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Leben & Lernen - Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium

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RechteDie Vertreter der SMV haben das Recht, Anregungen, Vorschläge und Wünschesowie Beschwerden einzelner Schüler oder Klassen oder der gesamten Schülerschaftgegenüber der Schulleitung, Lehrern und Elternvertretern vorzubringen.Der Schülerrat hat das Recht, durch die Schulleitung über Angelegenheiten vonallgemeiner Bedeutung in Kenntnis gesetzt zu werden.PflichtenV on der M itbestimmungDie SMV ist als demokratisches Organ mitverantwortlich für einkonstruktives Miteinander aller amSchulleben Beteiligten und soll imSinne des vorliegenden Leitbildesam Schulleben mitwirken.2. Die ElternFür das Gelingen der Arbeit derSchule ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeitmit den Eltern unabdingbar.Die Eltern fördern und gestaltendas Schulleben wie folgt mit:Klassenpflegschaft und ElternvertreterDie Eltern einer Klasse sowie alle Lehrer, die regelmäßig in der Klasse unterrichten,bilden die Klassenpflegschaft.Die Eltern einer Klasse wählen den Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.Der Klassenelternvertreter (zu Beginn der Klasse fünf: der Klassenlehrer) lädt zuden Sitzungen der Klassenpflegschaft ein. Diese finden mindestens einmal imSchulhalbjahr statt.


V on der M itbestimmungElternbeiratDie Klassenelternvertreter sowie ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat.Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.Der Vorsitzende des Elternbeirats lädt zu den Sitzungen des Elternbeirats ein,bereitet sie vor und leitet sie. Die Sitzungen finden mindestens einmal im Halbjahrstatt.Der Elternbeiratsvorsitzende ist kraft Amtes Mitglied der Schulkonferenz.Die übrigen Vertreter und ihre Stellvertreter werden jährlich vom Elternbeiratgewählt.Die Schulentwicklungsgruppe (SEG)Die SEG ergänzt und unterstützt die Aufgabedes Elternbeirats.Die Leitung der SEG haben der Vorsitzendedes Elternbeirats und dessen Stellvertreter.Alle Eltern der Schulgemeinschaft könnenan der Arbeit der SEG mitwirken. Lehrer und Schülerkönnen ebenfalls auf Einladung oder eigenen Wunsch themenbezogenmitwirken.Die Leitung der SEG beruft nach eigenem Ermessen die Sitzungen ein.SchulkonferenzDie Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung,Lehrern, Schülern und Eltern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermittelnund über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutungsind, zu beraten und zu beschließen.


Ihre Sitzungen sind nicht öffentlich. Sie finden mindestens einmal im Schulhalbjahrstatt. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel ihrerMitglieder oder die Elterngruppe unter Angabe des Verhandlungsgegenstandesbeantragt.Der Schulkonferenz gehören an• der Schulleiter als Vorsitzender• der Elternbeiratsvorsitzende als Stellvertreter• sechs Lehrer als Vertreter der Lehrerschaft• zwei Eltern als Vertreter der Elternschaft• der Schülersprecher• zwei Vertreter der Schüler, die mindestens der siebtenKlasse angehören• ein Verbindungslehrer mit beratender Stimme bei allgemeinenAngelegenheiten der SMVV om S chulalltag................Für ein gutes Miteinander im Schulalltag bedarf es bestimmterOrdnungsregeln, die akzeptiert und eingehalten werden.1. Schulbesuch 1.1. Zur Zuverlässigkeit, um die wir uns bemühen, gehörtan erster Stelle die pünktliche Einhaltung der Unterrichtszeiten.Sie ist für alle selbstverständlich.1.2. Ist ein Schüler erkrankt oder aus anderem Grund unerwartetgehindert, am Unterricht teilzunehmen, soll er von den Erziehungsberechtigtenam ersten Fehltag mündlich, fernmündlich, elektronisch oder weitere Regelungen vgl. Schulbesuchsverordnung in der Fassung vom 27.04.01, in Kultus und Unterricht2001V om S chulalltag V on der M itbestimmung


