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Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe - Statistisches ...

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<strong>Statistisches</strong> LandesamtBaden-WürttembergErgänzungserhebung <strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong>Jahresmelder für den Berichtsmonat Juni 2014EHJ<strong>Statistisches</strong> LandesamtBaden-WürttembergBöblinger Straße 6870199 Stuttgart<strong>Statistisches</strong> Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger Straße 68, 70199 StuttgartRücksendung bitte bis 10. Juli 2014Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Rückseite korrigieren.AAnsprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe )Name:Telefon oder E-Mail:Art der TätigkeitEs ist nur eine bauhauptgewerbliche Tätigkeit ( Schwerpunkt ) anzugeben.Kreuzen Sie bitte eine der nachfolgend aufgeführten Kennziffern an.Kennziffer/Tätigkeit:10401 Bau von Gebäuden ( ohne Fertigteilbau ) ..................02 Errichtung von Fertigteilbauten ..................................03 Bau von Straßen ............................................................04 Bau von Bahnverkehrsstrecken ..................................05 Brücken- und Tunnelbau ..............................................06 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau undKläranlagenbau ..............................................................07 Kabelnetzleitungstiefbau ..............................................08 Wasserbau .......................................................................09 Sonstiger Tiefbau, anderweitig nicht genannt ........10 Abbrucharbeiten .............................................................11 Vorbereitende Baustellenarbeiten .............................Sie erreichen uns überTelefon: 0711 641 - 2694Telefax: 0711 641 - 2980E-Mail: baugewerbe@stala.bwl.deRechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sieder beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses Fragebogens ist.Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungenzu 1 bis 9 in der separaten Unterlage.104Identnummer( bei Rückfragen bitte angeben )12 Test- und Suchbohrung ................................................13 Dachdeckerei und Bauspenglerei ..............................14 Z<strong>im</strong>merei und Ingenieurholzbau .................................15 Gerüstbau ........................................................................16 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau ...17 Baugewerbe, anderweitig nicht genannt ..................18 Keine Tätigkeit trifft zu ..................................................Falls keine der Tätigkeiten zutrifft, bitte erläutern:Für Ihre UnterlagenEHJSeite 1


Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich.Name und AnschriftBitte zurücksenden an<strong>Statistisches</strong> LandesamtBaden-WürttembergReferat 4270158 StuttgartB Tätige Personen Ende Juni 2014 1BemerkungenTätige Inhaber, tätige Mitinhaber undunbezahlt mithelfende Familienangehörige ................................................ 105Kaufmännische und technische Arbeitnehmereinschl. kaufmännischer und technischer Auszubildender ................ 2 107Poliere, Schachtmeister und Meister, Werkpoliere,Baumaschinen-Fachmeister, Vorarbeiter undBaumaschinen-Vorarbeiter ......................................................................... 3 109Maurer, Betonbauer, Z<strong>im</strong>merer, übrige Fach-/Spezialfacharbeiter( Dachdecker, Isolierer, Maler usw. ) .......................................... 3 114Baumaschinen-, Baugeräteführer,Berufskraftfahrer ........................................................................................... 3 115Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer,Werker/Maschinenwerker/Hilfskräfte ....................................................... 4 005Gewerblich Auszubildende, Umschüler,Anlernlinge, Praktikanten ................................................................................. 006Gesamtzahl der tätigen Personen <strong>im</strong> Baugewerbe( Summe von 105 bis 006 ) ............................................................................... 007Überwiegend in anderen Bereichen des Betriebes tätigePersonen ( z. B. Handel, Dienstleistung ) ...................................................... 009Gesamtzahl der tätigen Personen <strong>im</strong> Betrieb( 007 + 009 ) .......................................................................................................... 010Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Siehier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen,die Einfluss auf Ihre Angaben haben.AnzahlIdentnummerFür Ihre UnterlagenC Entgelte <strong>im</strong> Berichtsmonat Juni 2014 5Bruttoentgeltsumme der tätigen Personen <strong>im</strong> Baugewerbe( einschließlich Vergütung für Auszubildende ) ............................................ 011Volle EuroSeite 2EHJ


