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Logistikhandbuch für Lieferanten der MAN Diesel & Turbo SE

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<strong>Logistikhandbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>der</strong><strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong><strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 1


Inhaltsverzeichnis1 Allgemeines.......................................................................................... 41.1 Geltungsbereich ............................................................................................................ 41.2 Gültigkeit........................................................................................................................ 41.3 Ziele............................................................................................................................... 41.4 Aufgabenbereiche ......................................................................................................... 51.5 Verpackungsfunktionen ................................................................................................. 52 Begriffsdefinitionen ............................................................................. 73 Standardverpackungen ....................................................................... 93.1 Einzelverpackungen ...................................................................................................... 93.2 Einzel- o<strong>der</strong> Außenverpackungen ............................................................................... 113.3 Verpackungshilfsmittel................................................................................................. 123.4 luft- und seemäßige Verpackung................................................................................. 134 Standardladungsträger ..................................................................... 154.1 Euro-Paletten............................................................................................................... 154.2 Vierwege-Paletten ....................................................................................................... 164.3 Palettenaufsatzrahmen................................................................................................ 164.4 Schwergutteile auf Paletten......................................................................................... 174.5 Bündel auf Paletten ..................................................................................................... 184.6 Holzkiste auf Palette.................................................................................................... 194.7 Holzverschlag auf Palette............................................................................................ 214.8 Eurogitterboxen ........................................................................................................... 224.9 Holzkiste ...................................................................................................................... 235 Spezialverpackungen und -ladungsträger ...................................... 246 Zulässiges Verpackungsmaterial ..................................................... 26<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 2


6.1 Umweltschutzvorgaben ............................................................................................... 266.2 Genehmigte Verpackungsmaterialien ......................................................................... 267 Beschränkungen, Abmessungen, Modulierung.............................. 277.1 Modulierung................................................................................................................. 277.2 Beschränkungen.......................................................................................................... 287.3 Umreifung/Kantenschutz ............................................................................................. 288 Kennzeichnung .................................................................................. 298.1 Allgemeine Kennzeichnung ......................................................................................... 298.2 Bestellspezifische Kennzeichnung .............................................................................. 298.3 Warenbegleitdokumente.............................................................................................. 319 Anlieferbedingungen ......................................................................... 349.1 Allgemeine................................................................................................................... 349.2 Werk Berlin .................................................................................................................. 349.3 Werk Hamburg ............................................................................................................ 359.4 Werk Oberhausen ....................................................................................................... 3510 Häufig auftretende Probleme:........................................................... 3610.1 Bestellung verschiedener Materialnummern ............................................................... 3610.2 Unterschiedliche Bestellpositionen in einer Einzelverpackung.................................... 3710.3 Teillieferungen ............................................................................................................. 3711 Verweis auf Normen und Richtlinien ............................................... 3912 Abkürzungsverzeichnis..................................................................... 4213 Symbol-Erläuterungen ...................................................................... 4414 Handhabungssymbole ...................................................................... 4615 Schlusserklärung............................................................................... 48<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 3


1 AllgemeinesWesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen <strong>Lieferanten</strong> und<strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> stellt eine offene Kommunikation dar. Um diese stetig zuverbessern, dient dieses <strong>Logistikhandbuch</strong> als Grundlage.1.1 GeltungsbereichDas vorliegende <strong>Logistikhandbuch</strong> gilt <strong>für</strong> sämtliche Lieferungen an die folgendenStandorte <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong>1. Werk Berlin, Egellstr. 21, 13507 Berlin2. Werk Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 5, 20457 Hamburg3. Werk Oberhausen, Steinbrinkstr. 1, 46145 OberhausenIm Folgenden werden die Standorte als <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> bezeichnet.1.2 GültigkeitDas vorliegende Handbuch hat <strong>für</strong> die in 1.1 genannten Standorte Gültigkeit. Es ersetztkeine vorhandenen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Qualitäts- undKonstruktionsdokumente. Werden zwischen <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> und dem <strong>Lieferanten</strong> bzgl. indiesem Handbuch genannter Punkte geson<strong>der</strong>te Abmachungen getroffen gelten dieindividuell vereinbarten Bestimmungen.1.3 ZieleZiel ist die Information über Anfor<strong>der</strong>ungen und Vorschriften <strong>für</strong> die Anlieferung vonMaterial bei <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong>, sodass durch Standardisierung seitens des<strong>Lieferanten</strong> eine Logistik <strong>für</strong> optimalen und rationalen Material- und Informationsflussgewährleistet werden kann.Weiterhin hat die <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> höchste Ansprüche an folgende Themen:• Umweltverträglichkeit• Qualitätssicherung• Arbeits- und Umweltschutz• Wirtschaftliche Effizienz<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 4


1.4 AufgabenbereicheDer Zulieferer gewährleistet ein Verpackungssystem, welches denProduktanfor<strong>der</strong>ungen, den Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>Logistikhandbuch</strong>s <strong>der</strong><strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong>, sowie allen geltenden Vorschriften nationaler, regionaler undlokaler Behörden entsprechen, einschließlich <strong>der</strong> an dem Ort geltenden Vorschriften, andenen die Verpackung entsorgt wird.Für jegliche Einwegverpackung ist nachhaltiges Material zu verwenden. Dieses mussdem Recycling zugeführt werden dürfen. Verpackungsabfälle sowie die Verwendungüberflüssiger und/o<strong>der</strong> übermäßiger Verpackungen sind gemäß EU-Richtlinie 94/62/EGzu vermeiden.Der Zulieferer verantwortet eine(n) den Produktanfor<strong>der</strong>ungen angemessenen Schutzund Verpackung, sodass alle gelieferten Artikel ihren Zielort sicher erreichen. Sollte sich<strong>der</strong> Zulieferer nicht an die Vorgaben des <strong>Logistikhandbuch</strong>s halten, behält sich die<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> vor, Korrekturmaßnahmen zu for<strong>der</strong>n bzw. die Ware an den<strong>Lieferanten</strong> zurückzusenden.Außerdem behält sich die <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> vor, sämtliche Kosten, die aufgrundvon Nichteinhaltung des <strong>Logistikhandbuch</strong>s durch Umpacken, einer erschwertenHandhabung beziehungsweise Zuordnung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entsorgung entstehen sowie <strong>für</strong>Qualitätseinbußen, die auf eine unsachgemäße o<strong>der</strong> verschmutzte Verpackungzurückzuführen sind, auf den <strong>Lieferanten</strong> zu übertragen.1.5 VerpackungsfunktionenAllgemein soll die Verpackung folgenden For<strong>der</strong>ungen entsprechen:• Alle Teile müssen ohne Qualitätsmängel und frei von Verschmutzungeneintreffen,<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 5


• Sicherheit und Einfachheit bei <strong>der</strong> Handhabung während des Entladens undwährend des Transports (z. B. mit Flurför<strong>der</strong>fahrzeugen und Kränen) istsicherzustellen,• Kapazitäten müssen effizient genutzt und Ladeeinheiten rational gebildet werden,• ausreichende Transportsicherung,• sichere und einfache Handhabung beim Entnehmen <strong>der</strong> Teile aus <strong>der</strong>Verpackung,• eindeutige Kennzeichnung (siehe Kapitel 8),• Verwendung recyclingfähiger Materialen,• maximal eine Bestellposition pro Einzelverpackung (siehe Kapitel 2),• Sortenreinheit (lediglich eine Materialnummer pro Einzelverpackung),• deutlich sichtbare Trennung und zweckmäßige Organisation <strong>der</strong> Teile, sofernMischgebinde nicht vermieden werden können,• alternative Verpackungsmöglichkeiten (z. B. Mehrwegverpackungen) sind zuberücksichtigen,• Verwendung von Trenneinsätzen o<strong>der</strong> Gefachen, wenn es durch Verrutscheno<strong>der</strong> Reiben zu Schäden kommen kann,• ordnungsgemäße Polsterung empfindlicher Teile.Die Verpackung muss während des Transports, <strong>der</strong> Lagerung und Nutzung mehrereFunktionen erfüllen:Schutzfunktion: Schutz vor physischer Beschädigung und Umweltschäden,ausreichende Stabilität <strong>für</strong> die maximale Stapelhöhe.Verladung und Transport: Transportverpackungen sind so zu wählen, dass eineeinfache und sichere Handhabung bei <strong>der</strong> Annahme und Lagerung (gängigeArbeitsschritte wie z. B. Halten, Heben, Bewegen, Absetzen und Verstauen) möglich ist.Gebrauchsfreundlichkeit: Einfache Nutzung und sichere Handhabung.Kommunikation: Sichtbare Anbringung wichtiger Versandinformationen undLieferdaten (siehe Kapitel 8).<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 6


