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Fachschule für Sozialpädagogik - Berufliche Schulen Gelnhausen

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und<br />

c) der Nachweis der gesundheitlichen Eignung <strong>für</strong> den Beruf der Erzieherin/des Erziehers in<br />

Form einer ärztlichen Bescheinigung z.B. des Hausarztes.<br />

3. Anmeldung<br />

Die Anmeldung erfolgt bis 15. Februar des jeweiligen Jahres an die <strong>Berufliche</strong>n <strong>Schulen</strong> in<br />

<strong>Gelnhausen</strong>. Dabei können nur die Anmeldungen von Bewerberinnen/Bewerbern berücksichtigt<br />

werden, deren folgende Unterlagen zum Abgabetermin vollständig vorliegen:<br />

- Lebenslauf mit Bildungsgang in tabellarischer Form.<br />

- Lichtbild neuesten Datums<br />

- Die unter den Zulassungsvoraussetzungen genannten Zeugnisse in beglaubigter Abschrift<br />

oder beglaubigter Fotokopie.<br />

Aus den Bescheinigungen über die Berufspraxis/-tätigkeit bzw. sozialpädagogischen<br />

Erfahrungen sollen Art, Dauer und Beurteilung der einzelnen praktischen Tätigkeiten<br />

hervorgehen.<br />

- Nachweis der gesundheitlichen Eignung in Form einer ärztlichen Bescheinigung z.B. des<br />

Hausarztes.<br />

- Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob sie/er sich einem<br />

vorausgegangenen Auswahlverfahren an einer <strong>Fachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialpädagogik</strong> in Hessen<br />

unterzogen bzw. ob sie/er eine andere <strong>Fachschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Sozialpädagogik</strong> bereits besucht und die<br />

Abschlussprüfung abgelegt und nicht bestanden hat.<br />

Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird die<br />

Entscheidung schriftlich mitgeteilt.<br />

Hinweis: Ist die Aufnahmekapazität der Schule zum genannten Aufnahmetermin über-<br />

schritten, findet ein Auswahlverfahren statt.<br />

4. Dauer der Ausbildung und Überblick<br />

Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher dauert 3 Jahre und erfolgt nach<br />

Rahmenlehrplänen.<br />

Im 1. Ausbildungsjahr sind lt. Ausbildungsordnung 33 Stunden Unterricht überwiegend im be-<br />

rufsbezogenen Bereich und zusätzlich ein Blockpraktikum von 6 Wochen vorgesehen.<br />

Das 2. Ausbildungsjahr umfasst 32 Unterrichtsstunden und ebenfalls ein Praktikum von etwa<br />

6 Wochen. Das zweite Ausbildungsjahr schließt mit einer theoretischen Prüfung<br />

(schriftlicher und mündlicher Teil) ab.<br />

Das 3. Ausbildungsjahr wird als Berufspraktikum in einer anerkannten sozialpädagogischen<br />

Einrichtung abgeleistet. Während dieser Zeit sind zusätzlich 160 Stunden Begleitunterricht<br />

sowie die Anfertigung von zwei Kurzberichten und einem abschließenden Praktikumsbericht<br />

vorgesehen.<br />

Nach dem erfolgreichen Abschluss in Form einer methodischen Prüfung erhält die<br />

Absolventin/der Absolvent die staatliche Anerkennung zur Erzieherin/zum Erzieher.<br />

Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält frühestens nach 6 Monaten Berufspraktikum<br />

ausgehändigt, wer die theoretische Prüfung und die Zusatzprüfung in Mathematik bestanden<br />

hat.<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen das Sekretariat der <strong>Berufliche</strong>n <strong>Schulen</strong> <strong>Gelnhausen</strong> und der<br />

zuständige Abteilungsleiter Herr Zahn gerne unter der Rufnummer: 06051/48130 zur Verfügung<br />

Krie/10.10

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