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Protokoll der 12. Sitzung der Lenkungsgruppe zum ...

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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>12.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Lenkungsgruppe</strong> <strong>zum</strong> ErfahrungsaustauschSoziale Stadt am 16.01.2003Gesprächsteilnehmer:Frau Graßmann-Gratsia, Stadt SulzbachFrau Pastorcic, Stadt MerzigHerr Heimann, Stadtplanungsamt SaarbrückenHerr Hörth, Stadt NeunkirchenHerr Schu, MfUHerr Weber-Hartmann, MiFAGSHerr Vogt, GIUGäste:Herr Damm, MfUHerr Müller-Zick, MfUTagesordnung1. Programmabwicklung Bund-Län<strong>der</strong>-Programm Soziale Stadt2. Planungssicherheit für die Kommunen3. Langfristige finanzielle Ausstattung des Bund-Län<strong>der</strong>-Programms4. Sonstiges3.48./<strong>Protokoll</strong>-Än<strong>der</strong>ung-160103.docBi, 26.02.2003 12:21


1. Programmabwicklung Bund-Län<strong>der</strong>-Programm Soziale StadtIn <strong>der</strong> Vergangenheit ist es immer wie<strong>der</strong> zu Koordinationsschwierigkeiten bei komplexenProjektanträgen im Rahmen des Bund-Län<strong>der</strong>-Programms gekommen. Dies betraf vor allemProjekte, die auf eine För<strong>der</strong>ung aus unterschiedlichen För<strong>der</strong>programmen abzielten. Um inZukunft das Antragsverfahren bei komplexen Projekten zu vereinfachen, schlägt die <strong>Lenkungsgruppe</strong>in Abstimmung mit dem MfU folgendes Vorgehen vor:Schritt 1: Die Kommunen entwickeln und besprechen Projektideen im Rahmen ihrer ressortübergreifendenArbeits- und Projektgruppen.Schritt 2: Mit dem Ministerium für Umwelt wird das Vorhaben aus städtebaulicher und for<strong>der</strong>ungsmäßigerSicht grundsätzlich abgestimmt (städtebauliche Abstimmung).Zwischen MfU und Kommune wird geklärt, auf welche För<strong>der</strong>mittel zusätzlich <strong>zum</strong>Bund-Län<strong>der</strong>-Programm Soziale Stadt möglicherweise zurückgegriffen werdenkann.Schritt 3: Die Gemeinden laden alle potenziellen För<strong>der</strong>geber (in <strong>der</strong> Regel die entsprechendenBearbeiter in den zuständigen Ministerien) zu einem gemeinsamenTermin ein. Bei diesem Gespräch wird geklärt, welcher Anteil auf die verschiedenenFör<strong>der</strong>programme entfallen kann. Von dieser Besprechung wird ein <strong>Protokoll</strong>angefertigt.Schritt 4: Die Kommunen stellen entsprechend <strong>der</strong> Verabredung Einzelanträge an die verschiedenenFör<strong>der</strong>geber.Dem vielfach geäußerten Wunsch, die Anträge im Rahmen <strong>der</strong> Sozialen Stadt zentral beimMfU einzureichen, welches die Verteilung <strong>der</strong> Einzelanträge an die an<strong>der</strong>en Ressorts aufLandesebene übernimmt, kann lei<strong>der</strong> nicht entsprochen werden. Wenn aber das oben beschriebeneVorgehen bei <strong>der</strong> Mittelbeantragung komplexer Projekte eingehalten wird, wäreeine erhebliche Vereinfachung für alle Beteiligten erzielbar. Es ist zu beachten, dass bei einigenFör<strong>der</strong>programmen das „Windhundverfahren“ gilt. Darum sollte die Abstimmung undAntragstellung frühzeitig erfolgen.2. Planungssicherheit für die KommunenDa die soziale Stadtentwicklung auf mehrere Jahre angelegt ist, wäre für die Kommuneneine langfristige Zusage über die Verfügbarkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel wichtig. Dies ist aber lei<strong>der</strong>nur im Falle <strong>der</strong> EU-Mittel möglich, die bis 2006 gesichert sind. Die Höhe <strong>der</strong> Mittel für dasProgramm Soziale Stadt wird dagegen im Rahmen von jährlichen Verwaltungsvereinbarungenzwischen Bund und Län<strong>der</strong>n festgeschrieben. Hier haben die Län<strong>der</strong> keine Einflussmöglichkeiten,da dieses Vorgehen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungsweseni. V. m. dem Bundesfinanzministerium vorgegeben wird.Die jährlichen Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung erstrecken sich in <strong>der</strong> Regel bisin das laufende Antragsjahr hinein. Darum ist die endgültige Festlegung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Mittel,die dem Saarland zur Verfügung stehen nicht vor Frühjahr des laufenden Antragsjahres zuerwarten. Es ist aber aus <strong>der</strong>zeitiger Sicht für den Programmbereich „Die Soziale Stadt“ in2003 für das Saarland nicht von einer signifikanten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Finanzausstattung gegenüber2002 auszugehen.<strong>Protokoll</strong>-Än<strong>der</strong>ung-160103.docBi, 26.02.2003 12:21- 2 -


