Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften '5 ... - Stadt Ehingen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften '5 ... - Stadt Ehingen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften '5 ... - Stadt Ehingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Amt 60 – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />
Drucksache:<br />
x öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
I. Vorlage:<br />
Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
Aussch. f. Umw. u.Techn. am Vorberatung Beschluss<br />
Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
X Gemeinderat am 26.01.12 Vorberatung X Beschluss<br />
II. Tagesordnungspunkt:<br />
TOP 4:<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>und</strong> <strong>örtliche</strong> <strong>Bauvorschriften</strong> <strong>'5</strong>. Erweiterung Liebherr'<br />
(Satzungsbeschlüsse)<br />
III. Anlagen:<br />
Beschlussvorlage<br />
IV. Beschlussantrag:<br />
1. Die zum <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf „5.Erw. Liebherr“ vom 15.09.2011 vorgebrachte<br />
Stellungnahmen werden behandelt wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.<br />
2. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) beschließt aufgr<strong>und</strong> von § 4 Gemeindeordnung<br />
für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) <strong>und</strong> § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)<br />
in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzungen:<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ entsprechend dem Lageplan vom<br />
15.09.2011, sowie die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />
vom 15.09.2011 <strong>und</strong> die <strong>örtliche</strong>n <strong>Bauvorschriften</strong> entsprechend dem Lageplan<br />
vom 15.09.2011 werden festgestellt.<br />
V. Finanzielle Auswirkungen: keine<br />
Datum: 09.01.2012<br />
Sachbearbeiter: Meinikheim Amtsleiter: Fiesel
Anlage zu TOP 4<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>und</strong> <strong>örtliche</strong> <strong>Bauvorschriften</strong> <strong>'5</strong>. Erweiterung<br />
Liebherr' (Satzungsbeschluss)<br />
In nördlicher <strong>und</strong> westlicher Richtung ist das Plangebiet von Landwirtschaftsflächen<br />
umgeben. In Richtung Norden, ca. 200 m entfernt<br />
von der Planung, ist ein landwirtschaftlicher Betrieb angesiedelt. Im<br />
Süden <strong>und</strong> Westen schließt sich das Betriebsgelände der Fa. Liebherr<br />
an. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind in nordwestlicher<br />
Richtung vom Plangebiet zu finden.<br />
Der südöstliche Teil des Geltungsbereichs wird derzeit als Verkehrsübungsanlage<br />
genutzt. Dies beinhaltet eine Wendeanlage mit Zubringerstraße<br />
als Erschließung für die Übungsanlage. Der Betreiber,<br />
Verkehrswacht <strong>Ehingen</strong> e. V., beabsichtigt den Übungsbetrieb durch<br />
die Umlegung der Anlage nicht zu unterbrechen. Die zeitliche Abwicklung<br />
geht von dieser Voraussetzung aus. Der nordwestliche Teil<br />
(künftiger Standort der Übungsanlage) wird aktuell landwirtschaftlich<br />
genutzt. Zwischen den beschriebenen Nutzungen befinden sich ökologische<br />
Ausgleichsflächen mit Heckenstrukturen für die abgeschlossene<br />
dritte Erweiterung der Fa. Liebherr. Zusätzlich sind im Norden<br />
<strong>und</strong> Westen als Pflanzgebote straßenbegleitende Grünstrukturen mit<br />
Obstbäumen als Ausgleich verwirklicht worden.<br />
Topographisch ist das Gelände stark bewegt. Die Landwirtschafts-<br />
<strong>und</strong> Ausgleichsfläche fällt von West nach Ost um ca. 12 m ab. Daran<br />
östlich schließt sich eine ca. 2 m hohe Böschung an, die den<br />
Übungsplatz umschließt. Die Verkehrsübungsanlage fällt in Richtung<br />
Süden ab <strong>und</strong> überwindet dabei einen Höhenunterschied von ca. 11<br />
m. Das gesamte Plangebiet weist somit einen Höhenunterschied von<br />
insgesamt etwa 25 m auf.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2011 den Aufstellungsbeschluss<br />
für den <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />
entsprechend dem Lageplan vom 12.07.2011 gefasst.<br />
In der Sitzung vom 29.09.2011 wurde der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
<strong>und</strong> die <strong>örtliche</strong>n <strong>Bauvorschriften</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />
entsprechend dem Lageplan vom 15.09.2011 sowie der Begründung<br />
vom 15.09.2011 beschlossen.<br />
Der Entwurfsbeschluss wurde jeweils am 01.10.2011 in der Schwäbischen<br />
Zeitung, Ausgabe <strong>Ehingen</strong>, <strong>und</strong> in der Südwest Presse,<br />
Ehinger Tagblatt, bekannt gemacht.<br />
Der Plan <strong>und</strong> seine Begründung lagen von Montag, 10.10.2011 bis<br />
Freitag, 11.11.2011 im Rathaus, Bauamt, öffentlich zur Einsichtnahme<br />
aus. Das Lärmgutachten (Ing. Büro Loos & Partner) <strong>und</strong> der<br />
Umweltbericht (Büro Prof. Schmid/Treiber/ Partner) sind Teile der<br />
Begründung. Der Grünordnungsplan mit Eingriffs-<br />
Ausgleichsbilanzierung (Büro Prof. Schmid/Treiber/Partner) ist Teil<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.<br />
2<br />
Plandaten<br />
Bisheriges<br />
Verfahren
Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind die berührten öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Belange gegeneinander <strong>und</strong> untereinander abzuwägen.<br />
Die Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Liebherr am Standort<br />
<strong>Ehingen</strong> (Donau) wird neue Arbeitsplätze für die <strong>örtliche</strong> Bevölkerung<br />
schaffen <strong>und</strong> bestehende langfristig sichern. Die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
beruflichen Perspektiven für die nachwachsende Generation<br />
im Heimatort lassen positive Auswirkungen auf die demographische<br />
Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> erwarten.<br />
Die Abwägung der umweltschützenden Belange ist im Grünordnungsplan<br />
<strong>und</strong> Umweltbericht dargestellt. Teilweise entstehen erhebliche<br />
Beeinträchtigungen für die Schutzgüter durch die Eingriffe der<br />
Planung.<br />
Das Ergebnis der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass durch<br />
die festgesetzten Pflanzbindungen <strong>und</strong> -gebote für die Schutzgüter<br />
Arten/Biotope/biologische Vielfalt <strong>und</strong> für das Landschaftsbild unter<br />
Berücksichtigung aller Flächen im <strong>Bebauungsplan</strong> eine Aufwertung<br />
erzielt werden kann.<br />
Für die Schutzgüter Klima/Luft, Boden <strong>und</strong> Wasser verbleiben Defizite.<br />
Das Defizit wird im Bereich Klima/ Luft nicht als erheblich in seinen<br />
Auswirkungen eingestuft.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen werden für folgende Schutzgüter abgeleitet:<br />
- Schutzgut Boden: Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch<br />
Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung auf zusätzlich etwa 0,87 ha Fläche.<br />
- Schutzgut Wasser: Beeinträchtigung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />
durch Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung auf zusätzlich etwa 0,87 ha<br />
Fläche.<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, zum Ausgleich<br />
<strong>und</strong> Ersatz erheblich nachteiliger Auswirkungen:<br />
Die erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Boden werden<br />
durch folgende Maßnahmen zum Teil ausgeglichen:<br />
- Rückbau <strong>und</strong> Entsiegelung von 0,51 ha Fläche im Bereich des<br />
bestehenden Verkehrsübungsgeländes.<br />
Dem verbleibenden Defizit wird die Aufwertung bei den Schutzgütern<br />
Arten / Biotope / biologische Vielfalt <strong>und</strong> Landschaftsbild durch die<br />
Neuanlage von Gehölzen, Mager- <strong>und</strong> Trockenstandorten gegen gerechnet.<br />
Eine ausgeglichene Bilanz würde hier bereits ohne den<br />
nördlichen Teil des ehemaligen Verkehrsübungsplatzes erreicht, der<br />
rückgebaut <strong>und</strong> als Magerbiotop entwickelt wird. Die Aufwertung auf<br />
dieser ca. 0,7 ha großen Fläche (ca. 9 ha-Wertpunkte) wird ausschließlich<br />
als Ersatz für das Defizit im Schutzgut Boden eingestellt.<br />
Das Defizit im Bereich Boden wird durch die Entsiegelung <strong>und</strong> die<br />
3<br />
Abwägung<br />
§ 1 a<br />
BauGB -<br />
Ökobilanz
Ersatzmaßnahmen deutlich vermindert <strong>und</strong> wird demzufolge nicht<br />
mehr als erheblich eingestuft.<br />
Die erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Wasser werden<br />
durch folgende Maßnahmen ausgeglichen:<br />
- Gr<strong>und</strong>wasserneubildung auf 0,51 ha Fläche im Bereich des bestehenden<br />
Verkehrsübungsgeländes durch Entsiegelung,<br />
- Sammlung <strong>und</strong> Rückführung des anfallenden Oberflächenwasser<br />
im Bereich des Sonder- <strong>und</strong> Industriegebietes in das Regenrückhaltebecken.<br />
Der Eingriff in das Schutzgut Wasser wird somit als nicht<br />
mehr erheblich gewertet.<br />
Summationswirkungen:<br />
Bei der Prüfung von Summationswirkungen wurden erhebliche Auswirkungen<br />
für die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild <strong>und</strong> für die<br />
Landwirtschaft prognostiziert, die sich aus der Summe der bisherigen,<br />
gesamten Standortsentwicklung der Fa. Liebherr ergeben.<br />
Prüfung von Planungsalternativen:<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Zielsetzung einer Erweiterung des bestehenden Industriegebietes<br />
wurden keine räumlichen Alternativen geprüft.<br />
Während der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine<br />
Stellungnahme vorgebracht. (2 Stellungnahmen wurden zum Aufstellungsbeschluss<br />
vorgebracht) siehe Anlage.<br />
Bei der Anhörung der Träger öffentl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
gingen 10 Stellungnahmen ein. 7 Stellungnahmen gingen zum Aufstellungsbeschluss<br />
ein. (siehe Anlage)<br />
1. Die zum <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf „5. Erweiterung Liebherr“ vom<br />
15.09.2011 vorgebrachten Stellungnahmen werden behandelt<br />
wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.<br />
2. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) beschließt aufgr<strong>und</strong><br />
von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />
in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB) <strong>und</strong> §<br />
74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der<br />
