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Amtsblatt der Stadt Mühltroff und der Ortsteile Kornbach und ...

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<strong>Mühltroff</strong>er<br />

Zeitung<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsteile</strong> <strong>Kornbach</strong> <strong>und</strong> Langenbach<br />

Nr. 153 · 1. August 2009 · 20. Jahrgang<br />

<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

1


01<br />

Sonnabend<br />

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04 Die<br />

05 Mi<br />

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Sonntag<br />

31 Mo<br />

Kalen<strong>der</strong> 01.-31.08.2009<br />

9.00 – 12.00 Annahme von Grüngut, Deponie<br />

16.00 Heilige Messe, katholische Kapelle, Schloss<br />

Orientalischer Abend, Schwarze Küche, Schloss<br />

Kartenvorbestellung Tel. 036645/22231<br />

10.30 Familiengottesdienst zum Abschluss <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>bibelwoche, Michaeliskirche Pausa<br />

13.00 – 17.00 DDR-Museum geöffnet<br />

12.30 Schulanfängerandacht, Kirche <strong>Mühltroff</strong><br />

14.00 Schuleinführungsfeier im Schützenhaus<br />

Sommerfest, Transitblick, Plauensche Straße<br />

9.00 Gottesdienst in <strong>Mühltroff</strong><br />

10.30 Gottesdienst in Langenbach<br />

ab 14.00 GZV Sommerfest, Gelände Landhotel<br />

Müllabfuhr <strong>und</strong> Blaue Tonne<br />

9.30 Eltern-Kind-Kreis, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

Einkaufsfahrt zum Elsterpark Anm. Tel. 354637<br />

19.00 Junge Gemeinde, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

19.00 Bibelst<strong>und</strong>e im Pfarrhaus<br />

VS Tagesfahrt nach Amberg/Ostbayern<br />

Gemeindeausfahrt zur Landesgartenschau, nach Reichenbach<br />

9.00 – 12.00 Annahme von Grüngut, Deponie<br />

16.00 Heilige Messe, katholische Kapelle, Schloss<br />

19.00 1. Museums- <strong>und</strong> Schlossnacht<br />

9.00 Gottesdienst in <strong>Mühltroff</strong><br />

9.30 Eltern-Kind-Kreis, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

19.00 Junge Gemeinde, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

Abholung Gelbe Säcke<br />

19.30 Erwachsenenkreis, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

Son<strong>der</strong>fahrt Wisentatalbahn z.Tag <strong>der</strong> Vogtlän<strong>der</strong> entfällt wegen<br />

Streckensperrung<br />

Indischer Abend, schwarze Küche, Schloss<br />

Kartenvorbestellung Tel. 036645/22231<br />

Kirchenvorstehertag in Dresden<br />

Müllabfuhr <strong>und</strong> Blaue Tonne<br />

9.30 Eltern-Kind-Kreis, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

15.00 Nachmittagskreis, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

19.00 Junge Gemeinde, Pfarrhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

17.00 Abendandacht in Langenbach<br />

9.00 – 12.00 Annahme von Grüngut, Deponie<br />

19.30 Benefizkonzert, Michaeliskirche in Pausa<br />

20.30 „The Publiners, schwarze Küche, Schloss<br />

10.00 Mini-Maxi-Gottesdienst in <strong>Mühltroff</strong><br />

Kirchenchortreffen auf <strong>der</strong> Landesgartenschau<br />

Jeden Mittwoch Nordic Walking, Treffpunkt 14.00 Uhr am Netto<br />

Wichtige Notrufnummern 110 <strong>und</strong> 112<br />

03741 / 19222 Leitstelle Plauen<br />

03741 / 140 Polizeidirektion Verkehrspolizei u.<br />

Kriminalinspektion Plauen<br />

0172 / 3565851 Bürgerpolizist Herr Heinz<br />

Wichtige Telefonnummern<br />

037432 / 6030 Ortspolizeibehörde Pausa –<br />

Bürgermeister Herr Ansorge<br />

037432 / 60312 Ordnungsverwaltung<br />

Frau Bauerfeind<br />

Bürgerpolizist Herr Heinz über 037432 / 60312 o<strong>der</strong><br />

über 03741 / 14102 Polizeirevier Plauen<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />

Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr sowie täglich nach Vereinb.<br />

Ständig erreichbar unter Tel.: 036645 / 30311<br />

Öffnungszeiten Rathaus <strong>Mühltroff</strong><br />

Montag 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 – 12.00 u. 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Telefon: 036645 / 3030 Fax : 036645 / 30333<br />

Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes<br />

Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Bibliothek <strong>Mühltroff</strong><br />

Dienstag 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten DDR-Museum <strong>Mühltroff</strong> e.V.<br />

Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Rathaus Pausa<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 12.00 Uhr ( sowie nach Vereinb.)<br />

Sprechzeiten Revierförster<br />

dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr o<strong>der</strong> nach Vereinbarung<br />

Herr Jentzsch, 08539 Rodau, zum Eichigt 27 Tel.: 037435 / 5390<br />

Handy- Nr. 0174 - 3379612<br />

Ärztlicher Notdienst<br />

Im Notfall wie üblich<br />

wenden Sie sich bitte<br />

montags 19.00 – 7.00 Uhr<br />

dienstags 19.00 – 7.00 Uhr<br />

mittwochs 14.00 – 7.00 Uhr<br />

donnerstags 19.00 – 7.00 Uhr<br />

freitags ab 14.00 bis<br />

montags 7.00 Uhr<br />

an die Rettungsleitstelle<br />

Tel.: 03741 / 19222,<br />

Sie werden dort weiter vermittelt<br />

Schiedsstelle d. Gemeinde Leubnitz, Am Park 1<br />

jeden 1. Freitag im Monat von 17.30 – 19.00 Uhr geöffnet.<br />

( Tel / Fax 037431 / 3424 )<br />

Impressum:<br />

Die <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung erscheint monatlich am Ersten kostenlos für jeden Haushalt von <strong>Mühltroff</strong>,<br />

<strong>Kornbach</strong> <strong>und</strong> Langenbach.<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong> • Markt 16 • 07919 <strong>Mühltroff</strong><br />

Herstellung: Papier Grimm GmbH • Syrauer Str.5 • 08525 Plauen<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeisterin <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong>, Frau Christine Weinrich •<br />

Markt 16 • 07919 <strong>Mühltroff</strong> • Tel: 036645-3030 • mail: info@druckerei-frotscher.de<br />

Verantwortlich für die Anzeigen: Papier Grimm GmbH • Syrauer Str.5 • 08525 Plauen •<br />

Tel: 03741-59 88 38 • mail: print@pccweb.de<br />

Bil<strong>der</strong>: Thomas Boehnke<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Ereignisse bestehen keine Ansprüche,<br />

weitergehende Ansprüche, insbeson<strong>der</strong>s auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

2 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung


<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

Informationen <strong>der</strong> Bürgermeisterin<br />

Aus organisatorischen Gründen wird über die am 29.07.2009 unter<br />

Leitung <strong>der</strong> Bürgermeisterin stattgef<strong>und</strong>ene 71. öffentliche Sitzung<br />

des <strong>Mühltroff</strong>er <strong>Stadt</strong>rates im nächsten <strong>Amtsblatt</strong> berichtet.<br />

Die konstituierende Sitzung des <strong>Mühltroff</strong>er <strong>Stadt</strong>rates findet am<br />

05.08.2009 um 19.00 Uhr im „Kleinen Saal“ des <strong>Mühltroff</strong>er Schlosses<br />

statt.<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Son<strong>der</strong>nutzung<br />

<strong>und</strong> über die Erhebung von Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an<br />

Gemeindestraßen <strong>und</strong> Ortsdurchfahrten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong><br />

(Son<strong>der</strong>nutzungs- <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />

vom 11.06.2009<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 18. März 2003<br />

(GVBl. S. 55, ber. S. 159), letzte Än<strong>der</strong>ung 29. Januar 2008 (GVBl. S.<br />

138), den §§ 18 <strong>und</strong> 22 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsStrG) vom 21. Januar 1993 ( GVBl. S. 93 ), letzte Än<strong>der</strong>ung 29.<br />

Januar 2008 (GVBl. S. 138) <strong>und</strong> dem § 8 B<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes<br />

(FStrG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl.<br />

I S. 1206) hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong> mit Zustimmung <strong>der</strong> für<br />

die Ortsdurchfahrt(en) zuständigen oberen allgemeinen Straßenbaubehörde<br />

in seiner Sitzung mit Beschluss-Nr..70/09/02 am<br />

10.06.2009 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Sachlicher Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung gilt für Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher<br />

Wege <strong>und</strong> Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von B<strong>und</strong>es, Staats-<br />

<strong>und</strong> Kreisstraßen im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong> einschließlich <strong>der</strong><br />

dazugehörigen <strong>Ortsteile</strong>.<br />

(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören <strong>der</strong> Straßenkörper, <strong>der</strong><br />

Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör <strong>und</strong> die Nebenanlagen,<br />

entsprechend § 2 Abs. 2 SächsStrG <strong>und</strong> § 1 Abs. 4 FStrG.<br />

§ 2<br />

Beson<strong>der</strong>e Benutzung, Erlaubnispflicht<br />

(1) Die Benutzung <strong>der</strong> im § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch<br />

hinaus (Son<strong>der</strong>nutzung) bedarf, soweit in dieser Satzung<br />

nichts an<strong>der</strong>es bestimmt ist, <strong>der</strong> Erlaubnis <strong>der</strong> Gemeinde. Die<br />

Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung <strong>und</strong> nur im festgelegten<br />