V om S chulalltagschriftlich entschuldigt werden. Am zweiten Fehltag muss die Entschuldigungvorliegen. Erfolgt sie mündlich, fernmündlich oder elektronisch, wird spätestensam dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt. Die Entschuldigungensind vertraulich zu behandeln.Volljährige Schüler entschuldigen sich selbst.Gibt der Schüler die Entschuldigung selbst ab, legt er sie dem Fachlehrer derjeweils ersten Unterrichtsstunde vor. Dieser zeichnet sie mit Datum ab. DerSchüler übergibt die Entschuldigung danach innerhalb angemessener Zeit demKlassenlehrer.Die schriftlichen Entschuldigungen werden in angemessener Form abgefasst.1.3. Häufiges Zuspätkommen und unentschuldigtes Fehlen werdengrundsätzlich im Zeugnis vermerkt.1.4. Wird einem Schüler während des Unterrichtsunwohl, meldet er sich beim jeweiligen Fachlehrer ab,der das Erforderliche veranlasst. Muss der Schüler sichwährend einer Pause abmelden, wendet er sich anden Fachlehrer der nachfolgenden Unterrichtsstunde.Dieser vermerkt die Abmeldung im Klassenbuch.1.5. Kann ein Schüler nicht am Sportunterrichtteilnehmen, stellt er rechtzeitig einen Befreiungsantrag.Für minderjährige Schüler wird der Antrag schriftlichvon den Erziehungsberechtigten gestellt, volljährigeSchüler stellen den Antrag selbst. In begründeten Fällenkann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichenAttestes verlangen. Wer von der Teilnahme amSportunterricht befreit ist, bleibt zur Anwesenheit währendder Unterrichtszeit verpflichtet. Der Sportlehrer kann von dieser Verpflichtungentbinden. 1.6. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur ausnahmsweise und nachrechtzeitiger schriftlicher Antragstellung möglich. Die Entscheidung über eine vgl. Schulbesuchsverordnung, a.a.O., § 2 ebd. vgl. Schulbesuchsverordnung, a.a.O., § 310


Beurlaubung von bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgenden Unterrichtstagentrifft der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen die Schulleitung. Die Schulleitungentscheidet auch über eine Beurlaubung für die Unterrichtstage unmittelbarvor und nach den Ferien. 1.7. Der Unterrichtsstoff, der wegen einer Erkrankung, sonstigen Verhinderungoder Beurlaubung versäumt wurde, wird zeitgerecht nachgearbeitet.V om S chulalltag2. Benutzung des Schulgebäudes, der Klassen- undFachräume und der Stadtbücherei2.1. Das Schulgelände wird um7:30 Uhr für die auswärtigen Schülergeöffnet. Bis 7:50 Uhr halten sich dieSchüler auf dem Schulhof oder in derAula auf. Das gilt auch für Schüler, dieerst später Unterricht haben oder vorzeitigvom Sportunterricht kommen.2.2. Zu Unterrichtsbeginn betretendie Schüler in Anwesenheit des FachlehrersKlassenzimmer, Fachräumeoder Sporthalle. Das Lehrerzimmer sollnur ausnahmsweise und in Begleitungeines Lehrers betreten werden.2.3. Während eines Lehrerwechsels dürfen sich die Schüler im Klassenzimmeraufhalten oder sich zu den Fachräumen begeben, in denen die nächsteUnterrichtsstunde stattfindet.2.4. Die Benutzung von Schulräumen zu anderen Zwecken als dem Pflichtunterrichtmuss von der Schulleitung genehmigt werden.2.5. In der 7. Stunde oder in der Mittagspause können sich die Schüler in dendafür vorgesehenen Räumen oder in der Aula aufhalten. vgl. Schulbesuchsverordnung, a.a.O., § 411


