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A2® Magnum - Nufarm

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Pixie ®<br />

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Pixie ®<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHöRDE FESTGESETZTE<br />

ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:<br />

Festgesetzte Anwendungsgebiete<br />

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/Objekte Anwendungsnummer<br />

Zweikeimblättrige Unkräuter<br />

Zweikeimblättrige Unkräuter<br />

Winterweichweizen, Winterroggen,<br />

Wintergerste<br />

Sommerweichweizen,<br />

Sommer gerste, Somerhafer<br />

024231-00/00-001<br />

024231-00/00-002<br />

Zweikeimblättrige Unkräuter Wintertriticale 024231-00/01-001<br />

Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigte Anwendungsgebiete<br />

Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung<br />

der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an<br />

Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen und der<br />

österreichischen Zulassungsbehörde sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder<br />

Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern<br />

ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit<br />

des Mittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.<br />

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/Objekte Anwendungsnummer<br />

Zweikeimblättrige Unkräuter Dinkel 024231-00/02-001<br />

Festgesetzte Anwendungsbestimmung<br />

NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />

Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer<br />

gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe<br />

sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NG 404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

– ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

– muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden<br />

sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt<br />

werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich,<br />

wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />

Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der<br />

Kanalisation verbunden sind, oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

NT 102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege<br />

und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils

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