D Geleistete Arbeitsstunden sowie Inlandsumsatz ( ohne Umsatzsteuer )<strong>im</strong> Berichtsmonat Juni 2014Art der Bauten und Auftraggeber 6Geleistete Arbeits stunden aufBaustellen und Bauhöfen7Volle StundenWohnungsbau( unabhängig vom Auftraggeber ) .................................. 013 024Gewerblicher und industrieller Hochbau,landwirtschaftlicher Bau ................................................. 015 026Hochbauten für Organisationen ohneErwerbszweck ( Kirchen, Vereine, Verbände,Gewerkschaften, Parteien, DRK und andere ) .......... 017 028Hochbauten für Körperschaften des öffentlichenRechts ( Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung,sonstige öffentliche Auftraggeber ) .......... 018 029Gewerblicher und industrieller Tiefbau– ohne Straßenbau – ...................................................... 019 030Straßenbau( unabhängig vom Auftraggeber ) .................................. 021 032Sonstiger Tiefbau – ohne Straßenbau – fürKörperschaften des öffentlichen Rechts sowiefür Organisationen ohne Erwerbszweck .................... 022 033Insgesamt <strong>im</strong> Baugewerbe ........................................ 023 034Sonstiger Umsatz ........................................................ 9 035Gesamtumsatz <strong>im</strong> Juni 2014 ( 034 + 035 ) ............. 036E Inlandsumsatz ( ohne Umsatzsteuer ) <strong>im</strong> gesamten Kalenderjahr 2013IdentnummerInlandsumsatz 8Volle EuroVolle EuroFür Ihre UnterlagenBaugewerblicher Umsatz <strong>im</strong> Jahr 2013 .............................................................................. 8 118darunter: Umsatz für landwirtschaftliche Bauten ............................................................. 6 165Sonstiger Umsatz ..................................................................................................................... 9 120Gesamtumsatz <strong>im</strong> Jahr 2013 ( 118 + 120 ) .......................................................................... 121EHJSeite 3


Auszug aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ 2008 )Verzeichnis der Wirtschaftszweige <strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong>( Gruppen 41.2, 42.1, 42.2, 42.9, 43.1 und 43.9 )WZ-Nr.KennzifferWirtschaftszweig41.20.1 01 Bau von Gebäuden ( ohne Fertigteilbau )Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden aller Art sowie Umbau oder Renovierung.41.20.2 02 Errichtung von FertigteilbautenErrichtung von vorgefertigten Gebäuden ( Fertigteilbauten ) aus selbst hergestellten oderfremd bezogenen Fertigbauteilen auf der Baustelle.Nicht einzubeziehen: Bau von Industrieanlagen, die keine Gebäude sind ( s. 42.99 ).42.11 03 Bau von StraßenBau von Autobahnen, Landstraßen, Straßen und Wegen, Belagsarbeiten an Straßen,Brücken und Tunneln, Asphaltieren bzw. Pflastern von Straßen und Wegen, Markierungvon Straßen u. Ä., Anbringen von Leitplanken, Verkehrszeichen u. Ä. an Straßen, Bauvon Rollbahnen.42.12 04 Bau von Bahnverkehrsstrecken42.13 05 Brücken- und Tunnelbau42.21 06 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauBau von Rohrfernleitungen und städtischen Rohrleitungen, Wasserleitungen, Bewässerungssystemen( Kanälen ), Sammelbecken, Kanalnetzen ( einschließlich Reparatur ),Abwasserbeseitigungsanlagen, Pumpstationen und Brunnenbau.42.22 07 KabelnetzleitungstiefbauBau von Leitungen zur Verteilung von elektrischem Strom und von Fernmeldeleitungensowie den Bau der damit untrennbar verbundenen Gebäude und Bauwerke.42.91 08 WasserbauBau von Wasserstraßen, Häfen ( einschließlich Yachthäfen ), Flussbauten, Schleusenusw., Talsperren und Deichen; Ausbaggern von Wasserstraßen.42.99 09 Sonstiger Tiefbau, anderweitig nicht genanntBau von Industrieanlagen ( außer Gebäuden ) wie Raffinerien, Chemiefabriken sowieErrichtung von Bauwerken, die keine Gebäude sind wie Sportanlagen und Flächenaufteilungmit Infrastrukturverbesserungen ( z. B. Bau von zusätzlichen Straßen undVersorgungsanlagen ).43.11 10 Abbrucharbeiten43.12 11 Vorbereitende BaustellenarbeitenEnttrümmerung von Baustellen; Erdbewegungen: Ausschachtung, Erdauffüllung,Einebnung und Planierung von Baugelände, Grabenaushub, Felsabbau, Sprengenusw.; Erschließung und Schließung von Lagerstätten; Baustellenentwässerung undEntwässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.43.13 12 Test- und SuchbohrungTest-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oderähnliche Zwecke.Nicht einzubeziehen: Brunnenbau ( s. 42.21 ) und Schachtbau ( s. 43.99.9 ).43.91.1 13 Dachdeckerei und BauspenglereiDachdeckerarbeiten und Spenglerarbeiten <strong>im</strong> Außenbereich <strong>im</strong> Rahmen derErrichtung von Dächern.Für Ihre Unterlagen43.91.2 14 Z<strong>im</strong>merei und Ingenieurholzbau43.99.1 15 Gerüstbau43.99.2 16 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau43.99.9 17 Baugewerbe, anderweitig nicht genanntHerstellen von Fundamenten einschließlich Pfahlgründung, Abdichtung gegen Wasserund Feuchtigkeit, Gebäudetrocknung, Schachtbau, Montage von Stahlelementen, Eisenbiegerei,Mauer- und Pflasterarbeiten, Betonarbeiten einschließlich Stahlbetonarbeiten,Fassadenreinigung sowie Vermietung von Kränen und anderen Baugeräten, die nichteiner best<strong>im</strong>mten Bautätigkeit zugeordnet werden können, mit Bedienungspersonal.Seite 4EHJ