Umweltverträglichkeit: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verwendungumweltverträglicher und problemlos recyclingfähiger o<strong>der</strong> leicht zu entsorgen<strong>der</strong>Materialien.Gewährleistungsfunktion: Mit <strong>der</strong> Lieferung einer unbeschädigten Verpackunggewährleistet <strong>der</strong> Zulieferer, dass die Angaben auf <strong>der</strong> Verpackung mit dem Inhaltübereinstimmen.Rationalisierung: Sämtliche mit <strong>der</strong> Lieferung in Verbindung stehende Parameter(Versandart, Versandweg, Gewicht, Nutzung <strong>der</strong> Kapazitäten sowie sichereHandhabung während <strong>der</strong> Be- und Entladung, Lagerung, Öffnung und Entsorgung)müssen effizient gestaltet sein.2 BegriffsdefinitionenIm vorliegenden Abschnitt werden grundlegende und <strong>für</strong> eine ordnungsgemäßeVerpackung notwendige Begriffe definiert. Weiterführende Begriffe werden in DIN 55405beschrieben.Bestellposition: Teile mit <strong>der</strong>selben Materialnummersortenrein: Teile, die ausschließlich die gleiche Materialnummer enthaltenInnenverpackung: Verpackung, die in unmittelbarem Kontakt zum Packgut steht; wirdzur Abtrennung und/o<strong>der</strong> zur Sicherung von Teilen verwendetEinzelverpackung: Die Einzelverpackung ist die kleinstePackeinheit. Sie darf nur eine einzige Bestellposition (Teile mit<strong>der</strong>selben Materialnummer) enthalten. Die Einzelverpackung istnach den Vorgaben <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> zukennzeichnen (siehe Kapitel 8.2)<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 7


Außenverpackung: Mit Außenverpackungen werdenmehrere Einzelverpackungen zusammengefasst. EineAußenverpackung kann auch eine Einzelverpackungdarstellen.Transportverpackung: Verpackung, die eine sichere und einfache Handhabung <strong>der</strong>Teile während des Transports ermöglicht. Außerdem schützt die TransportverpackungLadegüter zusätzlich während des Transports, <strong>der</strong> Lagerung und <strong>der</strong> Handhabung voräußeren Einflüssen. Eine Transportverpackung kann auch eine Außenverpackungdarstellen.Palettenkarton: Abmessungen entsprechen denen einer Euro-Palette (L x B:1200 mm x 800 mm)Ladehilfsmittel: Hilfsmittel zur Ladungssicherung, z. B. Planken, Ketten, TrägerLadungsträger: Ladungsträger dienen zur Bildung rationeller Ladeeinheiten, z. B.PalettenTransporthilfe: Werden <strong>für</strong> Transport- und Lagerzwecke eingesetzt und bei schwerenund/o<strong>der</strong> sperrigen Teilen benötigt, sofern sie nicht in einem standardisiertenVerpackungssystem transportiert werden können. Mögliche Transporthilfen sindTransportrahmen aus Holz o<strong>der</strong> Metall, Kantholzkonstruktionen, Verschalungen o<strong>der</strong>Ähnliches.Umreifung: Verwendung von Umreifungsbän<strong>der</strong>n zur Fixierung <strong>der</strong> Ladung währenddes Transports und <strong>der</strong> Handhabung (z. B. zur Ladungssicherung auf Paletten)Transportsicherung: Hilfsmittel zur Sicherung einer Ladung während des TransportsStapelfähigkeit: Möglichkeit, mehrere Verpackungen ohne Schäden übereinan<strong>der</strong> zustapeln. Notwendig: ebener Untergrund und ausreichende Stabilität <strong>der</strong> Packmittel.Sämtliche aufgeführte Konstruktionen sowie die Materialqualität müssen das gefahrloseStapeln während des Transports und <strong>der</strong> Handhabung gewährleisten und dem Gewicht<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 8


des Packguts angepasst werden. Bei Stapelung von Verpackungen mit einem Gewichtgrößer als 30 kg muss das Entladen mit Hilfe eines Flurför<strong>der</strong>fahrzeugs bzw.Handhubwagens durch z. B. Holzplanken zwischen den einzelnen Verpackungenermöglicht werden. Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zukennzeichnen.Kranfähigkeit: entsprechend <strong>der</strong> Anlieferbedinungen (s. Kapitel 9) gemäß HPE-Verpackungsrichtlinien zu gewährleisten; bei Lieferungen mit niedrigerem Gewicht sollteKranfähigkeit und -zugänglichkeit ermöglicht werden.Überhang: Teile, die über den Rand eines Ladungsträgers hinausragen. Ein Überhangin Längsrichtung ist zu vermeiden. Der max. zulässige Überhang auf den Seiten einerPalette beträgt pro Seite 20 mm. Die Transportsicherheit muss zu je<strong>der</strong> Zeitgewährleistet sein und <strong>der</strong> Schwerpunkt mittig auf <strong>der</strong> Palette liegen.Einwegverpackung: wird nur <strong>für</strong> eine einzige Lieferung verwendetMehrwegverpackung: wird <strong>für</strong> mehrere Lieferungen verwendet3 StandardverpackungenDer vorliegende Abschnitt zeigt <strong>für</strong> eine ordnungsgemäße Verpackung verwendbareStandardverpackungen und <strong>der</strong>en Voraussetzungen auf.3.1 Einzelverpackungen3.1.1 BeutelAbmessungen: müssen Gewicht und Volumen entsprechend gewählt werdenAnfor<strong>der</strong>ungen: Die verwendeten Beutel sollten zur besseren Kontrolle transparent undwi<strong>der</strong>verschließbar sein. Die Materialqualität muss sich eignen <strong>für</strong> die Art,Anfor<strong>der</strong>ungen und Menge des Artikels. Eine Liste <strong>der</strong> freigegebenen Materialien findetsich in Kapitel 6.Verwendung: Beutel können ausschließlich als Einzelverpackungen verwendet werden,sind nicht als eigenständige Ladung zulässig und müssen daher in einem zweiten<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 9


Behälter (siehe Kapitel 3.2) o<strong>der</strong> auf einem Ladungsträger platziert werden. DieseVerpackungsart wird hauptsächlich <strong>für</strong> Schüttgut wie Schrauben verwendet.Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Beutel:• Risse,• Löcher, Undichtigkeiten3.1.2 Wellpapp- und KartonverpackungenAbmessungen: gemäß DIN 55510, siehe Kapitel 7Konstruktion: leicht zu öffnen, stapelfähigZulässiges Gesamtgewicht:• Ladungsbehälter ohne Palette: Richtwert: 25 kg• Behälter bestimmt <strong>für</strong> manuelle Handhabung: Richtwert: 25 kg• Palettenbehälter: 1000 kg<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 10


Anfor<strong>der</strong>ungen: gemäß DIN 55468, um ausreichende Stabilitätbeim Stapeln zu gewährleisten und Stößen während desTransports, <strong>der</strong> Handhabung und <strong>der</strong> Lagerung standhalten zukönnen. Beim Stapeln von Kartons müssen <strong>für</strong> dieStapelstabilität und eine vereinfachte Entladung vonFlurför<strong>der</strong>fahrzeugen Holzkufen gemäß HPE-Verpackungsrichtlinien verwendet werden. Außerdem muss zumSchutz des Materials zwischen Oberkante des Packguts unddem Kartondeckel Polstermaterial angebracht werden.Stapelung mit HolzkufenVerschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgutvor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intaktbleibt.Stapelfähigkeit: Für eine rationale Beladung müssen dieKartons gefahrlos stapelfähig sein. Kartons, die nicht stapelfähigsind, sind an <strong>der</strong> Oberseite entsprechend zu kennzeichnen.Polsterung zwischenMaterial und DeckelVerwendung: Wellpapp- und Kartonverpackungen können sowohl als Einzel- und alsauch als Außenverpackung verwendet werden. Um Beschädigungen o<strong>der</strong> Verlustewährend des Transports und <strong>der</strong> Handhabung zu vermeiden, ist eine ordnungsgemäßeSicherung <strong>der</strong> Teile im Karton obligatorisch.3.2 Einzel- o<strong>der</strong> Außenverpackungen3.2.1 Wellpapp- und KartonverpackungenFür Wellpapp- o<strong>der</strong> Kartonverpackungen als Außenverpackung siehe Kapitel 3.1.2.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 11


