientierte Planung, Beschreibung und Durchführung von Maßnahmen)<br />

� Barbetragsverwaltung bewohnereigener Gel<strong>der</strong><br />

� Heimverträge<br />

� Hygiene (Konzepte, Durchführungsnachweise)<br />

� Brandschutz (betriebliche Sicherheit)<br />

� Heimmitwirkung (Stärkung <strong>der</strong> Bewohnerrechte)<br />

Anhang<br />

Erreichbarkeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>:<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Der Landrat<br />

Fach<strong>die</strong>nst öffentliche Sicherheit -<strong>Heimaufsicht</strong> -<br />

Mommsenstraße 13<br />

23843 Bad Oldesloe<br />

Herr Gerlach Tel.: 04531/160371 E-Mail: h.gerlach@kreis-stormarn.de<br />

Herr Lipski Tel.: 04531/160391 E-Mail: g.lipski@kreis-stormarn.de<br />

Frau March Tel.: 04531/160372 E-Mail: i.march@kreis-stormarn.de<br />

Frau Liebenau Tel.: 04531/160372 E-Mail: e.liebenau@kreis-stormarn.de

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