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Infoblatt zur Endabrechnung - Kommunalkredit Public Consulting

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Anhang - besondere Vorschriften <strong>zur</strong> Abrechnung von EigenleistungenEigenleistungen sind Arbeits- oder Sachleistungen, die der Förderungsnehmer selbst erbringt.Voraussetzungen <strong>zur</strong> Förderung von Eigenleistungen sind: Die Erbringung der Leistung als Eigenleistung ist zweckmäßig Die Leistungen werden von befugten bzw. befähigten Personen durchgeführt die Kosten sind angemessen und marktüblich die Eigenleistungen werden aktiviertEigenleistungen müssen jedenfalls aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. Die Aktivierung hat unterBerücksichtigung des § 6 Abs. 1 EStG und des § 6 Zi 2a EStG zu erfolgen. Ist der Antragsteller keinbilanzierendes Unternehmen, können Eigenleistungen nicht gefördert werden.a. PersonalkostenFörderungsfähig sind direkte Personalkosten (Lohn-, Gehaltskosten) zuzüglich projektspezifischer Gemeinkosten(„Overhead“). Die nachfolgenden Regeln gelten sowohl für Unternehmensangehörige (Angestellte,Arbeiter/innen) des Eigenleistungserbringers als auch für „externe“ Mitarbeiter/innen (z.B. freie Dienstverträge,Leiharbeiter/innen).Personalkosten von branchennahen BetriebenAls branchennahe Betriebe werden jene Betriebe bezeichnet, deren ursprüngliches Leistungsgebiet dembeantragten Förderungsprojekt entspricht (z.B. Baufirma saniert das eigene Bürogebäude).Personalkosten sind auf Basis der Bruttogehälter und –löhne sowie der darauf bezogenen Abgaben (direkteGehaltsnebenkosten) für jene Mitarbeiter/innen anzusetzen, die tatsächlich für das geförderte Vorhabeneingesetzt werden. Sonstige Zahlungen oder geldwerte Leistungen für Personal können nur dann gefördertwerden, wenn sie gesetzlich, kollektivvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung generell und rechtverbindlichvorgesehen sind. Nicht förderungsfähig sind demnach z.B. freiwillige Prämien, Dienstwägen, individuelleGratifikationen.Alle Mitarbeiter/innen haben Zeitaufzeichnungen zu führen. Die Zeitaufzeichnungen haben eineaussagekräftige, dem geförderten Vorhaben zugeordnete Beschreibung der geförderten Tätigkeiten zu enthalten.Diese müssen zumindest folgende Angaben enthalten: Name, Qualifikation, Lohn-, Gehaltsgruppe, Datum,Stundenanzahl, Stundensatz sowie Beschreibung der Leistung im Hinblick auf den Zusammenhang mit demFörderungsgegenstand. Das Gesamtvolumen der Arbeitszeit muss glaubhaft sein und bedarf vor allem danneiner plausiblen Begründung, wenn es deutlich über der Normalarbeitszeit liegt. Mitarbeiter/innen, dieausschließlich (100 %) im geförderten Vorhaben arbeiten, können mit vollen Bruttogehältern bzw. –löhnenabgerechnet werden.Der Stundensatz für jede/n einzelne/n Mitarbeiter/in errechnet sich durch Teilung der gesamten jeweiligenPersonalkosten (Gehalt inkl. direkter Gehaltsnebenkosten) durch die gesamte Arbeitszeit inkl. Überstunden(Stundenteiler), d.h. allfällige Überstundenentgelte dürfen einem Vorhaben nur aliquot und nicht <strong>zur</strong> Gänze oderBruttomonatslohn(-gehalt) x 12 + Lohn-/GehaltsnebenkostenStundensatz =Jahres-Leistungsarbeitsstundenüberproportional zugerechnet werden.Als Gehalts-/Lohnnebenkosten gelten (gesetzliche) Sonderzahlungen sowie Dienstgeberbeiträge <strong>zur</strong>Sozialversicherung. Als Stundenteiler kann vereinfacht bei Vollzeitbeschäftigung (40 Std./Woche) ein pauschalerJahreswert von 1.680 Stunden angesetzt werden. Bei Überstundenleistungen im Rahmen der arbeitsrechtlichenBestimmungen ist der Stundenteiler im Ausmaß der Höhe der geleisteten Überstunden zu erhöhen. BeiVersion 07/2014 Seite 8 von 10

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