Umfang <strong>der</strong> Erlaubnis zulässig.<br />

Darüber hinaus darf die Son<strong>der</strong>nutzung erst nach Vorliegen an<strong>der</strong>er<br />

erfor<strong>der</strong>licher Genehmigungen, Erlaubnisse <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Bestimmungen<br />

ausgeübt werden.<br />

(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>nutzung.<br />

(3) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung <strong>der</strong> Straße richtet sich<br />

nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch<br />

nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung<br />

für Zwecke <strong>der</strong> öffentlichen Versorgung außer Betracht bleibt (§<br />

23 Abs. 1 SächsStrG <strong>und</strong> § 8 Abs. 10 FStrG).<br />

§ 3<br />

Erlaubnisbedürftige Son<strong>der</strong>nutzungen<br />

(1) Erlaubnispflichtige Son<strong>der</strong>nutzungen sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. das Aufstellen von Stühlen <strong>und</strong> Tischen auf dem Gehweg vor<br />

Gaststätten sowie dekoratives o<strong>der</strong> abgrenzendes Zubehör<br />

von Imbissständen, Zelten <strong>und</strong> ähnlichen Anlagen zum Zwecke<br />

des Verkaufs von Waren o<strong>der</strong> Speisen;<br />

2. in den Straßenraum mehr als nur geringfügig hineinragende<br />

Teile baulicher Anlagen, wie insbeson<strong>der</strong>e Sonnenschutzdächer<br />

(Markisen), Vordächer <strong>und</strong> Verblendmauern;<br />

3. die vorübergehende Herstellung von Gehwegüberfahrten o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>stückzufahrten mit mehr als 5 m Breite bei<br />

Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten);<br />

4. das Verteilen von Werbeschriften von Tischen o<strong>der</strong> Ständen<br />

aus sowie die Werbung durch Personen, die Plakate o<strong>der</strong> ähnliche<br />

Ankündigungsmittel zu Werbezwecken umhertragen;<br />

5. das Abstellen von Fahrzeugen <strong>und</strong> Anhängern zum Zweck <strong>der</strong><br />

Vermietung o<strong>der</strong> des Verkaufs;<br />

6. das Aufstellen von Fahrradstän<strong>der</strong>n <strong>und</strong> die Errichtung von<br />

Fahrradabstellanlagen;<br />

7. das Aufstellen von Warenauslagen <strong>und</strong> Warenstän<strong>der</strong>n;<br />

8. das Aufstellen von Gefäßen <strong>und</strong> Containern zur Aufnahme von<br />

Hausmüll o<strong>der</strong> Wertstoffen;<br />

9. die gegenständliche Inanspruchnahme des Luftraumes bis zu<br />

einer Höhe von 5 m oberhalb <strong>der</strong> Fahrbahn <strong>und</strong> einer Höhe bis<br />

zu 4 m oberhalb <strong>der</strong> übrigen Verkehrsfläche;<br />

10. das Halten <strong>und</strong> Parken von Fahrzeugen zum Zwecke des<br />

Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende Läden)<br />

sowie ambulanter Handel;<br />

11. die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervereinigungen<br />

soweit sie mit Plakaten, Ständen o<strong>der</strong> ähnlichen<br />

sperrigen Anlagen durchgeführt wird.<br />

(2) Die Anlage neuer <strong>und</strong> die Än<strong>der</strong>ung bestehen<strong>der</strong> Zufahrten <strong>und</strong><br />

Zugänge zu Staats- <strong>und</strong> Kreisstraßen außerhalb <strong>der</strong> zur<br />

Erschließung bestimmten Teile <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt sowie zu<br />

Gemeindeverbindungsstraßen außerhalb <strong>der</strong> geschlossenen<br />

Ortslage gelten gemäß § 22 Abs. 1 SächsStrG als Son<strong>der</strong>nutzung.<br />

(3) Son<strong>der</strong>nutzungen sind in <strong>der</strong> Regel auch das Aufstellen von<br />

Bauzäunen usw.<br />

§ 4<br />

Erlaubnisantrag<br />

(1) Die Son<strong>der</strong>nutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser<br />

ist in <strong>der</strong> Regel schriftlich 14 Tage vor <strong>der</strong> beabsichtigten Ausübung<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung mit Angaben von Ort, Art, Umfang <strong>und</strong> Dauer<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Pausa/Vogtl. zu stellen. Die<br />

<strong>Stadt</strong> Pausa/Vogtl. kann Erläuterungen durch Zeichnung, textliche<br />

Beschreibung o<strong>der</strong> in sonst geeigneter Weise verlangen.<br />

(2) Ist mit <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung eine Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Gefährdung des<br />

Verkehrs o<strong>der</strong> eine Beschädigung <strong>der</strong> Straße o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gefahren<br />

einer solchen Beschädigung verb<strong>und</strong>en, so muss <strong>der</strong> Antrag<br />

Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

<strong>der</strong> Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes <strong>der</strong><br />

Straße Rechnung getragen wird.<br />

(3) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen o<strong>der</strong><br />

Ausnahmegenehmigungen sind zeitgleich beim Straßenverkehrsamt<br />

des Landratsamtes Vogtlandkreis als <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde<br />

zu stellen.<br />

§ 5<br />

Erlaubniserteilung<br />

(1) Die Erteilung einer Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> Pausa/Vogtl.. Sie wird auf Zeit o<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf erteilt. Die<br />

Erlaubnis kann unter Bedingungen <strong>und</strong> mit Auflagen erteilt werden.<br />

(2) Die Erlaubnis- o<strong>der</strong> Genehmigungspflicht nach an<strong>der</strong>en Vorschriften<br />

wird durch die Son<strong>der</strong>nutzungserlaubnis nicht berührt.<br />

(3) Die erteilte Son<strong>der</strong>nutzungserlaubnis gilt nur für den<br />

Erlaubnisnehmer. Erlaubnisnehmer ist <strong>der</strong>jenige, welchem die<br />

Son<strong>der</strong>nutzungserlaubnis erteilt wurde. We<strong>der</strong> eine Überlassung<br />

an Dritte, noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht<br />

Erlaubnisnehmer sind, ist gestattet.<br />

§ 6<br />

Erlaubnisversagung<br />

(1) Die Erlaubnis ist in <strong>der</strong> Regel zu versagen, wenn durch die<br />

Son<strong>der</strong>nutzung o<strong>der</strong> die Häufung von Son<strong>der</strong>nutzungen eine nicht<br />

vertretbare Beeinträchtigung <strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> Leichtigkeit des<br />

Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Erteilung von Bedingungen<br />

<strong>und</strong> Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des<br />

Gemeingebrauchs, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> Leichtigkeit<br />

des Verkehrs o<strong>der</strong> des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgr<strong>und</strong>es,<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er rechtlich geschützter Interessen, <strong>der</strong> Vorrang gegenüber<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung gebührt.<br />

Dies ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fall, wenn<br />

1. <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung verfolgte Zweck ebenso durch die<br />

Inanspruchnahme privater Gr<strong>und</strong>stücke erreicht werden kann;<br />

2. die Son<strong>der</strong>nutzung an an<strong>der</strong>er Stelle bei geringerer<br />

Beeinträchtigung des Gemeingebrauches erfolgen kann;<br />

3. die Straße o<strong>der</strong> ihre Ausstattung durch die Art <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung<br />

<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Folgen beschädigt werden kann <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erlaubnisnehmer<br />

nicht hinreichend Gewähr bietet, dass die Beschädigung<br />

auf seine Kosten unverzüglich wie<strong>der</strong> behoben wird;<br />

3


4. zu befürchten ist, dass durch die Son<strong>der</strong>nutzung an<strong>der</strong>e<br />

Personen gefährdet o<strong>der</strong> in unzumutbarer Weise belästigt werden<br />

können o<strong>der</strong> eine Beeinträchtigung vorhandener, ortsgeb<strong>und</strong>ener<br />

gewerblicher Nutzungen zu befürchten ist.<br />

(3) Die Son<strong>der</strong>nutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn<br />

<strong>der</strong>jenige, welcher eine Erlaubnis nach § 4 beantragt hat,<br />

Gebührenschuldner für zurückliegende <strong>und</strong> beendete<br />

Son<strong>der</strong>nutzungen ist o<strong>der</strong> den Nachweis über die erfolgte<br />

Einzahlung eines Verwaltungskostenvorschusses nicht innerhalb<br />

eines Monates nach Antragstellung vorweist.<br />

§ 7<br />

Pflichten des Erlaubnisnehmers<br />

(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten <strong>und</strong> zu unterhalten,<br />

dass sie den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung, den<br />

anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik sowie <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />

genügen. Arbeiten an <strong>der</strong> Straße bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong><br />

Straßenbaubehörde.<br />

(2) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehin<strong>der</strong>ten Zugang zu allen in<br />

die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten.<br />

Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs-<br />

<strong>und</strong> sonstige Schächte sind freizuhalten.<br />

Soweit Arbeiten an <strong>der</strong> Straße erfor<strong>der</strong>lich sind, sind diese so vorzunehmen,<br />

dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper <strong>und</strong> an<br />

den Anlagen, insbeson<strong>der</strong>e an den Wasserablaufrinnen <strong>und</strong> den<br />

Versorgungs- <strong>und</strong> Kanalleitungen sowie eine Än<strong>der</strong>ung ihrer Lage<br />

vermieden wird. Die <strong>Stadt</strong> Pausa/Vogtl. ist spätestens 3 Tage vor<br />

Beginn <strong>der</strong> Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen.<br />

(3) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer<br />

die Son<strong>der</strong>nutzung einzustellen, alle von ihnen erstellten<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> die zur Son<strong>der</strong>nutzung verwendeten<br />