<strong>Statistisches</strong> LandesamtBaden-WürttembergErgänzungserhebung <strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong>EHJUnterrichtung nach § 17 BundesstatistikgesetzZweck, Art und Umfang der ErhebungDas <strong>Bauhauptgewerbe</strong> umfasst die Gruppen 41.2 „Bau vonGebäuden“, 42.1 „Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken“,42.2 „Leitungstiefbau und Kläranlagenbau“, 42.9 „Sonstiger Tiefbau“,43.1 „Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten“und 43.9 „Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten“ der Klassifikationder Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ 2008 ).Die Ergänzungserhebung <strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong> wird jährlich beiallen bauhauptgewerblichen Betrieben von Unternehmen des<strong>Bauhauptgewerbe</strong>s und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereichesowie den Arbeitsgemeinschaften des <strong>Bauhauptgewerbe</strong>s durchgeführt.Die Ergebnisse der Ergänzungserhebung <strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong>dienen der Beurteilung der Struktur des <strong>Bauhauptgewerbe</strong>s sowieder regionalen und sektoralen Strukturpolitik. Sie stellen eine unentbehrlicheGrundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebendenKörperschaften, der Bundes- und Landesregierung, derBau- und Handwerksverbände, Kammern und anderer Institutionenauf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere <strong>im</strong>Bereich der Bauwirtschaft dar. Insoweit haben die von Ihnengemachten Angaben mittelbar auch Rückwirkungen zumindest aufdie Rahmenbedingungen Ihres Handelns. Darüber hinaus könnendie Ergebnisse für Sie auch unmittelbar, z. B. als Indikator für dieEntwicklungen in der Sie betreffenden Branche, von Nutzen sein.RechtsgrundlagenGesetz über die Statistik <strong>im</strong> Produzierenden Gewerbe( ProdGewStatG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom21. März 2002 ( BGBl. I S. 1181 ), das zuletzt durch Artikel 1 desGesetzes vom 5. Dezember 2012 ( BGBl. I S. 2466 ) geändertworden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz ( BStatG )vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565 ), das zuletzt durchArtikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 ( BGBl. I S. 2749 ) geändertworden ist.Erhoben werden die Angaben zu:– § 4 Buchstabe A Ziffer I sowie Ziffer III ProdGewStatG( Monatsmelder )– § 4 Buchstabe B ProdGewStatG ( Jahresmelder )– § 7 Absatz 1 Nummer 1 ProdGewStatGDie Auskunftspflicht ergibt sich aus § 9 Absatz 1 ProdGewStatG inVerbindung mit § 15 BStatG. Auskunftspflichtig ist der Inhaber, dieInhaberin, der Leiter oder die Leiterin des Betriebes.Die Auskünfte sind wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb dervom statistischen Amt gesetzten Fristen kosten- und portofrei fürdas statistische Amt zu erteilen.Nach § 11a BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet,ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischenÄmter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämternzur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründetenEinzelfall können wir eine zeitlich befristete Ausnahme vonder Online-Meldung vereinbaren. Dies ist auf formlosen Antragmöglich. Ihre Verpflichtung, die geforderten Auskünfte zu erteilen,bleibt jedoch weiterhin bestehen.Nach § 15 Absatz 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklagegegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keineaufschiebende Wirkung.Nach § 9 Absatz 2 ProdGewStatG ist die Auskunftserteilung fürExistenzgründer <strong>im</strong> Sinne des § 7g Absatz 7 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzesin der Fassung der Bekanntmachung vom19. Oktober 2002 ( BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179 ) <strong>im</strong> Kalenderjahrder Betriebseröffnung freiwillig. In den beiden folgenden Kalenderjahrenist die Auskunft freiwillig, wenn das Unternehmen <strong>im</strong>jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhevon weniger als 500 000 Euro erwirtschaftet hat. Existenzgründer,die von ihrem Recht, keine Auskunft zu erteilen, Gebrauch machenwollen, haben das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungennachzuweisen.Gehe<strong>im</strong>haltungDie erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlichgehe<strong>im</strong> gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregeltenAusnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach§ 10 Absatz 1 ProdGewStatG an oberste Bundes- und Landesbehördenfür die Verwendung gegenüber den gesetzgebendenKörperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für dieRegelung von Einzelfällen, in Form von Tabellen mit statistischenErgebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigenFall ausweisen. Eine Übermittlung von Einzelangaben