Rechtsprechung Restwert - Zak
Rechtsprechung Restwert - Zak
Rechtsprechung Restwert - Zak
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Die <strong>Restwert</strong>ermittlung<br />
im Spiegel der Judikatur<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Ausgangssituation<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die gesetzliche Regelung<br />
§ 249 I BGB<br />
„Wer Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den<br />
Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, w rde,<br />
wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht<br />
eingetreten wäre. w re.“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Ju hu, Endlich Millionär Million r !!<br />
§§<br />
§§<br />
???<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Vorgaben des Schadensrechts<br />
• Totalreparation<br />
- vollständiger Schadensausgleich<br />
• Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
- von mehreren gleichwertigen Wegen der Schadensbehebung<br />
ist der wirtschaftlich vernünftigste zu wählen<br />
• Verbot der Überkompensation<br />
- Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden<br />
- keine Bereicherung des Geschädigten<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Realität Realit t des Kfz-Sachverst<br />
Kfz Sachverständigen ndigen<br />
• Werkstattsterben<br />
• Sinkende Schadenquote<br />
• Sinkendes Auftragsvolumen<br />
• Verdrängungswettbewerb durch Konzentration<br />
• Weniger Besichtigungspotential durch Werkstattsteuerung<br />
• Steigende Anforderungen durch zunehmende Komplexität (Elektronik,<br />
(Elektronik,<br />
Verbundwerktsoffe, Verbundwerktsoffe,<br />
etc.)<br />
• Position des Sachverständigen zwischen Werkstatt, Anspruchsteller Anspruchsteller<br />
und<br />
Versicherer<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Dichtung…<br />
Dichtung<br />
Die in den <strong>Restwert</strong>börsen <strong>Restwert</strong>b rsen erzielten<br />
Preise sind unrealistisch.<br />
<strong>Restwert</strong>börsen <strong>Restwert</strong>b rsen sind „Sondermarkt<br />
Sondermarkt“.<br />
<strong>Restwert</strong>börsen <strong>Restwert</strong>b rsen begünstigen beg nstigen den<br />
Briefehandel.<br />
Briefehandel.<br />
<strong>Restwert</strong>börsen <strong>Restwert</strong>b rsen benachteiligen regionale<br />
und nationale Aufkäufer Aufk ufer<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
…und und Wahrheit<br />
• Ca. 33 % der angebotenen Fahrzeuge wird repariert<br />
oder unrepariert weiter genutzt.<br />
• Ca.33 % kaufen Werkstätten Werkst tten / Abschleppdienste.<br />
• Ca.33 % erhalten die Bieter der <strong>Restwert</strong>börsen.<br />
<strong>Restwert</strong>b rsen.<br />
• Die Mehrzahl der Fahrzeuge kaufen deutsche Aufkäufer Aufk ufer<br />
• Klare Abwicklungsprozesse schaffen Transparenz<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die „Gute Gute Alte Zeit“<br />
Zeit<br />
• Einholung mehrerer Angebote bei<br />
einzelnen Händlern H ndlern<br />
• aufwändige aufw ndige Recherche<br />
• mehrfache Telefonate<br />
• nicht unerheblicher Zeit- Zeit und<br />
Kostenaufwand<br />
• geringe Transparenz<br />
• uneinheitliche Abwicklung infolge<br />
fehlender Standards<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Das Internetzeitalter<br />
• Kostenminimierung durch Zeitersparnis<br />
• Hohe Marktdurchdringung<br />
• Optimierung des <strong>Restwert</strong>s<br />
• Einfache Übernahme bernahme des <strong>Restwert</strong>s in das Gutachten.<br />
• Verbindliche und garantierte Mindestgebote<br />
• Keine Kosten bei sog. „Nullgeboten<br />
Nullgeboten“<br />
• Abholgarantie<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Tendenzen der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
oder<br />
„Die Die Börse B rse ist nicht mehr Böse B se“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Kernaussagen der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
• Der Geschädigte Gesch digte ist Herr des Restitutionsverfahrens<br />
• Der Geschädigte kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er<br />