jeweils gültigen Fassung folgende<br />
S a t z u n g e n :<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ entsprechend dem<br />
Lageplan vom 15.09.2011, sowie die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />
„5. Erweiterung Liebherr“ vom 15.09.2011 <strong>und</strong> die <strong>örtliche</strong>n<br />
<strong>Bauvorschriften</strong> entsprechend dem Lageplan vom 15.09.2011 werden<br />
festgestellt.<br />
4<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Träger<br />
öffentlicher<br />
Belange<br />
Beschluss-<br />
vorschlag
- 1 -<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> "5. Erweiterung Liebherr", Gemarkung <strong>Ehingen</strong><br />
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange <strong>und</strong> Bürgerbeteiligung<br />
Anlage 1 zu TOP 4<br />
Abkürzungen: <strong>Bebauungsplan</strong> = B-Plan, Regierungspräsidium = RP, Landratsamt = LRA, Fachdienst = FD, GOP = Grünordnungsplan<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
Datum Stellungnahme - Auszüge Unsere Stellungnahme Beschlussvorschlag<br />
1 Susanne Mantz 23.08.2011 1. Die gesetzlichen Abstände, insbesondere<br />
in Hinsicht auf Emissionen,<br />
zum Ist-Stand meines landwirtschaftlichen<br />
Betriebes, könnten unterschritten<br />
werden. Dabei ist insbesondere<br />
der Bestandsschutz der genehmigten<br />
<strong>und</strong> der Ausführung befindlichen<br />
Erweiterung meines landwirtschaftlichen<br />
Betriebes zu berücksichtigen.<br />
2. Ein zu geringer Abstand zu meinem<br />
Gr<strong>und</strong>stück könnte eine zukünftige,<br />
aus wirtschaftlichen Gründen notwendig<br />
werdende Erweiterung, unmöglich<br />
machen.<br />
3. Der Abstand des Verkehrsübungsplatzes<br />
zu meinem Gr<strong>und</strong>stück<br />
(Wohnhaus) ist nicht groß genug,<br />
dass Lärmemissionen, die durch<br />
den Betrieb des Verkehrübungsplatzes<br />
entstehen, für mich eine Beeinträchtigung<br />
(Lärmbelastung) darstellen.<br />
Aus diesen Gründen widerspreche ich<br />
Die einzuhaltenden Normen <strong>und</strong> Richtlinien<br />
(DIN 18005, 16. BImSchV, TA Lärm)<br />
Sind bei der Planung berücksichtigt worden<br />
<strong>und</strong> eingehalten.<br />
Die Erweiterungspotentiale der<br />
landwirtschaftlichen Hofstelle sind<br />
sichergestellt. Der FNP weist insbesondere<br />
westlich <strong>und</strong> nördlich der Bestandsgebäude<br />
Flächen für die Landwirtschaft aus.<br />
Der Schallschutznachweis für den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />
wurde durch das Ingenieurbüro Loos &<br />
Partner mit Gutachten vom 11.10.2011<br />
erbracht. Demnach bestehen gegen den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ aus<br />
schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die<br />
den Lärmberechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Lärmschutzmaßnahmen sind als Bestandteil<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s rechtsverbindlich<br />
Abweisung<br />
Abweisung<br />
Abweisung
1.1 Susanne Mantz<br />
vertreten durch:<br />
Doppstadt <strong>und</strong><br />
Kollegen<br />
Rechtsanwälte<br />
- 2 -<br />
dem oben genannten Vorhaben in der<br />
aktuellen Form. Das Vorbringen weite-<br />
rer Gründe behalte ich mir vor.<br />
26.10.2011 1.<br />
Meine Mandantin ist Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin<br />
der, unmittelbar an die vom <strong>Bebauungsplan</strong><br />
umfassten Gr<strong>und</strong>stücke (<br />
Flurstück 2520, 4689/2 etc. ) angrenzenden<br />
Gr<strong>und</strong>stücke.<br />
Das Wohnhaus meiner Mandantschaft<br />
liegt zudem lediglich etwa 150 m von<br />
der nördlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze des<br />
Gr<strong>und</strong>stücks 2520 entfernt.<br />
2.<br />
Wie bekannt, <strong>und</strong> auch diversen Zeitungsartikeln<br />
zu diesem Thema zu entnehmen,<br />
findet auf dem Verkehrsübungsplatz<br />
bis heute nicht "nur" Sicherheitstraining<br />
mit normalen Kraftfahrzeugen<br />
statt, sondern insbesondere Mittwochs<br />
(ab 14.30 Uhr) <strong>und</strong> Samstags (<br />
ab 14.30 bis mindestens 20.00 Uhr)<br />
Rennveranstaltungen <strong>und</strong> Trainings mit<br />
sogenannten "Renn-Gokarts". Die üblichen<br />
Verkehrsübungsst<strong>und</strong>en finden<br />
wohl täglich statt.<br />
3.<br />
Im Gegensatz zu der bisherigen Lage<br />
des Verkehrsübungsplatzes, welcher<br />
gegenüber den vom <strong>Bebauungsplan</strong><br />
umfassten Gr<strong>und</strong>stücken bis zu circa<br />
18 - 20 m tiefer liegt <strong>und</strong> derzeit "wie<br />
festgesetzt.<br />
Das zeitliche Fenster der Nutzung der neuen<br />
Verkehrsübungsanlage ist nach § 9 BauGB<br />
nicht Regelungsgegenstand eines<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s. Die planungsrechtlichen<br />
Möglichkeiten sind mit dem festgesetzten<br />
Schallleistungspegel von tagsüber 75<br />
dB(A)/m² <strong>und</strong> nachts 50 dB(A)/m² sowie den<br />
weiteren Lärmschutzmaßnahmen<br />
(Lärmschutzwall, Baufenster als<br />
Lärmschutzriegel,…) in ausreichendem Maße<br />
ergriffen worden.<br />
Daneben sehen vertragliche Regelungen<br />
zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), dem<br />
AMC <strong>und</strong> der Verkehrswacht von April bis<br />
Oktober diese Trainingszeiten für Karts vor:<br />
Mittwochs 16.00 – 19.30 Uhr<br />
Samstags 15.00 – 19.00 Uhr<br />
Rennveranstaltungen finden nicht mehr statt.<br />
Die Verkehrsübungsanlage wird eben<br />
angelegt. Zur Modellierung des Geländes wird<br />
Boden aus dem westlichen Teil in den<br />
östlichen verschoben. Ein erheblicher Teil der<br />
Anlage wird somit tiefer liegen als das aktuelle<br />
Gelände.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Abweisung<br />
Abweisung
- 3 -<br />
ein Keil" in das bestehende Liebherr<br />
Gelände hereinragt <strong>und</strong> von diesem<br />
<strong>und</strong> den dortigen Bauten abgeschirmt<br />
wird (<strong>und</strong> so die Umgebung vor<br />
Immissionen bewahrt), soll der Verkehrsübungsplatz<br />
nunmehr um circa 18 - 20<br />
m nach oben verlegt werden, letztlich<br />
auf die in der Umgebung höchste Erhebung.<br />
Auch zu den Gr<strong>und</strong>stücken meiner<br />
Mandantschaft, insbesondere zu dem<br />
in südlicher / südwestlicher Richtung<br />
liegenden Wohnhaus meiner Mandantschaft<br />
"fällt" das Gelände von dort wieder<br />
ab.<br />
4.<br />
Die Verlegung des Verkehrsübungsplatzes<br />
auf den vorgesehenen Standort<br />
führt bereits aus diesem Gr<strong>und</strong> ( Erstellung<br />
auf der höchsten Fläche der Umgebung<br />
) nicht nur zu einer deutlichen<br />
ansteigenden Lärmbelästigung der Anwohner<br />
im "Reiherweg" sondern - auch<br />
im Hinblick auf die vorherrschenden<br />
Windrichtungen - gerade auch in Bezug<br />
auf das Wohnhaus meiner Mandantin.<br />
Hinzu kommt, dass sich der Abstand<br />
der Bebauung zum Wohnhaus meiner<br />
Mandantin hin deutlich verringert (von<br />
derzeit 282 m auf ca. 150 m).<br />
Diese stärkere Lärmbelästigung wird<br />
Außerdem ist die Höhe des Lärmschutzwalls<br />
festgesetzt.<br />
Der Schallschutznachweis für den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />
wurde durch das Ingenieurbüro Loos &<br />
Partner mit Gutachten vom 11.10.2011<br />
erbracht. Demnach bestehen gegen den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ aus<br />
schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die<br />
den Lärmberechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Lärmschutzmaßnahmen sind als Bestandteil<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s rechtsverbindlich<br />
festgesetzt.<br />
Im Norden der Verkehrsübungsanlage wird<br />
ein durchgängiger Lärmschutzwall errichtet. In<br />
Abweisung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong>
- 4 -<br />
auch im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
nicht berücksichtigt, wenn nach<br />
den Vorgaben des beabsichtigten <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
gerade auf der<br />
nördlichen - also zum Wohnhaus meiner<br />
Mandantin hin zugewandten Seite -<br />
keine Lärmschutzeinrichtungen ( Lärmschutzwall<br />
etc. ) vorgesehen oder gar<br />
zwingend vorgeschrieben sind.<br />
Insbesondere bei der Nutzung des<br />
Verkehrsübungsplatzes mit den zuvor<br />
beschriebenen "Rennkarts", die eine<br />
Lärmausgangsquelle von mindestens<br />
120 Dezibel darstellen, werden die zulässigen<br />
Lärmemissionen in Bezug auf<br />
das Gr<strong>und</strong>stück / Wohnhaus meiner<br />
Mandantschaft erheblich überschritten,<br />
wobei davon auszugehen ist, dass im<br />
Rahmen der vorzunehmenden Bewertung<br />
Werte zumindestens wie für ein<br />
Dorfgebiet zugr<strong>und</strong>e zu legen sind.<br />
Zu berücksichtigen ist auch, dass der<br />
Verkehrsübungsplatz auch an Wochenenden<br />
- insbesondere auch Sonntagen<br />
- <strong>und</strong> an Feiertagen geöffnet ist<br />
<strong>und</strong> betrieben wird, weswegen die insoweit<br />
vorgegebenen Werte einzuhalten<br />
sind.<br />
5.<br />
Weitere, sich direkt auf die Gr<strong>und</strong>stücke<br />
meiner Mandantschaft auswirkenden<br />
Emissionen, sind zwar verstärkt<br />
den Bereichen ohne Lärmschutzwall ist ein<br />
Gebäude zu erstellen.<br />
Die textlichen Festsetzungen wurden in dieser<br />
Form ergänzt:<br />
„Sollte nicht die volle Länge des Baufensters<br />
für Gebäude genutzt werden, ist ein<br />
Lärmschutzwall in gleicher Höhe wie der<br />
angrenzende Lärmschutzwall zu errichten.“.<br />
Das Gutachten des Ingenieurbüros Loos &<br />
Partner kommt zu dem Ergebnis, dass<br />
der zulässige Immissionsrichtpegel von 54<br />
dB(A) (TA Lärm, Punkt 3.2.1) im Vergleich zu<br />
den prognostizierten Lärmbelastungen<br />
unterschritten wird.<br />
Für das erste Geschoss am Immissionsort<br />
Ziegelhof 9 werden 52,5 dB(A) <strong>und</strong> für das<br />
zweite Geschoss werden 53,3 dB(A)<br />
berechnet. Die Lärmgrenzwerte sind damit<br />
eingehalten.<br />
Vertragliche Regelungen zwischen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Ehingen</strong> (Donau), dem AMC <strong>und</strong> der<br />
Verkehrswacht sehen von April bis Oktober<br />
diese Trainingszeiten für Karts vor:<br />
Mittwochs 16.00 – 19.30 Uhr<br />
Samstags 15.00 – 19.00 Uhr<br />
Die Immissionen während der<br />
Karttrainingszeiten sind als stärkste Belastung<br />
der neuen Übungsanlage anzusehen. Alle<br />
sonstigen Übungen sind in Ihren Immissionen<br />
zu vernachlässigen.<br />
Außer den vereinbarten Terminen sind keine<br />
