(Loseblattsammlung) Schulsporthallen - Die Vergabeplattform des ...
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GERÄTERÄUME <strong>Die</strong> Geräteräume sind in Längsrichtung an den Hallenlängsseiten anzuordnen.<br />
Jedem Hallenteil ist ein Geräteraum zuzuordnen. <strong>Die</strong><br />
Geräteräume sollen auf ganzer Länge (bis auf konstruktiv notwendige<br />
Stützen) zu öffnen sein. <strong>Die</strong> lichte Höhe muss 2,50 m, im Durchgangsbereich<br />
(Schwingtor) min<strong>des</strong>tens 2,20 m, betragen. <strong>Die</strong> Geräteräume<br />
müssen eine Min<strong>des</strong>ttiefe von 4,50 m aufweisen. <strong>Die</strong> Breite<br />
von jeweils etwa 9 m (Einzelhalle 15 m x 27 m: ca. 14 m) ist einzuhalten,<br />
um die notwendige Sportgeräteausstattung nach Musterausstattungsprogramm<br />
unterbringen zu können.<br />
LEHRER-/<br />
SCHIEDSRICHTERRÄUME<br />
Min<strong>des</strong>tens ein Lehrer-/Schiedsrichterraum soll direkt der Halle zugeordnet<br />
sein. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere für den kombinierten Lehrer-<br />
/Schiedsrichter-/Sanitätsraum (Erste Hilfe) auf der Hallenebene. Eine<br />
Blickverbindung (Fenster) zur Halle ist erforderlich, die Fensterunterkante<br />
soll 1 m über OK Fertigboden liegen.<br />
Eine leichte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit für die Feuerwehr/Rettungsdienste<br />
muss gewährleistet sein.<br />
Für die schulische Nutzung ist es aus Aufsichtsgründen notwendig,<br />
dass ein Lehrerraum den Umkleideräumen direkt zugeordnet ist. <strong>Die</strong><br />
Räume sind mit einer Dusche und einem Handwaschbecken auszustatten.<br />
<strong>Die</strong> lichte Raumhöhe beträgt 2,50 m.<br />
UMKLEIDERÄUME Jeweils zwei Umkleideräume sind einem Wasch/Duschraum zuzuordnen.<br />
(Ausnahme: Hallentyp 15m x 27m: Jeweils ein Umkleideraum ist<br />
einem Wasch-/Duschraum zuzuordnen).<br />
In den Umkleideräumen muss die Möglichkeit der Aufstellung von<br />
insgesamt 12 m nutzbarer Banklänge nachgewiesen werden. <strong>Die</strong> Verkehrsflächen<br />
sollen min<strong>des</strong>tens 1,5 m breit sein bzw. 1,8 m, wenn<br />
der Raum zwischen den gegenüberliegenden Bänken als einziger<br />
Durchgang dient.<br />
<strong>Die</strong> Verbindung der Umkleideräume zu den Hallenteilen soll über<br />
einen zentralen Erschließungsflur erfolgen. Eine strikte Trennung zwischen<br />
„Straßenschuhgang" und „Turnschuhgang" wird nicht gewünscht.<br />
Alle Umkleideräume sollen natürlich belichtet werden, sowie<br />
natürlich be- und entlüftet werden können.<br />
Aus Gründen der Orientierung und Aufsicht (Schulbetrieb) wird einer<br />
Zuordnung der Umkleideräume zu den einzelnen Hallenteilen der<br />
Vorzug gegenüber einer zentralen (z.B. stirnseitigen) Anordnung aller<br />
Umkleideräume gegeben.<br />
<strong>Die</strong> Umkleideräume sollen die Nutzung für rollstuhlgebundene Personen<br />
barrierefrei ermöglichen, d.h. ausreichende Türöffnungen und<br />
Bewegungsflächen sind vorzusehen (vgl. DIN 18040-1). <strong>Die</strong> lichte<br />
Höhe der Umkleideräume soll min<strong>des</strong>tens 2,50 m betragen.<br />
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