3.3 Verpackungshilfsmittel3.3.1 Palettenstülpkarton, WellpappeAbmessungen: L x B x H max :1200 mm x 800 mm x 1800 mm;Höhe inkl. PalettenhöheKonstruktion: Euro-Palette, Vierwege-PaletteZulässiges Gesamtgewicht: 1000 kgAnfor<strong>der</strong>ungen: gemäß DIN 55468, um ausreichende Stabilität beim Stapeln zugewährleisten und Stößen während des Transports, <strong>der</strong> Handhabung und <strong>der</strong> Lagerungstandhalten zu können. Der Karton muss gemäß <strong>der</strong> Norm und <strong>der</strong> Anwendung aus denWellpappen Typ 1.10 bis 1.50 o<strong>der</strong> 2.20 bis 2.70 gefertigt sein. Bei Seetransportensiehe Kapitel 3.4.Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssenund Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Stapelfähigkeit: Die Stapelfähigkeit kann beispielsweise durch Kanthölzer imKartoninnern verstärkt werden. Die Oberseite muss stabil sein, um ein sicheres undgefahrloses Stapeln zu ermöglichen. Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an <strong>der</strong>Oberseite entsprechend zu kennzeichnen.Verwendung: Palettenstülpkarton und Wellpappe kann als Einzel- und alsAußenverpackung verwendet werden.Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 12


3.3.2 Schrumpffolie, Stretchfolie, FolienhaubeAbmessungen: L x B x H max :1200 mm x 800 mm x 1800 mm;Höhe inkl. PalettenhöheKonstruktion: Euro-Palette, Vierwege-Palettezulässiges Gesamtgewicht: 1000 kgSchrumpffolie: Um ein Verrutschen <strong>der</strong> Ladung auszuschließen, ist beimEinschrumpfen von Palettenladungen die Folie so anzubringen, dass sie über denunteren Rand des Palettendecks hinausragt.Stretchfolie: Verwendung nur <strong>für</strong> leicht und fest Gepacktes. Die Vorspannung sollte dieDruckfestigkeit des Packguts nicht überschreiten. Eine niedrige Vorspannung bedeutetjedoch auch eine geringere Transportsicherheit. Um ein Verrutschen <strong>der</strong> Ladungauszuschließen, ist beim Einwickeln von Palettenladungen die Folie so anzubringen,dass sie über den unteren Rand des Palettendecks hinausragt.Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssenund Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, müssen an <strong>der</strong> Oberseiteentsprechend gekennzeichnet werden.Verwendung: zur Sicherung einer o<strong>der</strong> mehrerer Einzelverpackungen auf einer PaletteUmreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.33.4 luft- und seemäßige VerpackungDie seemäßige Verpackung soll dem Material einen optimalen Schutz vormechanischen und physikalisch-chemischen Beschädigungen bieten. Dies gilt nicht nur<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 13


<strong>für</strong> die Zeit des Seetransportes und des anschließenden LKW-Transportes zurBaustelle, son<strong>der</strong>n auch <strong>für</strong> die jeweils gefor<strong>der</strong>te Lagerzeit. Die Verantwortung des<strong>Lieferanten</strong> <strong>für</strong> die Verpackung endet somit erst nach Entnahme <strong>der</strong> Materialien ausdem Packstück.Beim Transport mit konventionellen Schiffen muss mit einer Stauhöhe von 8,0 mgerechnet werden. Demzufolge sind alle Packstücke so auszulegen, dass eine Mindest-Deckelbelastung von 1000 kg/m 2 möglich ist.Auf dem gesamten Transportweg wirken Beanspruchungen auf das Packstück ein,denen folgende Ursachen zugrunde liegen können, und zwar Horizontal-Beschleunigungen beim:• BahntransportRangierstoß in Längsrichtung = 4,0*g (mit g ≈ 9,81 m/s 2 )Richtungsän<strong>der</strong>ung seitlich = 2,0*g• LKW-TransportBremsvorgang = 2,0*gRichtungsän<strong>der</strong>ung seitlich = 1,5*g• See-TransportStampfbeschleunigung = 0,6*gWerte <strong>für</strong> Rollwinkel = ± 30°Material, das <strong>der</strong> Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter, dem „IMDG-Code“(International Maritime Dangerous Goods Code), <strong>der</strong> „IATA-RAR-Code“ (InternationalAir Transport Association - Restricted Articles Regulations) unterliegt, ist entsprechendden jeweiligen Vorschriften zu verpacken. Bei <strong>der</strong> Verpackung in Wellpapp-/Kartons istwasserfest beschichtetes Material zu verwenden.Bei Packstücken bis 2000 kg kann die Bündelung mit Kanthölzern und Zwischenlagenaus Brettern o<strong>der</strong> Sperrholz vorgenommen werden. Die Verbindung und Arretierung <strong>der</strong>Kanthölzer und Zwischenlagen erfolgt mit Maschinenschrauben o<strong>der</strong> durchgehendenGewindestangen, mindestens M20, in Verbindung mit U-Scheiben. Die Kanthölzer auf<strong>der</strong> Unter- und Oberseite sollen mindestens 0,12 m breit und 0,12 m hoch sein. Für die<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 14


Berechnung <strong>der</strong> Kanthölzer ist die DIN 1052 maßgebend. Jedes Packstück mussordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert und gegen äußere Einflüsse geschütztsein. Bei Berechnung <strong>der</strong> Querschnitte <strong>für</strong> das einzusetzende Packmittel ist dieDIN 1050 maßgebend. Die Zwischenlagen müssen durch Bolzen in ihrer Lage gehaltenwerden. Der Abstand zwischen den Bolzen einer Spange darf nicht größer als 1 m sein.Bündelungen mit Stahlband, Draht o<strong>der</strong> Kordel sind nicht zulässig. Das Packstück mussüber eine ausreichende Standsicherheit (Rollwinkel beim Seetransport) und über eineAuflagefläche verfügen, die 2000 kg/m 2 nicht überschreitet. Die Markierung darf nurdann direkt auf das Packstück aufgetragen werden, wenn eine spätere Bearbeitungdarunter nicht leidet. Bei Verwendung von Farben ist zu prüfen, ob eine Verträglichkeitmit dem Grund- und Endanstrich gegeben ist. An jedem Packstück sind dieAnschlagpunkte, <strong>der</strong> Schwerpunkt und die Transportlage zu kennzeichnen. DieAnschlagpunkte müssen so gewählt sein, dass die Seile nicht verrutschen können unddas Packstück in waagerechter Lage bewegt wird.4 Standardladungsträger4.1 Euro-PalettenAbmessungen: L x B:1200 mm x 800 mmKonstruktion: Euro-Palette gemäß DIN 15146Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, sieheKapitel 11Anfor<strong>der</strong>ungen: Eine Liste <strong>der</strong> freigegebenen Materialien findet sich in Kapitel 6.Stapelfähigkeit: Die Paletten müssen stabil stehen und sicher und gefahrlos zu stapelnsein.Verwendung: Ladungssicherung auf <strong>der</strong> Palette mit Wellpappkartons, Aufsatzrahmen,Stretchfolie usw. Für die Tauschfähigkeit müssen die Tauschkriterien <strong>für</strong> Europalettenim europäischen Paletten-Pool (siehe EPAL Pallet system, Kapitel 11) erfüllt sein.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 15


Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Paletten:• Beschädigte o<strong>der</strong> fehlende Komponenten• Hervorstehende Nägel und/o<strong>der</strong> Schrauben o<strong>der</strong> vergleichbare Mängel• Starke Verschmutzung4.2 Vierwege-PalettenAbmessungen: L x B x H max :1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. PalettenhöheKonstruktion: Vierwege-PaletteZulässiges Gesamtgewicht: je nach KonstruktionAnfor<strong>der</strong>ungen: Eine Liste <strong>der</strong> freigegebenen Materialien findet sich in Kapitel 6.Stapelfähigkeit: Die Paletten müssen stabil stehen und sicher und gefahrlos zu stapelnsein.Verwendung: Vierwege-Paletten sind nur zu verwenden, wenn keine Euro-Paletten zurVerfügung stehen. Vierwege-Paletten sind nicht gegen eine Euro-Palette tauschfähig.Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Paletten:• Beschädigte o<strong>der</strong> fehlende Komponenten• Hervorstehende Nägel und/o<strong>der</strong> Schrauben o<strong>der</strong> vergleichbare Mängel• Starke Verschmutzung• Unebene Seitenflächen4.3 PalettenaufsatzrahmenAbmessungen: L x B x H max :1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. PalettenhöheKonstruktion:• ÖBB Aufsatzrahmen• Klappbarer Aufsatzrahmen<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 16