V om S chulalltag2.6. Unterrichtsvertretungen und Stundenausfälle werden durch Aushängean den Anschlagtafeln im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss bekannt gegeben.Von ihnen nehmen alle Schüler, nicht nur die Klassensprecher, Kenntnis.2.7. Weil wir auf Hygiene und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild unsererSchule Wert legen, halten wir die Klassenzimmer sauber und lüften sie regelmäßig.2.8. Wenn wir für längere Zeit einen Unterrichtsraum verlassen oder wennder Unterricht endet, löschen wir das Licht und schließen die Fenster. So sparenwir Energie und verhindern im Falle eines Brandes die Ausbreitung des Feuers.3. Pausenregelung3.1. In beiden großen Pausen verlassenalle Schüler der Klassen 5 bis 10 die Klassenzimmer.Diese werden abgeschlossen. DieGänge vor den naturwissenschaftlichen Räumenwerden aus Sicherheitsgründen freigehalten.3.2. Die aufsichtführenden Lehrer öffnenam Ende der beiden großen Pausen die Klassenzimmernach Bedarf.3.3. Lehrer-Schüler-Gespräche am Lehrerzimmerin der ersten großen Pause findennur in dringenden Fällen und nach vorheriger Vereinbarung statt.3.4. In den großen und kleinen Pausen sind Sekretariat und Hausmeister fürdie Schüler erreichbar.3.5. Ist das Sekretariat für den Publikumsverkehr geschlossen, können beiBedarf die im Lehrerzimmer anwesenden Lehrer angesprochen werden.12


3.6. Im Durchgangsbereich zum Hof Süd befindet sich der Bäckerstand. Werdort einkaufen will, stellt sich an, ohne zu drängeln.3.7. Der Durchgang vom Schulgebäude in den Hof Süd ist ein enger Raum. Erdarf daher aus Sicherheitsgründen nicht als Aufenthaltsort genutzt werden. Wernicht beim Bäcker einkauft, verlässt deshalb diesen Bereich.V om S chulalltag4. Ordnung und Ordnungsdienste4.1. Sauberkeit im SchulbereichJeder der am Schulleben Beteiligten ist für die Sauberkeit des gesamten Schulgebäudeseinschließlich der Zugangsbereiche, Flure, Gänge und Toiletten sowieder Außenanlagen mit verantwortlich.4.1.1. MüllvermeidungMüll soll soweit wie möglich vermiedenwerden. Alle am Schulleben Beteiligtenachten gemeinsam hierauf, indem sie z.B.Brotdosen und Mehrwegflaschen für dasPausenfrühstück verwenden. Am Bäckerstandwerden Papiertüten nur ausnahmsweiseausgegeben.4.2. Fundsachen Fundsachen können beim Hausmeister abgeholt werden.Geringwertige Fundsachen, die länger als vier Wochenliegen bleiben, dürfen von der Schule verwertetoder entsorgt werden; ein Anspruch auf Wertersatzbesteht nicht. Höherwertige Fundsachen, die länger alsdrei Monate liegen bleiben, können dem Fundbüro derGemeinde Hockenheim übergeben oder nach vorherigerBekanntgabe von der Schule versteigert werden. Konkretisierung der Fundsachenverordnung der Landesregierung. Neue Rechtslage, in: Amtliche Nachrichtendes Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, newsletter vom 08.09.0613


V om S chulalltag4.3. Klassenordnung4.3.1. Für die Sauberkeit und Ordnung in den Klassen-, Fach- und Kursräumenist die gesamte Klasse und der gesamte Kurs verantwortlich.4.3.2. Klassendienste werden vom Klassen- oder Fachlehrer an Klassenordnerübertragen.4.3.3. Die Klassenordner achten auf die Einhaltung der Klassenordnung.Sie können Mitschüler um Mitwirkung bitten. Es ist für uns selbstverständlich,dass ihre Bitten und Anordnungen befolgt werden.Klassenordner haben insbesondere die Aufgabe,Tafellappen zu besorgen und die Tafel zu reinigen,das Licht zu löschen und die Fenster zu schließen,dem Klassenlehrer wesentliche Veränderungen,Beschädigungen undVerschmutzungen zu melden.4.4. Pausendienst4.4.1. Für die Sauberkeit undOrdnung im Pausenbereich ist diegesamte Schulgemeinschaft verantwortlich.4.4.2. Im wöchentlichen Wechsel übernimmt eine Klasse den Pausendienstim Hof Süd, im Hof Ost und im gefliesten Bereich der Aula.4.4.3. Die Klasse wird durch Aushang an den Anschlagstafeln bestimmt.Die Schüler der Klasse, die den Pausendienst übernimmt, können Mitschüler umMitwirkung bitten. Es ist für uns selbstverständlich, dass auch ihre Bitten undAnordnungen befolgt werden.14