das Fahrzeug an den „Erstbesten“ verkauft.<br />
• <strong>Restwert</strong>börsen unterstützen die Arbeit des Sachverständigen.<br />
• Der Sachverständige muss den relevanten Markt bei der Ermittlung<br />
des <strong>Restwert</strong>es berücksichtigen und dessen Angebote beurteilen<br />
und bewerten können.<br />
• Der Sachverständige hat die Gebote auf ihre Angemessenheit<br />
anhand seines Fachwissens hin zu überprüfen.<br />
„Mondpreise“ sollten hinterfragt werden.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
BGH, Urteil vom 21.01.1992 (AZ: VI ZR 142/91)<br />
Der Geschädigte, Gesch digte, der ein Gutachten über ber den <strong>Restwert</strong> seines bei einem Unfall<br />
beschädigten besch digten Kfz eingeholt hat, ist bei einer Schadensabrechnung auf Grund<br />
lage der Wiederbeschaffungskosten grundsätzlich grunds tzlich berechtigt, den Wieder-<br />
beschaffungswert um den vom Sachverständigen Sachverst ndigen ermittelten <strong>Restwert</strong> zu kürzen. k rzen.<br />
Hat der Geschädigte<br />
Gesch digte ohne überobligationsm<br />
berobligationsmäß äßige ige Anstrengungen einen Erlös Erl s<br />
erzielt, der den vom Sachverständigen Sachverst ndigen geschätzten gesch tzten <strong>Restwert</strong> übersteigt, bersteigt, muss<br />
er sich einen Abzug in Höhe H he dieses Erlöses Erl ses gefallen lassen.<br />
Die Darlegungs- Darlegungs und Beweislast trägt tr gt der Schädiger Sch diger. .<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
BGH, Urteil vom 06.04.1993 (AZ: VI ZR 181/92)<br />
Der Geschädigte darf bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 249<br />
S.2 BGB<br />
die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen<br />
Preis vornehmen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger Sachverständiger<br />
als Wert auf<br />
dem allgemeinen Markt ermittelt hat.<br />
Auf höhere Ankaufspreise spezieller <strong>Restwert</strong>käufer braucht er sich sich<br />
in aller Regel<br />
nicht verweisen zu lassen.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
Exkurs: Was ist der „regionale allgemeine Markt“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
<strong>Restwert</strong>börsen <strong>Restwert</strong>b rsen in Deutschland<br />
Dresdner <strong>Restwert</strong>börse<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
BGH v. 30.11.1999 (AZ.: VI ZR 219/98)<br />
„Bei Bei der Ersatzbeschaffung gem. § 249 Satz 2 BGB genügt der Geschädigte<br />
Geschädigte<br />
im<br />
Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, wenn er im Totalschadensfall das<br />
Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen<br />
ausgewiesenen<br />
<strong>Restwert</strong> verkauft oder in Zahlung gibt.“<br />
„Weist der Schädiger ihm jedoch eine ohne weiteres zugängliche günstigere<br />
Verwertungsmöglichkeit nach, kann der Geschädigte im Interesse der der<br />
Gering-<br />
haltung des Schadens verpflichtet sein, davon Gebrauch zu machen.“<br />
„Der bloße Hinweis auf eine preisgünstigere Möglichkeit der Verwertung, Verwertung,<br />
um deren<br />
Realisierung sich der Geschädigte erst noch bemühen muss, genügt indessen<br />
nicht, um seine Obliegenheiten zur Schadensminderung auszulösen.“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
BGH v. 07.12.2004 (AZ.: VI ZR 119/04 )<br />
a ) Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen seinen<br />
Un-<br />
fallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs<br />
nichts zu tun haben, ist dem Schädiger nicht gutzubringen (im An-<br />
schluß an Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR<br />
1985, 593 f. und vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992,<br />
457 f.).<br />
b) Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt<br />
für <strong>Restwert</strong>aufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen; er muß er<br />
sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei bei<br />
tatsäch-<br />
licher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere<br />
