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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften '5 ... - Stadt Ehingen

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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Amt 60 – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />

Drucksache:<br />

x öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

I. Vorlage:<br />

Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

Aussch. f. Umw. u.Techn. am Vorberatung Beschluss<br />

Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

X Gemeinderat am 26.01.12 Vorberatung X Beschluss<br />

II. Tagesordnungspunkt:<br />

TOP 4:<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>und</strong> <strong>örtliche</strong> <strong>Bauvorschriften</strong> <strong>'5</strong>. Erweiterung Liebherr'<br />

(Satzungsbeschlüsse)<br />

III. Anlagen:<br />

Beschlussvorlage<br />

IV. Beschlussantrag:<br />

1. Die zum <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf „5.Erw. Liebherr“ vom 15.09.2011 vorgebrachte<br />

Stellungnahmen werden behandelt wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.<br />

2. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) beschließt aufgr<strong>und</strong> von § 4 Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) <strong>und</strong> § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)<br />

in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzungen:<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ entsprechend dem Lageplan vom<br />

15.09.2011, sowie die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />

vom 15.09.2011 <strong>und</strong> die <strong>örtliche</strong>n <strong>Bauvorschriften</strong> entsprechend dem Lageplan<br />

vom 15.09.2011 werden festgestellt.<br />

V. Finanzielle Auswirkungen: keine<br />

Datum: 09.01.2012<br />

Sachbearbeiter: Meinikheim Amtsleiter: Fiesel


Anlage zu TOP 4<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>und</strong> <strong>örtliche</strong> <strong>Bauvorschriften</strong> <strong>'5</strong>. Erweiterung<br />

Liebherr' (Satzungsbeschluss)<br />

In nördlicher <strong>und</strong> westlicher Richtung ist das Plangebiet von Landwirtschaftsflächen<br />

umgeben. In Richtung Norden, ca. 200 m entfernt<br />

von der Planung, ist ein landwirtschaftlicher Betrieb angesiedelt. Im<br />

Süden <strong>und</strong> Westen schließt sich das Betriebsgelände der Fa. Liebherr<br />

an. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind in nordwestlicher<br />

Richtung vom Plangebiet zu finden.<br />

Der südöstliche Teil des Geltungsbereichs wird derzeit als Verkehrsübungsanlage<br />

genutzt. Dies beinhaltet eine Wendeanlage mit Zubringerstraße<br />

als Erschließung für die Übungsanlage. Der Betreiber,<br />

Verkehrswacht <strong>Ehingen</strong> e. V., beabsichtigt den Übungsbetrieb durch<br />

die Umlegung der Anlage nicht zu unterbrechen. Die zeitliche Abwicklung<br />

geht von dieser Voraussetzung aus. Der nordwestliche Teil<br />

(künftiger Standort der Übungsanlage) wird aktuell landwirtschaftlich<br />

genutzt. Zwischen den beschriebenen Nutzungen befinden sich ökologische<br />

Ausgleichsflächen mit Heckenstrukturen für die abgeschlossene<br />

dritte Erweiterung der Fa. Liebherr. Zusätzlich sind im Norden<br />

<strong>und</strong> Westen als Pflanzgebote straßenbegleitende Grünstrukturen mit<br />

Obstbäumen als Ausgleich verwirklicht worden.<br />

Topographisch ist das Gelände stark bewegt. Die Landwirtschafts-<br />

<strong>und</strong> Ausgleichsfläche fällt von West nach Ost um ca. 12 m ab. Daran<br />

östlich schließt sich eine ca. 2 m hohe Böschung an, die den<br />

Übungsplatz umschließt. Die Verkehrsübungsanlage fällt in Richtung<br />

Süden ab <strong>und</strong> überwindet dabei einen Höhenunterschied von ca. 11<br />

m. Das gesamte Plangebiet weist somit einen Höhenunterschied von<br />

insgesamt etwa 25 m auf.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2011 den Aufstellungsbeschluss<br />

für den <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />

entsprechend dem Lageplan vom 12.07.2011 gefasst.<br />

In der Sitzung vom 29.09.2011 wurde der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

<strong>und</strong> die <strong>örtliche</strong>n <strong>Bauvorschriften</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />

entsprechend dem Lageplan vom 15.09.2011 sowie der Begründung<br />

vom 15.09.2011 beschlossen.<br />

Der Entwurfsbeschluss wurde jeweils am 01.10.2011 in der Schwäbischen<br />

Zeitung, Ausgabe <strong>Ehingen</strong>, <strong>und</strong> in der Südwest Presse,<br />

Ehinger Tagblatt, bekannt gemacht.<br />

Der Plan <strong>und</strong> seine Begründung lagen von Montag, 10.10.2011 bis<br />

Freitag, 11.11.2011 im Rathaus, Bauamt, öffentlich zur Einsichtnahme<br />

aus. Das Lärmgutachten (Ing. Büro Loos & Partner) <strong>und</strong> der<br />

Umweltbericht (Büro Prof. Schmid/Treiber/ Partner) sind Teile der<br />

Begründung. Der Grünordnungsplan mit Eingriffs-<br />

Ausgleichsbilanzierung (Büro Prof. Schmid/Treiber/Partner) ist Teil<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s.<br />

Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.<br />

2<br />

Plandaten<br />

Bisheriges<br />

Verfahren


Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind die berührten öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Belange gegeneinander <strong>und</strong> untereinander abzuwägen.<br />

Die Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Liebherr am Standort<br />

<strong>Ehingen</strong> (Donau) wird neue Arbeitsplätze für die <strong>örtliche</strong> Bevölkerung<br />

schaffen <strong>und</strong> bestehende langfristig sichern. Die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

beruflichen Perspektiven für die nachwachsende Generation<br />

im Heimatort lassen positive Auswirkungen auf die demographische<br />

Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> erwarten.<br />

Die Abwägung der umweltschützenden Belange ist im Grünordnungsplan<br />

<strong>und</strong> Umweltbericht dargestellt. Teilweise entstehen erhebliche<br />

Beeinträchtigungen für die Schutzgüter durch die Eingriffe der<br />

Planung.<br />

Das Ergebnis der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass durch<br />

die festgesetzten Pflanzbindungen <strong>und</strong> -gebote für die Schutzgüter<br />

Arten/Biotope/biologische Vielfalt <strong>und</strong> für das Landschaftsbild unter<br />

Berücksichtigung aller Flächen im <strong>Bebauungsplan</strong> eine Aufwertung<br />

erzielt werden kann.<br />

Für die Schutzgüter Klima/Luft, Boden <strong>und</strong> Wasser verbleiben Defizite.<br />

Das Defizit wird im Bereich Klima/ Luft nicht als erheblich in seinen<br />

Auswirkungen eingestuft.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen werden für folgende Schutzgüter abgeleitet:<br />

- Schutzgut Boden: Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch<br />

Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung auf zusätzlich etwa 0,87 ha Fläche.<br />

- Schutzgut Wasser: Beeinträchtigung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />

durch Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung auf zusätzlich etwa 0,87 ha<br />

Fläche.<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, zum Ausgleich<br />

<strong>und</strong> Ersatz erheblich nachteiliger Auswirkungen:<br />

Die erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Boden werden<br />

durch folgende Maßnahmen zum Teil ausgeglichen:<br />

- Rückbau <strong>und</strong> Entsiegelung von 0,51 ha Fläche im Bereich des<br />

bestehenden Verkehrsübungsgeländes.<br />

Dem verbleibenden Defizit wird die Aufwertung bei den Schutzgütern<br />

Arten / Biotope / biologische Vielfalt <strong>und</strong> Landschaftsbild durch die<br />

Neuanlage von Gehölzen, Mager- <strong>und</strong> Trockenstandorten gegen gerechnet.<br />

Eine ausgeglichene Bilanz würde hier bereits ohne den<br />

nördlichen Teil des ehemaligen Verkehrsübungsplatzes erreicht, der<br />

rückgebaut <strong>und</strong> als Magerbiotop entwickelt wird. Die Aufwertung auf<br />

dieser ca. 0,7 ha großen Fläche (ca. 9 ha-Wertpunkte) wird ausschließlich<br />

als Ersatz für das Defizit im Schutzgut Boden eingestellt.<br />

Das Defizit im Bereich Boden wird durch die Entsiegelung <strong>und</strong> die<br />

3<br />

Abwägung<br />

§ 1 a<br />

BauGB -<br />

Ökobilanz


Ersatzmaßnahmen deutlich vermindert <strong>und</strong> wird demzufolge nicht<br />

mehr als erheblich eingestuft.<br />

Die erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Wasser werden<br />

durch folgende Maßnahmen ausgeglichen:<br />

- Gr<strong>und</strong>wasserneubildung auf 0,51 ha Fläche im Bereich des bestehenden<br />

Verkehrsübungsgeländes durch Entsiegelung,<br />

- Sammlung <strong>und</strong> Rückführung des anfallenden Oberflächenwasser<br />

im Bereich des Sonder- <strong>und</strong> Industriegebietes in das Regenrückhaltebecken.<br />

Der Eingriff in das Schutzgut Wasser wird somit als nicht<br />

mehr erheblich gewertet.<br />

Summationswirkungen:<br />

Bei der Prüfung von Summationswirkungen wurden erhebliche Auswirkungen<br />

für die Schutzgüter Boden, Landschaftsbild <strong>und</strong> für die<br />

Landwirtschaft prognostiziert, die sich aus der Summe der bisherigen,<br />

gesamten Standortsentwicklung der Fa. Liebherr ergeben.<br />

Prüfung von Planungsalternativen:<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Zielsetzung einer Erweiterung des bestehenden Industriegebietes<br />

wurden keine räumlichen Alternativen geprüft.<br />

Während der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine<br />

Stellungnahme vorgebracht. (2 Stellungnahmen wurden zum Aufstellungsbeschluss<br />

vorgebracht) siehe Anlage.<br />

Bei der Anhörung der Träger öffentl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

gingen 10 Stellungnahmen ein. 7 Stellungnahmen gingen zum Aufstellungsbeschluss<br />

ein. (siehe Anlage)<br />

1. Die zum <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf „5. Erweiterung Liebherr“ vom<br />

15.09.2011 vorgebrachten Stellungnahmen werden behandelt<br />

wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt.<br />

2. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) beschließt aufgr<strong>und</strong><br />

von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB) <strong>und</strong> §<br />

74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der<br />

jeweils gültigen Fassung folgende<br />

S a t z u n g e n :<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ entsprechend dem<br />

Lageplan vom 15.09.2011, sowie die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

„5. Erweiterung Liebherr“ vom 15.09.2011 <strong>und</strong> die <strong>örtliche</strong>n<br />

<strong>Bauvorschriften</strong> entsprechend dem Lageplan vom 15.09.2011 werden<br />

festgestellt.<br />

4<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Beschluss-<br />

vorschlag


- 1 -<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> "5. Erweiterung Liebherr", Gemarkung <strong>Ehingen</strong><br />

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange <strong>und</strong> Bürgerbeteiligung<br />

Anlage 1 zu TOP 4<br />

Abkürzungen: <strong>Bebauungsplan</strong> = B-Plan, Regierungspräsidium = RP, Landratsamt = LRA, Fachdienst = FD, GOP = Grünordnungsplan<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Datum Stellungnahme - Auszüge Unsere Stellungnahme Beschlussvorschlag<br />