Gegenstände unverzüglich zu entfernen <strong>und</strong> den früheren Zustand<br />

ordnungsgemäß wie<strong>der</strong>herzustellen. Abfälle <strong>und</strong> Wertstoffe sind<br />

ordnungsgemäß zu entsorgen, die beanspruchten Flächen sind<br />

gegebenenfalls zu reinigen.<br />

§ 8<br />

Haftung <strong>und</strong> Sicherheiten<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> Pausa/Vogtl. kann den Erlaubnisnehmer verpflichten,<br />

zur Deckung des Haftpflichtrisikos vor <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung<br />

nachzuweisen <strong>und</strong> diese Versicherung für die Dauer <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>nutzung aufrechtzuerhalten. Die Gemeinde kann die<br />

Hinterlegung einer Sicherheit zugunsten des betroffenen<br />

Straßenbaulastträgers for<strong>der</strong>n, sofern dieser es verlangt. Dem<br />

Straßenbaulastträger zusätzlich durch die Son<strong>der</strong>nutzung entstehende<br />

Kosten hat <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzer auch zu ersetzen, wenn sie die<br />

hinterlegte Sicherheit übersteigen.<br />

(2) Der Erlaubnisnehmer haftet dem Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast für<br />

Schäden, die durch die Son<strong>der</strong>nutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen<br />

Dritter hat <strong>der</strong> Erlaubnisnehmer den Träger <strong>der</strong><br />

Straßenbaulast freizustellen.<br />

(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit <strong>der</strong> angebrachten<br />

o<strong>der</strong> aufgestellten Son<strong>der</strong>nutzungsanlagen <strong>und</strong><br />

Gegenstände. Wird durch die Son<strong>der</strong>nutzung <strong>der</strong> Straßenkörper<br />

beschädigt, so hat <strong>der</strong> Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher<br />

zu schließen <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>/Gemeinde die vorläufige Instandsetzung<br />

<strong>und</strong> die endgültige Wie<strong>der</strong>herstellung mit Angabe des Zeitpunktes,<br />

wann die Straße dem öffentlichen Verkehr wie<strong>der</strong> zur Verfügung<br />

steht, anzuzeigen.<br />

Über die endgültige Wie<strong>der</strong>herstellung wird ein Abnahmeprotokoll<br />

mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>/Gemeinde gefertigt. Soweit die <strong>Stadt</strong>/<br />

Gemeinde nicht Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast ist, wird ein Vertreter<br />

des Straßenbaulastträgers hinzugezogen. Der Erlaubnisnehmer<br />

haftet gegenüber dem Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast hinsichtlich verdeckter<br />

Mängel <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung nach den allgemein anerkannten<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik bis zum Ablauf einer Gewährleistungsfrist<br />

von 5 Jahren.<br />

(4) Bei Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Erlaubnis o<strong>der</strong> bei Sperrung, Än<strong>der</strong>ung, Umstufung<br />

o<strong>der</strong> Einziehung <strong>der</strong> Straße besteht kein Ersatzanspruch gegen<br />

die <strong>Stadt</strong>.<br />

(5) Der Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast haftet nicht für Schäden an den<br />

Son<strong>der</strong>nutzungsanlagen o<strong>der</strong> -einrichtungen, es sei denn, ihm o<strong>der</strong><br />

seinen Bediensteten fällt Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit zur Last.<br />

§ 9<br />

Erlaubnisfreie Son<strong>der</strong>nutzung, Ausnahmen<br />

(1) Keiner Son<strong>der</strong>nutzungserlaubnis bedürfen<br />

1. bauaufsichtlich genehmigte Anlagen im Straßenkörper, wie<br />

Kellerschächte, Roste, Einwurfvorrichtungen, Treppenstufen,<br />

wenn sie nicht mehr als 0,50 m in einen Gehweg o<strong>der</strong> einen<br />

verkehrsberuhigten Bereich hineinragen;<br />

2. die Ausschmückung von Straßen- <strong>und</strong> Häuserfronten für Feiern,<br />

Feste, Umzüge <strong>und</strong> ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des<br />

Brauchtums o<strong>der</strong> für kirchliche Prozessionen;<br />

3. die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien<br />

sowie Umzugsgut auf Gehwegen <strong>und</strong> Parkstreifen am Tage <strong>der</strong><br />

An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer hierdurch nicht<br />

gefährdet werden;<br />

4. das Aufstellen von Hausmüll- <strong>und</strong> Reststoffbehältern auf Gehwegen<br />

<strong>und</strong> Parkstreifen für den Zeitpunkt <strong>der</strong> regelmäßigen Entleerung,<br />

jedoch nur einen Tag vor <strong>und</strong> einen Tag nach <strong>der</strong> Entleerung;<br />

5. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie <strong>der</strong> Verkauf<br />

von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen,<br />

in Fußgängerzonen o<strong>der</strong> verkehrsberuhigten Bereichen.<br />

(2) Sonstige nach öffentlichem Rechte erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnisse,<br />

Genehmigungen o<strong>der</strong> Bewilligungen bleiben unberührt.<br />

(3) Erlaubnisfreie Son<strong>der</strong>nutzungen nach Abs. 1 können eingeschränkt<br />

o<strong>der</strong> untersagt werden, wenn die Belange des Straßenbaus o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> Ordnung des Verkehrs dies erfor<strong>der</strong>n.<br />

§ 10<br />

Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer die in § 52 Abs. 1 Nr. 3 bis 9<br />

SächsStrG o<strong>der</strong> in § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt,<br />

also insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. entgegen gesetzlichen Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis<br />

über den Gemeingebrauch hinaus benutzt;<br />

2. einer erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht<br />

nachkommt;<br />

3. eine Anlage nicht vorschriftsmäßig errichtet, erhält o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>t;<br />

4. Zufahrten o<strong>der</strong> Zugänge ohne Erlaubnis anlegt o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>t.<br />

(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 500 €, in<br />

bestimmten Fällen sogar mit bis zu 5000 € geahndet werden.<br />

§ 11<br />

Erhebung von Gebühren <strong>und</strong> Kostenersatz<br />

(1) Für erlaubnispflichtige Son<strong>der</strong>nutzungen im Sinne des § 2 werden<br />

Gebühren nach Maßgabe des in <strong>der</strong> Anlage beigefügten<br />

Gebührenverzeichnisses erhoben.<br />

(2) Gebührenfrei sind Son<strong>der</strong>nutzungen, die ausschließlich religiösen,<br />

gemeinnützigen o<strong>der</strong> politischen Zwecken dienen <strong>und</strong> auf<br />

aktuelle Ereignisse <strong>und</strong> Vorhaben hinweisen.<br />

(3) Son<strong>der</strong>nutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine<br />

erlaubnispflichtige Son<strong>der</strong>nutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.<br />

(4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> die im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung errichteten o<strong>der</strong> unterhaltenen Anlagen auf<br />

seine Kosten zu än<strong>der</strong>n <strong>und</strong> alle Kosten zu ersetzen, die dem<br />

Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast durch die Son<strong>der</strong>nutzung entstehen.<br />

Hierfür kann <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast angemessene<br />

Vorschüsse <strong>und</strong> Sicherheiten verlangen.<br />

§ 12<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner sind<br />

1. <strong>der</strong> Antragsteller;<br />

2. <strong>der</strong> Erlaubnisnehmer;<br />

3. <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> die Son<strong>der</strong>nutzung tatsächlich ausübt o<strong>der</strong> in<br />

dessen Interesse die Son<strong>der</strong>nutzung ausgeübt wird.<br />

(2) Bei einer Mehrheit von Gebührenschuldnern haftet je<strong>der</strong> als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 13<br />

Gebührenberechnung<br />

(1) Die Gebühr ist im Einzelfall nach Art <strong>und</strong> Ausmaß <strong>der</strong> Einwirkung<br />

auf die Straße <strong>und</strong> den Gemeingebrauch sowie nach den wirtschaftlichen<br />

Interessen des Gebührenschuldners an <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>nutzung zu bemessen. Dies gilt auch, soweit das<br />

Gebührenverzeichnis einen Gebührenrahmen vorsieht, innerhalb<br />

dessen sich die Gebühr nach den Ermessenskriterien des<br />

Gebührenrahmens bestimmt.<br />

4 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung


(2) Werden Gebühren in Tages-, Wochen-, Monats- o<strong>der</strong> Jahressätzen<br />

festgelegt, dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern<br />

voll berechnet.<br />

Ergeben sich bei <strong>der</strong> Errechnung von Gebühren nach dem<br />

Gebührenverzeichnis Beträge, die geringer als die Mindestgebühr<br />

sind, so wird die Mindestgebühr erhoben.<br />

(3) Die Gebühren werden auf halbe o<strong>der</strong> volle Euro-Beträge abger<strong>und</strong>et.<br />

(4) Für Son<strong>der</strong>nutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten<br />

sind, richtet sich die Gebühr in sinngemäßer Anwendung nach<br />

Absatz 1 Satz 1. Sie richtet sich soweit als möglich nach einer im<br />

Gebührenverzeichnis enthaltenen vergleichbaren Son<strong>der</strong>nutzung.<br />

§ 14<br />

Gebührenerstattung<br />

Wird von einer Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so werden bereits<br />

gezahlte Son<strong>der</strong>nutzungsgebühren erstattet. Endet die Son<strong>der</strong>nutzung<br />

vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Son<strong>der</strong>nutzungsgebühren entrichtet<br />

wurden, o<strong>der</strong> wurde die genehmigte Fläche nicht voll in<br />

Anspruch genommen, so kann auf Antrag des Gebührenschuldners<br />

<strong>der</strong> auf die nicht in Anspruch genommene Zeit o<strong>der</strong> Fläche entfallende<br />

Anteil <strong>der</strong> Gebühren erstattet werden. Der Erlaubnisnehmer hat die<br />

Nichtinanspruchnahme glaubhaft zu machen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

nachzuweisen. Die Gemeinde/<strong>Stadt</strong> ist berechtigt, eine angemessene<br />

Pauschale zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes einzubehalten.<br />