Anstrengungen erzielt.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
BGH v. 12.07.2005 (AZ.: VI ZR 132/04)<br />
Realisiert der Geschädigte Gesch digte den <strong>Restwert</strong> durch den Verkauf seines<br />
Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich grunds tzlich den<br />
erzielten <strong>Restwert</strong>betrag zugrunde legen.<br />
Macht der Haftpflichtversicherer des Geschädigten Gesch digten demgegenüber demgegen ber geltend,<br />
auf dem regionalen Markt hätte h tte ein höherer h herer <strong>Restwert</strong> erzielt werden<br />
müssen, ssen, liegt die Darlegungs- Darlegungs und Beweislast bei ihm.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
BGH v. 12.07.2005 (AZ.: VI ZR 132/04)<br />
„Freilich Freilich gelten auch bei einer solchen konkreten Schadensberechnung Schadensberechnung<br />
das<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot und die sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebende ergebende<br />
Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens, Schadens,<br />
so daß der Schädiger oder<br />
dessen Haftpflichtversicherer nicht an dem Vorbringen gehindert ist, auf dem<br />
regionalen Markt hätte ein höherer <strong>Restwert</strong> erzielt werden müssen.“ müssen.“<br />
„Wie der Senat bereits in dem in BGHZ 143, 189, 194 abgedruckten Urteil<br />
dargelegt hat, ist es nämlich nicht ausgeschlossen, daß besondere Umstände<br />
dem Geschädigten Veranlassung geben können, günstigere Verwertungs-<br />
möglichkeiten wahrzunehmen, wahrzunehmen,<br />
um dem Wirtschaftlichkeitsgebot und seiner<br />
Sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung Geringhaltung<br />
des<br />
Schadens zu genügen.“<br />
„Unter diesem Blickpunkt kann er gehalten sein, von einer grundsätzlich grundsätzlich<br />
zuläs-<br />
sigen Verwertung der beschädigten Sache Abstand zu nehmen und im Rahmen<br />
des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu<br />
ergreifen.“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
BGH v. 12.07.2005 (AZ.: VI ZR 132/04)<br />
„Gleichwohl Gleichwohl verbleibt dem Geschädigten Gesch digten ein Risiko, wenn er den <strong>Restwert</strong><br />
ohne hinreichende Absicherung realisiert und der Erlös Erl s sich später sp ter im Prozeß Proze<br />
als zu niedrig erweist. Will er dieses Risiko vermeiden, muß mu er sich vor Verkauf<br />
des beschädigten besch digten Fahrzeugs mit dem Haftpflichtversicherer abstimmen oder<br />
aber ein eigenes Gutachten mit einer korrekten Werter mittlung einholen, auf<br />
dessen Grundlage er die Schadensberechnung vornehmen kann“ kann<br />
Senatsurteile vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 – VersR 1992, 457<br />
und vom 6. April 1993 – aaO<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
OLG Hamm v. 26.5.1997, AZ: 6 U 44/97<br />
Der <strong>Restwert</strong> ist nach dem Betrag zu ermitteln, den ein seriöser seri ser<br />
<strong>Restwert</strong>aufkäufer <strong>Restwert</strong>aufk ufer kalkuliert, der das Fahrzeug unter Verwendung von<br />
Gebrauchtteilen wieder aufbauen und anschließend anschlie end unter Offenlegung des<br />
behobenen Schadens mit Gewinn veräußern ver ern will.<br />
OLG Düsseldorf v. 22.12.1997, 1 U 53/97 (VersR 98, 518)<br />
Der Geschädigte Gesch digte darf sein beschädigtes besch digtes Fahrzeug dann nicht mehr ohne<br />
weiteres zu demjenigen Preis verwerten, den der von ihm eingeschaltete<br />
eingeschaltete<br />
Sachverständige Sachverst ndige als <strong>Restwert</strong> geschätzt gesch tzt hat, wenn ihm rechtzeitig vor<br />
Abschluß Abschlu des Kaufvertrags bzw.der Vereinbarung über ber eine Inzahlungnahme<br />
ein wesentlich höherer h herer Ankaufpreis von Seiten des Haftpflichtversicherers<br />
angeboten worden ist. Entscheidend ist nicht die Herkunft des höheren h heren<br />
Angebots, sondern dessen inhaltliche Akzeptanz.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
OLG München v. 23.04.1999 (AZ: 10 U 4116/98)<br />