1 Susanne Mantz 23.08.2011 1. Die gesetzlichen Abstände, insbesondere<br />

in Hinsicht auf Emissionen,<br />

zum Ist-Stand meines landwirtschaftlichen<br />

Betriebes, könnten unterschritten<br />

werden. Dabei ist insbesondere<br />

der Bestandsschutz der genehmigten<br />

<strong>und</strong> der Ausführung befindlichen<br />

Erweiterung meines landwirtschaftlichen<br />

Betriebes zu berücksichtigen.<br />

2. Ein zu geringer Abstand zu meinem<br />

Gr<strong>und</strong>stück könnte eine zukünftige,<br />

aus wirtschaftlichen Gründen notwendig<br />

werdende Erweiterung, unmöglich<br />

machen.<br />

3. Der Abstand des Verkehrsübungsplatzes<br />

zu meinem Gr<strong>und</strong>stück<br />

(Wohnhaus) ist nicht groß genug,<br />

dass Lärmemissionen, die durch<br />

den Betrieb des Verkehrübungsplatzes<br />

entstehen, für mich eine Beeinträchtigung<br />

(Lärmbelastung) darstellen.<br />

Aus diesen Gründen widerspreche ich<br />

Die einzuhaltenden Normen <strong>und</strong> Richtlinien<br />

(DIN 18005, 16. BImSchV, TA Lärm)<br />

Sind bei der Planung berücksichtigt worden<br />

<strong>und</strong> eingehalten.<br />

Die Erweiterungspotentiale der<br />

landwirtschaftlichen Hofstelle sind<br />

sichergestellt. Der FNP weist insbesondere<br />

westlich <strong>und</strong> nördlich der Bestandsgebäude<br />

Flächen für die Landwirtschaft aus.<br />

Der Schallschutznachweis für den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />

wurde durch das Ingenieurbüro Loos &<br />

Partner mit Gutachten vom 11.10.2011<br />

erbracht. Demnach bestehen gegen den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ aus<br />

schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die<br />

den Lärmberechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Lärmschutzmaßnahmen sind als Bestandteil<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s rechtsverbindlich<br />

Abweisung<br />

Abweisung<br />

Abweisung


1.1 Susanne Mantz<br />

vertreten durch:<br />

Doppstadt <strong>und</strong><br />

Kollegen<br />

Rechtsanwälte<br />

- 2 -<br />

dem oben genannten Vorhaben in der<br />

aktuellen Form. Das Vorbringen weite-<br />

rer Gründe behalte ich mir vor.<br />

26.10.2011 1.<br />

Meine Mandantin ist Gr<strong>und</strong>stückseigentümerin<br />

der, unmittelbar an die vom <strong>Bebauungsplan</strong><br />

umfassten Gr<strong>und</strong>stücke (<br />

Flurstück 2520, 4689/2 etc. ) angrenzenden<br />

Gr<strong>und</strong>stücke.<br />

Das Wohnhaus meiner Mandantschaft<br />

liegt zudem lediglich etwa 150 m von<br />

der nördlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks 2520 entfernt.<br />

2.<br />

Wie bekannt, <strong>und</strong> auch diversen Zeitungsartikeln<br />

zu diesem Thema zu entnehmen,<br />

findet auf dem Verkehrsübungsplatz<br />

bis heute nicht "nur" Sicherheitstraining<br />

mit normalen Kraftfahrzeugen<br />

statt, sondern insbesondere Mittwochs<br />

(ab 14.30 Uhr) <strong>und</strong> Samstags (<br />

ab 14.30 bis mindestens 20.00 Uhr)<br />

Rennveranstaltungen <strong>und</strong> Trainings mit<br />

sogenannten "Renn-Gokarts". Die üblichen<br />

Verkehrsübungsst<strong>und</strong>en finden<br />

wohl täglich statt.<br />

3.<br />

Im Gegensatz zu der bisherigen Lage<br />

des Verkehrsübungsplatzes, welcher<br />

gegenüber den vom <strong>Bebauungsplan</strong><br />

umfassten Gr<strong>und</strong>stücken bis zu circa<br />

18 - 20 m tiefer liegt <strong>und</strong> derzeit "wie<br />

festgesetzt.<br />

Das zeitliche Fenster der Nutzung der neuen<br />

Verkehrsübungsanlage ist nach § 9 BauGB<br />

nicht Regelungsgegenstand eines<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s. Die planungsrechtlichen<br />

Möglichkeiten sind mit dem festgesetzten<br />

Schallleistungspegel von tagsüber 75<br />

dB(A)/m² <strong>und</strong> nachts 50 dB(A)/m² sowie den<br />

weiteren Lärmschutzmaßnahmen<br />

(Lärmschutzwall, Baufenster als<br />

Lärmschutzriegel,…) in ausreichendem Maße<br />

ergriffen worden.<br />

Daneben sehen vertragliche Regelungen<br />

zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau), dem<br />

AMC <strong>und</strong> der Verkehrswacht von April bis<br />

Oktober diese Trainingszeiten für Karts vor:<br />

Mittwochs 16.00 – 19.30 Uhr<br />

Samstags 15.00 – 19.00 Uhr<br />

Rennveranstaltungen finden nicht mehr statt.<br />

Die Verkehrsübungsanlage wird eben<br />

angelegt. Zur Modellierung des Geländes wird<br />

Boden aus dem westlichen Teil in den<br />

östlichen verschoben. Ein erheblicher Teil der<br />

Anlage wird somit tiefer liegen als das aktuelle<br />

Gelände.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Abweisung<br />

Abweisung


- 3 -<br />

ein Keil" in das bestehende Liebherr<br />

Gelände hereinragt <strong>und</strong> von diesem<br />

<strong>und</strong> den dortigen Bauten abgeschirmt<br />

wird (<strong>und</strong> so die Umgebung vor<br />

Immissionen bewahrt), soll der Verkehrsübungsplatz<br />

nunmehr um circa 18 - 20<br />

m nach oben verlegt werden, letztlich<br />

auf die in der Umgebung höchste Erhebung.<br />

Auch zu den Gr<strong>und</strong>stücken meiner<br />

Mandantschaft, insbesondere zu dem<br />

in südlicher / südwestlicher Richtung<br />

liegenden Wohnhaus meiner Mandantschaft<br />

"fällt" das Gelände von dort wieder<br />

ab.<br />

4.<br />

Die Verlegung des Verkehrsübungsplatzes<br />

auf den vorgesehenen Standort<br />

führt bereits aus diesem Gr<strong>und</strong> ( Erstellung<br />

auf der höchsten Fläche der Umgebung<br />

) nicht nur zu einer deutlichen<br />

ansteigenden Lärmbelästigung der Anwohner<br />

im "Reiherweg" sondern - auch<br />

im Hinblick auf die vorherrschenden<br />

Windrichtungen - gerade auch in Bezug<br />

auf das Wohnhaus meiner Mandantin.<br />

Hinzu kommt, dass sich der Abstand<br />

der Bebauung zum Wohnhaus meiner<br />

Mandantin hin deutlich verringert (von<br />

derzeit 282 m auf ca. 150 m).<br />

Diese stärkere Lärmbelästigung wird<br />

Außerdem ist die Höhe des Lärmschutzwalls<br />

festgesetzt.<br />

Der Schallschutznachweis für den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />

wurde durch das Ingenieurbüro Loos &<br />

Partner mit Gutachten vom 11.10.2011<br />

erbracht. Demnach bestehen gegen den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ aus<br />

schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die<br />

den Lärmberechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Lärmschutzmaßnahmen sind als Bestandteil<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s rechtsverbindlich<br />

festgesetzt.<br />

Im Norden der Verkehrsübungsanlage wird<br />

ein durchgängiger Lärmschutzwall errichtet. In<br />

Abweisung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong>


- 4 -<br />

auch im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

nicht berücksichtigt, wenn nach<br />

den Vorgaben des beabsichtigten <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

gerade auf der<br />

nördlichen - also zum Wohnhaus meiner<br />

Mandantin hin zugewandten Seite -<br />

keine Lärmschutzeinrichtungen ( Lärmschutzwall<br />

etc. ) vorgesehen oder gar<br />

zwingend vorgeschrieben sind.<br />

Insbesondere bei der Nutzung des<br />

Verkehrsübungsplatzes mit den zuvor<br />

beschriebenen "Rennkarts", die eine<br />

Lärmausgangsquelle von mindestens<br />

120 Dezibel darstellen, werden die zulässigen<br />

Lärmemissionen in Bezug auf<br />

das Gr<strong>und</strong>stück / Wohnhaus meiner<br />

Mandantschaft erheblich überschritten,<br />

wobei davon auszugehen ist, dass im<br />

Rahmen der vorzunehmenden Bewertung<br />

Werte zumindestens wie für ein<br />

Dorfgebiet zugr<strong>und</strong>e zu legen sind.<br />

Zu berücksichtigen ist auch, dass der<br />

Verkehrsübungsplatz auch an Wochenenden<br />

- insbesondere auch Sonntagen<br />

- <strong>und</strong> an Feiertagen geöffnet ist<br />

<strong>und</strong> betrieben wird, weswegen die insoweit<br />

vorgegebenen Werte einzuhalten<br />

sind.<br />

5.<br />

Weitere, sich direkt auf die Gr<strong>und</strong>stücke<br />

meiner Mandantschaft auswirkenden<br />

Emissionen, sind zwar verstärkt<br />

den Bereichen ohne Lärmschutzwall ist ein<br />

Gebäude zu erstellen.<br />

Die textlichen Festsetzungen wurden in dieser<br />

Form ergänzt:<br />

„Sollte nicht die volle Länge des Baufensters<br />

für Gebäude genutzt werden, ist ein<br />

Lärmschutzwall in gleicher Höhe wie der<br />

angrenzende Lärmschutzwall zu errichten.“.<br />

Das Gutachten des Ingenieurbüros Loos &<br />

Partner kommt zu dem Ergebnis, dass<br />

der zulässige Immissionsrichtpegel von 54<br />

dB(A) (TA Lärm, Punkt 3.2.1) im Vergleich zu<br />

den prognostizierten Lärmbelastungen<br />

unterschritten wird.<br />

Für das erste Geschoss am Immissionsort<br />

Ziegelhof 9 werden 52,5 dB(A) <strong>und</strong> für das<br />

zweite Geschoss werden 53,3 dB(A)<br />

berechnet. Die Lärmgrenzwerte sind damit<br />

eingehalten.<br />

Vertragliche Regelungen zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Ehingen</strong> (Donau), dem AMC <strong>und</strong> der<br />

Verkehrswacht sehen von April bis Oktober<br />

diese Trainingszeiten für Karts vor:<br />

Mittwochs 16.00 – 19.30 Uhr<br />

Samstags 15.00 – 19.00 Uhr<br />

Die Immissionen während der<br />

Karttrainingszeiten sind als stärkste Belastung<br />

der neuen Übungsanlage anzusehen. Alle<br />

sonstigen Übungen sind in Ihren Immissionen<br />

zu vernachlässigen.<br />

Außer den vereinbarten Terminen sind keine<br />

Trainingszeiten zulässig.<br />

Die planungsbezogenen<br />

immissionsschutzrechtlichen Vorgaben sind<br />

im Planungsprozess eingehalten worden. In<br />

einem Abstand von mehr als 150 m werden<br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Abweisung


- 5 -<br />

beim "Rennbetrieb" mit "Rennkarts",<br />

aber auch im Betrieb als "normaler"<br />

Verkehrsübungsplatz zu befürchten.<br />

So ist bereits heute beim Betrieb mit<br />

den genannten "Rennkarts" deutlicher<br />

Geruch von verbrannten "Gummi" - also<br />

Reifenmaterial - zu verzeichnen.<br />

Ebenso sind deutlich wahrnehmbare<br />

Abgasemissionen, sowohl im Rennbetrieb,<br />

als auch im Rahmen des Betriebs<br />

als "normaler" Verkehrsübungsplatz<br />

feststellbar.<br />

Dies, obwohl der jetzige Verkehrsübungsplatz<br />

in südöstlicher Richtung des<br />

Wohnhauses meiner Mandantschaft -<br />

also entgegengesetzt zur Hauptwindrichtung<br />

- <strong>und</strong> zudem noch tiefer liegt.<br />

Im Hinblick auf die Verlegung <strong>und</strong> "Höherlegung"<br />

ist deswegen eine deutlich<br />

stärkere Belastung des Wohngr<strong>und</strong>stücks<br />

meiner Mandantschaft mit den<br />

genannten Immissionen gegeben.<br />

Auch hier wirkt sich zudem aus, dass<br />

nördlich der Verkehrsübungsplatz "offen"<br />

ist.<br />

6.<br />

Bei all den Emissionen ( Geräusch /<br />

Geruch ) ist zudem auch zu berücksichtigen,<br />

dass dieser Verkehrsübungsplatz<br />

stark konzentrierte Geruchsbelastungen im<br />

Übrigen bezweifelt.<br />

Die Verkehrsübungsanlage ist ohne Gebäude<br />

nicht nutzbar. Diese Gebäude sind in einem<br />

Baufester nördlich der Anlage vorgesehen.<br />

Das Baufenster ist als Lärmschutzriegel<br />

konzipiert <strong>und</strong> in den westlich <strong>und</strong> östlich<br />

gelegenen Lärmschutzwall eingebettet.<br />

Sollte nicht die volle Länge des Baufensters<br />

für Gebäude genutzt werden, ist ein<br />

Lärmschutzwall in gleicher Höhe wie die<br />

angrenzenden Wallanlagen zu errichten. Die<br />

Planung sieht somit eine durchgehende<br />

Lärmschutzanlage vor.<br />

Das zeitliche Fenster der Nutzung der neuen<br />

Verkehrsübungsanlage ist nach § 9 BauGB<br />

nicht Regelungsgegenstand des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s. Die festgesetzten<br />

