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Gemeindewahlen 2013 - Tscheppach

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Hauptinserat unter Aetigkofen<strong>Gemeindewahlen</strong> <strong>2013</strong>Gemeinde BucheggKommunale Wahlen <strong>2013</strong> des Gemeinderates, derRechnungsprüfungskommission und der Gemeindepräsidentin/desGemeindepräsidenten für die Legislaturperiode<strong>2013</strong> – 2017 sowie Einberufung für die Urnengängevom 5. Mai <strong>2013</strong> und 9. Juni <strong>2013</strong>.Die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Aetigkofen,Aetingen, Bibern, Brügglen, Gossliwil, Hessigkofen, Küttigkofen,Mühledorf und <strong>Tscheppach</strong> sowie der GemeindeKyburg-Buchegg, gestützt auf § 30 Abs. 1 Buchst. c desGesetzes über die politischen Rechte (GpR) vom22.09.1996, beschliessen:1. Wahlfestsetzung/Ausschreibung/EinberufungSofern keine stillen Wahlen zustande kommen, finden am5. Mai <strong>2013</strong> in den obgenannten Gemeinden die Wahlendes Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission(RPK) der fusionierten Gemeinde Buchegg fürdie Amtsperiode <strong>2013</strong> – 2017 statt. Die 10 Gemeinden bildeneinen Wahlkreis. Die Wahl erfolgt nach dem Proporzwahlverfahren(§ 34ff und § 106ff GpR). Die Wahlberechtigtender obgenannten Gemeinden werden zu diesemUrnengang einberufen.Am 9. Juni <strong>2013</strong> findet in den obgenannten Gemeindendie Wahl der/des Gemeindepräsidentin/Gemeinde-präsidentender fusionierten Gemeinde Buchegg für dieAmtsperiode <strong>2013</strong> – 2017 statt. Die 10 Gemeinden bildeneinen Wahlkreis. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzwahlverfahren(§ 41ff und § 113ff GpR). Die Wahlberechtigtender obgenannten Gemeinden werden zu diesem Urnengangeinberufen.2. Zweiter WahlgangEin allfälliger 2. Wahlgang für das Gemeindepräsidiumfindet am 7. Juli <strong>2013</strong> statt.3. WählbarkeitsvoraussetzungenAls Gemeinderat, Mitglied der RPK und als Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsidentist wählbar, wer in einer derobgenannten Gemeinden stimmberechtigt ist und dieWählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Wählbar ist auch,wer sich verpflichtet, vor Amtsantritt die Stimmberechtigungin einer der obgenannten Gemeinden und die Wählbarkeitsvoraussetzungenzu erwerben (§ 32 Abs. 2 Gemeindegesetz).Mindestens ein Mitglied der RPK muss1


ausserdem über eine besondere fachliche Qualifikationgemäss § 103 Abs. 2 Gemeindegesetz verfügen.4. Teilnahme an der WahlEs dürfen sich nur Kandidatinnen und Kandidaten an derWahl beteiligen, die sich innert Frist angemeldet haben (s.Ziff. 5).5. Wahlvorschlag/AnmeldungWahlvorschläge sind auf dem entsprechenden amtlichenFormular, welches bei der Gemeindeschreiberei derWohnsitzgemeinde bezogen werden kann, aufzuführen.Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat und die RPKmüssen eine Listenbezeichnung enthalten und von zweimalso viel Stimmberechtigten unterzeichnet sein, als Sitzezu vergeben sind. Für die Legislaturperiode <strong>2013</strong> –2017 sind 10 Gemeinderats- und 3 RPK-Sitze zu vergeben.Die Wahlvorschläge sind bis 18. März <strong>2013</strong>, 17 Uhrbei der Gemeindeschreiberei Mühledorf einzureichen.Die Wahlvorschläge für das Gemeindepräsidium müssenvon mindesten 10 Stimmberechtigten unterzeichnetsein. Sie sind bis 29. April <strong>2013</strong>, 17 Uhr bei der GemeindeschreibereiMühledorf einzureichen.6. Öffentliche AuflageDie eingegangenen Wahlvorschläge werden nach dem jeweiligenEingabetermin von Mittwochmorgen bis Freitagabendim Schaukasten beim Gemeindehaus Mühledorfzur Einsicht ausgehängt.7. WahlzettelFür die Gestaltung und den Druck der Wahlzettel ist dieGemeindeschreiberei Mühledorf verantwortlich.8. WahlpropagandamaterialDieses darf gefaltet höchstens das Format A5 aufweisenund nicht mehr als 50 g wiegen. Das Wahlpropagandamaterialmuss für die Gemeinderats- und RPK-Wahlenbis am Donnerstag, 28. März <strong>2013</strong>, 17 Uhr, und für dieWahl des Gemeindepräsidiums bis am Mittwoch, 8. Mai<strong>2013</strong>, 17 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Mühledorfsein.9. Zustellung an die StimmberechtigtenDie Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigtenerfolgt für die Gemeinderats- und RPK-Wahlen bis amSamstag, 13. April <strong>2013</strong> und für die Wahl des Gemeindepräsidiumsbis am Samstag, 18. Mai <strong>2013</strong>.10. Persönliche und briefliche StimmabgabeDie persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag währendden ordentlichen Urnenöffnungszeiten in der Wohnsitzgemeindemöglich.2


Die briefliche Stimmabgabe ist bis am Samstag vor demWahltag bis spätestens 18 Uhr in der Wohnsitzgemeindemöglich.11. WahlbüroDas Wahlbüro von Mühledorf amtet als Zentralwahlbüroim Sinne von § 20 GpR.12. GenehmigungsvorbehaltDie Wahlen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigungder Fusion der obgenannten Gemeinden durch denKantonsrat des Kantons Solothurn.29. Januar <strong>2013</strong>Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Aetigkofen, Aetingen,Bibern, Brügglen, Gossliwil, Hessigkofen, Küttigkofen,Mühledorf und <strong>Tscheppach</strong> sowie der GemeindeKyburg-Buchegg3

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