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Einkaufsbedingungen MAN Truck & Bus AG

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<strong>Einkaufsbedingungen</strong> für Produktionsmaterialund Ersatzteile für Nutzfahrzeuge1. Maßgebende BedingungenDie Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten vonProduktionsmaterial oder Ersatzteilen für Nutzfahrzeuge und der <strong>MAN</strong><strong>Truck</strong> & <strong>Bus</strong> <strong>AG</strong>, München (im Folgenden "<strong>MAN</strong>" genannt) richten sichnach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen.Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. AndereAllgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen imEinzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.2. Bestellung2.1 Lieferverträge (Bestellung und Annahme) und Lieferabrufe sowie ihreÄnderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.2.2 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Wochen seitZugang an, so ist die <strong>MAN</strong> zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werdenspätestens verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen zwei Wochen seitZugang widerspricht.2.3 Die <strong>MAN</strong> kann im Rahmen der Zumutbarkeit für den LieferantenÄnderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführungverlangen. Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich derMehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, angemesseneinvernehmlich zu regeln.3. Zahlung3.1 Die Zahlung erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 60Tagen nach Lieferung und Rechnungseingang netto. Infolgevollmaschineller Bearbeitung werden Rechnungen jeweils nur am 5., 15.und 25. eines Monats bezahlt. Fallen diese Tage auf einen Samstag, Sonn– oder Feiertag, erfolgt die Zahlung am nächsten Werktag. Als Zeitpunktder Zahlung gilt der Absendetag der Zahlungsmittel. Die Zahlung erfolgtunter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei Abnahme verfrühterLieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.3.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung.3.3 <strong>MAN</strong> behält sich das Recht vor, Rechnungen nach vorheriger schriftlicherInformation des Lieferanten nur in elektronischer Form perDatenfernübertragung zu akzeptieren.3.4 Bei fehlerhafter Lieferung ist <strong>MAN</strong> berechtigt, die Zahlung wertanteilig biszur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.3.5 Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von <strong>MAN</strong>, dienicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungengegen <strong>MAN</strong> abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. BeiVorliegen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts gilt die Zustimmung alserteilt. Tritt der Lieferant seine Forderungen gegen <strong>MAN</strong> entgegen Satz 1ohne Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohlwirksam. <strong>MAN</strong> kann jedoch wahlweise mit befreiender Wirkung an denLieferanten oder den Dritten leisten.4. MängelanzeigeMängel der Lieferung hat <strong>MAN</strong>, sobald sie nach den Gegebenheiten einesordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, dem Lieferantenunverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant aufden Einwand der verspäteten Mängelrüge.5. Geheimhaltung5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigenkaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch dieGeschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zubehandeln.5.2 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenständedürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemachtwerden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen derbetrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungenzulässig.5.3 Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.5.4 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mitihrer Geschäftsverbindung werben.6. Liefertermine und –fristenVereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für dieEinhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Warebeim zu beliefernden Werk der <strong>MAN</strong>. Ist nicht Lieferung "frei Werk"vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der üblichenZeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.7. Lieferverzug7.1 Der Lieferant ist <strong>MAN</strong> zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet. Diesgilt nicht für entgangenen Gewinn und Schäden ausBetriebsunterbrechung.7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatz aufFrachtmehrkosten, Nachrüstkosten und nach fruchtloser Nachfristsetzungoder bei Wegfall des Interesses an der Lieferung auf dieMehraufwendungen für Deckungskäufe.8. Höhere GewaltHöhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen undsonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegendeEreignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und imUmfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenndiese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffeneVertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet,im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationenzu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nachTreu und Glauben anzupassen.9. Qualität und Dokumentation9.1 Der Lieferant hat für seine Lieferungen die allgemeinen technischenLieferbedingungen der <strong>MAN</strong> nach den Werknormen <strong>MAN</strong> 239-1 ff., dieSicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Dateneinzuhalten und dazu ein den anerkannten Regeln entsprechendesQualitätsmanagement-System (z.B. DIN EN ISO 9000 ff, VDA 6 o.