Trainingszeiten zulässig.<br />
Die planungsbezogenen<br />
immissionsschutzrechtlichen Vorgaben sind<br />
im Planungsprozess eingehalten worden. In<br />
einem Abstand von mehr als 150 m werden<br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Abweisung
- 5 -<br />
beim "Rennbetrieb" mit "Rennkarts",<br />
aber auch im Betrieb als "normaler"<br />
Verkehrsübungsplatz zu befürchten.<br />
So ist bereits heute beim Betrieb mit<br />
den genannten "Rennkarts" deutlicher<br />
Geruch von verbrannten "Gummi" - also<br />
Reifenmaterial - zu verzeichnen.<br />
Ebenso sind deutlich wahrnehmbare<br />
Abgasemissionen, sowohl im Rennbetrieb,<br />
als auch im Rahmen des Betriebs<br />
als "normaler" Verkehrsübungsplatz<br />
feststellbar.<br />
Dies, obwohl der jetzige Verkehrsübungsplatz<br />
in südöstlicher Richtung des<br />
Wohnhauses meiner Mandantschaft -<br />
also entgegengesetzt zur Hauptwindrichtung<br />
- <strong>und</strong> zudem noch tiefer liegt.<br />
Im Hinblick auf die Verlegung <strong>und</strong> "Höherlegung"<br />
ist deswegen eine deutlich<br />
stärkere Belastung des Wohngr<strong>und</strong>stücks<br />
meiner Mandantschaft mit den<br />
genannten Immissionen gegeben.<br />
Auch hier wirkt sich zudem aus, dass<br />
nördlich der Verkehrsübungsplatz "offen"<br />
ist.<br />
6.<br />
Bei all den Emissionen ( Geräusch /<br />
Geruch ) ist zudem auch zu berücksichtigen,<br />
dass dieser Verkehrsübungsplatz<br />
stark konzentrierte Geruchsbelastungen im<br />
Übrigen bezweifelt.<br />
Die Verkehrsübungsanlage ist ohne Gebäude<br />
nicht nutzbar. Diese Gebäude sind in einem<br />
Baufester nördlich der Anlage vorgesehen.<br />
Das Baufenster ist als Lärmschutzriegel<br />
konzipiert <strong>und</strong> in den westlich <strong>und</strong> östlich<br />
gelegenen Lärmschutzwall eingebettet.<br />
Sollte nicht die volle Länge des Baufensters<br />
für Gebäude genutzt werden, ist ein<br />
Lärmschutzwall in gleicher Höhe wie die<br />
angrenzenden Wallanlagen zu errichten. Die<br />
Planung sieht somit eine durchgehende<br />
Lärmschutzanlage vor.<br />
Das zeitliche Fenster der Nutzung der neuen<br />
Verkehrsübungsanlage ist nach § 9 BauGB<br />
nicht Regelungsgegenstand des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s. Die festgesetzten<br />
Kenntnisnahme<br />
Und<br />
Berücksichtigung<br />
Abweisung
- 6 -<br />
auch an Sonntagen - meist Nutzung<br />
durch Fahranfänger - geöffnet ist <strong>und</strong><br />
sich deswegen auch an diesem Tag<br />
entsprechende Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen<br />
"ergeben".<br />
7.<br />
Soweit der Berichterstattung über die<br />
bisherigen Behandlungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
im Gemeinderat entnommen<br />
werden kann, scheint bislang die Planungsbehörde<br />
zwar die Lämremissionen<br />
für die auf der anderen Seite liegenden<br />
Wohngebiete mit in ihre Überlegungen<br />
mit einbezogen zu haben, sich<br />
aber keine Gedanken über die Emissionen<br />
( Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen )<br />
gemacht zu haben, welche auf das<br />
Wohngebäude meiner Mandantschaft<br />
einwirken.<br />
7.1<br />
So ist ein kombinierter Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutz<br />
wohl lediglich in Richtung des<br />
Liebherr-Werkes vorgesehen. Eine Verschlechterung<br />
der Lärmbelästigungen<br />
wird sogar vom Betreiber des Verkehrsübungsplatzes,<br />
bzw. dem Vorsitzenden<br />
des AMC befürchtet, welcher selbst<br />
( siehe Ehinger Tagblatt 01.10.2011 )<br />
angibt, dass ein Lärmschutz, wie durch<br />
die jetzige Lage des Verkehrsübungsplatzes<br />
vorhanden, bei einer Verlegung<br />
des Verkehrsübungsplatzes auf das<br />
jetzt vorgesehene Gelände nicht mehr<br />
Lärmschutzmaßnahmen sind nach o. g.<br />
Gutachten ausreichend.<br />
Das Gutachten des Ingenieurbüros Loos &<br />
Partner berücksichtigt im Besondern auch den<br />
Immissionsort Ziegelhof 9 <strong>und</strong> kommt zu dem<br />
Ergebnis, dass der zulässige<br />
Immissionsrichtpegel von 54 dB(A) (TA Lärm,<br />
Punkt 3.2.1) im Vergleich zu den<br />
prognostizierten Lärmbelastungen<br />
unterschritten wird.<br />
Für das erste Geschoss am Immissionsort<br />
Ziegelhof 9 werden 52,5 dB(A) <strong>und</strong> für das<br />
zweite Geschoss werden 53,3 dB(A)<br />
berechnet. Die planungsbezogenen<br />
immissionsschutzrechtlichen Vorgaben <strong>und</strong><br />
die Lärmgrenzwerte sind damit eingehalten<br />
worden.<br />
Der Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutz in nördlicher<br />
Richtung ist durch die geplanten<br />
Lärmschutzwälle, die Pflanzgebote <strong>und</strong> damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Grünstrukturen sowie das als<br />
Lärmschutzriegel konzipierte Baufenster<br />
sichergestellt.<br />
Abweisung<br />
Abweisung
- 7 -<br />
der Fall wäre, weswegen er die Befürchtungen<br />
der Anwohner verstehen<br />
könnte.<br />
7.2<br />
Die gesamte Topografie des für die<br />
Verlegung des Verkehrsübungsplatzes<br />
vorgesehenen Geländes, scheint also<br />
nicht geeignet, auf die Interessen der<br />
umliegenden Bewohner - sei es meine<br />
Mandantschaft, sei es auf die in anderer<br />
Richtung angrenzende Wohnbebauung<br />
- Rücksicht zu nehmen <strong>und</strong> möglichst<br />
von vorneherein eine geringe Belastung<br />
der anliegenden Gr<strong>und</strong>stücke<br />
anzustreben.<br />
8.<br />
Ebenfalls ungelöst <strong>und</strong> bislang noch<br />
nicht bewertet, ist wohl auch die Thematik<br />
der Parkplatzsituation. Ausgleich<br />
für die bislang benutzten Parkplätze<br />
nördlich der jetzigen Übungsstrecke (<br />
diese werden künftig auch dem "Liebherr-Gelände"<br />
zugeschlagen ) ist nicht<br />
geschaffen. Augenscheinlich soll das<br />
"neue" Gelände über den westlich <strong>und</strong><br />
südlich dieses Geländes führenden geteerten<br />
Weg, welcher derzeit nahezu<br />
ausschließlich landwirtschaftlich <strong>und</strong> als<br />
Zufahrt zum Gebäude meiner Mandantschaft<br />
genutzt wird, geführt werden. Angesichts<br />
der ungeklärten Parkplatzsituation<br />
ist zu befürchten, dass zukünftig<br />
landwirtschaftliche Flächen zugeparkt<br />
Die topographische Eignung des Geländes ist<br />
durch die Geländemodellierung (Sicht- <strong>und</strong><br />
Lärmschutzwälle, Planierung der<br />
Übungsanlage, Absenken der<br />
Geländeoberfläche) gegeben.<br />
Ein planungsbezogenes erhöhtes<br />
Verkehrsaufkommen ist nicht zu erwarten –<br />
die verkehrliche Erschließung der Anlage ist<br />
sichergestellt. Für ausreichende Stellplätze ist<br />
im nördlichen Geltungsbereich gesorgt. Eine<br />
Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung ist daher nicht zu erwarten.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 8 -<br />
werden <strong>und</strong> es im Hinblick auf den zu-<br />
<strong>und</strong> abfließenden Verkehr <strong>und</strong> die fehlenden<br />
Parkplätze ( Parkplatz-Suchverkehr<br />
) zu zusätzlichen Geräusch- <strong>und</strong><br />
Geruchsemissionen kommt.<br />
9.<br />
Im Hinblick auf zu beachtende immissionsschutzrechtliche<br />
Bestimmungen<br />
des Betriebes meiner Mandantschaft ist<br />
auch davon auszugehen, dass die langfristige<br />
Entwicklungsfähigkeit des Betriebes<br />
meiner Mandantschaft ( Aussiedlungsstandort<br />
) durch die jetzt beabsichtige<br />
Nutzung des früheren landwirtschaftlichen<br />
Geländes stark eingeschränkt<br />
wird.<br />
10.<br />
Zusammenfassend: Der beabsichtigte<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>, welcher lediglich zu<br />
dem Zweck geschaffen werden soll,<br />
dass Erweiterungsvorhaben der Firma<br />
Liebherr dadurch zu ermöglichen, dass<br />
der jetzt "mitten" im Liebherrgelände liegende<br />
Verkehrsübungsplatz "gedreht"<br />
<strong>und</strong> nach Westen verlegt wird, berücksichtigt<br />
weder die topografischen Besonderheiten,<br />
noch die sich daraus ergebenden<br />
höheren Emissionsbelastungen<br />
der Umgebung, insbesondere die<br />
sich daraus ergebende erhöhte Belastung<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks meiner Mandantschaft.<br />
Der Flächennutzungsplan stellt Flächen für<br />
die Landwirtschaft nördlich <strong>und</strong> westlich der<br />
landwirtschaftlichen Hofstelle dar.<br />
Erweiterungsmöglichkeiten bestehen somit in<br />
ausreichendem Maße.<br />
Topographie <strong>und</strong> erwartbare<br />
Immissionsbelastungen sind im<br />
Planungsprozess berücksichtigt worden.<br />
Abweisung<br />
Abweisung
2 LRA<br />
Finanzen, Schulen,<br />
Liegenschaften<br />
- 9 -<br />
Die vorgesehene Bauleitplanung führt<br />
also insbesondere nicht zu einer geordneten<br />
städtebaulichen Entwicklung <strong>und</strong><br />
eine, dem Wohl der Allgemeinheit, entsprechenden<br />
sozialgerechten Bodennutzung.<br />
Insbesondere werden auch die allgemeinen<br />
Anforderungen an ges<strong>und</strong>e<br />
Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse - gerade<br />
im Hinblick auf das Wohnhaus meiner<br />
Mandantschaft - nicht berücksichtigt.<br />
Die Belange des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes<br />
sind ebenfalls nicht im ausreichenden<br />
Maße in den Abwägungsvorgang<br />
eingestellt.<br />
05.07.2011 Aus den vorliegenden Planunterlagen<br />
ist die Größe der Flächen, die künftig<br />
zur Verfügung stehen werden, nicht<br />
ersichtlich. Für eine Nutzung ist es jedoch<br />
notwendig,<br />
• dass der Platz das Rangieren mit<br />
Lkws zulässt,<br />
• dass der Untergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Oberbelag<br />
für Lkws geeignet ist,<br />
• dass die Zufahrt für Lkws geeignet<br />
<strong>und</strong> ausreichend bemessen ist; die<br />
derzeitige Zufahrt ist sehr eng.<br />
Wir bitten Sie, diese Punkte in Ihre<br />
Die Belange des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes<br />
sind im Planungsprozess durch den<br />
Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-<br />
Bilanzierung, den Umweltbericht als<br />
Bestandteil der Begründung zum<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> (jeweils Freie<br />
Landschaftsarchitekten Prof. Schmid │<br />
Treiber │ Partner) sowie den<br />
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Büro für<br />
Landschaftsökologie Josef Grom) in<br />
ausreichendem Maße berücksichtigt worden.<br />
Die Größe der neuen Verkehrsübungsanlage<br />
ist im Wesentlichen an den Dimensionen des<br />