1. Der Geschädigte Gesch digte darf das Unfallfahrzeug grundsätzlich grunds tzlich zu einem Preis<br />
veräußern, ver ern, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger Sachverst ndiger als Wert auf<br />
dem allgemeinen Markt ermittelt hat.<br />
2. Den Nachweis, dass der Geschädigte Gesch digte tatsächlich tats chlich einen höheren h heren<br />
Verkaufserlös Verkaufserl s erzielt hat, hat der Schädiger Sch diger zu führen. f hren. (Aus den Gründen: Gr nden:<br />
"Der Geschädigte Gesch digte ist nicht verpflichtet, vor Veräußerung Ver erung des<br />
Unfallfahrzeugs das von ihm eingeholte Gutachten dem Schädiger Sch diger zur<br />
Kenntnis zu bringen. Die Unterrichtung hätte h tte nur den Zweck haben können, k nnen,<br />
dem Schädiger Sch diger die Möglichkeit M glichkeit zu geben, eine ihm günstigere g nstigere<br />
Schadensberechnung aufzumachen. Hierzu ist der Geschädigte Gesch digte gemäß gemäß<br />
§ 249 S.2 BGB nicht verpflichtet. Der Schädiger Sch diger müsste sste gegebenenfalls<br />
beweisen, dass der Geschädigte Gesch digte 'ohne überobligatorische berobligatorische Anstrengungen'<br />
einen höheren h heren Preis als den vom Sachverständigen Sachverst ndigen ermittelten erzielt hat<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
OLG Köln v. 11.05.2004 (AZ: 22 U 190/03)<br />
„… der zum Zwecke der Regulierung eines Schadens mit einem Sachverständi<br />
Sachverst ndi-<br />
gen geschlossene Gutachtervertrag ist nach gefestigter <strong>Rechtsprechung</strong> <strong>Rechtsprechung</strong><br />
und<br />
einhelliger Meinung in der Literatur ein Werkvertrag mit Schutzwirkung zu<br />
Gunsten der regulierenden Haftpflichtversicherung (vgl. BGH NJW 2001, 514<br />
[515]; LG Köln, K ln, NZV 2002,513 ; OLG München M nchen r+s 1990, 273 [274];<br />
Palandt/Heinrichs, Palandt/Heinrichs,<br />
BGB, 63. Aufl., § 328 Rdn.34; Steffen, DAR 1997, 297<br />
[298]; Nickel, zfs 1998, 409 [410]; Huber, DAR 1997, 297 [298]).“ [298]).<br />
„… Ein beauftragter Sachverständiger Sachverst ndiger hat die Richtigkeit des Inhalts und des<br />
Ergebnisses des Gutachtens zu gewährleisten gew hrleisten und insbesondere dafür daf r<br />
einzustehen, dass seine tatsächlichen tats chlichen Feststellungen vollständig vollst ndig sind, seine<br />
fachlichen Beurteilungen dem aktuellen Stand der Wissenschaft, Technik Technik<br />
und<br />
Forschung und Erfahrung entsprechen und seine Schlussfolgerungen mit der<br />
sachlich gebotenen Sorgfalt vorgenommen worden sind.“ sind.<br />
„…Der „…Der<br />
Geschädigte Gesch digte braucht sich nicht auf einen, ihm nicht ohne weiteres<br />
zugänglichen zug nglichen sog. "Sondermarkt" verweisen zu lassen (BGH a.a.O.; a.a.O.;<br />
Steffen,<br />
a.a.O.S.299 f.).“ f.).<br />
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Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
LG Gießen v. 04.07.2001 (AZ: 1 S 357/00)<br />
„Ein Ein Kfz-Sachverst<br />
Kfz Sachverständiger, ndiger, der den <strong>Restwert</strong> eines verunfallten Pkws schuld-<br />
haft zu niedrig ansetzt, ist dem Unfallgeschädigten Unfallgesch digten zum Schadensersatz ver-<br />
pflichtet, wenn dieser daraufhin lediglich eine geringere Ersatzleistung Ersatzleistung<br />
erhält. erh lt.<br />
Ein schuldhaftes Verhalten des Gutachters war hier darin zu sehen, sehen,<br />
dass er<br />
lediglich Angebote bei drei in unmittelbarer Nähe N he befindlichen Autoaufkäufern<br />
Autoaufk ufern<br />
erfragt und deren unangemessen niedrige Werte übernommen bernommen hatte, ohne die<br />
der Marktlage tatsächlich tats chlich entsprechenden Werte zu ermitteln.“ ermitteln.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
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LG Koblenz v. 07.04.03 (AZ: 6 S. 432/01)<br />
„Für r den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Bekl. Bekl.<br />
sich nicht mit den Preis-<br />
angaben von Teileverwertern oder Händlern, H ndlern, die Unfallfahrzeuge selbst in<br />
Deutschland reparieren, begnügen begn gen durfte. Es reichte nach Auffassung der<br />