mitName und Anschrift ist ausgeschlossen.Nach § 10 Absatz 2 ProdGewStatG dürfen an das Umweltbundesamtzur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der BundesrepublikDeutschland zur Emissionsberichterstattung, jedochnicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen BundesamtTabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auchsoweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen odersonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicherForschung für die Durchführung wissenschaftlicherVorhaben Einzelangaben zu übermitteln, wenn diese so anonymisiertsind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwandan Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oderBetroffenen zugeordnet werden können.Nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungenin der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013( BGBl. I S. 1750, 3245 ), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 78 desGesetzes vom 7. August 2013 ( BGBl. I S. 3154 ) geändert wordenist, werden der Monopolkommission für die Begutachtung derEntwicklung der Unternehmenskonzentration zusammengefassteEinzelangaben über die Vomhundertanteile der größten Unternehmensgruppen,Unternehmen, Betriebe oder fachlichen Teile vonUnternehmen des jeweiligen Wirtschaftsbereichs übermittelt. Hierbeidürfen die zusammengefassten Einzelangaben nicht wenigerals drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammengefassteAngaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen.Die Pflicht zur Gehe<strong>im</strong>haltung besteht auch für Personen, dieEmpfänger von Einzelangaben sind.Hilfsmerkmale, laufende Nummern, OrdnungsnummernName und Anschrift des Auskunftspflichtigen bzw. des Unternehmensoder Betriebes ( Arbeitsgemeinschaft ), Angaben zu Artder Tätigkeit, Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der füreventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sindHilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung derErhebung dienen. Die Angabe von Name, Telefonnummer undE-Mail-Adresse der für Rückfragen zur Verfügung stehendenPerson ist freiwillig; sie erleichtert jedoch die Rückfragemöglichkeitund gewährleistet, dass die in Ihrer Firma für die Meldungzuständige Person erreicht werden kann.Die verwendete Betriebs- bzw. Unternehmensnummer dient derUnterscheidung der in die Erhebung einbezogenen Betriebe.Sie besteht aus einem Regionalschlüssel für das jeweiligeBundesland und aus einer laufenden, frei vergebenen Nummer.Die WZ 2008-Nummer stellt den wirtschaftlichen Schwerpunktdes Unternehmens dar.Für Ihre UnterlagenEHJSeite 1


Trennen und Löschen, StatistikregisterDie Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Prüfung der Angabenvom Fragebogen getrennt, gesondert aufbewahrt und mitAusnahme der folgenden Angaben spätestens nach Beendigungdes Zeitraums der periodisch wiederkehrenden Erhebung vernichtetbzw. gelöscht.Die Angaben zu Name und Anschrift sowie die Betriebs- bzw.Unternehmensnummer ( Arbeitsgemeinschaft ) werden zusammenmit den Merkmalen „Art der Tätigkeit“, „Zahl der tätigen Personen“und „Gesamtumsatz“ zur Führung des Unternehmensregisters fürstatistische Verwendungszwecke ( Statistikregister ) verwendet.Rechtsgrundlagen hierfür sind § 13 BStatG und die Verordnung( EG ) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 20. Februar 2008 ( ABl. L 61 vom 5.3.2008, S. 6 ).Beachten Sie folgende Hinweise:Einhaltung der Termine, SchätzungenDer Wert der Erhebungen hängt wesentlich von ihrer Aktualität ab.Da die Berichte der Betriebe innerhalb best<strong>im</strong>mter Fristen geprüft,signiert, erfasst und aufbereitet werden müssen, sind die vorgesehenenEinsendetermine unbedingt einzuhalten. Angaben, die zumMeldetermin noch nicht vorliegen, sind auf Grund der eingetretenenbetrieblichen Entwicklung nach bestem Wissen zu schätzenund <strong>im</strong> Fragebogen durch ein X zu kennzeichnen.Keineswegs sollen die bereits für das Vorjahr gemeldeten Datenübernommen werden. Rechtzeitig vorliegende sorgfältige Schätzungensind für die Statistik wertvoller als verspätet eintreffende,auf den Euro genaue Angaben.Zur Vermeidung von Rückfragen wird gebeten, auffällige Veränderungender gemeldeten Zahlen gegenüber dem Vorjahr durch kurzeHinweise ( z. B. auf Kurzarbeit, Ausfalltage, Betriebsferien, Streiks,Aussperrungen, Veränderungen der Auftragslage usw. )zu erläutern.Abgrenzung des BerichtskreisesZum <strong>Bauhauptgewerbe</strong> werden Institutionen gerechnet, derenwirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Hochbauten<strong>im</strong> Rohbau zu errichten, Tiefbauvorhaben auszuführen oderbest<strong>im</strong>mte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Dazu rechnen auchdie Renovierung, Instandsetzung und Unterhaltung bestehenderHoch-,Tief- und Spezialbauten sowie das Abbrechen, Sprengenund Enttrümmern und weitere vorbereitende Baustellenarbeiten.Maßgebend für die Zuordnung zum <strong>Bauhauptgewerbe</strong> ist die„Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 ( WZ 2008 )“.Die Zuordnung erfolgt nach der Art der überwiegend ausgeübtenTätigkeit ( siehe Verzeichnis der Wirtschaftszweige ).Die Bauberichterstattung umfasst die bauhauptgewerblichenBetriebe von Unternehmen des <strong>Bauhauptgewerbe</strong>s und vonUnternehmen anderer Wirtschaftsbereiche. Die Meldung ist grundsätzlichfür den Betrieb, nicht für das Unternehmen abzugeben.Auskunftsberechtigte Stelle ist die erhebende Stelle des Landes,in dem der Betrieb liegt.Erfasst und nachgewiesen werden <strong>im</strong> Einzelnen:– Einbetriebsunternehmen ( das sind Unternehmen, die nur auseiner örtlichen Einheit bestehen ) des <strong>Bauhauptgewerbe</strong>s– örtliche Einheiten ( in der Regel nicht Baustellen ) mit Schwerpunkt<strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong>, die zu Unternehmen des <strong>Bauhauptgewerbe</strong>sgehören– örtliche Einheiten mit Schwerpunkt <strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong>, diezu Unternehmen mit Schwerpunkt <strong>im</strong> übrigen ProduzierendenGewerbe oder in sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofernsie Bauleistungen für den Markt erbringen– örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des<strong>Bauhauptgewerbe</strong>s– Arbeitsgemeinschaften des <strong>Bauhauptgewerbe</strong>s, soweit sich ihreTätigkeit auf inländische Baustellen beziehtNicht als Betrieb zählen:– örtlich getrennte reine Hilfsbetriebe ohne bauhauptgewerblicheTätigkeit ( Ziegelei, Sägewerk, Kiesgrube ); wenn diese örtlichenEinheiten mit Schwerpunkt <strong>im</strong> Bergbau oder <strong>im</strong> VerarbeitendenGewerbe tätig sind, werden sie <strong>im</strong> Bergbau und <strong>im</strong> VerarbeitendenGewerbe als Betriebe erfasst– Verkaufsbüros ohne bauhauptgewerbliche Tätigkeit– örtlich getrennte Abteilungen, die Dienstleistungstätigkeiteneinschließlich Wohnungsvermietung ausüben– reine Handelsabteilungen ( soweit vom Vertrieb eigener Erzeugnissetrennbar ), Transportabteilungen, die überwiegend fürDritte arbeiten, und sonstige Abteilungen, die Dienstleistungen,wie etwa Vermietung und Verpachtung betrieblicher Anlagen,Wohnungsvermietung und Leasing, erbringenErhoben werden nur die <strong>im</strong> Baugewerbe tätigen Bereiche derBetriebe mit ihrer inländischen Bautätigkeit.Ausnahme: Die tätigen Personen und die Umsätze sind auch fürdie anderen Bereiche ( z. B. Handel, Dienstleistungen ) zu melden.Hinweise für Arbeitsgemeinschaften und deren PartnerZu melden sind von der Arge grundsätzlich alle erfragtenMerkmale wie für einen normalen Baubetrieb. Bei den einzelnenMerkmalen sind folgende Angaben in der Arge Berichterstattunganzuzeigen.Tätige Personen:– Personal, das von der Arge selbst eingestellt wurde, sowie dasvon den Arge-Partnern an die Arge abgestellte Personal– Von Arge-Partnern an die Arge abgestelltes Personal darf in derMonatsberichterstattung der Partner nicht einbezogen werden.Gleiches gilt für den Partneranteil des von der Arge eingestelltenPersonals.Arbeitsstunden:– geleistete Arbeitsstunden der tätigen Personen der Arge ( nur inder Arge-Monatsberichterstattung zu melden )Entgeltsummen:– effektiv gezahlte Entgeltsummen an die tätigen Personen derArge ( nur in der Arge-Monatsberichterstattung zu melden )– Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob die Entlohnung von derArge oder von den Partnerfirmen erfolgt. Die von Partnerfirmengegebenenfalls in Rechnung gestellten Beträge bleiben hierebenso unberücksichtigt ( nur effektiv gezahlte Entgelte ).Umsätze:– Steuerbare Umsätze bei den Arge-Partnern ( z. B. berechneteEntgelte für an die Arge abgestelltes Personal ) in Verbindung mitder Arge sind in der Arge-Monatsberichterstattung zu melden.Für Ihre Unterlagen– Vertraglich festgelegte Ergebnisanteile für Partnerleistungen( Gesellschafterbeiträge ) sind keine steuerbaren Umsätze, daherkeine Berücksichtigung in der Umsatzmeldung der Arge-Partner.– Steuerbare und damit meldepflichtige Umsätze bei den Arge-Partnern: Leistungen der Arge-Partner gegenüber der Arge.Diese dürfen nicht durch den Ergebnisanteil abgegolten sein.Die Abgeltung muss in diesem Fall durch Vorab- oder zusätzlicheVergütung der Arge nach erbrachter Leistung besonderserfolgen.– Erträge aus Schlussabrechnungen von Argen ( z. B. Erlöse ausGeräteverkauf ) sind kein baugewerblicher Umsatz.Seite 2EHJ