Zulässiges Gesamtgewicht: bei Holz gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit,siehe Kapitel 11; bei Kunststoff o<strong>der</strong> Stahl nach HerstellerangabenAnfor<strong>der</strong>ungen: Die Aufsatzrahmen müssen frei von Verschmutzungen sein und einesichere und stabile Stapelung ermöglichen.Verschluss: Falls erfor<strong>der</strong>lich, kann <strong>der</strong> Rahmen mit einem Deckel verschlossenwerden. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen undSchmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an <strong>der</strong> Oberseiteentsprechend zu kennzeichnen.Verwendung: Zur Sicherung von Teilen o<strong>der</strong> Packstücken auf einer Palette. BeimVerpacken schwerer und/o<strong>der</strong> sehr großer Teile ist sicherzustellen, dass die Ladungordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert ist.Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Aufsatzrahmen:• Fehlerhafte Funktion des Klapprahmens• Beschädigte o<strong>der</strong> fehlende Komponenten• Hervorstehende Nägel und/o<strong>der</strong> Schrauben o<strong>der</strong> vergleichbare Mängel• Starke Verschmutzung4.4 Schwergutteile auf PalettenAbmessung: L x B x H max :1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höheinkl. PalettenhöheKonstruktion: Einzelheiten zu Paletten siehe Kapitel 4.1 und 4.2Zulässiges Gesamtgewicht: bei Holz gemäß EPAL Palletsystem – Tragfähigkeit, siehe Kapitel 11; bei Kunststoff o<strong>der</strong> Stahlnach Herstellerangaben<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 17


Anfor<strong>der</strong>ungen: Schwere (>30 kg) und/o<strong>der</strong> große Teile, die direkt auf einer Palette(z. B. ohne Karton) verschickt werden, sind mittig auszurichten. Beim Verpackenschwerer und/o<strong>der</strong> sehr großer Teile ist sicherzustellen, dass die Ladungordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert ist. Die Ladung ist mit Hilfe einerausreichenden und festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern.Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssenund Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an <strong>der</strong> Oberseiteentsprechend zu kennzeichnen.Verwendung: Packgut mittig auf <strong>der</strong> Palette anordnen und/o<strong>der</strong> Gewicht gleichmäßigverteilen. Zum Schutz des Packguts ist ggf. eine Folienhaube/Schrumpffolie/Stretchfolieo<strong>der</strong> ein Palettenkarton zu verwenden. Sofern keine Einzelverpackung vorhanden ist,darf dieses Packstück nur eine Materialnummer enthalten.4.5 Bündel auf PalettenAbmessungen: L x B: 1200 mm x 800 mmKonstruktionen: Lange Teile können gebündeltund auf einer Palette fixiert werden. Die Palettemuss <strong>für</strong> die Bündellänge geeignet sein und dieEnden des Bündels müssen ordnungsgemäß vor Schäden während des Transports,<strong>der</strong> Lagerung und Handhabung geschützt sein. Die Bündel sind auf <strong>der</strong> Palette zufixieren, um ein sicheres Entladen und Handhabung mit einem Gabelstapler o<strong>der</strong> vonHand zu gewährleisten. Die Bündel sind so mit <strong>der</strong> Palette zu verbinden, dass dasPackgut während des Entladens und <strong>der</strong> Handhabung sowie beim Öffnen des Bündelsauf <strong>der</strong> Palette stabil bleibt.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 18


Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, sieheKapitel 11Anfor<strong>der</strong>ungen: Die Ladung muss mit Hilfe einer ausreichenden und festen Umreifunggegen Verrutschen gesichert werden. Zulässig sind ausschließlich Ladungsträger, diefrei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssenund Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapelnwährend des Transports und <strong>der</strong> Handhabung gewährleisten und dem Gewicht desPackguts angepasst werden. Bündel, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend gutsichtbar zu kennzeichnen.Verwendung: Bündel sollten aus nur einer Bestellposition bestehen. Empfindliche Teilemüssen durch Zwischenlagen und/o<strong>der</strong> Umwicklung geschützt werden, umBeschädigungen <strong>der</strong> Oberflächen und Enden <strong>der</strong> Teile zu verhin<strong>der</strong>n.Einsatzvoraussetzungen:• Sichere und stabile Stapelung• In sich stabil• Frei von Verschmutzungen4.6 Holzkiste auf PaletteVor <strong>der</strong> Versendung von Teilen in Holzkisten muss geprüft werden, ob es effizientereVerpackungen gibt, welche die Anfor<strong>der</strong>ungen ebenfalls erfüllen.Abmessungen: L x B x H max :1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. PalettenhöheKonstruktion: gemäß DIN 55499Zulässiges Gesamtgewicht: abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Kistenkonstruktion<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 19


Anfor<strong>der</strong>ungen: Das Packgut in <strong>der</strong> Holzkiste muss ordnungsgemäß gegenVerrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden undfesten Umreifung gegen Verrutschen zu sichern.Verschluss: Die Verpackung muss ordnungsgemäß verschlossen und das gefahrloseund einfache Öffnen möglich sein. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgutvor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapelnwährend des Transports und <strong>der</strong> Handhabung gewährleisten und dem Gewicht desPackguts angepasst werden. Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sindentsprechend zu kennzeichnen.Verwendung: zulässiges Material siehe Kapitel 6. Innenverpackungen dienen dazu, dasPackgut während des Transports vor Beschädigungen durch mechanischeBeanspruchungen wie Stöße, Erschütterungen o<strong>der</strong> Vibrationen zu schützen. ZumHalten beziehungsweise Schutz vor Verrutschen <strong>der</strong> Bestellposition können Stauhilfen(z. B. Luftpolsterfolie o<strong>der</strong> Luftkissen) im Innern <strong>der</strong> Kiste verwendet werden. Stauhilfenwerden individuell nach den speziellen Transportanfor<strong>der</strong>ungen angefertigt. Beinhaltetdas Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die Einzelverpackungen entsprechendKapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keine Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteilemit einem entsprechenden Anhänger zu kennzeichnen und die Positionen durchgeeignete Maßnahmen voneinan<strong>der</strong> zu trennen.Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Ladungsträger, die frei vonVerschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.Merkmale nicht zulässiger Kisten: Siehe Einsatzvoraussetzungen <strong>für</strong> Paletten inKapitel 4.1.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 20


4.7 Holzverschlag auf PaletteVor <strong>der</strong> Versendung von Teilen in Holzverschlägen muss geprüft werden, ob eseffizientere Verpackungen gibt, welche die Anfor<strong>der</strong>ungen ebenfalls erfüllen.Abmessungen: L x B x H max :1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. PalettenhöheKonstruktion: Gemäß DIN 55405 bzw. HPE-Verpackungsrichtlinien; Offene Verschlägesind mit Folie auszukleiden, geschlossene Verschläge mit Sperrholz, Spanplatten o<strong>der</strong>Faserplatten.Zulässiges Gesamtgewicht: abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen KonstruktionAnfor<strong>der</strong>ungen: Das Packgut im Holzverschlag muss ordnungsgemäß gegenVerrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden undfesten Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Zulässig sind ausschließlich Behälter,die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabilstehen.Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssenund Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3Stapelfähigkeit: Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zukennzeichnen.Verwendung: Offene Verschläge sind entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen auszukleiden.Innenverpackungen dienen dazu, das Packgut während des Transports vorBeschädigungen durch mechanische Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungeno<strong>der</strong> Vibrationen schützen. Zum Schutz vor Verrutschen und Halten <strong>der</strong> Bestellpositionkönnen Stauhilfen (z. B. Luftpolsterfolie o<strong>der</strong> Luftkissen) im Innern <strong>der</strong> Kiste verwendetwerden. Stauhilfen werden individuell nach den speziellen Transportanfor<strong>der</strong>ungenangefertigt. Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind dieEinzelverpackungen entsprechend Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keineEinzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 21


zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinan<strong>der</strong> zutrennen.Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei vonVerschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.Merkmale nicht zulässiger Kisten: siehe Einsatzvoraussetzungen <strong>für</strong> Paletten inKapitel 4.1.4.8 EurogitterboxenAbmessungen: L x B:1200 mm x 800 mmKonstruktion: Eurogitterboxen gemäß DIN 15155Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet systemAufschriftentafel, siehe Kapitel 11Anfor<strong>der</strong>ungen: Teile sind so zu positionieren, dass das Gewicht gleichmäßig verteiltist. Das Packgut ist ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern. Beschädigungen<strong>der</strong> Gitterbox durch falsche Positionierung sind zu vermeiden. Zulässig sindausschließlich Behälter, die frei von Verschmutzungen sind und stabil stehen.Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssenund Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Stapelfähigkeit: Gitterboxen müssen sich in einem Zustand befinden, <strong>der</strong> ein sicheresund gefahrloses Stapeln ermöglicht.Verwendung: Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind dieEinzelverpackungen entsprechend Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keineEinzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhängerzu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinan<strong>der</strong> zutrennen.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 22


Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Gitterboxen:• Verbogene, fehlende o<strong>der</strong> gebrochene Komponenten• Klappbare Front lässt sich nicht öffnen/schließen• Fehlende o<strong>der</strong> unzulässige Kennzeichnung• Verschmutzung durch Rost o<strong>der</strong> Schmutz, die zur Verschmutzung des Packgutsführen kann4.9 HolzkisteSofern die Abmessungen <strong>der</strong> in diesem Kapitel genannten Ladungsträger nichteingehalten werden können, muss eine geeignete Konstruktion <strong>für</strong> den Versandangefertigt werden. Vor <strong>der</strong> Versendung von Teilen in Holzkisten muss geprüft werden,ob es effizientere Verpackungen gibt, welche die Anfor<strong>der</strong>ungen ebenfalls erfüllen.Konstruktion: <strong>für</strong> Waren bis 500 kg gemäß DIN 55499, bei Gewicht größer 500 kgnach HPE-Verpackungsrichtlinien; Holzkisten sollten das sichere und einfacheHandhaben während des Entladens sowie während <strong>der</strong> Handhabung mitFlurför<strong>der</strong>zeugen/von Hand gewährleisten.Zulässiges Gesamtgewicht: Je nach KistenkonstruktionAnfor<strong>der</strong>ungen: Das Packgut in <strong>der</strong> Holzkiste muss ordnungsgemäß gegenVerrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden undfesten Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Zulässig sind ausschließlich Behälter,die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabilstehen.Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3Verschluss: Die Verpackung muss ordnungsgemäß verschlossen und das gefahrloseund einfache Öffnen möglich sein. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgutvor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 23


Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapelnwährend des Transports und <strong>der</strong> Handhabung gewährleisten und dem Gewicht desPackguts angepasst werden. Kisten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zukennzeichnen.Verwendung: Einlagen dienen vorrangig zur Sicherung des Packguts in <strong>der</strong> Kiste undzur Übertragung von Kräften, die auf den Deckel wirken, auf den Boden <strong>der</strong> Kiste.Innenverpackungen dienen dazu, das Packgut während des Transports vorBeschädigungen durch mechanische Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungeno<strong>der</strong> Vibrationen zu schützen. Zum Schutz vor Verrutschen und Halten <strong>der</strong> Positionkönnen Stauhilfen (z. B. Luftpolsterfolie o<strong>der</strong> Luftkissen) im Innern <strong>der</strong> Kiste verwendetwerden. Stauhilfen werden individuell nach den speziellen Transportanfor<strong>der</strong>ungenangefertigt. Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind dieEinzelverpackungen entsprechend Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keineEinzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhängerzu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinan<strong>der</strong> zutrennen. Kisten mit großer Deckelfläche sind zusätzlich mit Stützen zu sichern.Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei vonVerschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.Merkmale nicht zulässiger Kisten: siehe Einsatzvoraussetzungen im Kapitel 4.15 Spezialverpackungen und -ladungsträgerIst eine standardisierte Verpackung (beinhaltet sowohl Einzel-, Außen- als auchTransportverpackungen) aufgrund beson<strong>der</strong>er Produkteigenschaften nicht möglich, istso weit wie möglich den Grundsätzen des <strong>Logistikhandbuch</strong>s zu folgen und darüberhinaus die Verpackung anfor<strong>der</strong>ungsgerecht zu gestalten. Die Transportsicherheit <strong>für</strong>Beteiligte und Produkt hat hierbei oberstes Gebot, einfache Handhabung <strong>für</strong> Be- undEntladevorgänge ist zu gewährleisten.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 24


Schwere und/o<strong>der</strong> sperrige Teile, die nicht mit herkömmlichen Verpackungssystementransportiert werden können, sind mit Transporthilfen (z. B. Verschalungen) zubeför<strong>der</strong>n. Alle demontierten Bauteile, die zum Packgut gehören, sollten herabgebundeno<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig am Packgut o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Transporthilfe befestigt werden, sodass allezusammengehörenden Teile leicht und deutlich zu identifizieren sind und nicht verlorengehen.Konstruktion: Beispiele <strong>für</strong> Transporthilfen sind Transportrahmen aus Holz o<strong>der</strong> Metall,Kantholzkonstruktionen, Verschalungen usw.. Die Konstruktionen müssen einen stabilenStand haben und Möglichkeiten zur Ladungssicherung bieten. Die Gestaltung <strong>der</strong>Transporthilfen ist so zu wählen, dass ein sicheres Entladen und die Handhabung miteinem Gabelstapler bzw. den vorgesehenen Transportmitteln möglich sind. Außerdemsind die Transporthilfe und das Packgut ordnungsgemäß zu verbinden, sodass diesestets als eine gesamte Ladungseinheit bewegt werden können.Anfor<strong>der</strong>ungen: Müssen u. a. denen von Schwergutteilen und Bündeln (sieheKapitel 4.4 und Kapitel 4.5), z. B. hinsichtlich Schutz vor Verrutschen und mittigausgerichtetem Schwerpunkt entsprechen. Alle Sacklöcher und Durchführungen sindmit Deckeln o<strong>der</strong> Stopfen ordnungsgemäß zu verschließen. Einem Lösen dieserwährend des Transports, <strong>der</strong> Handhabung und Lagerung ist durch festes Anziehenvorzubeugen. Außengewinde und an<strong>der</strong>e hervorstehende Teile müssenordnungsgemäß vor physischer Beschädigung und an<strong>der</strong>en externen Einflüssengeschützt sein.Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssenund Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3Stapelfähigkeit: Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zukennzeichnen.Verwendung: Empfindliche Teile sind zum Schutz vor Beschädigungen mitZwischeneinlagen, Abdeckungen, Umwicklung o. Ä. zu schützen. Empfindliche<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 25


Oberflächen o<strong>der</strong> hervorstehende Teile sind ordnungsgemäß zu sichern, damitBeschädigungen vermieden werden.Einsatzvoraussetzungen:• Sichere und stabile Stapelung• Frei von Verschmutzungen6 Zulässiges Verpackungsmaterial6.1 UmweltschutzvorgabenUm nachhaltigen Schutz <strong>der</strong> Umwelt zu betreiben, sollten durch Verwendung möglichstgeringer Verpackungsmaterialmengen Abfälle vermieden, wi<strong>der</strong>verwendbareVerpackungen benutzt und einfaches Recycling ermöglicht werden. Die Kennzeichnung<strong>der</strong> Verpackungen und Verpackungsmaterialien zu Recyclingzwecken muss gemäßDIN 6120 erfolgen. Die Recyclingfähigkeit darf durch die Kennzeichnung nichtbeeinträchtigt werden.6.2 Genehmigte VerpackungsmaterialienIm Allgemeinen sind sämtliche Einwegverpackungen aus umweltfreundlichenMaterialien herzustellen, die in Deutschland als recyclingfähig anerkannt werden.Verbundstoffe und loses Füllmaterial wie Verpackungschips dürfen nichtverwendet werden.Papier/Pappe/Wellpappe: frei von schädlichen StoffenKunststoffe:• Einwegverpackungen: PE, PP• Mehrwegverpackungen: PE, PP, PS• Folie: PE• Schaum: PE, PP, PS<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 26


Holz: Nicht imprägniertes Vollholz und Sperrholz.Bei Lieferungen, die aus Län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> EU stammen o<strong>der</strong> <strong>für</strong> solche Län<strong>der</strong>bestimmt sind, ist das Holz gemäß IPPC-Standard ISPM Nr. 15 zu behandeln.Außerdem ist die ordnungsgemäße Kennzeichnung aller behandelten Materialiengemäß IPPC-Norm notwendig.Umreifung:• Empfindliches Packgut: PP• Schwere Teile: Metallbän<strong>der</strong>Verschluss: Klebebän<strong>der</strong> und Verpackungsband sowie Klebeetiketten undProduktetiketten dürfen die Recyclingfähigkeit des Trägermaterials nichtbeeinträchtigen. Zur Verwendung von Klebebän<strong>der</strong>n siehe Kapitel 6.2.2 <strong>der</strong> ADSp.7 Beschränkungen, Abmessungen, Modulierung7.1 ModulierungEs sind ausschließlich die in Kapitel 3 und 4 aufgeführten Komponenten mit denzugehörigen Abmessungen zu verwenden.Bei Ausnutzung <strong>der</strong> gesamten Palettenfläche sollen zur optimalen Verwendung dieserFläche Kartonabmessungen ein Vielfaches einer Euro-Palette (Flächenmodul) mit denMaßen 1200 mm x 800 mm umfassen, damit eine Modulierung gemäßDIN 30783 Teil 1, DIN 30798 Teil 1, DIN 55509, DIN 55510, DIN 55511 Teil 1,DIN 55511 Teil 3, DIN 55520, DIN 55521 Teil 1, DIN 55521 Teil 2 und DIN 55522ausgeführt werden kann (siehe hierzu auch „Modulare Abstimmung vonVerpackungsgrößen“ in den Fachinformationen <strong>der</strong> Deutschen Transportversicherer inKapitel 11). An<strong>der</strong>nfalls können Palettenkartons mit den Abmessungen1200 mm x 800 mm o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e <strong>für</strong> Paletten <strong>der</strong> Größe 1200 mm x 800 mm geeigneteVerpackungen verwendet werden.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 27


