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18.30 Uhr - Pastoralverbund Hüttental-Freudenberg

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Allgemeine Nachrichten, Termine, Kurzinfos 28<br />

<strong>Pastoralverbund</strong><br />

Messzeiten im <strong>Pastoralverbund</strong> <strong>Hüttental</strong>-<strong>Freudenberg</strong><br />

Samstag<br />

16.45 <strong>Uhr</strong> Marienheim Weidenau<br />

17.00 <strong>Uhr</strong> Hl. Kreuz Weidenau<br />

18.00 <strong>Uhr</strong> St. Joseph Weidenau<br />

18.15 <strong>Uhr</strong> St. Marien <strong>Freudenberg</strong><br />

19.15 <strong>Uhr</strong> St. Marien Geisweid (1. Samstag im Monat)<br />

Sonntag<br />

09.45 <strong>Uhr</strong> St. Joseph Weidenau<br />

09.45 <strong>Uhr</strong> St. Marien <strong>Freudenberg</strong><br />

11.00 <strong>Uhr</strong> Hl. Kreuz Weidenau<br />

11.15 <strong>Uhr</strong> St. Marien Geisweid<br />

12.00 <strong>Uhr</strong> St. Joseph Weidenau (polnische Messe)<br />

17.00 <strong>Uhr</strong> St. Marien (italienische Messe, 14-tägig, Ankündigung<br />

in den Kurznachrichten)<br />

Aktuelle Informationen unter www.pv-huettental-freudenberg.de.<br />

Taufseminar<br />

Eltern, die ihr Kind zur Taufe anmelden, sind eingeladen zu einem Taufseminar<br />

am Samstag, 24. November, 14.00 - 16.00 <strong>Uhr</strong>, im Pfarrheim Heilig<br />

Kreuz.<br />

Wahlen zum Kirchenvorstand<br />

Am 17. und 18. November finden in unseren Gemeinden jeweils vor und<br />

nach den Gottesdiensten die Wahlen zum Kirchenvorstand statt. Erzbischof<br />

Becker schreibt dazu: „Zu den wichtigsten Gremien, die die Arbeit<br />

vor Ort mittragen gehören der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand<br />

…Beide haben als Gremien der Mitverantwortung in unserer Diözese große<br />

Bedeutung.“<br />

Und auch Papst Benedikt hat vor kurzem die Laien aufgerufen, sich ehrenamtlich<br />

zu engagieren. Der ehrenamtliche Einsatz kann einen Menschen<br />

erfüllen, er/sie fühlt sich für eine Aufgabe in der Gemeinde verantwortlich<br />

und trägt so zum lebendigen Gemeindeleben bei.<br />

Je die Hälfte unserer Kirchenvorstände werden neu gewählt. Wählbar sind<br />

Gemeindemitglieder, die in der Gemeinde wohnen und am Wahltag 18<br />

Jahre alt sind.

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