Kammer auch nicht aus, ergebnislose, telefonische Anfragen an spezialisierte<br />
spezialisierte<br />
<strong>Restwert</strong>aufkäufer, <strong>Restwert</strong>aufk ufer, nämlich n mlich Autohaus P. GmbH und den Zeugen G. zu richten.“ richten.<br />
„Zwar Zwar ist die Kammer nach den Angaben der Zeugen M. und G. gerade nicht da-<br />
von überzeugt, berzeugt, dass der Geschädigte Gesch digte selbst diesen gegenüber gegen ber einen auch nur<br />
annähernd ann hernd ihren Angeboten an die Kl. entsprechenden Verkaufspreis hätte h tte er-<br />
zielen können. k nnen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Geschädigte Gesch digte als Privat-<br />
mann und ohne die erst später sp ter erfolgte Vermittlung der Kl, die zweifellos für f r die<br />
Zeugen ein interessanter Ansprechpartner ist, in einer viel zu schwachen schwachen<br />
Ver-<br />
handlungsposition gewesen wäre, w re, um gegen die beiden geschäftserfahrenen<br />
gesch ftserfahrenen<br />
Zeugen M. und G. zu bestehen.“ bestehen.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
LG Koblenz v. 07.04.03 (AZ: 6 S. 432/01)<br />
„Ein Ein <strong>Restwert</strong>erlös in dieser Größenordnung war auch nach Auffassung Auffassung<br />
der<br />
Kammer für den Bekl. Bekl.<br />
abschätzbar, indem er entweder bei weiteren angese-<br />
henen Gebrauchtwagenhändlern Auskünfte einholte oder Recherchen in<br />
sogenannten <strong>Restwert</strong>börsen im Internet durchführte.“<br />
„Wie der Sachverständige St. ausgeführt hat, ist dies dem Bekl. Bekl.<br />
als Sachver-<br />
ständigen auch in solchen <strong>Restwert</strong>börsen möglich, die dem Privatmann Privatmann<br />
ver-<br />
schlossen bleiben. Die Kenntnis von solchen Recherchemöglichkeiten Recherchemöglichkeiten<br />
ist vom<br />
Bekl. Bekl.<br />
im Rahmen einer zeitgemäßen Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit Tätigkeit<br />
ohne weiteres zu fordern.“<br />
„Selbst wenn der Bekl in seinen Büroräumen nicht über einen Internet-Zugang<br />
Internet Zugang<br />
verfügen sollte, wofür das Fehlen entsprechender Angaben im Kopf seines<br />
Gutachtens sprechen kann, so wären ihm doch Recherchen in sogenannten<br />
sogenannten<br />
Internetcafes, öffentlich zugänglichen Gewerbebetrieben, die gegen gegen<br />
Entgelt<br />
Zugang zum Internet gewähren, möglich gewesen“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
LG Koblenz v. 07.04.03 (AZ: 6 S. 432/01)<br />
„Die Die Kammer ist dabei der Auffassung, dass für den Bekl. Bekl.<br />
die Notwendigkeit<br />
der Ausschöpfung solcher Informationsquellen schon daraus folgt, dass sich<br />
der Markt, oder die Märkte, die Gegenstand der sachverständigen Beurteilung<br />
des Beklagten bei der Schätzung des <strong>Restwert</strong>es waren, mittlerweile mittlerweile<br />
solcher<br />
Informationsquellen oder Kommunikationsmittel bedienen, bedienen,<br />
was sich für Gericht<br />
einerseits aus dem unstreitigen Streitstoff und andererseits aus Veröffent-<br />
lichungen in der juristischen Fachliteratur (Speer, VersR 02, 17-23, 17 23, Rischar, Rischar<br />
VersR99, 686) wie auch in allgemein zugänglichen Medien ergibt.“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
AG Stuttgart v. 31.08. 2004 (Az: 41 C 1634/04)<br />
„Um Um seiner, sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebenden Verpflichtung zur<br />
Schadensminderung zu genügen, gen gen, muss der Geschädigte Gesch digte aber eine andere<br />
Möglichkeit glichkeit der Verwertung ergreifen, wenn der Schädiger Sch diger ihm zeitnah nach<br />
dem Unfall eine günstigere g nstigere Verwertungsmöglichkeit Verwertungsm glichkeit nachweist, was<br />
insbesondere bei einem verbindlichen <strong>Restwert</strong>angebot der Fall ist.“ is<br />
„Die Die Beklagte hatte dem Kläger Kl ger ein verbindliches <strong>Restwert</strong>angebot vom<br />
13.11.2003 vom unterbreitet mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug für f r ihn<br />
kostenlos vom Aufkäufer Aufk ufer abgeholt wird. Das vorgelegte Angebot enthält enth lt keine<br />