7.2 BeschränkungenUmfasst eine Bestellung mehrere Bestellpositionen, muss jede Bestellposition in einerseparaten Einzelverpackung verpackt sein, auch wenn es sich um dieselbeMaterialnummer handelt (siehe Kapitel 10.2). Ebenso muss jede Einzelverpackungsortenrein sein, d.h. sie enthält ausschließlich dieselbe Materialnummer. Die Mengedes Artikels ist hierbei von <strong>der</strong> Bestellung abhängig.Setzt sich eine Bestellposition aus mehreren Materialnummern zusammen, ist diese ineiner Umverpackung anzuliefern und mit Bestellung, Bestellposition und enthaltenenMaterialnummern zu kennzeichnen (nähere Erläuterung siehe Kapitel 10.1).Bei Entnahme <strong>der</strong> Ware muss gewährleistet sein, dass jede Bestellposition einzelnentnommen werden kann, um eine bestellgerechte Anlieferung überprüfen zu können.Zum Schutz vor Beschädigungen und vor Verrutschen sind ausschließlichLuftpolsterfolie und Luftkissen sowie Rollenwellpappe, Ausstopfpapier und Packpapiererlaubt.7.3 Umreifung/KantenschutzDie Sicherung <strong>der</strong> Ladeeinheiten hat nach VDI 3968 zu erfolgen. Eine Umreifung wird jenach Anfor<strong>der</strong>ung gemäß DIN EN 13247, DIN EN 13393 o<strong>der</strong> DIN 13394 bzw. nachVDI 3968 ausgeführt. Die Umreifung muss ordnungsgemäß gespannt werden. Zu starkeSpannung ist aufgrund möglicher Beschädigungen an Packgut o<strong>der</strong> Palette ebenso wieeine Umreifung in Längsrichtung zu vermeiden. Bei <strong>der</strong> Umreifung sollten möglichstEcken- und/o<strong>der</strong> Kantenpolster verwendet werden, um ein Eindrücken <strong>der</strong> Kartonrän<strong>der</strong>bzw. Beschädigungen am Packgut zu verhin<strong>der</strong>n.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 28


8 Kennzeichnung8.1 Allgemeine KennzeichnungDie Markierung <strong>der</strong> Güter, welche einer beson<strong>der</strong>en Handhabung unterliegen, hat nachDIN 55402 und ISO R/780 zu erfolgen, siehe hierzu auch Kapitel 14. Die Einstufung,Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen hat nach Verordnung(EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (siehe Kapitel 11) zuerfolgen. Weiterhin muss das Bruttogewicht <strong>der</strong> Lieferung deutlich an <strong>der</strong>Transportverpackung angebracht werden.8.2 Bestellspezifische KennzeichnungDie anzuliefernden Waren sind je Bestellposition mittels Etikett auf <strong>der</strong>Einzelverpackung (Karton, Beutel, etc.) o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig an <strong>der</strong> Ware selbst (Anhänger,etc., keine Gravur, Stempelung o.ä.) mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:• Bestellnummer• Bestellposition <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong>• Menge <strong>der</strong> Verpackungseinheit• Lieferschein ID• Charge (wenn vorhanden)• Prüflosnummer (wenn vorhanden)Unberührt von den vorangestellten Kennzeichnungen sind in <strong>der</strong> Bestellung spezifischgefor<strong>der</strong>te verlierbare und unverlierbare Kennzeichnungen von Bauteilen (bspw. PSP-Element, Charge, TAG-No…). Besteht eine Bestellposition aus mehreren Einzelteilen(Losteile ohne separate Bestellposition), sind die einzelnen Bauteile wie folgt zukennzeichnen:• Bestellpositionsnummer <strong>der</strong> Zubehörliste aus dem Lieferschein• Materialkurztext (Benennung)• Liefermenge<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 29


Transportverpackungen, die verschiedene Bestellpositionen enthalten, sind darüberhinaus mit dem folgenden Vermerk zu kennzeichnen: „Mischsendung“. Nicht eindeutiggekennzeichnete Teile werden entwe<strong>der</strong> kostenpflichtig an den <strong>Lieferanten</strong>zurückgesandt o<strong>der</strong> müssen vom <strong>Lieferanten</strong> in unserem Wareneingang identifiziertwerden.8.2.1 Spezifikation des EtikettsDie Etikettierung <strong>der</strong> gesendeten Waren soll wie folgt gestaltet werden:• Das Etikett ist auf je<strong>der</strong>Einzelverpackung anzubringen• Das Etikett ermöglicht dieeindeutige Identifikation <strong>der</strong>angelieferten Waren• Der 2D DataMatrix-Codeermöglicht die optimierteBearbeitung <strong>der</strong> vorhandenenDaten&Informationen• Der 2D DataMatrix-Code ermöglicht die optimierte Bearbeitung <strong>der</strong> vorhandenenDaten&Informationen• Mindestgröße 74x52 (BxH in mm)entspricht DIN A8• Mindestschriftgrößen:10pt <strong>für</strong> Daten08pt <strong>für</strong> Feldbezeichnungen Schriften sind nach DIN 16518 Gruppe 6/VI (Arial,Helvetika etc.) zu verwenden• Die Lesbarkeit des 2D-Barcodes ist zu gewährleisten, d.h. es ist einMindestabstand von 0,5mm in alle Richtungen zu weiteren Druckelementen o<strong>der</strong>Etikettenrän<strong>der</strong>n zu halten<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 30


• Das Logo sollte ein Viertel (25%) <strong>der</strong> gesamten Etikettfläche nicht überschreitenund die Lesbarkeit nicht beschränken• Es muss eine ausreichende Druckqualität gewährleistet sein• Es sind gängige Druckverfahren zu wählen (Laser-, Thermodirekt- o<strong>der</strong>Thermotransferdruck)• Es sind folgende Datenelemente in Klarschrift auf dem Etikett aufzuführen Bestellung und Bestellposition <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> Menge innerhalb <strong>der</strong> Einzelverpackung Materialnummer <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> Lieferschein, Lieferscheinidentifikation o<strong>der</strong> Lieferung <strong>der</strong> <strong>Lieferanten</strong> Chargennummer bei chargenpflichtigen Materialien Probennummer bei chargenpflichtigem Material• die in Klarschrift abgebildeten Daten (ausgenommen <strong>der</strong> <strong>MAN</strong>-Material) sind infolgen<strong>der</strong> Form in einen DataMatrix-Code gemäß ECC200 mit einerMindestkantenlänge von 15mm abzubilden 4360508&20&1&09/05/0310&ABC12345678901234567&0123456789 Bestellung&Position&Menge&Lieferschein&Charge&Probennummer• das Etikett muss grundsätzlich <strong>für</strong> den Transport bis zur <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong>geeignet sein• Klebeetiketten sind zu bevorzugen8.3 WarenbegleitdokumenteZu je<strong>der</strong> Bestellung ist ein Lieferschein zu erstellen, <strong>der</strong> eine Bestellnummer enthaltendarf und sowie einer Lieferscheinnummer eindeutig zuzuordnen sein muss. JeBestellposition müssen folgende Informationen auf dem Lieferschein ausgewiesenwerden:• Bestellposition• Materialnummer <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong><strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 31


• Materialkurztext (Benennung)• Liefermenge• ggf. gefor<strong>der</strong>te Son<strong>der</strong>kennzeichnung (Charge, TAG-No., PSP-Element, etc.)Hier gilt zu beachten, dass auf dem Lieferschein ausschließlich die in <strong>der</strong> Lieferungenthaltene Ware aufgeführt werden darf. Zusätzlich ist ein Datamatrix-Code gemäß <strong>der</strong>Spezifikationen in 8.3.1 in den Lieferschein zu implementieren.Besteht eine Bestellposition aus mehreren Einzelteilen (Losteile ohne separateBestellposition), sind diese unter <strong>der</strong> jeweiligen Bestellposition auf dem Lieferschein mitBestellpositionsnummer, Benennung und Mengenangabe einzeln aufzuführen.Wenn mehrere Bestellpositionen zusammengebaut angeliefert werden, dann sindtrotzdem alle gelieferten Bestellpositionen separat auf dem Lieferschein aufzuführen.Des Weiteren ist bei den relevanten Bestellpositionen ein Vermerk auf dem Lieferscheinaufzubringen (Bsp.: „Bestellpos. 10 mit 30 verbaut“).Lieferscheine und zugehörige Dokumente (z. B. Zeugnisse, Messprotokolle) müssen ineiner Dokumententasche gut sichtbar und erreichbar an <strong>der</strong> Transportverpackungangebracht sein.Der Lieferschein muss eine eindeutige Zuordnung <strong>der</strong> Ware zu den oben genanntenInformationen zulassen. Nicht eindeutige Kombinationen aus Ware und Lieferscheinwerden entwe<strong>der</strong> kostenpflichtig an den <strong>Lieferanten</strong> zurückgesandt o<strong>der</strong> müssen vom<strong>Lieferanten</strong> in unserem Wareneingang identifiziert werden. Zur eindeutigen Identifikationist <strong>der</strong> Lieferschein wie in 8.3.1 beschrieben zu kennzeichnen.8.3.1 Spezifikation Lieferscheinetikett• 2D Code unterstützt die schnelle & fehlerfreie Erfassungvon Anlieferungen• 2D Code kann sowohl als Druck, als auch das Etikettauf den Lieferschein aufgebracht werden• Es sind alle relevanten Daten zu Identifikationaggregiert<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 32


• Es gelten <strong>für</strong> den 2D-Lieferscheincode in folgenden Bereichen die gleichenAnfor<strong>der</strong>ungen, wie <strong>für</strong> das Etikett <strong>der</strong> Einzelverpackung (s. 8.2.2) Schrift Druckverfahren allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen Aufteilung• Folgende Datenelemente müssen in Klarschrift unter dem DataMatrix-Codeauszuführen: Lieferschein, Lieferscheinidentifikation o<strong>der</strong> Lieferung des <strong>Lieferanten</strong>• Es ist ein Modul von min. 0,025in/0,635mm einzuhalten (hieraus ergibt sich dieGröße des DataMatrix-Codes)• Der DataMatrix-Code gruppiert alle Elemente <strong>der</strong> <strong>Lieferanten</strong> in einemDatenelement• Die einzelnen Datenelemente werden gemäß <strong>der</strong> Spezifikation <strong>der</strong>Einzeletiketten aneinan<strong>der</strong>gereiht und jeweils mit einem doppelten Trennzeichengeschlossen (&&)• Die Zeichenkette wie<strong>der</strong>holt sich je Bestellposition <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> DT 4360508&20&1&09/05/0310&ABC12345678901234567&0123456789&& Bestellung&Position&Menge&Lieferschein&Charge&Probennummer&&<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 33


9 Anlieferbedingungen9.1 AllgemeineBei Schwerlasttransporten (>20t, >12 x 2,4 x 2,4m) ist eine Transportzeichnung zurVerfügung zu stellen.Der Frachtbrief muss in deutscher o<strong>der</strong> englischer Sprache verfasst werden und mussunter an<strong>der</strong>em folgende Angaben aufweisen:• Art <strong>der</strong> Verpackungseinheit (Karton, Kiste, Bund, etc.)• Anzahl <strong>der</strong> Verpackungseinheit• BestellnummerZudem müssen die <strong>für</strong> die <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> bestimmten Güter eindeutig mitUnternehmensbezeichnung und Adresse gekennzeichnet werden. Es erfolgt keinHandling von Gütern, die nicht <strong>für</strong> die <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> bestimmt sind. DesWeiteren kann ein Entladen aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.Bei beschädigten, unsachgemäß beför<strong>der</strong>ten Sendungen o<strong>der</strong> einem Verstoß gegen dieaufgeführten Bedingungen kann eine Annahmeverweigerung erfolgen. In diesem Fallwird eine Foto-Dokumentation erstellt und das zugehörige Formblatt dem Fahrerausgehändigt.Auf den Werksgeländen <strong>der</strong> <strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> gilt die StVO. Es sind diezusätzlichen Sicherheitsbestimmungen <strong>der</strong> lokalen Organisationen zu beachten.9.2 Werk BerlinBei <strong>der</strong> Anlieferung ist zu beachten, dass im Werk Oberhausen keine La<strong>der</strong>ampevorhanden ist.Son<strong>der</strong>transporte sind generell anzumelden.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 34


Kranfähigkeit (bedeutet: lediglich Einhängen des Seils notwendig), -zugänglichkeit undEntladefähigkeit mit einem Kran müssen <strong>für</strong> folgende Güter gewährleistet sein:>12.000kg.Die Öffnungszeiten des Wareneingangs sind von 06:30-18:30 Uhr. Ausnahmen sindvorher anzumelden.9.3 Werk HamburgBei <strong>der</strong> Anlieferung ist zu beachten, dass im Werk Hamburg keine La<strong>der</strong>ampevorhanden ist.Bei folgenden Gütern muss eine vorherige Anmeldung durch denTransportverantwortlichen erfolgen: Bruttogewicht größer 45.000kg und/o<strong>der</strong> eineAbmessung (HxB) größer 5000x6000mm, inklusive <strong>der</strong> Höhe des Transportfahrzeugs.Son<strong>der</strong>transporte sind generell anzumelden.Kranfähigkeit (bedeutet lediglich Einhängen des Seils notwendig), -zugänglichkeit undEntladefähigkeit mit einem Kran müssen <strong>für</strong> folgende Güter gewährleistet sein:>2500kg.Die Öffnungszeiten des Wareneingangs sind von 07:00-14:45 Uhr. Ausnahmen sindvorher anzumelden.9.4 Werk OberhausenBei <strong>der</strong> Anlieferung ist zu beachten, dass im Werk Oberhausen keine La<strong>der</strong>ampevorhanden ist.Bei folgenden Gütern muss eine vorherige Anmeldung durch denTransportverantwortlichen erfolgen: Bruttogewicht größer 60.000kg und/o<strong>der</strong> einerGesamthöhe von 4200mm. Son<strong>der</strong>transporte sind generell anzumelden.Kranfähigkeit (bedeutet: lediglich Einhängen des Seils notwendig), -zugänglichkeit undEntladefähigkeit mit einem Kran müssen <strong>für</strong> folgende Güter gewährleistet sein:>4.000kg.Die Öffnungszeiten des Wareneingangs sind von 06:30-17:30 Uhr. Ausnahmen sindvorher anzumelden.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 35


10 Häufig auftretende Probleme:In diesem Abschnitt werden häufige Probleme bei <strong>der</strong> Verpackung sowieVerbesserungsvorschläge zu <strong>der</strong>en Vermeidung beschrieben. Die Fälle erhöhensignifikant die Fehleranzahl sowie den Aufwand zum Klären bei <strong>MAN</strong> und dem<strong>Lieferanten</strong>.10.1 Bestellung verschiedener Materialnummern10.1.1 Fall 1Es wird eine <strong>MAN</strong>-Bestellposition bestellt, welche sich beim<strong>Lieferanten</strong> aus drei Materialnummern zusammensetzt.Aktueller Stand: Die Lieferung umfasst dreiEinzelverpackungen.Lösung: Nach dem <strong>Logistikhandbuch</strong> ist die Ware in einer Außenverpackunganzuliefern (bestellpositionsweise), siehe Abbildung. Die Kennzeichnung hatnach Kapitel 8 zu erfolgen und <strong>der</strong> Lieferschein muss in einerDokumententasche an <strong>der</strong> Außenverpackung angebracht sein.gefor<strong>der</strong>terAnlieferungszustand10.1.2 Fall 2Es werden drei <strong>MAN</strong>-Bestellpositionen bestellt, welche beimLieferant unter einer Materialnummer geführt werden. AktuellerStand: Die Lieferung umfasst lediglich eine Einzelverpackung.Lösung: Nach dem <strong>Logistikhandbuch</strong> ist die Ware in einer Außenverpackung zuliefern (Sortenreinheit). Die verschiedenen <strong>MAN</strong>‐Bestellpositionen sind separatauf <strong>der</strong> Außenverpackung zu kennzeichnen. Der Lieferschein muss in diesemFall die Angabe „Positionen x, y, z zusammengebaut“ enthalten.gefor<strong>der</strong>terAnlieferungszustand<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 36