§ 15<br />

Billigkeitsmaßnahmen <strong>und</strong> sonstige Kosten<br />

(1) Für die Billigkeitsmaßnahmen St<strong>und</strong>ung, Nie<strong>der</strong>schlagung, Erlass<br />

gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 <strong>und</strong> 2, 238 <strong>und</strong> 261 <strong>der</strong><br />

Abgabenordnung entsprechend.<br />

(2) Kosten, die <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> durch die Son<strong>der</strong>nutzung zusätzlich entstehen,<br />

hat <strong>der</strong> Gebührenpflichtige nach § 12 dieser Satzung zu tragen.<br />

§ 16<br />

Gebührenschuld <strong>und</strong> Fälligkeit <strong>der</strong> Gebühren<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht<br />

a) mit <strong>der</strong> Erteilung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungserlaubnis;<br />

b) für Son<strong>der</strong>nutzungen für einen bestimmten Zeitraum bei<br />

Erteilung <strong>der</strong> Erlaubnis für den gesamten Zeitraum; sind für die<br />

<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

Son<strong>der</strong>nutzung wie<strong>der</strong>kehrende Jahresgebühren zu entrichten,<br />

entsteht die Gebührenschuld für das laufende Jahr mit <strong>der</strong><br />

Erteilung <strong>der</strong> Erlaubnis, für die folgenden Jahre entsteht die<br />

Gebührenschuld mit Beginn des jeweiligen Jahres;<br />

c) für Son<strong>der</strong>nutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />

erlaubt waren, mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Satzung;<br />

d) bei unerlaubter Son<strong>der</strong>nutzung mit dem Beginn <strong>der</strong> Nutzung.<br />

(2) Die Gebührenschuld besteht bis zur schriftlichen Anzeige <strong>der</strong><br />

Beendigung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzung o<strong>der</strong> bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Kenntnisnahme <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Pausa/Vogtl. von <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>nutzung.<br />

(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie<br />

werden in den Fällen des § 16 Abs. 1<br />

a) Buchstabe a, c <strong>und</strong> d mit Bekanntgabe des Bescheides fällig;<br />

b) Buchstabe b erstmalig mit Bekanntgabe des Bescheides, ansonsten<br />

jeweils zu Beginn <strong>der</strong> Zeitperiode fällig. Bei Son<strong>der</strong>nutzungen<br />

auf Wi<strong>der</strong>ruf jeweils zu Beginn des Folgejahres fällig.<br />

Die fälligen Gebühren können bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Fälligkeitstermine<br />

im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.<br />

§ 17<br />

Übergangsregelung<br />

Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Son<strong>der</strong>nutzungen.<br />

Son<strong>der</strong>nutzungen, für die die <strong>Stadt</strong> Pausa/Vogtl. vor Inkrafttreten<br />

dieser Satzung eine Erlaubnis auf Zeit o<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf erteilt hat, bedürfen<br />

keiner neuen Erlaubnis nach dieser Satzung.<br />

§ 18<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />

Straßen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong> vom 07.05.1999 außer Kraft.<br />

<strong>Mühltroff</strong>, den .11.06.2009<br />

Weinrich ( Siegel )<br />

Bürgermeisterin<br />

Gebührenverzeichnis für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen<br />

als Anlage <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen Straßen<br />

Die Gebührenbemessung <strong>und</strong> –höhe für Son<strong>der</strong>nutzungen,<br />

die nicht ausdrücklich erfasst sind, richtet sich nach ähnlichen<br />

erfassten Son<strong>der</strong>nutzungen.<br />

Maßgebend für die zeitliche Berechnung nach Tagen sind<br />

Kalen<strong>der</strong>tage, eine Woche entspricht sieben Kalen<strong>der</strong>tagen.<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- <strong>und</strong> Form-vorschriften zu Stande<br />

gekommen sind, ein Jahr nach ihr er Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zu Stande gekommen :<br />

Dies gilt nicht, wenn :<br />

1. die Ausfertigung <strong>der</strong> Satzung nicht o<strong>der</strong> fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen, die<br />

Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekannt-machung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />

worden sind,<br />

3. <strong>der</strong> Bürger dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />

wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat,<br />

4. vor Ablauf <strong>der</strong> in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten<br />

Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat<br />

b) die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschrift gegenüber<br />

<strong>der</strong> Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

<strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 o<strong>der</strong> 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf <strong>der</strong> im § 4 Abs. 4 Satz 1<br />

SächsGemO genannten Frist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend<br />

machen.<br />

5


Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Pausa als<br />

erfüllende Gemeinde <strong>der</strong> VG Pausa-<strong>Mühltroff</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong><br />

Landkreis Vogtlandkreis<br />

Wahlkreis 2 Vogtland 1<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong><br />

über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis<br />

<strong>und</strong> die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für die Wahl zum Sächsischen Landtag<br />

am 30. August 2009<br />

I Am 30. August 2009 findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag<br />

statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist o<strong>der</strong> einen Wahlschein hat.<br />

II Das Wählerverzeichnis für die <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong> wird in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

10. August bis 14. August 2009 während <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag<br />

von 07.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> von 12.30 bis 16.00 Uhr<br />

Dienstag<br />

von 07.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> von 12.30 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag von 07.00 bis 12.15 Uhr<br />

im Einwohnermeldeamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Pausa, Zimmer 03,<br />

Neumarkt 1, 07952 Pausa<br />

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Je<strong>der</strong><br />

Wahlberechtigte kann die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> zu<br />

seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.<br />

Will ein Wahlberechtigter die Daten von an<strong>der</strong>en im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er<br />

Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit<br />

o<strong>der</strong> Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.<br />

Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich <strong>der</strong> Daten<br />

von Wahlberechtigten, für die im Mel<strong>der</strong>egister eine Auskunftssperre<br />

gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist.<br />

III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig o<strong>der</strong> unvollständig hält,<br />

kann während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Einsichtnahme, spätestens am 14.<br />

August 2009 bis 12.00 Uhr bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Pausa, Einwohnermeldeamt,<br />

Zimmer 03, Neumarkt 1, 07952 Pausa Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich o<strong>der</strong> durch Erklärung zur<br />

Nie<strong>der</strong>schrift eingelegt werden.<br />

IV Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten bis spätestens 09. August 2009 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das<br />

Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,<br />

dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die<br />

auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden <strong>und</strong><br />

bereits einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen beantragt<br />

haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

V Wer einen Wahlschein hat, kann an <strong>der</strong> Wahl im Wahlkreis 2<br />

Vogtland 1 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum<br />

dieses Wahlkreises o<strong>der</strong> durch Briefwahl teilnehmen.<br />

VI Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter<br />

ohne die Angabe von Gründen,<br />

2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die<br />

Antragsfrist für die Aufnahme in das<br />

Wählerverzeichnis (09. August 2009) o<strong>der</strong> die Einspruchsfrist<br />

gegen das Wählerverzeichnis (14. August 2009) versäumt hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an <strong>der</strong> Wahl erst nach Ablauf<br />

dieser Fristen entstanden ist,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />

worden <strong>und</strong> die Feststellung erst nach Abschluss des<br />

Wählerverzeichnisses zur Kenntnis <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis 28. August 2009, 16.00 Uhr, bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Pausa, Einwohnermeldeamt, Zimmer 03, Neumarkt<br />

1, 07952 Pausa mündlich, schriftlich o<strong>der</strong> per E-Mail beantragt<br />

werden. In dem Antrag sind Familienname, Vorname,<br />

die genaue Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein<br />

Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung <strong>der</strong><br />

Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenach-richtigung)<br />

erleichtert die Bearbeitung.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen. Das<br />

Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung <strong>der</strong><br />

Wahlraum nicht o<strong>der</strong> nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

aufgesucht werden kann.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm <strong>der</strong> beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor <strong>der</strong><br />

Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Wer den Antrag für einen an<strong>der</strong>en stellt, muss durch Vorlage einer<br />

schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.<br />

Ein behin<strong>der</strong>ter Wahlberechtigter kann sich bei <strong>der</strong> Antragstellung<br />

<strong>der</strong> Hilfe einer an<strong>der</strong>en Person bedienen.<br />

VII Zusammen mit dem Wahlschein erhält <strong>der</strong> Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,<br />

- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit <strong>der</strong> Anschrift,<br />

an die <strong>der</strong> Wahlbrief zurückzusenden ist,<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen für einen<br />

an<strong>der</strong>en ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang <strong>der</strong><br />

Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />

wird <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bevollmächtigte sich ausweisen kann.<br />

Bei <strong>der</strong> Briefwahl muss <strong>der</strong> Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel <strong>und</strong> dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem<br />

Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass <strong>der</strong> Wahlbrief dort<br />

spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch<br />

abgegeben werden. Der Wahlbrief wird im Bereich <strong>der</strong> Deutschen<br />

Post AG ohne beson<strong>der</strong>e Versendungsform unentgeltlich beför<strong>der</strong>t.<br />

Pausa, 1. August 2009<br />

A n s o r g e<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Pausa als<br />

erfüllende Gemeinde <strong>der</strong> VG Pausa-<strong>Mühltroff</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong><br />

Landkreis Vogtlandkreis<br />

Wahlkreis 2 Vogtland 1<br />

Wahlbekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong><br />

1. Am 30. August 2009 findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong> ist in folgende 3 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahlbezirk: Wahlraum:<br />

- <strong>Mühltroff</strong> 01 Sitzungszimmer Rathaus <strong>Mühltroff</strong>, Markt 16,<br />

07919 <strong>Mühltroff</strong><br />

- <strong>Kornbach</strong> 02 Vereinshaus <strong>Kornbach</strong>, OT <strong>Kornbach</strong>, Am Park 16,<br />

