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20 Regeln für eine erfolgreiche Chorprobe - ziesch-gva.de

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<strong>20</strong> <strong>Regeln</strong> für <strong>eine</strong> <strong>erfolgreiche</strong> <strong>Chorprobe</strong> Franz Ziesché, September <strong>20</strong>10Insbeson<strong>de</strong>re bei Einschnitten in <strong>eine</strong>m Werk o<strong>de</strong>r bei Schlussakkor<strong>de</strong>n hat diegedruckte Note in je<strong>de</strong>m Fall Vorrang vor allfälligen individuellen Son<strong>de</strong>rwünschen<strong>de</strong>s Chorleiters.In hartnäckigen Fällen kann <strong>de</strong>r Chor durch <strong>de</strong>utliches Aussprechen <strong>de</strong>rSchlusskonsonanten <strong>de</strong>n Chorleiter auch bei <strong>de</strong>r Aufführung darauf hinweisen,dass er in Bezug auf die Länge <strong>de</strong>r Note wie<strong>de</strong>r einmal im Irrtum war.§ 14 NeueinstudierungenBei neu einzustudieren<strong>de</strong>n Werken, insbeson<strong>de</strong>re bei solchen aus <strong>de</strong>m <strong>20</strong>.Jahrhun<strong>de</strong>rt, ist <strong>de</strong>r Chor verpflichtet, spätestens nach sieben Takten bzw. beisehr langsamem Tempo spätestens nach vier Takten, ein wohlabgewogenesUrteil über Brauchbarkeit und künstlerischen Wert <strong>de</strong>s Stückes abzugeben.Die private Ansicht <strong>de</strong>s Chorleiters kann dabei unberücksichtigt bleiben, da erzumeist durch zu lange Beschäftigung mit <strong>de</strong>m Werk nicht mehr jenen Abstanddavon hat, <strong>de</strong>r die unbedingte Voraussetzung für ein einigermaßen objektivesUrteil ist.§ 15 NotenmaterialDas Notenmaterial ist schonend zu behan<strong>de</strong>ln und darf nicht durch un<strong>de</strong>utlicheBleistifteintragungen im Wert gemin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Eintragungen dienen nicht<strong>de</strong>r Sache, son<strong>de</strong>rn nur <strong>de</strong>n eigenwilligen Vorstellungen <strong>de</strong>s Chorleiters.Wenn aber in Ausnahmefällen Eintragungen unumgänglich sind, so ist erstensdarauf zu achten, dass die nötige Vielfalt gewährleistet bleibt, in<strong>de</strong>m sich je<strong>de</strong>rSänger etwas an<strong>de</strong>res einträgt - die hierfür nötigen Absprachen sind während<strong>de</strong>r jeweils nächsten Viertelpause stimmenweise untereinan<strong>de</strong>r vorzunehmen.Zweitens sollen solche Eintragungen mit kräftigem roten, o<strong>de</strong>r grünem Filzschreibervorgenommen wer<strong>de</strong>n. Nur so kann ein unkünstlerisches Neu-Über<strong>de</strong>nken<strong>de</strong>r ein für alle Mal gewonnenen interpretatorischen Erkenntnisse unterbun<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n.§ 16 Beschriftung <strong>de</strong>r StimmenEs ist verboten, <strong>de</strong>n vollen Namen auf die Stimmen zu schreiben.Noten sind viel zu kostbar für <strong>de</strong>rlei unnütze und egozentrische Manifestationen;es genügt ein möglichst unleserlicher Kürzel aus <strong>de</strong>n Anfangsbuchstaben(noch besser: aus <strong>de</strong>n Endbuchstaben) <strong>de</strong>s Vor- und Familiennamens <strong>de</strong>sSängers.Auf diese Weise bleibt die Privatsphäre <strong>de</strong>s Chorsängers respektiert und dieletzten Minuten vor <strong>eine</strong>r großen Aufführung können durch Suchen <strong>de</strong>r jeweilseigenen Noten viel besser genützt wer<strong>de</strong>n, als dies durch bloße Konzentrationauf das erste Stück <strong>de</strong>r Fall wäre.§ 17 Mitnahme von NotenEs ist weiterhin gestattet, Noten unter <strong>de</strong>m Vorwand <strong>de</strong>s Heimstudiums mitnach Hause zu nehmen, vorausgesetzt, <strong>de</strong>r Chorsänger achtet darauf, die Notenk<strong>eine</strong>sfalls zur betreffen<strong>de</strong>n Aufführung mitzunehmen.Als Rückgabetermin empfiehlt sich die viertübernächste Probe o<strong>de</strong>r diedrittübernächste Aufführung.<strong>erfolgreiche</strong>_chorprobe-0910.doc (*.pdf) Seite 4 von 5

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