03.12.2012 Aufrufe

Berufliche Schulen - Stadt Heidenheim

Berufliche Schulen - Stadt Heidenheim

Berufliche Schulen - Stadt Heidenheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Strukturelles / Wissenswertes<br />

Schulanmeldung<br />

Die Termine für die Elterninformationsabende<br />

werden jährlich neu festgelegt und<br />

können jederzeit bei den <strong>Schulen</strong> erfragt<br />

werden. Außerdem werden sie rechtzeitig in<br />

der Presse bekannt gegeben. Die genauen<br />

Anmeldetermine für die Erstklässler werden<br />

den Erziehungssorgeberechtigten mit Angabe<br />

der für den Wohnort zuständigen Grundschule<br />

rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Informati-<br />

Schülerbeförderung<br />

Die Bestellung der Schülermonatsfahrkarten<br />

wird vom jeweiligen Schulsekretariat<br />

durchgeführt. Dazu muss ein Bestellschein<br />

für das Abo-Verfahren ausgefüllt werden.<br />

Am Abo-Verfahren dürfen alle Schüler/innen<br />

teilnehmen, die Anspruch auf Schülerbeförderungskostenerstattung<br />

nach der Satzung des<br />

Landkreises <strong>Heidenheim</strong> haben und in Baden-<br />

hvg / <strong>Stadt</strong>bus<br />

Verkehrsverbindungen<br />

<strong>Heidenheim</strong>er Verkehrsgesellschaft,<br />

Steinheimer Str. 73, Tel.: 07321 3582 0<br />

Mehr zum Fahrplan und zu den Preisen gibt<br />

es unter www.hvg-bus.de<br />

onen zum Aufnahmeverfahren gibt es bei<br />

den Grundschulen. Bei der Anmeldung für<br />

die weiterführenden <strong>Schulen</strong> müssen die Geburtsurkunde<br />

und die Grundschulempfehlung<br />

vorgelegt werden.<br />

Liegt keine Empfehlung für das Gymnasium<br />

vor, können die Schüler/innen eine Aufnahmeprüfung<br />

ablegen. Über die Termine und die<br />

Anmeldung gibt die Grundschule Auskunft.<br />

Die Anmeldung an einer Schule bedeutet<br />

Württemberg wohnen. Bei Anspruchsberechtigung<br />

wird ein Zuschuss zu den Schülermonatsfahrkarten<br />

gewährt. Das heißt, es muss der<br />

für die jeweilige Schulart geltende Eigenanteil<br />

bezahlt werden. Der Eigenanteil wird zentral<br />

von der <strong>Heidenheim</strong>er Verkehrsgesellschaft<br />

eingezogen. Die Eigenanteile müssen nur für<br />

zwei Kinder einer Familie bezahlt werden.<br />

Wenn drei oder mehr Kinder an der Schülerbeförderung<br />

teilnehmen, kann im Sekretariat<br />

der jeweiligen Schule ein Antrag auf Befreiung<br />

Das Fahrplanbuch ist kostenlos im Rathaus, im<br />

Büro der hvg und an den <strong>Schulen</strong> erhältlich.<br />

Mit einer Chipkarte kann man preiswerter<br />

fahren; sie kann in der hvg-Geschäftsstelle, bei<br />

der zentralen Omnibushaltestelle oder im Bus<br />

aufgeladen werden.<br />

Achtung: Fahrplanwechsel ist im Dezember.<br />

Das heißt, die Abfahrtszeiten können sich<br />

ändern.<br />

nicht gleichzeitig einen Rechtsanspruch auf<br />

Aufnahme an dieser Schule. Laut Organisationserlass<br />

des Ministerium für Kultus, Jugend und<br />

Sport Baden-Württemberg gilt, dass an den<br />

vier allgemein bildenden Gymnasien jeweils<br />

höchstens drei Eingangsklassen gebildet werden<br />

sollen. Aufgrund zu hoher Anmeldezahlen<br />

kann eine Umverteilung notwendig werden.<br />

vom Eigenanteil gestellt werden. Bei Geringverdienern<br />

kann der Eigenanteil auch ganz erlassen<br />

werden. Dafür ist allerdings die Vorlage<br />

eines Bescheids vom Sozialamt des Landkreises<br />

oder vom JOB-Center erforderlich.<br />

Anträge auf Erlass des Eigenanteils müssen<br />

ebenfalls im Sekretariat der Schule für jedes<br />

Schuljahr neu gestellt werden.<br />

Den Schulwegeplan findet man unter:<br />

www.heidenheim.de/<br />

index.php?id=1155<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!