08539 <strong>Mühltroff</strong><br />

- Langenbach 03 Kegelbahn Langenbach, OT Langenbach,<br />

An <strong>der</strong> Kegelbahn, 07919 <strong>Mühltroff</strong><br />

6 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung


In <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden ist, sind <strong>der</strong><br />

Wahlbezirk <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte<br />

wählen kann.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

um 18.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Pausa, Neumarkt 1,<br />

07952 Pausa zusammen.<br />

3. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> seinen<br />

Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung<br />

wird bei <strong>der</strong> Wahl auf Verlangen abgegeben.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält bei<br />

Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen <strong>der</strong> Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Kreiswahlvorschläge unter Angabe <strong>der</strong> Partei <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei an<strong>der</strong>en<br />

Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts <strong>und</strong><br />

rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />

Kennzeichnung.<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung <strong>der</strong> Parteien<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung sowie jeweils die<br />

Namen <strong>der</strong> ersten fünf Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen Landeslisten<br />

<strong>und</strong> links von <strong>der</strong> Parteibezeichnung einen Kreis für die<br />

Kennzeichnung.<br />

Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Direkt- <strong>und</strong> eine Listenstimme. Das<br />

Stärkeverhältnis <strong>der</strong> Parteien im Sächsischen Landtag berechnet<br />

sich allein aus <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Listenstimmen. Der Wähler gibt<br />

a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab,<br />

indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in<br />

den Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig<br />

kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, <strong>und</strong><br />

b) seine Listenstimme zur Wahl <strong>der</strong> Landesliste einer Partei ab,<br />

indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in<br />

den Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise eindeutig<br />

kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle des Wahlraumes<br />

o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet <strong>und</strong> so<br />

gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar<br />

ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.<br />

Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl in dem<br />

Wahlkreis, für den <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) <strong>und</strong> dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens<br />

am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch<br />

bei <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal <strong>und</strong> nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl<br />

herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe<br />

bis zu 5 Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar<br />

(§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Pausa, 1. August 2009<br />

A n s o r g e<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

Bekanntmachung nach §14 Abs. 2 SächsKitaG<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Mühltroff</strong> für das Jahr 2008<br />

1. Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

1.1. Betriebskosten je Platz <strong>und</strong> Monat, Zusammensetzung<br />

<strong>der</strong> Betriebskosten<br />

erfor<strong>der</strong>liche<br />

Personalkosten<br />

erfor<strong>der</strong>liche<br />

Sachkosten<br />

erfor<strong>der</strong>liche<br />

Betriebskosten<br />

Betriebskosten je Platz<br />

Krippe 9 h<br />

in €<br />

Kin<strong>der</strong>garten<br />

9 h in €<br />

Hort 6 h<br />

in €<br />

561,48 259,15 151,60<br />

303,20 139,94 81,86<br />

864,68 399,09 233,46<br />

Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Betriebskosten. (z.B.<br />

6h-Betreuung im Kin<strong>der</strong>garten = 2/3 <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Betriebskosten für 9h)<br />

1.2. Deckung <strong>der</strong> Betriebskosten je Platz <strong>und</strong> Monat<br />

Krippe 9 h Kin<strong>der</strong>garten Hort 6 h<br />

in €<br />

9 h in €<br />

in €<br />

Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00<br />

Elternbeitrag<br />

(ungekürzt)<br />

Gemeinde<br />

168,00 90,74 51,38<br />

(inkl. Eigenanteil<br />

freier Träger)<br />

546,68 158,35 82,08<br />

1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete<br />

1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat<br />

Aufwendungen in €<br />

Abschreibungen 360,25<br />

Zinsen -<br />

Miete -<br />

Gesamt 360,25<br />

1.3.2. Aufwendungen je Platz <strong>und</strong> Monat<br />

Krippe 9 h<br />

in €<br />

Kin<strong>der</strong>garten<br />

9 h in €<br />

Hort 6 h<br />

in €<br />

Gesamt 8.76 4,04 2,36<br />

Standesamtliche Nachrichten<br />

Eheschließung im Monat Juli:<br />

am 11. Juli 2009: Steffen Eschrich <strong>und</strong><br />

Kathleen Eschrich geb. Enk,<br />

wohnhaft in Gefell, OT Blintendorf <strong>und</strong> <strong>Mühltroff</strong><br />

Sterbefall im Monat Juli:<br />

am 11. Juli 2009: Annemarie Albert, geb. Dörrer,<br />

zuletzt wohnhaft in <strong>Mühltroff</strong><br />

Einladung<br />

Öffentliche Ortschaftsratssitzung in <strong>Kornbach</strong><br />

am 12.08.2009, 19.00 Uhr im Vereinshaus.<br />

Thema : Wasser-Bio-Kläranlage 2015<br />

i.A. Ortschaftsrat Ulla Zehrt<br />

7


Mitteilung <strong>der</strong> Arztpraxis von Frau Dr. Enk<br />

Unsere Praxis bleibt in <strong>der</strong> Zeit vom 17.08. – 04.09.2009 wegen<br />

Urlaub geschlossen.<br />

Vertretung : vom 17.08. – 31.08.09 Dres. Schütt<br />

Tel.: 037432/20239<br />

vom 01.09. – 04.09.09 FA Schmidt<br />

Tel.: 037432/20320<br />

Nachdem wegen Urlaub die Mütterberatung im August entfällt, findet<br />

die nächste Beratung am 24.09.09 statt.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Sprechzeiten steht Ihnen die Rettungsleitstelle Plauen<br />

zur Verfügung. Tel.: 03741/19222<br />

Ihr Praxisteam<br />

Achtung ! Hilferuf ! Achtung !<br />

Wir möchten die Mitbürger <strong>Mühltroff</strong>s bitten,<br />

denen unser<br />

blauer Fahrradstän<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Nacht vom Freitag, d. 24.07.<br />

zum Samstag, d. 25.07. zugelaufen ist,<br />

ihn wie<strong>der</strong> vor <strong>der</strong> Apotheke abzustellen!<br />

Sachdienliche Hinweise nehmen wir auch<br />

dankend entgegen.<br />

Ihr Team <strong>der</strong><br />

Löwen-Apotheke <strong>Mühltroff</strong><br />

För<strong>der</strong>verein<br />

Schloss <strong>Mühltroff</strong><br />

Zum bereits vierten Mal gastierte<br />

am 12. Juli die Zobeser Sopranistin<br />

<strong>und</strong> Richard-Wagner-Stipendiatin<br />

Michèle Rödel im „Weißen Saal“<br />

des Schlosses. Allerdings trat sie<br />

nicht allein auf, son<strong>der</strong>n feierte gemeinsam mit Sergej Sylnelnikov (Violine)<br />

<strong>und</strong> Irina Troian (Klavier) ihr Debüt mit dem Trio „Con Allegrezza“.<br />

Bei vergangenen Auftritten sang Michèle Rödel hauptsächlich<br />

Opernarien. Bei ihrem letzten Auftritt überzeugte sie neben den Arien<br />

großer Opern aber auch mit Operettenmelodien von Puccini, Paganini,<br />

aus Zellers „Vogelhändler“ <strong>und</strong> vielen an<strong>der</strong>en. Das begeisterte die<br />

Gäste sehr, zumal sich die Künstlerin hier beson<strong>der</strong>s von ihrer lockeren<br />

Seite zeigen konnte. Sehr gut gefiel allen Zuschauern, dass das<br />

Programm durch den Wechsel von Gesang <strong>und</strong> Instrumentalstück von<br />

Frau Troian <strong>und</strong> Herrn Sylnelnikov aufgelockert war. Sergej Sylnelnikov<br />

erwies sich dabei mit seiner Violine als wahrer „Teufelsgeiger“. Das<br />

Konzert war sehr gut besucht (80 Gäste), die weiteste Anreise hatten<br />

Besucher aus Chemnitz. Wie bei an<strong>der</strong>en Konzerten Michèle Rödels<br />

hatte Herr Petzold (ihr Stiefvater) als ihr Manager wie<strong>der</strong> die Organisation<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung übernommen. Wir bedanken uns bei Michèle<br />

Rödel recht herzlich für die Spende für unser Schloss.<br />

Der nächste Höhepunkt im Veranstaltungskalen<strong>der</strong> des Schlosses<br />

steht bereits am 15. August an. Dann veranstalten wir die 1. Schloss-<br />

<strong>und</strong> Museumsnacht. Von 19 bis 24 Uhr können Sie das Schloss mit<br />

seinen Ausstellungen einmal in Ruhe in den Abendst<strong>und</strong>en besichtigen.<br />

20 Uhr gibt es im Schlosshof eine mittelalterliche Tanzvorführung<br />

mit dem Tanzstudio „Merhaba“ zu erleben. Um 21.30 Uhr gastiert im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Konzertreihe „Schlösser, Burgen, Virtuosen“ das „Fre<strong>und</strong>-<br />

Quartett“ <strong>der</strong> Vogtland Philharmonie Greiz- Reichenbach mit einer<br />

„Kleinen Nachtmusik“ unter den Thema „Kammermusik <strong>und</strong> Kindheit<br />

großer Komponisten“. Die „Schwarze Küche“ hat geöffnet, aber auch<br />

im „Kleinen Saal“ können Sie gemütlich ein Glas Wein trinken.<br />

� Eintritt für die 1. Museums- <strong>und</strong> Schlossnacht<br />

• Konzert mit dem „Fre<strong>und</strong>- Quartett“ <strong>und</strong> Schlossbesichtigung:<br />

