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Geschäftsverteilungsplan - Verwaltungsgericht Weimar - Freistaat ...

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9C.Vertretung1. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und seines Vertreters übernimmt das verbleibende Kammermitglied dieAufgaben des Vorsitzenden, hilfsweise einer der anderen Richter, nach Ziffer 2.2. Im Übrigen gilt:Verhinderte Richter der 1. Kammer werden durch die Richter der 6./8. Kammer (notfalls der 4., 3., 2./5. und7. Kammer),verhinderte Richter der 3. Kammer werden durch die Richter der 4. Kammer (notfalls der 6./8., 7., 2./5. und1. Kammer)verhinderte Richter der 2./5. Kammer werden durch die Richter der 7. Kammer (notfalls der 3., 4., 1. und6./8. Kammer),verhinderte Richter der 4. Kammer werden durch die Richter der 3. Kammer (notfalls der 6./8., 1., 2./5. und7. Kammer),verhinderte Richter der 6./8. Kammer werden durch die Richter der 1. Kammer (notfalls der 4., 3., 2./5. und7. Kammer),verhinderte Richter der 7. Kammer werden durch die Richter der 2./5. Kammer (notfalls der 3., 1., 6./8. und4. Kammer) vertreten.In erster Linie zur Vertretung berufen ist der dienstjüngere, bei gleichem Dienstalter der lebensjüngere Richter.3. Das Dienstalter richtet sich nach § 20 Deutsches Richtergesetz. Eine Dienstaltersliste ist diesem Geschäftsverteilungsplanals Anlage 1 beigefügt.4. Soweit ein Richter mehreren Spruchkörpern angehört, geht die Tätigkeit im numerisch niedrigeren Spruchkörpervor.


10D.NotdienstFalls Eilanträge angekündigt werden, muss sich die betreffende Kammer zur Entscheidung bereithalten.E.Ehrenamtliche RichterBesetzung der allgemeinen Kammern mit ehrenamtlichen Richtern und Vertretungsregelung:1. Die ehrenamtlichen Richter sind den einzelnen Kammern, wie aus der Anlage 2 ersichtlich, zugeteilt.2. Innerhalb der allgemeinen Kammern sind sie für jeden Sitzungstag in der Reihenfolge heranzuziehen, wie siein der Anlage 2 aufgeführt sind; ist die Liste am Ende des Geschäftsjahres nicht erschöpft, so sind die nochnicht herangezogenen Richter in Fortführung der Liste im neuen Geschäftsjahr heranzuziehen, bis die Listeerschöpft ist. Erst danach ist wieder mit der Nr. 1 zu beginnen.3. Wird eine mündliche Verhandlung nur unterbrochen und an einem späteren Tag fortgesetzt, so wirken dieselbenehrenamtlichen Richter mit.4. Bei mehrtägigen Sitzungen wirken an allen Tagen dieselben ehrenamtlichen Richter mit.5. Wird eine Sitzung vor einer bereits anberaumten zeitlich späteren Sitzung festgelegt, zu der die ehrenamtlichenRichter bereits geladen worden sind, so sind zu der nachträglich anberaumten früheren Sitzung dienächstfolgenden ehrenamtlichen Richter heranzuziehen.6. Ist ein ehrenamtlicher Richter an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, so ist zu dieser Sitzung dernächste noch nicht geladene ehrenamtliche Richter heranzuziehen. Die Heranziehung des verhinderten ehrenamtlichenRichters ist nicht nachzuholen.7. Erhält das Gericht von der Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters erst 5 Arbeitstage vor dem Sitzungstagoder noch später Kenntnis, so ist ein Vertreter nach der Hilfsliste der jeweiligen Kammer (Anlage 2)heranzuziehen, und zwar in der dort angegebenen Reihenfolge; die vorstehende Ziffer 6 findet entsprechendeAnwendung. Dies gilt auch im Falle der Verhinderung nach Beginn der Sitzung.8. Sind alle ehrenamtliche Richter der Hilfsliste der Kammer verhindert oder nicht zu erreichen, wird auf die inder Hilfsliste der zu Vertretung berufenen Kammer (Buchstabe C) des Geschäftsverteilungsplanes aufgeführtenehrenamtlichen Richter in der Reihenfolge zurückgegriffen, wie sie sich unter Berücksichtigung der bisherigenHeranziehungen ergibt.


11A n l a g e 1Dienstalterliste1. Präsidentin des <strong>Verwaltungsgericht</strong>s …..2. Vizepräsident des <strong>Verwaltungsgericht</strong>s …..3. Vorsitzende Richterin am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..4. Vorsitzende Richterin am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..5. Vorsitzender Richter am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..6. Vorsitzender Richter am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..7. Richter am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..8. Richter am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..9. Richterin am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..10. Richter am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..11. Richter am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..12. Richter am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..13. Richterin am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..14. Richterin am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..15. Richterin am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..16. Richterin am <strong>Verwaltungsgericht</strong> …..


12A n l a ge 2Ehrenamtliche Richter der 1. Kammer:……Hilfsliste…..Ehrenamtliche Richter der 2./5. Kammer:….Hilfsliste…..Ehrenamtliche Richter der 3. Kammer…..Hilfsliste…..Ehrenamtliche Richter der 4. Kammer:…..Hilfsliste…..Ehrenamtliche Richter der 6./8. Kammer:…..Hilfsliste…..Ehrenamtliche Richter der 7. Kammer:…..Hilfsliste…..

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