7. Dresdner Betontag - Beton und Sichtbeton
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achtens beigemessen werden …“. Der Leitwirkung des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“ darf überall<br />
dort unterstellt werden, wo der Bauvertrag zu <strong>Sichtbeton</strong> schweigt. Guten Gewissens geht<br />
das aber nur für Bauwerke <strong>und</strong> Bauteile in Ortbetonbauweise. Denn [1] bezieht sich im Wesentlichen<br />
nicht auf Fertigteile.<br />
Als wesentliche Angaben enthält das Merkblatt [1] neben technischen <strong>und</strong> bauvertraglichen Hinweisen<br />
zu Planung, Ausführung, Beurteilung <strong>und</strong> Abnahme eine Einteilung in vier <strong>Sichtbeton</strong>klassen.<br />
So wird unterschieden in die <strong>Sichtbeton</strong>klassen<br />
- SB1 für <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen,<br />
- SB2 für <strong>Beton</strong>flächen mit normalen gestalterischen Anforderungen,<br />
- SB3 für <strong>Beton</strong>flächen mit hohen gestalterischen Anforderungen <strong>und</strong><br />
- SB4 für <strong>Beton</strong>flächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung.<br />
Die Qualität von <strong>Sichtbeton</strong> wird nach [1] anhand technisch eindeutiger Kriterien festgelegt.<br />
Hierzu werden je <strong>Sichtbeton</strong>klasse jeweils drei oder vier Anforderungsklassen an die Textur, die<br />
Ebenheit, die Porigkeit, die Farbtongleichheit, die Schalhaut <strong>und</strong> die Arbeits- <strong>und</strong> Schalhautfugen<br />
definiert. In den auszugsweise beigefügten Tabellen 1 bis 4 des Merkblattes [1] sind die Anforderungsmerkmale<br />
<strong>und</strong> in den Tabellen A1 bis A6 die Anforderungen an die Bauausführung<br />
aufgelistet.<br />
Gr<strong>und</strong>legendes Abnahmekriterium für eine Ansichtsfläche ist nach [1] allerdings die Gesamtansicht.<br />
Dieser Kernsatz aus [1], Nr. <strong>7.</strong>1 kennzeichnet das wichtigste Element jedweder Beurteilung<br />
von <strong>Sichtbeton</strong>flächen. Dabei ist der Gesamteindruck einer Ansichtsfläche aus dem üblichen<br />
Betrachtungsabstand maßgebend. Bei der Beurteilung des Gesamteindruckes hat man<br />
einen üblichen Nutzer unter üblichen Bedingungen <strong>und</strong> einem üblichen Betrachtungsabstand zu<br />
unterstellen. Der übliche Betrachter ist zwar kein <strong>Sichtbeton</strong>fachmann, aber er soll für ästhetische<br />
Eindrücke durchaus aufgeschlossen sein.<br />
Einzelkriterien im Sinne von [1], Tabelle 1 werden dann geprüft, wenn der Gesamteindruck der<br />
Ansichtsflächen den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht. Nur wenn die Gesamtansicht<br />
nicht in Ordnung ist, also von ihr eine Störwirkung ausgeht, fragt man danach, welche Einzelkriterien<br />
verletzt wurden. Zufällige Unregelmäßigkeiten in der Struktur oder Farbe sind für die<br />
Technologie des <strong>Sichtbeton</strong>s charakteristisch <strong>und</strong> bei der Beurteilung des Gesamteindruckes zu<br />
berücksichtigen.<br />
Der Leitbildfunktion des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1] entsprechend darf bei <strong>Sichtbeton</strong>,<br />
dessen Eigenschaften vertraglich nicht spezifiziert sind, mindestens die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB1<br />
unterstellt werden. Dies ist die unterste Stufe, dessen, was man nach Merkblatt unter <strong>Sichtbeton</strong><br />
verstehen kann: <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen, z. B. für Kellerwände<br />
oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung.<br />
Im Einzelnen wären hierfür nachfolgende Anforderungsklassen einzuhalten: Texturklasse T1,<br />
Porigkeitsklasse P1, Farbtongleichheitsklasse FT1, Ebenheitsklasse E1, Arbeits- <strong>und</strong> Schalhautfugenklasse<br />
AF1 <strong>und</strong> Schalhauklasse SH1. Zu näheren Details siehe die Tabellen 1 bis 4<br />
<strong>und</strong> Tabellen A1 bis A6 des DBV-Merkblattes [1].<br />
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