bestehenden Platzes orientiert – die Planung<br />
sieht eine leichte Vergrößerung vor.<br />
Die innere Gestaltung der Übungsanlage wird<br />
vom Betreiber erstellt.<br />
Der alte Übungsplatz wird erst aufgegeben,<br />
wenn der Neue für Verkehrsübungszwecke<br />
fertig gestellt ist.<br />
Kenntnisnahme<br />
Abweisung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung
- 10 -<br />
weiteren Überlegungen <strong>und</strong> Planungen<br />
mit einzubeziehen.<br />
Nachdem die Verkehrsübungsanlage<br />
laufend für Unterrichts- <strong>und</strong> Prüfungszwecke<br />
benötigt wird, bitten wir Sie außerdem<br />
zu berücksichtigen, dass die<br />
jetzige Anlage erst dann aufgegeben<br />
wird, wenn die neue Anlage fertig gestellt<br />
ist <strong>und</strong> genutzt werden kann.<br />
3 Abtl. Tiefbau 08.09.2011 Parallel zum oben genannten <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />
muss eine Entwässerungsplanung<br />
erstellt werden. Diese<br />
ist mit dem Landratsamt Alb-Donau-<br />
Kreis <strong>und</strong> dem <strong>Stadt</strong>bauamt, Abtl. Tief-<br />
bau abzustimmen.<br />
4 IHK Ulm 26.08.2011 Keine Einwände.<br />
4.1 IHK Ulm 26.10.2011 Keine Einwände.<br />
5 Polizeidirektion Ulm 01.09.2011 Mit Schreiben vom 09.06.2011 teilte<br />
uns die Verkehrswacht <strong>Ehingen</strong> mit,<br />
dass sie von der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> aufgefordert<br />
wurde, baldmöglichst eine Planung<br />
für die Errichtung einer neuen<br />
Verkehrsübungsanlage oberhalb des<br />
Liebherr-Areals in Richtung Westen<br />
einzureichen. Die Firma Liebherr würde<br />
das bisherige Gelände der Verkehrsübungsanlage<br />
„Wolfsgurgel“ benötigen.<br />
Im April letzten Jahres entschied sich<br />
die Polizeidirektion Ulm, die Radfahrausbildung<br />
von der Verkehrsübungsanlage<br />
„Wolfsgurgel“ nach Allmendingen<br />
<strong>und</strong> später Rißtissen zu verlegen.<br />
Durch erweiterte Baumaßnahmen der<br />
Firma Liebherr grenzten die überdimensionalen<br />
Baukräne unmittelbar an<br />
Kenntnisnahme
- 11 -<br />
das Übungsgelände an <strong>und</strong> führten zu<br />
massiven Beeinträchtigungen der<br />
Schulungen wegen erheblicher Geräuschentwicklungen<br />
<strong>und</strong> unentwegter<br />
Ablenkung der Schüler durch die sich<br />
bewegenden Kräne. Dieser Sachstand<br />
wurde der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> mit Schreiben<br />
vom 06.04.2010 mitgeteilt. Die daraufhin<br />
begonnene Suche nach einem für<br />
die Ehinger Schulen angemessenen<br />
Übungsplatz verlief bisher erfolglos.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich können die Schulungen<br />
auf dem Jugendverkehrsschulplatz an<br />
der Römerhalle in Rißtissen weiterhin<br />
durchgeführt werden. Für das kommende<br />
Schuljahr 2011/2012 sind die<br />
Planungen mit 13 Schulklassen (Hermann-Gmeiner-Förderschule,Längenfeldschule,<br />
Michel-Buck-Schule, Konvikt,<br />
<strong>Ehingen</strong>-Berg, Erbstetten / Frankenhofen,<br />
<strong>Ehingen</strong>-Kirchen) bereits abgeschlossen.<br />
Die Abstimmungen des<br />
Bustransfers der Schulklassen erfolgten<br />
über das Rektorat des Geschäftsführenden<br />
Schulleiters Herrn Weber mit<br />
der Abteilung Bildung <strong>und</strong> Sport der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>.<br />
Die Verkehrswacht <strong>Ehingen</strong> hat die Polizeidirektion<br />
Ulm gebeten, zu den Anforderungen<br />
an eine neu zu gestaltende<br />
Verkehrsübungsanlage „Wolfsgurgel“<br />
Stellung zu nehmen. Eine abschließende<br />
Einschätzung kann erst nach<br />
Vorlage der Planungsunterlagen abge-<br />
Die Ausführungsplanung erfolgt in<br />
Abstimmung mit der Polizeidirektion<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 12 -<br />
geben werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind zur<br />
ordnungsgemäßen Durchführung der<br />
Radfahrausbildung in der schulischen<br />
Verkehrserziehung (VwVRadfahrausbildung<br />
v. 10.09.2001 - Az.: 3-<br />
1132.2/28 (IM) u. Az.: 63- zu 6529.1.-<br />
121/203 (KM) GABl S. 994, berichtigt v.<br />
05.11.2001, GABl S. 1221, Änderung v.<br />
27.08.2003, GABl S. 586, Änderung v.<br />
16.08.2005, GABl S. 700, K. u. U. 2005<br />
S. 167) folgende Voraussetzungen erforderlich:<br />
• Mindestmaße eines Übungsplatzes<br />
von ca. 35 x 80 Meter<br />
• Der Platz muss mit einer Straßenkreuzung<br />
sowie mehreren Einmündungen<br />
versehen sein; eine Kreisverkehrsanlage<br />
entspricht den heutigen<br />
Erfordernissen.<br />
• Die normale Fahrbahnbreite beträgt<br />
mindestens 3,00 m; Kurvenradien<br />
müssen mind. 3,5 m betragen.<br />
• Wo Linksabbiegen geübt werden soll,<br />
ist eine Anfahrtsstrecke von mind. 25<br />
m einzuplanen.<br />
• Die Verkehrszeichen sollen auswechselbar<br />
sein. Soweit ihre Ständer in<br />
Bodenhülsen stecken ist darauf zu<br />
achten, dass diese nicht über den<br />
Boden hinausragen <strong>und</strong> durch Kappen<br />
verschlossen werden können.<br />
• Das Gelände sollte plan sein.<br />
• Das Übungsgelände ist in geeigne-<br />
Die Größe der neuen Verkehrsübungsanlage<br />
ist im Wesentlichen an den Dimensionen des<br />
bestehenden Platzes orientiert – die Planung<br />
sieht eine leichte Vergrößerung vor. Die<br />
innere Gestaltung der Übungsanlage wird<br />
vom Betreiber erstellt.<br />
Die Geländemodellierung sieht eine ebene<br />
Übungsanlage vor.<br />
Die Kanalisation ist vorhanden <strong>und</strong><br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong>
- 13 -<br />
tem Umfang zu entwässern.<br />
• Die Benutzung sanitärer Anlagen für<br />
die Kinder sowie das Schulungspersonal<br />
(Lehrer <strong>und</strong> Polizeibeamte)<br />
unmittelbar am Übungsplatz muss<br />
möglich sein.<br />
• Ein Aufenthaltsraum für eine Schulklasse<br />
ist erforderlich. Bei einer Teilung<br />
der Klasse kann ein Teil der<br />
Klasse praktische Übungen auf dem<br />
Übungsplatz ausführen, während der<br />
andere Teil der Klasse durch den<br />
Lehrer theoretisch unterwiesen wird.<br />
Bei plötzlichem Wetterumschwung<br />
bzw. starker Sonneneinstrahlung ist<br />
ein Schutzraum unerlässlich.<br />
Bei einer Durchführung der Jugendverkehrsschule<br />
auf der neu entstehenden<br />
Anlage der Verkehrswacht müssen die<br />
Schulklassen, wie nach Rißtissen auch,<br />
mit dem Bus gefahren werden.<br />
Gr<strong>und</strong>voraussetzung für eine vernünftige<br />
Schulung ist eine Lernumgebung,<br />
die für die Kinder kaum Ablenkung <strong>und</strong><br />
größtmögliche Aufmerksamkeit auf das<br />
Unterrichtsgeschehen gewährleistet.<br />
Deshalb ist ein Ausschluss der bisher<br />
visuellen Beeinträchtigungen durch die<br />
Kräne der Firma Liebherr <strong>und</strong> eine<br />
deutliche Reduzierung des durch Krantestläufe<br />
verursachten Lärms unabdingbar.<br />
6 LRA Ulm Kreisent- 07.09.2011 1 Rechtliche Vorgaben aufgr<strong>und</strong><br />
ausreichend dimensioniert.<br />
Der Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutz ist durch die<br />
geplanten Lärmschutzwälle, die Pflanzgebote<br />
<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Grünstrukturen<br />
gesichert. Die planungsrechtlichen<br />
Möglichkeiten sind ergriffen worden.<br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung
- 14 -<br />
wicklung fachgesetzlicher Regelungen,<br />
die m Regelfall nicht überw<strong>und</strong>en<br />
werden können<br />
1.1 Art der Vorgabe<br />
Im NW der Verkehrsübungsanlage<br />
befinden sich gemäß § 30<br />
BNatSchG i.V.m. §32 NatSchG<br />
gesetzlich geschützte Heckenabschnitte<br />
(Biotop Nr. 7624-425-<br />
5070 „Hecken beim Verkehrsübungsplatz“.<br />
Sollte der gesetzlich<br />
gebotene Erhalt der Hecken<br />
nicht möglich sein, kann auf Antrag<br />
eine Ausnahme in Aussicht<br />
gestellt werden, wenn der zerstörte<br />
Biotop ersatzweise an anderer<br />
Stelle gleichartig <strong>und</strong><br />
gleichwertig wieder hergestellt<br />
wird.<br />
2 Anregungen<br />
2.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />
Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />
2.1.1 Die Auswirkungen des Vorhabens<br />
durch Abgrabungen, Aufschüttungen,<br />
Verdichtungen usw.<br />
sind hinsichtlich der Veränderungen<br />
von Bodenfunktionen im <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />
qualitativ<br />
<strong>und</strong> quantitativ aufzuzeigen. Die<br />
notwendigen Maßnahmen zur<br />
Minimierung sind hierbei hinsichtlich<br />
des Erhalts der Bodenfunktionen<br />
insbesondere als „Aus-<br />
Die Planung wird so konzipiert, dass<br />
der Biotop Nr. 7624-425-5070<br />
„Hecken beim Verkehrsübungsplatz“<br />
gesichert <strong>und</strong> erhalten werden kann.<br />
Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />
Die bodenfunktionsbezogene<br />
Abarbeitung der Belange des Bodens<br />
erfolgt in der Eingriffs-<br />
Ausgleichsbewertung nach der<br />
Methodik der Landesanstalt für<br />
Umwelt B-W (Küpfer, C., 2005:<br />
Empfehlungen für die Bewertung von<br />
Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft in<br />
der Bauleitplanung sowie Ermittlung<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 15 -<br />
gleichskörper im Wasserkreislauf“<br />
sowie als „Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />
Schadstoffe“ gegenüber dem<br />
Gr<strong>und</strong>wasser zu dokumentieren.<br />
Um Abgrabungen oder Auffüllungen<br />
im Sinne eines sparsamen<br />
<strong>und</strong> schonenden Umgangs mit<br />
Boden zu vermeiden oder auf das<br />
notwendige Maß zu begrenzen,<br />
ist die Verwendung von Fremdmaterial<br />
geeigneter Herkunft mit<br />
zu berücksichtigen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
ist der vorhandene kulturfähige<br />
Boden zu sichern es sind geeignete<br />
Verwertungsmöglichkeiten<br />
aufzuzeigen.<br />
Gewässer<br />
2.1.2 Zusätzliche Wassermengen dürfen<br />
dem öffentlichen Gewässer<br />
Schmiech nicht zugeleitet werden.<br />
Demnach ist der hydraulische<br />
Nachweis zu führen, dass<br />
bei einer Einleitung von Oberflächenwasser<br />
in die Schmiech,<br />
keine Verschlechterung zum<br />
„Status Quo“, eintritt. Die Hochwassersituation<br />
in <strong>Ehingen</strong> ist<br />
gemäß einer vorliegenden Studie<br />
angespannt, deren Vorgaben<br />
sind bei der Planung zu berücksichtigen.<br />
2.2 Forst, Naturschutz<br />
Naturschutz<br />
von Art <strong>und</strong> Umfang von<br />
Kompensationsmaßnahmen sowie<br />
deren Umsetzung, Auftraggeber:<br />