· 8 € (Vorverkauf)<br />

· 10 € (Abendkasse)<br />

• nur Schlossbesichtigung: 3 €<br />

Karten können sie entwe<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Mühltroff</strong> o<strong>der</strong><br />

bei Geschenke- Kleemeyer erhalten.<br />

Wir würden uns freuen, wenn wir auch zu dieser Veranstaltung wie<strong>der</strong><br />

viele Gäste begrüßen können.<br />

Wie wir bereits in <strong>der</strong> letzten Ausgabe <strong>der</strong> <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung angekündigt<br />

haben, möchten wir die diesjährige Weihnachtsausstellung<br />

zum Thema „Weihnacht im Vogtland - wie es früher war“ durchführen.<br />

Sicher erinnert sich <strong>der</strong> eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e an Kisten in <strong>der</strong> Bodenkammer,<br />

die viel über Weihnachten vergangener Zeiten „erzählen“ können.<br />

Wer interessante Dinge hat, die wir für unsere Ausstellung verwenden<br />

dürfen, möchte sich bitte in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung melden bzw. kann<br />

dort gegen Quittung seine Exponate abgeben.<br />

8 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung


<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

Gr<strong>und</strong>schule<br />

<strong>Mühltroff</strong><br />

Informationen zum Schuljahresbeginn<br />

Zuckertütenannahme<br />

• ist am Freitag, 07.08.2009, 17.00 – 18.00 Uhr im Schützenhaus<br />

<strong>Mühltroff</strong><br />

• Zuckertüten mit Namen versehen<br />

• Es wird das Milchgeld sowie das Geld für die Materialien kassiert.<br />

• Sie bekommen den St<strong>und</strong>enplan, <strong>der</strong> Hortbesuch wird erfragt.<br />

Schuleinführungsfeier<br />

• ist am Samstag, 08.08.2009, 14.00 Uhr im Schützenhaus <strong>Mühltroff</strong><br />

Ablauf:<br />

- ab 13.30 Uhr werden die Schulanfänger von Schülern <strong>der</strong><br />

Theater-AG mit Blumen begrüßt<br />

- 14.00 Uhr beginnt die Feier mit Programm <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schüler<br />

Erster Schultag für die Klassen 1 bis 4:<br />

Montag, 10.08.2009, Unterrichtsbeginn 8.15 Uhr,<br />

Unterrichtsende für alle Klassen an diesem Tag ist 11.55 Uhr. Es wird<br />

u.a. <strong>der</strong> St<strong>und</strong>enplan bekannt gegeben <strong>und</strong> die Schulbuch-Leihexemplare<br />

werden ausgegeben.<br />

Ab Dienstag Unterricht nach St<strong>und</strong>enplan. Die Unterrichtsendzeiten<br />

für Dienstag bis Freitag bitte an den Ortsaushängen einsehen.<br />

Fahrschüler: Die Buszeiten haben sich nach jetzigem Kenntnisstand<br />

nicht geän<strong>der</strong>t. Wir möchten Sie aber trotzdem bitten, in <strong>der</strong> letzten<br />

Ferienwoche an den Fahrplänen an ihren Haltestellen nachzusehen.<br />

k.p.<br />

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag<br />

02.07.1932 Franz Friedel 77 Jahre<br />

03.07.1930 Rudi Zeh 79 Jahre<br />

03.07.1937 Günter Hegner 72 Jahre<br />

04.07.1930 Günter Porst 79 Jahre<br />

10.07.1930 Anita Pomsel 79 Jahre<br />

11.07.1927 Anneliese Söll 82 Jahre<br />

12.07.1937 Jutta Dietzsch 72 Jahre<br />

16.07.1939 Margarete Höhne 70 Jahre<br />

20.07.1924 Marianne Schusser 85 Jahre<br />

20.07.1931 Anna-Rosa Dorsch 78 Jahre<br />

22.07.1936 Klaus Kathe 73 Jahre<br />

25.07.1923 Irene Schellenberg 86 Jahre<br />

26.07.1929 Thea Neumeister 80 Jahre<br />

27.07.1930 Horst Kalinowski 79 Jahre<br />

29.07.1924 Herta Wolf 85 Jahre<br />

OT <strong>Kornbach</strong><br />

31.07.1932 Harry Seifert 77 Jahre<br />

OT Langenbach<br />

04.07.1927 Hans Griesbach 82 Jahre<br />

06.07.1928 Ursula Schreiber 81 Jahre<br />

14.07.1933 Helmut Eckner 76 Jahre<br />

15.07.1935 Erika Andrä 74 Jahre<br />

16.07.1928 Heinrich Nieghorn 81 Jahre<br />

24.07.1928 Helga Schulze 81 Jahre<br />

Gleichzeitig möchte ich auf diesem Wege allen<br />

Geburtstagskin<strong>der</strong>n des Monats Juli, den Ehepaaren<br />

die in diesem Monat ein beson<strong>der</strong>es Ehejubiläum<br />

feiern konnten, alles Gute, Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> persönliches Wohlergehen wünschen.<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

9


In diesem Jahr feiert die Kin<strong>der</strong>tagesstätte in <strong>der</strong><br />

Langenbacher Straße 4 ihren 30. Geburtstag. Aus<br />

diesem Anlass luden wir, die <strong>der</strong>zeitigen Erzieherinnen,<br />

ehemalige Mitarbeiter ein. Unserer Einladung folgten<br />

ehemalige Mitarbeiter, <strong>der</strong> damaligen Kin<strong>der</strong>krippe,<br />

des Kin<strong>der</strong>gartens, <strong>der</strong> För<strong>der</strong>einrichtung sowie des technischen<br />

Personals. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Mühltroff</strong> wurde durch zwei <strong>Stadt</strong>räte vertreten.<br />

Nach einem kleinen Programm <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> <strong>und</strong> einigen<br />

Worten unserer Bereichsleiterin, Annelore Neef, sowie zahlreichen<br />

Glückwünschen begann beim gemütlichen Kaffeetrinken ein reger<br />

Austausch über damalige Zeiten.<br />

Beim abschließenden R<strong>und</strong>gang durch das Haus wurden Erinnerungen<br />

wach, es konnten aber auch zahlreiche Verän<strong>der</strong>ungen festgestellt<br />

werden. In einer Bil<strong>der</strong>galerie wurde nach bekannten Gesichtern<br />

gestöbert <strong>und</strong> im Snoezelraum die angenehm entspannende<br />

Atmosphäre erlebt. Wir bedanken uns bei allen Gästen für die zahlreichen<br />

Glückwünsche <strong>und</strong> wünschen uns für die nächsten Jahre weiterhin<br />

viele glückliche Kin<strong>der</strong> die sich in unserer Einrichtung recht wohlfühlen.<br />

30. Geburtstag <strong>der</strong> Kita<br />

Volkssolidarität Plauen/Oelsnitz - Aktuelles aus <strong>der</strong> Kita „Kleeblatt“ <strong>Mühltroff</strong><br />

Noch in <strong>der</strong> gleichen Woche konnten wir unser großes Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong><br />

Sommerfest feiern. Nach verschiedenen Spielen am Vormittag hatten<br />

alle Kin<strong>der</strong> beim Animationsprogramm „Wo ist unser Bumbalo“ richtig<br />

Spaß. Beson<strong>der</strong>s freuten sich die Kin<strong>der</strong> über die Einweihung<br />

unserer neuen Kletterkombination, die das absolute Highlight an<br />

diesem Nachmittag war. Dank vieler Spenden zur Listensammlung,<br />

auch vieler ortsansässiger Firmen sowie <strong>der</strong> Unterstützung unseres<br />

Trägers, haben die Kin<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> interessante <strong>und</strong> vielfältige<br />

Bewegungsmöglichkeiten.<br />

Sommerfest<br />

Familienwan<strong>der</strong>tag<br />

Bei strahlend blauem<br />

Himmel stiegen dann hun<strong>der</strong>t<br />

Luftballons in die Luft,<br />

die ebenfalls unseren 30.<br />

Geburtstag verkündeten.<br />

Beim Basteln, Schminken,<br />

auf <strong>der</strong> Hüpfburg toben <strong>und</strong><br />

beim Klettern wurde es keinem<br />

langweilig.<br />

Am Nachmittag gab es von<br />

den Muttis hausgebackenen<br />

Kuchen <strong>und</strong> später<br />

sorgten drei Vatis am Grill<br />

dafür, dass niemand hungrig<br />

nachhause gehen musste.<br />

Vielen Dank für die<br />

Hilfe.<br />

Am 26.Juni führten wir unseren ersten Familienwan<strong>der</strong>tag durch.<br />

Pünktlich zu Beginn zeigte sich die Sonne <strong>und</strong> ca. 75 Kin<strong>der</strong>, Eltern,<br />

Großeltern <strong>und</strong> Erzieher wan<strong>der</strong>ten los. Der Weg war mit bunten<br />

Bän<strong>der</strong>n markiert <strong>und</strong> führte über Wiesen <strong>und</strong> sogar durch einen<br />

Bach. Eine leckere erfrischende Obstpause lieferte wie<strong>der</strong> Energie für<br />

den Endspurt.<br />

Am Fußballplatz in <strong>Mühltroff</strong> angekommen erwarteten uns schon<br />

gebratene Roster <strong>und</strong> kühle Getränke. Beim gemütlichen Ausklang<br />

wurden bereits Ideen für den nächsten Familienwan<strong>der</strong>tag geboren.<br />

Auf diesem Weg möchten wir uns ganz herzlich bei Ronny Schnei<strong>der</strong>,<br />

Ronald Kunstmann <strong>und</strong> Renate Schnei<strong>der</strong> für die Unterstützung <strong>und</strong><br />

Mithilfe bedanken.<br />

Kathrin Baumann<br />

im Namen des Teams <strong>der</strong> Kita „Kleeblatt“<br />

10 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung


Aktuelle Mitteilung für Waldbesitzer - Der Staatsbetrieb Sachsenforst informiert<br />

Kostenlose Fortbildungsveranstaltungen für Waldbesitzer in den Forstbezirken Plauen <strong>und</strong> Adorf<br />