<strong>Statistisches</strong> LandesamtBaden-WürttembergErgänzungserhebung <strong>im</strong> <strong>Bauhauptgewerbe</strong>EHJErläuterungen zum Fragebogen1234Tätige PersonenTätige Personen sind:– tätige Inhaber und tätige Mitinhaber– unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit siemindestens 55 Stunden <strong>im</strong> Monat <strong>im</strong> Betrieb tätig sind– Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebstehen ( z. B. auch Vorstandsmitglieder, Direktoren,Volontäre, He<strong>im</strong>arbeiter, Praktikanten undAuszubildende )– Personen mit AltersteilzeitregelungenZu den tätigen Personen zählen auch:– Erkrankte, Urlauber, Personen, die lediglich Übungenbei der Bundeswehr ableisten, <strong>im</strong> Mutterschutz oder Erziehungsurlaubbefindliche Personen und alle sonstigenvorübergehend Abwesenden– Streikende und von der Aussperrung Betroffene, solangedas Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist– Saison- und Aushilfsarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, Kurzarbeiter,WinterausfallgeldempfängerNicht zu melden sind:– Empfänger von Vorruhestandsgeld– ständig <strong>im</strong> Ausland tätige Personen ( mindestens 1 Jahr )– zum Grundwehrdienst bzw. Zivildienst Einberufene– Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer Unternehmen<strong>im</strong> meldenden Unternehmen Montage- oder Reparaturarbeitendurchführen– unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit wenigerals 55 Stunden <strong>im</strong> MonatZu den kaufmännischen und technischen Arbeitnehmerngehören alle Personen, die eine kaufmännischeoder technische Tätigkeit ausüben. Einbezogen werdenauch Gesellschafter, Vorstandsmitglieder und andereleitende Kräfte, soweit sie vom befragten Betrieb Bezügeerhalten, die steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständigerArbeit angesehen werden.Als Facharbeiter sind zu melden:Poliere, Schachtmeister und Meister; Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeisterder Lohngruppe 6 des Bundesrahmentarifvertragesfür das Baugewerbe vom 4.7.2002.Außerdem Vorarbeiter und Baumaschinen-Vorarbeiterder Lohngruppe 5, Spezialfacharbeiter und Facharbeiterder Lohngruppen 4 und 3, darunter Maurer, Z<strong>im</strong>merer,Dachdecker, Isolierer, Gipser, Maler usw., ferner Baumaschinenführerder Lohngruppe 4 sowie die Gruppe derBaugeräteführer und Berufskraftfahrer der Lohngruppe 3des Bundesrahmentarifvertrages.Dagegen sind als Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer,Werker/Maschinenwerker und Hilfskräfte zu melden:Arbeitnehmer der Lohngruppen 2 und 1, die auf Anweisungeinfache bzw. fachlich begrenzte Arbeiten durchführen.Für die Zuordnung der Beschäftigten zu den verschiedenenGruppen wird in Zweifelsfällen nicht die Gehaltsbzw.Lohngruppe, nach der sie bezahlt werden, sonderndie Art der Tätigkeit ( die Tätigkeitsmerkmale ) zugrundegelegt.5 EntgelteBei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflichtigenBruttobezüge ( Bar- und Sachbezüge ) von dentätigen Personen <strong>im</strong> Baugewerbe einzutragen.Diese Beträge sind– ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, RentenundArbeitslosenversicherung,– ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes,– ohne Winterbau-Umlage,– ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-,Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung,– ohne gezahltes Vorruhestandsgeld und– ohne geleistete Zuschüsse der Bundesagentur fürArbeit ( z. B. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld ab der101. witterungsbedingten Ausfallstunde, Leistungennach dem Altersteilzeitgesetz )anzugeben.Den Entgelten sind auch die Bezüge von Gesellschaftern,Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften zuzurechnen,soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständigerArbeit anzusehen sind.Einzubeziehen sind auch Zahlungen für eine Beschäftigung,die nur wegen Unterschreitung der Steuerpflichtgrenzensteuerfrei sind.6 Art der Bauten und AuftraggeberDie Merkmale „Auftragseingang“ ( nur Monatsmelder ),„Geleistete Arbeitsstunden“ sowie „BaugewerblicherUmsatz“ sind nach der Art der zu errichtenden Bautenaufzuteilen. Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegendeZweck best<strong>im</strong>mung des zu errichtenden Bauwerkes.Grundsätzlich ist bei der Zuordnung vom Bauvorhaben( = Endbauwerk ) auszugehen. Das Bauvorhaben istdabei nicht in einzelne Bauvorgänge zu unterteilen. Zu denRohbauarbeiten eines Hochhauses zählen daher z. B. Erd-,Entwässerungs-, Kanal-, Maurer-, Beton- und StahlbetonsowieDachdeckungsarbeiten.Bei Großprojekten, die an mehrere Baubetriebe als Teillosevergeben werden, sind alle Teilaufträge der selbenBauart zuzuordnen. Bei der Errichtung eines Kraftwerkeswerden die Erdbewegungsarbeiten und das Errichten derBaukonstruktion getrennt vergeben. Auch die Erdbewegungsarbeitensind hier der „Endbauart“ = „GewerblicherHochbau“ zuzuordnen. Bei Abbrucharbeiten sinddie Angaben nach Möglichkeit derjenigen Bauart zuzuordnen,der das neu zu erstellende Bauwerk angehört.Tritt eine Baufirma als Subunternehmer auf, d. h. erhältsie von einer anderen Baufirma einen Bauauftrag, der füreinen Dritten als Bauherrn ausgeführt wird, dann sind dieFür Ihre UnterlagenEHJSeite 1