ä.)einzurichten und nachzuweisen. Für Lieferungen von LKW-Aufbauten, -Anbauten und -Umbauten, die nicht auf einem Rahmen-Abschluss sondernauf einem anderen Vertrag basieren, z. B. Einzelbestellungen oderLieferverträge, gilt die Werknorm M 3471 „Allgemeine Lieferbedingungenfür LKW-Aufbauten, -Anbauten und -Umbauten“ der <strong>MAN</strong>. <strong>MAN</strong> behält sichvor, sich von der Wirksamkeit des Qualitätsmanagement- Systems vor Ortzu überzeugen, z.B. nach VDA Band 6 “QS-Systemaudit”, bzw. beiAufbauherstellern nach VDA Band 8 “Leitfaden zur QS bei Anhänger-,Aufbauten- und Containerherstellern”. Änderungen desLiefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der<strong>MAN</strong>. Für die Erstbemusterung wird auf die VDA-Schrift “Sicherung derQualität von Lieferungen- Lieferantenauswahl/Produktionsprozess undProduktfreigabe/Qualitätsleistung in der Serie”, Frankfurt am Main 1998,hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität derLiefergegenstände ständig zu überprüfen.Form M.020.E.10.13


Allgemeine <strong>Einkaufsbedingungen</strong>(gültig für alles übrige Material)1. Maßgebende BedingungenDie Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten von anderenLiefergegenständen als von Produktionsmaterial oder Ersatzteilen fürNutzfahrzeuge und der <strong>MAN</strong> <strong>Truck</strong> & <strong>Bus</strong> <strong>AG</strong>, München (im folgenden"<strong>MAN</strong>" genannt) richten sich nach diesen Allgemeinen<strong>Einkaufsbedingungen</strong> und etwaigen sonstigen Vereinbarungen.2. BestellungNur schriftliche Bestellungen sind rechtsverbindlich. Telefonische odermündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von<strong>MAN</strong>.3. AuftragsannahmeDie Bestellung ist <strong>MAN</strong> unverzüglich schriftlich zu bestätigen.Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennt <strong>MAN</strong> nicht an.4. LiefertermineDie Liefertermine sind einzuhalten. Bei Überschreitung der Lieferterminebehält sich <strong>MAN</strong> vor, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprücheentweder Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferungoder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vomVertrag zurückzutreten. Der Lieferant hat <strong>MAN</strong> erkennbareLieferverzögerungen sofort mitzuteilen. Er kann sich auf eine von ihmnicht zu vertretende Terminüberschreitung nur dann berufen, wenn er<strong>MAN</strong> deren Grund unverzüglich mitgeteilt hat. Bei Streik, Aussperrung,Betriebsstörungen oder von <strong>MAN</strong> nicht zu vertretenden Umständen, diedas Interesse von <strong>MAN</strong> an der Leistung des Lieferanten beeinflussen, ist<strong>MAN</strong> berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oderdie Ausführung zu einem späteren Termin zu verlangen. Ansprüchekönnen hieraus gegen <strong>MAN</strong> nicht geltend gemacht werden.5. UnfallverhütungsvorschriftenDer Lieferant hat die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschrifteneinzuhalten.6. Versicherung und VerpackungDie Kosten für Versicherungen erkennt <strong>MAN</strong> nur an, wenn sie vorher mitihr schriftlich vereinbart worden sind. Der Lieferant hat dieLiefergegenstände nach den Vorschriften der Eisenbahn-Verkehrsordnung zu verpacken.7. Überlassung von UnterlagenFür Liefergegenstände, deren Handhabung nicht allgemein bekannt ist,sind Montage- und Betriebsanweisungen bei der Anlieferung ohneAufforderung mitzuliefern. Auf Verlangen sind <strong>MAN</strong> außerdem solcheUnterlagen kostenlos zu überlassen, die für die Wartung undInstandsetzung des Liefergegenstandes erforderlich sind.8. MängelhaftungDie Sachmängelhaftungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt nachendgültiger Inbetriebnahme oder – soweit eine Inbetriebnahme nicht inBetracht kommt – nach Verwendung, sofern nichts anderes vereinbart ist.Die Sachmängelhaftung endet in jedem Fall 36 Monate nach Lieferung.Beseitigt der Lieferant innerhalb angemessener Zeit die Mängel nicht,kann <strong>MAN</strong> ohne Nachfristsetzung die weiteren gesetzlichen Rechtegeltend machen. In dringenden Fällen oder bei Verzug kann <strong>MAN</strong>unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche auf Kosten des LieferantenErsatz beschaffen oder die Mängel selbst beseitigen bzw. beseitigenlassen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand nicht rechtzeitigerMängelrüge. <strong>MAN</strong> behält sich eine Überwachung der Herstellung desLiefergegenstandes und dessen Abnahme auch im Werk des Lieferantenvor. Hierdurch bleibt die Sachmängelhaftungspflicht des Lieferantenunberührt.9. Zahlung9.1 Die Zahlung erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von60 Tagen nach Lieferung und Rechnungseingang netto. Infolgevollmaschineller Bearbeitung bezahlt die <strong>MAN</strong> Rechnungen jeweils nuram 5., 15. und 25. eines Monats. Fallen diese Tage auf einen Samstag,Sonn – oder Feiertag, erfolgt die Zahlung am nächsten Werktag. AlsZeitpunkt der Zahlung gilt der Absendetag der Zahlungsmittel. DieZahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei Abnahmeverfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbartenLiefertermin.9.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung.9.3 3.3 <strong>MAN</strong> behält sich das Recht vor, Rechnungen nach vorherigerschriftlicher Information des Lieferanten nur in elektronischer Form perDatenfernübertragung zu akzeptieren.9.4 Bei fehlerhafter Lieferung ist <strong>MAN</strong> berechtigt, die Zahlung wertanteilig biszur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.Form M.020.E.10.1310. Konzernverrechnungsklausel<strong>MAN</strong> ist berechtigt, mit und gegen fällige und nichtfällige, auch künftigeForderungen aufzurechnen, die der <strong>MAN</strong> SE München oder einerGesellschaft, an der diese unmittelbar oder mittelbar mit mindestens50 % beteiligt ist, gegen den Lieferanten zustehen bzw. die der Lieferantgegen eine der bezeichneten Firmen hat. Über den Stand dieserBeteiligungen erhält der Lieferant erforderlichenfalls auf Anfrage Auskunft.Der Lieferant ist damit einverstanden, dass alle <strong>MAN</strong> gestelltenSicherheiten auch zur Sicherung derjenigen Forderungen dienen, die denim vorstehenden Satz 1 aufgeführten Gesellschaften gegen denLieferanten zustehen. Umgekehrt dienen alle Sicherheiten, die derLieferant diesen Gesellschaften gestellt hat, auch zur Sicherung der von<strong>MAN</strong> gegen den Lieferanten gerichteten Forderungen - gleich auswelchem Rechtsgrund sie entstanden sind.11. AbtretungForderungen gegen <strong>MAN</strong> können nicht abgetreten werden, es sei denn,<strong>MAN</strong> gibt vorher ihre schriftliche Zustimmung. Bei Vorliegen einesverlängerten Eigentumsvorbehalts gilt die Zustimmung als erteilt. Tritt derLieferant seine Forderungen gegen den Besteller entgegen Satz 1 ohnedessen Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohlwirksam. <strong>MAN</strong> kann jedoch nach ihrer Wahl mit befreiender Wirkung anden Lieferanten oder den Dritten leisten.12. EigentumsvorbehaltEin Eigentumsvorbehalt ist nur verbindlich, wenn er gesondert schriftlichvereinbart wurde.13. Geheimhaltung13.1 Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischenund technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungbekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.13.2 Modelle, Matrizen, Schablonen, Muster, Werkzeuge und sonstigeFertigungsmittel, ebenso vertrauliche Angaben, die dem Lieferanten vonder <strong>MAN</strong> zur Verfügung gestellt oder von ihr voll bezahlt werden, dürfennur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von <strong>MAN</strong> für Lieferungen anDritte verwendet werden. In allen anderen Fällen darf eine Belieferung anDritte nur erfolgen, wenn dadurch gewerbliche Schutzrechte/geistigeEigentumsrechte (Know-How) von <strong>MAN</strong> nicht verletzt werden. <strong>MAN</strong> istgrundsätzlich bereit, nach vorheriger Vereinbarung dem Lieferantengegen Zahlung von Lizenzgebühren eine Mitbenutzung solchergewerblicher Schutzrechte/geistigen Eigentumsrechte (Know-How) zugestatten. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmender betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungenzulässig. Unterlieferanten und Arbeitnehmer des Lieferanten sindentsprechend zu verpflichten. Der Lieferant darf nur mit vorherigerschriftlicher Zustimmung des Bestellers mit seiner Geschäftsverbindungwerben.14. Soziale Verantwortung und UmweltschutzDer Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungenzum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheiteinzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteiligeAuswirkungen auf Mensch und Umwelt bestmöglich zu verringern. <strong>MAN</strong>erwartet vom Lieferanten eine kontinuierliche Verbesserung derUmweltleistung. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seinerMöglichkeiten ein Umweltmanagementsystem (z.B. nach DIN ISO 14001und/oder der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des EuropäischenParlaments und des Rates (EMAS) einrichten und weiter entwickeln.Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative derUN beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz derinternationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, denAusschluss von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, den Ausschluss vonDiskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die Verantwortung fürdie Umwelt und die Verhinderung von Korruption. Weitere Informationenzur Global Compact Initiative der UN sind unter www.unglobalcompact.orgerhältlich15. ZeichnungenAlle dem Lieferanten überlassenen Zeichnungen und sonstigenUnterlagen sind ihm nur zur Ausführung des Auftrages anvertraut undnach Erledigung des Auftrages an <strong>MAN</strong> zurückzugeben.16. Schutzrechte DritterDer Lieferant hat <strong>MAN</strong> von allen Ansprüchen wegen Verletzung vonSchutzrechten Dritter freizustellen und schadlos zu halten.17. KündigungLässt der Vertrag eine Kündigung zu, erhält der Lieferant den Teil derVergütung, welcher seinen bis dahin erbrachten Leistungen entspricht.18. Geltendes Recht und GerichtsstandFür die vertraglichen Bestimmungen gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungenist das jeweils zu beliefernde Werk der <strong>MAN</strong>. Im Übrigen ist ErfüllungsortMünchen. München ist ausschließlicher Gerichtsstand.<strong>MAN</strong> weist den Lieferanten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz daraufhin,dass sie über ihn personenbezogene Daten speichert

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