Über zwei Drittel des sächsischen Waldes befinden sich im Eigentum<br />

verschiedener privater o<strong>der</strong> körperschaftlicher Waldbesitzer, nicht im<br />

Eigentum des Freistaates. Der Waldbesucher bemerkt diese<br />

Eigentumsgrenzen meist nicht, denn das B<strong>und</strong>esdeutsche <strong>und</strong><br />

Sächsische Waldgesetz gewährleisten das freie Waldbetretensrecht<br />

für Je<strong>der</strong>mann zum Zwecke <strong>der</strong> Erholung. Die ordnungsgemäße<br />

Waldbewirtschaftung eines jeden Waldbesitzers liegt somit nicht nur<br />

in seinem privaten Interesse, sie dient auch in hohem Maße dem<br />

Allgemeinwohl. Der Staatsbetrieb Sachsenforst ist gesetzlich beauftragt,<br />

die privaten Waldbesitzer nach guter fachlicher Praxis zu Fragen<br />

<strong>der</strong> Waldbewirtschaftung zu beraten. In diesem Rahmen werden in<br />

<strong>der</strong> kommenden Herbst-/ Wintersaison für private <strong>und</strong> körperschaftliche<br />

Waldbesitzer Informations- <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen zu<br />

folgenden Themenbereichen angeboten:<br />

Thema Inhaltliche Schwerpunkte Termine/ Veranstaltungsort<br />

Anwuchserfolg bei<br />

Forstkulturen –<br />

Pflanzverfahren <strong>und</strong><br />

Pflanzenqualität<br />

Motorsägenlehrgang<br />

des Staatsbetriebes<br />

Sachsenforst <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Workshop „Wartung<br />

<strong>und</strong> Pflege <strong>der</strong> Motorsäge“(Teilnahmevoraussetzung:<br />

Absolvierung des<br />

2tägigen Motorsägenkurses<br />

bzw.<br />

praktische Erfahrungen<br />

bei <strong>der</strong> Motorsägenarbeit)<br />

Einsatz, Wartung<br />

<strong>und</strong> Pflege von<br />

Motorsensen in <strong>der</strong><br />

Waldarbeit<br />

<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

Die Veranstaltung soll den Waldbesitzer unterstützen,<br />

durch Auswahl geeigneter Forstpflanzen, ordnungsgemäßen<br />

Einschlag <strong>und</strong> richtige Anwendung<br />

<strong>der</strong> bekannten Pflanzverfahren seine Kulturerfolge<br />

zu optimieren <strong>und</strong> Fehlschläge zu vermeiden. Unsere<br />

forstlichen Berufsausbil<strong>der</strong> stellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an handelsübliche Pflanzenqualität vor, sie<br />

demonstrieren Pflanzverfahren <strong>und</strong> trainieren auf<br />

Wunsch Ihre Fertigkeiten.<br />

Dieser bewährte Lehrgang vermittelt in Theorie<br />

<strong>und</strong> Praxis die Gr<strong>und</strong>züge <strong>der</strong> Arbeitssicherheit<br />

beim Einsatz <strong>der</strong> Motorsäge in <strong>der</strong> Waldarbeit. Sie<br />

lernen, die Gefährdungen bei <strong>der</strong> Motorsägenarbeit<br />

richtig zu beurteilen <strong>und</strong> diese durch fachgerechte<br />

Arbeitstechnik <strong>und</strong> wirksame persönliche<br />

Schutzausrüstung zu minimieren. Der 1. Tag<br />

umfasst den theoretischen Teil, <strong>der</strong> 2. Tag findet im<br />

Forstrevier statt. Detailinformationen erhalten Sie<br />

im Forstbezirk.<br />

Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um einen<br />

Aufbaukurs zum o. g. Motorsägenlehrgang. Im Mittelpunkt<br />

stehen vertiefende Kenntnisse <strong>und</strong> Praxistipps<br />

zur Sicherheitsprüfung <strong>und</strong> ordnungsgemäßen<br />

Wartung Ihrer Motorsäge sowie Fertigkeiten<br />

beim Schärfen Ihrer Sägenkette. Damit möchten<br />

wir Sie unterstützen, ihr Arbeitsmittel in einem<br />

sicherheitsgerechten Zustand zu erhalten sowie<br />

vermeidbaren Reparaturkosten vorzubeugen.<br />

Motorsensen sind ein beliebtes Arbeitsmittel zur<br />

Pflege von Schmuckbaumkulturen, Waldverjüngungen<br />

<strong>und</strong> Wiesenflächen im Wald. Werden keine<br />

schleu<strong>der</strong>armen Werkzeuge verwendet, ist die Umgebungsgefährdung<br />

bei Freischneidearbeiten sehr<br />

hoch, jährlich ereignen sich dabei Personen- <strong>und</strong><br />

Sachschäden. Die Veranstaltung vermittelt dem<br />

Waldbesitzer wichtige Kenntnisse zum sicherheitsgerechten,<br />

störungsfreien Umgang mit Motorsensen,<br />

stellt ihm zugehörige schleu<strong>der</strong>arme Werkzeuge<br />

vor <strong>und</strong> diskutiert die bestehenden Alternativen<br />

für den Kulturbereich.<br />

- Pflanzverfahren <strong>und</strong> Pflanzenqualität für Forstkulturen<br />

- Fachgerechter Einsatz von Motorsensen<br />

- Wartung <strong>und</strong> Pflege von Motorsägen<br />

- Zwei-Tages-Lehrgang zur Motorsägenarbeit<br />

Die Veranstaltungen sollen den Waldbesitzer unterstützen, seine<br />

Erfolge bei <strong>der</strong> Bestandesbegründung zu optimieren, Fehlschläge zu<br />

vermeiden <strong>und</strong> die Fertigkeiten beim sicheren <strong>und</strong> störungsfreien<br />

Einsatz von Motorsäge <strong>und</strong> Motorsense zu vertiefen. Unsere forstlichen<br />

Berufsausbil<strong>der</strong> halten wertvolle Tipps <strong>und</strong> Erfahrungen bereit.<br />

Die Veranstaltungen sind für Waldbesitzer kostenfrei. Eine vorherige<br />

telefonische Anmeldung ist unbedingt erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Anmeldung: Forstbezirk Plauen (03741) 104800 bzw. E-Mail:<br />

Petra.Treiber@smul.sachsen.de<br />

Die Termine entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> Tabelle.<br />

Freitag, 25. 9. 09, <strong>Stadt</strong>wald Kirchberg, Treffpunkt: n. n., 9.00<br />

-14.00 Uhr<br />

Freitag, 2. 10. 09, Forstbezirk Plauen, Europaratstr. 11, 9.00-<br />

14.00 Uhr<br />

Freitag, 9. 10. 09, Gasthof „Goldener Löwe“ Bobenneukirchen,<br />

9.00-14.00 Uhr<br />

7./8. 9. 09<br />

Gasthof Schönbrunn bei Reichenbach<br />

19./20. 10. 09<br />

Gasthof Schönbrunn bei Reichenbach<br />

2./3.11. 09<br />

Gasthof Schönbrunn bei Reichenbach<br />

12./13.11.09<br />

Gasthof Schönbrunn bei Reichenbach<br />

Detailinformationen telefonisch im Forstbezirk Plauen<br />

Teilnahmevoraussetzung: aktueller Beitragsbescheid <strong>der</strong> BG<br />

Samstag, 7. 11. 09<br />

Samstag, 14. 11. 09<br />

Freitag, 22. 1. 10<br />

Jeweils 9-14.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Ausbildungsstätte Morgenröthe, Markersbachstr.<br />

3, Morgenröthe<br />

Eigene Motorsägen, PSA <strong>und</strong> Verpflegung bitte mitbringen.<br />

Samstag, 1. 8. 09, 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Holzplatz Langenbernsdorf<br />

Freitag, 21. 8. 09, 12.30 – 16.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Holzplatz Langenbernsdorf<br />

Samstag, 26. 9. 09, 9.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Versammlungsraum des Forstbezirkes Plauen,<br />

Europaratstr. 11<br />

Freitag, 9. 10. 09, 13.00 Uhr<br />

Jeweils 2 Termine im Raum Plauen<br />

Ines Bimberg<br />

Sachbearbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit/ Waldpädagogik Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Plauen<br />

Tel.: 03741/104811 Mobil: 01743379634, Europaratstr. 11 (Behördenzentrum)<br />

08523 Plauen<br />

Treffpunkt: Versammlungsraum des Forstbezirkes Plauen,<br />

Europaratstr. 11<br />

11


12 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung


Neues aus unserem „Vogtländischen Mühlenviertel“<br />

Wer nutzt die Möglichkeiten zur Präsentation seines Unternehmens?<br />

Kurz vor Beginn <strong>der</strong> Ferienzeit lud <strong>der</strong> FVV Rosenbach/ Vogtland e.V.<br />

zu seiner Jahreshauptversammlung ein.<br />

Es wurde über die Aktivitäten <strong>der</strong> Geschäftsstelle „Vogtländisches<br />

Mühlenviertel“ des vergangenen Jahres berichtet <strong>und</strong> über die Pläne<br />

des Vereines für 2009 informiert. Dabei rief die Schatzmeisterin<br />

Christine Sammler, Pensionswirtin <strong>der</strong> gleichnamigen Pension zum<br />

wie<strong>der</strong>holten Male die an<strong>der</strong>en Unternehmer des Gastgewerbes im<br />

Mühlenviertel auf, die angebotenen Möglichkeiten zur Werbung <strong>und</strong><br />

Präsentation <strong>der</strong> Unternehmen mit Hilfe des Fremdenverkehrsvereines<br />

o<strong>der</strong> des Tourismusverbandes Vogtland e.V. zu nutzen.<br />

Neue Gelegenheit gibt es dazu:<br />

08./09.08.2009 kostenfreie Nutzung <strong>der</strong> Präsentationsfläche des<br />

