Richtlinien - Blieskastel
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<strong>Richtlinien</strong> über die Förderung der Vereine<br />
Seite 3<br />
V. FÖRDERUNG DER VEREINE MIT SPORTLICHER UND<br />
KÖRPERERZIEHENDER ZIELSETZUNG<br />
1. Benutzung von Turnhallen und Übungsräumen<br />
a) Den Vereinen mit sportlicher und körpererziehender Zielsetzung werden<br />
städtische Turn- und Mehrzweckhallen und sonstige Übungsräume für Training<br />
und sportliche Wettkämpfe zu den in der Ordnung über die Erhebung eines<br />
Entgeltes für die Benutzung der Turnhallen, Mehrzweckhallen und der Bliesgau-Festhalle<br />
festgesetzten Sätzen zur Verfügung gestellt.<br />
b) Muss ein Verein eine andere Turnhalle oder Übungsrum benutzen, weil ihm<br />
keine städtische Einrichtung zur Verfügung steht, so kann auf Antrag zu dem<br />
Betrag ein Zuschuss gewährt werden, der den Betrag übersteigt, der bei Benutzung<br />
der gleichwertigen Halle oder des gleichwertigen Übungsraumes in <strong>Blieskastel</strong><br />
zu zahlen wäre. Voraussetzung hierzu ist jedoch, daß die Genehmigung<br />
der Stadt vor der Benutzung eingeholt wurde.<br />
2. Gewährung von Entschädigungen an Sportvereine zur Unterhaltung und<br />
Bewirtschaftung von Sportanlagen<br />
2.1 Die Eigentumsverhältnisse der Sportplätze, Sport- und Umkleidegebäude<br />
im Stadtbereich sind unterschiedlich geregelt. Teilweise befinden sich die<br />
Sportanlagen im Eigentum der Stadt und teilweise im Eigentum des Vereins.<br />
Zur Gleichbehandlung aller Sportvereine werden die städtischen Sportanlagen<br />
den Vereinen zur Nutzung und Bewirtschaftung übertragen. Mit den Sportvereinen<br />
sind entsprechende Verträge abzuschließen.<br />
Die Nutzung der städtischen Sportplätze durch die Schulen des Stadtbereiches<br />
bleibt vorbehalten. Diese Nutzung ist mit den nachstehend festgesetzten Entschädigungen<br />
abgegolten.<br />
2.2 Für die Bewirtschaftung der Sportplätze, Sportgebäude, Umkleidegebäude<br />
und Trainingsbeleuchtungen wird den Vereinen eine Entschädigung nach folgenden<br />
Sätzen gewährt:<br />
a) Sportplätze<br />
• Spielfeldgröße 60 x 90 m 50,00 €<br />
• Spielfeldgröße 70 x 105 m 75,00 €<br />
• Spielfeldgröße 70 x 105 m mit 400 m Laufb. 100,00 €<br />
• Tennisplätze pro Spielfeld 25,00 €<br />
b) Sportgebäude und Umkleidegebäude<br />
• Ausgebaute Gebäude ohne Duschen 150,00 €<br />
• Ausgebaute Gebäude mit Duschen 500,00 €<br />
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