Kenntnisnahme<br />

Und<br />

Berücksichtigung<br />

Abweisung


- 6 -<br />

auch an Sonntagen - meist Nutzung<br />

durch Fahranfänger - geöffnet ist <strong>und</strong><br />

sich deswegen auch an diesem Tag<br />

entsprechende Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen<br />

"ergeben".<br />

7.<br />

Soweit der Berichterstattung über die<br />

bisherigen Behandlungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

im Gemeinderat entnommen<br />

werden kann, scheint bislang die Planungsbehörde<br />

zwar die Lämremissionen<br />

für die auf der anderen Seite liegenden<br />

Wohngebiete mit in ihre Überlegungen<br />

mit einbezogen zu haben, sich<br />

aber keine Gedanken über die Emissionen<br />

( Lärm- <strong>und</strong> Geruchsemissionen )<br />

gemacht zu haben, welche auf das<br />

Wohngebäude meiner Mandantschaft<br />

einwirken.<br />

7.1<br />

So ist ein kombinierter Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutz<br />

wohl lediglich in Richtung des<br />

Liebherr-Werkes vorgesehen. Eine Verschlechterung<br />

der Lärmbelästigungen<br />

wird sogar vom Betreiber des Verkehrsübungsplatzes,<br />

bzw. dem Vorsitzenden<br />

des AMC befürchtet, welcher selbst<br />

( siehe Ehinger Tagblatt 01.10.2011 )<br />

angibt, dass ein Lärmschutz, wie durch<br />

die jetzige Lage des Verkehrsübungsplatzes<br />

vorhanden, bei einer Verlegung<br />

des Verkehrsübungsplatzes auf das<br />

jetzt vorgesehene Gelände nicht mehr<br />

Lärmschutzmaßnahmen sind nach o. g.<br />

Gutachten ausreichend.<br />

Das Gutachten des Ingenieurbüros Loos &<br />

Partner berücksichtigt im Besondern auch den<br />

Immissionsort Ziegelhof 9 <strong>und</strong> kommt zu dem<br />

Ergebnis, dass der zulässige<br />

Immissionsrichtpegel von 54 dB(A) (TA Lärm,<br />

Punkt 3.2.1) im Vergleich zu den<br />

prognostizierten Lärmbelastungen<br />

unterschritten wird.<br />

Für das erste Geschoss am Immissionsort<br />

Ziegelhof 9 werden 52,5 dB(A) <strong>und</strong> für das<br />

zweite Geschoss werden 53,3 dB(A)<br />

berechnet. Die planungsbezogenen<br />

immissionsschutzrechtlichen Vorgaben <strong>und</strong><br />

die Lärmgrenzwerte sind damit eingehalten<br />

worden.<br />

Der Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutz in nördlicher<br />

Richtung ist durch die geplanten<br />

Lärmschutzwälle, die Pflanzgebote <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Grünstrukturen sowie das als<br />

Lärmschutzriegel konzipierte Baufenster<br />

sichergestellt.<br />

Abweisung<br />

Abweisung


- 7 -<br />

der Fall wäre, weswegen er die Befürchtungen<br />

der Anwohner verstehen<br />

könnte.<br />

7.2<br />

Die gesamte Topografie des für die<br />

Verlegung des Verkehrsübungsplatzes<br />

vorgesehenen Geländes, scheint also<br />

nicht geeignet, auf die Interessen der<br />

umliegenden Bewohner - sei es meine<br />

Mandantschaft, sei es auf die in anderer<br />

Richtung angrenzende Wohnbebauung<br />

- Rücksicht zu nehmen <strong>und</strong> möglichst<br />

von vorneherein eine geringe Belastung<br />

der anliegenden Gr<strong>und</strong>stücke<br />

anzustreben.<br />

8.<br />

Ebenfalls ungelöst <strong>und</strong> bislang noch<br />

nicht bewertet, ist wohl auch die Thematik<br />

der Parkplatzsituation. Ausgleich<br />

für die bislang benutzten Parkplätze<br />

nördlich der jetzigen Übungsstrecke (<br />

diese werden künftig auch dem "Liebherr-Gelände"<br />

zugeschlagen ) ist nicht<br />

geschaffen. Augenscheinlich soll das<br />

"neue" Gelände über den westlich <strong>und</strong><br />

südlich dieses Geländes führenden geteerten<br />

Weg, welcher derzeit nahezu<br />

ausschließlich landwirtschaftlich <strong>und</strong> als<br />

Zufahrt zum Gebäude meiner Mandantschaft<br />

genutzt wird, geführt werden. Angesichts<br />

der ungeklärten Parkplatzsituation<br />

ist zu befürchten, dass zukünftig<br />

landwirtschaftliche Flächen zugeparkt<br />

Die topographische Eignung des Geländes ist<br />

durch die Geländemodellierung (Sicht- <strong>und</strong><br />

Lärmschutzwälle, Planierung der<br />

Übungsanlage, Absenken der<br />

Geländeoberfläche) gegeben.<br />

Ein planungsbezogenes erhöhtes<br />

Verkehrsaufkommen ist nicht zu erwarten –<br />

die verkehrliche Erschließung der Anlage ist<br />

sichergestellt. Für ausreichende Stellplätze ist<br />

im nördlichen Geltungsbereich gesorgt. Eine<br />

Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung ist daher nicht zu erwarten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 8 -<br />

werden <strong>und</strong> es im Hinblick auf den zu-<br />

<strong>und</strong> abfließenden Verkehr <strong>und</strong> die fehlenden<br />

Parkplätze ( Parkplatz-Suchverkehr<br />

) zu zusätzlichen Geräusch- <strong>und</strong><br />

Geruchsemissionen kommt.<br />

9.<br />

Im Hinblick auf zu beachtende immissionsschutzrechtliche<br />

Bestimmungen<br />

des Betriebes meiner Mandantschaft ist<br />

auch davon auszugehen, dass die langfristige<br />

Entwicklungsfähigkeit des Betriebes<br />

meiner Mandantschaft ( Aussiedlungsstandort<br />

) durch die jetzt beabsichtige<br />

Nutzung des früheren landwirtschaftlichen<br />

Geländes stark eingeschränkt<br />

wird.<br />

10.<br />

Zusammenfassend: Der beabsichtigte<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>, welcher lediglich zu<br />

dem Zweck geschaffen werden soll,<br />

dass Erweiterungsvorhaben der Firma<br />

Liebherr dadurch zu ermöglichen, dass<br />

der jetzt "mitten" im Liebherrgelände liegende<br />

Verkehrsübungsplatz "gedreht"<br />

<strong>und</strong> nach Westen verlegt wird, berücksichtigt<br />

weder die topografischen Besonderheiten,<br />

noch die sich daraus ergebenden<br />

höheren Emissionsbelastungen<br />

der Umgebung, insbesondere die<br />

sich daraus ergebende erhöhte Belastung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks meiner Mandantschaft.<br />

Der Flächennutzungsplan stellt Flächen für<br />

die Landwirtschaft nördlich <strong>und</strong> westlich der<br />

landwirtschaftlichen Hofstelle dar.<br />

Erweiterungsmöglichkeiten bestehen somit in<br />

ausreichendem Maße.<br />

Topographie <strong>und</strong> erwartbare<br />

Immissionsbelastungen sind im<br />

Planungsprozess berücksichtigt worden.<br />

Abweisung<br />

Abweisung


2 LRA<br />

Finanzen, Schulen,<br />

Liegenschaften<br />

- 9 -<br />

Die vorgesehene Bauleitplanung führt<br />

also insbesondere nicht zu einer geordneten<br />

städtebaulichen Entwicklung <strong>und</strong><br />

eine, dem Wohl der Allgemeinheit, entsprechenden<br />

sozialgerechten Bodennutzung.<br />

Insbesondere werden auch die allgemeinen<br />

Anforderungen an ges<strong>und</strong>e<br />

Wohn- <strong>und</strong> Arbeitsverhältnisse - gerade<br />

im Hinblick auf das Wohnhaus meiner<br />

Mandantschaft - nicht berücksichtigt.<br />

Die Belange des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes<br />

sind ebenfalls nicht im ausreichenden<br />

Maße in den Abwägungsvorgang<br />

eingestellt.<br />

05.07.2011 Aus den vorliegenden Planunterlagen<br />

ist die Größe der Flächen, die künftig<br />

zur Verfügung stehen werden, nicht<br />

ersichtlich. Für eine Nutzung ist es jedoch<br />

notwendig,<br />

• dass der Platz das Rangieren mit<br />

Lkws zulässt,<br />

• dass der Untergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Oberbelag<br />

für Lkws geeignet ist,<br />

• dass die Zufahrt für Lkws geeignet<br />

<strong>und</strong> ausreichend bemessen ist; die<br />

derzeitige Zufahrt ist sehr eng.<br />

Wir bitten Sie, diese Punkte in Ihre<br />

Die Belange des Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes<br />

sind im Planungsprozess durch den<br />

Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-<br />

Bilanzierung, den Umweltbericht als<br />

Bestandteil der Begründung zum<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> (jeweils Freie<br />

Landschaftsarchitekten Prof. Schmid │<br />

Treiber │ Partner) sowie den<br />

artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Büro für<br />

Landschaftsökologie Josef Grom) in<br />

ausreichendem Maße berücksichtigt worden.<br />

Die Größe der neuen Verkehrsübungsanlage<br />

ist im Wesentlichen an den Dimensionen des<br />

bestehenden Platzes orientiert – die Planung<br />

sieht eine leichte Vergrößerung vor.<br />

Die innere Gestaltung der Übungsanlage wird<br />

vom Betreiber erstellt.<br />

Der alte Übungsplatz wird erst aufgegeben,<br />

wenn der Neue für Verkehrsübungszwecke<br />

fertig gestellt ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

Abweisung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung


- 10 -<br />

weiteren Überlegungen <strong>und</strong> Planungen<br />

mit einzubeziehen.<br />

Nachdem die Verkehrsübungsanlage<br />

laufend für Unterrichts- <strong>und</strong> Prüfungszwecke<br />

benötigt wird, bitten wir Sie außerdem<br />

zu berücksichtigen, dass die<br />

jetzige Anlage erst dann aufgegeben<br />

wird, wenn die neue Anlage fertig gestellt<br />

ist <strong>und</strong> genutzt werden kann.<br />

3 Abtl. Tiefbau 08.09.2011 Parallel zum oben genannten <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />

muss eine Entwässerungsplanung<br />

erstellt werden. Diese<br />

ist mit dem Landratsamt Alb-Donau-<br />

Kreis <strong>und</strong> dem <strong>Stadt</strong>bauamt, Abtl. Tief-<br />

bau abzustimmen.<br />

4 IHK Ulm 26.08.2011 Keine Einwände.<br />

4.1 IHK Ulm 26.10.2011 Keine Einwände.<br />

5 Polizeidirektion Ulm 01.09.2011 Mit Schreiben vom 09.06.2011 teilte<br />

uns die Verkehrswacht <strong>Ehingen</strong> mit,<br />

dass sie von der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> aufgefordert<br />

wurde, baldmöglichst eine Planung<br />

für die Errichtung einer neuen<br />

Verkehrsübungsanlage oberhalb des<br />

Liebherr-Areals in Richtung Westen<br />

einzureichen. Die Firma Liebherr würde<br />

das bisherige Gelände der Verkehrsübungsanlage<br />

„Wolfsgurgel“ benötigen.<br />

Im April letzten Jahres entschied sich<br />

die Polizeidirektion Ulm, die Radfahrausbildung<br />

von der Verkehrsübungsanlage<br />

„Wolfsgurgel“ nach Allmendingen<br />

<strong>und</strong> später Rißtissen zu verlegen.<br />

Durch erweiterte Baumaßnahmen der<br />

Firma Liebherr grenzten die überdimensionalen<br />

Baukräne unmittelbar an<br />

Kenntnisnahme


- 11 -<br />

das Übungsgelände an <strong>und</strong> führten zu<br />

massiven Beeinträchtigungen der<br />

Schulungen wegen erheblicher Geräuschentwicklungen<br />

<strong>und</strong> unentwegter<br />

Ablenkung der Schüler durch die sich<br />

bewegenden Kräne. Dieser Sachstand<br />

wurde der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> mit Schreiben<br />

vom 06.04.2010 mitgeteilt. Die daraufhin<br />

begonnene Suche nach einem für<br />

die Ehinger Schulen angemessenen<br />

Übungsplatz verlief bisher erfolglos.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können die Schulungen<br />

auf dem Jugendverkehrsschulplatz an<br />

der Römerhalle in Rißtissen weiterhin<br />

durchgeführt werden. Für das kommende<br />

Schuljahr 2011/2012 sind die<br />

Planungen mit 13 Schulklassen (Hermann-Gmeiner-Förderschule,Längenfeldschule,<br />