Angaben nach Möglichkeit der zutreffenden „Endbauart“zuzuordnen. Nur in den Fällen, in denen dem Subunternehmernicht bekannt ist, in welche Auftraggebergruppedas Bauwerk einzuordnen ist und in denen auch nicht vomBauwerk auf den Bauherrn geschlossen werden kann,soll die Zuordnung zur Auftraggebergruppe „Gewerblicherund industrieller Bau“ erfolgen. Ein Gebäude, das voneiner Bauträgergesellschaft in Auftrag gegeben wurde,ist demjenigen Auftraggeber zuzuordnen, dessen Aufgabenbereiches endgültig dienen wird.Die Bauwerke werden üblicherweise nach Hochbautenund Tiefbauten untergliedert:Hochbauten sind Bauwerke, die sich <strong>im</strong> Allgemeinenwesentlich über die Erdoberfläche erheben. Sie lassensich in Gebäude ( Wohngebäude/Nichtwohngebäude )und sonstige Hochbauten ( Unterkünfte, behelfsmäßigeNichtwohnbauten ) untergliedern.Als Gebäude gelten selbstständig benutzbare, überdachteBauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschenbetreten werden können und geeignet oder best<strong>im</strong>mtsind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zudienen. Auf die Umschließung durch Wände kommt esnicht an, die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäudesind auch selbstständig benutzbare, unterirdische Bauwerke,die von Menschen betreten werden können undebenfalls geeignet oder best<strong>im</strong>mt sind, dem Schutz vonMenschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Hierzu zählenz. B. unterirdische Ladenzentren, Krankenhäuser, Produktionsstätten,Tiefgaragen sowie Schutzraumtiefbunker.Tiefbauten sind Bauwerke, die sich nicht oder <strong>im</strong> Allgemeinensehr wenig über die Erdoberfläche erheben. Hierzuzählen Straßenbauten und übrige Tiefbauten ( z. B. Tiefbauten,die dem Schienenverkehr dienen, Tunnels, Brücken,Start- und Landebahnen, Sportplätze, Freibäder u. Ä. ).Hierzu zählen auch die folgenden Bauwerke, die nach ihrerbautechnischen Gestaltung eigentlich Hochbauten sind:Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen( soweit nicht Teile von Produktionsanlagen ), Fernmelde-,Radar-, Fernsehmaste, Freileitungen, Freileitungsmasteund Verkehrssignalanlagen.Für die einzelnen <strong>im</strong> Fragebogen aufgeführten Bauartengilt folgendes:WohnungsbauZum Wohnungsbau zählen alle Bauten – auch Wohnhe<strong>im</strong>e– deren Gesamtnutzfläche zu mindestens 50 %Wohnbedürfnissen dient, und zwar unabhängig davon,wer sie in Auftrag gegeben hat. Erstreckt sich ein Auftragauf ein Wohngebäude mit einzelnen Räumen, die nichtdem Wohnzweck dienen, also z. B. auf Geschäftsräume,so rechnet das gesamte Gebäude zum Wohnbau. Ebensoist der Umbau oder Ausbau bisher anderweitig genutzterGebäude oder Räume zu Wohnungen dem Wohnungsbauzugeordnet. Werden dagegen nachträglich etwaGeschäftsräume in einem Wohnkomplex eingebaut oderWohnungen in Geschäftsräume umgebaut, so handelt essich um einen gewerblichen Bau.Auch Wohnungen, die <strong>im</strong> Auftrag von Bund, Ländern undGemeinden, Sozialversicherung und sonstigen öffentlichenAuftraggebern, ferner von Kirchen, Vereinen, Verbänden,Gewerkschaften, Parteien, dem Roten Kreuz und ähnlichenOrganisationen sowie von Bahn ( Deutsche Bahn AG ) undPost ( Post AG, Postbank AG, Telekom AG ) errichtetwerden, zählen zum Wohnungsbau.Gewerblicher und industrieller Bau,landwirtschaftlicher BauHierzu gehören alle überwiegend gewerblichen Zweckendienenden Bauten, die von Unternehmen bzw. Betriebender privaten Wirtschaft ( freie Berufe, Industrie, Handwerk,Handel, Banken, Versicherungen, Verkehrs- und Dienstleistungsgewerbe,Bahn, Post ) sowie von Unternehmen <strong>im</strong>Eigentum von Gebietskörperschaften in Auftrag gegebenwerden. Der Bau von Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerkenstellt ebenfalls einen gewerblichen Bau dar, auchwenn es sich um einen Versorgungsbetrieb öffentlichrechtlicherKörperschaften handelt. Wohnungsbauten,Straßenbauten für diese Auftraggeber sind nicht hier,sondern den Sammelpositionen Wohnungsbau undStraßenbau zuzuordnen.Bauvorhaben, die <strong>im</strong> Auftrag von Leasingunternehmenoder anderen privaten Auftraggebern ausgeführt werden,sind dem gewerblichen Hoch- und Tiefbau zuzuordnen.Hoch- und Tiefbauprojekte, denen ein Public-Private-Partnership ( PPP ) zu Grunde liegt, sind den KategorienÖffentlicher Hochbau bzw. Öffentlicher Tiefbau zuzuordnen.PPP-Straßenbauprojekte sind bei der KategorieStraßenbau nachzuweisen.Zum landwirtschaftlichen Bau zählen Hoch- und Tiefbauten,die überwiegend landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen,Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen,unabhängig vom Auftraggeber. Hierzu zählen Ställe,Scheunen, Silos, Speicher, Garagen für landwirtschaftlicheFahrzeuge u. v. m., ferner Entwässerungsanlagen undsonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierungder Landwirtschaft dienen. Kombinierte Gebäude mitWohnung, Stallung und Scheune sind landwirtschaftlicheGebäude, es sei denn, flächenmäßig überwiegt der Wohnteil.Bei getrennter Bauweise sind Stallung und Scheuneals landwirtschaftliche Bauten zu melden.Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechtsund Organisationen ohne ErwerbszweckHierzu gehören alle Hoch- und Tiefbauten, die <strong>im</strong> Auftragvon Bund, Ländern, Gemeinden, Zweckverbänden, vonTrägern der Sozialversicherung ( Körperschaften desöffentlichen Rechts ) sowie von Organisationen ohneErwerbszweck durchgeführt werden.Be<strong>im</strong> Hochbau erfolgt ein getrennter Nachweis nach:– Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts– Bauten für Organisationen ohne ErwerbszweckHierzu gehören unter anderem Kirchen, Orden, religiöseund weltliche Vereinigungen, karitative Organisationen derErziehung, Wissenschaft und Kultur sowie der Sport- undJugendpflege, Organisationen des Wirtschaftslebens undder Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationenund Wirtschaftsverbände, politische Parteien undsonstige, nicht auf die Erzielung eines wirtschaftlichenErtrages ausgerichtete Zusammenschlüsse.Für Ihre Unterlagen7 Geleistete ArbeitsstundenAls Arbeitsstunden sind alle auf Baustellen, Bauhöfenund in Werkstätten in Deutschland tatsächlich geleistetenStunden zu melden, gleichgültig, ob sie von gewerblichenArbeitnehmern, Polieren, Schachtmeistern und Meistern,Inhabern, Familienange hörigen oder Auszubildendengeleistet werden.Seite 2EHJ


89Etwa geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- undFeiertagsstunden sind in die Meldung einzubeziehen.Abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden sind abzusetzen.Die geleisteten Arbeitsstunden von mithelfendenFamilienangehörigen werden einbezogen, sofern diesemonatlich mindestens 55 Stunden <strong>im</strong> Unternehmen bzw.Betrieb tätig sind.Nicht einzubeziehen sind die für Bürotätigkeiten geleistetenArbeitsstunden und die Berufsschulstundender Auszubildenden.Baugewerblicher UmsatzAls Baugewerblicher Umsatz sind die dem Finanzamtfür die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren( steuerpflichtigen und steuerfreien ) Beträge fürBauleistungen <strong>im</strong> Bundesgebiet anzugeben, und zwareinschließlich Umsätzen aus Subunternehmertätigkeitund aus Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer.Hierzu zählen auch ( nicht steuerbare ) Leistungen, dieinnerhalb eines Konzerns erbracht werden. Der aufArbeitsgemeinschaften ( Argen ) entfallende baugewerblicheUmsatz ist den Daten der beteiligten Betriebe nichthinzuzurechnen; die Argen melden selbstständig. Die denKunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wirdnicht einbezogen, ebenso Preisnachlässe ( Rabatte, Boni,Skonti, Abzüge, die auf begründeten Beanstandungenberuhen und dergleichen ). Anzahlungen für Teilleistungenoder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechendenLieferungen oder Leistungen werden gemäß § 13 Umsatzsteuergesetzeinbezogen. Die Einbeziehung erfolgt beiVereinnahmung. Die Umsätze sind – falls nicht aus derBuchhaltung ersichtlich, durch sorgfältige Schätzung –nach Bauarten aufzuteilen. Beträge unter 500 Euro sindder Bauart zuzuschlagen, die überwiegt.Sonstiger UmsatzZusätzlich zu den Umsätzen für Bauleistungen sind dieUmsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und ausindustriellen/handwerklichen Dienstleistungen sowiedie Umsätze aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichenTätigkeiten anzugeben.Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und ausindustriellen/handwerklichen DienstleistungenUmsatz ( Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen )– ohne Umsatzsteuer – aus allen <strong>im</strong> Rahmen einersonstigen Produktionstätigkeit des Betriebes entstandenenErzeugnisse ( Baustoffe, Betonwaren, Kies, Z<strong>im</strong>mereierzeugnisse,sonstige Produkte usw. ), soweit nicht in dereigenen Bauleistung abgerechnet, ohne Rücksicht auf denZahlungseingang sowie Umsatz aus industriellen/handwerklichenDienstleistungen wie Gerätereparaturenfür Dritte.Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in Rechnunggestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung.Abzusetzen sind Preisnachlässe ( Rabatte, Boni, Skonti,Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhenund dergleichen ) sowie Retouren.Als Umsatz aus Handelsware gilt der Umsatz vonfremden Erzeugnissen, die <strong>im</strong> Allgemeinen unbearbeitetund ohne fertigungstechnische Verbindung mit eigenenErzeugnissen weiterverkauft werden.Zum Umsatz aus sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Dienstleistungen zählen<strong>im</strong> Wesentlichen:– Umsätze aus Vermietung und Verpachtung vonGeräten, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen( einschließlich Leasing )– Erlöse aus Wohnungsvermietung von betrieblich undnichtbetrieblich genutzten Wohngebäuden, jedochohne Erlöse aus Grundstücksverpachtung– Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungensowie für Gutachtertätigkeiten– Erlöse aus der Veräußerung von Patenten und derVergabe von Lizenzen, Provisionseinnahmen– Erlöse aus Transportleistungen für Dritte ( Lohnfuhren )– Erlöse aus Belegschaftseinrichtungen ( z. B. aus einervom Betrieb auf eigene Rechnung betriebenen Kantine )Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in Rechnunggestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung.Abzusetzen sind Preisnachlässe ( Rabatte, Boni, Skonti,Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhenund dergleichen ), Retouren sowie die den Kunden inRechnung gestellte Umsatzsteuer.Für Ihre UnterlagenEHJSeite 3

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