5. Verhalten im Schulbereich5.1. KleidungDie Schule ist kein Ort der Freizeit, sondern ein Ort des <strong>Lernen</strong>s und der Vorbereitungauf das Arbeitsleben. Daher achten alle wie in der Berufswelt auf angemesseneKleidung. Diese ist weder aufreizend, noch nachlässig, noch provozierend.5.2. Ruhe während des UnterrichtsWir wollen konzentriert arbeiten. Deshalbherrscht während der Unterrichtszeitenim Schulgebäude und auf dem gesamtenSchulgelände Ruhe.V om S chulalltag5.3. Vermeidung von GefährdungenWeil wir einander achten, nehmen wir gegenseitigRücksicht. Unser Verhalten imSchulbereich darf niemanden verletzenoder gefährden. Diesen Grundsatz befolgenalle, insbesondere beim Spielen. Mit hartenGegenständen wird nicht geworfen. Waffenund ähnliche gefährliche Gegenständehaben auf dem Schulgelände nichts zu suchen.5.4. Rauchen, Alkohol und andere DrogenRauchen schadet der Gesundheit. Es ist deshalb allen amSchulleben Beteiligten auf dem Schulgelände nicht gestattet.Allen Schülern ist es untersagt, alkoholische Getränke auf das Schulgeländemitzunehmen.Illegale Drogen auf dem Schulgelände werden nicht geduldet. Der Verkauf solcherDrogen auf dem Schulgelände führt regelmäßig zum sofortigen Schulausschluss. Stoffe im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes15


V om S chulalltag5.5. Fahr- und KrafträderFahrräder, Mofas und Motorräder werden ausschließlich im Bereich der Fahrradständerabgestellt. Um Unfälle zu vermeiden, darf dort nicht umhergefahrenwerden. Die Feuergasse sowie der Eingang Nord werden aus Sicherheitsgründenunter allen Umständen freigehalten.5.6. HandysHandys sind häufig eine Quelle der Störung konzentrierten Arbeitens. DassSchüler auf dem Schulgelände Handys mit sich führen, ist deshalb unerwünschtund wird nur geduldet, um ihnen bei dringendem Bedarf zu ermöglichen, Kontaktmit ihren Angehörigen aufzunehmen.Während des Unterrichts wird das Handy ausgeschaltet in der Schultascheaufbewahrt. Andernfalls kann es von der Lehrkraft für dieDauer der Unterrichtsstunde,gegebenenfalls auch bis zumEnde des Unterrichts, in Verwahrunggenommen und fürdie Eltern zur Abholung bereitgehaltenwerden.Versucht ein Schüler bei einerschriftlichen Arbeit mit Hilfeeines Handys zu täuschen, kannder Fachlehrer einen Notenabzugvornehmen oder anordnen,dass die Arbeit nochmals anzufertigenist. Um Täuschungsversuchezu verhindern, kann verboten werden, beim Gang zurToilette ein Handy mitzunehmen.In Prüfungen ist das Handy ein unzulässiges Hilfsmittel. Nach den Regelungender Prüfungsordnungen ist bereits das Mitführen eines Handys eine Täuschungshandlung,die zum Ausschluss von der Prüfung führen kann. 109 vgl. Lambert, Johannes, Rechtsfragen aus dem Schulalltag, in: SchulVerwaltung BW, Nr. 9, 2006, S. 197;Infodienst des Regierungspräsidiums an die Schulleitung, 10.04.0610 Lambert, a.a.O., ebd.16