Landesanstalt für Umweltschutz<br />
Baden-Württemberg).<br />
Der Hinweis wird bei der Bearbeitung<br />
berücksichtigt.<br />
Das gesamte Oberflächenwasser<br />
sowie häusliches Wasser der<br />
Verkehrsübungsanlage wird über das<br />
bestehende Entwässerungssystem<br />
der Firma Liebherr abgeleitet.<br />
Kenntnisnahme
- 16 -<br />
2.2.1 Im Rahmen des Umweltberichtes<br />
sind eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />
sowie eine spezielle<br />
artenschutzrechtliche Prüfung zu<br />
erstellen. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind bei den<br />
planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
konkret zu beschreiben <strong>und</strong><br />
zeichnerisch darzustellen, auch<br />
bei planexternen Maßnahmen.<br />
Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
„3.Erweiterung Liebherr“ sind<br />
für Fledermäuse, Reptilien, Vögel<br />
<strong>und</strong> Blütenpflanzen auf den damals<br />
nicht untersuchten Bereich<br />
des Verkehrsübungsgeländes<br />
auszudehnen. Bei den übrigen<br />
Artengruppen kann mit Analogieschlüssen<br />
aus der vorhandenen<br />
Untersuchung gearbeitet werden.<br />
Abweichender Untersuchungsumfang<br />
<strong>und</strong> Detaillierungsgrad ist<br />
vorab zwischen Fachplaner <strong>und</strong><br />
unterer Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />
2.3 Landwirtschaft<br />
2.3.1 Der landwirtschaftlichen Fläche<br />
werden ca. 2,4 ha Ackerland entzogen.<br />
Das Ackerland weist mit<br />
54 bis 65 Bodenpunkten eine<br />
mittlere bis gute Qualität auf. In<br />
der digitalen Flurbilanz Baden-<br />
Württemberg zählt die Fläche zur<br />
Die entsprechenden Unterlagen<br />
wurden in Abstimmung mit dem<br />
Landratsamt Alb-Donaukreis erstellt.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 17 -<br />
Vorrangflur II <strong>und</strong> sollte deshalb<br />
der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
erhalten bleiben.<br />
2.3.2 Die Art der baulichen Nutzung<br />
wurde im <strong>Bebauungsplan</strong> nicht<br />
festgelegt. Entspricht das Plangebiet<br />
immissionsschutzrechtlich<br />
dem Charakter eines Gewerbegebiets,<br />
wird der Mindestabstand<br />
nach dem Entwurf der VDI Richtlinie<br />
3474 zu dem nördlich gelegenen<br />
landwirtschaftlichen Aussiedlungsstandort<br />
eingehalten.<br />
2.3.3 Da die geplante Bebauung ca.<br />
100 m näher an den nördlich gelegenen<br />
Aussiedlungsstandort<br />
rückt, kann die langfristige Entwicklungsfähigkeit<br />
des landwirtschaftlichen<br />
Betriebs aufgr<strong>und</strong><br />
immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen<br />
eingeschränkt werden.<br />
2.3.4 Sollen agrarstrukturelle Belange<br />
bei der Auswahl naturschutzrechtlicher<br />
Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen<br />
berücksichtigt<br />
werden, wird die analoge Anwendung<br />
des § 15 (3) B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />
empfohlen. Das Ziel<br />
ist, mit Maßnahmen hoher Aufwertungspotentiale<br />
möglichst wenig<br />
landwirtschaftliche Fläche<br />
umzunutzen bzw. der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung zu entziehen.<br />
Zusätzlich sind bei der Flä-<br />
Die Art der baulichen Nutzung ist im<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ als<br />
Sondergebiet Zweckbestimmung:<br />
Verkehrsübungsplatz (§ 11 BauNVO) sowie<br />
als eingeschränktes Industriegebiet (§ 9<br />
BauNVO) festgesetzt.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 18 -<br />
chenauswahl Alternativen zu<br />
prüfen, damit Flächen mit hoher<br />
agrarstruktureller Bedeutung<br />
(überdurchschnittliche Bodengüten<br />
<strong>und</strong> Flurstrukturen, Nähe zu<br />
landwirtschaftlichen Betrieben)<br />
nur im notwendigen Umfang in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
3 Hinweise<br />
3.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />
Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />
3.1.1 Die Versorgung des vorgesehenen<br />
Gebietes mit Trink- oder Betriebswasser<br />
ist gemäß der Verordnung<br />
über Allgemeine Bedingungen<br />
für die Versorgung mit<br />
Wasser (AVB WasserV) vom 20.<br />
Juni 1980 zu gewährleisten. Bei<br />
der Dimensionierung der Versorgungsleitungen<br />
ist zu berücksichtigen,<br />
dass Wasser unter dem<br />
Druck zu liefern ist, der für eine<br />
einwandfreie Deckung des üblichen<br />
Bedarfs in dem betreffenden<br />
Versorgungsgebiet erforderlich<br />
ist. Im Zusammenhang „Bereitstellung<br />
von Löschwasser<br />
durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“<br />
wird auf das<br />
DVGW- Arbeitsblatt W 405 verwiesen.<br />
Abwasser<br />
3.1.2 Für das zur Bebauung vorgesehene<br />
Gebiet ist vom Träger der<br />
Bauleitplanung der Nachweis ei-<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 19 -<br />
ner geordneten Abwasserbeseitigung<br />
unter Berücksichtigung der<br />
Niederschlagswasserbeseitigung<br />
nach § 45b Abs. 3 des Wassergesetzes<br />
zur erbringen <strong>und</strong> der<br />
unteren Wasserbehörde zur wasserrechtlichen<br />
Genehmigung /<br />
Erlaubnis rechtzeitig vor Baubeginn<br />
vorzulegen.<br />
3.1.3 Die Bemessungskriterien für die<br />
erforderlichen Abwasser- <strong>und</strong><br />
Niederschlagswasseranlagen<br />
sind rechtzeitig mit der unteren<br />
Wasserbehörde abzustimmen.<br />
Immissionsschutz<br />
3.1.4 Für die Standortänderung der<br />
Motorsportanlage ist ein immissionsschutzrechtlichesGenehmigungsverfahren<br />
erforderlich.<br />
3.2 Landwirtschaft<br />
3.2.1 Die Aussage im Aufstellungsbeschluss,<br />
dass die betroffene<br />
Ackerfläche von geringer Wertigkeit<br />
ist, kann nicht bestätigt werden.<br />
3.3 Vermessung<br />
3.3.1 Die Plangr<strong>und</strong>lage entspricht<br />
nicht dem aktuellen Stand des<br />
Liegenschaftskatasters. Das<br />
Plangebiet umfasst lediglich die<br />
Flurstücke 2015, 2020, 2020/6,<br />
4689 <strong>und</strong> 4689/2. Die übrigen<br />
dargestellten Flurstücke sind<br />
durch Verschmelzung entfallen.<br />
Das gesamte Oberflächenwasser sowie<br />
häusliches Wasser der<br />
Verkehrsübungsanlage wird über das<br />
bestehende Entwässerungssystem der Firma<br />
Liebherr abgeleitet.<br />
Das immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigungsverfahren wird rechtzeitig<br />
beantragt werden.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung
6.1 LRA Ulm Kreisentwicklung<br />
- 20 -<br />
Teilen Sie uns bitte entsprechend § 3<br />
Abs. 2 BauGB mit, wie Sie diese Stellungnahme<br />
behandelt haben.<br />
07.11.2011 1 Anregungen<br />
1.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />
Immissionsschutz<br />
1.1.1 Der Gutachter berechnet einen<br />
max. möglichen Flächenschallleistungspegel<br />
von tagsüber 75<br />
dB(A)/ m 2 für das Sondergebiet<br />
Verkehrsübungsplatz. Dieser<br />
Berechnung liegt die Voraussetzung<br />
zugr<strong>und</strong>e, dass ein<br />
Lärmschutzwall mit einer Höhe<br />
von 6 m über Geländeoberfläche<br />
errichtet wird. Dieses widerspricht<br />
den Ausführungen<br />
unter Ziffer 2.4.2 der Begründung<br />
zum <strong>Bebauungsplan</strong>. Die<br />
Höhe der Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutzanlagen<br />
wird hier auf 4 m<br />
(südlicher Teil der Übungsanlage)<br />
<strong>und</strong> auf 2 m (nördlicher<br />
Teil der Übungsanlage) begrenzt.<br />
1.2 Forst, Naturschutz<br />
Naturschutz<br />
1.2.1 Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag<br />
ist um folgende Fragestellung<br />
zu ergänzen: Ergeben<br />
sich durch den im Schallschutznachweis<br />
aufgeführten<br />
„Betriebsfall“ Professionelles<br />
Training mit Pop-Karts mögli-<br />
Alte Fassung:<br />
„Die maximale Höhe der Sicht- <strong>und</strong><br />
Lärmschutzanlagen darf im südlichen Teil der<br />
Übungsanlage maximal 4,0 m betragen. Im<br />
nördlichen Teil ist die maximale Wallhöhe auf<br />
2,0 m beschränkt.“<br />
Die Begründung wurde wie folgt geändert:<br />
„Die maximale Höhe der Sicht- <strong>und</strong><br />
Lärmschutzanlagen leitet sich aus dem<br />
schalltechnischen Gutachten des<br />
Ingenieurbüros Loos & Partner ab. Die<br />
Berechnungen gehen dabei von einem<br />
Lärmschutzwall mit einer Höhe von 6 m über<br />
Geländeoberfläche aus.“<br />
Bei der artenschutzrechtlichen<br />
Beurteilung des Vorhabens wurden<br />
keine Geräuschbelastungen geprüft.<br />
Es wurde davon ausgegangen, dass<br />
die Schallimmissionen eines<br />
Verkehrsübungsplatzes bei einer<br />
Keine Änderung
- 21 -<br />
cherweise Verbotstatbestände<br />
gemäß § 44 BNatSchG für Vögel?<br />
In die Betrachtung einzubeziehen<br />
sind Brutvögel der<br />
nahegelegenen Freiflächen <strong>und</strong><br />
der direkt angrenzenden Heckbiotope<br />
<strong>und</strong> Bäume. Falls sich<br />
Verbotstatbestände ergeben<br />
sollten, sind Vermeidungsmaßnahmen<br />
z.B. völliger Verzicht<br />
(wünschenswert aus Gründen<br />
der Erholungvorsorge) oder<br />
Begrenzung des professionellen<br />
Trainingsbetriebs mit Pop-<br />
Karts auf Zeiten außerhalb der<br />
Hauptbrutzeit (15. März - 15.<br />
Juni) vorzuschlagen<br />
kleinräumigen Verschiebung nicht<br />
artenschutzrelevant sind.<br />
Nach der schalltechnischen<br />
Stellungnahme ist auf der Anlage<br />
zukünftig die Durchführung von<br />
professionellen Rennen nicht mehr<br />
zulässig. Auch der Übungsbetrieb<br />
unterliegt Einschränkungen in Bezug<br />
auf die zulässigen Immissionen.<br />
Nachdem in der Vergangenheit<br />
sowohl professionelle Rennen<br />
(wurden in den letzten Jahren nicht<br />
mehr durchgeführt) als auch<br />
professionelles Training auf der<br />
früheren Strecke absolviert wurden<br />
(vgl. TUV Messgutachten, 2001), ist<br />
somit von einer Verbesserung der<br />
Lärmbelastung auszugehen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich liegen die für die<br />
Vogelfauna wertvollen Flächen östlich<br />
vom bisherigen Übungsplatz. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass durch die<br />
geplanten Schallschutzmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> dem gegenüber früher<br />
eingeschränkten Kartbetrieb dieses<br />
Gebiet eher entlastet wird. Die<br />
unmittelbar angrenzenden<br />
Heckenbrüter setzen sich fast<br />
ausschließlich aus weit verbreiteten<br />
<strong>und</strong> häufigen Arten zusammen. Die<br />
ökologische Funktion von deren<br />
Niststätten ist deshalb im räumlichen<br />
Zusammenhang sicher gewährleistet.