Tourismusverbandes Vogtland auf <strong>der</strong> Landesgartenschau<br />

Reichenbach<br />

22.08.2009 Präsentation am Stand des „Vogtländischen Mühlenviertels“<br />

zum Tag <strong>der</strong> Vogtlän<strong>der</strong><br />

03. – 06.09.2009 kostenfreie Nutzung des Standes d. TVV / „Vogtländischen<br />

Mühlenviertels“ zum Tag <strong>der</strong> Sachsen in<br />

Mittweida<br />

12./13.09.2009 kostenfreie Nutzung des Standes d. FVV zum 5.<br />

Schmalspurbahnfestivals in Radebeul<br />

Informationen dazu gibt es in <strong>der</strong> Geschäftsstelle „Vogtländisches<br />

Mühlenviertel“ unter 037431/ 86 200 o<strong>der</strong><br />

info@muehlenviertel-vogtland.de<br />

Nachdem <strong>der</strong> alte Vorstand entlastet wurde, konnte zur Vorstandswahl<br />

geschritten werden. Mit dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> alte Vorstand auch <strong>der</strong><br />

Neue ist: Vorsitzende Heike Löffler, stellvertretende Vorsitzende Heidrun<br />

Bauer, Schatzmeisterin Christine Sammler <strong>und</strong> Revision Margit<br />

<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

Buschner. Als beratendes Mitglied stellt sich Bürgermeisterin Christine<br />

Weinrich zur Verfügung. Vielen Dank für eure geleistete Arbeit <strong>und</strong><br />

Danke für die Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit!<br />

Hier die Veranstaltungstipps<br />

für den Monat August:<br />

01.08. Orientalischer Abend, Schloß <strong>Mühltroff</strong>, Schwarze<br />

Küche (nur auf Vorbestellung 036645/ 22231)<br />

02.08. 14.00 Blasmusikfest in Leubnitz<br />

05.08. 9.00 Miniwan<strong>der</strong>tour mit <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>gruppe ERDACHSE P<br />

ausa, 14 tägig, ab Markt<br />

08.08. Schulanfang, DDR – Museum <strong>Mühltroff</strong><br />

13 – 17 Uhr geöffnet<br />

15.08. 19.00 Museumsnacht im Schloß <strong>Mühltroff</strong>, 21.30 Uhr<br />

Serenadenkonzert m. Vogtland Philharmonie<br />

15.08. Tag d. offenen Tür FFW Syrau<br />

15.08. 19.00 Exkursion „Die Nacht <strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse“ NABU –<br />

Regionalverband Elstertal e.V., Markt Pausa<br />

21.-23.08. Sommerfest d. Feuerwehr-u. Heimatverein Mehltheuer<br />

22.08. Fußballkleinfeldturnier, Pausa Bolzplatz<br />

22.08. Tag d. Vogtlän<strong>der</strong> in Reuth<br />

22.08. Sommerfest d. Pausaer Heimatvereins,<br />

Pausa Heimateck<br />

22.08. Indischer Abend, Schloß <strong>Mühltroff</strong>, Schwarze Küche<br />

(nur auf Vorbestellung )<br />

23.08.. Leichtathletik - Sportfest am Waldstadion in Syrau<br />

29.08. Konzert mit David Roth in <strong>der</strong> St.-Michaelis-Kirche<br />

Pausa<br />

29.08. 20.30 The Publiners, Schloß <strong>Mühltroff</strong>, Schwarze Küche<br />

30.08. Krönung Dorfschützenkönig in Leubnitz<br />

13


14 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung


VfB-News August<br />

Nach <strong>der</strong> recht kurzen Sommerpause ist nun die fußballfreie Zeit vorbei<br />

<strong>und</strong> wir möchten die Gelegenheit nutzen, unsere Leser über die<br />

kommende Saison zu informieren.<br />

Nach wie vor steht die Nachwuchsarbeit bei uns an oberster Stelle.<br />

Sie ist zweifellos die größte Herausfor<strong>der</strong>ung, da wir einer <strong>der</strong> wenigen<br />

Vereine in vergleichbarer Größe sind, die den Nachwuchs komplett<br />

selbst bestreiten <strong>und</strong> keine Spielgemeinschaft mit an<strong>der</strong>en<br />

Clubs eingehen. Wir haben diesen Weg bewußt gewählt, weil wir zum<br />

Einen, die Wege für unsere Kin<strong>der</strong> zum Training <strong>und</strong> zu den Heimspielen<br />

möglichst gering halten wollen. Vor allem aber möchten wir vermeiden,<br />

daß unsere Spieler in an<strong>der</strong>en Vereinen zu „Bankdrückern“<br />

werden <strong>und</strong> so die Lust am Fußball verlieren. Uns ist klar, daß auch<br />

dieses Jahr wie<strong>der</strong> ein enormer Kraftakt nötig ist, zumal wir mit Stolz<br />

berichten können, daß mit <strong>der</strong> C-Jugend seit langer Zeit wie<strong>der</strong> eine<br />

vierte Nachwuchsmannschaft den Pflichtspielbetrieb aufnimmt. Doch<br />

wenn wir dieses Projekt gemeinsam anpacken <strong>und</strong> wir wie<strong>der</strong> auf die<br />

tolle Unterstützung seitens <strong>der</strong> Eltern <strong>und</strong> Sponsoren bauen können,<br />

haben wir eine reale Chance, an die <strong>Mühltroff</strong>er Fußballtradition vergangener<br />

Tage anzuknüpfen.<br />

Eine weiter Problematik ist <strong>der</strong> Zustand unseres Platzes. Deshalb haben<br />

wir, gewissermaßen mit dem Schlußpfiff des letzten Spieltages,<br />

mit den Ausbesserungsarbeiten in den Strafraumbereichen begonnnen<br />

<strong>und</strong> können schon eine deutliche Verbesserung erkennen. Lei<strong>der</strong><br />

macht uns heir <strong>der</strong> zeitige Saisonauftakt einen kleinen Strich durch<br />

die Rechnung. So werden wir versuchen, im Speilbetrieb einige Kompromißlösungen<br />

zu finden, um den Platz bis mindesten Ende August<br />

zu schonen. Geplant ist, alle Kleinfeldspiele in Langenbach sowie die<br />

erste Pokalr<strong>und</strong>e <strong>der</strong> Herren auf einem Ausweichplatz ( es laufen Gespräche<br />

mit Unterkoskau <strong>und</strong> dem VSV Plauen) stattfinden zu lassen<br />

Desweiteren bemühen wir uns, beim ersten Punktspiel gegen Triebel<br />

das Heimrecht zu tauschen. Lei<strong>der</strong> stand bei Redaktionsschluss die<br />

endgültigen Austragungsorte noch nicht fest, sodaß wir in diesem Zusammenhang<br />

auf unsere aktuellen Aushänge verweisen.<br />

Als beson<strong>der</strong>es Highlight findet am 15.8.09 ein Ausflug zum erstes Tag<br />

<strong>der</strong> Leichtatheletik WM in Berlin statt. Wir bieten allen Interessierten<br />

für nur 15€ pro Person (inkl Eintritt <strong>und</strong> Busfahrt) die Möglichkeit, an<br />

diesem einzigartigen Sportevent teilzunehmen. Los geht es um 10.00<br />

Uhr ab Markt. Wir bitten alle, die eine Teilnahme in Betracht ziehen,<br />

sich möglichst schnnell zu entscheiden, da nur noch wenige Tickets zu<br />

haben sind. Kontakt: S. Unger 22386 o<strong>der</strong><br />

R. Schnei<strong>der</strong> 21551 Handy 0178/165974.<br />

Zum Abschluss möchten wir uns noch ganz herzlich beim Coach <strong>der</strong><br />

Alten Herren, Helmut Pieles bedanken. Er ist ständig bemüht trotz<br />

großer Personalprobleme immer wie<strong>der</strong> eine Altherrenmannschaft<br />

auf die Beine zu stellen <strong>und</strong> diese Tradition nicht sterben zu lassen.<br />

Erschwerend kam in diesem Jahr die Platzsperre in <strong>Mühltroff</strong> hinzu,<br />

sodaß er in Eigeninitiative dafür sorgte, daß <strong>der</strong> Fußballplatz in Langenbach<br />

bespielbar wurde <strong>und</strong> nun auch für an<strong>der</strong>e Teams des Vereins<br />

zur Verfügung steht.<br />

<strong>Mühltroff</strong>er Zeitung<br />

Termine August:<br />

1. Mannschaft Reserve<br />

Punktspielansetzungen bei Redaktionschluss noch nicht bekannt<br />

8.8. 15.00 Pokal 1. R<strong>und</strong>e<br />

VfB – Sieger Schöneck Adorf<br />

C-Jugend<br />

16.8. 10.00 Wacker – VfB<br />

23.8. 10.00 VfB – Klingenthal<br />

30.8. 10.00 VfB – Plauen Nord<br />

D-Jugend<br />

15.8. 10.00 Conc. Plauen – VfB<br />

22.8. 10.00 VfB – Plauen Nord<br />

29.8. 10.00 Lok Plauen – VfB<br />

E-Jugend<br />

15.8. 10.00 VfB – Ranch Plauen<br />

22.8. 10.00 Weischl./Kürbitz – VfB<br />

29.8. 10.00 VfB – Jößnitz<br />

F-Jugend<br />

14.8. 17.00 VfB- Lok/Post<br />

21.8. 17.00 VFC Pl 2 – VfB<br />

28.8. 17.00 VfB – Jößnitz<br />

15.8.09 10.00<br />

Ausfahrt zur Leichtatheltik WM in Berlin<br />

HubKai<br />

15


erhältlich in <strong>der</strong> Pausa "Alles für's Büro"<br />

16 <strong>Mühltroff</strong>er Zeitung

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