Mit einer Bewilligung kann jedoch erst zur Jahresmitte gerechnet werden, da nach Abschluss<strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung noch ein Ministerratsbeschluss auf Landesebene sowie diePrüfung <strong>der</strong> Anträge erfor<strong>der</strong>lich ist.In diesem Zusammenhang kann es für die Kommunen hilfreich sein, vom Mittel des „vorzeitigenMaßnahmenbeginns“ Gebrauch zu machen. Das MfU erteilt die Genehmigung <strong>zum</strong>„vorzeitigen Maßnahmenbeginn“, sobald die Entscheidung über die Mittelverteilung im Ministerratgetroffen wurde.Bei konkreten Fragen o<strong>der</strong> Problemen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Mittelbewilligung und Projektfinanzierungbietet das MfU, wie bereits seit langem praktiziert; die Möglichkeit zu Einzelgesprächenan, um das Vorgehen im Einzelfall zu klären.Das MfU weist darüber hinaus darauf hin, dass in einigen Fällen die Kommunen für die Vorlage<strong>der</strong> Verwendungsnachweise – als Voraussetzung für die Überweisung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>beträge– sehr viel Zeit benötigen. Dies dürfte in verschiedenen Fällen schon dazu geführt haben,dass die Gemeinden sehr hohe Vorfinanzierungskosten zu tragen haben, die vermeidbarsind.3. Langfristige finanzielle Ausstattung des Bund-Län<strong>der</strong>-ProgrammsEs ist keine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> finanziellen Ausstattung des Bund-Län<strong>der</strong>-Programms SozialeStadt geplant (vorausgesetzt, die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen kommen auch weiterhinzustande, s. o.). Eine Verringerung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> am Projekt beteiligten Gemeindenim Saarland ist möglich, aber nicht konkret geplant.Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass in Folge <strong>der</strong> jetzt anlaufenden Evaluation <strong>zum</strong>Bund-Länger-Programm/EU-Ziel2-För<strong>der</strong>ung mit einzelnen Kommunen Gespräche über dieFortsetzung <strong>der</strong> Programmbeteiligung geführt werden müssen.4. SonstigesDas MiFAGS weist erneut darauf hin, dass nach wie vor Mittel für Arbeitsmarktprojekte undsoziale Maßnahmen vorhanden sind. Das MiFAGS (Herr Weber-Hartmann) ist ebenfallsnach wie vor gerne bereit, die Kommunalvertreter, die dies wünschen, zu beraten. Das Mi-FAGS ist darüber hinaus gerne bereit, die Kommunen (z. B. Vertreter von Sozialamt, Kämmerei,Stadtplanung) über die voraussichtlichen Auswirkungen <strong>der</strong> aktuellen „Hartz-Diskussion“ auf die finanzielle Ausstattung <strong>der</strong> Projekte des zweiten Arbeitsmarktes zu informieren.Hierzu wird außerdem eine Regionalkonferenz im Rahmen des ErfahrungsaustauschesSoziale Stadt durchgeführt. Sie findet statt am 20.03.2003 in Friedrichsthal. Eine Einladungzu dieser Veranstaltung wird rechtzeitig von <strong>der</strong> GIU versandt.Die nächste <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Lenkungsrunde findet am <strong>12.</strong> März 2003 in den Räumen <strong>der</strong>GIU, Nell-Breuning-Allee 8 statt.Saarbrücken, den 21.01.2003gez. Christoph Vogt<strong>Protokoll</strong>-Än<strong>der</strong>ung-160103.docBi, 26.02.2003 12:21- 3 -

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