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A2® Magnum - Nufarm

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KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN ALS GEFÄHRLICHE ZUBEREITUNGEN<br />

NACH GEFSTOFFV ___________________________________________________________________<br />

Pflanzenschutzmittel werden aufgrund ihrer Eigenschaften von Verordnungen erfasst und entsprechend<br />

eingestuft und gekennzeichnet.<br />

Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV vom 26. Oktober<br />

1993, geändert 25. Juli 1994) mit den Anhängen I bis 111 regelt die Einstufung und Kennzeichnung<br />

chemischer Stoffe und Zubereitungen.<br />

Schädlingsbekämpfungsmittel werden in Anhang 11 Nr. 2 gesondert behandelt.<br />

Für die nach GefStoffV eingestuften Pflanzenschutzmittel erscheinen entsprechend den Produkteigenschaften<br />

auf jeder Verpackung Gefahrensymbole schwarz auf orangegelbem Grund, außerdem die Gefahrenbezeichnungen<br />

sowie Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge<br />

(S-Sätze). Diese und weitere vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben sind in einem Kennzeichnungsfeld<br />

besonders herausgestellt.<br />

Giftige Pflanzenschutzmittel enthalten auf den Packungen stets Angaben über die Art des Giftes sowie<br />

Vorsichtsmaßnahmen. Soweit möglich, sind auch Antidote aufgeführt.<br />

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />

Schwarzer Aufdruck auf orangegelbem Grund<br />

342<br />

T +<br />

Sehr giftig<br />

C<br />

Ätzend<br />

Allgemeine Informationen<br />

T<br />

Giftig<br />

F<br />

Leichtentzündlich<br />

Xn<br />

Gesundheitsschädlich<br />

N<br />

Umweltgefährlich<br />

Xi<br />

Reizend

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