13.07.2015 Aufrufe

0. Raddaten (Kurzfassung) 0.1 Vorderachse 0.2 Hinterachse 1 ...

0. Raddaten (Kurzfassung) 0.1 Vorderachse 0.2 Hinterachse 1 ...

0. Raddaten (Kurzfassung) 0.1 Vorderachse 0.2 Hinterachse 1 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D-70794 FilderstadtHersteller: BBS International GmbH Anlage BMW38 zum77757 Schiltach Gutachten Nr.10-00153-CP-BWGRadtyp: CH 107 (10½ J x 19 H2 ET 25)Ausführung: 09.31.149 Blatt: 2 von 3 (Stand 04/10)Fortsetzung zu3. Auflagen und HinweiseR) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.*) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zuentnehmen.Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruckin Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligenHöchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und beiVerwendung unterschiedlicher Reifengrößen vorn und hinten auch dieVerwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), istdurch den Reifenhersteller nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vomserienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen(Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung)!2) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch anderegeeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nachRüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.4) Zur Herstellung ausreichender Radfreigängigkeit ist das Radhaus insbesondere imBereich zwischen Übergang Heckschürze zum Kotflügel nachzuarbeiten. Je nachRüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,usw.) kann es möglich sein, dass die Radfreigängigkeit ausreichend ist.15) Die Montage von Schneeketten ist nicht zulässig.********4. Abnahme des AnbausNach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage desvorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oderPrüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkanntenÜberwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.Die Anlage BMW38 (Blatt 1 bis 3) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Nr. 10-00153-CP-BWG.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!