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Protokoll der 12. Sitzung der Lenkungsgruppe zum ...

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1. Programmabwicklung Bund-Län<strong>der</strong>-Programm Soziale StadtIn <strong>der</strong> Vergangenheit ist es immer wie<strong>der</strong> zu Koordinationsschwierigkeiten bei komplexenProjektanträgen im Rahmen des Bund-Län<strong>der</strong>-Programms gekommen. Dies betraf vor allemProjekte, die auf eine För<strong>der</strong>ung aus unterschiedlichen För<strong>der</strong>programmen abzielten. Um inZukunft das Antragsverfahren bei komplexen Projekten zu vereinfachen, schlägt die <strong>Lenkungsgruppe</strong>in Abstimmung mit dem MfU folgendes Vorgehen vor:Schritt 1: Die Kommunen entwickeln und besprechen Projektideen im Rahmen ihrer ressortübergreifendenArbeits- und Projektgruppen.Schritt 2: Mit dem Ministerium für Umwelt wird das Vorhaben aus städtebaulicher und for<strong>der</strong>ungsmäßigerSicht grundsätzlich abgestimmt (städtebauliche Abstimmung).Zwischen MfU und Kommune wird geklärt, auf welche För<strong>der</strong>mittel zusätzlich <strong>zum</strong>Bund-Län<strong>der</strong>-Programm Soziale Stadt möglicherweise zurückgegriffen werdenkann.Schritt 3: Die Gemeinden laden alle potenziellen För<strong>der</strong>geber (in <strong>der</strong> Regel die entsprechendenBearbeiter in den zuständigen Ministerien) zu einem gemeinsamenTermin ein. Bei diesem Gespräch wird geklärt, welcher Anteil auf die verschiedenenFör<strong>der</strong>programme entfallen kann. Von dieser Besprechung wird ein <strong>Protokoll</strong>angefertigt.Schritt 4: Die Kommunen stellen entsprechend <strong>der</strong> Verabredung Einzelanträge an die verschiedenenFör<strong>der</strong>geber.Dem vielfach geäußerten Wunsch, die Anträge im Rahmen <strong>der</strong> Sozialen Stadt zentral beimMfU einzureichen, welches die Verteilung <strong>der</strong> Einzelanträge an die an<strong>der</strong>en Ressorts aufLandesebene übernimmt, kann lei<strong>der</strong> nicht entsprochen werden. Wenn aber das oben beschriebeneVorgehen bei <strong>der</strong> Mittelbeantragung komplexer Projekte eingehalten wird, wäreeine erhebliche Vereinfachung für alle Beteiligten erzielbar. Es ist zu beachten, dass bei einigenFör<strong>der</strong>programmen das „Windhundverfahren“ gilt. Darum sollte die Abstimmung undAntragstellung frühzeitig erfolgen.2. Planungssicherheit für die KommunenDa die soziale Stadtentwicklung auf mehrere Jahre angelegt ist, wäre für die Kommuneneine langfristige Zusage über die Verfügbarkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel wichtig. Dies ist aber lei<strong>der</strong>nur im Falle <strong>der</strong> EU-Mittel möglich, die bis 2006 gesichert sind. Die Höhe <strong>der</strong> Mittel für dasProgramm Soziale Stadt wird dagegen im Rahmen von jährlichen Verwaltungsvereinbarungenzwischen Bund und Län<strong>der</strong>n festgeschrieben. Hier haben die Län<strong>der</strong> keine Einflussmöglichkeiten,da dieses Vorgehen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungsweseni. V. m. dem Bundesfinanzministerium vorgegeben wird.Die jährlichen Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung erstrecken sich in <strong>der</strong> Regel bisin das laufende Antragsjahr hinein. Darum ist die endgültige Festlegung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Mittel,die dem Saarland zur Verfügung stehen nicht vor Frühjahr des laufenden Antragsjahres zuerwarten. Es ist aber aus <strong>der</strong>zeitiger Sicht für den Programmbereich „Die Soziale Stadt“ in2003 für das Saarland nicht von einer signifikanten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Finanzausstattung gegenüber2002 auszugehen.<strong>Protokoll</strong>-Än<strong>der</strong>ung-160103.docBi, 26.02.2003 12:21- 2 -

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