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(Loseblattsammlung) Schulsporthallen - Die Vergabeplattform des ...

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GERÄTERÄUME <strong>Die</strong> Geräteräume sind in Längsrichtung an den Hallenlängsseiten anzuordnen.<br />

Jedem Hallenteil ist ein Geräteraum zuzuordnen. <strong>Die</strong><br />

Geräteräume sollen auf ganzer Länge (bis auf konstruktiv notwendige<br />

Stützen) zu öffnen sein. <strong>Die</strong> lichte Höhe muss 2,50 m, im Durchgangsbereich<br />

(Schwingtor) min<strong>des</strong>tens 2,20 m, betragen. <strong>Die</strong> Geräteräume<br />

müssen eine Min<strong>des</strong>ttiefe von 4,50 m aufweisen. <strong>Die</strong> Breite<br />

von jeweils etwa 9 m (Einzelhalle 15 m x 27 m: ca. 14 m) ist einzuhalten,<br />

um die notwendige Sportgeräteausstattung nach Musterausstattungsprogramm<br />

unterbringen zu können.<br />

LEHRER-/<br />

SCHIEDSRICHTERRÄUME<br />

Min<strong>des</strong>tens ein Lehrer-/Schiedsrichterraum soll direkt der Halle zugeordnet<br />

sein. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere für den kombinierten Lehrer-<br />

/Schiedsrichter-/Sanitätsraum (Erste Hilfe) auf der Hallenebene. Eine<br />

Blickverbindung (Fenster) zur Halle ist erforderlich, die Fensterunterkante<br />

soll 1 m über OK Fertigboden liegen.<br />

Eine leichte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit für die Feuerwehr/Rettungsdienste<br />

muss gewährleistet sein.<br />

Für die schulische Nutzung ist es aus Aufsichtsgründen notwendig,<br />

dass ein Lehrerraum den Umkleideräumen direkt zugeordnet ist. <strong>Die</strong><br />

Räume sind mit einer Dusche und einem Handwaschbecken auszustatten.<br />

<strong>Die</strong> lichte Raumhöhe beträgt 2,50 m.<br />

UMKLEIDERÄUME Jeweils zwei Umkleideräume sind einem Wasch/Duschraum zuzuordnen.<br />

(Ausnahme: Hallentyp 15m x 27m: Jeweils ein Umkleideraum ist<br />

einem Wasch-/Duschraum zuzuordnen).<br />

In den Umkleideräumen muss die Möglichkeit der Aufstellung von<br />

insgesamt 12 m nutzbarer Banklänge nachgewiesen werden. <strong>Die</strong> Verkehrsflächen<br />

sollen min<strong>des</strong>tens 1,5 m breit sein bzw. 1,8 m, wenn<br />

der Raum zwischen den gegenüberliegenden Bänken als einziger<br />

Durchgang dient.<br />

<strong>Die</strong> Verbindung der Umkleideräume zu den Hallenteilen soll über<br />

einen zentralen Erschließungsflur erfolgen. Eine strikte Trennung zwischen<br />

„Straßenschuhgang" und „Turnschuhgang" wird nicht gewünscht.<br />

Alle Umkleideräume sollen natürlich belichtet werden, sowie<br />

natürlich be- und entlüftet werden können.<br />

Aus Gründen der Orientierung und Aufsicht (Schulbetrieb) wird einer<br />

Zuordnung der Umkleideräume zu den einzelnen Hallenteilen der<br />

Vorzug gegenüber einer zentralen (z.B. stirnseitigen) Anordnung aller<br />

Umkleideräume gegeben.<br />

<strong>Die</strong> Umkleideräume sollen die Nutzung für rollstuhlgebundene Personen<br />

barrierefrei ermöglichen, d.h. ausreichende Türöffnungen und<br />

Bewegungsflächen sind vorzusehen (vgl. DIN 18040-1). <strong>Die</strong> lichte<br />

Höhe der Umkleideräume soll min<strong>des</strong>tens 2,50 m betragen.<br />

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