Bedingungen, benennt den Kaufpreis abschließend abschlie end und garantiert die<br />
kostenlose Übernahme bernahme des Unfallfahrzeugs.“<br />
Unfallfahrzeugs<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
AG Stendal v. 11.05. 2004<br />
„Erg Ergänzend nzend hierzu ist auszuführen, auszuf hren, dass die seitens des Beklagten zitierte<br />
<strong>Rechtsprechung</strong> nach Auffassung des erkennenden Gerichts nicht mehr mehr<br />
der<br />
Entwicklung elektronischer Medien Stand hält. h lt.“<br />
„Der Der Beklagte ist als hauptberuflicher Kfz-Sachverst<br />
Kfz Sachverständiger ndiger nach Auffassung<br />
des Gerichts in jedem Fall verpflichtet, bei der Ermittlung von <strong>Restwert</strong>en eines eines<br />
Kraftfahrzeugs moderne elektronische Medien, insbesondere das Internet Internet<br />
für f r<br />
die Erstellung seiner Gutachten zu nutzen. nutzen.<br />
Der Beklagte tat dieses unstreitig<br />
nicht. Hierin ist eine Verletzung der ihm obliegenden Pflichten aus dem Gut-<br />
achtenvertrag zu sehen, durch den der bei der Klägerin Kl gerin entstandene Schaden<br />
entstanden ist.“ ist.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Die Entwicklung der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
AG Leonberg v. 3.11. 2005 (5 C 649/05)<br />
Der Sachverständige Sachverst ndige muss sich über ber Onlinebörsen Onlineb rsen im Hinblick auf die<br />
Angemessenheit örtlicher rtlicher Gebote informieren und die Erkenntnisse<br />
einbeziehen<br />
Das Problem<br />
Der Gutachter holte nur zwei örtliche rtliche Angebote ein.<br />
Die Wertung<br />
Das Gericht berücksichtigte ber cksichtigte die BGH – <strong>Rechtsprechung</strong> (örtlicher ( rtlicher Markt“). Markt ).<br />
Es sah den Sachverständigen Sachverst ndigen verpflichtet „im im Rahmen einer zeitgemäß zeitgemäßen<br />
en<br />
Ausübung Aus bung seiner Tätigkeit T tigkeit auch Recherchen in den Börsen B rsen“ vorzunehmen.<br />
Der Ausgang<br />
Der Sachverständige Sachverst ndige wurde zu Schadenersatz verurteilt.<br />
Die Höhe H he des Schadensersatzes bezog auf auf den Durchschnittswert der<br />
Börsengebote rsengebote unter Abzug des im Gutachten angegebenen Werts.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Aktuelle <strong>Rechtsprechung</strong> des BGH<br />
BGH v. 06.03.2007 (Az.: VI ZR 120/06)<br />
• Im Veräußerungsfall leistet der Geschädigte im Allgemeinen dem Gebot zur<br />
Wirtschaftlichkeit genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung<br />
nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die<br />
Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis<br />
vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf<br />
dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163,<br />
362, 366; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 458;<br />
vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI<br />
ZR 119/04 - aaO).<br />
• Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für<br />
<strong>Restwert</strong>aufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen. Auch kann er vom<br />
Schädiger nicht auf einen höheren <strong>Restwert</strong>erlös verwiesen werden, der auf<br />
einem Sondermarkt durch spezialisierte <strong>Restwert</strong>aufkäufer erzielt werden<br />
könnte (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - und BGHZ<br />
163, 362 jeweils aaO).<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Aktuelle <strong>Rechtsprechung</strong> des BGH<br />
BGH v. 06.03.2007 (Az.: VI ZR 120/06)<br />
• Damit ist die Auffassung des Berufungsgerichts nicht vereinbar, dass der<br />
Kläger sich bei der Schadensabrechnung auf der Grundlage einer<br />
Schadensschätzung einen über das Internet ermittelten <strong>Restwert</strong> in Höhe<br />
von 1.300 € anrechnen lassen müsse, obwohl der Sachverständige den<br />
<strong>Restwert</strong> des Unfallfahrzeugs lediglich mit 500 € bewertet hat und<br />
Gesichtspunkte, die auf eine fehlerhafte Begutachtung durch den<br />
Sachverständigen hinweisen könnten, von den Beklagten nicht vorgetragen<br />