- 22 -<br />
1.2.2 Redaktioneller Hinweis:<br />
1.2.3 Im GOP sollte bei Kap. 6.2.1<br />
pfb 3 <strong>und</strong> bei Kap. 6.2.2 pfg 3<br />
die „Schafbeweidung“ jeweils,<br />
wie an anderer Stelle z.B. pfg 1,<br />
pfg 2, durch „extensive Schafbeweidung“<br />
ersetzt werden.<br />
1.3 Landwirtschaft<br />
1.3.1 Die geplante Bebauung rückt<br />
ca. 100 m näher an den nördlich<br />
gelegenen landwirtschaftlichen<br />
Aussiedlungsstandort.<br />
Dadurch können die langfristigen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten<br />
des Aussiedlungsstandortes,<br />
aufgr<strong>und</strong> immissionsschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen, eingeschränkt<br />
werden. Diese Einschränkungen<br />
sind höher, je<br />
länger sich in dem Sondergebiet<br />
Menschen aufhalten.<br />
1.3.2 Aufgr<strong>und</strong> von Entsiegelungsmaßnahmen<br />
wird eine relativ<br />
kleine Fläche von ca. 0,87 ha<br />
Ackerland neu versiegelt.<br />
Für den naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich werden der Landwirt-<br />
Auch im Hinblick auf die Offenlandarten<br />
kommt es nach Einschätzung<br />
des tierökologischen Gutachters zu<br />
keinem Verstoß der Zugriffsverbote,<br />
wenn die Schallimmissionen des<br />
neuen Standorts nicht wesentlich von<br />
den bisherigen abweichen (Grom,<br />
Dez, 2011. schriftl. Mitteilung).<br />
Der Grünordnungsplan wird<br />
entsprechend ergänzt.<br />
Die Erweiterungspotentiale der<br />
landwirtschaftlichen Hofstelle sind<br />
sichergestellt. Der FNP weist insbesondere<br />
westlich <strong>und</strong> nördlich der Bestandsgebäude<br />
Flächen für die Landwirtschaft aus.<br />
0,87 ha Fläche werden zusätzlich<br />
vollständig versiegelt, was mit einem<br />
Verlust aller natürlichen Bodenfunktionen<br />
verb<strong>und</strong>en ist. Dieses<br />
Änderung<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 23 -<br />
schaft mit<br />
ca. 1,53 ha ca. doppelt so viel<br />
Ackerland gegenüber der Flächenneuversiegelung<br />
entzogen.<br />
Würde die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung<br />
nicht verbal-argumentativ,<br />
sondern zum Beispiel<br />
nach dem Punktebewertungssystem<br />
der Ökokonto-Verordnung<br />
Baden-Württemberg<br />
durchgeführt werden, wird ein<br />
Punkteüberschuss sowohl für<br />
das Schutzgut Boden, als auch<br />
für das Schutzgut Biotop erwartet.<br />
Der Punkteüberschuss<br />
kann auf einem Ökokonto gutgeschrieben<br />
werden <strong>und</strong> die<br />
zukünftige Beanspruchung<br />
landwirtschaftlicher Flächen für<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
reduzieren.<br />
Defizit ist zu kompensieren.<br />
Zum Ausgleich der Eingriffe in das<br />
Schutzgut Pflanzen <strong>und</strong> Tiere sowie<br />
Landschaftsbild erfolgt eine<br />
Eingrünung (pfg6 ‚Bepflanzung des<br />
Lärmschutzwalls’, pfg5 ‚Grünstreifen<br />
entlang des landwirtschaftlichen<br />
Weges’ mit Obstgehölzreihe; insg.<br />
0,57 ha) <strong>und</strong> die Anlage einer<br />
Magerwiese östlich des neuen<br />
Verkehrsübungsgeländes (pfg2,<br />
0,78 ha). Diese Ausgleichsfläche<br />
wurde eingestellt, da sie als<br />
Restfläche des Flurstückes 2520<br />
einen unwirtschaftlichen Flächenzuschnitt<br />
für eine ackerbauliche<br />
Nutzung aufweist.<br />
Das Defizit im Bereich Boden kann<br />
nur durch eine Ersatzmaßnahme<br />
ausgeglichen werden. Da der<br />
nördliche Teil des bisherigen<br />
Verkehrsübungsplatzes ebenfalls vom<br />
Flächenzuschnitt <strong>und</strong> der<br />
Erschließung für die Landwirtschaft<br />
unattraktiv ist, wurde beschlossen, die<br />
Fläche zu renaturieren <strong>und</strong> die<br />
naturschutzfachliche Aufwertung als<br />
Ersatz für den Eingriff in den Boden<br />
einzustellen (pfg3, 0,71 ha).<br />
Die Bewertung erfolgte nachvollziehbar<br />
sowohl rechnerisch<br />
(quantifizierend) als auch verbalargumentativ<br />
nach der anerkannten<br />
Bewertungsmethodik der<br />
Landesanstalt für Umwelt Baden-
- 24 -<br />
2 Hinweise<br />
2.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />
Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />
2.1.1 Die Versorgung des vorgesehenen<br />
Gebietes mit Trink- oder<br />
Betriebswasser ist gemäß der<br />
Verordnung über Allgemeine<br />
Bedingungen für die Versorgung<br />
mit Wasser (AVB WasserV)<br />
vom 20. Juni 1980 zu<br />
gewährleisten. Bei der Dimensionierung<br />
der Versorgungsleitungen<br />
ist zu berücksichtigen,<br />
dass Wasser unter dem Druck<br />
zu liefern ist, der für eine einwandfreie<br />
Deckung des üblichen<br />
Bedarfs in dem betreffenden<br />
Versorgungsgebiet erforderlich<br />
ist. Im Zusammenhang<br />
„Bereitstellung von Löschwasser<br />
durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“<br />
wird auf das<br />
DVGW- Arbeitsblatt W 405<br />
verwiesen.<br />
Abwasser<br />
2.1.2 Für das zur Bebauung vorgesehene<br />
Gebiet ist vom Träger der<br />
Bauleitplanung der Nachweis<br />
Württemberg.<br />
Als Ausgleich wurde nur das absolut<br />
notwendige Maß an Flächen<br />
eingestellt. Die eingestellten Flächen<br />
wurden wegen ihrer geringen<br />
Bedeutung für die Landwirtschaft<br />
ausgewählt.<br />
Das gesamte Oberflächenwasser sowie<br />
häusliches Wasser der<br />
Verkehrsübungsanlage wird über das<br />
bestehende Entwässerungssystem der Firma<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme
- 25 -<br />
einer geordneten Abwasserbeseitigung<br />
unter Berücksichtigung<br />
der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
nach § 45b Abs.<br />
3 des Wassergesetzes zur<br />
erbringen <strong>und</strong> der unteren<br />
Wasserbehörde zur wasserrechtlichenGenehmigung/Erlaubnis<br />
rechtzeitig vor<br />
Baubeginn vorzulegen.<br />
Die Bemessungskriterien für die<br />
erforderlichen Abwasser- <strong>und</strong><br />
Niederschlagswasseranlagen<br />
sind rechtzeitig mit der unteren<br />
Wasserbehörde abzustimmen.<br />
2.1.3 Im Textteil zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />
ist unter Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
in<br />
Punkt 4. Umgang mit Boden die<br />
Formulierung „Wasser<strong>und</strong>urchlässig<br />
befestigte Gr<strong>und</strong>stücksflächen<br />
sind auf ein Mindestmaß<br />
…. im Wasserkreislauf<br />
behält.“ Der Absatz ist für privat<br />
genutzte Flächen zutreffend.<br />
Für die geplanten Flächen ist<br />
eine gewerbliche Nutzung vorgesehen.<br />
Bei gewerblich genutzten<br />
Flächen ist die Versickerung<br />
von Niederschlagswasser<br />
teilweise nicht möglich<br />
<strong>und</strong> im Einzelfall zu prüfen. Um<br />
Missverständnisse zu vermeiden<br />
sollte der entsprechende<br />
Liebherr abgeleitet.<br />
Der Hinweis wird aus dem Textteil des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s gestrichen.<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung
- 26 -<br />
Absatz nicht im Textteil enthalten<br />
sein.<br />
2.1.4 In der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />
ist unter 4. Ver- <strong>und</strong><br />
Entsorgung angegeben, dass<br />
das anfallende Niederschlagswassers<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />
versickert wird. Für die Versickerung<br />
ist eine wasserrechtliche<br />
Erlaubnis notwendig, die<br />
rechtzeitig vor Baubeginn beim<br />
Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />
zu beantragen ist.<br />
Immissionsschutz<br />
2.1.5 Für die Standortänderung der<br />
Motorsportanlage ist ein immissionsschutzrechtlichesGenehmigungsverfahren<br />
erforderlich.<br />
Mit dem Genehmigungsantrag<br />
ist u.a. eine Schallprognose<br />
vorzulegen, in der der vom<br />
Verein geplanten Betrieb am<br />
neuen Standort (geplante Fahrzeugarten,<br />
Fahrzeugtypen, Betriebszeiten,<br />
Anzahl der max.<br />
gleichzeitig auf der Strecke fahrenden<br />
Fahrzeuge, Streckenverlauf<br />
etc.) untersucht wird.<br />
Das für das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />
erstellte Gutachten<br />
Nr. 6/III/11 des Ingenieurbüros<br />
Loos & Partner vom 11.10.2011<br />
ist für das Genehmigungsverfahren<br />
nicht ausreichend.<br />
2.2 Vermessung<br />
Das immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigungsverfahren wird rechtzeitig<br />
eingeleitet.<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung
- 27 -<br />
2.2.1 Die Plangr<strong>und</strong>lage stimmt nicht<br />
mit dem aktuellen Stand des<br />
Liegenschaftskatasters überein.<br />
Der Grenzverlauf der Flurstücke<br />
2520/6 (Weg) <strong>und</strong> 4689 ist<br />
nicht vollständig dargestellt<br />
(überdeckt durch Flächenfärbung<br />
GIe), die Gebäude auf<br />
Flurstück 4689 fehlen ganz.<br />
Außerdem werden am westlichen<br />
Rand des Geltungsbereichs<br />
Flächen des Flurstücks<br />
2015 in Anspruch genommen.<br />
Teilen Sie uns bitte entsprechend § 3<br />
Abs. 2 BauGB mit, wie Sie diese Stel-<br />
lungnahme behandelt haben.<br />
7 Kabel BW 09.09.2011 Keine Einwände.<br />
7.1 Kabel BW 02.11.2011 Keine Einwände.<br />
8 EnBW Regional AG 25.08.2011 Der Geltungsbereich wird von einem<br />
20-kV-Kabel (rot) tangiert (siehe beigefügter<br />
Planausschnitt). Wir gehen<br />
davon aus, dass dieses bestehen bleiben<br />
kann <strong>und</strong> haben deshalb keine<br />
Einwände.<br />
Das 0,4-kV-Kabel (blau) im Geltungsbereich<br />
dient zur Zeit der Versorgung<br />
der Verkehrsübungsanlage. Dieses Kabel<br />
wird nach der Verlegung der Anlage<br />
vermutlich nicht mehr benötigt. Im Zuge<br />
der Tiefbauarbeiten kann es eventuell<br />
ausgebaut werden.<br />
Das ausführende Bauunternehmen<br />
muss vor Beginn von Bauarbeiten unbedingt<br />
eine aktuelle Planauskunft,<br />
unter Tel. 07351/53-2230,<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung
- 28 -<br />
Fax: -/53-2135, vom Geltungsbereich<br />
einholen.<br />
Ansprechpartner für die Koordinierung<br />
<strong>und</strong> Durchführung von Baumaßnahmen<br />
ist Herr Mohr, Matthias<br />
Tel: 07351/53-2629,<br />
Fax: 07351/53-2174.<br />
Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren<br />
zu beteiligen.<br />
8.1 EnBW Regional AG 04.11.2011 Unsere Stellungnahme vom 25. August<br />
2011 hat weiterhin Bestand, wir haben<br />
keine zusätzlichen Bedenken oder<br />
9 Recht- <strong>und</strong> Ordnungsamt<br />
Anregungen vorzubringen.<br />
16.08.2011 1. Verkehrsrechtliche Belange<br />
Die verkehrliche Anbindung an das<br />
vorhandene Wegenetz soll möglichst<br />
weit westlich erfolgen, um insbesondere<br />
Konfliktsituationen der<br />
Besucher der Verkehrsübungsanlage<br />
