Alters- und Ehejubilare - Gemeinde Leingarten
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LEINGARTEN<br />
b) Spende von Herrn Werner Hauff, <strong>Leingarten</strong>, in Höhe von<br />
50,– EUR<br />
Die Spenden wurden dankend angenommen.<br />
c) Adressliste <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde die aktualisierte Adressliste bekannt<br />
gegeben.<br />
d) Saarlandstraße/Südostumfahrung<br />
Bürgermeister Steinbrenner informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
über das Ergebnis des Termins bei Herrn Verkehrsminister<br />
Hermann.<br />
Demnach werde der Zusammenhang zwischen der Saarlandstraße<br />
<strong>und</strong> der Südostumfahrung anerkannt. Auch soll im Jahr<br />
2012 eine Prioritätenliste vorgelegt werden.<br />
e) Plangenehmigung Lokale Hochwasserschutzmaßnahme<br />
<strong>Leingarten</strong> 3<br />
Bürgermeister Steinbrenner gab bekannt, dass die Plangenehmigung<br />
für die Lokale Hochwasserschutzmaßnahme LG 3<br />
(westlich der Eppinger Straße) vorliegt. Ein Zuschussantrag<br />
werde noch im Dezember 2011 gestellt.<br />
f) Dachsanierung Eichbottschule Mittelbau<br />
Bauamtsleiter Ralf Eschelbach informierte das Gremium über<br />
den aktuellen Sachstand <strong>und</strong> das weitere Vorgehen. Demnach<br />
handelte es sich bei dem Wasserschaden um eingeschlossenes<br />
Wasser, das durch die Witterung während der Sanierungsarbeiten<br />
nicht abfließen oder verdunsten konnte. Das Dach sei inzwischen<br />
trockengelegt <strong>und</strong> werde nun beobachtet um andere<br />
Ursachen auszuschließen.<br />
Die Arbeiten bzw. Kosten werden im Rahmen der Gewährleistung<br />
durch die ausführende Firma übernommen.<br />
g) „Neuer Wind in Baden-Württemberg“ – Präsentation des <strong>Gemeinde</strong>tags<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde eine Präsentation des <strong>Gemeinde</strong>tags<br />
zum Thema „Neuer Wind in Baden-Württemberg“ bekannt gegeben.<br />
Bürgermeister Steinbrenner wies insbesondere auf Seite 9 hin.<br />
Demnach wird voraussichtlich im April 2012 die Änderung im<br />
Planungsgesetz zum Thema Standorte Windkraftanlagen verabschiedet.<br />
h) Inbetriebnahme Photovoltaikanlage<br />
Bürgermeister Steinbrenner gab bekannt, dass die Photovol -<br />
taikanlage auf dem Rathaus bereits in Betrieb sei <strong>und</strong> die Photovoltaikanlage<br />
auf dem Hochbehälter Katzensteige ab kommenden<br />
Montag in Betrieb gehe.<br />
16. Anfragen<br />
a) Brunnenanlage Rathaus<br />
Ein Redner fragte nach, wann die Brunnenanlage in Betrieb<br />
gehe <strong>und</strong> ob es richtig sei, dass die Fontänen der Brunnenanlage<br />
nur 1 Meter hoch seien. Dies sei seiner Meinung nach etwas<br />
zu gering.<br />
Bürgermeister Steinbrenner erwiderte, dass die Brunnenanlage<br />
noch nicht ganz fertig sei.<br />
Bauamtsleiter Eschelbach teilte mit, dass die Fontänen etwas<br />
höher sind wie 1 Meter. Das Wasser solle jedoch in dem vorgegebenen<br />
Bereich abfließen, weshalb nicht beliebig hoch eingestellt<br />
werden darf.<br />
b) Pilotprojekt Breitbandversorgung<br />
Eine Rednerin sprach an, dass in der Zeitschrift für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
eine Kommune als Pilotprojekt für die Breitbandversorgung<br />
gesucht werde.<br />
Die Verwaltung erwiderte, dass <strong>Leingarten</strong> hierfür leider nicht<br />
in Frage komme.<br />
c) Lob für Homepage<br />
Weiter sprach die Rednerin ein Lob für die Aktualität der Homepage<br />
aus.<br />
Bürgermeister Steinbrenner gab dieses Lob an Frau Krieg vom<br />
Hauptamt weiter.<br />
Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 10<br />
d) Arbeitskreis MÜHLE<br />
Ein Redner teilte mit, dass er das Treffen des Arbeitskreis<br />
MÜHLE in dieser Woche sehr gut fand.<br />
e) Abgefräster Weg<br />
Ein Redner fragte an, welche Möglichkeiten es für eine zügige<br />
Fertigstellung bei einem abgefrästen öffentlichen Weg durch<br />
eine private Baumaßnahme gebe.<br />
Bürgermeister Steinbrenner sagte die Klärung des Sachverhalts<br />
zu.<br />
f) Fußweg Klingenberger Str./Sudetenstraße<br />
Ein weiterer Redner teilte mit, dass im ersten Fußweg an der<br />
Klingenberger Straße/Sudetenstraße die Beleuchtung sehr<br />
schlecht sei <strong>und</strong> großes Loch im Belag ist, das dringend ausgebessert<br />
werden sollte.<br />
Bürgermeister Steinbrenner sagte die Klärung des Sachverhalts<br />
zu.<br />
g) Schilder „Motor abstellen“ am Bahnübergang<br />
Eine Rednerin erk<strong>und</strong>igte sich, ob man inzwischen näheres<br />
wüsste, warum die Schilder „Motor abstellen“ an den Bahnübergängen<br />
entfernt wurden.<br />
Bürgermeister Steinbrenner teilte mit, dass sich Herr Kaiser<br />
vom Ordnungsamt ausführlich mit dem Thema beschäftigt<br />
habe. In der StVO sei vorgeschrieben, dass der Motor am Bahnübergang<br />
abzuschalten ist.<br />
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />
zu zwei angebotene Gr<strong>und</strong>stücke zu erwerben.<br />
Einige Bekanntgaben <strong>und</strong> Anfragen beschlossen die Sitzung.<br />
Satzung<br />
über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
(Abwassersatzung – AbwS)<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
vom 09. Dezember 2011<br />
Aufgr<strong>und</strong> von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg<br />
(WG), §§ 4 <strong>und</strong> 11 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />
Württemberg (GemO) <strong>und</strong> §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 <strong>und</strong> 42 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> am 09.12.2011 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Öffentliche Einrichtung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> betreibt die Beseitigung des in<br />
ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung.<br />
Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser<br />
über eine Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage in die öffentliche<br />
Abwasseranlage gelangt.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise<br />
durch Dritte vornehmen lassen.<br />
(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />
der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen<br />
oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften<br />
veränderte Wasser <strong>und</strong> das bei Trockenwetter damit zusammen<br />
abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen<br />
aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen<br />
gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als<br />
Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern<br />
<strong>und</strong> Ablagern von Abfällen austretenden <strong>und</strong> gesammelten<br />
Flüssigkeiten.<br />
(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen<br />
zuzuleiten <strong>und</strong> zu reinigen. Öffentliche<br />
Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, An-