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Alters- und Ehejubilare - Gemeinde Leingarten

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LEINGARTEN<br />

Eine Rednerin erk<strong>und</strong>igte sich zum Brunnen im Hallenbad.<br />

Die Verwaltung teilte mit, dass dieser laut Landratsamt zurückgebaut<br />

werden müsse. Dies würde 70.000 Euro kosten. Es<br />

werde aber geprüft, ob nicht eine Reaktivierung möglich ist.<br />

Zur geplanten Deckensanierung der Heuchelbergstraße äußerte<br />

ein Redner Bedenken, ob die angesetzten Kosten ausreichen.<br />

Er sprach sich dafür aus, die angesetzten Kosten für den Rötheweg<br />

zur gr<strong>und</strong>legenden Sanierung des Biesäckerwegs zu nehmen.<br />

Zur Friedhofskonzeption teilte Bürgermeister Steinbrenner<br />

mit, dass diese im ersten Quartal 2012 dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgestellt<br />

werde.<br />

Eine Rednerin wollte wissen, was auf dem Dachboden der Festhalle<br />

gemacht werden muss.<br />

Die Verwaltung erwiderte, dass hier diverse Materialien gelagert<br />

werden, die zum Teil schon durch Taubenkot beschädigt<br />

sind.<br />

Zum Anteil am laufenden Defizit der Stadtbahn erklärte Kämmerer<br />

Seiz, dass er die Kosten hierfür geschätzt habe.<br />

Ein Redner fragte nach, ob man sich für das neue Auto des Vollzugsbeamten<br />

evtl. auch ein Leasing vorstellen könnte.<br />

Bürgermeister Steinbrenner sagte, dass man hier abwarten<br />

<strong>und</strong> sehen müsse, wie die Entwicklungen sind. Er könne sich<br />

auch ein Elektroauto auf Leasingbasis vorstellen.<br />

Am Ende der Beratung gab Bürgermeister Steinbrenner bekannt,<br />

dass die Anträge zum Haushalt bis spätestens 8. Januar<br />

2012 eingereicht werden müssen.<br />

9. Lagerplatz für Grünabfälle, Rasenschnitt <strong>und</strong> Laub<br />

– Standortauswahl –<br />

In seiner Sitzung am 5. Mai 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Entscheidung<br />

vertagt <strong>und</strong> die Verwaltung beauftragt, folgende Varianten<br />

für die Errichtung eines Lagerplatzes für Grünabfälle,<br />

Rasenschnitt <strong>und</strong> Laub zu prüfen:<br />

1. Containerlösung am alten Häckselplatz<br />

2. am Bauhof quer zur Maybachstraße<br />

3. südlich der B293 in der Dieselstraße<br />

4. am Häckselplatz bei Schwaigern<br />

5. Gr<strong>und</strong>stücke auf der südlichen Gemarkung Richtung Nordheim<br />

zu 1: Dieses Gr<strong>und</strong>stück liegt im Wasserschutzgebiet III b. Die<br />

Kostenschätzung für das Herrichten des Gr<strong>und</strong>stücks (Entwässerung,<br />

Einzäunung, Einbau einer Tragschicht) liegt bei r<strong>und</strong><br />

83.000,– ¤. Was nicht beziffert werden konnte ist der Anschluss<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks an die öffentliche Kanalisation, da hier ein<br />

Kanal quer durch den Wald Richtung Schützenheim verlegt<br />

werden müsste, was aus Sicht der Verwaltung nicht wirtschaftlich<br />

ist.<br />

zu 2: Für die Errichtung eines Lagerplatzes für Grünabfälle im<br />

Bauhof muss der nördliche Bereich entlang der Maybachstraße<br />

komplett umgebaut werden, um den Fahrzeugen das Entleeren<br />

in die bereitgestellten Behältnisse zu ermöglichen. Die Kostenschätzung<br />

für diese Umbaumaßnahmen beläuft sich auf<br />

r<strong>und</strong> 178.000,– ¤.<br />

zu 3: Hier handelt es sich um den Feldweg südlich der B 293 in<br />

der Dieselstraße. Hier ist angedacht Container für die Entsorgung<br />

des Materials zu stellen, was zu Behinderungen bei der<br />

Andienung der angrenzenden Äcker <strong>und</strong> Wiesen führen kann.<br />

Eine Containerlösung ist, was die Entleerung der Fahrzeuge betrifft,<br />

an dieser Stelle eher nachteilig, da die Fahrzeuge von<br />

Hand entladen werden müssten.<br />

zu 4: Die Gr<strong>und</strong>stücke liegen im Wasserschutzgebiet III b. Für<br />

diese Lösung müssen 2 Gr<strong>und</strong>stücke neben dem Häckselplatz<br />

erworben werden. Für den Gr<strong>und</strong>erwerb <strong>und</strong> die Befestigung<br />

des Platzes liegt eine Kostenschätzung in Höhe von r<strong>und</strong><br />

78.000,– ¤ vor. Die Entwässerung des Platzes müsste hier über<br />

die Gemarkung Schwaigern erfolgen.<br />

Woche 51 · 22.12.2011 · Seite 8<br />

zu 5: Die Gr<strong>und</strong>stücke befinden sich zwar im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

sind aber für ökologische Zwecke genutzt. Durch die<br />

Lage an der Gemarkungsgrenze zu Nordheim <strong>und</strong> den damit<br />

verb<strong>und</strong>enen langen Anfahrtsweg ist die Nutzung als Lagerplatz<br />

für Grünabfälle unpraktikabel.<br />

In Abstimmung mit dem Bauhof ist für die Verwaltung nach<br />

wie vor der bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 5. Mai 2011<br />

vorgeschlagene Standort im Bauhof die beste <strong>und</strong> praktikabelste<br />

Lösung.<br />

Die Kosten sind mit circa 170.000,– ¤ zwar relativ hoch, jedoch<br />

wäre alles zentral am Bauhof untergebracht, was Vorteile im<br />

Arbeitsablauf etc. mit sich bringen würde. Im Haushaltsplan<br />

2012 sind keine Mittel für diese Maßnahme eingestellt. Die Finanzierung<br />

müsste über den Nachtragshaushalt erfolgen.<br />

Beschlussantrag:<br />

Der neue Lagerplatz wird entsprechend dem Antrag vom 5. Mai<br />

2011 am Bauhof <strong>Leingarten</strong> eingerichtet.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister<br />

Steinbrenner den Bauhofleiter Herrn Michael Brenner.<br />

Herr Brenner erläuterte dem Gremium die fünf möglichen Varianten<br />

<strong>und</strong> stellte fest, dass keine dieser Lösungen praktikabel<br />

ist. Die Verwaltung spreche sich deshalb weiterhin für die Lösung<br />

auf dem Bauhofgelände aus.<br />

In der anschließenden Aussprache stellte ein Redner fest, dass<br />

die vorgeschlagenen Lösungen nicht besser sind, als die Vorschläge<br />

der Sitzung im Mai. Er könne nicht verstehen, warum<br />

die <strong>Gemeinde</strong> hier 178.000 Euro setzen muss. Er plädierte<br />

dafür, es beim bisherigen zu belassen. Vielleicht finde sich in<br />

nächster Zeit eine bessere Lösung.<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Eitel stellte den Antrag die Entscheidung zu<br />

vertagen <strong>und</strong> eine weitere Alternative zu suchen.<br />

Mehrere Redner stimmen dem zu.<br />

In der Abstimmung wird der Vertagungsantrag mit 17 Ja-Stimmen<br />

<strong>und</strong> 1 Enthaltung angenommen.<br />

10. Bebauungsplan „Güldigstraße“<br />

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Entwurfs- <strong>und</strong> Auslegungsbeschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in öffentlicher Sitzung am 15. März 2011<br />

beschlossen, für den Bereich „Güldigstraße“ einen Bebauungsplan<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit <strong>und</strong> die Beteiligung der<br />

Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in<br />

der Zeit vom 4. April 2011 bis 6. Mai 2011 durchgeführt. Aufgr<strong>und</strong><br />

der damals eingegangenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplan<br />

erneut öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung<br />

erfolgte vom 27. Juni bis 29. Juli 2011. Da nach dieser Auslegung<br />

der Bebauungsplan ein weiteres Mal geändert werden<br />

musste, erfolgte auf Beschluss vom 15. September 2011 eine weitere<br />

Auslegung vom 4. Oktober 2011 bis 9. November 2011.<br />

Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen <strong>und</strong><br />

die jeweiligen Stellungnahmen sind in der Anlage dargestellt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von eingegangenen Stellungnahmen <strong>und</strong> Anregungen<br />

bei den Umlegungsverhandlungen wurden das südliche<br />

<strong>und</strong> das nördliche Baufenster geringfügig geändert <strong>und</strong> der<br />

Textteil angepasst. Auf dem Flurstück Nummer 1134 wurde das<br />

Garagenbaufenster gestrichen, da Garagen ohnehin auf den<br />

nicht überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen zulässig sind.<br />

Aus diesen Gründen ist eine weitere Auslegung des Bebauungsplans<br />

erforderlich.<br />

Beschlussantrag:<br />

a) Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt nach Abwägung aller privaten<br />

<strong>und</strong> öffentlichen Interessen gegeneinander <strong>und</strong> untereinander<br />

zu den eingegangenen Anregungen wie in der Anlage dargestellt,<br />

Stellung zu nehmen.<br />

b) Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans<br />

„Güldigstraße“ in der Fassung vom 25. November 2011 zu

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