werden und auch nicht ersichtlich sind.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Aktuelle <strong>Rechtsprechung</strong> des BGH<br />
BGH v. 06.03.2007 (Az.: VI ZR 120/06<br />
a) Zwar können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung<br />
geben, ohne weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeiten<br />
Verwertungsmöglichkeiten<br />
wahrzunehmen und durch die Verwertung seines Fahrzeugs in Höhe des<br />
tatsächlich erzielten Erlöses den ihm entstandenen Schaden auszugleichen<br />
auszugleichen<br />
(vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO). aaO).<br />
Doch müssen derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur<br />
Beweislast des Schädigers stehen, in engen Grenzen gehalten werden, werden,<br />
weil<br />
anderenfalls die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zuste-<br />
hende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde, wonach es Sache des<br />
Geschädigten ist, in welcher Weise er mit dem beschädigten Fahrzeug Fahrzeug<br />
verfährt. verfährt.<br />
Insbesondere dürfen dem Geschädigten bei der Schadensbehebung die die<br />
von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht auf-<br />
gezwungen werden. Dies wäre jedoch der Fall, müsste er sich einen<br />
<strong>Restwert</strong> anrechnen lassen, der lediglich in einem engen Zeitraum auf<br />
einem Sondermarkt zu erzielen ist.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Aktuelle <strong>Rechtsprechung</strong> des BGH<br />
BGH v. 06.03.2007 (Az.: VI ZR 120/06)<br />
b) Nutzt der Geschädigte sein Fahrzeug nach dem Unfall weiter, weiter,<br />
obwohl es<br />
wegen der hohen Kosten nicht mehr reparaturwürdig ist, gilt für die Abrech-<br />
nung des Schadens auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens<br />
nichts anderes.<br />
Auch in einem solchen Fall kann er den <strong>Restwert</strong>, der vom Sachverständigen<br />
Sachverständigen<br />
nach den örtlichen Gegebenheiten ermittelt worden ist, der Schadensabrech<br />
nung zugrunde legen. Er muss sich nicht an einem Angebot eines <strong>Restwert</strong><br />
händlers außerhalb des ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markts<br />
festhalten lassen, das vom Versicherer über das Internet recherchiert recherchiert<br />
worden<br />
ist.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Aktuelle <strong>Rechtsprechung</strong> des BGH<br />
BGH v. 06.03.2007 (Az.: VI ZR 120/06)<br />
„Zu Zu Recht weist die Revision darauf hin, dass andernfalls der vollständige<br />
vollständige<br />
Schadensausgleich nicht gewährleistet würde.“<br />
„Der Versicherer des Schädigers könnte mit einem entsprechend hohen Angebot<br />
den Verkauf des Fahrzeugs erzwingen.“<br />
„Bei Weiternutzung und späterem Verkauf in eigener Regie liefe der der<br />
Geschädigte<br />
jedenfalls Gefahr, wegen eines wesentlich niedrigeren Verkaufspreises Verkaufspreises<br />
für den<br />
Kauf des Ersatzfahrzeugs eigene Mittel aufwenden zu müssen.“<br />
„Dies entspricht nicht dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, Schadensersatzes,<br />
nach dem<br />
der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich grundsätzlich<br />
selbst<br />
bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt (vgl. Senatsurteile<br />
BGHZ 66, 239, 246; 143, 189, 194 f.; 163, 362, 367).“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Aktuelle <strong>Rechtsprechung</strong> des BGH<br />
BGH v. 06.03.2007 (Az.: VI ZR 120/06)<br />
Der Streitfall ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen das das<br />
Fahrzeug<br />
durch den Geschädigten tatsächlich verkauft wird.<br />
Der erzielte <strong>Restwert</strong> steht dann bei der Schadensabrechnung fest und es liegt<br />
auf der Hand, in welcher Höhe der Schaden durch den erzielten Verkaufspreis<br />
Verkaufspreis<br />
ausgeglichen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 367;163, 180, 180,<br />
185, 187;<br />
vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO). aaO).<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Tendenzen der <strong>Rechtsprechung</strong><br />
� BGH<br />
Aufweichung der alten <strong>Rechtsprechung</strong> / „Sondermarkt<br />
Sondermarkt“<br />
Beibehaltung der „Hoheit Hoheit“ des Geschädigten<br />
Gesch digten<br />
� OLG / LG<br />
uneinheitlich<br />
Entscheidend ist die Möglichkeit des unkomplizierten Zugriffs Zugriffs<br />
des<br />
Geschädigten auf die <strong>Restwert</strong>börsen<br />
„Überwindung des Sondermarktes“<br />
�� AG<br />
Praxisnahe <strong>Rechtsprechung</strong><br />
Überwiegende berwiegende Akzeptanz der Einschaltung der <strong>Restwert</strong>börsen<br />
<strong>Restwert</strong>b rsen<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Konsequenzen<br />
• Bei der Ermittlung des <strong>Restwert</strong>s ist nicht nur aber auf jeden Fall Fall<br />
der „allgemeine regionale Markt“ zu berücksichtigen.<br />
• Die Börsen ist sind entsprechend der Fortentwicklung der Technik<br />
sowie der Börsen selbst sowie zur Vermeidung von Regressen von<br />
Seiten des Versicherers / des Geschädigten – zu nutzen.<br />
• Zu unterscheiden sind die Fälle, in denen der Geschädigte das<br />
Fahrzeug verkaufen und diejenigen in denen er das beschädigte<br />
Fahrzeug (z.B. wg. nur wirtschaftlichen Totalschadens) weiter<br />
nutzen will.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Aus der Praxis – für r die Praxis<br />
Besonderheiten des Standorts hervorheben (z.B. Ausland)<br />
Fahrzeugzustand umfassend dokumentieren<br />
- z.B. Airbags (sofern geöffnet) auch fotografisch dokumentieren<br />
- Pflegezustand / Gebrauchsspuren Außen und Innen<br />
- Kilometerstand anhand Ölzetteln / Servicenachweisen prüfen<br />
Datum der Erstzulassung angeben (nicht letzte Zulassung)<br />
vollständige Beschreibung aller Schäden im Gutachten<br />
ausreichende Einstelldauer wählen (24 – 48 Stunden)<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Vorteile für f r den Geschädigten<br />
Gesch digten<br />
• Transparenz<br />
• unkomplizierte Abwicklung<br />
• zentrale „Ansprechpartner<br />
Ansprechpartner“<br />
• verbindliche <strong>Restwert</strong>gebote / Abholgarantie<br />
• Neutralität des Sachverständigen<br />
• Akzeptanz in der Versicherungswirtschaft<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Vorteile für f r Aufkäufer Aufk ufer und Sachverständige<br />
Sachverst ndige<br />
Aufkäufer Aufk ufer<br />
�� Realistische Gebotsabgabe dank vollständiger vollst ndiger Information<br />
�� Zentrale Ansprechpartner<br />
�� Klar definierte Abläufe Abl ufe<br />
�� Betreuung vor Ort<br />
Sachverständige<br />
Sachverst ndige<br />
�� Klare Argumentationsgrundlage ggü. ggü.<br />
Kunden<br />
�� Zuverlässige Abwicklung (z.B. Abholgarantie)<br />
�� Zentrale Ansprechpartner auf Börsenseite<br />
�� Ermittlung marktgerechter <strong>Restwert</strong>e<br />
�� Vermeidung von <strong>Restwert</strong>regressen<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
„Schlusswort<br />
Schlusswort“<br />
• Die <strong>Restwert</strong>börse <strong>Restwert</strong>b rse hat sich bei der Totalschadenabwicklung<br />
etabliert und ist problemlos jedermann zugänglich.<br />
zug nglich.<br />
• Die Einschaltung der <strong>Restwert</strong>börse <strong>Restwert</strong>b rse dient dem Selbstschutz des<br />
Sachverständigen<br />
Sachverst ndigen<br />
• Die Einschaltung der <strong>Restwert</strong>börse <strong>Restwert</strong>b rse schafft Transparenz.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
„Schlusswort<br />
Schlusswort“<br />
Die Einschaltung einer <strong>Restwert</strong>börse ist unproblematisch,<br />
wenn sie für den Geschädigten mit keinerlei Mehraufwand<br />
verbunden ist sondern ihm die Abwicklung quasi „auf dem<br />
Silbertablett“ serviert wird.<br />
Der dem Geschädigten zugängliche „allgemeine regionale<br />
Markt“ ist zu berücksichtigen.<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika
Herzlichen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika