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Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf ...

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Anlage 1: Lageplan mit Zeichenerklärung ggf. mit Darstellung der Schutzzonen bei Lage imWasserschutzgebietAnlage 2: Pachtzins- <strong>und</strong> Wohnlaubenentgeltforderungen sowie Erstattung der öffentlichrechtlichenLastenAnlage 3: Aufstellung der rechtmäßig bewohnten KleingärtenAnlage 4: Regelung hinsichtlich der Haftung bei BodenbelastungenAnlage 5: Vereinbarung über Kleingärten, die unter das SachenrechtsbereinigungsgesetzfallenAnlage 6: Größe der einzelnen Kleingärten <strong>und</strong> der dar<strong>auf</strong> entfallenden anteiligen Wege <strong>und</strong>Pachtflächen.15. Abweichungen, die <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong> besonderer örtlicher Gegebenheiten geboten erscheinen,bedürfen der vorherigen Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.16. Bestehende Generalpachtverträge/ Zwischenpachtverträge für Dauerkleingartenanlagen<strong>und</strong> Kleingartenanlagen sind schnellstmöglich durch den Muster-Zwischenpachtvertrag zuersetzen oder durch Nachträge im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift zu ändern oder zuergänzen.17. Die Höhe der Pachtzinsen, der Erstattungsbeträge für die öffentlich-rechtlichen Lasten<strong>und</strong> des Wohnlaubenentgeltes ist in der Pachtzinsvereinbarung als Anlage 2 zum Pachtvertragzu regeln. Unter der Voraussetzung, dass die Durchgangswege für die Öffentlichkeitzugänglich gehalten werden, verzichtet der Verpächter <strong>auf</strong> die Erhebung des Höchstpachtzinses.Zudem soll der Anteil der mitverpachteten Durchgangswege <strong>und</strong> des Rahmengrünsnicht mehr als 20 % der Gesamtfläche betragen. Vereinseinrichtungen wie z.B. Stellplätze,Vereinshäuser <strong>und</strong> Vereinsplätze sind in dem 20 %igen Flächenanteil nicht enthalten. DerPächter ist berechtigt, für die von ihm zu leistenden Aufwendungen für die Unterhaltung vonseinen Unterpächterinnen <strong>und</strong> Unterpächtern den gesetzlich zulässigen Höchstpachtzins zuerheben. Die Verwendung des Pachtzinsnachlasses ist in der Pachtzinsvereinbarung zu regeln.18. Muster-ZwischenpachtvertragZwischenpachtvertragfür die Dauerkleingartenanlage/Kleingartenanlage* #______________Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch#______________im Folgenden "Verpächter" genannt, <strong>und</strong> dem#______________im Folgenden "Pächter" genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:4

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