Michel-Buck-Schule, Konvikt,<br />

<strong>Ehingen</strong>-Berg, Erbstetten / Frankenhofen,<br />

<strong>Ehingen</strong>-Kirchen) bereits abgeschlossen.<br />

Die Abstimmungen des<br />

Bustransfers der Schulklassen erfolgten<br />

über das Rektorat des Geschäftsführenden<br />

Schulleiters Herrn Weber mit<br />

der Abteilung Bildung <strong>und</strong> Sport der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>.<br />

Die Verkehrswacht <strong>Ehingen</strong> hat die Polizeidirektion<br />

Ulm gebeten, zu den Anforderungen<br />

an eine neu zu gestaltende<br />

Verkehrsübungsanlage „Wolfsgurgel“<br />

Stellung zu nehmen. Eine abschließende<br />

Einschätzung kann erst nach<br />

Vorlage der Planungsunterlagen abge-<br />

Die Ausführungsplanung erfolgt in<br />

Abstimmung mit der Polizeidirektion<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 12 -<br />

geben werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind zur<br />

ordnungsgemäßen Durchführung der<br />

Radfahrausbildung in der schulischen<br />

Verkehrserziehung (VwVRadfahrausbildung<br />

v. 10.09.2001 - Az.: 3-<br />

1132.2/28 (IM) u. Az.: 63- zu 6529.1.-<br />

121/203 (KM) GABl S. 994, berichtigt v.<br />

05.11.2001, GABl S. 1221, Änderung v.<br />

27.08.2003, GABl S. 586, Änderung v.<br />

16.08.2005, GABl S. 700, K. u. U. 2005<br />

S. 167) folgende Voraussetzungen erforderlich:<br />

• Mindestmaße eines Übungsplatzes<br />

von ca. 35 x 80 Meter<br />

• Der Platz muss mit einer Straßenkreuzung<br />

sowie mehreren Einmündungen<br />

versehen sein; eine Kreisverkehrsanlage<br />

entspricht den heutigen<br />

Erfordernissen.<br />

• Die normale Fahrbahnbreite beträgt<br />

mindestens 3,00 m; Kurvenradien<br />

müssen mind. 3,5 m betragen.<br />

• Wo Linksabbiegen geübt werden soll,<br />

ist eine Anfahrtsstrecke von mind. 25<br />

m einzuplanen.<br />

• Die Verkehrszeichen sollen auswechselbar<br />

sein. Soweit ihre Ständer in<br />

Bodenhülsen stecken ist darauf zu<br />

achten, dass diese nicht über den<br />

Boden hinausragen <strong>und</strong> durch Kappen<br />

verschlossen werden können.<br />

• Das Gelände sollte plan sein.<br />

• Das Übungsgelände ist in geeigne-<br />

Die Größe der neuen Verkehrsübungsanlage<br />

ist im Wesentlichen an den Dimensionen des<br />

bestehenden Platzes orientiert – die Planung<br />

sieht eine leichte Vergrößerung vor. Die<br />

innere Gestaltung der Übungsanlage wird<br />

vom Betreiber erstellt.<br />

Die Geländemodellierung sieht eine ebene<br />

Übungsanlage vor.<br />

Die Kanalisation ist vorhanden <strong>und</strong><br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong>


- 13 -<br />

tem Umfang zu entwässern.<br />

• Die Benutzung sanitärer Anlagen für<br />

die Kinder sowie das Schulungspersonal<br />

(Lehrer <strong>und</strong> Polizeibeamte)<br />

unmittelbar am Übungsplatz muss<br />

möglich sein.<br />

• Ein Aufenthaltsraum für eine Schulklasse<br />

ist erforderlich. Bei einer Teilung<br />

der Klasse kann ein Teil der<br />

Klasse praktische Übungen auf dem<br />

Übungsplatz ausführen, während der<br />

andere Teil der Klasse durch den<br />

Lehrer theoretisch unterwiesen wird.<br />

Bei plötzlichem Wetterumschwung<br />

bzw. starker Sonneneinstrahlung ist<br />

ein Schutzraum unerlässlich.<br />

Bei einer Durchführung der Jugendverkehrsschule<br />

auf der neu entstehenden<br />

Anlage der Verkehrswacht müssen die<br />

Schulklassen, wie nach Rißtissen auch,<br />

mit dem Bus gefahren werden.<br />

Gr<strong>und</strong>voraussetzung für eine vernünftige<br />

Schulung ist eine Lernumgebung,<br />

die für die Kinder kaum Ablenkung <strong>und</strong><br />

größtmögliche Aufmerksamkeit auf das<br />

Unterrichtsgeschehen gewährleistet.<br />

Deshalb ist ein Ausschluss der bisher<br />

visuellen Beeinträchtigungen durch die<br />

Kräne der Firma Liebherr <strong>und</strong> eine<br />

deutliche Reduzierung des durch Krantestläufe<br />

verursachten Lärms unabdingbar.<br />

6 LRA Ulm Kreisent- 07.09.2011 1 Rechtliche Vorgaben aufgr<strong>und</strong><br />

ausreichend dimensioniert.<br />

Der Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutz ist durch die<br />

geplanten Lärmschutzwälle, die Pflanzgebote<br />

<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Grünstrukturen<br />

gesichert. Die planungsrechtlichen<br />

Möglichkeiten sind ergriffen worden.<br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung


- 14 -<br />

wicklung fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die m Regelfall nicht überw<strong>und</strong>en<br />

werden können<br />

1.1 Art der Vorgabe<br />

Im NW der Verkehrsübungsanlage<br />

befinden sich gemäß § 30<br />

BNatSchG i.V.m. §32 NatSchG<br />

gesetzlich geschützte Heckenabschnitte<br />

(Biotop Nr. 7624-425-<br />

5070 „Hecken beim Verkehrsübungsplatz“.<br />

Sollte der gesetzlich<br />

gebotene Erhalt der Hecken<br />

nicht möglich sein, kann auf Antrag<br />

eine Ausnahme in Aussicht<br />

gestellt werden, wenn der zerstörte<br />

Biotop ersatzweise an anderer<br />

Stelle gleichartig <strong>und</strong><br />

gleichwertig wieder hergestellt<br />

wird.<br />

2 Anregungen<br />

2.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />

Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />

2.1.1 Die Auswirkungen des Vorhabens<br />

durch Abgrabungen, Aufschüttungen,<br />

Verdichtungen usw.<br />

sind hinsichtlich der Veränderungen<br />

von Bodenfunktionen im <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />

qualitativ<br />

<strong>und</strong> quantitativ aufzuzeigen. Die<br />

notwendigen Maßnahmen zur<br />

Minimierung sind hierbei hinsichtlich<br />

des Erhalts der Bodenfunktionen<br />

insbesondere als „Aus-<br />

Die Planung wird so konzipiert, dass<br />

der Biotop Nr. 7624-425-5070<br />

„Hecken beim Verkehrsübungsplatz“<br />

gesichert <strong>und</strong> erhalten werden kann.<br />

Die Hinweise werden berücksichtigt.<br />

Die bodenfunktionsbezogene<br />

Abarbeitung der Belange des Bodens<br />

erfolgt in der Eingriffs-<br />

Ausgleichsbewertung nach der<br />

Methodik der Landesanstalt für<br />

Umwelt B-W (Küpfer, C., 2005:<br />

Empfehlungen für die Bewertung von<br />

Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft in<br />

der Bauleitplanung sowie Ermittlung<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 15 -<br />

gleichskörper im Wasserkreislauf“<br />

sowie als „Filter <strong>und</strong> Puffer für<br />

Schadstoffe“ gegenüber dem<br />

Gr<strong>und</strong>wasser zu dokumentieren.<br />

Um Abgrabungen oder Auffüllungen<br />

im Sinne eines sparsamen<br />

<strong>und</strong> schonenden Umgangs mit<br />

Boden zu vermeiden oder auf das<br />

notwendige Maß zu begrenzen,<br />

ist die Verwendung von Fremdmaterial<br />

geeigneter Herkunft mit<br />

zu berücksichtigen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ist der vorhandene kulturfähige<br />

Boden zu sichern es sind geeignete<br />

Verwertungsmöglichkeiten<br />

aufzuzeigen.<br />

Gewässer<br />

2.1.2 Zusätzliche Wassermengen dürfen<br />

dem öffentlichen Gewässer<br />

Schmiech nicht zugeleitet werden.<br />

Demnach ist der hydraulische<br />

Nachweis zu führen, dass<br />

bei einer Einleitung von Oberflächenwasser<br />

in die Schmiech,<br />

keine Verschlechterung zum<br />

„Status Quo“, eintritt. Die Hochwassersituation<br />

in <strong>Ehingen</strong> ist<br />

gemäß einer vorliegenden Studie<br />

angespannt, deren Vorgaben<br />

sind bei der Planung zu berücksichtigen.<br />

2.2 Forst, Naturschutz<br />

Naturschutz<br />

von Art <strong>und</strong> Umfang von<br />

Kompensationsmaßnahmen sowie<br />

deren Umsetzung, Auftraggeber:<br />

Landesanstalt für Umweltschutz<br />

Baden-Württemberg).<br />

Der Hinweis wird bei der Bearbeitung<br />

berücksichtigt.<br />

Das gesamte Oberflächenwasser<br />

sowie häusliches Wasser der<br />

Verkehrsübungsanlage wird über das<br />

bestehende Entwässerungssystem<br />

der Firma Liebherr abgeleitet.<br />

Kenntnisnahme


- 16 -<br />

2.2.1 Im Rahmen des Umweltberichtes<br />

sind eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />

sowie eine spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung zu<br />

erstellen. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind bei den<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

konkret zu beschreiben <strong>und</strong><br />

zeichnerisch darzustellen, auch<br />

bei planexternen Maßnahmen.<br />

Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

„3.Erweiterung Liebherr“ sind<br />

für Fledermäuse, Reptilien, Vögel<br />

<strong>und</strong> Blütenpflanzen auf den damals<br />

nicht untersuchten Bereich<br />

des Verkehrsübungsgeländes<br />

auszudehnen. Bei den übrigen<br />

Artengruppen kann mit Analogieschlüssen<br />

aus der vorhandenen<br />

Untersuchung gearbeitet werden.<br />

Abweichender Untersuchungsumfang<br />

<strong>und</strong> Detaillierungsgrad ist<br />

vorab zwischen Fachplaner <strong>und</strong><br />

unterer Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />

2.3 Landwirtschaft<br />

2.3.1 Der landwirtschaftlichen Fläche<br />

werden ca. 2,4 ha Ackerland entzogen.<br />

Das Ackerland weist mit<br />

54 bis 65 Bodenpunkten eine<br />

mittlere bis gute Qualität auf. In<br />

der digitalen Flurbilanz Baden-<br />

Württemberg zählt die Fläche zur<br />

Die entsprechenden Unterlagen<br />

wurden in Abstimmung mit dem<br />

Landratsamt Alb-Donaukreis erstellt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 17 -<br />

Vorrangflur II <strong>und</strong> sollte deshalb<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

erhalten bleiben.<br />

2.3.2 Die Art der baulichen Nutzung<br />

wurde im <strong>Bebauungsplan</strong> nicht<br />

festgelegt. Entspricht das Plangebiet<br />

immissionsschutzrechtlich<br />

dem Charakter eines Gewerbegebiets,<br />

wird der Mindestabstand<br />

nach dem Entwurf der VDI Richtlinie<br />

3474 zu dem nördlich gelegenen<br />

landwirtschaftlichen Aussiedlungsstandort<br />

eingehalten.<br />

2.3.3 Da die geplante Bebauung ca.<br />

100 m näher an den nördlich gelegenen<br />

Aussiedlungsstandort<br />

rückt, kann die langfristige Entwicklungsfähigkeit<br />

des landwirtschaftlichen<br />

Betriebs aufgr<strong>und</strong><br />

immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen<br />

eingeschränkt werden.<br />

2.3.4 Sollen agrarstrukturelle Belange<br />

bei der Auswahl naturschutzrechtlicher<br />

Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen<br />

berücksichtigt<br />

werden, wird die analoge Anwendung<br />

des § 15 (3) B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

empfohlen. Das Ziel<br />

ist, mit Maßnahmen hoher Aufwertungspotentiale<br />

möglichst wenig<br />

landwirtschaftliche Fläche<br />

umzunutzen bzw. der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung zu entziehen.<br />

Zusätzlich sind bei der Flä-<br />

Die Art der baulichen Nutzung ist im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ als<br />

Sondergebiet Zweckbestimmung:<br />

Verkehrsübungsplatz (§ 11 BauNVO) sowie<br />

als eingeschränktes Industriegebiet (§ 9<br />

BauNVO) festgesetzt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 18 -<br />

chenauswahl Alternativen zu<br />

prüfen, damit Flächen mit hoher<br />

agrarstruktureller Bedeutung<br />

(überdurchschnittliche Bodengüten<br />

<strong>und</strong> Flurstrukturen, Nähe zu<br />

landwirtschaftlichen Betrieben)<br />

nur im notwendigen Umfang in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

3 Hinweise<br />

3.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />

Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />

3.1.1 Die Versorgung des vorgesehenen<br />

Gebietes mit Trink- oder Betriebswasser<br />

ist gemäß der Verordnung<br />

über Allgemeine Bedingungen<br />

für die Versorgung mit<br />

Wasser (AVB WasserV) vom 20.<br />

Juni 1980 zu gewährleisten. Bei<br />

der Dimensionierung der Versorgungsleitungen<br />

ist zu berücksichtigen,<br />

dass Wasser unter dem<br />

Druck zu liefern ist, der für eine<br />

einwandfreie Deckung des üblichen<br />

Bedarfs in dem betreffenden<br />

Versorgungsgebiet erforderlich<br />

ist. Im Zusammenhang „Bereitstellung<br />

von Löschwasser<br />

durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“<br />

wird auf das<br />

DVGW- Arbeitsblatt W 405 verwiesen.<br />

Abwasser<br />

3.1.2 Für das zur Bebauung vorgesehene<br />

Gebiet ist vom Träger der<br />

Bauleitplanung der Nachweis ei-<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 19 -<br />

ner geordneten Abwasserbeseitigung<br />

unter Berücksichtigung der<br />

Niederschlagswasserbeseitigung<br />

nach § 45b Abs. 3 des Wassergesetzes<br />

zur erbringen <strong>und</strong> der<br />

unteren Wasserbehörde zur wasserrechtlichen<br />

Genehmigung /<br />

Erlaubnis rechtzeitig vor Baubeginn<br />

vorzulegen.<br />

3.1.3 Die Bemessungskriterien für die<br />

erforderlichen Abwasser- <strong>und</strong><br />

Niederschlagswasseranlagen<br />

sind rechtzeitig mit der unteren<br />

Wasserbehörde abzustimmen.<br />

Immissionsschutz<br />

3.1.4 Für die Standortänderung der<br />

Motorsportanlage ist ein immissionsschutzrechtlichesGenehmigungsverfahren<br />

erforderlich.<br />

3.2 Landwirtschaft<br />

3.2.1 Die Aussage im Aufstellungsbeschluss,<br />

dass die betroffene<br />

Ackerfläche von geringer Wertigkeit<br />

ist, kann nicht bestätigt werden.<br />

3.3 Vermessung<br />

3.3.1 Die Plangr<strong>und</strong>lage entspricht<br />

nicht dem aktuellen Stand des<br />

Liegenschaftskatasters. Das<br />

Plangebiet umfasst lediglich die<br />

Flurstücke 2015, 2020, 2020/6,<br />

4689 <strong>und</strong> 4689/2. Die übrigen<br />

dargestellten Flurstücke sind<br />

durch Verschmelzung entfallen.<br />

Das gesamte Oberflächenwasser sowie<br />

häusliches Wasser der<br />

Verkehrsübungsanlage wird über das<br />

bestehende Entwässerungssystem der Firma<br />

Liebherr abgeleitet.<br />

Das immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigungsverfahren wird rechtzeitig<br />

beantragt werden.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung


6.1 LRA Ulm Kreisentwicklung<br />

- 20 -<br />

Teilen Sie uns bitte entsprechend § 3<br />

Abs. 2 BauGB mit, wie Sie diese Stellungnahme<br />

behandelt haben.<br />

07.11.2011 1 Anregungen<br />

1.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />

Immissionsschutz<br />

1.1.1 Der Gutachter berechnet einen<br />

max. möglichen Flächenschallleistungspegel<br />

von tagsüber 75<br />

dB(A)/ m 2 für das Sondergebiet<br />

Verkehrsübungsplatz. Dieser<br />

Berechnung liegt die Voraussetzung<br />

zugr<strong>und</strong>e, dass ein<br />

Lärmschutzwall mit einer Höhe<br />

von 6 m über Geländeoberfläche<br />

errichtet wird. Dieses widerspricht<br />

den Ausführungen<br />

unter Ziffer 2.4.2 der Begründung<br />

zum <strong>Bebauungsplan</strong>. Die<br />

Höhe der Sicht- <strong>und</strong> Lärmschutzanlagen<br />

wird hier auf 4 m<br />

(südlicher Teil der Übungsanlage)<br />

<strong>und</strong> auf 2 m (nördlicher<br />

Teil der Übungsanlage) begrenzt.<br />

1.2 Forst, Naturschutz<br />

Naturschutz<br />

1.2.1 Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag<br />

ist um folgende Fragestellung<br />

zu ergänzen: Ergeben<br />

sich durch den im Schallschutznachweis<br />

aufgeführten<br />

„Betriebsfall“ Professionelles<br />

Training mit Pop-Karts mögli-<br />

Alte Fassung:<br />

„Die maximale Höhe der Sicht- <strong>und</strong><br />

Lärmschutzanlagen darf im südlichen Teil der<br />

Übungsanlage maximal 4,0 m betragen. Im<br />

nördlichen Teil ist die maximale Wallhöhe auf<br />

2,0 m beschränkt.“<br />

Die Begründung wurde wie folgt geändert:<br />

„Die maximale Höhe der Sicht- <strong>und</strong><br />

Lärmschutzanlagen leitet sich aus dem<br />

schalltechnischen Gutachten des<br />

Ingenieurbüros Loos & Partner ab. Die<br />

Berechnungen gehen dabei von einem<br />

Lärmschutzwall mit einer Höhe von 6 m über<br />

Geländeoberfläche aus.“<br />

Bei der artenschutzrechtlichen<br />

Beurteilung des Vorhabens wurden<br />

keine Geräuschbelastungen geprüft.<br />

Es wurde davon ausgegangen, dass<br />

die Schallimmissionen eines<br />

Verkehrsübungsplatzes bei einer<br />

Keine Änderung


- 21 -<br />

cherweise Verbotstatbestände<br />

gemäß § 44 BNatSchG für Vögel?<br />

In die Betrachtung einzubeziehen<br />

sind Brutvögel der<br />

nahegelegenen Freiflächen <strong>und</strong><br />

der direkt angrenzenden Heckbiotope<br />

<strong>und</strong> Bäume. Falls sich<br />

Verbotstatbestände ergeben<br />

sollten, sind Vermeidungsmaßnahmen<br />

z.B. völliger Verzicht<br />

(wünschenswert aus Gründen<br />

der Erholungvorsorge) oder<br />

Begrenzung des professionellen<br />

Trainingsbetriebs mit Pop-<br />

Karts auf Zeiten außerhalb der<br />

Hauptbrutzeit (15. März - 15.<br />

Juni) vorzuschlagen<br />

kleinräumigen Verschiebung nicht<br />

artenschutzrelevant sind.<br />

Nach der schalltechnischen<br />

Stellungnahme ist auf der Anlage<br />

zukünftig die Durchführung von<br />

professionellen Rennen nicht mehr<br />

zulässig. Auch der Übungsbetrieb<br />

unterliegt Einschränkungen in Bezug<br />

auf die zulässigen Immissionen.<br />

Nachdem in der Vergangenheit<br />

sowohl professionelle Rennen<br />

(wurden in den letzten Jahren nicht<br />

mehr durchgeführt) als auch<br />

professionelles Training auf der<br />

früheren Strecke absolviert wurden<br />

(vgl. TUV Messgutachten, 2001), ist<br />

somit von einer Verbesserung der<br />

Lärmbelastung auszugehen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich liegen die für die<br />

Vogelfauna wertvollen Flächen östlich<br />

vom bisherigen Übungsplatz. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass durch die<br />

geplanten Schallschutzmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> dem gegenüber früher<br />

eingeschränkten Kartbetrieb dieses<br />

Gebiet eher entlastet wird. Die<br />

unmittelbar angrenzenden<br />

Heckenbrüter setzen sich fast<br />

ausschließlich aus weit verbreiteten<br />

<strong>und</strong> häufigen Arten zusammen. Die<br />

ökologische Funktion von deren<br />

Niststätten ist deshalb im räumlichen<br />

Zusammenhang sicher gewährleistet.


- 22 -<br />

1.2.2 Redaktioneller Hinweis:<br />

1.2.3 Im GOP sollte bei Kap. 6.2.1<br />

pfb 3 <strong>und</strong> bei Kap. 6.2.2 pfg 3<br />

die „Schafbeweidung“ jeweils,<br />

wie an anderer Stelle z.B. pfg 1,<br />

pfg 2, durch „extensive Schafbeweidung“<br />

ersetzt werden.<br />

1.3 Landwirtschaft<br />

1.3.1 Die geplante Bebauung rückt<br />

ca. 100 m näher an den nördlich<br />

gelegenen landwirtschaftlichen<br />

Aussiedlungsstandort.<br />

Dadurch können die langfristigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten<br />

des Aussiedlungsstandortes,<br />

aufgr<strong>und</strong> immissionsschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen, eingeschränkt<br />

werden. Diese Einschränkungen<br />

sind höher, je<br />

länger sich in dem Sondergebiet<br />

Menschen aufhalten.<br />

1.3.2 Aufgr<strong>und</strong> von Entsiegelungsmaßnahmen<br />

wird eine relativ<br />

kleine Fläche von ca. 0,87 ha<br />

Ackerland neu versiegelt.<br />

Für den naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich werden der Landwirt-<br />

Auch im Hinblick auf die Offenlandarten<br />

kommt es nach Einschätzung<br />

des tierökologischen Gutachters zu<br />

keinem Verstoß der Zugriffsverbote,<br />

wenn die Schallimmissionen des<br />

neuen Standorts nicht wesentlich von<br />

den bisherigen abweichen (Grom,<br />

Dez, 2011. schriftl. Mitteilung).<br />

Der Grünordnungsplan wird<br />

entsprechend ergänzt.<br />

Die Erweiterungspotentiale der<br />

landwirtschaftlichen Hofstelle sind<br />

sichergestellt. Der FNP weist insbesondere<br />

westlich <strong>und</strong> nördlich der Bestandsgebäude<br />

Flächen für die Landwirtschaft aus.<br />

0,87 ha Fläche werden zusätzlich<br />

vollständig versiegelt, was mit einem<br />

Verlust aller natürlichen Bodenfunktionen<br />

verb<strong>und</strong>en ist. Dieses<br />

Änderung<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 23 -<br />

schaft mit<br />

ca. 1,53 ha ca. doppelt so viel<br />

Ackerland gegenüber der Flächenneuversiegelung<br />

entzogen.<br />

Würde die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung<br />

nicht verbal-argumentativ,<br />

sondern zum Beispiel<br />

nach dem Punktebewertungssystem<br />

der Ökokonto-Verordnung<br />

Baden-Württemberg<br />

durchgeführt werden, wird ein<br />

Punkteüberschuss sowohl für<br />

das Schutzgut Boden, als auch<br />

für das Schutzgut Biotop erwartet.<br />

Der Punkteüberschuss<br />

kann auf einem Ökokonto gutgeschrieben<br />

werden <strong>und</strong> die<br />

zukünftige Beanspruchung<br />

landwirtschaftlicher Flächen für<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

reduzieren.<br />

Defizit ist zu kompensieren.<br />

Zum Ausgleich der Eingriffe in das<br />

Schutzgut Pflanzen <strong>und</strong> Tiere sowie<br />

Landschaftsbild erfolgt eine<br />

Eingrünung (pfg6 ‚Bepflanzung des<br />

Lärmschutzwalls’, pfg5 ‚Grünstreifen<br />

entlang des landwirtschaftlichen<br />

Weges’ mit Obstgehölzreihe; insg.<br />

0,57 ha) <strong>und</strong> die Anlage einer<br />

Magerwiese östlich des neuen<br />

Verkehrsübungsgeländes (pfg2,<br />

0,78 ha). Diese Ausgleichsfläche<br />

wurde eingestellt, da sie als<br />

Restfläche des Flurstückes 2520<br />

einen unwirtschaftlichen Flächenzuschnitt<br />

für eine ackerbauliche<br />

Nutzung aufweist.<br />

Das Defizit im Bereich Boden kann<br />

nur durch eine Ersatzmaßnahme<br />

ausgeglichen werden. Da der<br />

nördliche Teil des bisherigen<br />

Verkehrsübungsplatzes ebenfalls vom<br />

Flächenzuschnitt <strong>und</strong> der<br />

Erschließung für die Landwirtschaft<br />

unattraktiv ist, wurde beschlossen, die<br />

Fläche zu renaturieren <strong>und</strong> die<br />

naturschutzfachliche Aufwertung als<br />

Ersatz für den Eingriff in den Boden<br />

einzustellen (pfg3, 0,71 ha).<br />

Die Bewertung erfolgte nachvollziehbar<br />

sowohl rechnerisch<br />

(quantifizierend) als auch verbalargumentativ<br />

nach der anerkannten<br />

Bewertungsmethodik der<br />

Landesanstalt für Umwelt Baden-


- 24 -<br />

2 Hinweise<br />

2.1 Umwelt- <strong>und</strong> Arbeitsschutz<br />

Boden- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz<br />

2.1.1 Die Versorgung des vorgesehenen<br />

Gebietes mit Trink- oder<br />

Betriebswasser ist gemäß der<br />

Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für die Versorgung<br />

mit Wasser (AVB WasserV)<br />

vom 20. Juni 1980 zu<br />

gewährleisten. Bei der Dimensionierung<br />

der Versorgungsleitungen<br />

ist zu berücksichtigen,<br />

dass Wasser unter dem Druck<br />

zu liefern ist, der für eine einwandfreie<br />

Deckung des üblichen<br />

Bedarfs in dem betreffenden<br />

Versorgungsgebiet erforderlich<br />

ist. Im Zusammenhang<br />

„Bereitstellung von Löschwasser<br />

durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“<br />

wird auf das<br />

DVGW- Arbeitsblatt W 405<br />

verwiesen.<br />

Abwasser<br />

2.1.2 Für das zur Bebauung vorgesehene<br />

Gebiet ist vom Träger der<br />

Bauleitplanung der Nachweis<br />

Württemberg.<br />

Als Ausgleich wurde nur das absolut<br />

notwendige Maß an Flächen<br />

eingestellt. Die eingestellten Flächen<br />

wurden wegen ihrer geringen<br />

Bedeutung für die Landwirtschaft<br />

ausgewählt.<br />

Das gesamte Oberflächenwasser sowie<br />

häusliches Wasser der<br />

Verkehrsübungsanlage wird über das<br />

bestehende Entwässerungssystem der Firma<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme


- 25 -<br />

einer geordneten Abwasserbeseitigung<br />

unter Berücksichtigung<br />

der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

nach § 45b Abs.<br />

3 des Wassergesetzes zur<br />

erbringen <strong>und</strong> der unteren<br />

Wasserbehörde zur wasserrechtlichenGenehmigung/Erlaubnis<br />

rechtzeitig vor<br />

Baubeginn vorzulegen.<br />

Die Bemessungskriterien für die<br />

erforderlichen Abwasser- <strong>und</strong><br />

Niederschlagswasseranlagen<br />

sind rechtzeitig mit der unteren<br />

Wasserbehörde abzustimmen.<br />

2.1.3 Im Textteil zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

ist unter Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

in<br />

Punkt 4. Umgang mit Boden die<br />

Formulierung „Wasser<strong>und</strong>urchlässig<br />

befestigte Gr<strong>und</strong>stücksflächen<br />

sind auf ein Mindestmaß<br />

…. im Wasserkreislauf<br />

behält.“ Der Absatz ist für privat<br />

genutzte Flächen zutreffend.<br />

Für die geplanten Flächen ist<br />

eine gewerbliche Nutzung vorgesehen.<br />

Bei gewerblich genutzten<br />

Flächen ist die Versickerung<br />

von Niederschlagswasser<br />

teilweise nicht möglich<br />

<strong>und</strong> im Einzelfall zu prüfen. Um<br />

Missverständnisse zu vermeiden<br />

sollte der entsprechende<br />

Liebherr abgeleitet.<br />

Der Hinweis wird aus dem Textteil des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s gestrichen.<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung


- 26 -<br />

Absatz nicht im Textteil enthalten<br />

sein.<br />

2.1.4 In der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

ist unter 4. Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgung angegeben, dass<br />

das anfallende Niederschlagswassers<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

versickert wird. Für die Versickerung<br />

ist eine wasserrechtliche<br />

Erlaubnis notwendig, die<br />

rechtzeitig vor Baubeginn beim<br />

Landratsamt Alb-Donau-Kreis<br />

zu beantragen ist.<br />

Immissionsschutz<br />

2.1.5 Für die Standortänderung der<br />

Motorsportanlage ist ein immissionsschutzrechtlichesGenehmigungsverfahren<br />

erforderlich.<br />

Mit dem Genehmigungsantrag<br />

ist u.a. eine Schallprognose<br />

vorzulegen, in der der vom<br />

Verein geplanten Betrieb am<br />

neuen Standort (geplante Fahrzeugarten,<br />

Fahrzeugtypen, Betriebszeiten,<br />

Anzahl der max.<br />

gleichzeitig auf der Strecke fahrenden<br />

Fahrzeuge, Streckenverlauf<br />

etc.) untersucht wird.<br />

Das für das <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren<br />

erstellte Gutachten<br />

Nr. 6/III/11 des Ingenieurbüros<br />

Loos & Partner vom 11.10.2011<br />

ist für das Genehmigungsverfahren<br />

nicht ausreichend.<br />

2.2 Vermessung<br />

Das immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigungsverfahren wird rechtzeitig<br />

eingeleitet.<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung


- 27 -<br />

2.2.1 Die Plangr<strong>und</strong>lage stimmt nicht<br />

mit dem aktuellen Stand des<br />

Liegenschaftskatasters überein.<br />

Der Grenzverlauf der Flurstücke<br />

2520/6 (Weg) <strong>und</strong> 4689 ist<br />

nicht vollständig dargestellt<br />

(überdeckt durch Flächenfärbung<br />

GIe), die Gebäude auf<br />

Flurstück 4689 fehlen ganz.<br />

Außerdem werden am westlichen<br />

Rand des Geltungsbereichs<br />

Flächen des Flurstücks<br />

2015 in Anspruch genommen.<br />

Teilen Sie uns bitte entsprechend § 3<br />

Abs. 2 BauGB mit, wie Sie diese Stel-<br />

lungnahme behandelt haben.<br />

7 Kabel BW 09.09.2011 Keine Einwände.<br />

7.1 Kabel BW 02.11.2011 Keine Einwände.<br />

8 EnBW Regional AG 25.08.2011 Der Geltungsbereich wird von einem<br />

20-kV-Kabel (rot) tangiert (siehe beigefügter<br />

Planausschnitt). Wir gehen<br />

davon aus, dass dieses bestehen bleiben<br />

kann <strong>und</strong> haben deshalb keine<br />

Einwände.<br />

Das 0,4-kV-Kabel (blau) im Geltungsbereich<br />

dient zur Zeit der Versorgung<br />

der Verkehrsübungsanlage. Dieses Kabel<br />

wird nach der Verlegung der Anlage<br />

vermutlich nicht mehr benötigt. Im Zuge<br />

der Tiefbauarbeiten kann es eventuell<br />

ausgebaut werden.<br />

Das ausführende Bauunternehmen<br />

muss vor Beginn von Bauarbeiten unbedingt<br />

eine aktuelle Planauskunft,<br />

unter Tel. 07351/53-2230,<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung


- 28 -<br />

Fax: -/53-2135, vom Geltungsbereich<br />

einholen.<br />

Ansprechpartner für die Koordinierung<br />

<strong>und</strong> Durchführung von Baumaßnahmen<br />

ist Herr Mohr, Matthias<br />

Tel: 07351/53-2629,<br />

Fax: 07351/53-2174.<br />

Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren<br />

zu beteiligen.<br />

8.1 EnBW Regional AG 04.11.2011 Unsere Stellungnahme vom 25. August<br />

2011 hat weiterhin Bestand, wir haben<br />

keine zusätzlichen Bedenken oder<br />

9 Recht- <strong>und</strong> Ordnungsamt<br />

Anregungen vorzubringen.<br />

16.08.2011 1. Verkehrsrechtliche Belange<br />

Die verkehrliche Anbindung an das<br />

vorhandene Wegenetz soll möglichst<br />

weit westlich erfolgen, um insbesondere<br />

Konfliktsituationen der<br />

Besucher der Verkehrsübungsanlage<br />

mit dem landwirtschaftlichen<br />

Verkehr auf dem nördlichen <strong>und</strong><br />

östlichen Umfahrungsweg auszuschließen.<br />

2. Ortspolizeirechtliche Belange<br />

Eine Ausweitung emissionsschutzrelevanter<br />

Aktivitäten soll im Rahmen<br />

der künftigen Nutzung nicht<br />

erfolgen, da ansonsten eine Lärmbelästigung<br />

der südöstlich befindlichen<br />

Wohngebiete zu befürchten ist.<br />

10 Regionalverband 12.09.2011 Keine Einwände.<br />

Die Anbindung wird nach den Bedürfnissen<br />

des Verkehrsübungsplatzes gestaltet. Dabei<br />

ist die künftige verkehrliche Anbindung um ca.<br />

580 m kürzer als die bestehende Anbindung.<br />

Eine Ausweitung des Kartbetriebs ist nicht<br />

geplant. Die sonstigen geplanten Nutzungen<br />

sind mit der Umgebung verträglich.<br />

Kenntnisnahme


Donau Iller<br />

10.1 Regionalverband<br />

Donau Iller<br />

11 RP Freiburg Landesamt<br />

für Geologie,<br />

Rohstoffe <strong>und</strong><br />

Bergbau<br />

08.11.2011 Keine Einwände.<br />

- 29 -<br />

Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit<br />

für geowissenschaftliche <strong>und</strong><br />

bergbehördliche Belange äußert sich<br />

das Landesamt für Geologie, Rohstoffe<br />

<strong>und</strong> Bergbau auf der Gr<strong>und</strong>lage der ihm<br />

vorliegenden Unterlagen <strong>und</strong> seiner<br />

regionalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben.<br />

1 Rechtliche Vorgaben aufgr<strong>und</strong><br />

fachgesetzlicher Regelungen, die<br />

im Regelfall nicht überw<strong>und</strong>en<br />

werden können<br />

Keine<br />

2 Beabsichtigte eigene Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen, die den Plan berühren<br />

können, mit Angabe des<br />

Sachstandes<br />

Keine<br />

3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken<br />

Geotechnik<br />

Nach vorläufiger Geologischer Karte<br />

liegt das Plangebiet im Ausstrichbereich<br />

von Karbonatgesteinen des<br />

Oberjuras (Massenkalksteine), die von<br />

bindigen Schottern der Urdonau überlagert<br />

werden. Die Mächtigkeiten der<br />

Schotter sind nicht im Detail bekannt.<br />

Sofern eine Versickerung von Oberflächenwasser<br />

geplant, bzw. wasserwirtschaftlich<br />

zulässig ist, wird die Erstel-<br />

Kenntnisnahme<br />

<strong>und</strong><br />

Berücksichtigung


- 30 -<br />

lung entsprechender hydrologischer<br />

Versickerungsgutachten unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Gefahr der<br />

Ausspülung lehmerfüllter Spalten im<br />

Einflussbereich von F<strong>und</strong>amenten<br />

empfohlen. Die Schotter stellen einen<br />

uneinheitlichen, ggf. setzungsfähigen<br />

Baugr<strong>und</strong> dar. Auf einheitliche Gründungsbedingungen<br />

der F<strong>und</strong>amente ist<br />

zu achten. Die Massenkalksteine können<br />

stellenweise sehr stark verkarstet<br />

sein. Bei geotechnischen Fragen im<br />

Zuge der weiteren Planungen oder von<br />

Bauarbeiten (z.B. zum Untergr<strong>und</strong>aufbau,<br />

zu Bodenkennwerten, zur Wahl<br />

des Gründungshorizonts, zu Gr<strong>und</strong>-<br />

bzw. Schichtwasserverhältnissen, zur<br />

Standsicherheit von Böschungen, Baugruben<br />

<strong>und</strong> Auffüllungen, bei Antreffen<br />

verkarstungsbedingter Fehlstellen im<br />

Gründungshorizont, etc.) werden objektbezogeneBaugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />

gemäß DIN 4020 bzw. DIN EN<br />

1997 durch ein privates Ingenieurbüro<br />

empfohlen.<br />

Boden<br />

Zur Planung sind aus bodenk<strong>und</strong>licher<br />

Sicht keine Hinweise, Anregungen oder<br />

Bedenken vorzutragen.<br />

Mineralische Rohstoffe<br />

Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer<br />

Sicht keine Hinweise,<br />

Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser


11.1 RP Freiburg Landesamt<br />

für Geologie,<br />

Rohstoffe <strong>und</strong><br />

Bergbau<br />

- 31 -<br />

Aus hydrogeologischer Sicht sind zum<br />

Planungsvorhaben keine die frühere<br />

Stellungnahme ergänzenden Hinweise,<br />

Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />

Bergbau<br />

Gegen die Planung bestehen von bergbehördlicher<br />

Seite keine Einwendungen.<br />

Geotopschutz<br />

Im Bereich der überplanten Fläche sind<br />

Belange des geowissenschaftlichen<br />

Naturschutzes nicht tangiert.<br />

20.10.2011 1 Rechtliche Vorgaben aufgr<strong>und</strong><br />

fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall nicht überw<strong>und</strong>en<br />

werden können<br />

Keine<br />

2 Beabsichtigte eigene Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen,<br />

die den Plan berühren können, mit<br />

Angabe des Sachstandes<br />

Keine<br />

3 Hinweise, Anregungen oder<br />

Bedenken<br />

Geotechnik<br />

Nach vorläufiger Geologischer Karte<br />

liegt das Plangebiet im<br />

Ausstrichbereich von Karbonatgesteinen<br />

des Oberjuras (Massenkalksteine),<br />

die von bindigen Schottern der Urdonau<br />

überlagert werden. Die Mächtigkeiten<br />

der Schotter sind nicht im Detail bekannt.<br />

Sofern eine Versickerung von<br />

Oberflächenwasser geplant, bzw. was-<br />

Kenntnisnahme


- 32 -<br />

serwirtschaftlich zulässig ist, wird die<br />

Erstellung entsprechender hydrologischer<br />

Versickerungsgutachten unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Gefahr<br />

der Ausspülung lehmerfüllter<br />

Spalten im Einflussbereich von F<strong>und</strong>amenten<br />

empfohlen. Die Schotter stellen<br />

einen uneinheitlichen, ggf. setzungsfähigen<br />

Baugr<strong>und</strong> dar. Auf einheitliche<br />

Gründungsbedingungen der F<strong>und</strong>amente<br />

ist zu achten. Die Massenkalksteine<br />

können stellenweise sehr stark<br />

verkarstet sein. Bei geotechnischen<br />

Fragen im Zuge der weiteren Planungen<br />

oder von Bauarbeiten (z.B. zum<br />

Untergr<strong>und</strong>aufbau, zu Bodenkennwerten,<br />

zur Wahl des Gründungshorizonts,<br />

zu Gr<strong>und</strong>- bzw. Schichtwasserverhältnissen,<br />

zur Standsicherheit von Böschungen,<br />

Baugruben <strong>und</strong> Auffüllungen,<br />

bei Antreffen verkarstungsbedingter<br />

Fehlstellen im Gründungshorizont,<br />

etc.) werden objektbezogene<br />

Baugr<strong>und</strong>untersuchungen gemäß DIN<br />

4020 bzw. DIN EN 1997 durch ein privates<br />

Ingenieurbüro empfohlen.<br />

Boden<br />

Zur Planung sind aus bodenk<strong>und</strong>licher<br />

Sicht keine Hinweise, Anregungen oder<br />

Bedenken<br />

vorzutragen.<br />

Mineralische Rohstoffe<br />

Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer<br />

Sicht keine Hinweise,<br />

Anregungen oder Bedenken vorzubrin-<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


12 RP Tübingen Landesplanungsstelle<br />

- 33 -<br />

gen.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Aus hydrogeologischer Sicht sind zum<br />

Planungsvorhaben keine die frühere<br />

Stellungnahme ergänzenden Hinweise,<br />

Anregungen oder Bedenken vorzubringen.<br />

Bergbau<br />

Gegen die Planung bestehen von bergbehördlicher<br />

Seite keine Einwendungen.<br />

Geotopschutz<br />

Im Bereich der überplanten Fläche sind<br />

Belange des geowissenschaftlichen<br />

Naturschutzes nicht tangiert.<br />

14.09.2011 I. Belange der Bauleitplanung<br />

Flächennutzungsplan, Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs.3 BauGB<br />

§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB verlangt für den<br />

Fall eines Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan<br />

<strong>und</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>,<br />

dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung<br />

des B-Planes ein Stand des Flächennutzungsplanverfahrens<br />

erreicht<br />

ist, der die Annahme rechtfertigt, dass<br />

der B-Plan aus den künftigen Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplans entwickelt<br />

sein wird. Eine solche Beurteilung<br />

setzt einen gewissen Stand der<br />

materiellen Planreife des Flächennutzungsplanes<br />

voraus. Zwar können die<br />

Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes wurde vom<br />

Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ehingen</strong>,<br />

Griesingen, Oberdischingen <strong>und</strong> Öpfingen am<br />

09.07.2009 entsprechend dem Plan vom<br />

26.03.2009 gefasst.<br />

Die Änderung wurde wegen der damals<br />

dritten Erweiterung der Fa. Liebherr<br />

eingeleitet.<br />

Dieses eingeleitete Änderungsverfahren des<br />

Flächennutzungsplans wird auch die<br />

Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s „5.<br />

Erweiterung Liebherr“ berücksichtigen.<br />

Der Entwurfsbeschluss zu dieser<br />

Flächennutzungsplanänderung wird in der<br />

gleichen Sitzung gefasst wie der<br />

Entwurfsbeschluss zum <strong>Bebauungsplan</strong> „5.<br />

Erweiterung Liebherr“.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 34 -<br />

Anforderungen an den Stand der materiellen<br />

Planreife von Umfang <strong>und</strong> Auswirkung<br />

der durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />

notwendig gewordenen Anpassung,<br />

Änderung oder Ergänzung des<br />

Flächennutzungsplanes abhängig gemacht<br />

werden, jedoch muss mit hinreichender<br />

Sicherheit festzustellen sein,<br />

dass der B-Plan dem Entwicklungsgebot<br />

nach § 8 Abs.2 BauGB entsprechen<br />

<strong>und</strong> das Flächennutzungsplanverfahren<br />

zügig weitergeführt wird. Für die Abgabe<br />

einer solchen Prognose wird mindestens<br />

ein Verfahrensstand wie folgt –<br />

neben Aufstellungsbeschluss auch<br />

frühzeitige Bürger- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung,<br />

insbesondere auch der Regionalplanung,<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

Planungskonzeption der Gemeinde-<br />

erforderlich sein. Dieser Stand kann<br />

ausreichend sein, wenn in diesem Stadium<br />

keine Probleme im Hinblick auf<br />

den Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es ersichtlich<br />

werden, die befürchten lassen,<br />

dass sich die inhaltliche Abstimmung<br />

von FNP <strong>und</strong> B-Plan nicht herstellen<br />

lassen wird.<br />

Bestehen in dieser Hinsicht Zweifel,<br />

z.B. weil erhebliche Bedenken erhoben<br />

wurden, muss die FNP-Planung ggf. bis<br />

zur – öffentlichen Auslegung <strong>und</strong> Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange<br />

<strong>und</strong> erfolgte Abwägung – vorangetrieben<br />

werden.<br />

Die notwendige materielle Planreife sowie die<br />

frühzeitige Bürger- <strong>und</strong> Behördenbeteiligung<br />

liegen vor. Das Entwicklungsgebot ist damit<br />

eingehalten.


- 35 -<br />

Es kann im Übrigen nur dann davon<br />

ausgegangenen werden, dass ein <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aus einem (noch aufzustellenden,<br />

zu ändernden etc.) Flächennutzungsplan<br />

entwickelt sein wird,<br />

wenn ein tatsächliches Parallelverfahren<br />

durchgeführt wird, das eine Abstimmung<br />

zwischen den Plänen zulässt.<br />

Das Verfahren zum FNP darf<br />

nicht so gestaltet werden, dass die Änderung<br />

oder Ergänzung des FNP lediglich<br />

als Anpassung oder im Hinblick auf<br />

den Stand des B-Plan- Verfahrens als<br />

Berichtigung erscheint<br />

(Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar<br />

zu §.8 BauGB Rnr.18).<br />

1. Natura 2000 - Gebiete <strong>und</strong> Naturschutzgebiete<br />

Das Vorhaben betrifft keine von der<br />

höheren Naturschutzbehörde zu berücksichtigenden<br />

Belange.<br />

2. Artenschutz<br />

Bislang liegt noch kein Umweltbericht<br />

vor. Bei derzeitigem Sachstand<br />

ist daher die etwaige Notwendigkeit<br />

<strong>und</strong> Zulässigkeit von Ausnahmen<br />

von artenschutzrechtlichen Verboten<br />

nicht zu beurteilen. Derartige Ausnahmen<br />

können zwar nur für konkrete<br />

bauliche Vorhaben <strong>und</strong> nicht<br />

für den einzelnen Bauleitplan<br />

erteilt werden. Ein Bauleitplan kann<br />

Ein Umweltbericht wird erarbeitet.<br />

Die artenschutzrechtliche Prüfung<br />

erfolgt durch einen Fachgutachter in<br />

Abstimmung mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde des<br />

Landratsamts Alb-Donaukreis.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


12.1 Regierungspräsidiu<br />

m Tübingen<br />

Raumordnung<br />

- 36 -<br />

sich jedoch mangels Erforderlichkeit<br />

als unwirksam i.S.v. § 1 Abs. 3<br />

BauGB erweisen, sofern sich die<br />

artenschutzrechtlichen Verbote als<br />

dauerhaftes rechtliches Risiko<br />

erweisen. Die Große Kreisstadt<br />

<strong>Ehingen</strong> hat daher bereits im<br />

Bauleitverfahren die Ziele des<br />

Artenschutzes zu berücksichtigen<br />

<strong>und</strong> zu prüfen, um auszuschließen,<br />

dass den Planausführungen<br />

artenschutzrechtliche Verbote<br />

dauerhaft entgegenstehen. In diesem<br />

Zusammenhang sei auch darauf<br />

hingewiesen, dass sich mit artenschutzrechtlichen<br />

Ausnahmen verb<strong>und</strong>ene<br />

Auflagen nicht in jedem<br />

Falle über die ansonsten erforderlichen<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

in Poolflächen erfüllen lassen.<br />

3. Weitere Hinweise<br />

Im Übrigen verweisen wir auf die<br />

naturschutzfachliche <strong>und</strong> -rechtliche<br />

Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde.<br />

10.11.2011 I. Belange der Bauleitplanung<br />

Flächennutzungsplan, Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs.3 BauGB<br />

§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB verlangt für den<br />

Fall eines Parallelverfahrens von Flächennutzungsplan<br />

<strong>und</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>,<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 37 -<br />

dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung<br />

des B-Planes ein Stand des Flächennutzungsplanverfahrens<br />

erreicht<br />

ist, der die Annahme rechtfertigt, dass<br />

der B-Plan aus den künftigen Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplans entwickelt<br />

sein wird. Eine solche Beurteilung<br />

setzt einen gewissen Stand der<br />

materiellen Planreife des Flächennutzungsplanes<br />

voraus. Zwar können die<br />

Anforderungen an den Stand der materiellen<br />

Planreife von Umfang <strong>und</strong> Auswirkung<br />

der durch die <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />

notwendig gewordenen Anpassung,<br />

Änderung oder Ergänzung des<br />

Flächennutzungsplanes abhängig gemacht<br />

werden, jedoch muss mit hinreichender<br />

Sicherheit festzustellen sein,<br />

dass der B-Plan dem Entwicklungsgebot<br />

nach § 8 Abs.2 BauGB entsprechen<br />

<strong>und</strong> das Flächennutzungsplanverfahren<br />

zügig weitergeführt wird.<br />

Es kann im Übrigen nur dann davon<br />

ausgegangenen werden, dass ein <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aus einem (noch aufzustellenden,<br />

zu ändernden etc.) Flächennutzungsplan<br />

entwickelt sein wird,<br />

wenn ein tatsächliches Parallelverfahren<br />

durchgeführt wird, das eine Abstimmung<br />

zwischen den Plänen zulässt.<br />

Das Verfahren zum FNP darf<br />

nicht so gestaltet werden, dass die Änderung<br />

oder Ergänzung des FNP lediglich<br />

als Anpassung oder im Hinblick auf


- 38 -<br />

den Stand des B-Plan- Verfahrens als<br />

Berichtigung erscheint<br />

(Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar<br />

zu §.8 BauGB Rnr.18).<br />

Natura2000-Gebiete <strong>und</strong><br />

Naturschutzgebiete<br />

Das Vorhaben betrifft keine von der<br />

höheren Naturschutzbehörde zu berücksichtigenden<br />

Belange.<br />

2. Artenschutz<br />

Der Umweltbericht (Stand<br />

15.09.2011) <strong>und</strong> der artenschutzrechtliche<br />

Fachbeitrag (Stand:<br />

19.08.2011) sind nachvollziehbar<br />

<strong>und</strong> plausibel. Die Erfüllung eines<br />

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestands<br />

ist danach nicht ersichtlich.<br />

3. Weitere Hinweise<br />

Mit Blick auf etwaige Ausgleichsmaßnahmen<br />

regen wir an, auch das<br />

geplante Naturschutzgebiet „Watzenried“<br />

auf Gemarkung Altsteußlingen<br />

einzubeziehen. Dort ist ein Flächenerwerb<br />

mit Grünlandextensivierung -<br />

<strong>und</strong> langfristig eine Wiedervernässung<br />

- anzustreben.<br />

Gegen die Erweiterungen bestehen aus<br />

Sicht des Gr<strong>und</strong>wasserschutzes keine<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Bedenken. Es wird<br />

aber darauf hingewiesen, dass sich das<br />

Plangebiet im Einzugsgebiet der Was-<br />

Der Ausgleich wurde planintern<br />

festgelegt, da hier für die<br />

Landwirtschaft unattraktive<br />

Restflächen für den<br />

naturschutzfachlichen Ausgleich<br />

herangezogen werden können.<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Kenntnisnahme


- 39 -<br />

serfassung „Donautal“ befindet, deren<br />

Wasserschutzgebiet zu klein bemessen<br />

ist.<br />

13 Deutsche Telekom<br />

AG<br />

09.09.2011 Keine Einwände.<br />

14 RP Tübingen<br />

Denkmalpflege<br />

Fristende 26.09.2011 / kommt noch<br />

15 Jörg Abigt 01.12.2011 eine Pressemitteilung vor etwa einer<br />

Woche veranlasst mich, heute diesen<br />

Brief an Sie zu schreiben. Er betrifft<br />

eine Sache, die nicht wenige Bewohner<br />

des Reiherwegs seit Jahren bewegt,<br />

die zwar durch die Baumaßnahmen des<br />

Liebherr-Werks in den letzten Jahren<br />

gemildert wurden, die aber bei Ausführung<br />

der jetzt mitgeteilten Pläne verstärkt<br />

das Wohngebiet Wenzelstein, in<br />

Besonderheit den Bereich des Reiherwegs<br />

treffen wird: die durch die Verlegung<br />

des Verkehrsübungsplatzes an<br />

die Nordseite des Liebherrgeländes<br />

wieder deutlich herüberschallenden<br />

Lärmemissionen der Karts an den<br />

Übungs- <strong>und</strong> Renntagen. Wie in früheren<br />

Briefen in dieser Sache an die Verkehrswacht<br />

<strong>und</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> sowie<br />

in persönlichen Gesprächen auch<br />

mit dem AMC möchte ich nochmals<br />

betonen, dass der Verkehrsübungsplatz<br />

als Übungsstätte für PKWs, LKWs <strong>und</strong><br />

Fahrradfahrer von wohl allen hier im<br />

Reiherweg sehr geschätzt wird – es<br />

Der Schallschutznachweis für den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“<br />

wurde durch das Ingenieurbüro Loos &<br />

Partner mit Gutachten vom 11.10.2011<br />

erbracht. Demnach bestehen gegen den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> „5. Erweiterung Liebherr“ aus<br />

schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die<br />

den Lärmberechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Lärmschutzmaßnahmen sind als Bestandteil<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s rechtsverbindlich<br />

festgesetzt.<br />

Mit den geplanten Maßnahmen können die<br />

Lärmgrenzwerte an allen relevanten<br />

Immissionsorten eingehalten werden.<br />

Abweisung


- 40 -<br />

haben sicher schon viele von uns dort<br />

ein Fahrtraining absolviert. Durch diese<br />

Aktivitäten entsteht auch sicher weniger<br />

Lärmbelastung als vom üblichen Fahrbetrieb<br />

auf der B 465.<br />

Schon 1986 haben wir aber versucht,<br />

mit einer Unterschriftenaktion eine Minderung<br />

des Kartlärms zu erreichen.<br />

Trotz des geäußerten Verständnisses<br />

des damaligen Oberbürgermeisters<br />

Henger (s. anliegende Kopie 1 )<strong>und</strong><br />

seines Nachfolgers OBM Krieger (Kopie<br />

2) für unsere Bedenken <strong>und</strong> schriftlicher<br />

<strong>und</strong> mündlicher Zusagen auch<br />

des AMC für eine Minderung des Lärms<br />

durch Lärmschutzmaßnahmen an den<br />

Karts <strong>und</strong> im Gelände sowie für eine<br />

Beschränkung der Übungszeiten zu<br />

sorgen (Kopie 3), ist kaum etwas passiert.<br />

So wurde die 1986 gegebene Zusage<br />

des damaligen AMC-Vorsitzenden<br />

für einen Übungstag/Woche <strong>und</strong> nicht<br />

länger als 19:00 Uhr sowie nicht mehr<br />

als zwei Rennveranstaltungen/Jahr auf<br />

die Dauer nicht eingehalten. ( Siehe die<br />

unten angefügten Übungszeiten für den<br />

Rennsportbetrieb in der Website des<br />

AMC). Ob das damals auch von der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> geforderte Lärmgutachten<br />

(Kopie 3) je erstellt wurde, ist mir<br />

nicht bekannt.<br />

In der letzten Zeit konnten wir allerdings<br />

beobachten, dass nicht selten diens-


- 41 -<br />

tags, mittwochs <strong>und</strong> samstags Karts<br />

fahren <strong>und</strong> man immer wieder besonders<br />

laute Motorgeräusche hört, was<br />

eine „ungenaue“ Einstellung oder fehlende<br />

Verwendung der entsprechenden<br />

Dämpfungsmöglichkeiten vermuten<br />

lässt. Ärgerlich war <strong>und</strong> ist auch, dass<br />

allem Anschein nach nur recht wenige<br />

Kartfahrer aus unserer Gemeinde hier<br />

tätig sind, sondern die Rennfahrer besonders<br />

von „fern“ in das Rennzentrum<br />

<strong>Ehingen</strong>-Wolfsgurgel anreisen, wie man<br />

an den Herkunftskennzeichen der dann<br />

dort parkenden Autos leicht ablesen<br />

kann. Wie oben schon angeführt, hatte<br />

sich durch die Baumaßnahmen der<br />

Firma Liebherr die Situation deutlich<br />

entschärft, da nun der Verkehrsübungsplatz<br />

gegenüber dem Gebiet<br />

Wenzelstein hinter den neuen westlichen<br />

Anlagen der Firma Liebherr verborgen<br />

ist<br />

Dies wird sich bei der geplanten Verschiebung<br />

an die Nordseite deutlich<br />

verändern, wo dann der Übungsplatz<br />

geschätzte 10 m höher liegen wird.<br />

Ohne wirksame Lärmschutzmaßnahmen<br />

wäre ein ganzes Wohngebiet den<br />

Emissionen der Karts über viele St<strong>und</strong>en<br />

jede Woche ausgesetzt - besonders<br />

natürlich bei schönem Wetter, an<br />

dem auch wir Bewohner uns gerne im<br />

Freien aufhalten oder die Fenster unse-


- 42 -<br />

rer Wohnungen öffnen möchten. In einem<br />

Telefongespräch hat mir Herr Fiesel,<br />

der Leiter des <strong>Stadt</strong>bauamtes, mitgeteilt,<br />

dass man schon jetzt ein Lärmgutachten<br />

für den neuen Standort in<br />

Auftrag gegeben habe. Das zeigt, dass<br />

erfreulicherweise das Problem bezüglich<br />

der Motorsporttätigkeit an der<br />

neuen deutlich höheren Lage des Verkehrsübungsplatzes<br />

nicht nur erkannt<br />

ist, sondern lässt auch hoffen, dass<br />

man eine möglichst effektive Lösung<br />

erarbeiten möchte.<br />

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister<br />

Baumann, ich bitte Sie, die berechtigten<br />

Belange Ihrer Bürger am oberen Wenzelstein<br />

mindesten gleich hoch einzustufen<br />

wie den Anspruch doch relativ<br />

Weniger auf Vergnügen <strong>und</strong> bei den<br />

kommenden Maßnahmen darauf zu<br />

achten, dass unser Wohngebiet durch<br />

Errichtung optimaler Lärmschutzmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> entsprechender Auflagen<br />

für den Motorsport am kommenden<br />

Standort der Verkehrübungsanlage vor<br />

einem Verlust an Wohnqualität <strong>und</strong><br />

damit letztlich auch vor einer Wertminderung<br />

des Wohneigentums bewahrt<br />

wird.<br />

Karttraining: Ab 02.04.2011<br />

Mittwochs von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />

Samstags von 15:00 bis 19:00 Uhr


- 43 -<br />

PKW-Slalom:<br />

05.04.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

03.05.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

31.05.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

21.06.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

28.06.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

23.08.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

20.09.2011 von 17:30 bis 20:00 Uhr<br />

Poketbike:<br />

19.04.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />

17.05.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />

07.06.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />

14.06.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />

09.08.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr<br />

06.09.2011 von 16:00 bis 19:30 Uhr

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