mit dem landwirtschaftlichen<br />
Verkehr auf dem nördlichen <strong>und</strong><br />
östlichen Umfahrungsweg auszuschließen.<br />
2. Ortspolizeirechtliche Belange<br />
Eine Ausweitung emissionsschutzrelevanter<br />
Aktivitäten soll im Rahmen<br />
der künftigen Nutzung nicht<br />
erfolgen, da ansonsten eine Lärmbelästigung<br />
der südöstlich befindlichen<br />
Wohngebiete zu befürchten ist.<br />
10 Regionalverband 12.09.2011 Keine Einwände.<br />
Die Anbindung wird nach den Bedürfnissen<br />
des Verkehrsübungsplatzes gestaltet. Dabei<br />
ist die künftige verkehrliche Anbindung um ca.<br />
580 m kürzer als die bestehende Anbindung.<br />
Eine Ausweitung des Kartbetriebs ist nicht<br />
geplant. Die sonstigen geplanten Nutzungen<br />
sind mit der Umgebung verträglich.<br />
Kenntnisnahme
Donau Iller<br />
10.1 Regionalverband<br />
Donau Iller<br />
11 RP Freiburg Landesamt<br />
für Geologie,<br />
Rohstoffe <strong>und</strong><br />
Bergbau<br />
08.11.2011 Keine Einwände.<br />
- 29 -<br />
Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit<br />
für geowissenschaftliche <strong>und</strong><br />
bergbehördliche Belange äußert sich<br />
das Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />
<strong>und</strong> Bergbau auf der Gr<strong>und</strong>lage der ihm<br />
vorliegenden Unterlagen <strong>und</strong> seiner<br />
regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben.<br />
1 Rechtliche Vorgaben aufgr<strong>und</strong><br />
fachgesetzlicher Regelungen, die<br />
im Regelfall nicht überw<strong>und</strong>en<br />
werden können<br />
Keine<br />
2 Beabsichtigte eigene Planungen<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen, die den Plan berühren<br />
können, mit Angabe des<br />
Sachstandes<br />
Keine<br />
3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken<br />
Geotechnik<br />
Nach vorläufiger Geologischer Karte<br />
liegt das Plangebiet im Ausstrichbereich<br />
von Karbonatgesteinen des<br />
Oberjuras (Massenkalksteine), die von<br />
bindigen Schottern der Urdonau überlagert<br />
werden. Die Mächtigkeiten der<br />
Schotter sind nicht im Detail bekannt.<br />
Sofern eine Versickerung von Oberflächenwasser<br />
geplant, bzw. wasserwirtschaftlich<br />
zulässig ist, wird die Erstel-<br />
Kenntnisnahme<br />
<strong>und</strong><br />
Berücksichtigung
- 30 -<br />
lung entsprechender hydrologischer<br />
Versickerungsgutachten unter besonderer<br />
Berücksichtigung der Gefahr der<br />
Ausspülung lehmerfüllter Spalten im<br />
Einflussbereich von F<strong>und</strong>amenten<br />
empfohlen. Die Schotter stellen einen<br />
uneinheitlichen, ggf. setzungsfähigen<br />
Baugr<strong>und</strong> dar. Auf einheitliche Gründungsbedingungen<br />
der F<strong>und</strong>amente ist<br />
zu achten. Die Massenkalksteine können<br />
stellenweise sehr stark verkarstet<br />
sein. Bei geotechnischen Fragen im<br />
Zuge der weiteren Planungen oder von<br />
Bauarbeiten (z.B. zum Untergr<strong>und</strong>aufbau,<br />
zu Bodenkennwerten, zur Wahl<br />
des Gründungshorizonts, zu Gr<strong>und</strong>-<br />
bzw. Schichtwasserverhältnissen, zur<br />
Standsicherheit von Böschungen, Baugruben<br />
<strong>und</strong> Auffüllungen, bei Antreffen<br />
verkarstungsbedingter Fehlstellen im<br />
Gründungshorizont, etc.) werden objektbezogeneBaugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />
gemäß DIN 4020 bzw. DIN EN<br />
1997 durch ein privates Ingenieurbüro<br />
empfohlen.<br />
Boden<br />
Zur Planung sind aus bodenk<strong>und</strong>licher<br />
Sicht keine Hinweise, Anregungen oder<br />
Bedenken vorzutragen.<br />
Mineralische Rohstoffe<br />
Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer<br />
Sicht keine Hinweise,<br />
Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser
11.1 RP Freiburg Landesamt<br />
für Geologie,<br />
Rohstoffe <strong>und</strong><br />
Bergbau<br />
- 31 -<br />
Aus hydrogeologischer Sicht sind zum<br />
Planungsvorhaben keine die frühere<br />
Stellungnahme ergänzenden Hinweise,<br />
Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />
Bergbau<br />
Gegen die Planung bestehen von bergbehördlicher<br />
Seite keine Einwendungen.<br />
Geotopschutz<br />
Im Bereich der überplanten Fläche sind<br />
Belange des geowissenschaftlichen<br />
Naturschutzes nicht tangiert.<br />
20.10.2011 1 Rechtliche Vorgaben aufgr<strong>und</strong><br />
fachgesetzlicher Regelungen,<br />
die im Regelfall nicht überw<strong>und</strong>en<br />
werden können<br />
Keine<br />
2 Beabsichtigte eigene Planungen<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen,<br />
die den Plan berühren können, mit<br />
Angabe des Sachstandes<br />
Keine<br />
3 Hinweise, Anregungen oder<br />
Bedenken<br />
Geotechnik<br />
Nach vorläufiger Geologischer Karte<br />
liegt das Plangebiet im<br />
Ausstrichbereich von Karbonatgesteinen<br />
des Oberjuras (Massenkalksteine),<br />
die von bindigen Schottern der Urdonau<br />
überlagert werden. Die Mächtigkeiten<br />
der Schotter sind nicht im Detail bekannt.<br />
Sofern eine Versickerung von<br />
Oberflächenwasser geplant, bzw. was-<br />
Kenntnisnahme
- 32 -<br />
serwirtschaftlich zulässig ist, wird die<br />
Erstellung entsprechender hydrologischer<br />
Versickerungsgutachten unter<br />
besonderer Berücksichtigung der Gefahr<br />
der Ausspülung lehmerfüllter<br />
Spalten im Einflussbereich von F<strong>und</strong>amenten<br />
empfohlen. Die Schotter stellen<br />
einen uneinheitlichen, ggf. setzungsfähigen<br />
Baugr<strong>und</strong> dar. Auf einheitliche<br />
Gründungsbedingungen der F<strong>und</strong>amente<br />
ist zu achten. Die Massenkalksteine<br />
können stellenweise sehr stark<br />
verkarstet sein. Bei geotechnischen<br />
Fragen im Zuge der weiteren Planungen<br />
oder von Bauarbeiten (z.B. zum<br />
Untergr<strong>und</strong>aufbau, zu Bodenkennwerten,<br />
zur Wahl des Gründungshorizonts,<br />
zu Gr<strong>und</strong>- bzw. Schichtwasserverhältnissen,<br />
zur Standsicherheit von Böschungen,<br />
Baugruben <strong>und</strong> Auffüllungen,<br />
bei Antreffen verkarstungsbedingter<br />
Fehlstellen im Gründungshorizont,<br />
etc.) werden objektbezogene<br />
Baugr<strong>und</strong>untersuchungen gemäß DIN<br />
4020 bzw. DIN EN 1997 durch ein privates<br />
Ingenieurbüro empfohlen.<br />
Boden<br />
Zur Planung sind aus bodenk<strong>und</strong>licher<br />
Sicht keine Hinweise, Anregungen oder<br />
Bedenken<br />
vorzutragen.<br />
Mineralische Rohstoffe<br />
Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer<br />
Sicht keine Hinweise,<br />
Anregungen oder Bedenken vorzubrin-<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
12 RP Tübingen Landesplanungsstelle<br />
- 33 -<br />
gen.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Aus hydrogeologischer Sicht sind zum<br />
Planungsvorhaben keine die frühere<br />
Stellungnahme ergänzenden Hinweise,<br />
Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />
Bergbau<br />
Gegen die Planung bestehen von bergbehördlicher<br />
Seite keine Einwendungen.<br />
Geotopschutz<br />
Im Bereich der überplanten Fläche sind<br />
Belange des geowissenschaftlichen<br />
Naturschutzes nicht tangiert.<br />
14.09.2011 I. Belange der Bauleitplanung<br />
Flächennutzungsplan, Parallelverfahren<br />
nach § 8 Abs.3 BauGB<br />
§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB verlangt für den<br />
Fall eines Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan<br />
<strong>und</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>,<br />
dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung<br />
des B-Planes ein Stand des Flächennutzungsplanverfahrens<br />
erreicht<br />
ist, der die Annahme rechtfertigt, dass<br />
der B-Plan aus den künftigen Darstellungen<br />
des Flächennutzungsplans entwickelt<br />
sein wird. Eine solche Beurteilung<br />
setzt einen gewissen Stand der<br />
materiellen Planreife des Flächennutzungsplanes<br />
voraus. Zwar können die<br />
Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes wurde vom<br />
Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ehingen</strong>,<br />
Griesingen, Oberdischingen <strong>und</strong> Öpfingen am<br />
09.07.2009 entsprechend dem Plan vom<br />
26.03.2009 gefasst.<br />
Die Änderung wurde wegen der damals<br />
dritten Erweiterung der Fa. Liebherr<br />
eingeleitet.<br />
Dieses eingeleitete Änderungsverfahren des<br />
Flächennutzungsplans wird auch die<br />
Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s „5.<br />
Erweiterung Liebherr“ berücksichtigen.<br />
Der Entwurfsbeschluss zu dieser<br />
Flächennutzungsplanänderung wird in der<br />
gleichen Sitzung gefasst wie der<br />
Entwurfsbeschluss zum <strong>Bebauungsplan</strong> „5.<br />
Erweiterung Liebherr“.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 34 -<br />
Anforderungen an den Stand der materiellen<br />
Planreife von Umfang <strong>und</strong> Auswirkung<br />
der durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />
notwendig gewordenen Anpassung,<br />
Änderung oder Ergänzung des<br />
Flächennutzungsplanes abhängig gemacht<br />
werden, jedoch muss mit hinreichender<br />
Sicherheit festzustellen sein,<br />
dass der B-Plan dem Entwicklungsgebot<br />
nach § 8 Abs.2 BauGB entsprechen<br />
<strong>und</strong> das Flächennutzungsplanverfahren<br />
zügig weitergeführt wird. Für die Abgabe<br />
einer solchen Prognose wird mindestens<br />
ein Verfahrensstand wie folgt –<br />
neben Aufstellungsbeschluss auch<br />
frühzeitige Bürger- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung,<br />
insbesondere auch der Regionalplanung,<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage einer<br />
Planungskonzeption der Gemeinde-<br />
erforderlich sein. Dieser Stand kann<br />
ausreichend sein, wenn in diesem Stadium<br />
keine Probleme im Hinblick auf<br />
den Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es ersichtlich<br />
werden, die befürchten lassen,<br />
dass sich die inhaltliche Abstimmung<br />
von FNP <strong>und</strong> B-Plan nicht herstellen<br />
lassen wird.<br />
Bestehen in dieser Hinsicht Zweifel,<br />
z.B. weil erhebliche Bedenken erhoben<br />
wurden, muss die FNP-Planung ggf. bis<br />
zur – öffentlichen Auslegung <strong>und</strong> Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange<br />
<strong>und</strong> erfolgte Abwägung – vorangetrieben<br />
werden.<br />
Die notwendige materielle Planreife sowie die<br />
frühzeitige Bürger- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung<br />
liegen vor. Das Entwicklungsgebot ist damit<br />
eingehalten.
