Berufliche Schulen - Stadt Heidenheim
Berufliche Schulen - Stadt Heidenheim
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Strukturelles / Wissenswertes<br />
Schulanmeldung<br />
Die Termine für die Elterninformationsabende<br />
werden jährlich neu festgelegt und<br />
können jederzeit bei den <strong>Schulen</strong> erfragt<br />
werden. Außerdem werden sie rechtzeitig in<br />
der Presse bekannt gegeben. Die genauen<br />
Anmeldetermine für die Erstklässler werden<br />
den Erziehungssorgeberechtigten mit Angabe<br />
der für den Wohnort zuständigen Grundschule<br />
rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Informati-<br />
Schülerbeförderung<br />
Die Bestellung der Schülermonatsfahrkarten<br />
wird vom jeweiligen Schulsekretariat<br />
durchgeführt. Dazu muss ein Bestellschein<br />
für das Abo-Verfahren ausgefüllt werden.<br />
Am Abo-Verfahren dürfen alle Schüler/innen<br />
teilnehmen, die Anspruch auf Schülerbeförderungskostenerstattung<br />
nach der Satzung des<br />
Landkreises <strong>Heidenheim</strong> haben und in Baden-<br />
hvg / <strong>Stadt</strong>bus<br />
Verkehrsverbindungen<br />
<strong>Heidenheim</strong>er Verkehrsgesellschaft,<br />
Steinheimer Str. 73, Tel.: 07321 3582 0<br />
Mehr zum Fahrplan und zu den Preisen gibt<br />
es unter www.hvg-bus.de<br />
onen zum Aufnahmeverfahren gibt es bei<br />
den Grundschulen. Bei der Anmeldung für<br />
die weiterführenden <strong>Schulen</strong> müssen die Geburtsurkunde<br />
und die Grundschulempfehlung<br />
vorgelegt werden.<br />
Liegt keine Empfehlung für das Gymnasium<br />
vor, können die Schüler/innen eine Aufnahmeprüfung<br />
ablegen. Über die Termine und die<br />
Anmeldung gibt die Grundschule Auskunft.<br />
Die Anmeldung an einer Schule bedeutet<br />
Württemberg wohnen. Bei Anspruchsberechtigung<br />
wird ein Zuschuss zu den Schülermonatsfahrkarten<br />
gewährt. Das heißt, es muss der<br />
für die jeweilige Schulart geltende Eigenanteil<br />
bezahlt werden. Der Eigenanteil wird zentral<br />
von der <strong>Heidenheim</strong>er Verkehrsgesellschaft<br />
eingezogen. Die Eigenanteile müssen nur für<br />
zwei Kinder einer Familie bezahlt werden.<br />
Wenn drei oder mehr Kinder an der Schülerbeförderung<br />
teilnehmen, kann im Sekretariat<br />
der jeweiligen Schule ein Antrag auf Befreiung<br />
Das Fahrplanbuch ist kostenlos im Rathaus, im<br />
Büro der hvg und an den <strong>Schulen</strong> erhältlich.<br />
Mit einer Chipkarte kann man preiswerter<br />
fahren; sie kann in der hvg-Geschäftsstelle, bei<br />
der zentralen Omnibushaltestelle oder im Bus<br />
aufgeladen werden.<br />
Achtung: Fahrplanwechsel ist im Dezember.<br />
Das heißt, die Abfahrtszeiten können sich<br />
ändern.<br />
nicht gleichzeitig einen Rechtsanspruch auf<br />
Aufnahme an dieser Schule. Laut Organisationserlass<br />
des Ministerium für Kultus, Jugend und<br />
Sport Baden-Württemberg gilt, dass an den<br />
vier allgemein bildenden Gymnasien jeweils<br />
höchstens drei Eingangsklassen gebildet werden<br />
sollen. Aufgrund zu hoher Anmeldezahlen<br />
kann eine Umverteilung notwendig werden.<br />
vom Eigenanteil gestellt werden. Bei Geringverdienern<br />
kann der Eigenanteil auch ganz erlassen<br />
werden. Dafür ist allerdings die Vorlage<br />
eines Bescheids vom Sozialamt des Landkreises<br />
oder vom JOB-Center erforderlich.<br />
Anträge auf Erlass des Eigenanteils müssen<br />
ebenfalls im Sekretariat der Schule für jedes<br />
Schuljahr neu gestellt werden.<br />
Den Schulwegeplan findet man unter:<br />
www.heidenheim.de/<br />
index.php?id=1155<br />
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