5.7. Verhalten bei Feuer5.7.1. Schüler, die den Ausbruch eines Feuers entdecken, melden dies sofort imSekretariat, beim Hausmeister oder bei einer Lehrkraft. Diese lösen Feueralarmaus und alarmieren die Feuerwehr.5.7.2. Um auch in den Zeiten Alarm auslösen zu können, in denen das Sekretariatnicht besetzt ist oder der Hausmeister nicht erreicht werden kann, ist imVorraum des Lehrerzimmers ein Alarmknopf installiert, der im Bedarfsfall zu bedienenist, um die Sirene zu aktivieren. Zusätzlich muss die Feuerwehr alarmiertwerden.V om S chulalltag5.7.3. Bei einem Feueralarm werden in den Klassenzimmerndie Fenster geschlossen.Die Schüler verlassen das Klassenzimmer zusammen mitdem Lehrer und begeben sich gemeinsam auf dem im jeweiligenFluchtplan aufgezeichneten Weg zur Sammelstelle.Dort überprüft der Lehrer die Vollzähligkeit derSchüler und meldet das Ergebnis der Überprüfungder Schulleitung.6. Umgang mit Privat- undSchuleigentumZur gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme,die wir üben wollen, gehört auch der sorgfältigeUmgang mit privatem und öffentlichem Eigentum.6.1. Beschädigungen und Verschmutzungen werden von jedem am SchullebenBeteiligten umgehend im Sekretariat gemeldet. Die Schule behält sichinsbesondere in Fällen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden vor,Ersatz zu fordern.6.2. Insbesondere schulische Lernmittel und Unterrichtsmaterialien behandelnwir sorgsam; wer sie erheblich verschmutzt, unsachgemäß behandelt oderübermäßig verschleißt, kann zur Ersatzleistung herangezogen werden.17


V om S chulalltag6.3. Die Einrichtung der Schulräume (Tische, Stühle, usw.) darf grundsätzlichnicht verändert werden. Aus besonderen Gründen mit Genehmigung einesLehrers entliehenes Mobiliar aus einem Klassenraum wird unmittelbar nach derbetreffenden Unterrichtsstunde wieder zurückgebracht.Die Schüler besprechen die Gestaltung des Klassenzimmers mit ihrem Klassenlehrer.Möbel, die von Privatpersonen für das Klassenzimmer zur Verfügung gestelltwerden, sollen in gutem Zustand sein und dürfen nicht so beschaffen sein,dass sie Schäden, insbesondere an Wänden und dem Fußboden hervorrufen.Poster, Plakate und dergleichen sollen an den vorhandenen Pinnwänden befestigtwerden. Ihre Anbringung darf die Wände nicht beschädigen.Die Sitzordnung wird zwischen Klasse und Klassenlehrer abgesprochen und inbesonderen Fällen im Klassenbuch festgehalten. Sie kann durch einenFachlehrer für sein Fach abweichend geregelt werden.7. Anschlagtafeln7.1. Die im Schulgebäude vorhandenenAnschlagtafeln stehenden am Schulleben Beteiligtenin eingeschränktem Umfang zurVerfügung. Sie dürfen nicht zumZwecke tatsächlicher wirtschaftlicherund politischer Werbunggenutzt werden.Anschläge bedürfen der Genehmigungdurch die Schulleitung.7.2. Die SMV darf die Anschlagtafelnfür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang in Anspruchnehmen, insbesondere die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bekannt machen.7.3. Aushänge einzelner Schüler (beispielsweise mit Angeboten für Nachhilfeunterricht,Kaufgesuchen oder ähnlichen Inhalten) sind gestattet. Sie solleneine einheitliche Größe (DIN A 6 = Postkartenformat) haben und mit vollem Namenund Datum gekennzeichnet sein. Die Aushänge müssen spätestens nachvier Wochen wieder abgenommen werden.18


8. Versicherungsschutz8.1. Der direkte Weg zu und von der Schule sowie die gesamte Unterrichtszeitstehen unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Dies betrifft auch denAufenthalt auf dem Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeiten (Hohlstunden,Mittagspause, 7. Stunde).8.2. Das Schulgelände (Schulgebäude; Pausenhof Süd zwischen Schulgebäude,Stadtbibliothek und katholischem Kindergarten; Pausenhof Ost zwischenSchulgebäude und Treppen sowie Rasen; Verbindungsweg zwischen den beidenPausenhöfen) darf deshalb während der Dauer der täglichen Schulzeit von denSchülern der Klassen 5 bis 10 grundsätzlich nicht verlassen, das Geländeder benachbarten Schulen nicht betreten werden (Ausnahme:der direkte Weg zum oder vom Sportunterricht). Schülerinnenund Schüler der SekundarstufeII kann das Verlassen desSchulgeländes erlaubt werden.V om S chulalltag8.3. Volljährige Schüler dürfensich auch ohne besondere Erlaubnis11 in den Pausen oder währendanderer unterrichtsfreier Zeitenvom Schulgelände entfernen. Indiesem Fall sind allerdings nurder Nachhauseweg und der Rückwegzur Schule versichert.8.4. Die Schüler aus Hockenheim begeben sich nach dem Ende desUnterrichts unmittelbar nach Hause. Die auswärtigen Schüler nehmen die nächsteBusverbindung. Sie dürfen sich nur während der notwendigen Wartezeit aufdem Schulgelände aufhalten.Kommt ein Schüler trotz rechtzeitiger Bekanntgabe eines Unterrichtsausfallsvorzeitig in die Schule, stehen weder sein Schulweg noch sein Aufenthalt aufdem Schulgelände unter Versicherungsschutz.11 vgl. Avenarius, Hermann/ Heckel, Hans, Schulrechtskunde, 7. Aufl., Neuwied, 2000, S. 391; aber: ohne besondereErlaubnis bedeutet, dass grundsätzlich die Schule ihre Genehmigung geben muss (hier: durch dieSchul- und Hausordnung) vgl. dazu: SchulVerwaltung, Sonderausgabe 3/2001, S. 1119


V om S chulalltag8.5. Unfallbestimmungen 128.5.1. Jeder Unfall ist vom Schüler im Sekretariat anzuzeigen, da die Schule verpflichtetist, den Unfall dem Träger der Unfallversicherung zu melden. 138.5.2. Ereignet sich ein Unfall im Einflussbereich der Schule, informieren derbetroffene Schüler oder seine Klassenkameraden sofort den unterrichtendenoder aufsichtführenden Lehrer. Dieser entscheidet, ob Erste Hilfe durch eigeneHilfestellung oder das Sekretariat genügt oder ob ein Krankenwagen bestelltund ein Arzt hinzugezogen wird.8.5.3. Wird ein Arzt erst einige Zeit nach einem Unfall aufgesucht, soweisen der Schüler oder seine Eltern darauf hin, dass sich der Unfallauf dem Schulweg ereignet hat.Die Schul- und Hausordnung wird allen amSchulleben Beteiligten ausgehändigt. Sie bestätigendurch ihre Unterschrift, dass sie dieseerhalten und zur Kenntnis genommen haben.Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülernunterschreiben auch die gesetzlichen Vertreter.Diese Schul- und Hausordnung tritt ab demSchuljahr 2007/2008 mit verbindlicher Wirkungin Kraft und ersetzt damit die bishergültige Schulordnung.Hockenheim, den 1. August 2007SchulleiterElternbeiratsvorsitzendeSchülersprecherin12 vgl. Schulverwaltung BW Nr. 5/200613 § 193 Abs. 4 SGB VII20


© text+layout • Reinhild Günther (Grafik) • www.speyer-trio.dearkaden GmbH • Birgit Schröder-Stepp (Fotos) • www.arkaden.-speyer.deHerausgeber<strong>Carl</strong>-<strong>Friedrich</strong>-Gauß-<strong>Gymnasium</strong>Schubertstraße 5, 68766 Hockenheim

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