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Richtlinien - Blieskastel

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<strong>Richtlinien</strong> über die Förderung der Vereine<br />

Seite 3<br />

V. FÖRDERUNG DER VEREINE MIT SPORTLICHER UND<br />

KÖRPERERZIEHENDER ZIELSETZUNG<br />

1. Benutzung von Turnhallen und Übungsräumen<br />

a) Den Vereinen mit sportlicher und körpererziehender Zielsetzung werden<br />

städtische Turn- und Mehrzweckhallen und sonstige Übungsräume für Training<br />

und sportliche Wettkämpfe zu den in der Ordnung über die Erhebung eines<br />

Entgeltes für die Benutzung der Turnhallen, Mehrzweckhallen und der Bliesgau-Festhalle<br />

festgesetzten Sätzen zur Verfügung gestellt.<br />

b) Muss ein Verein eine andere Turnhalle oder Übungsrum benutzen, weil ihm<br />

keine städtische Einrichtung zur Verfügung steht, so kann auf Antrag zu dem<br />

Betrag ein Zuschuss gewährt werden, der den Betrag übersteigt, der bei Benutzung<br />

der gleichwertigen Halle oder des gleichwertigen Übungsraumes in <strong>Blieskastel</strong><br />

zu zahlen wäre. Voraussetzung hierzu ist jedoch, daß die Genehmigung<br />

der Stadt vor der Benutzung eingeholt wurde.<br />

2. Gewährung von Entschädigungen an Sportvereine zur Unterhaltung und<br />

Bewirtschaftung von Sportanlagen<br />

2.1 Die Eigentumsverhältnisse der Sportplätze, Sport- und Umkleidegebäude<br />

im Stadtbereich sind unterschiedlich geregelt. Teilweise befinden sich die<br />

Sportanlagen im Eigentum der Stadt und teilweise im Eigentum des Vereins.<br />

Zur Gleichbehandlung aller Sportvereine werden die städtischen Sportanlagen<br />

den Vereinen zur Nutzung und Bewirtschaftung übertragen. Mit den Sportvereinen<br />

sind entsprechende Verträge abzuschließen.<br />

Die Nutzung der städtischen Sportplätze durch die Schulen des Stadtbereiches<br />

bleibt vorbehalten. Diese Nutzung ist mit den nachstehend festgesetzten Entschädigungen<br />

abgegolten.<br />

2.2 Für die Bewirtschaftung der Sportplätze, Sportgebäude, Umkleidegebäude<br />

und Trainingsbeleuchtungen wird den Vereinen eine Entschädigung nach folgenden<br />

Sätzen gewährt:<br />

a) Sportplätze<br />

• Spielfeldgröße 60 x 90 m 50,00 €<br />

• Spielfeldgröße 70 x 105 m 75,00 €<br />

• Spielfeldgröße 70 x 105 m mit 400 m Laufb. 100,00 €<br />

• Tennisplätze pro Spielfeld 25,00 €<br />

b) Sportgebäude und Umkleidegebäude<br />

• Ausgebaute Gebäude ohne Duschen 150,00 €<br />

• Ausgebaute Gebäude mit Duschen 500,00 €<br />

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