10.2 Unterschiedliche Bestellpositionen in einer EinzelverpackungHäufig werden unterschiedliche Bestellpositionen zusammen in einer Einzelverpackunggeliefert, weil sie die gleiche Materialnummer besitzen. Diese müssen aberbestellpositionsweise, also getrennt voneinan<strong>der</strong>, verpackt werden.Beispiel:Bestellung 123456 setzt sich wie folgt zusammen:Bestellposition 10: Materialnummer 111111111, 50 StückBestellposition 20: Materialnummer 111111111, 50 StückAktueller Stand: Eine Einzelverpackung <strong>für</strong> Materialnummer 111111111 enthält100 Stück.Lösung: Nach dem <strong>Logistikhandbuch</strong> müssen 2 x 50 Stück in separater Einzelverpackung mitKennzeichnung nach Kapitel 8, zusammengefasst zu einer Transportverpackung geliefert werden.10.3 TeillieferungenHäufig wird bei Teillieferungen die komplette Bestellung auf dem Lieferschein gelistet.Auf diesem dürfen aber nur die tatsächlich gelieferten Bestellpositionen stehen.Beispiel:Bestellung 123456 setzt sich wie folgt zusammen:Bestellposition 10: Materialnummer 222222222, 50 StückBestellposition 20: Materialnummer 333333333, 20 StückBestellposition 30: Materialnummer 444444444, 15 StückAktueller Stand: Materialnummer 333333333, 20 Stück mit Lieferschein, <strong>der</strong> alle dreiBestellpositionen <strong>der</strong> Bestellung auflistet<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 37


Lösung: Nach dem <strong>Logistikhandbuch</strong> muss <strong>der</strong> Lieferschein lediglich die gefor<strong>der</strong>tenAngaben (siehe Kapitel 8.2) über die gelieferte Ware (Materialnummer 333333333,20 Stück) enthalten.<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 38


11 Verweis auf Normen und RichtlinienAlle Verpackungen und logistischen Abwicklungen sind in Anlehnung an die geltendenDIN-Normen o<strong>der</strong> vergleichbaren Richtlinien zu gestalten. Relevante Normen undRichtlinien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt.ADSp: Allgemeine Deutsche SpediteurbedingungenDIN 436: U-Scheiben, vierkant – HolzDIN 440: U-Scheiben, rund – HolzDIN 571: Sechskant-HolzschraubenDIN 601: SechskantschraubenDIN 603: FlachrundschraubenDIN 1050: Stahl im HochbauDIN 1052: HolzbauwerkeDIN 1151: Drahtstifte, rundDIN 6120: Kennzeichnung von Packstoffen und Packmitteln zu <strong>der</strong>en Verwertung -Packstoffe und Packmittel aus KunststoffDIN EN 13199: Verpackung – KleinladungsträgersystemeDIN EN 13247: Spezifikation <strong>für</strong> Umreifungsbän<strong>der</strong> aus Stahl zum Heben, Binden undSichern von LadungenDIN EN 13393: Spezifikation von KantenschutzwinkelnDIN 13394: Spezifikation von nichtmetallischen Umreifungsbän<strong>der</strong>nDIN 15146: Vierwege-Flachpaletten aus HolzDIN 15155: EurogitterboxenDIN 30783: Modulordnung in <strong>der</strong> Transportkette; Maßliche Koordination in <strong>der</strong>Horizontalen, Begriffe, Grundsätze<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 39


DIN 30798: Modulsystem; Modulordnungen, BegriffeDIN 55402: Markierung <strong>für</strong> den VersandDIN 55405: Begriffe <strong>für</strong> das VerpackungswesenDIN 55468: Güte- und Prüfbestimmungen <strong>für</strong> WellpappeDIN 55473: Trockenmittel in BeutelnDIN 55499: Grundbauformen von Kisten aus Vollholz bis 500 kgDIN 55509: Stellflächen im Verpackungswesen; BegriffeDIN 55510: Verpackung; Modulare Koordination im Verpackungswesen; ModulareTeilflächen des Flächenmoduls 600 mm x 400 mmDIN 55511 Teil 1: Packmittel; Schachteln aus Voll- o<strong>der</strong> Wellpappe, abgestimmt auf600 mm x 400 mm (Flächenmodul); Faltschachteln mit Boden- undDeckelverschlussklappenDIN 55511 Teil 3: Packmittel; Schachteln aus Voll- o<strong>der</strong> Wellpappe, abgestimmt auf600 mm x 400 mm (Flächenmodul); StülpdeckelschachtelnDIN 55520: Stellflächen <strong>für</strong> Versandverpackungen abgeleitet aus den Stellflächen800 mm x 1200 mm und 1000 mm x 1200 mmDIN 55521 Teil 1: Packmittel; Schachteln aus Voll- o<strong>der</strong> Wellpappe, abgestimmt auf800 mm x 1200 mm und 1000 mm x 1200 mm (Stellfläche); Faltschachtel mit BodenundDeckelverschlussklappenDIN 55521 Teil 2: Packmittel; Schachteln aus Voll- o<strong>der</strong> Wellpappe, abgestimmt auf800 mm x 1200 mm und 1000 mm x 1200 mm (Stellfläche); StülpdeckelschachtelnDIN 55522: Packmittel; Schachteln aus Karton; Faltschachteln mit Einsteckboden undEinsteckdeckel, Bestimmung <strong>der</strong> Maße von SchachtelnEPAL Pallet system – Aufschriftentafel:http://www.epal-pallets.de/de/produkte/aufschriftentafel.phpEPAL Pallet system – Tauschkriterien:<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 40


http://www.epal-pallets.de/de/produkte/tauschkriterien.phpEPAL Pallet system – Tragfähigkeit:http://www.epal-pallets.de/de/produkte/tragfaehigkeit.phpIATA-RAR-Code: International Air Transport Association - Restricted ArticlesRegulationsIMDG-Code: International Maritime Code for Dangerous GoodsIPPC-Standard ISPM Nr. 15: phytohygienische Bestimmungen <strong>der</strong> IPPC <strong>für</strong>Verpackungsmaterial aus Massivholz im internationalen HandelISO R/780: Symbole <strong>für</strong> die Handhabungshinweise von VerpackungenModulare Abstimmung von Verpackungsgrößen in den Fachinformationen <strong>der</strong>Deutschen Transportversicherer:http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/normung/normung.htm#m38VDI 3968: Sicherung von LadeeinheitenVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates:Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 41


12 AbkürzungsverzeichnisBBreited. h. das heißtDINENetc.EUgggf.H maxIATA-RAR-CodeIMDG-Codeinkl.IPPCISOISPMkgKLTL<strong>MAN</strong>mmmDeutsche IndustrienormEuropäische Normenet ceteraEuropäische UnionErdbeschleunigunggegebenenfallsmaximale HöheInternational Air Transport Association - Restricted ArticlesRegulationsInternational Maritime Code for Dangerous GoodsinklusiveIntegrated Pollution and ControlInternational Organization for StandardizationInternationaler Standard <strong>für</strong> PflanzenschutzmaßnahmenKilogrammKleinladungsträgerLängeMaschinenfabrik Augsburg-NürnbergMeterMillimeter<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 42


Nr.Nummero. Ä. o<strong>der</strong> ÄhnlichemÖBBPEPPPSPSPS<strong>SE</strong>Str.tVDIÖsterreichische BundesbahnPolyethylenPoylypropylenPolystyrolProjektstrukturplanSekundeSocietas EuropaeaStraßeTonnenVerein Deutscher Ingenieurez. B. zum Beispiel<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 43


13 Symbol-ErläuterungenEinzelverpackung Außenverpackung Euro-GitterboxStapelung mitHolzkufenPolsterung zwischenMaterial und DeckelWellpapp-/Karton aufPalette mit UmreifungSchwerteil auf Palettemit UmreifungBündel auf Palette mitUmreifungPackgut mit Folie gesichertauf Palette mit Umreifung<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 44


gefor<strong>der</strong>terAnlieferungszustand inKapitel 10.1.1gefor<strong>der</strong>terAnlieferungszustand inKapitel 0<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 45


14 HandhabungssymboleZerbrechliches PackgutFragile, Handle with careKeine HandhakenverwendenUse no hooksObenThis way upVor Hitze(Sonneneinstrahlung)schützenKeep away from heatAnschlagen hierSling hereVor Nässe schützenKeep dry<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 46


SchwerpunktCentre of gravityStechkarre hier nichtansetzenNo hand truck hereZulässige StapellastStacking limitationKlammern in PfeilrichtungClamp hereZulässigerTemperaturbereichTemperature limitationsGabelstapler hier nichtansetzenDo not use fork lift truckhereElektrostatisch gefährdetesBauelementElectrostatic sensitive deviceSperrschicht nichtbeschädigenDo not destroy barrierAufreißen hierTear off here<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 47


15 SchlusserklärungDurch meine Unterschrift versichere ich, dass ich alle Informationen sowie Bedingungengelesen und verstanden habe.Ich akzeptiere das <strong>Logistikhandbuch</strong>(Bitte entsprechend ankreuzen!)und habe keine Anmerkungen.nur mit den folgenden Anmerkungen:Punkt:Anmerkung:___________________Ort, Datum______________________________________Unterschrift + Stempel Lieferant<strong>MAN</strong> <strong>Diesel</strong> & <strong>Turbo</strong> <strong>SE</strong> 48

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