- 35 -<br />
Es kann im Übrigen nur dann davon<br />
ausgegangenen werden, dass ein <strong>Bebauungsplan</strong><br />
aus einem (noch aufzustellenden,<br />
zu ändernden etc.) Flächennutzungsplan<br />
entwickelt sein wird,<br />
wenn ein tatsächliches Parallelverfahren<br />
durchgeführt wird, das eine Abstimmung<br />
zwischen den Plänen zulässt.<br />
Das Verfahren zum FNP darf<br />
nicht so gestaltet werden, dass die Änderung<br />
oder Ergänzung des FNP lediglich<br />
als Anpassung oder im Hinblick auf<br />
den Stand des B-Plan- Verfahrens als<br />
Berichtigung erscheint<br />
(Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar<br />
zu §.8 BauGB Rnr.18).<br />
1. Natura 2000 - Gebiete <strong>und</strong> Naturschutzgebiete<br />
Das Vorhaben betrifft keine von der<br />
höheren Naturschutzbehörde zu berücksichtigenden<br />
Belange.<br />
2. Artenschutz<br />
Bislang liegt noch kein Umweltbericht<br />
vor. Bei derzeitigem Sachstand<br />
ist daher die etwaige Notwendigkeit<br />
<strong>und</strong> Zulässigkeit von Ausnahmen<br />
von artenschutzrechtlichen Verboten<br />
nicht zu beurteilen. Derartige Ausnahmen<br />
können zwar nur für konkrete<br />
bauliche Vorhaben <strong>und</strong> nicht<br />
für den einzelnen Bauleitplan<br />
erteilt werden. Ein Bauleitplan kann<br />
Ein Umweltbericht wird erarbeitet.<br />
Die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
erfolgt durch einen Fachgutachter in<br />
Abstimmung mit der Unteren<br />
Naturschutzbehörde des<br />
Landratsamts Alb-Donaukreis.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
12.1 Regierungspräsidiu<br />
m Tübingen<br />
Raumordnung<br />
- 36 -<br />
sich jedoch mangels Erforderlichkeit<br />
als unwirksam i.S.v. § 1 Abs. 3<br />
BauGB erweisen, sofern sich die<br />
artenschutzrechtlichen Verbote als<br />
dauerhaftes rechtliches Risiko<br />
erweisen. Die Große Kreisstadt<br />
<strong>Ehingen</strong> hat daher bereits im<br />
Bauleitverfahren die Ziele des<br />
Artenschutzes zu berücksichtigen<br />
<strong>und</strong> zu prüfen, um auszuschließen,<br />
dass den Planausführungen<br />
artenschutzrechtliche Verbote<br />
dauerhaft entgegenstehen. In diesem<br />
Zusammenhang sei auch darauf<br />
hingewiesen, dass sich mit artenschutzrechtlichen<br />
Ausnahmen verb<strong>und</strong>ene<br />
Auflagen nicht in jedem<br />
Falle über die ansonsten erforderlichen<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
in Poolflächen erfüllen lassen.<br />
3. Weitere Hinweise<br />
Im Übrigen verweisen wir auf die<br />
naturschutzfachliche <strong>und</strong> -rechtliche<br />
Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde.<br />
10.11.2011 I. Belange der Bauleitplanung<br />
Flächennutzungsplan, Parallelverfahren<br />
nach § 8 Abs.3 BauGB<br />
§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB verlangt für den<br />
Fall eines Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan<br />
<strong>und</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>,<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 37 -<br />
dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung<br />
des B-Planes ein Stand des Flächennutzungsplanverfahrens<br />
erreicht<br />
ist, der die Annahme rechtfertigt, dass<br />
der B-Plan aus den künftigen Darstellungen<br />
des Flächennutzungsplans entwickelt<br />
sein wird. Eine solche Beurteilung<br />
setzt einen gewissen Stand der<br />
materiellen Planreife des Flächennutzungsplanes<br />
voraus. Zwar können die<br />
Anforderungen an den Stand der materiellen<br />
Planreife von Umfang <strong>und</strong> Auswirkung<br />
der durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />
notwendig gewordenen Anpassung,<br />
Änderung oder Ergänzung des<br />
Flächennutzungsplanes abhängig gemacht<br />
werden, jedoch muss mit hinreichender<br />
Sicherheit festzustellen sein,<br />
dass der B-Plan dem Entwicklungsgebot<br />
nach § 8 Abs.2 BauGB entsprechen<br />
<strong>und</strong> das Flächennutzungsplanverfahren<br />
zügig weitergeführt wird.<br />
Es kann im Übrigen nur dann davon<br />
ausgegangenen werden, dass ein <strong>Bebauungsplan</strong><br />
aus einem (noch aufzustellenden,<br />
zu ändernden etc.) Flächennutzungsplan<br />
entwickelt sein wird,<br />
wenn ein tatsächliches Parallelverfahren<br />
durchgeführt wird, das eine Abstimmung<br />
zwischen den Plänen zulässt.<br />
Das Verfahren zum FNP darf<br />
nicht so gestaltet werden, dass die Änderung<br />
oder Ergänzung des FNP lediglich<br />
als Anpassung oder im Hinblick auf
- 38 -<br />
den Stand des B-Plan- Verfahrens als<br />
Berichtigung erscheint<br />
(Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar<br />
zu §.8 BauGB Rnr.18).<br />
Natura2000-Gebiete <strong>und</strong><br />
Naturschutzgebiete<br />
Das Vorhaben betrifft keine von der<br />
höheren Naturschutzbehörde zu berücksichtigenden<br />
Belange.<br />
2. Artenschutz<br />
Der Umweltbericht (Stand<br />
15.09.2011) <strong>und</strong> der artenschutzrechtliche<br />
Fachbeitrag (Stand:<br />
19.08.2011) sind nachvollziehbar<br />
<strong>und</strong> plausibel. Die Erfüllung eines<br />
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestands<br />
ist danach nicht ersichtlich.<br />
3. Weitere Hinweise<br />
Mit Blick auf etwaige Ausgleichsmaßnahmen<br />
regen wir an, auch das<br />
geplante Naturschutzgebiet „Watzenried“<br />
auf Gemarkung Altsteußlingen<br />
einzubeziehen. Dort ist ein Flächenerwerb<br />
mit Grünlandextensivierung -<br />
<strong>und</strong> langfristig eine Wiedervernässung<br />
- anzustreben.<br />
Gegen die Erweiterungen bestehen aus<br />
Sicht des Gr<strong>und</strong>wasserschutzes keine<br />
gr<strong>und</strong>sätzlichen Bedenken. Es wird<br />
aber darauf hingewiesen, dass sich das<br />
Plangebiet im Einzugsgebiet der Was-<br />
Der Ausgleich wurde planintern<br />
festgelegt, da hier für die<br />
Landwirtschaft unattraktive<br />
Restflächen für den<br />
naturschutzfachlichen Ausgleich<br />
herangezogen werden können.<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Kenntnisnahme
- 39 -<br />
serfassung „Donautal“ befindet, deren<br />
Wasserschutzgebiet zu klein bemessen<br />
ist.<br />
13 Deutsche Telekom<br />
AG<br />
09.09.2011 Keine Einwände.<br />
14 RP Tübingen<br />
Denkmalpflege<br />
Fristende 26.09.2011 / kommt noch<br />
15 Jörg Abigt 01.12.2011 eine Pressemitteilung vor etwa einer<br />
Woche veranlasst mich, heute diesen<br />
Brief an Sie zu schreiben. Er betrifft<br />
eine Sache, die nicht wenige Bewohner<br />
des Reiherwegs seit Jahren bewegt,<br />
die zwar durch die Baumaßnahmen des<br />
Liebherr-Werks in den letzten Jahren<br />
gemildert wurden, die aber bei Ausführung<br />
der jetzt mitgeteilten Pläne verstärkt<br />
das Wohngebiet Wenzelstein, in<br />
Besonderheit den Bereich des Reiherwegs<br />
treffen wird: die durch die Verlegung<br />
des Verkehrsübungsplatzes an<br />
die Nordseite des Liebherrgeländes<br />
wieder deutlich herüberschallenden<br />
Lärmemissionen der Karts an den<br />
Übungs- <strong>und</strong> Renntagen. Wie in früheren<br />
Briefen in dieser Sache an die Verkehrswacht<br />
<strong>und</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> sowie<br />
in persönlichen Gesprächen auch<br />
mit dem AMC möchte ich nochmals<br />
betonen, dass der Verkehrsübungsplatz<br />
als Übungsstätte für PKWs, LKWs <strong>und</strong><br />
Fahrradfahrer von wohl allen hier im<br />
Reiherweg sehr geschätzt wird – es<br />
Der Schallschutznachweis für den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />
wurde durch das Ingenieurbüro Loos &<br />
Partner mit Gutachten vom 11.10.2011<br />
erbracht. Demnach bestehen gegen den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ aus<br />
schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die<br />
den Lärmberechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />
Lärmschutzmaßnahmen sind als Bestandteil<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s rechtsverbindlich<br />
festgesetzt.<br />
Mit den geplanten Maßnahmen können die<br />
Lärmgrenzwerte an allen relevanten<br />
Immissionsorten eingehalten werden.<br />
Abweisung
- 40 -<br />
haben sicher schon viele von uns dort<br />
ein Fahrtraining absolviert. Durch diese<br />
Aktivitäten entsteht auch sicher weniger<br />
Lärmbelastung als vom üblichen Fahrbetrieb<br />
auf der B 465.<br />
Schon 1986 haben wir aber versucht,<br />
mit einer Unterschriftenaktion eine Minderung<br />
des Kartlärms zu erreichen.<br />
Trotz des geäußerten Verständnisses<br />
des damaligen Oberbürgermeisters<br />
Henger (s. anliegende Kopie 1 )<strong>und</strong><br />
seines Nachfolgers OBM Krieger (Kopie<br />
2) für unsere Bedenken <strong>und</strong> schriftlicher<br />
<strong>und</strong> mündlicher Zusagen auch<br />
des AMC für eine Minderung des Lärms<br />
durch Lärmschutzmaßnahmen an den<br />
Karts <strong>und</strong> im Gelände sowie für eine<br />
Beschränkung der Übungszeiten zu<br />
sorgen (Kopie 3), ist kaum etwas passiert.<br />
So wurde die 1986 gegebene Zusage<br />
des damaligen AMC-Vorsitzenden<br />
für einen Übungstag/Woche <strong>und</strong> nicht<br />
länger als 19:00 Uhr sowie nicht mehr<br />
als zwei Rennveranstaltungen/Jahr auf<br />
die Dauer nicht eingehalten. ( Siehe die<br />
unten angefügten Übungszeiten für den<br />
Rennsportbetrieb in der Website des<br />
AMC). Ob das damals auch von der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> geforderte Lärmgutachten<br />
(Kopie 3) je erstellt wurde, ist mir<br />
nicht bekannt.<br />
In der letzten Zeit konnten wir allerdings<br />
beobachten, dass nicht selten diens-
- 41 -<br />
tags, mittwochs <strong>und</strong> samstags Karts<br />
fahren <strong>und</strong> man immer wieder besonders<br />
laute Motorgeräusche hört, was<br />
eine „ungenaue“ Einstellung oder fehlende<br />
Verwendung der entsprechenden<br />
Dämpfungsmöglichkeiten vermuten<br />
lässt. Ärgerlich war <strong>und</strong> ist auch, dass<br />
allem Anschein nach nur recht wenige<br />
Kartfahrer aus unserer Gemeinde hier<br />
tätig sind, sondern die Rennfahrer besonders<br />
von „fern“ in das Rennzentrum<br />
<strong>Ehingen</strong>-Wolfsgurgel anreisen, wie man<br />
an den Herkunftskennzeichen der dann<br />
dort parkenden Autos leicht ablesen<br />
kann. Wie oben schon angeführt, hatte<br />
sich durch die Baumaßnahmen der<br />
Firma Liebherr die Situation deutlich<br />
entschärft, da nun der Verkehrsübungsplatz<br />
gegenüber dem Gebiet<br />
Wenzelstein hinter den neuen westlichen<br />
Anlagen der Firma Liebherr verborgen<br />
ist<br />
Dies wird sich bei der geplanten Verschiebung<br />
an die Nordseite deutlich<br />
verändern, wo dann der Übungsplatz<br />
geschätzte 10 m höher liegen wird.<br />
Ohne wirksame Lärmschutzmaßnahmen<br />
wäre ein ganzes Wohngebiet den<br />
Emissionen der Karts über viele St<strong>und</strong>en<br />
jede Woche ausgesetzt - besonders<br />
natürlich bei schönem Wetter, an<br />
dem auch wir Bewohner uns gerne im<br />
Freien aufhalten oder die Fenster unse-
- 42 -<br />
rer Wohnungen öffnen möchten. In einem<br />
Telefongespräch hat mir Herr Fiesel,<br />
der Leiter des <strong>Stadt</strong>bauamtes, mitgeteilt,<br />
dass man schon jetzt ein Lärmgutachten<br />
für den neuen Standort in<br />
Auftrag gegeben habe. Das zeigt, dass<br />
erfreulicherweise das Problem bezüglich<br />
der Motorsporttätigkeit an der<br />
neuen deutlich höheren Lage des Verkehrsübungsplatzes<br />
nicht nur erkannt<br />
ist, sondern lässt auch hoffen, dass<br />
man eine möglichst effektive Lösung<br />
erarbeiten möchte.<br />
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister<br />
Baumann, ich bitte Sie, die berechtigten<br />
Belange Ihrer Bürger am oberen Wenzelstein<br />
mindesten gleich hoch einzustufen<br />
wie den Anspruch doch relativ<br />
Weniger auf Vergnügen <strong>und</strong> bei den<br />
kommenden Maßnahmen darauf zu<br />
achten, dass unser Wohngebiet durch<br />
Errichtung optimaler Lärmschutzmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> entsprechender Auflagen<br />
für den Motorsport am kommenden<br />
Standort der Verkehrübungsanlage vor<br />
einem Verlust an Wohnqualität <strong>und</strong><br />
damit letztlich auch vor einer Wertminderung<br />
des Wohneigentums bewahrt<br />
wird.<br />
Karttraining: Ab 02.04.2011<br />
Mittwochs von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />
Samstags von 15:00 bis 19:00 Uhr
- 43 -<br />
PKW-Slalom:<br />
05.04.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />
03.05.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />
31.05.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />
21.06.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />
28.06.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />
23.08.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />
20.09.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />
Poketbike:<br />
19.04.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />
17.05.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />
07.06.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />
14.06.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />
09.08.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />
06.09.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr