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Schulverfassung der Maria Montessori Gesamtschule Präambel

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Ergänzung zur Handyregelung:Wer gegen diese Regel verstößt, muss damit rechnen, dass ihm/ihr das entsprechendeGerät von einem Lehrer o<strong>der</strong> einer Lehrerin abgenommen wird. Das Gerät kann amfolgenden Schultag vom Schüler im Sekretariat abgeholt werden, ab dem dritten Malvon den Erziehungsberechtigten nach Terminabsprache.Schüler bzw. Eltern quittieren die Aushändigung des Gerätes.Die Schule erstellt ein Konzept zur Medienerziehung, damit die Schülerinnen undSchüler Medienkompetenz erwerben und Chancen, Risiken und Gefahren im Umgangmit Medien erkennen.Die Hausordnung soll in den Klassenräumen ausgehängt werden. Sie wird mit allenSchülerinnen und Schülern zu Beginn des neuen Schuljahres besprochen. Die Elternerhalten die neue Hausordnung mit dem Zeugnis am Ende des Schuljahres.Bei Neueinschulungen wird die Hausordnung zusammen mit <strong>der</strong> <strong>Präambel</strong> <strong>der</strong> Schulesowie <strong>der</strong> Selbstverpflichtung zur Kenntnis gegeben.

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